Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, heute sind das die Schülerinnen und Schüler aus dem Goethe-Gymnasium in Eisenach. Herzlich willkommen! Und wir begrüßen auch die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Frau Abgeordnete Güngör und Herr Abgeordneter Henkel betraut. Für diese Sitzung haben sich neben Frau Präsidentin Pommer Herr Abgeordneter Beier, Herr Abgeordneter Emde, Herr Abgeordneter Heym und Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Herr Abgeordneter Schütze und zeitweise Herr Minister Maier entschuldigt. Bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung sind wir übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 33 am Freitag nach der Mittagspause aufzurufen. Der Tagesordnungspunkt 43 wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Dieser Punkt wird auf die vorläufige Tagesordnung der nächsten planmäßigen Plenarsitzungen gesetzt. Gibt es weitere Hinweise oder Widerspruch zur festgestellten Tagesordnung? Wenn das nicht der Fall ist, dann gilt die Tagesordnung so als bestätigt und wir können schon gleich in die Beratung eintreten. Wir beginnen mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 20 in seinen Teilen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5520 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5522 Wird das Wort zur Begründung zum Antrag der Fraktion der CDU gewünscht? Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Tischner, dann erteile ich Ihnen das Wort.
b) Integration von Seiteneinsteigern ins Thüringer Schulsystem verbessern, Unterrichtsausfall vermeiden
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler, Kollegen auf der Tribüne, einen wunderschönen guten Morgen! Nicht erst seit den vielfachen Studien zu Grundlagen für einen erfolgreichen Unterricht wissen wir, dass der Schlüssel für einen guten Unterricht vor allem der Lehrer ist. Ein fachlich gut ausgebildeter Lehrer mit Motivation für seinen Beruf und Begeisterung an der Arbeit für Kinder und Jugendliche ist das eigentliche Erfolgsrezept für einen guten Unterricht. Erinnern wir uns doch einmal alle selbst an unsere Schulzeit zurück. Welcher Lehrer ist uns da noch positiv in Erinnerung? Und welcher Lehrer ruft vielleicht bei uns so ein kleines Schmunzeln hervor oder – besser noch – welcher unserer Lehrer bewirkte bei uns beides? Wenn wir da zurückblicken, haben wir uns damals als Schüler einmal die Frage gestellt, wie diese Lehrer eigentlich ausgebildet wurden? Haben wir uns die Frage gestellt, ob unsere Grundschullehrerin ein Abitur hatte? Sie hatte es vielfach nicht. Haben wir uns die Frage gestellt, ob unser Lehrer als sogenannter Neulehrer in den Schuldienst kam oder nachdem er einen Beruf erlernte und dann ins Lehramt wechselte? Für einen Schüler und für unsere Eltern zählte, dass der Lehrer ein guter Pädagoge war und einen guten Draht zu Kindern und Familien hatte. Um nicht falsch verstanden zu werden: Ich stelle nicht die heutige universitäre Lehrerausbildung infrage. Aber ich stelle infrage, ob unsere Universitäten aktuell in der Lage sind und mit entsprechenden Rahmenrichtlinien ausgestattet wurden, den Lehrerbedarf tatsächlich noch zu decken. Ich bin der Überzeugung, sie sind es leider nicht. Sie sind es nicht, weil die Strukturen in der Lehrerbildung an den Universitäten einfach viel zu unflexibel sind. Ich selbst habe lange genug an der Universität gearbeitet, und so, wie wir Landtagsabgeordnete im Rhythmus von Plenarwochen denken, wenigstens im Vier-Wochen-Rhythmus, so denken unsere Universitäten leider im Rhythmus von Semestern. Dies wird umso schwieriger, wenn die bedarfsorientierte Lehrerbildung beim zuständigen Wissenschaftsministerium nicht gesteuert bzw. auch nicht nachgesteuert wird.
(Beifall CDU)
Wie kann es sein, dass die Universität Erfurt nach eigenen Veröffentlichungen jährlich Hunderte von Studienbewerbern für das Lehramt ablehnt? Und wie kann es sein, dass seit vier Semestern das ThILLM mit der Universität Jena streitet, ob man Strukturen anbietet, die gezielt naturwissenschaftliche Lehre auf einem Schulniveau ausbilden? Das ist traurig. Jede Entscheidung für gezielte Lehrerbildung an unseren Hochschulen dauert leider mindestens fünf Jahre und wahrscheinlich noch mal zusätzliche zwei bis drei Semester, bis sich dann eine Universität auch auf den Weg macht. Ich komme zurück auf den Gedanken, ob wir uns als Schüler gefragt haben, wie unsere Lehrer ausgebildet wurden. Nein, wir haben es nicht. Und trotzdem ist etwas aus uns geworden. Fest steht aber: Die Ausbildung der Lehrer war auch schon früher nicht uniform. Die Ausbildung der Lehrer war in dem Fall aber stets ein Monopol des Staats und das ist auch gut so. Angesichts des dramatischen Lehrermangels und des Aufwuchses an Schülern können wir nicht mehr auf eine ausreichende Anzahl klassisch ausgebildeter Lehrer hoffen und ich glaube auch, das brauchen wir nicht. Aber wir müssen alles dafür tun, dass diese Quer- und Seiteneinsteiger einen optimalen Start in einen viel heterogeneren Schulalltag erleben, als wir ihn erlebt haben. Wir müssen – das ist ganz wichtig – eine Willkommenskultur für Querund Seiteneinsteiger an unseren Schulen leben und – das ist eine viel größere Baustelle – wir müssen diese Willkommenskultur in der Schulaufsicht endlich vorleben.
(Beifall CDU)
Wenn man etwas aus der Neulehrerausbildung der DDR lernen kann – ich will da mal an ein interessantes Buch erinnern von Heinz Scholz, einem Lehrer aus Gotha –,
(Beifall Abg. Hey, SPD)
dann dass es eine pragmatische und vor allem eine nicht ideologische Antwort auf die Notstände im Bildungswesen braucht. Eine Antwort, die neue Kolleginnen und Kollegen im Beruf fördert und fordert. Mit unserem Antrag, der nun heute hier endlich zur Beratung im Hohen Haus kommt, fühlen wir uns dem Ziel der pragmatischen Wege zur Absicherung des Unterrichts und einer adressatenorientierten Qualifizierung unserer zukünftigen Lehrer verpflichtet.
(Beifall CDU)
In meiner Rede werde ich dann gleich auf weitere Vorschläge eingehen. Danke schön.
b) Integration von Seiteneinsteigern ins Thüringer Schulsystem verbessern, Unterrichtsausfall vermeiden
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste und Schüler auf der Tribüne und am Livestream, ich freue mich, dass im ersten Plenum des Jahres so viele Bildungsthemen auf der Tagesordnung stehen, denn wir haben massive Probleme an den Thüringer Schulen, die auch angegangen werden müssen. Wir haben einen massiven Unterrichtsausfall durch einen gravierenden Lehrermangel und die Situation wird sich noch weiter verschärfen, denn das Durchschnittsalter der Thüringer Lehrer liegt bei rund 50 Jahren. Der hohe Altersdurchschnitt zieht Langzeiterkrankungen und viele Pensionierungen nach sich. Die Offerte des Bildungsministeriums, dass Lehrer ihren verdienten Renteneintritt doch bitte nach hinten schieben sollten, schafft hier in meinen Augen mehr Probleme als Lösungen. Sie wirkt eher wie eine Verzweiflungstat des Ministeriums. Ein probates Mittel, um den Lehrermangel kurzund mittelfristig abzumildern, ist die Einstellung und Förderung von Seiteneinsteigern. Mittlerweile sind 23 Prozent der neuen Lehrkräfte in Thüringen über diesen Weg an unsere Schulen gekommen und der Großteil von ihnen unterrichtetet an den Berufsschulen. Die hohe Zahl zeigt, dass die Seiteneinsteiger aktuell eine wichtige Stütze im Thüringer Bildungssystem sind. Allerdings steht auch diese Stütze auf einem sehr wackeligen Fundament. Sicher können die Seiteneinsteiger von ihren Erfahrungen aus dem regulären Berufsleben profitieren und dadurch neue Impulse in den Unterricht einbringen und diesen vor allem auch praxisnaher gestalten. Der Intensivkurs zum Beispiel zum Einstieg, der die angehenden Neulehrer auf die Unterrichtssituation vorbereiten soll, dauert aber gerade einmal vier Wochen. Und diese vier Wochen sind in meinen Augen komplett zu knapp bemessen.
(Beifall AfD)
Es ist ein Ding der Unmöglichkeit, Seiteneinsteiger innerhalb von vier Wochen auf ein auch nur annähernd gleiches pädagogisches und didaktisches Niveau zu bringen wie einen Lehramtsstudenten, der erst mehrere Semester Theoriebildung erfährt, bevor er dann an einer Schule hospitieren darf. In meinen Augen ist hier zu befürchten, dass uns eine Deprofessionalisierung des Lehrerberufs bevorsteht und die Seiteneinsteiger vor allem nur unzureichend auf den Einsatz im Unterricht vorbereitet sind. Auch die Kapazitäten für diese Einstiegskurse sind bei Weitem zu gering. Aus vielen Gesprächen mit Seiteneinsteigern weiß ich, dass der Intensivkurs zum Einstieg nur in seltenen Fällen überhaupt vor dem Einsatz im Unterricht durchgeführt wird, teilweise erst, wenn der Seiteneinsteiger schon über ein Jahr vor der Klasse stand. Manch ein Seiteneinsteiger steht deswegen ohne sein eigentliches Rüstzeug vor der Klasse. Der so schön genannte Praxisschock wird dadurch noch größer und führt oftmals zu einem gewaltigen Knick in der Motivation der Nachwuchslehrer. Bei aller Diskussion um Verbesserungen für Seiteneinsteiger dürfen wir aber eins nicht vergessen: Der Lehrerberuf ist zunehmend unattraktiver geworden und das nicht erst seit einer rot-rot-grünen Landesregierung. Schon unter der Ägide der CDU wurden immer weniger offene Stellen besetzt und immer weniger Lehrer müssen immer mehr fachfremde Aufgaben leisten. Sie sollen integrieren, sie sollen inkludieren, sie haben Probleme mit mangelnder Schülerdisziplin und müssen sich immer mehr mit bürokratischen Aufgaben herumplagen. Wir müssen endlich dafür sorgen, dass die Zusatzbelastungen der Lehrer durch Bürokratie und Bildungsexperimente abgebaut werden. Nur so wird der Beruf des Lehrers wieder attraktiver und mehr junge Menschen entscheiden sich dann auch für ein Lehramtsstudium.
(Beifall AfD)
Denn bei aller momentanen Notwendigkeit der Seiteneinsteiger: Das grundständige Lehramtsstudium muss der Hauptpfeiler unseres Bildungssystems bleiben. Unser eingereichter Antrag soll dazu dienen, die Situation und die Qualifizierung von Seiteneinsteigern zu verbessern und sie bestmöglich auf den Schuldienst vorzubereiten. Vor allem ist in unseren Augen aber wichtig, dass der Einsatz von Seiteneinsteigern nicht zu einem Verlust der Unterrichtsqualität führt, weil sie unter Umständen nicht gut genug auf den Einsatz in der Schule vorbereitet wurden. Ich freue mich auf eine angeregte Diskussion zu unserem Antrag und zu dem der CDU und ich möchte schon jetzt die Überweisung unseres Antrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
b) Integration von Seiteneinsteigern ins Thüringer Schulsystem verbessern, Unterrichtsausfall vermeiden
Die Landesregierung hat angekündigt, zu dem Antrag der Fraktion der CDU von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung keinen Gebrauch zu machen. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache zu beiden Anträgen und erteile als erster Rednerin Frau Abgeordneter Baum von der Gruppe der FDP das Wort.
b) Integration von Seiteneinsteigern ins Thüringer Schulsystem verbessern, Unterrichtsausfall vermeiden
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Einen wunderschönen guten Morgen hier im Hause, Schülerinnen und Schülern, begleitenden Lehrern, lieben Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich ganz kurz, bevor ich einsteige, noch mal unsere grundsätzliche Haltung zu dem Thema „Seiteneinsteiger“ darstellen, weil das – glaube ich – an manchen Stellen auch unser Verhalten bezüglich der Anträge erklärt. Ja, grundsätzlich sind Menschen, die momentan den Seiteneinstieg in den Lehrerberuf wählen, für uns im Bildungswesen ein Instrument zur Lösung der Probleme des Lehrermangels. Das ist richtig. Ich sehe es aber nicht so, wie Herr Jankowski das ausgeführt hat, dass das kurz- oder mittelfristig eine Sache ist, die wir uns anschauen sollen. Sondern Seiteneinstieg ist grundsätzlich eine Chance – einmal für diejenigen, die als neue Lehrer in den Schuldienst einsteigen wollen und im Rahmen von lebenslangem Lernen einfach eine neue Karriere aufmachen, es ist aber auch gleichermaßen eine Chance für Schule an sich.
