Robert-Martin Montag
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Vielen Dank, Herr Präsident. Jetzt will ich doch noch mal ein paar Sachen zur etwas aus dem Ruder gelaufenen Debatte sagen. Liebe Frau Wahl, also, uns vorzuwerfen, dass wir das Verfassungsgerichtsurteil nicht beachten würden und das einer Rechtsstaatspartei vorzuwerfen, halte ich für eine veritable Frechheit.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich frage mich, ob Sie nicht in der Lage sind, die Begründung genau zu lesen, die sich darauf bezogen hat, ob Sie nicht in der Lage sind, die Streichung des Passus, den das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt hat, in unserem Gesetzentwurf nicht in Verbindung zu bringen mit dem Verfassungsgerichtsurteil. Es steht im Gesetzentwurf drin. Ihr Vorwurf ist unlauter und unverschämt. Das will ich direkt zurückwerfen.
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Beifall Gruppe der FDP)
Und, lieber Herr Gottweiss, natürlich, Berlin macht Vorgaben. Die Frage ist, sie sind Föderalisten und es kann jedes Bundesland natürlich auf der Ebene seiner Gesetzgebungskompetenz entscheiden, wie man das ausgestalten möchte. Wir haben hier Vorschläge gemacht, die – und da komme ich wieder zu Ihnen, Frau Wahl – ein Grundprinzip beachten. Ausgleichsflächen, Bereitstellung für Bebauung, das ist nichts Neues, das ist auch nichts anderes oder etwas, was sich die FDP gerade mal hier ausgedacht hat, das ist ein ganz normales Prinzip von Planungsvorhaben. Das kennen Sie doch: Wenn Sie in Jena einen Baum umhauen, müssen Sie drei weitere Bäume wieder anpflanzen. Wenn Sie eine Fläche versiegeln, müssen Sie Ausgleichsflächen schaffen. Genau dieses Prinzip muss auch beim Schutz des Waldes Berücksichtigung finden. Vielen Dank für Ihre freundliche Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
(Unruhe SPD)
