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Dr. Wolfgang Lauerwald

AfD 03.02.2023 Sitzungen 7/102

Planungssicherheit herstellen, Reformpotentiale erkennen, Gesundheitsstandorte sichern – Für eine bedarfsorientierte und qualitativ hochwertige stationäre Versorgung in Thüringen

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, werte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream, mit dem Antrag werden die Versäumnisse des für die Krankenhausplanung zuständigen Ministeriums kritisiert, wie zum Beispiel das Unvermögen der Landesregierung, fristgerecht den gesetzlich vorgesehenen 8. Krankenhausplan zum 01.01.2023 vorzulegen. (Beifall AfD) Dem Satz in I.1 – ich zitiere –, „Die Landesregierung gefährdet damit die Gesundheitsstandorte in Thüringen.“, kann man nur beipflichten. Auch werden das Fehlen regelmäßiger Bedarfsprognosen, die für eine gezielte Steuerung der stationären Leistungserbringung für unterschiedliche Bereiche notwendig sind, ebenso wie fehlende Qualitätsvorgaben bemängelt. In einem weiteren Punkt wird aufgeführt, dass sektorenübergreifende Behandlungsverläufe nicht adäquat abgebildet werden. Daraus resultieren Steuerungsdefizite zwischen ambulanten und stationären Sektoren und es entstehen Fehlanreize insbesondere bei der stationären Leistungserbringung aufgrund unterschiedlicher Vergütungssystematiken. Wie konnte es so weit kommen, dass die Situation in Deutschland und insbesondere in Thüringen immer prekärer wird? Wie soll damit Planungssicherheit, wie in der Antragsüberschrift gefordert, hergestellt werden? Die Mitarbeiter der Kliniken in Thüringen sind hochgradig verunsichert. Das bestätigt die aktuelle Einschätzung des Vorstands der Landesärztekammer Thüringen vom Oktober 2022 – na, ja, mittlerweile ist es nicht mehr aktuell, weil der Antrag so lange gebraucht hat –, ich zitiere: „Jeder vierte angestellte Arzt denkt über einen Berufswechsel nach, Pflegekräfte haben in und nach der Pandemie aufgegeben. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist eine enorme Belastung. Pflegekräfte fehlen überall, und von weniger Arbeitsbelastung für die tapferen ‚systemrelevanten Leistungserbringer‘ kann nicht die Rede sein. Prognosen zufolge werden 70 Prozent der Thüringer Kliniken das Jahr 2022 mit einer Minusbilanz abschließen.“ Im Antrag der Gruppe der FDP steht auch: „Reformpotentiale erkennen“. Das Erkennen allein hilft aber nicht weiter, wenn die Potenziale nicht umgesetzt werden. Seit der Wende – seit 33 Jahren kann ich zurückverfolgen – hieß es unentwegt: ambulant vor stationär. Warum? Weil die ambulante Versorgung, wo es möglich ist, kostengünstiger erfolgen kann. Doch die notwendigen Schritte wurden nie umgesetzt. Dafür hätte man beispielsweise mehr Finanzmittel aus dem stationären Bereich zur ambulanten Medizin transferieren müssen. Das ist den Kliniken, die eh unterfinanziert sind, politisch schwer vermittelbar. Das ist ein Grund, warum sich nichts bewegt. Es braucht für diese Reform angepasste Leistungskataloge zur differenzierten Vergütungssystematik. Das muss der allererste Schritt sein. Das kann aber Thüringen nicht allein entscheiden, hier ist der Bund gefordert. Es lohnt sich für die Leistungserbringer nur, wenn die Vergütung abgesichert ist, weil eine Klinik, aber auch eine Arztpraxis mit Verantwortung für ihre Angestellten planen und rechnen muss. In der ambulanten Versorgung zeigt sich wie im stationären Bereich eine ähnlich kritische, anklagende