Bodo Ramelow
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich habe mich als Abgeordneter zu Wort gemeldet, weil ich die Ausführungen des Staatssekretärs total spannend fand und weil deutlich wurde, es geht darum, den Schutz des Feiertags im Vordergrund stehen zu haben, um zu begreifen, dass der Feiertag zu einem normalen Alltag wird, wenn wir die Schutzmechanismen immer mehr einreißen. Wenn wir den Feiertag geschleift haben, werden wir auch den Sonntag schleifen und dann wird jeder Tag ein Werktag sein. Deswegen halte ich es auch für notwendig, dass wir mit den neuen Wegen, die wir beschreiten, auch darauf achten, dass wir alte Schutzmechanismen nicht zerstören. Ich habe den Staatssekretär so verstanden, dass Mitarbeitende den Automaten am Sonntag oder Feiertag nicht auffüllen sollen. Da bin ich sehr einverstanden – der Automat ist begehbar,
(Beifall SPD)
er öffnet sich automatisch, so wie man am Geldautomaten oder an der Packstation eben auch die Türen öffnen kann, ohne dass ein Mitarbeitender damit in irgendeiner Form konfrontiert ist. Herr Staatssekretär hat darauf hingewiesen, dass es aber auch Konfliktlinien zwischen dem Ladenschlussgesetz und dem Feiertagsgesetz und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gibt, die zu beachten sind. Ich persönlich bin für die 24-Stunden-Läden und ich bin der CDU durchaus dankbar, dass um die 24-Stunden-Läden auch in dem Förderprogramm gekämpft worden ist. Das rechne ich auch immer an und erkläre das auch allen.
(Beifall CDU)
Und wenn wir jetzt noch die Schwierigkeiten beheben würden, die ein wenig mit der Betreibung zusammenhängen, würden wir noch einen Schritt nach vorne gehen. Ich werbe aber dafür, dass wir dann am Ende auch eine Quadratmeterbegrenzung bräuchten, damit nicht aus „click and buy“ ein begehbarer OBI-Markt wird oder ein IKEA-Markt oder ein Großsupermarkt, die mittlerweile auch auf vollautomatisierte Kassen umgestellt haben. Das ist nicht Anliegen dessen, was die CDU sich vorgestellt hat, und das, was ich mir auch vorstellen würde, dass wir dort einen Blick drauf haben. Aber ich sagte noch einmal: Diese Öffnungen dürfen nicht dazu führen, dass wir am Ende den Sonntag zu einer Normalität führen, denn, meine Damen und Herren, auch wenn die AfD sagt, sie sei die Einzige, die den ländlichen Raum vertritt – interessante Bemerkung –, aber ich lasse mich mal eine Sekunde auf die Logik ein und möchte darauf hinweisen, was es bedeutet, wenn der Sonntag zu einem Regelarbeitstag werden würde. Dann würden diejenigen, die digital Waren anbieten, selbstverständlich ihre Lagerhäuser auch am Sonntag öffnen, sodass am Sonntag dort die komplette Arbeit gemacht werden kann, weil kein Ministerium – und die zuständige Ministerin sitzt hier – dann mehr eine Handhabe hätte, die Sonntagsarbeit als Regelarbeit zu unterbinden. Deswegen ist es so wichtig, dass wir gemeinsam auf den Schutz des stillen Feiertags, des Feiertags und des Sonntags achten sollten, wenn es um die Beschäftigung von abhängig beschäftigten Menschen geht. Das ist kein Widerspruch zum 24-Stunden-Markt. Ich finde das einen interessanten Denkansatz. Ich finde, der begehbare Automat unterscheidet sich nicht von einem Geldautomaten, wo ich auch durch die Tür durchgehen muss. Deswegen ist die Frage nicht, ob der begehbar oder nicht begehbar ist, sondern die Frage, in welcher Dimension. Darauf hat Staatssekretär Götze gerade sauber und ordentlich und sehr deutlich hingewiesen. Wenn diese Einrichtung immer größer und zu einer Dimension wird, dass sie entsprechend den Feiertagscharakter beschädigt, dann sollten wir alle alarmiert sein. Das ist der Grund, warum ich sehr dankbar bin, dass wir hören, dass die Regierungsseite dort jetzt sehr achtsam damit umgehen will. Dazu braucht es diesen Gesetzentwurf nicht, sondern es braucht eine sauber abgestimmte Vorgehensweise und die sollten wir dann im Ausschuss gemeinsam bearbeiten. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
