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Denstädt

03.02.2023 Sitzungen 7/102

Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürIKTGerStG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das geplante Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften soll für den Bereich der Justiz das Gegenstück zum E-Government-Gesetz bilden, welches nur für Verwaltungsbehörden gilt. Der Entwurf berücksichtigt die unterschiedlichen Belange und Interessen von Justiz und Verwaltung. Er regelt dabei insbesondere, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen Daten der Justiz bei Stellen der öffentlichen Verwaltung, insbesondere beim Thüringer Landesrechenzentrum und bei privaten Dienstleistern, gehalten und durch diese verarbeitet werden dürfen. Er setzt dabei auch die Forderungen um, die insoweit durch den Hessischen Dienstgerichtshof für Richter aufgestellt worden sind. Gegenstand dieser Entscheidung war, ob die verfassungsrechtlich verankerte, richterliche Unabhängigkeit dadurch verletzt wird, dass der Betrieb und die Administration des EDV-Netzes für den Rechtsprechungsbereich extern bei der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung, einer oberen Behörde der Landesfinanzverwaltung, und nicht bei den Gerichten selbst angesiedelt sind. Der Hessische Dienstgerichtshof für Richter hat diese Frage im Ergebnis verneint, aber zugleich festgestellt, dass die Zentralisierung der Datenverarbeitung insoweit nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht haben diese Entscheidung bestätigt. Eine mit der damaligen Lage in Hessen vergleichbare Situation besteht in Thüringen nicht. Das Landesrechenzentrum ist zentraler Dienstleister für Informations- und Kommunikationstechnik der Landesverwaltung, dem für Finanzen zuständigen Ministerium unterstellt. Gleichzeitig stellt es nach dem Thüringer E-Government-Gesetz für alle Ressorts die IT-Infrastrukturkomponenten zur Verfügung. Die Umsetzung des Gesetzentwurfs wird ferner erforderlich, da es der bei dem Thüringer Oberlandesgericht angesiedelten gemeinsamen IT-Stelle der Gerichte und Staatsanwaltschaften zunehmend schwerfällt, die im Zuge der Digitalisierung der Justiz stetig zunehmenden Aufgaben bis zum 31.12.2025 vollständig und sachgerecht zu erfüllen. Hierzu gehört neben der Erfüllung neuer bundesgesetzlicher Vorgaben auch die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte. Wegen der aktuellen Berichterstattung in den Medien sei mir an dieser Stelle jedoch erlaubt, sehr geehrte Damen und Herren, festzustellen: Trotz der Schwierigkeiten, die wohl in der Natur eines Großprojekts liegen, ist die Thüringer Justiz auch mit der Einführung der elektronischen Akte auf einem guten Weg und im Übrigen mit anderen Bundesländern gleich auf. Und der hier in Rede stehende Gesetzentwurf wird helfen, die bestehenden Schwierigkeiten weiter zu minimieren. Näheres dazu werde ich bei Interesse gern im Fachausschuss ausführen. Ähnliche Gesetze existieren bereits in einigen anderen Ländern, der hiesige Gesetzentwurf orientiert sich am schleswig-holsteinischen IT-Gesetz für die Justiz und berücksichtigt die in Thüringen bestehenden Besonderheiten. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle vier wesentliche Elemente des vorliegenden Gesetzentwurfs nennen. So soll zum einen geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen öffentlich-rechtliche und private Dienstleister mit IT-Aufgaben für die Gerichte und Staatsanwaltschaften beauftragt werden können. Zum Zweiten soll eine aus Praktikerinnen und Praktikern der Justiz bestehende IT-Kontrollkommission eingerichtet werden, die darüber wachen soll, dass die Unabhängigkeit der Rechtsprechung durch die Art und Weise der Datenerhaltung nicht beeinträchtigt wird. Zum Dritten sollen die Aufgaben und Befugnisse des für die Justiz zuständigen Ministeriums und der gemeinsamen ITStelle der Gerichte und Staatsanwaltschaften festgelegt werden und viertens schafft das Gesetz zudem gewissermaßen im Vorgriff auf die anstehende Neustrukturierung des Thüringer Landesrechenzentrums rechtzeitig die gesetzliche Grundlage für gegebenenfalls erforderliche Änderungen der ITStruktur der Justiz. In Summe schafft der Gesetzentwurf also die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die Digitalisierung der Thüringer Justiz konsequent weiter voranzutreiben, wovon auch rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger profitieren werden. Ich freue mich auf die parlamentarische Beratung und danke für die Aufmerksamkeit und würde noch die Gäste auf den Rängen begrüßen, die ich vergessen habe. Entschuldigung. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