(Beifall Gruppe der FDP)
Denn diese Menschen bringen einen neuen Blickwinkel mit, neue Perspektiven, eigene Erfahrungen. Und wenn die als Stärkung begriffen werden, dann ist das eine Bereicherung für das Schulwesen und für jedes Klassenzimmer und für jedes Lehrerzimmer.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir teilen ganz ausdrücklich die Haltung nicht, dass ein guter Lehrer nur ein Lehrer ist, der mit 18 schon wusste, dass er Lehrer werden möchte.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das trifft auch auf die Lehrerin zu. Sondern für uns bedeutet lebenslanges Lernen auf der einen Seite, dass man als Lehrer oder Lehrerin im Laufe seines Lebens auch mal noch was anders machen darf, und genauso umgekehrt man sich dann mit 40 vielleicht besinnt, dass die Eltern vielleicht doch recht hatten, man wäre ein guter Lehrer oder eine gute Lehrerin geworden. Was allerdings wichtig ist – und da sind wir uns, glaube ich, auch mit den Kollegen der CDU sehr einig: Wir müssen Seiteneinsteigende auf den Lehrerberuf vorbereiten, nicht nur um der Schüler willen, damit es einen guten Unterricht gibt, sondern auch um der Seiteneinsteigenden selber willen. Lehrer sein, unterrichten, junge Menschen bilden, zu mündigen Bürgern heranziehen – das ist mental und physisch eine Riesenherausforderung. Das wissen Lehrkräfte, die daran jeden Tag arbeiten und darauf muss man vorbereitet werden. Lassen Sie mich kurz auf ein paar Punkte eingehen, die wir für wichtig halten in der aktuellen Situation, dass da rangegangen wird. Das eine ist: Wir brauchen klarere und vor allem nachvollziehbare Vorgaben dazu, wie man denn jetzt eigentlich ein Seiteneinstiegslehrer wird. Und mit „nachvollziehbar“ meine ich nicht, nachvollziehbar aus Sicht des Besoldungsrechts, sondern vielleicht auch nachvollziehbar für den gesunden Menschenverstand. Mir erklärt es sich an mancher Stelle nicht,
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
warum es einen anderen Nachqualifizierungsprozess braucht für jemanden, der Physik studiert hat, als für jemanden, der angewandte Physik studiert hat. Da muss ein klarer, transparenter Prozess rein, mit dem frühzeitig für jeden, der das angehen möchte, deutlich wird: Auf was lasse ich mich denn da ein? Das Zweite ist, wir müssen die Systeme, die funktionieren, für den Seiteneinstieg umbauen und so nutzen, dass wir erstens Synergien bündeln können, weil wir die Kräfte dort haben, und zweitens die Qualität in der Fläche sicherstellen können. Da sind wir beim Thema „Studienseminare“. Wir bilden an den Studienseminaren mit den Fachleitern unsere Lehramtsanwärter aus. Warum bauen wir dieses Studienseminar nicht so auf, dass der Referendardienst – das wäre dann Anwärterdienst, Vorbereitungsdienst –, modular auch für Seiteneinsteigende möglich ist, damit man auf unterschiedlichen Qualifikationsstufen einsteigen kann? Ein wichtiger Aspekt, und der kommt mir und uns als Freien Demokraten gerade unter dem Aspekt des lebenslangen Lernens in dieser ganzen Diskussion zu kurz: Wir reden hier nicht über Leute, die die letzten 20 Jahre möglicherweise nichts gemacht haben, sondern wir sprechen über Menschen, die Lebenserfahrung mitbringen, die in den meisten Fällen eine Familie haben und die auf Berufsperspektiven und Berufserfahrung zurückblicken können, die durchaus wertvoll für die Schule sind.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das heißt aber auch, dass wir das berücksichtigen müssen bei der Frage: Wie werde ich denn jetzt als Fachchemiker, als – you name it – Anwalt ein Lehrer? Da kann nicht die Antwort sein: Da fangen Sie einfach noch mal mit den 20-Jährigen mit dem Studium an der Universität Erfurt an.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe
der FDP) Da muss es eine Alternative geben. Ich finde die Idee, die Herr Holter mal geäußert hat im Zusammenhang mit dem dualen Studium, für den Seiteneinstieg eigentlich ganz charmant. Das ist genau der Punkt, zu sagen: Wir fangen mit einer Hochschulphase an, in der Theorie vermittelt wird, und dann wird im Wechsel zwischen Praxis und Theorie der Seiteneinstieg weitergetragen. Also, es gibt viele Ideen, wir sollten da frei sein. Vor allem sollte dann aber auch Berücksichtigung finden, wie sich derjenige denn im Unterricht macht. Und da muss eine Schulleitung enger mit eingebunden werden. Wir können nicht alle auf ein lebenslanges Beamtentum vorbereiten, die momentan möglicherweise einen Einstieg in den Schuldienst probieren, sondern es muss einen Moment geben, an dem man sagt: Mensch, die Idee war gut, der Wille war da, aber es funktioniert vielleicht einfach nicht für die Person und für Schule an sich. Geben Sie mir grundsätzlich noch die Möglichkeit, einen Punkt anzusprechen, der jetzt weniger mit dem Seiteneinstieg zu tun hat, aber mit der Frage: Wie flexibel sind wir in Schule überhaupt, wenn es darum geht, Personal einzubinden? Wenn ich an die Fächer denke, die momentan extrem Mangelware sind, dann reden wir über Physik, da reden wir über Informatik, da reden wir über diesen ganzen MINT-Bereich. Da werden wir in der Kürze der Zeit auch nicht ganz viele Seiteneinsteigende qualifiziert finden, sondern da wird sich die Frage stellen: Wie können wir über projektorientierte Phasen im Unterricht ermöglichen, dass der Lehrstoff eingebunden wird? Dafür brauchen Schulen vor Ort den Freiraum, das mit denjenigen umsetzen zu können, die sie in ihrem Umfeld haben. Denn ein gut bezahlter Informatiker ist vielleicht bereit, mal acht Wochen für ein Projekt „Programmierung“ an eine Schule zu kommen, wenn er von seinem Unternehmen freigestellt wird. Aber er ist sicher nicht bereit, diesen gut dotieren Informatikjob aufzugeben für eine schlecht eingestufte Qualifizierung als Informatiklehrer.
(Beifall Gruppe der FDP)
Lassen Sie uns da der Realität ins Auge sehen und uns darum kümmern, dass wir die besten Köpfe in den Schulen haben. Wenn wir uns die Personallandschaft des Thüringer Bildungswesens für die nächsten 10, 20 oder auch 30 Jahre vorstellen, dann wird uns das Thema „Seiteneinstieg“ sicher noch lange begleiten. Denn die Lebensläufe werden flexibler, auch die von Lehrkräften. Unsere Aufgabe ist es jetzt, die Weichen zu stellen, damit Lehrersein auch einfach wieder einer der anerkanntesten und erstrebenswertesten Berufe ist. Das ist er in ganz vielen Ländern sehr deutlich. Das schaffen wir, indem wir Leistung belohnen und Chancen ermöglichen. In diesem Sinne freuen wir uns auf die Diskussion zu dem Antrag der CDU im Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
b) Integration von Seiteneinsteigern ins Thüringer Schulsystem verbessern, Unterrichtsausfall vermeiden
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben nun schon einiges zur Problematik und zur Unverzichtbarkeit von Quer- und Seiteneinsteigern gehört. Da nehme ich auch eine große Übereinstimmung oder sogar Einstimmigkeit hier im Hause wahr. Was wir nicht gehört haben, sind die Seiteneinsteiger selbst. Die Zeit sollten wir uns aber dann in den Ausschüssen wirklich auch nehmen, um mit den Betroffenen ins Gespräch zu kommen. Ich möchte gern heute schon kurz drei Beispiele erwähnen, die uns schlicht zeigen, dass es dringenden Handlungsbedarf gibt. Da gibt es beispielsweise eine Seiteneinsteigerin, die ist seit zwei Jahren im Schuldienst befristet als Schwangerschaftsvertretung tätig, anschließend soll sie den Schuldienst verlassen, weil gerade mal wieder keine Stelle frei wäre. Dieser Fall, muss man dazusagen, konnte Gott sei Dank mit Einsatz der Eltern über das Ministerium gelöst werden. Dann gibt es einen Seiteneinsteiger im Mangelfach Musik. Der Kollege ist seit über einem Jahr im Schuldienst tätig, eine Option auf Entfristung bekommt er allerdings nicht, schlicht weil die passenden Weiterbildungsangebote für die Nachqualifizierung nicht angeboten werden. Ein drittes Beispiel: Da sucht eine Regelschule händeringend einen Lehrer für Wirtschaft/Recht und Wirtschaft/Technik. Eine Interessentin, die seit Jahren bei einem freien Träger als Wirtschaftslehrerin unterrichtet, hat großes Interesse, an die Regelschule zu wechseln. Aber unsere Schulaufsicht sagt, sie könne als Lehrerin für Wirtschaft und Recht an einem Gymnasium und an einer Gemeinschaftsschule arbeiten, an die Regelschule darf sie aber nicht. Warum? Weil zwischen Wirtschaft/Recht und Wirtschaft/Technik große Differenzen aufgemacht werden, Differenzen, die es früher, als die Lehrer mit dem Fach in den 1990er-/2000er-Jahren begonnen haben – jedenfalls bei mir an der Regelschule, wo ich war –, nie gegeben hat. Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion ist davon überzeugt, dieses juristische Luxusdenken können wir uns schlicht nicht mehr leisten. Wenn rechtliche Hürden hier im Weg stehen, dann müssen sie schnellstmöglich weggeräumt werden. Wir müssen jeden dieser Fälle ernst nehmen und eine Chance auf unterstützende Qualifizierung auch zügig eröffnen. Angesichts des großen Mangels an Lehrern, den wir überall erleben, wird sich der Markt an Seiteneinsteigern auch bald reduzieren. Im Freistaat Sachsen, der uns mit der Seiteneinsteigerproblematik drei Jahre voraus ist, weil sie drei Jahre eher angefangen haben, ist dieser Rückwärtsgang bereits zu beobachten. Wir stehen nicht nur im Wettbewerb um Lehrer, nein, wir stehen auch im Wettbewerb um motivierte Seiteneinsteiger.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Meine Damen und Herren, zur mittel- und langfristigen Sicherstellung von bestmöglichen Rahmenbedingungen und hohen Qualitätsstandards an unseren Schulen bedarf es ausreichender und gut ausgebildeter Pädagogen. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in den Lehramtsberuf spielen dabei eine immer wichtigere Rolle. Ihre Erfahrungen aus nicht lehramtsbezogenen schulischen Dingen und ihre praktische Berufserfahrung können und stellen einen Mehrwert für die Bildungsvielfalt an unseren Schulen dar. Seiteneinsteiger leisten einen unverzichtbaren Beitrag, fehlendes Lehrpersonal und Fachkräfte an unseren Schulen auszugleichen. Bis 2030 wird sich der Anteil der Seiteneinsteiger in unseren Schulen deutlich erhöhen. Es ist daher mehr denn je geboten, serviceorientierte Beratungsangebote, gezielte Qualifizierungsstrukturen und optimale Unterstützungssysteme für motivierte Seiteneinsteiger in den Lehrberufen zu entwickeln und dann auch zügig umzusetzen. In diesem Sinne fordert unsere Fraktion in ihrem Antrag in über 19 Punkten verschiedene Veränderungen und Wege für unsere Bildungslandschaft, insbesondere für die Bereiche „Hochschule“, „Schulaufsicht“ und „Studienseminare“. Ich möchte es gleich an der Stelle sagen, Frau Präsidentin, wir möchten deswegen nicht nur den Bildungsausschuss mit der Thematik befassen, sondern unbedingt auch den Wissenschaftsausschuss. Was fordern wir für den Bereich der Hochschulen? Es braucht eine an den kommenden Bedarfen orientierte Vereinbarung hinsichtlich der Ausbildungsplätze für die berufsbegleitende wissenschaftliche Ausbildung an unseren Hochschulen auch für Seiteneinsteiger. Es braucht eine auf Seiteneinsteiger zugeschnittene Studien- und Berufsberatung auch an den Hochschulen und es braucht eine Verbesserung bei der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie Teilleistungen, um Doppelstudien von Fachinhalten – so, wie es Franziska Baum gerade erläutert hat – zu vermeiden. In Thüringer Universitäten, Fachhochschulen und dualen Hochschulen – so haben wir vorgeschlagen – soll die Möglichkeit eröffnet werden, spezielle Lehramtsmasterstudiengänge zu entwickeln. Andere Länder gehen hier beispielsweise schon den Weg für sogenannte pädagogische Quereinsteigermaster. Für den Bereich der Schulaufsicht fordern wir, dass die Anerkennungsverfahren von Berufs- und Hochschulabschlüssen zügig und vor allem pragmatisch anzupassen sind, zu beschleunigen sind; sie müssen effizienter werden. Wir fordern eine Vereinfachung der Anerkennungsverfahren von ausländischen Abschlüssen und von ausländischen Lehramtsabsolventen. Vielleicht haben die einen oder anderen vor 14 Tagen die Sendung „Fakt ist!“ gesehen. Da haben wir ja gehört, dass ein kanadischer Lehrer gern bei uns arbeiten will, aber als kanadischer Lehrer geht das nun leider nicht. Ein flächendeckendes Beratungs- und Unterstützungssystem braucht es ebenso für die Seiteneinsteiger in allen Schulamtsbereichen, um diese frühzeitig zu beraten, zu unterstützen, gerade in der Berufseinstiegsphase. Für den Bereich der Studienseminare ist es aus unserer Sicht dringend notwendig, dass, bevor ein Seiteneinsteiger in den Unterricht startet, er eine dreimonatige Einstiegsfortbildung bekommt. Diese Einstiegsfortbildung ist zu etablieren und so zu gestalten, dass die Kolleginnen und Kollegen tatsächlich rechtzeitig zum 1. Februar oder zum 1. August starten können. Bisher ist es so, dass die einen vierwöchigen Schnellkurs bekommen. Das ist eindeutig zu wenig. Und wenn uns das Ministerium im Ausschuss sagt: Aber die drei Monate, das kostet uns dann ja Geld, und die unterrichten noch nicht. Ja, das soll uns auch Geld kosten, das soll es uns wert sein, eine fünfjährige Ausbildung an der Universität fällt schließlich auch nicht vom Himmel.
