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Schenk

03.02.2023 Sitzungen 7/102

Update für den Öffentlichen Dienst – Zusätzliche Verwaltungssprache in Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Sesselmann, Sie haben gesagt, Sie wünschen sich attraktive Politik. Ich denke, attraktive Politik zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass man zum Thema spricht. Wo in dem Antrag irgendwie Tomaten, Ampeln und Gendern vorkommen, erschließt sich mir nicht. Aber das können wir ja vielleicht später im Ausschuss noch diskutieren. Der Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP hat aus Sicht der Landesregierung das Ziel, den Wohlstand in Thüringen dauerhaft zu erhalten und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts auszubauen. Das muss man erst einmal so festhalten. (Beifall Gruppe der FDP) Sie will eine Einwanderungspolitik erreichen und die Zuwanderung fördern. Ob das vorgeschlagene Mittel und der vorgeschlagene Weg, der vorgeschlagene Stufenprozess in der richtigen Reihenfolge und der richtigen Priorität hier im Antrag vorgeschlagen werden, ist eine Frage, die man im Ausschuss durchaus erörtern kann. Es gibt einige juristische Schwierigkeiten und einige Schwierigkeiten in der Umsetzung. Die Abgeordnete Marx hat in ihren Ausführungen bereits darauf hingewiesen, dass es einige Bedürfnisse der Klarstellung gibt, wann wir zum Beispiel von einer Verwaltungssprache sprechen. Wollte man Englisch nämlich wirklich in ernst zu nehmender Weise als eine wie auch immer geartete Verwaltungssprache oder gar Amtssprache einführen, wäre das nicht mit ein paar Sprachkursen der Aus- und Fortbildung getan. Insofern muss ich Ihnen, Herr Kemmerich, widersprechen. Es reicht nicht, einfach nur Flaggen an das Revers zu machen, sondern wir sprechen über ein gewisses Niveau von Ausdrucksfähigkeit. Das hat natürlich eine gewisse Dauer, die man da investieren muss. Man muss dabei auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter denken und muss … (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Da müssen Sie Vorkenntnisse haben! Das muss man erst einmal herausfinden! Das war Teil des Antrags!) Richtig. Deswegen betonte ich eingangs, dass es nur einen stufenweisen Prozess geben kann. Nichtsdestotrotz ist klar geworden – darauf habe ich gerade eben verwiesen –, dass man eine entsprechende Grundlage in Verwaltungsarbeit hat. Das ist eben nicht wie im Servicerestaurant, wo man eine Speisekarte übersetzen muss, sondern wir sprechen hier von tausenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes, von Thüringen, von den Kommunen, die derzeit in Deutsch vorliegen und die beziehen sich wiederum auch noch auf Gerichtsentscheidungen, die auch auf Deutsch vorliegen. Sprich: Da hängt eben dann doch ein bisschen mehr dran als bei einer einfachen Kaffeebestellung. Deswegen muss man, um auch rechtssichere Auskünfte erteilen zu können und sich nicht am Ende zu einem Standortnachteil zu entwickeln, natürlich schon die ganze Sache mal ziemlich komplex durchdenken. Auch der Abgeordnete Walk hatte darauf hingewiesen. Mit anderen Worten: Die Landesregierung findet eine Insellösung, in der wir uns im Hau-Ruck-Verfahren aus dem Verbund der anderen Länder ausscheren und versuchen, hier was ohne bundesgesetzliche Rückendeckung zu vereinbaren, nicht tragfähig. Gleichwohl – und das mag dann vielleicht die Verbindung zur Ampel sein, die Herr Sesselmann gesehen hat – kann man ja mal mit dem Bundesminister, Herrn Dr. Buschmann, ins Gespräch kommen und kann diese Gespräche sicherlich auch in diesem Kreis im Ausschuss fortsetzen. Die Landesregierung ist da zumindest offen und freut sich auf den Dialog. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Protokoll ↗