Franziska Baum
Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürIKTGerStG)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wir machen hier heute offensichtlich einen Oppositionsreigen, Herr Stefan Schard. Guten Morgen den Schülerinnen und Schülern, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um Digitalisierung in der Justiz. Ich fange mit einem Zitat an – ich habe es heute früh noch herausgesucht – von George Westerman der MIT Initiative on the Digital Economy. Der sagt, wenn man Digitalisierung richtig betreibt, wird aus einer Raupe ein Schmetterling, und wenn man es nicht richtig macht, dann bestenfalls eine schnellere Raupe.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir sind der Auffassung, dass Digitalisierung im Rechtswesen unbedingt einen Schmetterling hervorbringen sollte, aber einen mit Kettenhemd. Das können Sie sich jetzt selbst bildlich vorstellen.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Der fliegt dann halt nicht mehr!) Das kommt auf die Flügelstärke an, Kollegin Henfling. Gerade im Justizbereich geht es – wie überall – um das Thema „Datensicherheit“. Das heißt, wie sicher sind eigentlich die Daten, die wir haben? Da muss ganz extrem darauf geachtet werden. Wir haben im Justizbereich noch ein paar mehr Indikatoren, die zu berücksichtigen sind, damit sichergestellt wird, dass das Gerichtswesen, dass das Rechtswesen so weiter funktionieren und unabhängig agieren kann, wie es das tun sollte und wie es verfassungsrechtlich verbrieft ist. Kollege Schard hat schon ein paar Punkte angesprochen. Es geht an ganz vorderster Stelle darum, dass die Richter weiter unabhängig agieren können. Das heißt an der Stelle auch, dass sie vor allem unabhängig von der Exekutive, von der Regierung, agieren können. In dem Moment wird ein öffentlicher Dienstleister, der Server zur Verfügung stellt, der Administration gewährleistet, automatisch zu einem externen Dienstleister, weil er möglicherweise, gegebenenfalls Zugriff auf Daten hat, die eigentlich in den Bereich der richterlichen Unabhängigkeit gehören. Deswegen ist es richtig, dass in dem Gesetzentwurf kein Unterschied zwischen privaten Dienstleistern und öffentlichen Dienstleistern gemacht wird. Allerdings haben wir einen bzw. zwei Kritikpunkte bezüglich der Frage, welcher Zugang zu welchen Daten von welchen Stellen erlaubt wird. Wir freuen uns auf eine Diskussion im Ausschuss dazu. Ein Punkt, der uns, sagen wir mal, relativ weit vorn aufgefallen ist, ist die Frage, über welche Daten wir im Justizbereich eigentlich reden. Sind das tatsächlich nur Bilder und Texte oder reden wir auch über Videodateien und über Audiodateien? Die sind in den Definitionsbereichen nicht enthalten. Bei den Zugängen zu Daten würden wir uns an manchen Stellen ein bisschen eine konkrete Darstellung wünschen, was die Abgrenzung angeht, was Dienstleister tun dürfen und nicht tun dürfen. Wo wir ziemlich klar sind, ist, dass alles, was mit konkreter Administration von Daten zu tun hat, unbedingt in der ITStelle der Gerichte bleiben muss. Das heißt, dass wir von außen, sei es über das Landesdatennetz oder über private Dienstleister, wirklich nur die Infrastrukturadministration ermöglichen. Es sollte also niemandem außerhalb der Gerichte und Staatsanwaltschaften die Möglichkeit gegeben werden, auf Dokumente zuzugreifen, die für die richterliche Entscheidungsfindung von Relevanz sind. Man kann dazu noch ganz viel ausführen. Da ich nur 5 Minuten Redezeit habe, macht es hier keinen richtigen Sinn. Geben Sie mir noch einen Punkt, über den wir gern sprechen würden. Das ist das Thema mit der Kontrollkommission. Die Kontrollkommission wird zusammengesetzt – für die Besucher oben – aus – ich nenne es mal – IT-affinen Richtern und Staatsanwälten, die quasi im Nachgang kontrollieren, ob all das, was wir in dem Gesetz festlegen, auch so eingehalten wurde. Wir würden uns wünschen, dass die vielleicht schon frühzeitiger in den Prozess mit eingebunden werden, zum Beispiel bei der Frage, welche Vereinbarung zwischen den Gerichten und den Dienstleistern bzw. zwischen dem Ministerium und den Dienstleistern geschlossen wird, um frühzeitig eingreifen zu können, wenn möglicherweise Sicherheitsprobleme auftauchen. Mehr dazu dann am besten im Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