(Beifall CDU)
Diese Einstiegsfortbildung vor dem Beginn des Unterrichtens muss pädagogische, psychologische, rechtliche und vor allem fachdidaktische Ausbildungsinhalte beinhalten und sie soll begleitende Hospitationen haben. Das heißt, dass der Lehrer zunächst begleitet von einem anderen Kollegen in den Unterricht hineingeht und sich so ein paar grundlegende Dinge anschauen und abschauen kann und diese dann reflektiert werden. Es ist ganz wichtig aus unserer Sicht, dass auch Rahmenbedingungen geschaffen werden, um Seiteneinsteiger vor der eigenverantwortlichen Übernahme von Unterricht zu schulen. Dazu ist aus unserer Sicht das Mittel der schulpraktischen Übungen ein sehr wichtiges. Das heißt, dass der Kollege angeleitet durch einen anderen Kollegen, der hinten im Raum sitzt, den Unterricht vorbereitet, dass der Unterricht natürlich begleitet wird, aber vor allem dann mit dem erfahrenen Kollegen reflektiert wird. Schließlich ist es so, dass ein Meister seinen Gesellen ja auch zeigt, wie man die Schrauben richtig in das Auto schraubt, und sie nicht einfach draufloswurschteln lässt. Es geht hier um unsere Kinder und Jugendlichen.
(Beifall CDU)
Wir fordern den Ausbau der individuellen pädagogischen und didaktischen Betreuung von Seiteneinsteigern durch Mentoren und wir fordern, dass es regelmäßige Feedbackrunden für die Fachlehrerinnen und Fachlehrer gibt. Und ja, jetzt kommt sicherlich gerade bei den Lehrerinnen und Lehrern, die uns zuhören bzw. auch am Livestream verfolgen, die Frage auf: Wie sollen wir das alles noch nebenbei machen? Das ist in der Tat ein Problem. Deshalb glauben wir als Fraktion, dass es dringend notwendig ist, das Programm „Grau macht schlau“ weiterzuentwickeln. Das Programm „Grau macht schlau“ zielt ja darauf ab, dass Kolleginnen und Kollegen als Pensionäre auch weiter unterrichten. Wir wissen selbst, das Programm – das stand auch diese Woche in der Zeitung – wird zwar angenommen, aber nicht zu sehr. Wir sind davon überzeugt, dass, wenn man auf die Kolleginnen und Kollegen zugeht und sie bittet, sich vielleicht in der Seiteneinsteigerqualifizierung ein-, zweimal in der Woche hinten in den Unterricht reinzusetzen und dann hinterher eine Auswertung mit dem jungen Mann zu machen, das Interesse gerade von den pensionierten Kolleginnen und Kollegen sehr hoch sein wird. Ja, auch das wird uns ein bisschen Geld kosten, aber bei 80 Millionen Euro, die das Bildungsministerium jedes Jahr übrig hat, müsste das doch drin sein.
(Beifall CDU)
Meine Damen und Herren, wir brauchen attraktive Rahmenbedingungen und Perspektiven für die Qualifizierung im Schuldienst. Auch dann, wenn der Kollege bereits im Einsatz ist, müssen durch das ThILLM stetig ordentliche und gezielte Weiterbildungsangebote angeboten werden. Und wir brauchen – das ist ganz wichtig – auch die Chance und die Perspektive, dass Seiteneinsteiger in der Laufbahn aufsteigen können. Klar, E11, A11 sind interessant, aber wenn die Kolleginnen und Kollegen ihr ganzes berufliches Leben dann auch in dieser Gruppe allein bleiben würden, genauso wie es für die E13, A13 gilt, das wäre verkehrt. Sprich: Wir brauchen einen Laufbahnaufstieg. Und letzte Forderung von einer Auswahl: Wir fordern die Landesregierung auf, den Bildungsminister, dass er sich bei der Konferenz der Kultusminister dafür einsetzt, dass es mit Blick auf die Seiteneinsteiger endlich wirklich pragmatische Standards gibt, die bei der Zulassung und Qualifizierung von Seiteneinsteigern dann auch helfen. Meine Damen und Herren, kurz zum Antrag der AfD, der offensichtlich durch unseren Antrag und unsere Vorschläge motiviert ist – aber sei es drum. Die AfD möchte Seiteneinsteigern mit überschaubaren Forderungen und ziemlich allgemeinen Maßnahmen den Einstieg erleichtern. Das ist nicht abzulehnen. Die einzelnen Ansätze sind allerdings sehr vage. Zum Beispiel fordern Sie die Entlastung von Schulleitungen bei administrativen Aufgaben durch Schulverwaltungsassistenten. Das ist nett, darüber diskutieren wir ja auch hier im Haus. Was das jetzt unmittelbar mit Seiteneinsteigern zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Sie fordern auch Kapazitäten für die Vorbereitungskurse und die Betreuung durch die Mentoren, bleiben aber insgesamt in dem Antrag doch sehr unkonkret und vage. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir bitten, wie gesagt, um Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft. Und ich werbe schon jetzt für eine mündliche Anhörung im Bildungsausschuss – klar, mit den Verbänden, aber dieses Mal vor allem auch mit den betroffenen Seiteneinsteigern. Anhand dieser Erfahrungen, die uns dann die Betroffenen schildern werden, sollten wir weitere Konsequenzen und Forderungen ableiten, die dann hoffentlich sehr zügig vom Bildungsministerium angegangen werden. Am liebsten wäre mir, wenn das Bildungsministerium schon jetzt den notwendigen und dringenden Handlungsbedarf erkennt und aktiv wird. Zum Schluss vor allem ein Dank – ein Dank an alle Seiteneinsteiger, die sich in den Lehrerberuf aufgemacht haben. Es ist der schönste Beruf, den man haben kann, wenn man Netzwerke knüpft und wenn man Unterstützung hat. Und ich möchte mich für meine Fraktion an dieser Stelle herzlich bei all den Kolleginnen und Kollegen bedanken, die die Seiteneinsteiger begleiten und unterstützen. Es ist eine unheimlich wichtige Aufgabe, der wir mit größter Dankbarkeit verpflichtet sind. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
b) Integration von Seiteneinsteigern ins Thüringer Schulsystem verbessern, Unterrichtsausfall vermeiden
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus, natürlich auch liebe Schülerinnen und Schüler und die entsprechenden Lehrkräfte, was ich zumindest gehört habe – Frau Präsidentin, wenn ich Sie kurz korrigieren darf –, sind sie nicht vom Gymnasium, sondern von der Regelschule, wenn ich das richtig verstanden habe. Aber das ist auch genau der Ansatz, um den es hier geht. Kollege Tischner hat völlig recht und Kollegin Baum hat es auch schon betont: Wir sind in dieser Frage weit weniger auseinander als in vielen anderen Fragen, weil es hier tatsächlich darum geht: Wie können wir reagieren, um etwas zu korrigieren, was wir ansonsten gar nicht lösen können? Worum geht es? Ein paar Zahlen, denn das macht – denke ich – deutlich, vor welcher Situation das Ministerium, die Schulämter tagtäglich stehen: Im Wintersemester 2021/2022 wurden im ersten Fachsemester folgende – ja – Menschen begrüßt, die sich in das entsprechende Lehramt für Regelschulen oder Gymnasien eingeschrieben haben: 162 für Regelschulen, 1.176 für Gymnasien; für Physik an Regelschulen 1, für Gymnasien 34; für Chemie 2, für Gymnasien 48; für Mathematik an Regelschulen 13; für das Gymnasium 79. Nun ist völlig klar: Wer nicht ausgebildet werden kann, wird später nicht eingestellt. Deswegen brauchen wir dringend Seiteneinsteiger. Kollegin Baum hat völlig zu Recht auf einen zweiten Aspekt hingewiesen, nämlich dass wir mit Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern auch frischen Wind in die Klassenzimmer bekommen, weil andere Kompetenzen kommen, andere Erfahrungen aus einer vorhergehenden Berufszeit. Es kann auch mal sein, dass jemand sagt: Ich will nur für zehn Jahre in der Schule arbeiten. Warum nicht? Auch das sollten wir unbedingt wertschätzen. Wir haben als Koalition aber auch einen etwas anderen Ansatz, das muss ich auch hier noch mal sagen. Wir haben mit unserem Schulgesetz die Änderung des Lehrerbildungsgesetzes verbunden. Aufgrund der Zahlen, wie ich sie gerade vorgetragen habe, sagen wir, dass wir eine schulstufen- und keine schulartenbezogene Lehrerbildung anstreben. Das ist auch mit den Hochschulen abgestimmt. Aber bevor diese ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer tatsächlich in den Schulen ankommen – die sind vom Laufbahnrecht her dann ganz anders einsetzbar –, würden natürlich auch noch mal sieben, acht Jahre vergehen – wenn wir uns hier im Hohen Haus diesbezüglich einigen sollten. Das heißt, wir sind nach wie vor – und das sollten wir, wie gesagt, auch sehr wertschätzen – auf Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger angewiesen. Wenn man sich mit Lehrern unterhält, und zwar egal welcher Schulart, dann kommt natürlich sofort das Argument: Warum musste ich denn so lange studieren? Wird da nicht etwas verschenkt? Stimmt die Qualität? Ja, Kollegin Baum, das wird wirklich so gesagt. Häufig wird nicht mitgedacht und vergessen, dass diejenigen, die sich als Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger bei uns bewerben, in der Regel eine Hochschulausbildung haben, nicht unbedingt immer ein zweites verwendbares Fach, aber in der Regel eine Hochschulausbildung und Berufserfahrung – und damit beschäftigen sich auch die Anträge, und im Übrigen werde ich nachher noch kurz darauf eingehen, auch unser Antrag, der heute nicht mitberaten wird, der aber schon auf Platz 54 oder so auf der Tagesordnung steht –, eine anspruchsvolle Nachqualifizierung, die sich damit verbindet. Das heißt: Ja, das ist nicht der normale Weg, aber es wird auch nichts verschenkt. Die Schülerinnen und Schüler, die ich spreche, und auch die Lehrerinnen und Lehrer, die mit den Kolleginnen und Kollegen zusammenarbeiten, die als Seiteneinsteiger in den Schulen sind, sagen mir: Da können wir auch richtig etwas lernen. Der Austausch ist anders, die Qualität leidet nicht, auch nicht im Unterricht. Wo stehen wir? Zum Stichtag 01.11.2022 waren knapp 670 Lehrkräfte in der Nachqualifizierung. Befristete Arbeitsverträge werden dann angeboten, wenn für eine Einstellung keine Stelle vorhanden ist, zum Beispiel Schwangerschaftsvertretung, oder wenn Stellenreste zusammengezogen werden, ebenso bei Vertragsabschluss keine Bescheinigung für die Gleichwertigkeit