Dr. Vogel
Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen hier: Nummer II
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren als Zuschauer von der Tribüne und am Livestream! Zunächst, Herr Abgeordneter Gottweiss: Die Abwesenheit von Minister Stengele zu dem Tagesordnungspunkt heute ist keineswegs ein Desinteresse an diesem Thema – im Gegenteil. Die Konsequenzen des Klimawandels auf die Auswirkungen auch auf den Wasserhaushalt in Thüringen sind ein Thema, dem sich – das darf ich Ihnen versichern – der Minister in seiner Amtszeit sehr intensiv widmen wird und er wird auch die von Ministerin Siegesmund bereits initiierte Niedrigwasserstrategie diesbezüglich weiterentwickeln. Aber es geht hier heute in diesem Tagesordnungspunkt um das Thema „Apfelstädt“ und ich glaube, es ist durchaus angemessen, wenn ich als Staatssekretär hierzu noch mal für die Landesregierung spreche. Die Apfelstädt ist auch im vergangenen Jahr trockengefallen und das ist auch überhaupt kein Wunder, denn der vergangene Sommer war der heißeste Sommer seit der Wetteraufzeichnung und das ist eine unmittelbare Folge des Klimawandels. Es ist aber nicht nur die Apfelstädt, die im vergangenen Jahr trockengefallen ist, meine Damen und Herren, sondern es sind viele Fließgewässer in Thüringen, in Deutschland und europaweit trockengefallen bzw. hatten Rekordniedrigstände. Anders als bei den meisten anderen Fließgewässern ist aber das Trockenfallen der Apfelstädt ein Phänomen, das quasi normal ist und schon lange bekannt ist. Auch wenn – und auch das ist unmittelbar eine Folge des Klimawandels – die Dauer der Trockenperioden seit einigen Jahren immer länger wird. Die Apfelstädt ist aber eben ein besonderer Fluss mit ihrer Bachschwinde und es ist keineswegs so, dass das Ökosystem unter dem Trockenfallen leidet. Im Gegenteil, dadurch, dass die Apfelstädt mit ihrer Bachschwinde natürlicherweise immer wieder zeitweise trockenfällt, ist selbstverständlich das Ökosystem an diese natürliche Dynamik im Ökosystem angepasst. Und es ist auch – das darf ich jetzt auch noch mal heute hier feststellen – anders als in der Diskussion um die Apfelstädt, die sich wirklich jetzt seit einigen Jahren hinzieht, keineswegs so, wie immer wieder behauptet wird, dass die Inbetriebnahme der Westringkaskade für das Trockenfallen der Apfelstädt ursächlich verantwortlich ist. Die Westringkaskade liefert seit 2020 regenerative Energie und wer sich die Pegelstände der letzten Jahrzehnte für die Apfelstädt anschaut, der wird feststellen, dass weit vor Inbetriebnahme der Westringkaskade die Apfelstädt auch immer wieder über längere Zeiträume trockengefallen ist. Der Zusammenhang zwischen Trockenfallen und Westringkaskade ist deshalb nicht richtig, weil das Wasser, was in die Westringkaskade fließt, aus einem regenreichen Winterhalbjahr stammt und in der Talsperre eingespeichert wird, um dann für die Westringkaskade, den Betrieb der Turbinen der Westringkaskade zur Verfügung gestellt zu werden. Was allerdings richtig ist, ist, dass tatsächlich in den letzten etwa zwei Jahrzehnten ein Teil des Winterstauwassers, das jetzt in die Westringkaskade geleitet wird, um saubere Energieversorgung zu gewährleisten, dass ein Teil dieses Wasser bis 2020 noch dazu genutzt wurde, die Apfelstädt in Trockenzeiten stärker aufzufüllen, und zwar stärker als ihr eigentlich natürlicherweise Wasser in diesen Trockenzeiten zufließt. Das heißt, hier wird eine menschliche Aufhöhung der Wasserführung umgesetzt, die wenig mit der natürlichen Situation des Fließgewässers zu tun hat. Die Mindestabgabe bei der Genehmigung der Westringkaskade garantiert, dass hinter der Talsperre mindestens das herauskommt, was vor der Talsperre aus der Apfelstädt in die Talsperre hineinfließt, jedenfalls solange kein Hochwasser droht. In Trockenzeiten gibt die Talsperre sogar mehr Wasser ab als hineinfließt und das ist die sogenannte Mindestaufhöhung. Und es gehört eben – das ist hier auch schon angesprochen worden – auch zum Zielkonflikt, dass die Thüringer Fernwasserversorgung mit dem Betrieb der Westringkaskade und den Erlösen aus der Erneuerbare-Energie-Erzeugung auch die Trinkwasserpreise für die Thüringerinnen und Thüringen stabil hält und auf ein erträgliches Niveau reduziert. Trotzdem, meine Damen und Herren, gibt es natürlich ein berechtigtes Interesse der Bürgerinnen und Bürger in der Region bezüglich der Apfelstädt und es steht uns – glaube ich – als Landesregierung auch gut zu Gesicht, dieses Interesse aufzunehmen und uns auch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger Gedanken zu machen, wie wir einen Ausgleich erreichen können zwischen Betrieb der Westringkaskade, zwischen der Erzeugung erneuerbarer Energien und dem Schutz des Öko-Systems Apfelstädt. Wir haben uns dieser Frage auch gestellt, und – Sie wissen das – ich habe im Frühsommer vergangenen Jahres deshalb die Thüringer Fernwasserversorgung gebeten, zusammen mit dem Thüringer Umweltministerium, dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz und zusammen mit dem Landratsamt Gotha nach Möglichkeiten zu suchen, mehr Wasser in der Apfelstädt zur