Christoph Zippel
Planungssicherheit herstellen, Reformpotentiale erkennen, Gesundheitsstandorte sichern – Für eine bedarfsorientierte und qualitativ hochwertige stationäre Versorgung in Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben hier einen fachlich hochwertigen Antrag der FDP Gruppe vorliegen
(Beifall Gruppe der FDP)
und – wir haben es schon gerade vom Kollegen Robert-Martin Montag gehört – er ist in einem gewissen Maße auch artverwandt zu unserem Antrag von Mittwoch früh.
(Beifall CDU)
Es fällt daher natürlich doch sehr schwer, hier grundsätzliche Kritiken loszuwerden, deswegen will ich mich auf einige kleine Dingen konzentrieren. Wichtig ist für uns die essenzielle Aussage, es soll ein schnelles Gutachten kommen, es soll zu einer schnellen Vorlage des Krankenhausplans kommen und es sollen Versorgungsstufen eingeführt werden – alles Dinge, die wir am Mittwoch schon ausgiebig diskutiert haben und die unsere volle Unterstützung finden. Worauf ich noch eingehen möchte und wo wir sicherlich in der Tiefe diesen Antrag noch mal diskutieren müssen, ist vor allen Dingen: In I.2 beziehen Sie sich in dem Antrag auf § 4 Abs. 2 Satz 8 Thüringer Krankenhausgesetz, da ist uns nicht ganz klar, welche Regelungen genau gemeint sind. Dann will ich noch zu II. gehen, da steigen Sie ein: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, bis zum zweiten Quartal 2024 den 8. Thüringer Krankenhausplan unter Berücksichtigung folgender Kriterien zu entwickeln:“ Bei diesem Satz wird es etwas zwiespältig für die CDU-Fraktion. Denn zum einen ist die Forderung, wie ich einstiegsweise ja schon gesagt habe, richtig. Wir haben allerdings ein klein wenig mit dem Kriterienkatalog unser Problem, den wir wiederum als etwas kritisch sehen, denn uns scheint es auf die Art und Weise, dass die FDPGruppe sich damit durchaus bewusst neben den Prozess der Landeskrankenhausplanung stellt, wie er vom Landtag initiiert wurde. Die Formulierung konkreter Kriterien, wie Sie es auch gerade aufgezählt hatten, Herr Kollege, ist unserer Einschätzung nach eher Aufgabe des Ministeriums. Die Ideen des strategischen Denkkreises und auch die wesentlichen Forderungen aus den Werkstätten sollten natürlich auch umgesetzt werden. Wir sehen eher ein Problem darin, dass diese klaren Vorgaben in Ihrem Antrag dies alles einengen könnten, aber es durchaus Absicht und unser aller Wunsch war, die Expertinnen und Experten einzubinden. Hier müsste man sicherlich noch mal über den etwas einengenden Charakter des Antrags diskutieren. Ich will abschließend noch auf eine weitere Sorge, die wir haben, eingehen. So haben Sie in Punkt II.7 die Forderung „Aufbau eines standardisierten und systematischen Leistungscontrollings“. Wir sehen darin durchaus eine gewisse Gefahr, ein enormes Potenzial für den Aufbau zusätzlicher Bürokratie. Wenn wir im Gespräch mit den Krankenhäusern sind, hören wir eher den Hilferuf, dass zu viel Bürokratie vorhanden ist. Deswegen wäre es aus unserer Sicht nicht ratsam, hier noch weitere Controllinginstrumente einzuführen. All dies gilt es zu klären, es gilt einiges noch nachzujustieren. Ansonsten stößt der Antrag genau in diese Lücke hinein, die wir auch schon angesprochen haben. Wir freuen uns, ihn im Ausschuss mit Ihnen zu diskutieren, und werden ihn auch entsprechend überweisen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