der Ausbildung vorliegt. Wir sind aber nach wie vor nach Artikel 33 Grundgesetz im Ranglistenverfahren, das heißt in der Bestenauslese. Was wird gemacht? Die Seiteneinsteiger mit Uni ‑ Abschluss absolvieren einen Intensivkurs, Kollege Tischner hat es eben schon erwähnt, dann die Nachqualifizierung in dem anerkannten Ausbildungsfach bzw. mehreren Fächern, gegebenenfalls kann ein weiteres Ausbildungsfach an der Uni nachstudiert werden. Die Seiteneinsteiger mit passendem Fachhochschulabschluss absolvieren ebenfalls den Intensivkurs, danach einen Weiterbildungskurs im Rahmen der Nachqualifizierung. Die Seiteneinsteiger ohne Fachhochschul- oder Uni-Abschluss absolvieren einen Intensivkurs und studieren dann berufsbegleitend an der Uni. So weit ist es vorgesehen. Wir haben uns mit dieser Thematik aufgrund von Selbstbefassungsanträgen auch schon mehrfach im Bildungsausschuss befasst und es ist klargeworden, dass die Thematik so unterschiedlich ist – ich will es jetzt mal so grob fassen – wie diejenigen, die sich bei uns bewerben. Ich will es gleich dazusagen: Ich sehe es etwas kritisch – ich bin da bei Kollege Tischner, es ist ein Antrag, den wir sehr gern in den beiden Ausschüssen diskutieren können –, was die ersten beiden Punkte Ihres Antrags anbetrifft, ob wir uns wirklich so viel Statistik noch leisten sollten, wo es doch darum geht, dass auch die Schulämter, dass auch die Schulen, die wir ja entlasten wollen, die tatsächlich umsetzen sollen, dass die Zeit haben für etwas und uns nicht mit noch mehr Zahlen füttern dürfen. Viel wurde bereits getan, um die Situation der Abdeckung mit Lehrkräften für den Schuldienst tatsächlich zu verbessern. In Thüringen wird mittlerweile ganzjährig in den Schuldienst eingestellt, das gab es früher nicht. Ich will auch betonen: Seitdem Minister Holter sein Amt ausübt, ist unfassbar viel bewegt worden. Ja, es ist in der Politik so, das wissen wir nicht erst seit Max Weber: Politik ist das Bohren der besonders dicken Bretter, beharrlich und mit Augenmaß.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD)
Das wissen Sie auch, Herr Höcke. Ich habe Sie nicht gehört.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Deshalb ha-
ben wir den höchsten Unterrichtsausfall in Thüringen!) Na ja, die Realität – jetzt können Sie mir bitte zuhören, ich habe Ihnen zugehört, danke – ist leider die, dass uns in den Schulen aufgrund von Fehlentscheidungen – ich sage jetzt nur mal die Verbeamtung und das entsprechende Urteil – in den 2000erJahren eine komplette Lehrergeneration fehlt. Diese Lehrerinnen und Lehrer sind insbesondere in den alten Bundesländern eingestellt worden. Da sie sich dort haben verbeamten lassen, können die auch nicht einfach so wieder zurückkommen, selbst wenn sie es wollen. Sie können ihr Beamtenverhältnis dort beenden und ein neues bei uns beginnen, ansonsten sind wir im Ländertauschverfahren. So viel zur Realität. Das muss hier auch mal gesagt werden. Uns fehlt ein kompletter Jahrgang. Was haben wir? Wir haben die Jungen. Das haben wir schon so oft diskutiert. Deswegen, ja, wir haben Unterrichtsausfall. Darum geht es auch gerade. Die jüngeren Lehrerinnen und Lehrer sind gerade in Familiengründung, bekommen Kinder, machen Elternzeit, und die älteren sehen, dass sie die Aufgaben noch schaffen. Aber die Leistungsträger in jedem System, in jedem Betrieb etc., die 30- bis 55-Jährigen, sind kaum da. Es wurde sehr viel getan, unter anderem eine Lehrergewinnungskampagne, die wir gestartet haben, die auch wirkt, die auch im Hintergrund eine Systematik angesetzt hat, wie wir nicht nur Lehrer ansprechen, sondern Lehrerinnen und Lehrer tatsächlich auch im System führen. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger stellen auch in Thüringen einen wachsenden Anteil an den Neueinstellungen. Angesichts des Defizits zwischen den Zahlen grundständiger Lehramtsabsolventen an den Unis, die auch in den nächsten Jahren nicht korrigiert werden können – ich habe es ja eingangs gesagt –, und am Bedarf an Lehrkräften lässt sich jetzt schon sagen, dass dem Seiteneinstieg eine wachsende Bedeutung zukommt. Das Ministerium hat Voraussetzungen geschaffen, um auch in Thüringen deutlich mehr Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger zu gewinnen. Es gibt die Webseite „Erste Reihe Thüringen“, es gibt Informationsmaterial und technische Beratungsmöglichkeiten für die Interessentinnen und Interessenten. Anders als andere Länder legt Thüringen von Anfang an Wert auf eine methodisch-didaktische Grundqualifizierung. Und, ja, Kollege Tischner, da sind wir beieinander, das steht bei uns im Antrag auch eins zu eins so. Die ersten drei Monate, bevor ein Seiteneinsteiger oder eine Seiteneinsteigerin vor der Klasse steht, sollten genutzt werden ...
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Aber ihr
regiert doch! Ihr stellt doch den Minister!) Wie Sie wissen, wenn wir einen Antrag einbringen, ist der mit dem Ministerium abgestimmt. Der Wille ist da.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Aber dann
soll er es doch machen! Wir haben doch keine Zeit!) Wenn du darauf verweist, Christian, dass wir Zeit verlieren, dann lass uns diese Anträge schnell beraten und lass uns das Ministerium und die Schulämter unterstützen, um tatsächlich dort die Voraussetzungen zu schaffen. Ich sage mal so: Auch eine Finanzministerin braucht da das Signal aus dem Plenum, was wir sagen, was richtig ist: drei Monate Qualifizierung im Vorfeld.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU)
Es gilt immer noch das Ressortprinzip in der Landesregierung.
(Zwischenruf aus dem Hause)
Danke, Bodo.
(Unruhe CDU)
b) Integration von Seiteneinsteigern ins Thüringer Schulsystem verbessern, Unterrichtsausfall vermeiden
Wir haben hier eine Debatte mit sehr langer Redezeit. Man kann sich jederzeit immer wieder zu Wort melden vom Platz aus und so ganz geordnet von hier vorn durch das Mikrofon sprechen. Darauf möchte ich nur mal vorsorglich hinweisen.
b) Integration von Seiteneinsteigern ins Thüringer Schulsystem verbessern, Unterrichtsausfall vermeiden
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Anderes wird und muss noch passieren. So sind wir etwa der Meinung, dass nach unseren Erfahrungen die Schulämter zukünftig im Auffinden berufsbegleitender Lösungen, im Wegräumen qualifikationsbezogener Einstellungshemmnisse im Einzelfall noch effektiver werden müssen. Auch wir hören das natürlich von denjenigen, die lange nichts von den Schulämtern hören, obwohl sie dringend gebraucht werden. Aber es muss eben auch mal die Möglichkeit geprüft werden, Vorverträge abzuschließen. Es muss uns gelingen, über berufsbegleitende Qualifizierungen allen Interessentinnen und Interessenten, die die Motivation und die prinzipielle Eignung mitbringen, eine unbefristete Tätigkeit im Thüringer Bildungswesen an den Schulen zu vermitteln. Wir brauchen passende Angebote unserer Schulbehörden und der Universitäten, noch bestehende qualitative Defizite in geeigneter Art und Weise abzubauen. Der Antrag der CDU – mal kurz zusammengefasst – enthält viele wichtige Bereiche, die zum guten Teil schon untersetzt sind, worüber wir auch im Ausschuss oder in den Ausschüssen gut diskutieren können, genauso im Übrigen wie unser Antrag in Tagesordnungspunkt 54. Unter anderem schlägt die CDU vor, dass, wie Minister Holter auch schon in der Öffentlichkeit formuliert hat – und die Verhandlungen laufen ja dazu auch schon –, spezielle lehramtsbezogene Masterstudiengänge an den Hochschulen, Fachhochschulen, dualen Hochschulen angeboten werden sollen. Deswegen ist es richtig, dass sich auch der Wissenschaftsausschuss damit beschäftigt. Unter anderem werden Unterstützungsangebote vorgeschlagen, auch gibt es nahezu die Parallelität zu unserem Antrag „Lehrerbildung weiterdenken – Schritte zu einer Reform der zweiten und dritten Phase der Lehrerbildung“, unter anderem auch, dass Mentoren eingesetzt werden etc. pp. All das können und werden wir in den Ausschüssen diskutieren. Der Antrag der AfD – das ist schon gesagt worden – enthält mir zu viele Allgemeinplätze, zu wenige konkrete Vorschläge. Das wundert mich jetzt auch nicht wirklich. Ich denke, die AfD kann über die Diskussion in den Ausschüssen auch noch einiges dazulernen. Von daher sehen wir keine Notwendigkeit, den Antrag der AfD zu überweisen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Integration von Seiteneinsteigern ins Thüringer Schulsystem verbessern, Unterrichtsausfall vermeiden
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Schüler auf der Tribüne, es freut mich, dass sich viele berufstätige Menschen in Thüringen für den Lehrerberuf interessieren und diesen Menschen der Weg als Seiteneinsteiger offensteht. Aber viele der Seiteneinsteiger fühlen sich alleingelassen. Hier wird immer wieder der Wunsch geäußert, dass die fachliche Schulung entzerrt werden soll, zum Beispiel beim vorbereitenden Intensivkurs zum Einstieg, der von vielen von ihnen einfach nur als Schnellbesohlung verstanden wird. Diesem Wunsch sollte man entsprechen, anstatt die Seiteneinsteiger durch einen vierwöchigen Crashkurs schon vor Beginn ihrer Lehrertätigkeit zu verheizen. Hier muss am Ende nachgebessert werden. Ich kann es mir schlichtweg nicht vorstellen, wie vier Wochen ausreichen sollen, um einen Seiteneinsteiger ordentlich auf den Einsatz im Unterricht vorzubereiten. Das reguläre Lehramtsstudium dauert nicht umsonst zehn Semester und erst nach fünf bis sechs Semestern steht das Praxismodul an. Der Einstiegskurs für die Seiteneinsteiger muss deswegen in unseren Augen von vier Wochen auf wenigstens zwölf Wochen ausgeweitet werden. Nur so kann man garantieren, dass die pädagogischen Grundkenntnisse ausreichend vermittelt und wenigstens ein bisschen gefestigt werden.
