Robert Sesselmann
Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürIKTGerStG)
Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin, wir reden heute über das Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Herr Schard von der CDU hat es bereits erwähnt: Bereits 2017 hat der Bundesgesetzgeber festgelegt, dass ab 1. Januar 2026 die Gerichte und Staatsanwaltschaften eine elektronische Akte vorhalten müssen. Wir haben 44 Gerichte in Thüringen und von 44 Gerichten haben gerade einmal 9 Gerichte – also mit Einbeziehung der Staatsanwaltschaft – die elektronische Akte. Ich habe mich gestern bei einem Kollegen von mir noch mal versichert, wie das denn in Thüringen beim Oberlandesgericht ist, die ja über die elektronische Akte verfügen, ob denn die Korrespondenz mit den Rechtsanwälten bereits elektronisch funktioniert. Da wurden meine Erfahrungen letzten Endes bestätigt: Es gibt in Thüringen keine elektronische Korrespondenz zwischen den Anwälten, den Gerichten und der Staatsanwaltschaft. Das ist traurig. Und ich bin froh, dass wir jetzt eine Justizministerin haben, die genau aus diesem Bereich kommt und die diese Sache jetzt zur Chefsache macht. Ich freue mich, dass sie aus der Polizei kommend sich hier dieser Sache annimmt, denn das ist wichtig. Frau Ministerin Denstädt hat den Erfahrungsschatz, den wir brauchen. Sie ist als Hilfsbeamtin der Staatsanwaltschaft im repressiven, also im Strafverfolgungsbereich tätig gewesen. Damit weiß sie genau, wie das ist, wenn man Beiakten anlegen muss als Kommissar, wenn man verschiedene Aktensysteme betrachten muss, wenn dann immer Hudelei besteht zwischen der Polizei, zwischen der Staatsanwaltschaft. Das Ganze kann man ein bisschen abkürzen, wenn man letzten Endes von der Papierakte auf die elektronische Akte umswitcht. Das macht die Arbeit einfacher. Vielleicht ein ganz kleines Beispiel am Rande: Wenn Sie als Rechtsanwalt unterwegs sind – ich mache das ja noch gelegentlich –, da ist es so, wenn Sie eine Akteneinsicht beantragen, dann wird Ihnen die Akte in Papierform zur Verfügung gestellt. Da sind kleine Schnipselchen dabei. Wenn Sie vom Bundesgerichtshof eine Akte kriegen, dann kriegen Sie drei solcher Stapel, da brauchen Sie drei Tage, um so eine Akte zu kopieren. Das heißt, im Endeffekt ist es absolut uneffektiv. Eine elektronische Akte, die Sie als PDF-Dokument bekommen, ist weitaus einfacher zu händeln, Sie sparen Zeit, und auch die Verwaltung spart Geld, Frau Denstädt. 1 bis 5 Millionen Euro – darüber reden wir –, das sind allein die Portokosten, die gespart werden, wenn die Gerichte und Staatsanwaltschaften auf die elektronische Akte umswitchen. Herr Schard hat es schon gesagt, hier geht es um viele Fragen. Dieses Gesetz ist notwendig, wir brauchen diese Ermächtigungsgrundlage, wenn wir etwas auslagern im IT-Bereich. Die Frage ist aber auch, Frau Ministerin, die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. In Ihrer Einbringung haben Sie – das ist natürlich eine Sache, die wir im Ausschuss beraten müssen – nichts zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gesagt. Wir müssen uns natürlich zunächst einmal mit der Frage beschäftigen: Müssen wir auslagern? Das ist eine Frage der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Wenn das abgeklärt ist, dass ausgelagert werden muss, dann bedarf es dieses Gesetzes, denn wenn die IT-Stellen und das Landesrechenzentrum in der Lage sind, diese Aktenführung selbst zu gewährleisten, dann brauchen wir das nicht an Dritte herauszugeben. Aber Sie haben recht – Herr Schard hat es angesprochen –, es gibt das gemeinsame Mahngericht von Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Für uns Anwälte ist das eine wunderbare Sache, dass Sie die Mahnverfahren relativ schnell elektronisch machen können. Früher, wenn Sie einen Mahnbescheid gemacht haben und der Rechtspfleger mit Ihnen nicht einverstanden war, haben Sie so einen Mahnbescheid dreimal drucken müssen, heutzutage haben Sie eine interne Prüfung durch diese Elektronik. Das ist eine wunderbare Geschichte. Das gemeinsame Mahngericht sitzt in Barby in Sachsen-Anhalt. Das heißt, dort wird es zentral über Dataport betrieben. Das wäre auch noch mal eine interessante Option, da habe ich auch noch nichts gehört, Frau Ministerin, zur Frage, inwiefern wir auf Dataport zurückgreifen können. Dataport ist die Anstalt des öffentlichen Rechts, die genau das betreibt, die also dieses Rechenzentrum in Barby unterhält. Das ist ein Zusammenschluss in Form eines Staatsvertrags der Länder Hamburg, Bremen und Sachsen-Anhalt unter anderem und da ist die Frage, ob man diese Sache, wenn man sowieso schon das Mahnverfahren über Dataport laufen lässt, auch an einen zuverlässigen Anbieter ausgliedert, nämlich die Firma Dataport. Aber das sind letzten Endes Fragen, meine Damen und Herren, die kann man im Ausschuss noch einmal näher betrachten. Ansonsten ist bereits vieles gesagt worden, viel Richtiges gesagt worden, die Voraussetzungen sind benannt worden, weshalb so ein Gesetz geschaffen werden muss. Ich denke, wichtig ist für uns, dass wir uns zu diesen Fragen; Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, Dataport – also Auslagerung an einen IT-Dienstleister, der auch Ahnung hat –, im Ausschuss unterhalten. Wir werden einer Ausschussüberweisung deshalb zustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
