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Schenk

03.02.2023 Sitzungen 7/102

Fragestunde

Ich kann Ihnen nur sagen – im Rahmen der Zuständigkeit des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales, das für den Kommunalen Finanzausgleich zuständig ist –, dass wir wie gerade dargestellt versuchen, den Finanzbedarf zu ermitteln und entsprechend zu untersetzen. Das ist mit der Vorlage des FAG erfolgt. Inwieweit eine enge Abstimmung bezüglich der Aktionspläne vorliegt, ist mir nicht bekannt.

Protokoll ↗