(Beifall AfD)
Überhaupt muss man die Kapazitäten dieser Einstiegskurse vergrößern. Immer wieder hört man, dass Seiteneinsteiger erst an der Schule sind und schon Unterricht geben müssen und erst danach dann irgendwann mal diese Qualifikation genießen. Wir hatten bereits vom Praxisschock gesprochen. Das ist aber nicht nur für die Seiteneinsteiger demotivierend, sondern es ist auch gefährlich, wenn die Seiteneinsteiger einfach unvorbereitet vor den Schülern stehen und noch keine Ahnung haben, wie guter Unterricht überhaupt gelingt. Der Landesregierung muss es auch wichtig sein, dass der Unterricht der Seiteneinsteiger qualitativ genauso hochwertig ist wie der Unterricht durch die regulären Lehrkräfte. Für unser Bildungssystem wäre es nämlich schlecht, wenn die Seiteneinsteiger zunächst erst einmal hofiert werden, ihnen dann aber in der Schule jede Unterstützung fehlt und sie wieder enttäuscht den Schuldienst verlassen müssen. Leider passiert das momentan aber recht häufig und hier muss dringend nachgebessert werden.
(Beifall AfD)
Zur gezielten Unterstützung der Seiteneinsteiger muss es aber auch gehören, dass sie nur an Schulen unterrichten, die auch Mentoren bereitstellen können. Das können nur grundständig ausgebildete Lehrer mit mehreren Jahren Berufserfahrung im entsprechender Fach des Seiteneinsteigers sein. Sie sollen den Seiteneinsteiger unterstützen und ihm mit Rat und Tat beiseitestehen, bei Problemen helfen und aus der Praxis erworbenes Wissen vermitteln. Man sollte eigentlich meinen, dass diese Bereitstellung eines entsprechenden Mentors eine Grundvoraussetzung für den Einsatz von Seiteneinsteigern sein sollte. Leider ist diese Grundvoraussetzung auch hier in Thüringen bei Weitem nicht gegeben.
(Beifall AfD)
Da kann ich ein Beispiel bringen aus meinem Freundeskreis: ein Ingenieur, der Seiteneinsteiger werden wollte für das Fach Physik. Das Anerkennungsverfahren war zäh, aber es ging irgendwie. Er durfte dann als Physiklehrer eingesetzt werden. Er bekommt eine Schule zugeteilt, den Einstiegskurs zur Vorbereitung hatte er natürlich nicht bekommen, und wird dann an einer Schule eingesetzt, an der er vom ersten Tag an der einzige Physiklehrer war. Schon allein die Frage, was an Experimenten im Physiklabor überhaupt noch funktioniert, konnte ihm niemand beantworten. Er musste allein zusehen, wie er sich da irgendwie durchwurschtelt. Gerade in der Anfangszeit, wo es wichtig gewesen wäre, mit einem grundständig ausgebildeten Physiklehrer im Austausch zu stehen, war er komplett auf sich allein gestellt. Die Motivation war entsprechend auch relativ schnell dahin. So kann man auch engagierte junge Leute, die den Seitenanstieg ins Lehramt antreten wollen, verprellen.
(Beifall AfD)
Während ein studierter Wirtschaftswissenschaftler oder ein Ingenieur an einer Berufsschule seine Erfahrungen aus der Arbeitswelt gut einbringen kann und ebenso wahrscheinlich auch ein Informatiker an einem Gymnasium einen praxisorientierten Unterricht gut durchführen kann, sehe ich den Einsatz von Seiteneinsteigern an Grundschulen aber sehr skeptisch. Während man von älteren Kindern und Azubis in Berufsschulen erwarten kann, dass sie auch selbstständig lernen, so liegt der Fokus in der Grundschule woanders. Grundschulkinder müssen auch das Lernen erst lernen. Bei Grundschullehrern liegt der Fokus vor allem auf dem Didaktischen und Pädagogischen. Das Beibringen von elementaren Fähigkeiten im Rechnen, Lesen und Schreiben erfordert besondere pädagogische Anforderungen. Ich glaube nicht, dass ein Seiteneinsteiger dies wirklich leisten kann, weder nach vier Wochen noch nach drei Monaten Intensivkurs. Es wäre deswegen das Beste, wenn man auf Seiteneinsteiger in der Grundschule verzichten würde. Stattdessen sollte man Anreize und Möglichkeiten schaffen, damit Erzieher in Thüringen zu Grundschullehrern weitergebildet werden können. Wir hatten einen entsprechenden Antrag vor zwei Jahren hier in den Landtag eingebracht, der auch genau in diese Richtung ging. Im Antrag forderten wir, dass den Erziehern die Möglichkeit gegeben werden soll, wieder die Lehrbefähigung für ein Fach zu bekommen, wie es auch zu Ostzeiten schon möglich war, und somit ihren Beschäftigungsumfang zu erhöhen. Insgesamt muss man sagen, dass Erzieher eine sehr gute Ausbildung genießen und vor allem im Bereich der Pädagogik viele Kenntnisse mitbringen. Sie kennen vor allem den Umgang mit Kindern. Deswegen sollte insgesamt darüber nachgedacht werden, wenn man schon im Grundschulbereich über nicht genügend ausgebildete Lehrer verfügt, dann Erziehern die Möglichkeit zu geben, sich durch Nachqualifizierung zum Grundschullehrer ausbilden zu lassen, und auf Seiteneinsteiger aus anderen Berufsfeldern gänzlich zu verzichten.
(Beifall AfD)
Auch die Fraktion der CDU hat einen Antrag zur Verbesserung der Seiteneinsteiger eingebracht. In diesem Antrag fehlt mir aber ganz klar das Bekenntnis zu regulär ausgebildeten Lehrern als Motor unserer Schulbildung. Die AfD-Fraktion steht hinter den Seiteneinsteigern, weil wir momentan auch gar nicht drum herumkommen, auch auf Seiteneinsteiger im Schuldienst zurückzugreifen. Diese Form der Qualifizierung darf aber kein Selbstzweck werden. Die Förderung der Seiteneinsteiger kann nur mit einer großen Lehreroffensive einhergehen. Und Sie dürfen auch eines nicht vergessen: Die Seiteneinsteiger machen mittlerweile fast ein Viertel der Neueinstellungen im Schuldienst aus. Diese Seiteneinsteiger sind hochqualifizierte Fachkräfte, die uns dann aber auch woanders fehlen, und zwar in der freien Wirtschaft. Ihr Antrag, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, ist durchaus umfangreich, aber an manchen Stellen haben wir auch Bedenken. Ich finde es zum Beispiel schwierig, dass Sie die Anerkennungsverfahren für ausländische Hochschulabschlüsse in diesem Bereich vereinfachen wollen.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Es hätte
mich auch überrascht, wenn es nicht so wäre!)
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Was für
ein Unsinn!) Auch hier sorge ich mich um die Deprofessionalisierung des Lehrerberufs. Hinzu kommen auch immer noch vorhandene Sprachbarrieren von vielen ausländischen Fachkräften. Diese können die Vermittlung des Unterrichts dann durchaus auch erschweren. Gut hingegen finde ich in Ihrem Antrag, dass Sie – wie meine Fraktion es auch möchte – die Verlängerung des Vorbereitungskurses auf drei Monate fordern und die Kapazitäten der Studienseminare erhöhen wollen. Außerdem positiv hervorzuheben ist in meinen Augen auch die Idee, die Hochschulen stärker mit einzubinden. Auch die speziell für Seiteneinsteiger zugeschnittenen Masterstudiengänge zur Qualifizierung sind in meinen Augen sehr dienlich. Trotzdem darf es aber nicht dazu führen, dass der reguläre Weg zum Lehrer übergangen wird. Sie alle dürfen nicht vergessen, dass der grundständig ausgebildete Lehrer auch in Zukunft noch Vorrang haben muss, damit Sie den Lehrermangel nicht noch weiter verschärfen. Es sind insgesamt im Antrag der CDU einige gute Ansätze zu finden, im Interesse unserer Seiteneinsteiger werden wir also einer Überweisung an den Bildungsausschuss auch gern zustimmen. Ich würde mich freuen, wenn beide Anträge den Weg in den Ausschuss finden und wir dann dort eine gemeinsame Beratung durchführen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
b) Integration von Seiteneinsteigern ins Thüringer Schulsystem verbessern, Unterrichtsausfall vermeiden
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, in einem stimmen alle Redner bislang überein: Wir brauchen Seiteneinsteiger, weil wir im Moment einen Mangel an grundständig ausgebildeten Lehrkräften haben. Da gibt es überhaupt nichts zu diskutieren, wir brauchen die Seiteneinsteiger. Viele Punkte, die die CDU in ihren Antrag geschrieben hat, kritisiere ich gar nicht. Wir sind manchmal in den Lösungsansätzen nicht immer einer Meinung, aber zumindest die Problemanalyse teilen wir. Es würde uns allerdings helfen – ich habe es eben schon im persönlichen Gespräch angesprochen –, wenn wir die Problemanalyse ein bisschen erweitern und schauen: Was können wir denn tun, um mehr Lehrer aus der grundständigen Lehrerausbildung in die Schule zu bringen, zum Beispiel indem wir von der schulartenbezogenen auf die schulstufenbezogene Lehrerausbildung umschwenken? Ungefähr 50 Prozent der Sekundarstufenlehrer wollen Gymnasiallehrer werden, davon brauchen wir aber nur 10 Prozent. Da ist ein erhebliches Delta. Wenn dann noch dazu kommt, dass man sich Fächer wählt, bei denen der Bedarf nicht ganz so groß ist, gehen einfach ausgebildete Lehrer verloren, weil sie in Thüringen oder möglicherweise sogar in ganz Deutschland nur eingeschränkt gebraucht werden. Da können wir nachsteuern und könnten im Prinzip dazu kommen, dass einige von den grundständig ausgebildeten Lehrern bei uns im Schuldienst landen. Aber selbst das würde wahrscheinlich nicht reichen, weil einfach die Zahl ausgebildeter Lehrer zu gering ist. Selbst das reicht nicht. Wir brauchen trotzdem Seiteneinsteiger. Das ist aber kein Thüringer Problem, das ist bundesweit so. Das heißt, wir sind im Moment in einem Wettbewerb um die besten Modelle, um die besten Köpfe, um die beste Einstellung. Und da – da sind wir wieder gar nicht so weit auseinander – müssen wir die Einstellungspraxis und die Qualifizierungspraxis der Seiteneinsteiger deutlich verbessern, deutlich reformieren. Wir brauchen also nicht nur die Entbürokratisierung, wir brauchen auch eine bessere Begleitung. Und ja, ich rede auch mit einer ganzen Reihe Seiteneinsteigern und manchmal ist es tatsächlich so, dass man nur den Kopf schütteln kann und überhaupt nicht begreift, wie man bürokratisch zu diesen teilweise lebensfremden Entscheidungen kommen kann. Nur ein Beispiel der letzten Wochen: Der junge Kollege, der bei mir war, erzählte mir, dass er für eine unbefristete Einstellung gewisse Qualifikationen erbringen muss, aber bis zur unbefristeten Einstellung von dem größten Teil der Angebote unseres ThILLM und unserer staatlichen Weiterbildung ausgeschlossen ist. Dann macht er die Weiterbildung, um sich dann sagen zu lassen: Die hätten Sie gar nicht gebraucht, Sie brauchen den Pädagogikteil. Da beißt sich dann die Katze in den Schwanz. Das sind Dinge, da müssen wir wirklich besser werden, weil – und das sagen auch die Abbrecherquoten – die Menschen irgendwann sagen: Nein, dann lieber nicht, dann gehe ich in ein anderes Bundesland, wo die Betreuung besser ist. Mecklenburg-Vorpommern wird gern genannt, Sachsen weniger gern – warum auch immer. Aber es gibt andere Bundesländer, die den Wettbewerb um dieselben Köpfe führen, um die wir werben. Deswegen müssen wir da einiges tun. Und ich bin da ganz dabei, das ist auch im Punkt III des CDU-Antrags: Wir brauchen auch bundesweite Projekte, bundesweite Lösungsansätze, die uns dabei unterstützen. Wir brauchen eine bessere Zusammenarbeit der Bundesländer. Ich glaube, es lohnt sich tatsächlich, über diese Ansätze im Ausschuss zu diskutieren. Vielleicht kriegen wir dann auch eine Antwort auf die Diskrepanzen zwischen der Frage dieses Antrags und der Frage, Lehrerberuf attraktiver machen. Da sind nämlich manche Antworten unterschiedlich. Aber Christian, das kannst du mir dann im Ausschuss vielleicht erklären. Anhörung gern! Und am Ende, glaube ich, sind wir durchaus in der Lage, einen vernünftigen Beschluss hier zusammen auf den Weg zu bringen. Ich glaube allerdings nicht, dass der vorliegende AfD-Antrag substanziell dazu etwas beitragen kann, weil die Sachen entweder in anderen Anträgen stehen oder schon umgesetzt werden oder schlicht und ergreifend überflüssig sind. Bei der Gelegenheit möchte ich mir die Bemerkung erlauben, dass ich nicht glaube, dass die Sprachbarriere für einen Lehrer beispielsweise aus Österreich größer ist als für einen aus Bayern. Vielen Dank.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
