Ringo Mühlmann
Fragestunde
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin für die Ausführungen. Ich habe tatsächlich sogar zwei Nachfragen. Das Erste: Sie hatten ja umfangreich ausgeführt, dass die Richter an sich auch ablehnen können, wenn sie nicht zur Mitarbeit in der Kommission bereit sind. Deswegen die erste Nachfrage: Waren denn aus Ihrer Kenntnis heraus Richter aus diesen drei benannten Möglichkeiten nicht bereit, dort mitzuwirken? Die zweite Nachfrage: Wenn ich jetzt Ihre Ausführungen richtig verstanden habe, kommt es ja dann möglicherweise auch zu der Variante, dass überhaupt keine Kommission eingesetzt wird, um diese im Untersuchungsausschussgesetz vorgesehene unverzügliche Antwort überhaupt zu geben. Deswegen die Frage: Nimmt es denn die Landesregierung demnach einfach hin, dass Minderheitenrechte im Parlament eben nicht gewährt werden können, weil die im Untersuchungsausschussgesetz vorgesehene Kommission nicht zustande kommt?
