Janine Merz
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, werte Zuschauerinnen und Zuschauer, im Rahmen der derzeit auch teilweise grell geführten Debatte zur Grundsteuerreform habe ich kürzlich ein sehr interessantes Interview mit einem Experten für Finanzpsychologie gelesen. Demnach werden bei einem drohenden finanziellen Verlust die gleichen oder dieselben Hirnareale aktiviert wie bei körperlichen Schmerzen. So wurde erklärt, warum es absolut menschlich ist, dass die Steuererklärung sozusagen immer auf den letzten Drücker abgegeben wird. Der Leidensdruck und die finanziellen Verlustängste müssen hier bei den einigen Fraktionen zugeneigten Lobbygruppen wohl besonders intensiv und peinigend sein, wenn wir uns mittlerweile jährlich mit der Senkung zur Grunderwerbsteuer beschäftigen müssen.
(Beifall SPD)
Aber zur Sache: Mit diesem Gesetzentwurf soll der Grunderwerbsteuersatz auf 5 Prozent gesenkt werden. Damit werden die Einnahmen des Freistaats, gemessen am Aufkommen des Jahres 2022, einfach mal dauerhaft um 60 Millionen Euro jährlich minimiert. Legt man die erwarteten Einnahmen des aktuellen Haushaltsjahrs 2023 an, wird das Aufkommen sogar noch mal deutlich stärker gesenkt. Werte Zuschauerinnen und Zuschauer, es stellt sich also die Frage, wie dieser bewusst vorzunehmende Einschnitt bei der aufkommensmäßig bedeutendsten Landessteuer begründet und kompensiert werden soll. Immerhin beträgt der Anteil der Grunderwerbsteuer an allen Landessteuern rund 75 Prozent.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Weniger ausgeben!) Gemäß Artikel 99 unserer Landesverfassung darf der Landtag Mindereinnahmen gegenüber dem festgestellten – Achtung, zuhören, Herr Montag! – Haushaltsplan nur beschließen, wenn Deckung gewährleistet ist. Alles andere wäre ein Eingriff in die Gesamtdeckung des schon beschlossenen Landeshaushalts und eine bewusste Inkaufnahme einer Unterdeckung. Die im Gesetzentwurf dargelegte Deckung aus Steuermehreinnahmen an anderer Stelle ist überholt. Diese wurden bereits mit dem Haushaltsbeschluss für 2023 etatisiert und gehen damit in der Gesamtdeckung der Ausgaben, die ja auch durch die CDU noch mal erhöht worden sind, auf. Eine vorsätzliche Streichung von Einnahmen in Höhe von mehr als 60 Millionen Euro wäre somit – ganz genau – verfassungswidrig. Bereits an diesem einfachen, aber entscheidenden Punkt bleibt der Entwurf der CDU Antworten schuldig. Es ist und bleibt Wunschdenken, ein Fantasiekonstrukt, nicht zu vergessen die eigenen Ansprüche sogenannter finanzieller Nachhaltigkeit, die damit mal eben über Bord geworfen werden. Noch während der letzten Haushaltsberatung – nicht mal zwei Monate her – wurde genau hier an dieser Stelle durch die CDU das Hohelied der finanzpolitischen Stabilität gesungen. Da wurde gewettert, Rot-Rot-Grün fehle es an finanzpolitischer Solidität, von mangelnder nachhaltiger Finanzwirtschaft war die Rede, es wurde ausreichend Vorsorge mit Blick auf zukünftige Belastungen gefordert. Und dann legen Sie tatsächlich sechs Wochen später einen Gesetzentwurf vor, der einfach mal Einnahmeverluste von mehr als 60 Millionen Euro vorsieht und im Sinne der Verfassung, wie gesagt, nicht mal eine entsprechende korrekte Kompensation beinhaltet.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Sie müssen sich schon entscheiden, liebe Damen und Herren der CDU: Wollen Sie Steuern senken und die Finanzsituation unseres Freistaats weiter künstlich verschärfen oder wollen Sie vernunftorientierte Haushaltspolitik machen, damit Thüringen in Zeiten der Krise mit einer derzeit hohen Inflationsrate leistungsfähig und handlungsfähig bleiben kann? Andere Länder übrigens – Sachsen und Hamburg – erhöhen gerade ihre Steuersätze zur Grunderwerbsteuer. Die Baunebenkosten – das ist auch so ein Konstrukt, das immer gern genannt wird – sind nicht alleine, können nicht immer vorgeschoben werden, daraus die Grunderwerbsteuer zu nehmen. Denn der Traum vom Eigenheim stirbt bestimmt nicht nur an der Grunderwerbsteuer, wenn wir uns tatsächlich die Preisindizes bei Baupreisen, Energie usw. gerade anschauen. Ich denke, dass da die Grunderwerbsteuer den allerwenigsten Anteil hat. Offenbar scheint sich gerade die Lage am Grundstücksmarkt insgesamt zu drehen. Aufgrund der Inflation und dieser gestiegenen Baupreiszinsen und -indizes fallen die Preise stellenweise wieder. In einigen Teilen von Ostdeutschland fallen sie deutlich, in Jena zum Beispiel wird auf dem Portal „immowelt“ mit minus 12 Prozent der stärkste Rückgang bei allen kreisfreien Städten niedergeschrieben. Mit diesem beginnenden Normalisierungseffekt wird sich auch die finanzielle Belastung potenzieller Erwerber verringern. Da braucht es keine verfassungswidrigen Steuergeschenke, von denen in der Regel diejenigen profitieren, die viel Geld in den Immobilienerwerb stecken oder gar nur spekulieren. Werte Damen und Herren der CDU, betrachtet man diesen Gesetzentwurf genauer, kommt man also zum Schluss: Erstens, er beachtet nicht die Regelungen unserer Finanzverfassung, explizit auch zum schon beschlossenen Haushalt 2023. Zweitens, er verschärft völlig unnötig die finanzielle Situation unseres Freistaats in der Krise, und er geht drittens von seiner Steuerungswirkung komplett in die falsche Richtung. Es wäre also wirklich sinnvoll, wenn Sie diesen Gesetzentwurf einfach zurückziehen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