b) Integration von Seiteneinsteigern ins Thüringer Schulsystem verbessern, Unterrichtsausfall vermeiden
Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Lehrerinnen und Lehrer, liebe Interessierte natürlich auch an den Bildschirmen, es ist jetzt schon sehr viel zum Thema „Seiteneinsteigerinnen“ gesagt worden. Das diese in dem Lehrerinnen- und Lehrerberuf immer wichtiger werden, ist, glaube ich, allen klar. Das liegt aber auch daran, dass es bundesweit – und darauf ist auch schon verwiesen worden – schlichtweg zu wenig grundständig ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer gibt. Die Kultusministerkonferenz prognostiziert dazu, dass bundesweit bis 2025 ungefähr 25.000 Lehrkräfte fehlen. Andere Prognosen gehen da sogar noch höher. So heißt es zum Beispiel in einer Klemm-Studie, dass 40.000 Lehrerinnen und Lehrer bis zum Jahr 2025 bzw. sogar 85.000 bis 2035 fehlen, in der Geis-Thöne-Studie geht man sogar von noch mehr fehlenden Lehrkräften aus. Natürlich ist das einer der Gründe, warum auch wir heute hier – übrigens nicht das erste Mal, das haben wir ja schon häufiger getan, Frau Baum hat das eingangs auch sehr treffend schon formuliert – immer stärker in Richtung Quer- und Seiteneinstiege diskutieren, weil wir einfach viele andere Möglichkeiten brauchen, um dem Lehrerinnen- und Lehrermangel in irgendeiner Form zu begegnen, und andere Möglichkeiten aber teilweise auch auf große Ablehnung stoßen. Das muss man einfach auch mal ehrlich sagen. Ich will beispielsweise an die CDU adressieren: Warum versperren Sie sich denn so gegen unseren Vorschlag, die Lehrerinnen- und Lehrerausbildung schulstufenbezogen vorzunehmen? Das würde einen viel einfacheren und flexibleren Lehrerinnen- und Lehrereinsatz ermöglichen. Sie wollen das partout …
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ist
Quatsch!) Ja, das ist immer alles Quatsch, ist klar, sagt Herr Tischner, süffisant ins Handy lächelnd.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das habe
ich Ihnen doch schon so oft erklärt, dass Sie damit die Schularten abschaffen wollen!) Entschuldigen Sie bitte, wir machen nicht die Schularten kaputt, sondern wir erkennen Lebensrealitäten an und ermöglichen, dass eben Lehrerinnen und Lehrer in unterschiedlichsten Schularten breit eingesetzt werden können.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU)
Ich habe Sie jetzt leider nicht verstanden, aber Sie können bestimmt noch mal nach vorn gehen und Ihre Ablehnung deutlich machen. Aber vielleicht wäre es auch ganz gut, wenn Sie einfach mal bereit wären, über die unterschiedlichen Möglichkeiten zu sprechen. Wenn es Ihnen nur darum geht, stur durchzuboxen, was Sie in Ihrem Antrag stehen haben, wird es immer schwer mit der Kompromissfindung. Ich habe hier heute schon konstruktive Beiträge erlebt, für die ich sehr dankbar bin. Danke noch mal an Frau Baum ganz dezidiert an dieser Stelle. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz hat übrigens eine Reihe von zeitlich befristeten Maßnahmen zur Erschließung von Beschäftigungsreserven qualifizierter Lehrkräfte vorgeschlagen, gegen die sind allerdings die Lehrerinnen- und Lehrerverbände unisono Sturm gelaufen. Ich will die Vorschläge der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission mal kurz vortragen. Es sind nicht meine, ich sage das vorweg, sondern die der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission. Das ist erstens: Beschäftigungsreserven erschließen, zum Beispiel durch weniger Teilzeit, eine höhere Unterrichtsverpflichtung und einen späteren Eintritt in den Ruhestand. Ich sage ganz offen – das hat ja auch der Rechnungshof beanstandet –, dass wir in Thüringen hier aus Sicht des Rechnungshofs zu kulante Regelungen haben. Ich weiß um die Belastungen und die vielfältigen Aufgaben im Lehrerinnen- und Lehrerberuf. Das ist sicherlich ein sehr schwieriger Punkt. Da muss man sehr genau hinschauen, ob und wo und wie Änderungen realistisch wären. Der zweite Punkt, der vorgeschlagen wird, ist, Lehrkräfte für eine andere Schulart oder für ein Mangelfach weiterzuqualifizieren. Das sehen wir durchaus positiv. Wie gesagt, deswegen setzen wir auch beispielsweise auf eine schulstufenbezogene Ausbildung. Das passiert auch an der einen oder anderen Stelle schon. Der dritte Vorschlag lautet: Lehrkräfte durch Studierende und andere Personen entlasten. Auch das ist ein Vorschlag, der aus unserer Sicht durchaus praxistauglich ist, der teilweise auch umgesetzt wird. Es darf aber natürlich nicht dazu kommen, dass quasi Studierende Lehrkräfte ersetzen müssen, weil sie einfach im wahrsten Sinne des Wortes noch viel zu lernen haben. Der vierte Vorschlag lautet: Flexibilisierung durch Hybridunterricht, mehr Selbstlernzeiten und größere Klassen. Darüber muss man diskutieren. Das sind sehr unterschiedliche Punkte. Das eine oder andere haben auch wir im Schulgesetz mit vorgeschlagen. Es kann aber nicht darum gehen – das will ich gleich vorwegsagen, weil der Vorwurf gern kommt, dass der reguläre Unterricht durch hybrides Lernen gänzlich ersetzt wird. Das kann nicht das Ziel sein und das wird es auch nicht bringen. Fünfter Punkt, ganz wichtig: Gesundheitsförderung stärken. Da sind wir uns, glaube ich, alle einig. Wir wissen um die hohen Krankheitszahlen, gerade die Langzeiterkrankungen unter Lehrerinnen und Lehrern. Da muss etwas passieren, völlig richtig. Sechstens, dann sind wir bei dem, was wir heute hier diskutieren: Modelle des Quereinstiegs weiterentwickeln. Darüber müssen wir auch für Thüringen sprechen, wo und wie das praxistauglich ist. Wie gesagt, einige der Vorschläge haben wir auch mit dem Schulgesetzentwurf bereits aufgegriffen, zum Beispiel die Schaffung von Entlastungen durch Schulverwaltungs- oder auch pädagogische Assistenzen. Das wird auch gerade in zwei Landkreisen erprobt. Da bin ich sehr gespannt, wie die Ergebnisse aussehen. Ich weiß nicht, ob Sie dazu schon etwas sagen können, Herr Prof. Speitkamp. Das läuft ja erst relativ kurz, muss man zugeben, im Kyffhäuserkreis und in Schmalkalden-Meiningen. Dann haben wir beispielsweise die Abschaffung der Besonderen Leistungsfeststellung vorgeschlagen – sehr umstritten, Herr Tischner wird gleich wieder schreien –, die es im Übrigen in 14 Bundesländern so auch nicht gibt. Da ist es ganz normal, dass man mit erfolgreicher Versetzung in die Klassenstufe 11 am Gymnasium den Schulabschluss verliehen bekommt. Das ist auch kein Quasi-Geschenk, sondern das setzt die erfolgreiche Versetzung voraus. Auch das werden wir diskutieren, und auch den Hybridunterricht, ob und wie wir den im Schulgesetz aufnehmen. Auch das ist in der Diskussion. Am 3. März 2023 wird es dazu die große Anhörung im Bildungsausschuss geben. Klar ist aber auch, dass wir in Thüringen den Seiten- und Quereinstieg in den Lehrerberuf weiterentwickeln müssen. Da bin ich sehr bei Frau Baum, auch wenn sie gerade nicht mehr hier ist. Sie hat dafür geworben, die Lebensrealitäten sehr viel stärker mit anzuerkennen und zu berücksichtigen. Denn es sind oft Menschen, die schon viele Jahre in anderen Berufen gearbeitet haben und genau diese Erfahrung in den Lehrerinnen- und Lehrerberuf mitbringen. Das, finde ich, ist durchaus etwas, das wir uns zu Herzen nehmen müssen. Wir alle kennen das Beispiel von dem kanadischen Lehrer, das vorhin schon erwähnt wurde, aber auch viele andere Beispiele, wo es gilt, die Hürden abzusenken. Aber Fakt ist auch, dass gerade die didaktische Qualifikation und die Methodik etc. gelernt und auch gelehrt werden müssen und vermittelt werden müssen. Deswegen müssen wir uns genau überlegen, wie das gelingen kann und wie wir das denjenigen Menschen schnell mit an die Seite geben, die bereit sind, als Quereinsteigerinnen in unsere Schulen zu gehen. Vielleicht noch mal zu den Zahlen: In Thüringen stellen wir seit dem Schuljahr 2017/2018 Seiteneinsteigerinnen ein. Fast jede vierte Einstellung in den Schuldienst ist mittlerweile ein Seiteneinstieg. Nur mal kurz zu dem Schuljahr 2021/2022, weil das die aktuellsten Zahlen sind: Da sind 1.021 Einstellungen vorgenommen worden, davon 240 Seiteneinsteigerinnen. Insgesamt gibt es seit 2017/2018 etwa 670 Seiteneinsteigerinnen in den Beruf der Lehrerinnen und Lehrer. Als Rot-Rot-Grün haben wir mit der Drucksache 7/6304 bereits zahlreiche Vorschläge zur Reform der Lehrerbildung vorgelegt, insbesondere zur ersten und zweiten Phase. Auch das sollten wir dann übrigens ehrlicherweise gemeinsam mit dem Antrag der CDU diskutieren, wenn dieser dann an den Ausschuss überwiesen wird. Neben Vorschlägen zur Erneuerung der Struktur in der Lehrerbildung, Schaffung eines Zentrums für Schulqualität und Verbesserung der Einstellungspraxis haben wir auch eine Reihe von Vorschlägen für die Weiterentwicklung des Seiteneinstiegs benannt. Die betreffen zum Beispiel die Neuordnung – das war hier auch schon Thema – der Nachqualifizierungslehrgänge, auch die Verlängerung der Ausbildung für ein Fach von 12 auf 16 Monate, verringerte Deputatsvorgaben während der Nachqualifizierung sowie ein verstärktes Mentoring – das ist ganz wichtig. Das wird übrigens von Seiteneinsteigerinnen immer wieder beklagt, dass sie natürlich dringend jemanden an ihrer Seite wissen müssen, der sie gut begleitet. Die von der CDU vorgelegten Vorschläge umfassen durchaus eine Fülle von unterschiedlichen Ansätzen, die sicherlich allesamt diskutabel sind. So schlägt die CDU zum Beispiel auch die Schaffung eines lehramtsbezogenen Masterstudienangebots vor, also quasi – ich nenne es jetzt mal – einen Master für pädagogische Quereinsteiger. Auch darüber können wir gern sprechen. Da müssen wir allerdings auch Gespräche mit den Hochschulen führen, denn die Hochschulautonomie gilt auch hier; der Wissenschaftsminister ist auch da. Insofern fände ich es auch sinnvoll, den Antrag sowohl an den Bildungs- als auch an den Wissenschaftsausschuss zu überweisen. Wenn es dort eine Anhörung geben soll, wäre es sicherlich sinnvoll, auch unseren Antrag mit anzuhören, vor allem aber auch eine gemeinsame Anhörung vorzunehmen, um Wissenschaft und Bildung gleichermaßen zu beteiligen. Auch der Vorschlag, dass alle Seiteneinsteigerinnen, bevor sie in den Beruf einsteigen, einen dreimonatigen Intensivkurs bzw. eine längere Einstiegsfortbildung erhalten sollen, ist zu begrüßen. Es beinhaltet aber auch wieder Ressourcenfragen, die haushaltsrelevant sind und natürlich auch ein eingestelltes Qualifizierungs- und Unterstützungssystem benötigen. Wie gesagt, wir können das gern alles weiterdiskutieren. Ich will allerdings auch noch ein, zwei Sätze zu dem Antrag der AfD sagen. Der scheint mir auch recht schnell zusammengeschrieben, um dem Vorwurf zu begegnen, dass Sie sich dazu gar nicht geäußert haben – wie gestern in allen Bildungsfragen, wo Sie zwar viel geredet, aber nichts vorgelegt haben. Allerdings muss ich auf einen Vorschlag schon noch mal eingehen. Wenn hier vom Pult geäußert wird, man könnte Erzieherinnen und Erzieher beispielsweise nachqualifizieren und als Lehrerinnen und Lehrer nutzen, dann kann ich sagen: Das mag zwar auch ein Angebot sein, reißt aber wiederum eine Lücke im frühkindlichen Bereich oder im gesamten Bereich „Erziehung“. Das ist nicht wirklich durchdacht, muss man ehrlich sagen, denn Erzieherinnen und Erzieher fehlen uns auch an allen Ecken und Enden. Deswegen ist das vielleicht nicht so der – in Anführungszeichen – zielführendste Vorschlag, wenn wir das Bildungssystem insgesamt betrachten, denn das reicht bei uns von der frühkindlichen Bildung bis zum lebenslangen Lernen. Erzieherinnen und Erzieher finden sich in unseren Schulen und in vielen schulbegleitenden Einrichtungen wieder. Deshalb tut es mir leid, wir werden den Antrag der AfD nicht an den Ausschuss überweisen, wohl aber den von der CDU, und hoffen da auf gute und sachliche Beratung, auch gemeinsam mit der von mir benannten Drucksache 7/6304. Wir hoffen darauf, dass wir hier auch zu guten Lösungen finden, und zwar gemeinsam. Besten Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Integration von Seiteneinsteigern ins Thüringer Schulsystem verbessern, Unterrichtsausfall vermeiden
