Karawanskij
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Abgeordnete und liebe Zuhörer und Zuhörerinnen, ich glaube, das, was wir jetzt gerade erlebt haben, ist eine Vermischung von zwei Debatten.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Nicht nur von zwei!) Um was geht es hier heute im Thüringer Landtag? Es sind zwei große Argumentblöcke heute hier verhandelt worden. Aber es geht um das Thüringer Waldgesetz. Der Wald liegt uns sehr am Herzen und deswegen wollen wir ihn schützen. Aus diesem Grund haben wir beispielsweise als rot-rot-grüne Landesregierung den „Aktionsplan Wald 2030“ aufgelegt und auch mit sehr viel Geld unterlegt.
(Beifall SPD)
Aber eigentlich geht es in der Debatte um zwei Sachen. Das haben Sie ja gerade gehört, die Gruppe der FDP hat einen Gesetzentwurf eingebracht. Das ist sehr übersichtlich. Das sind sechs Punkte, hat Platz auf zwei Seiten, und zwar geht es darum, ob das Thüringer Waldgesetz verändert werden muss oder nicht. Nun geht es erst mal um zwei Sachen, zum einen um den Zustand unseres Waldes. Da teile ich die Sorge der Parlamentariergruppe, dass wir tatsächlich seit 2018 – da muss man nur rausgehen im Sommer – sehen, dass unsere Wälder tatsächlich sehr, sehr starkem Stress ausgesetzt sind. Wir haben es mit Dürre zu tun, wir haben es mit Borkenkäferkalamitäten zu tun, also zwei Drittel der Waldflächen, die wir verloren haben, ist auf Borkenkäferkalamitäten zurückzuführen und ein Drittel ungefähr auf Dürre und Trockenschäden. Dafür haben wir einen Aktionsplan aufgerufen und damit versuchen wir tatsächlich, den Waldaufbau, den klimaresilienten Waldumbau zu bewerkstelligen. Entgegen dessen, was jetzt hier gerade seitens der AfD formuliert worden ist, machen wir keine Betonmonster – war, glaube ich, das Wort –,
(Unruhe AfD)
sondern es gibt ganz klare Regeln. Also da, wo tatsächlich Kahlflächen entstehen, da muss wieder aufgeforstet werden. Nun ist es allerdings in den letzten drei bis vier Jahren ziemlich rasant gegangen und wir schaffen das nicht so fix bzw. in der Geschwindigkeit. Aber nichtsdestotrotz hat es ThüringenForst geschafft, letztes Jahr mehr als 2 Millionen Bäume zu pflanzen. Wir haben dafür eine Baumforstschule, die tatsächlich jetzt auch das Saatgut aufnimmt und noch mehr Saatgut versucht anzuzüchten, damit wir tatsächlich auch hier Bäume zur Verfügung haben, um sie nachzupflanzen. Aber das geht natürlich nur, wenn entsprechend auch eine Fruktifikation der Bäume stattfindet, es klappt also nicht jedes Jahr, insofern ist es sehr wichtig, dass wir dort die Kapazitäten ausgebaut haben und da auch nachsteuern. Genauso ist es wichtig, dass wir auch die Leute ausbilden, die entsprechend dann aufforsten. Das kann man im Übrigen alles hier nachlesen, ganz wunderbar jedes Jahr, im Waldzustandsbericht und der ist tatsächlich besorgniserregend, wie gesagt, aufgrund der klimatischen Verhältnisse. Das ist einmal sozusagen die Frage, wie geht es unserem Wald. Nun ist die andere Frage, wir haben gleichzeitig das Bedürfnis, dass wir sehr viel Energie brauchen und dass wir das vor allen Dingen mit regenerativen Energiegewinnungsformen jetzt auch in unsere Fläche bringen wollen. Das heißt, jedes Bundesland muss einen Beitrag dafür leisten, Windkrafträder, Solaranlagen, PV-Anlagen auf Dächern oder eben auch Biomassekraftanlagen zu errichten. Das geht in so eine gemeinsame, in so eine Großbilanz ein. Bislang darf man in Thüringen keine Windräder bauen – das hat die CDU-Fraktion im Waldgesetz verankert –, in allen anderen Bundesländern war das möglich. Nun haben ein paar Waldbesitzende, sozusagen stellvertretend auch für andere Waldbesitzende, Klage eingereicht beim Bundesverfassungsgericht und das hat dann am 27. September letzten Jahres gesagt, das ist großer Quatsch bzw. es ist verfassungswidrig, man darf nicht per se sagen: kein Windrad im Wald. Damit fällt diese Regelung, die vorher die CDU-Fraktion im Waldgesetz implementiert hat oder sozusagen die Mehrheit dafür hat, ausnahmslos weg. Jetzt ist die Frage: Brauchen wir eine andere Regelung in unserem Thüringer Waldgesetz? Darauf zielt besagter Gesetzentwurf der FDP-Fraktion ab, und das ist der ganze Streitpunkt. Einmal geht es um den Wald, wollen wir ihn so haben, wie wir ihn immer hatten, da kann man sagen: Wald verändert sich, überhaupt, unsere Kulturlandschaften verändern sich, unsere Bedürfnisse an unsere Landschaften verändern sich auch. Die andere Frage ist: Wie wollen wir das eigentlich hinkriegen mit dieser Energiekrise und dem Klimawandel und welche