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Heike Werner

03.02.2023 Sitzungen 7/102

Für Thüringen, für Deutschland, für die Gemeinschaft – Einführung eines Gesellschaftsjahres

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Voigt, Sie haben den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier zitiert, als es um eine Frage eines Pflichtjahres ging. Was Sie aber vergessen haben zu sagen, ist, dass er a) gesagt hat, dass es kein ganzes Pflichtjahr sein muss, und b) – das finde ich besonders wichtig –, dass es a) kürzer sein kann, aber b) auch auf mehrere Lebensabschnitte verteilt werden kann. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU) Na ja, das haben Sie gar nicht erwähnt, sondern Sie haben relativ stark polarisiert und nur auf eine junge Generation abgehoben. Wenn ich mich aber hier im Landtag so umschaue, denke ich manchmal, dass es ganz gut wäre, wenn es um das Thema geht, Grundwerte zu verinnerlichen, dass da einige andere und Erwachsene eben auch große Probleme hätten und dass es manchmal ganz gut wäre, gerade wenn ich nach rechts schaue, dass sich hier tatsächlich mit Grundwerten intensiver beschäftigt wird, statt zu polarisieren, zu pauschalisieren und zu personalisieren. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber lassen Sie mich zu dem Antrag der CDUFraktion zurückkommen, was die Frage eines verpflichtenden Gesellschaftsjahres angeht. Wie gesagt, der Bundespräsident hat es ins Gespräch gebracht und hat unter anderem auch Gründe ins Feld geführt, die sicher nachvollziehbar sind. Aber es ist, glaube ich, auch wichtig, sich immer wieder bewusst zu machen – das haben hier einige Rednerinnen und Redner auch getan –, dass so eine Pflichtzeit ein erheblicher Eingriff in die persönliche Freiheit der Menschen ist und deswegen demokratisch gerechtfertigt sein muss. Wenn so was demokratisch gerechtfertigt sein soll, dann braucht es dafür eine wirklich breite gesellschaftliche Debatte, die solchen Vorhaben vorangehen muss. Sicherlich kann man Gründe für so eine Pflichtzeit finden, wie der Bundespräsident erklärt hat, dass eine solche Pflichtzeit für viele Menschen ein Weg sein kann, um sich beispielsweise außerhalb des gewohnten Umfelds für die Gesellschaft, für Menschen, die Hilfe benötigen, und für Menschen, die vielleicht weniger privilegiert sind, einzusetzen. Aber es gibt auch gute Gründe – das haben einige Abgeordnete auch angesprochen –, die gegen so ein Pflichtjahr sprechen. Lassen Sie mich zunächst darauf kommen, dass ich mich beispielsweise frage, ob sich über ein Pflichtjahr tatsächlich gesellschaftlicher Zusammenhalt verbessern lässt, und ob man dadurch tatsächlich Grundwerte eher verinnerlicht. Herr Möller hat es, glaube ich, hier sehr gut ausgeführt, Bildung muss erstens ein ganzes Leben erfolgen und zweitens, um Dinge tatsächlich auch gut zu verstehen und anzunehmen, braucht es hier nicht nur Ressourcen, sondern ganz andere Rahmenbedingungen, damit das gut gelingen kann. Außerdem – das wurde auch schon angesprochen – haben wir ein breites Angebot an Freiwilligendiensten, die sehr gut nachgefragt sind, die aber nachgefragter sein könnten, wenn die Rahmenbedingungen stimmen würden. Hier wurden schon einige Gründe oder einiges angemahnt, was sich verbessern könnte. Was aber gerade für mich als Thüringer Ministerin, die auch für das Ehrenamt mit zuständig ist, noch mal ganz wichtig ist: Wenn wir nach Thüringen schauen, dann sehen wir, dass sich fast 800.000 Menschen in Thüringen ehrenamtlich engagieren in den verschiedensten Bereichen und eben nicht nur ein Jahr lang, sondern zum Teil über die gesamte Lebenszeit. Wenn man sich dann noch mal die Alterspyramide an der Stelle anschaut, dann sieht man, dass es insbesondere viele junge Menschen in Thüringen sind, die sich freiwillig engagieren. Bei den 14- bis 19-Jährigen sind das 57 Prozent. Bei den 20- bis 29-Jährigen sind es 52 Prozent. Ich finde, das verdient eine sehr hohe Wertschätzung, über die man als Allererstes reden sollte, ehe man dann auch zu Verpflichtungen an der Stelle kommt. (Beifall DIE LINKE) Ich habe es schon gesagt, es gibt viele Dinge, über die man an der Stelle diskutieren müsste. Der Bundespräsident hat eine gesellschaftliche Debatte angestoßen, die sehr leidenschaftlich geführt wird, mit zahlreichem Für und Wider. Meines Erachtens läuft diese Debatte noch. Mir erscheint es angemessen, dass wir hier in der Diskussion alle Beteiligten hören, auch die, die hier besonders angesprochen wurden. Deswegen würde ich im Namen der Landesregierung hier empfehlen, diesen Antrag zum jetzigen Zeitpunkt nicht anzunehmen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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