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, Lehrermangel ist aktuell das größte Problem an den Thüringer Schulen. Deshalb sind die Anträge von CDU und AfD sehr wichtig. Digitalisierung kann abhelfen, jedoch keinesfalls flächendeckend dieses Problem des Lehrermangels lösen. Initiativen zur Gewinnung und zum Halten von Lehrern gibt es sehr viele, nur diese Initiativen greifen nicht ausreichend. Um hier zu einer höheren Wirksamkeit zu kommen, habe ich mich mal an der Basis umgehört und möchte die Ergebnisse meiner Gespräche reflektieren, um Möglichkeiten für kurzfristige Hebel aufzuzeigen.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Sie müssen erst einmal mit sich reflektieren!) Seiteneinsteigern wird es schwer gemacht. Sie bekommen Auflagen und werden damit alleingelassen. Das gipfelt auch in Kuriositäten wie der, dass sie noch Vorlesungen besuchen müssen, die sie vorher selbst in der Lehrerausbildung gehalten haben. Promovierte Chemiker dürfen nicht in der 12. Klasse unterrichten und keine Prüfungen abnehmen, werden aber eingeteilt, in der 5. und 6. Klasse Sexualkunde zu unterrichten. Oft fehlt es auch an einer Willkommenskultur in den Schulen, aber es scheitert auch an der Anstellung von Lehrern, die hier arbeiten möchten, zum Beispiel wer aus Hessen kommt und wegen des Wechsels von einer A14 auf die A13, was 100 Euro Unterschied ausmacht,
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das
stimmt nicht!) nicht eingestellt wird. Wie sieht es da mit einer Individuallösung aus? Auch die Anerkennung ausländischer Lehrer – ich erinnere nur an meine Kleine Anfrage und die Beantwortung in Drucksache 7/6502 –, Motivierung dieser Lehrkräfte sieht anders aus. Hier wäre es zielführender, nicht Briefe mit Paragrafen hin- und herzuschicken, sondern individuelle Lösungen zu finden. Anders als das in der Beantwortung der Kleinen Anfrage dargestellt wird, ist das nicht der einzige Fall in Thüringen. Wenn es um das Halten von Lehrern gerade während der Coronazeit geht, als sich verantwortungsvolle Lehrer für das Wohlbefinden der Kinder einsetzten, indem sie die mittlerweile auch teilweise als falsch erkannten Maßnahmen nicht in voller Härte umsetzten, wurden sie diffamiert und von den Schulen im wahrsten Sinne des Wortes weggeekelt. Wer da nahe der Grenze zu anderen Bundesländern wohnt, wurde mit Kusshand dort genommen. Nicht nur Lernen muss Freude machen, sondern auch Lehren. Das Arbeitsklima an vielen Schulen wird von den Lehrern als sehr schlecht bewertet oder wahrgenommen. Hier bedarf es einer Analyse, denn ein schlechtes Arbeitsklima demotiviert nicht nur, sondern macht auch krank – Stichwort: hoher Krankenstand bei Lehrern. Wenn wir dann im Haushalt Positionen einstellen für den Gesundheitsschutz der Lehrer, kann ich das befürworten. Aber dass sich das dann darauf konzentriert, dass sie sich vor der Sonnenstrahlung schützen müssen, dann ist das wohl ein Hohn. Kommen wir zur Nachwuchsgewinnung. Wir in der DPG haben bereits im Jahr 2005 Brandbriefe an die zuständigen Ministerien geschrieben, dass Physiklehrermangel droht, haben Vorschläge unterbreitet. Aber all das wurde ignoriert. Jetzt haben wir das Problem, und nicht nur in der Physik. Aber auch hier gäbe es Lösungen: eine abgespeckte konzentrierte Ausbildung, das heißt, Studienzeit verkürzen statt verlängern, ein Schnellabitur für Lehramtsstudenten einführen, also zum Beispiel in elf Jahren. Das gab es zum Beispiel zu DDR-Zeiten, als wir damals einen Mathe-/Physiklehrermangel hatten. Das war erfolgreich und das wurde praktiziert, bis diese Mangelphase von Mathe-/Physiklehrern beseitigt war. Solche Maßnahmen müssen natürlich auch mit finanziellen Anreizen für die Lehramtsstudenten verbunden sein. Nehmen wir auch das Thema „Hybridunterricht“, das gehört auch dazu. Aber hier bedarf es einer gut konzeptionell ausgearbeiteten Grundlage. Das darf nicht aus Not und Aktionismus zusammengeklatscht werden. Wir müssen auch alte Zöpfe abschneiden. Die Schulgebäudeanwesenheitspflicht gehört dazu. Wie das gehen kann und bessere Ergebnisse als ein unzureichend personell abgedeckter Präsenzunterricht bringt, kann man unter anderem bei der öffentlichen Anhörung zur Petition „Etablierung informeller Bildungsmöglichkeiten für junge Menschen in Thüringen“ am 2. März erfahren. Zu dem Thema: Es gibt nicht den Königsweg, sondern die Vielfalt macht es, und es wird endlich Zeit, dass wir die Vielfältigkeit berücksichtigen und ausdiskutieren. Und ich muss eins sagen: Heute bin ich begeistert von der Diskussionskultur hier im Landtag, die ist ernsthaft und zielorientiert. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
b) Integration von Seiteneinsteigern ins Thüringer Schulsystem verbessern, Unterrichtsausfall vermeiden
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, liebe Kollegen, ich bin noch mal nach vorne gegangen mit zwei wesentlichen Motivationsgründen. Erstens bin ich – wie Sie alle wissen – Vater von vier Kindern und ich leide fast jeden Tag daran, was meine Kinder an Thüringer Schulen nicht mehr lernen.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das
glaube ich Ihnen sogar!) Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt ist, dass ich selbst 15 Jahre Lehrer war und als Mentor Quereinsteiger ausgebildet und betreut habe und vielleicht wirklich weiß, was in diesem Bereich zu tun ist bzw. was schiefläuft. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, ich habe das Gefühl – jedenfalls deuten Ihre Beiträge zu diesem Thema von diesem Pult darauf hin –, dass Sie sich im Ausnahmezustand eingerichtet haben und dass Sie weiterhin nicht willens sind, an die Ursachen des Problems zu gehen, sondern weiterhin auf der Ebene des Symptomkurierens verharren. Das geht nicht. Wir müssen zu den grundsätzlichen Problemen unseres Bildungssystems vordringen, denn unser Bildungssystem in Thüringen und in Deutschland ist in eine existenzielle Schieflage geraten.
(Beifall AfD)
Sie spüren, dass ich bei dem Thema tatsächlich emotional unterwegs bin. Es ist ein Thema, das vielleicht eines der wichtigsten Zukunftsthemen unseres Freistaats und der Bundesrepublik Deutschland ist. Das wissen wir: Bildung ist nicht alles, aber ohne Bildung ist für ein rohstoffarmes Land wie Deutschland alles nichts. Herr Wolf – wo sind Sie jetzt? Kollege Wolf, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich kann Ihnen das trotzdem nicht durchgehen lassen. Ja, natürlich hat die CDU in ihrer Regierungszeit schwere Fehler gemacht. Das ist doch eine Binse, das wissen wir. Ja, das ist so. Aber Sie regieren doch dieses Land seit 2014, das sind jetzt auch schon neun Jahre. Auch in neun Jahren kann man eine neue Lehrergeneration heranziehen, kann man das Schulsystem auf gesunde Füße stellen. Sie haben es nicht geleistet, nein, Sie haben es nicht getan.
(Beifall AfD)
Sie haben im Gegenteil das Bildungssystem weiter dem Kollaps nähergebracht. Ich denke nur an die letzten drei Jahre, die letzten zweieinhalb Jahre Coronamaßnahmenpolitik. Die waren doch in Thüringen besonders rigide, diese Coronamaßnahmen. Was meine Kinder in dieser Zeit in den Schulen nicht gelernt haben, was andere Kinder in den Thüringer Schulen in dieser Zeit nicht gelernt haben, das kann nie wieder aufgeholt werden.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Bitte?) Sie haben nicht nur sinnlose Coronamaßnahmen über zweieinhalb Jahre in den Thüringer Schulen praktiziert, Sie haben darüber hinaus gesundheitsschädliche Maßnahmen an unseren Kindern ausprobiert,
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das Drama war gestern!) unsere Kinder geradezu gequält. Sie haben eine Generation von Bildungsverlierern produziert,
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Jetzt machen Sie die Kinder nicht dümmer, als sie sind!) die noch weniger gelernt haben, als sie sowieso schon lernen können, weil unser Bildungssystem, wie von mir beschrieben, in einer existenziellen Schieflage ist. Das mal vorab.
(Unruhe DIE LINKE)
Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrter Herr Tischner, ja, das gehört zur Parlamentsrhetorik dazu. Nur kann ich mir den Schuh natürlich nicht anziehen oder darauf verweisen, dass umgekehrt ein Schuh daraus wird. Lesen Sie sich mal das Bildungspapier der AfD-Fraktion aus dem Jahre 2015 durch: Schulassistenten, das, was Sie alle jetzt als Innovation hier diskutieren und hoffentlich bald auf den Weg bringen, 2015 als Begrifflichkeit, als Terminus technicus in dem Bildungsgrundsatzprogramm der AfD.
(Beifall AfD)(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ja, lesen Sie es nach! Lesen Sie es nach und quatschen Sie hier nicht so dumm rein!
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Lügen!) Professionalisierung der Mentorentätigkeit – ich habe die Leidenschaft für die Bildung aufgrund meiner Profession – steht 2015 bereits niedergeschrieben in unserem Grundsatzprogramm. Natürlich müssen wir da ran, natürlich ist das A und O des Seiten- und Quereinstiegs die professionelle Begleitung durch einen auch über die Unterrichtsentlastung freigestellten ausgebildeten Pädagogen. Das ist das Grundproblem und da müssen wir ran, wenn wir das im Bereich der Praxis umsetzen wollen.
(Beifall AfD)
Bildungsprogramm der AfD-Fraktion 2015: Grundständige Ausbildung nicht nur der Lehrer, sondern auch der Schulleitung. Wir müssen die Schulleitung qualifizieren, die muss grundständig ausgebildet werden. Ein guter Lehrer muss nicht unbedingt ein guter Schulleiter sein. Alles das, diese ganzen Reformansätze sind vor fast zehn Jahren niedergeschrieben worden von meiner Fraktion. Danke, Herr Tischner, bedienen Sie sich ruhig! AfD wirkt und darauf bin ich stolz.
