Thomas L. Kemmerich
Update für den Öffentlichen Dienst – Zusätzliche Verwaltungssprache in Thüringen
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, „Update für den Öffentlichen Dienst – Zusätzliche Verwaltungssprache im Freistaat“ – Englisch –, das ist der Gegenstand unseres Antrags am heutigen Tag, der aus der Lebensrealität abgebildet dem nachkommt, was wir brauchen, nämlich inzwischen nicht mehr nur Fachkräfte, sondern Arbeitskräfte in jeder Branche und mit jedem Qualifikationsniveau. Ansonsten ist es sehr schwierig, den Betrieb tatsächlich aufrechtzuerhalten. Wir erleben das jetzt schon, dass in allen Bereichen auf fehlende Fachkräfte und Arbeitskräfte hingewiesen wird. Wir kennen die Zahlen. Deutschland geht davon aus, eine Zuwanderung von fast 400.000 Menschen pro Jahr zu brauchen. Ich finde die Zahl etwas hochgegriffen, aber das an anderer Stelle. Aber auch in Thüringen wissen wir eins, dass zwischen 280.000 und 300.000 Menschen bis zum Jahr 2035 aus dem aktiven Beschäftigungsverhältnis ausscheiden werden, einfach altersbedingt, und dass wir in keiner Weise in der Lage sind, dieses wieder aufzufüllen. Es gibt mehrere Methoden, die Arbeitslücken zu schließen: Automatisierung, Digitalisierung etc. Aber wir brauchen auch, wie gesagt, Leute, die sich den Arbeitsanforderungen stellen. Wir sehen bei der Zuwanderung nach Thüringen, dass viele Menschen aus dem europäischen Ausland kommen. Häufige Anträge beim Landesverwaltungsamt auf Anerkennung zum Beispiel eines Berufsabschlusses kommen zurzeit aus Bosnien und Herzegowina, aber auch von den Philippinen, aus Serbien für viele Berufe. Nicht, dass hier der Eindruck entsteht: Wir wollen ausdrücklich nicht über Migrationspolitik reden, sondern darüber, wie Thüringen sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen kann im Kampf um die besten Talente, um die größten Talente auch mit den übrigen Bundesländern, denn die stehen alle vor demselben Problem.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir fordern in unserem Antrag, dass ab 1. Januar 2024 alle Verwaltungsdokumente, die im Zusammenhang mit den Basisleistungen, welche im Rahmen des Online-Zugangsgesetzes digitalisiert werden, auch in den Verwaltungen in englischer Sprache bereitgestellt werden. Das ist nicht – es kommt immer gern als Vorwurf – irgendetwas, was wir uns ausgedacht haben, nein, das ist mit der europäischen Verordnung aus dem Jahre 2018 mit der Ziffer 1724 vom 2. Oktober 2018 geregelt worden. Dort wurden die Weichen für die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 für alle europäischen Mitgliedstaaten gestellt. Dies hat zur Folge, dass spätestens bis zum 31. Dezember 2023 – ja, 2023, das ist Ende dieses Jahres – 21 der wichtigsten Verfahrensbündel im Sinne der europäischen Verordnung zum Single Digital Gateway vollständig digital und mehrsprachig zur Verfügung gestellt werden müssen. Um die erforderlichen Informationen und Unterstützungsdienste im Sinne der Single-Digital-GatewayVerordnung anbieten zu können, muss auch das Personal in den zuständigen Verwaltungseinrichtungen die entsprechenden Sprachkenntnisse vorweisen. Vorzulegende Urkunden und Nachweise müssen zukünftig auf Englisch anerkannt werden, damit keine Übersetzung erforderlich ist. Alle digitalen Verwaltungsdienstleistungen sollen auch in englischer Sprache angeboten werden. Meine Damen und Herren, das klingt nach einer großen Aufgabe, aber – wie gesagt – wir haben uns als Deutschland dazu verpflichtet, damit trifft das Thüringen genauso. Wir wollen auch nichts Unmögliches fordern, deshalb schlagen wir ein mehrstufiges Verfahren in unserem Antrag vor. Bei Neueinstellungen soll vermehrt darauf geachtet worden, ob Fremdsprachenkenntnisse vorhanden sind. Wir kennen das aus Hotels, aus der Gastronomie, dort tragen die netten Servicemitarbeiter Flaggen, die die Landessprachen signalisieren, die sie sprechen können. Deshalb fordern wir eine Evaluation in den Thüringer Verwaltungen bis zum Ende des Jahres 2023, wie und mit welchen Sprachkenntnissen der Mitarbeiter sie gesegnet sind. Ab 2024 soll es entsprechende Weiterbildungsangebote für Verwaltungsmitarbeiter und Thüringer Beamte im Bereich der englischen Sprache geben, um Sprachkenntnisse zu fördern und weiterzuentwickeln. Auch soll dann im Ausbildungsjahr 2025/2026 in allen Ausbildungen der Verwaltungen und für den öffentlichen Dienst das Fach Verwaltungsenglisch verbindlich mit eingeführt werden. Gern diskutieren wir das mit allen Vertretern der Parteien in dem entsprechenden Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Ich freue mich auf die Diskussion. Herzlichen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