Stellungnahme des Vorstands der Landesärztekammer Thüringen – Zitat –: „Sektorübergreifend sind bisher leider nur die Unterfinanzierung und der nicht wertschätzende Umgang mit uns allen. Die fehlende Coronaprämie für die Medizinischen Fachangestellten ist ein gutes Beispiel. Aber auch die ambulant tätigen [Ärzte] sind durch den Wegfall der Neupatientenregelung und den fehlenden Ausgleich der stark gestiegenen Praxiskosten enttäuscht und wütend. […] [Schon] vor […] der Corona-Pandemie [waren] die Fakten offengelegt […]. [D]ie Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems [ist und bleibt] für die Zukunft nicht gesichert.“ Die verantwortlichen Politiker vergessen konsequent die ambulanten Praxen, denn diese haben keine Lobby wie die Kliniken. (Beifall AfD) Daher habe ich im Gesundheitsausschuss bereits auf die akute Gefährdung der Thüringer Dialysepatienten durch die Energiekrise hingewiesen. Da ich erfahrungsgemäß konstatieren muss, dass Frau Werner meine ärztlichen Hinweise ignoriert, benenne ich hiermit nochmals die Brisanz. Mein Berufskollege und Leiter eines ambulanten Dialysezentrums in Gera teilte mir Folgendes mit: Er behandelt 140 chronische Hämodialysepatienten auf 48 Plätzen in zwei Schichten. Der Dialyserhythmus erfordert sechs Tage pro Woche, also 313 Tage im Jahr. Das sind rund 21.850 Dialysen pro Jahr. Bei einem Stromverbrauch von 500 Kilowattstunden pro Tag sind das 156.000 Kilowattstunden im Jahr. Der Strompreis betrug im Jahr 2022 16 Cent pro Kilowattstunde. Somit entstehen Kosten von 25.000 Euro im Jahr. Ab 01.01.2023 sind in seinem neuen Stromvertrag 48 Cent pro Kilowattstunde fällig. Das bedeutet statt 25.000 Euro nunmehr 75.000 Euro im Jahr – 50.000 Euro Mehrkosten. In Thüringen betrifft diese Situation 24 Dialysezentren. Wenn das Ministerium nicht schleunigst reagiert, dann geht in den 24 Dialysepraxen bald das Licht aus und nach spätestens 14 Tagen gibt es keinen der ca. 2.400 Dialysepatienten mehr im Freistaat. Man kann vieles aussitzen, aber in diesem Fall sollte man nicht mehr in einen Spiegel schauen. (Beifall AfD) Ihre Forderung in Ihrem Antrag unter II.7, liebe Kollegen der FDP, nach mehr systematischem Leistungscontrolling und einer automatisierten und standardisierten Überwachung von Qualitätsvorgaben scheint mir unnötig und wird nur mehr Bürokratie erzeugen. Die Kassen verfügen über diese Daten. So haben ja auch die Kliniken leistungsstarke Controlling-Abteilungen. Sie zahlen nur bei erbrachten, überprüften und abrechenbaren Leistungen. Unter Punkt II.9 erwarten Sie in der Verantwortung des Ministeriums, notwendige Sach- und Personalressourcen sowie entsprechende fachliche Kompetenz bereitzustellen und zu bündeln. Ich unterstelle, dass das Ministerium diese nötige Strukturqualität bereits organisiert hat. Falls doch nicht, käme Ihre Forderung natürlich völlig zu Recht. Abschließend stellt sich mir noch eine Frage. Über Jahre wird berichtet, dass die Länder, auch Thüringen, ihren Zahlungsverpflichtungen in Bezug auf die Krankenhausinvestitionen nicht zeitnah und vollumfänglich nachkommen, was auch ein Grund für die finanziellen Probleme der Krankenhäuser ist. Da Sie dies nicht in Ihrem Antrag, Herr Montag, monierten, dürfen wir denn nunmehr davon ausgehen, dass dieses Problem nicht mehr existent ist? Wir werden der Ausschussüberweisung zustimmen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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