Flächen stehen dafür zur Verfügung? Erst mal müssen, wenn durch eine Straße oder ein Gewerbegebiet, egal was gebaut wird, Bäume abgeholzt werden müssen, dafür Ausgleichsflächen geschaffen werden – das hat vorhin auch der Abgeordnete Bergner von der FDP-Fraktion formuliert. Die Kollegin Wagler von den Linken hat vorhin ausgeführt, warum es eigentlich gar nicht einer Novelle oder sozusagen dieser Änderungen bedarf. Also zum einen schlägt die FDP-Fraktion vor, dass – ich glaube, es war Punkt 2 – man diese Wortgruppe „kahlgeschlagene und verlichtete Grundflächen“ im Waldgesetz anders benennen sollte. Es steht in unserem Waldgesetz drin: Waldblößen. Waldblößen meint genau das, kahlgeschlagener oder durch einen Schadenseintritt bloßer Waldboden. Der ist dann trotzdem noch Wald, auch wenn da kein Baum draufsteht. Das ist die forstübliche Bezeichnung, also das Fachwort des Forstes für nicht bestockte Holzbodenflächen – so würden das die Förster bezeichnen. Also, denken wir, dass es, zumindest in diesem Punkt 1 des Waldgesetzes § 2 Abs. 2, keiner Änderung bedarf. Dann geht es darum, ob wir noch mal eine Gesetzesänderung brauchen, weil das Gericht beschlossen hat, dass so, wie das jetzt im thüringischen Waldgesetz formuliert ist, dass keine Windkraftanlagen gebaut werden sollen – ob wir das noch mal explizit regeln müssen. Ist nicht notwendig, das Gericht hat entschieden, das fällt einfach weg. Also ist der Zustand wie vorher eingetreten. Dann gibt es noch einen dritten Änderungsvorschlag, einen dritten Punkt. Da geht es darum, ob man in dieser Verfahrensweise, wenn das schädigt – wir wollen ja nicht irgendwo möglichst Windkraftanlagen hinbauen, wo gesunder Wald ist, sondern wir würden das gern da tun, wo Kahlflächen sind. Dann müssen wir gucken, passt es da gerade mit dem Wind und passt das mit dem Boden, kann da eine Windkraftanlage errichtet werden und gibt es noch den Abstand zur Wohnraumbebauung? Den müssen wir auch noch einhalten, wir können nicht einfach überall hinbauen. Und gibt es Naturschutzgebiete? Also so eine ganze Checkliste müssen wir da durchgehen. Da schlägt die FDP-Fraktion vor, dass das eine forstbehördliche Entscheidung sein soll, also dass die Revierförsterinnen, die Forstamtsleiter und am Ende das Forstministerium, also das TMIL, für das ich jetzt auch für die Landesregierung spreche, das entscheiden soll. Das ist aber unserer Meinung nach das falsche Instrument, weil nicht nur der Förster das mitzuentscheiden hat oder diejenigen, die die Experten für den Wald sind, sondern weil eigentlich planungsrechtlich die Planungsregionen dafür zuständig sind in den Regionalplänen. Das heißt, diese Planungsregionen sagen, welche Fläche für was ausgewiesen sein soll. Ist es eine Wohnraumfläche, ist es eine Waldfläche, ist es eine Schutzfläche usw. Das machen wir gerade gemeinsam im Landesentwicklungsplan. So, das sind alles Punkte, die die FDP gern mit ihrem Antrag im Waldgesetz geändert haben möchte. Das, worum es hier gerade geht, ist, auf der einen Seite hier zu diskutieren und dann natürlich darüber weiter in den Ausschüssen zu diskutieren. Ausschüsse sind die Fachgremien, da treffen sich die Fachleute, die Sie jetzt auch gerade hier im Plenum gehört haben, zu den Themen. Das heißt aber nicht, dass wir uns sonst nie mit dem Wald beschäftigen, sondern das tun wir auch an anderer Stelle, so beispielsweise bei der Erstellung des Waldzustandsberichts. Ich hoffe, das war aufschlussreich.
(Beifall DIE LINKE)
Und ich hoffe, das, was Sie mitnehmen, ist das, dass uns a) der Wald am Herzen liegt, b), dass tatsächlich Demokratie manchmal zäh ist, aber Gutes bewirkt, nämlich, dass man Rechte einklagen kann. Und zwar auch die Rechte, dass die geänderten Bedürfnisse, dass wir auch erneuerbare Energien bauen und wo wir sie bauen können, dass das nicht unabhängig von Zeit, Ort und Gegebenheiten ist und dass das natürlich auch in die Grundrechte, nämlich in die Eigentumsrechte, der Menschen eingreift. Und dass man das erstreiten kann und dann wiederum hier in diesem Kreis streiten kann. Ob es dann noch mal eine Änderung braucht oder ob es gut ist, wie es ist, oder ob wir noch an ganz anderen Stellen ändern müssen und uns hier miteinander verständigen müssen, das ist ein großer Wert der Demokratie. In diesem Sinne wünsche ich gute weitere Beratung und dass Sie heute hoffentlich mit einem guten Eindruck von der parlamentarischen Diskussion aus dem Thüringer Landtag wieder in die Schulen zurückgehen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, Gruppe der FDP)
