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Dorothea Marx

SPD 03.02.2023 Sitzungen 7/102

Update für den Öffentlichen Dienst – Zusätzliche Verwaltungssprache in Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist nur ein Teilaspekt, den die FDP hier herausgreift, nämlich das Sprachenproblem. Denn das ist nur ein kleiner Teil des Fachkräftemangels. Natürlich ist der Fachkräftemangel ein immer größer werdendes Problem, was wir in seinen Auswirkungen alle spüren. Das ist eben nicht nur bei den Erzieherinnen der Fall, sondern auch im Handwerk oder inzwischen bei der Bahn, wenn ich zum Beispiel auch immer gucken muss, ob ich jetzt noch mit dem Zug nach Hause komme, dann wird auch immer mal, nicht nur, eingewandt, dass da irgendwas nicht funktioniert oder jemand krank ist, sondern auch, dass zu wenig Menschen die moderne Technik bedienen können. Diskutiert werden deswegen Maßnahmen wie die Einführung einer Bildungszeit, eine Ausbildungsgarantie, bessere Erwerbsanreize auch für Frauen und vieles, vieles mehr. Die FDP hat nun den bestimmten Ausschnitt in den Blick genommen, dass die Verwaltungssprache Englisch Thüringen für internationale Fachkräfte attraktiver machen würde. Der Herr Kollege Walk hat eben dankenswerterweise schon mal drauf hingewiesen, dass natürlich Sprache allein noch nicht freundlich ist, sondern die Willkommenskultur verlangt noch etwas mehr. Aber das haben Sie sicherlich auch nicht generell hier ausgrenzen wollen. Es ist eben nur der Teilaspekt. Allerdings, Herr Kollege Walk, als Sie eben gesagt haben – das ist sicherlich richtig –, dass es sehr schön und vielleicht auch vordringlich sein sollte, dass, wenn Fachkräfte hierherkommen, sie dann auch die deutsche Sprache lernen. Aber mit der deutschen Sprache kommen auch deutsche Arbeitnehmerinnen mittlerweile in der Wirtschaft, glaube ich, nur noch sehr schlecht zurecht. In der zunehmenden Internationalisierung – und gerade Thüringen hat sehr internationale Wirtschaftsbeziehungen – wird irgendeine Fremdsprache, mindestens eine, glaube ich, mittlerweile ganz nützlich sein oder ohne das kommt man auch gar nicht durch. Das Konzept baut ganz wesentlich allerdings auf bisher nicht so richtig rechtlich definierten Begriffen auf, da sind die Worte wie Verwaltungssprache oder Verwaltungsdienstleistungen. Sie fordern zum Beispiel von der Landesregierung, dass ab 1. Januar 2024 alle digitalen Verwaltungsdienstleistungen auch in englischer Sprache angeboten werden. Die rechtssicher etablierten Begriffe „Amtssprache“, „Verwaltungsleistung“, „Verwaltungsverfahren“ oder „Verwaltungsakt“ tauchen in dem Antragstext bisher nicht auf. All diese Maßgaben werden vom Bund vorgegeben. Wir können im Landtag über eine zusätzliche Verwaltungssprache Englisch reden, aber Wortschöpfungen alleine bringen uns leider nicht dahin. Herr Kemmerich hat darauf hingewiesen, dass Sie aufbauen auf der Single Digital Gateway Verordnung der EU – die SDG-VO, im Kommenden verwende ich dieses Kürzel –, die verlangt, dass bestimmte Verfahrensbündel mehrsprachig zur Verfügung gestellt werden sollen. Aber da muss sicherlich stärker differenziert werden. Es gibt bereits heute ein Portal des Freistaats, in dem sich Menschen auf englischer Sprache über die Voraussetzungen und Abläufe bei bestimmten Verwaltungsleistungen informieren können, zum Beispiel die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation als Altenpfleger. Das beruht darauf, dass Bund und Länder verabredet haben, dass solche Informationen analog oder eben auch durch Einsatz von Software ins Englische übersetzt werden können. Eine ganz andere Frage als eine automatisierte Übersetzung ist, ob und inwieweit digitale Bescheide auch ins Englische übersetzt werden sollten. Sie verweisen auf das OZG, das sich über den Begriff „Verwaltungsleistung“ auf Verwaltungsverfahren und somit letztlich auch auf Verwaltungsakte bezieht. Also da haben wir noch einen Haufen Kleinarbeit zu erledigen. Im Bereich des BAMF gibt es jetzt schon die Verpflichtung, bestimmte Bescheide und Rechtsbehelfsbelehrungen im Asylverfahren auf Englisch zur Verfügung zu stellen. Da gibt es auch manchmal Übersetzungsfehler und daran müssen wir auch noch hart arbeiten. In Ihrem Antrag fordern Sie, dass bis Ende 2023 die vorhandenen Sprachkenntnisse in den Thüringer Verwaltungen evaluiert werden sollen. Es spricht grundsätzlich nichts dagegen, sich einen Überblick zu verschaffen, aber wenn wir wissen, wie viele Beschäftigte wir im Land haben, dann müssten wir das noch besser eingrenzen, wer hier nun künftig einen Sprachtest vorlegen soll oder ob wir wirklich alle Personalakten durchforsten wollen oder müssen, um zu wissen, wer nun welche Sprachkenntnisse hat oder Englisch lernen könnte. Ja, es ist alles ein bisschen wolkig. Herr Walk hat eben am Ende den Schlusssatz oder einen Ihrer Sätze auf der Seite 3 zitiert, der sich wunderschön anhört, aber eben eigentlich Selbstverständlichkeiten wiedergibt, wenn Sie da schreiben: „Die Einführung von Englisch als zusätzliche Verwaltungssprache ist ein Transformationsprozess, welcher zielorientiert durchlaufen werden muss. Dies geht nicht per Erlass oder von heute auf morgen. Es bedarf vielmehr ein abgestimmtes, aufeinander aufbauendes und systematisches Vorgehen, damit die gewachsenen Strukturen und gewohnten Prozesse sukzessiv weiterentwickelt werden können und rechtzeitig geänderte Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.“ Also bei diesen Selbstverständlichkeiten muss ich das jetzt mal so ein bisschen gemein sagen, wenn Sie jetzt den Satz ins Englische übersetzen müssen, dann fällt Ihnen das vielleicht sogar noch mehr auf. Solche allgemeinen Formulierungen sind nicht so richtig zielstrebig. Dennoch ist das dann kein Grund für uns, Ihren Antrag nicht im Ausschuss weiterzubehandeln, aber als Vorbild für klare, aussagekräftige Verwaltungssprache eignen sich solche Formulierungen dann gerade nicht. Deswegen wollen wir auch künftig das Ziel nicht aus den Augen verlieren, dass wir, in welcher Sprache auch immer, Verwaltungshandeln möglichst transparent, aber auch sprachlich verständlich gestalten sollten. Wir stimmen also auch seitens der Koalition einer Überweisung an den Innenausschuss, der eigentlich zuständig ist, zu, und wenn es dann auch noch an den Wirtschaftsausschuss soll, da eher nicht, aber schauen wir mal. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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