Robert-Martin Montag
Planungssicherheit herstellen, Reformpotentiale erkennen, Gesundheitsstandorte sichern – Für eine bedarfsorientierte und qualitativ hochwertige stationäre Versorgung in Thüringen
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Ralf Plötner, danke für Deinen Beitrag. Es war aber ein politischer Beitrag, ich verstehe den auch so, finde aber gut, dass du oder die Kollegen meine Fachbeiträge zu arztfremdem Kapital und den Bedarf an Investoren im Gesundheitswesen gelesen haben. Darüber kann man an anderer Stelle sicherlich noch mal diskutieren. Aber die Frage der Wirtschaftlichkeit hier rauszunehmen, ist gesetzeswidrig.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das kann man politisch wollen, aber ich will hier mal ganz gern § 1 des Landeskrankenhausgesetzes Thüringen vorlesen: „Zweck des Gesetzes ist es, in Thüringen die notwendige patientengerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen und wirtschaftlichen Krankenhäusern sowie die medizinische Versorgung im Krankenhaus in gesicherter Qualität zu gewährleisten.“ § 1 Abs. 1, Zweck des Gesetzes. Also, die Wirtschaftlichkeit gehört in den Blick. Wenn du das InEK kritisierst, muss ich sagen, lies bitte das SGB V, es ist das gesetzlich beauftragte und zugewiesene Institut, das tatsächlich die Kostenstruktur im Krankenhausbereich analysiert und die DRGs aufgrund des SGB V taxiert. Also, das ist genau die zuständige Behörde. Aber ich will noch mal zum besseren Verständnis sagen: Was wir hier gemacht haben, ist am Ende nichts anderes als das, was jetzt im Werkstattprozess oder als Ausfluss passiert. Denn jetzt fehlt die Leistungsbeschreibung, also, was will ich eigentlich untersucht haben für das Gutachten, das man ohnehin braucht. Macht es euch leicht: Copy-and-paste dieses Antrags, weil es genau diese Fragestellungen sind, die sowieso im Zielbild in der Problembeschreibung sind und die auch deutschlandweit in der Debatte sind, und wo wir in Thüringen gar nicht umhinkommen, diese mit diesem Gutachten zu analysieren. Das ist ja keine Freiwilligkeit, das macht man ja nicht aus der Lamäng und weiß sozusagen, was an einzelnen Standorten für ein Versorgungsbedarf besteht, was prospektiv für ein Versorgungsbedarf besteht und was tatsächlich auch versorgt worden ist. Das muss man schon analysieren, das macht jedes Bundesland so und da bricht auch kein Zacken aus der Krone, genau das auch zu wollen. Deswegen ist das die Leistungsbeschreibung. Aber was wollen wir? Die Klassifizierung, Leistungsgeschehen und Leistungsbereiche, wir müssen in der Planung dazu kommen, dass wir wegkommen von erteilten Auslastungsplanungen zu der Frage: Was soll eigentlich versorgt werden? Das sind diese Leistungsgruppen, die muss man aber definieren. Das ist ein Prozess, der im Bund angestoßen ist, der läuft, aber der auch unabhängig in Thüringen selbst erarbeitet werden kann, weil ich umschwenken kann, falls sich die Thüringer Ergebnisse – Sie haben NRW angesprochen – von den Bundesergebnissen unterscheiden sollten. Wir brauchen natürlich die Implementierung eines empirischen Instruments zur Analyse und Auswertung des Versorgungsgeschehens, weil das automatisiert passieren muss. Das ist ein Monitoringsystem, weil ich wissen muss, was wird eigentlich wie in einer Versorgungslandschaft geleistet, und zwar ganz konkret am Patienten. Nicht die Frage der Qualität, sondern hier ist die Frage, welche Bedarfe muss ich denn möglicherweise ändern. Das ist dann die Frage von Zentrenbildung, die daraus folgen muss. Die Frage des leistungsorientierten Planungsansatzes mit geeigneter Qualität: Ich weiß, „Leistung“. Da denkt ihr immer, oh, das kommt von der FDP, was das wohl sein soll. Aber der leistungsorientierte Planungsansatz ist das Pay-for-Performance. Das heißt, dass die Qualitätsvorgaben, die in der Behandlung erbracht sind, honoriert werden und möglicherweise Schieflagen durch Zulagen in der Finanzierung der Krankenhäuser vor Ort ausgeglichen werden können. Das ist sozusagen die alte Frage des Pay-for-Performance und nicht nur pay for „ich habe halt was gemacht“. Also, leistungsorientierter Planungsansatz. Was brauchen wir noch: die Implementierung der digitalen Plattform zur Abgabe der Versorgungsabsichtserklärung. Das ist sozusagen das, wenn ein Krankenhaus – und die Möglichkeiten haben sie ja für sich – feststellt, ich möchte meinen Leistungskatalog erweitern. Das funktioniert heute noch analog. Das sollte in Zukunft einfach digital passieren. Das ist jetzt nicht wirklich herausfordernd, da auch eine Sinnhaftigkeit zu erkennen. So, ich bin bei Punkt 3 – von insgesamt neun Punkten. Ich habe vielleicht noch 45 Sekunden. Wie man sieht, ist es nichts anderes als das, was wir getan haben. Wir haben die konkreten Herausforderungen – das ist kein Sammelsurium, liebe Frau Dr. Klisch –, sondern die ganz konkreten Herausforderungen, die in der Versorgungslandschaft bestehen, in einer Leistungsbeschreibung zusammengefasst, wozu wir ein Gutachten brauchen. Insofern ist das, denke ich, in der Qualität uneindeutig zu begrüßen und ist vor allen Dingen auch im Bedarf uneindeutig zu begrüßen. Und insofern ist der Antrag auch uneindeutig zu begrüßen. Darum würde ich einfach bitten. Vielen Dank für die freundliche Aufmerksamkeit.
(Beifall Gruppe der FDP)