Verfügung zu stellen. Das Ergebnis ist die jetzt bereits auch schon angesprochene dreiseitige Vereinbarung zwischen Thüringer Fernwasserversorgung, Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz und dem Landkreis Gotha, in der diese Maßnahmen festgelegt sind. Seit Herbst vergangenen Jahres läuft dazu ein fünfjähriger Probebetrieb. Im Rahmen dieses Probebetriebes wird vom 1. Mai bis 31. Oktober jedes Jahres über die rechtlich bereits über die Genehmigung festgelegte Mindestabgabe hinaus mehr zusätzliches Wasser in die Apfelstädt gegeben. Ziel ist es, eine erhöhte Wasserführung in der Apfelstädt auch in Trockenphasen zu gewährleisten. Die Zusatzabgaben sollen so vorgenommen werden, dass sie dann erfolgen, wenn die natürlichen Zuflüsse in die Apfelstädt bzw. in die Talsperre ausbleiben. Mit der Vereinbarung über die kommenden fünf Jahre geht auch eine Genehmigung zur modifizierten Speicherbewirtschaftung der Talsperre Schmalwasser einher, damit die notwendigen Wassermengen, die dafür erforderlich sind, auch im Winter eingespeist werden können. Gleichzeitig – meine Damen und Herren, das zielt ganz explizit auch auf den Antrag, der heute hier zur Abstimmung steht – wird dieser Probebetrieb auch ein umfassendes Monitoring sowohl zur Gewässerökologie als auch zur Gewässergüte durch das Landratsamt Gotha und das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz beinhalten. Auch die natürliche Flussversinkungszone, die auch schon angesprochen worden ist, im Bereich des oberen und mittleren Muschelkalks wird im Rahmen dieses Monitorings einer entsprechenden Untersuchung unterzogen. Wir wollen wissen, wo das Wasser versinkt und möglicherweise auch versuchen, herauszufinden, wo es wieder zutage tritt, um auch die unterirdischen wasserhydrologischen Verhältnisse besser nachvollziehen zu können. Unser Ziel ist es, im Rahmen des Probebetriebs auf die Art und Weise eine gesamtheitliche Beurteilung der Auswirkungen des zusätzlichen Abflusses auf das Flusssystem der Apfelstädt und seines Grundwassersystems zu erhalten. Das Untersuchungsgebiet wird sich erstrecken vom südwestlichen Teil des Thüringer Waldes bis hin zur Ortschaft Ingersleben. Das Auslösekriterium und die Höhe der Niedrigwasseraufhöhung wird jeweils für den Zeitraum einer Periode niedrigerer Wasserführung – und zwar im Zeitraum 1. Mai und 31. Oktober – durch die unterzeichnenden Institutionen, also Landkreis Gotha, Thüringer Fernwasserversorgung und Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz gemeinsam festgelegt, und dabei werden auch die Ergebnisse des Monitorings im Rahmen des fünfjährigen Betriebs so einfließen, dass eine gezielte Steuerung möglich ist, die auch die ökologischen Belange des Flussökosystems in der Apfelstädt mit berücksichtigt. Meine Damen und Herren, noch ein Wort zum Begleitausschuss. Wir haben explizit auch diesen Begleitausschuss gemeinsam mit den drei Unterzeichnern der Probebetriebsvereinbarung einberufen, um hier ein Angebot an die Bürgerinnen und Bürger in der Region zu machen, sich in diesen Probebetrieb und in das modifizierte Talsperrenmanagement mit ihren eigenen Belangen einzubringen. Das ist ein Angebot, was sehr wohl, anders als es hier dargestellt worden ist, auf Augenhöhe umgesetzt wird. Die Bürgerinnen und Bürger sind durch die Bürgerinitiative „Lebensraum Apfelstädt“ hier in diesem Begleitausschuss vertreten und auch der Landesangelverband Thüringen ist Mitglied in diesem Begleitausschuss. Darüber hinaus sind die Bürgermeister aus der Region im Begleitausschuss vertreten: Herr Jacob, der Bürgermeister aus NesseApfelstädt, Herr Ritter, der Ortschaftsbürgermeister von Günthersleben-Wechmar, und Herr Dahmen, der Ortschaftsbürgermeister von Wandersleben. Das sind die Vertreter aus der Region, die ebenfalls im Begleitausschuss vertreten sind. Ich glaube, das ist eine Zusammensetzung, die sehr wohl einen guten Ausgleich der Interessen ermöglichen kann, weil alle, die sich aus der Region heraus von dieser Situation der Apfelstädt betroffen fühlen, durch Interessenvertreter in diesem Begleitausschuss so vertreten sind, dass auch die Belange dort so zur Sprache kommen können, dass ein entsprechendes Management des Talsperrensystems umgesetzt werden kann, was auch den Interessen der Region entspricht.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir haben dieses Vorgehen im Umweltausschuss sehr ausführlich vorgestellt und diskutiert. Es wurde ja auch angesprochen, im Umweltausschuss fand eine örtliche Anhörung statt. Auch der Petitionsausschuss hat den fünfjährigen Probebetrieb, den wir vorgeschlagen haben, als den richtigen Weg bezeichnet. Das Vorgehen ist erkenntnisbasiert und schafft damit die notwendigen fachlichen und wissenschaftlichen Grundlagen, um verlässlich darüber entscheiden zu können, welche Auswirkung tatsächlich der Betrieb der Westringkaskade auf das Ökosystem Apfelstädt hat. Wir werden – und ich darf es noch mal betonen – im Rahmen des Probebetriebs auch die Fragen zur Gewässerökologie und zur Hydrologie adressieren, und zwar genau die Fragen, die auch Gegenstand des Antrags sind, der hier zur Abstimmung steht.
