thueringer-landtag.de ↗

Robert-Martin Montag

FDP 03.02.2023 Sitzungen 7/102

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf für den Kollegen Bergner das Gesetz hier einbringen. Der Waldzustandsbericht für das Land Thüringen besagt, dass nur 18 Prozent der Bäume im Thüringer Wald gesund sind. Jeder zweite Baum weist eine deutlich geminderte Vitalität auf. Das ist – glaube ich, für alle verständlich – ein Problem für die Umwelt, für die Menschen, die in der Nähe des Waldes leben, und nicht zuletzt für den Freistaat Thüringen als solchen. Wir als FDP haben daher unseren Gesetzentwurf für ein „Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes“ eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht hat § 10 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Die Thüringer FDP ist gegen Windräder im Wald, das ist, glaube ich, kein Geheimnis, und zu behaupten, dass unser Gesetzentwurf in keinerlei kausalem und zeitlichem Zusammenhang zu dieser Entscheidung des Verfassungsgerichts steht, wäre jetzt natürlich auch unredlich, deswegen sage ich das auch gar nicht, sondern es ist so. Jedoch sehen wir auch die Notwendigkeit, den Bedürfnissen unserer Wälder insgesamt im Waldgesetz mehr Rechnung zu tragen. Bevor uns jetzt wieder vorgeworfen wird, wir hätten die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht gelesen oder würden Wege suchen, um uns darüber hinwegzusetzen, (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oder nicht verstanden!) möchte ich an dieser Stelle auf etwas hinweisen, zunächst mal bitten, unseren Gesetzentwurf auch mal zu lesen, weil wir die Erfahrung gemacht haben, dass das, was drinsteht, häufig nicht Gegenstand der Debatte hier vorn ist. Wir haben die vom Bundesverfassungsgericht gerügte Formulierung nämlich ersatzlos gestrichen und nicht versucht, sie verfassungskonform in irgendeiner Art und Weise umzuformen und auszugestalten. Wenn man sich nun die weiteren Regelungen unvoreingenommen anschaut, sollte dem verständigen Leser etwas auffallen: Nur die Regelungen zum Waldbrandschutz sind explizit auf Windräder bezogen. Alle anderen Regelungen sind allgemein gehalten und gelten damit für die gesamte Bandbreite von Vorhaben, die im Wald vorkommen können. Sie sind ein erster Vorschlag von uns, um den Thüringer Wald zu erhalten und eben besser auf die Herausforderungen des Klimawandels vorzubereiten. Im Gesetzentwurf werden daher keine absoluten Regelungen getroffen, sondern es geht darum, jeweils Abwägungen treffen zu können. An dieser Stelle möchte ich den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem März 2021 zitieren. Ich zitiere: „Hintergrund der ausdrücklichen Hervorhebung der Gesetzgebung in Art. 20a GG und der Anerkennung einer Konkretisierungsprärogative des Gesetzgebers ist gerade, dass die besondere Bedeutung der Schutzgüter des Art. 20a GG und deren Spannungsverhältnis zu etwaigen gegenläufigen Belangen in demokratischer Verantwortung zu einem Ausgleich gebracht werden müssen und die Gesetzgebung hierfür den geeigneten Rahmen bietet.“ Diese Abwägung müssen wir gemeinsam in diesem Hause treffen. Denn für den Fall Thüringen ist genau dieses Hohe Haus das, was das Bundesverfassungsgericht vorsieht, wir sind der Gesetzgeber. Der Gesetzentwurf ist also unser Vorschlag für Abwägungsentscheidungen. Wir würden diesen gern im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten diskutieren, freuen uns auf eine spannende Debatte von hier vorn, nämlich eine vorurteilsfreie, und eine Beschäftigung mit den Regelungsinhalten unseres Entwurfs, und dann – da sind wir ganz sicher – auf eine spannende Diskussion entsprechend im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

Alle Reden von Robert-Martin Montag Protokoll ↗