(Beifall AfD)
Sehr geehrter Kollege Tischner, Sie haben zu Beginn Ihrer Rede gesagt, wir haben ein Grundproblem. Da bin ich bei Ihnen. Wir Abgeordnete denken in Plenarphasen, die Universitäten denken in Semestern. Ich könnte jetzt noch ergänzen: Die Regierung denkt in Legislaturen. Ich habe dieses Problem in den letzten Jahren auch schon öfter mal von hier vorne betont. Unser Bildungssystem krankt auch daran, dass wir in Legislaturen denken und dass jede Landesregierung wieder ihre ideologischen Duftmarken im Bildungssystem hinterlassen will. Das ist ein Grundproblem der Bildung in der Bundesrepublik Deutschland, basierend letztlich auch auf dem Föderalismus und der Legislatur von vier oder fünf Jahren in den Landesparlamenten. Das ist ein Grundproblem. Das setzt unser Bildungssystem unter Dauerstress. Folge sind Dauerreformen, die jede Kontinuität, die jede Stabilität und die jede Einheitlichkeit unseres Bildungssystems systematisch unterminieren. Und ja, das DDR-Bildungssystem hatte eine schlimme ideologische Schlagseite. Wer zweifelt daran? Aber das DDR ‑ Bildungssystem war, was Kontinuität angeht, was Einheitlichkeit angeht, eben absolut vorbildlich. Es war nicht in einem Dauerreformmodus unterwegs und konnte deswegen das über seine Schulen leisten, was geleistet werden muss, nämlich Zuverlässigkeit. Bildung braucht Kontinuität und Zuverlässigkeit, und das kann unser Schulsystem leider nicht mehr leisten.
(Beifall AfD)
Ständige pädagogische Reform – ja, ständig wird eine neue pädagogische Sau durch das Dorf getrieben. Jeder Lehrer, der in der Praxis ist, kann Ihnen das unterschreiben. Keine Unterrichts- und methodischen Routinen können aufgebaut werden; übrigens nicht nur von den grundanständig ausgebildeten Lehrern, sondern auch von den Quereinsteigern, von denen noch viel seltener. Unser Bildungssystem ist weiterhin belastet durch die Bürokratisierung – das Thema haben wir auch schon öfter im Hohen Haus diskutiert –, durch eine Überforderung mit neuen Ansätzen wie der Inklusion, der Herausforderung der Multikulturalisierung unserer Gesellschaft, die auch im Bildungssystem ankommt.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Oh, meine Güte!) Ja, Sie brauchen nicht zu heulen. Fragen Sie die Lehrer! Natürlich ist das belastend für die Lehrer, wenn sie Kinder in der Klasse haben, die der deutschen Sprache nicht oder kaum mächtig sind. Natürlich ist es eine Belastung für den Unterricht. Das ist doch gar nicht wertsetzend gemeint. Das ist ein Faktum, das ich hier ausspreche.
(Beifall AfD)
Mehr Bürokratie, Erziehungsdefizite bei den Schülern, weil die Familien nicht mehr so funktionieren, all das wird im Unterricht erlebt und erlitten von den Lehrern. Und da hat Frau Dr. Bergner recht, sie hat es nicht so ausgeführt, wie ich das jetzt tue, aber sie hat den Ansatz richtig erkannt: Es kommt nicht nur darauf an, die Mentorenausbildung zu professionalisieren. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Und die AfD sagt, je mehr professionelle Mentorenausbildung, desto besser. Wir wollen mehr als die Kurzausbildung, die im Augenblick praktiziert wird. Wir brauchen mehr Mentorenausbildung, um dann eine bessere Seiteneinsteigerausbildung hinzukriegen. Da sind wir, glaube ich, sogar alle einig. Aber das ist nur der Anfang. Wir müssen erkennen, dass das Schulsystem so runtergewirtschaftet ist, dass der Unterricht so belastet ist, der Unterrichtsalltag der Lehrer so belastet ist durch ein Eindringen von Problemlagen der Gesellschaft, dass der Lehrer kaum noch zum Kerngeschäft, dem Unterrichten, vordringen kann. Das ist eine Erklärung dafür, dass der Output so schlecht ist bzw.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie haben ein sehr seltsames Bild von Schule!) dass das Unterrichten und das Lehrerdasein – und Sie haben recht, Herr Tischner, eigentlich der schönste Beruf der Welt – als oft ermüdend, als stressig, als überfordernd erlebt wird und der Unterricht nicht mehr diese Freude vermittelt, die er früher vermittelt hat.
(Beifall AfD)
Das ist ein Grund dafür, dass es kaum Seiteneinsteiger gibt. „Grau macht schlau“ – auch so ein Symptomkurierungsprogramm. Die Resonanz ist überschaubar. Die meisten Lehrer sind froh, wenn sie den Unterrichtsalltag endlich hinter sich lassen können in der Zeit, in der sie hier unterrichtet haben und arbeiten mussten. Die Seiteneinsteiger wollen in diesem Schulsystem nicht arbeiten, weil dieses Schulsystem in vielen Bereichen mittlerweile eine Zumutung ist.
(Beifall AfD)
Sie haben es auf den Grund gefahren, dieses Schulsystem, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich kann das als Oppositionspolitiker sagen, denn Sie alle sind oder waren bereits in der Regierungsverantwortung in dieser Legislatur und in den letzten Legislaturen im Freistaat Thüringen. Nur die AfD hält ihre Hände bzw. wäscht ihre Hände in Unschuld, was das angeht.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Pontius
Pilatus!) Zum Schluss: Grundanständig ausgebildete Lehrer müssen das Kernstück des Thüringer Bildungswesens bleiben. Seiten- und Quereinsteiger sind eine Notlösung und dürfen nur eine temporäre Notlösung sein. Wir müssen zur grundanständigen Reform kommen, wir müssen an die Ursachen der Problemlage ran. Das ist unser Auftrag. Da werden wir als AfD weiterbohren. Diese deutliche Sprache werde ich von hier vorn weiterhin pflegen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
b) Integration von Seiteneinsteigern ins Thüringer Schulsystem verbessern, Unterrichtsausfall vermeiden
Sehr geehrte Frau Präsidentin, da wir auch coram publico diskutieren, kommt natürlich auch eine Widerrede zu dem Abgeordneten Höcke,
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Würde auch sonst kommen!) – genau, würde auch sonst kommen –, da wir ihn gestern hier auch noch schreiend vor dem Haus erlebt haben.
(Zwischenruf aus dem Hause)
Wie friedlich das war, weiß ich nicht, aber das können Sie wahrscheinlich besser beurteilen, denn Sie hetzen ja hier die Menschen entsprechend auf. Das ist genau das Problem, wenn Herr Höcke hier sagt, Seiteneinsteiger sind eine Notlösung. Wir haben uns hier über die demokratischen Fraktionen hinweg gerade sehr vernünftig und mit zum Teil auch unterschiedlicher Schwerpunktsetzung darüber unterhalten, wie wichtig es ist, dass wir Menschen begrüßen, und zwar so gut wie möglich in den Schuldienst bringen und dort auch die verschiedenen Ansätze zur Wirkung bringen, die wir dringend brauchen. Wenn man Herrn Höcke zuhört – offensichtlich hat er mir nicht zugehört in meinen Ausführungen, wenn ich dargelegt habe, wenn wir 40 Prozent Regelschüler haben, Herr Höcke, und wir haben aber nur 10 Prozent in der Ausbildung, das ist jetzt schon seit Jahren und es hat nichts damit zu tun, wie wir die bezahlen. Die sind alle gleich bezahlt, das haben wir geregelt. Die Wertschätzung ist da über die Bezahlung. Woran liegt es also? Es liegt natürlich daran, dass wir ein gegliedertes Schulsystem haben. Diejenigen, die zum Studium kommen, kennen nur das Gymnasium. Nun schätze ich das Gymnasium sehr wert, weil da unsere Schülerinnen und Schüler durch die Pädagoginnen und Pädagogen hervorragend auf das Studium vorbereitet werden. Deswegen sagen wir, dass wir eine schulstufenbezogene Ausbildung brauchen, damit die Verwendung derjenigen Lehrerinnen und Lehrer, die wir brauchen, anders wird. Bis dahin brauchen wir dringend Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger. Nein, das ist nicht das Kerngeschäft des Unterrichtens, wie Sie es nennen. Da frage ich jetzt mal – wenn ich zum Beispiel an einer Schule bin und ich war unter anderem letzte Woche an einer Regelschule und habe mit dem gesamten Kollektiv diskutiert.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Kollegi-
um!) Kollegium, danke. Die Kollegen und Kolleginnen, die mir dort gegenübersaßen, haben eins zu eins gesagt: Was ihr als Rot-Rot-Grün in eurem Schulgesetz vorgelegt habt, entspricht den Anforderungen einer modernen Schule, so wie sich Schule weiterentwickeln sollte. Nach Ihrem Konzept findet Digitalisierung gar nicht statt. Wie wollen Sie denn bitte schön die Schülerinnen und Schüler auf ihr zukünftiges Leben vorbereiten? Sie wollen alles konservieren. Pädagogische Anforderungen sind natürlich auch gesellschaftliche Anforderungen. Die Wirtschaft steht dort hinter uns, die Gewerkschaften stehen dort hinter und die Lehrerinnen und Lehrer stehen auch hinter uns. Wer allein dasteht, sind Sie,
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Das sieht man
an den Demos!) weil Sie einfach keine zukunftsfähigen Konzepte haben. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
b) Integration von Seiteneinsteigern ins Thüringer Schulsystem verbessern, Unterrichtsausfall vermeiden
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler, eines haben die beiden Reden vor mir gemeinsam: Sie nehmen einen Alleinvertretungsanspruch für sich und das Thüringer Bildungssystem in Anspruch. Das ist, glaube ich, der falsche Weg. Keiner hat die Weisheit mit Löffeln gefressen. Herr Wolf, Sie können nicht sagen, dass alle Lehrer Ihren Gedanken folgen. Da müssen Sie wirklich mal mit den Kolleginnen und Kollegen reden, wie verschreckt die sind, beispielsweise jetzt durch Ihr Schulgesetz, dass Sie 40 Prozent aller Grundschulen und 40 Prozent aller Regelschulen infrage stellen.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist
doch Quatsch, Herr Tischner! Das ist doch gelogen!)
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das stimmt doch nicht!) Es ist so.
(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Schauen Sie doch mal nach, Ihre Schulgrößen:
(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) 40 Prozent aller Grund- und Regelschulen stellen Sie infrage.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist
doch Unsinn! Das ist einfach Quatsch!) Ich glaube, wir kommen nicht weiter hier im Thüringer Landtag, wenn wir immer wieder in die Vergangenheit schauen. Ich habe auch das Gefühl, bei den Reden oder Gesprächen, die ich mit den Kolleginnen und Kollegen, mit den Schülern, mit den Eltern führe, die sind es irgendwie satt, dass man immer wieder schaut, was in den 90ern und in den 2000ern und in den 2010ern war
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Angst
schüren wie die AfD!) und dann die Politiker alle kommen und ihre Erläuterungen bringen. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, wie es auch in den 90er-Jahren war, dass die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler innerhalb von zehn Jahren aus Thüringen weggegangen ist oder verschwunden ist, nicht mehr da war, weil die Eltern abgewandert sind, aber dass sich damals die Regierungen – ob FDP, ob SPD, ob CDU – dafür entschieden haben, nicht die Hälfte aller Lehrer in zehn Jahren zu versenken oder abzubauen oder zu entlassen, sondern dass man da gesagt hat: Okay, wir werden das über das Floating-Modell abfedern und schicken nicht Tausende Kolleginnen und Kollegen in den Ruhestand. Richtig war damals aber auch, dass die Regierungen, die damals Verantwortung getragen haben, immer Überbedarf ausgebildet haben. Seit 2014 passiert genau das Gegenteil. Jedes Jahr gehen mehr Kollegen in den Ruhestand, als tatsächlich ausgebildet werden. Aber es bringt uns nicht weiter, immer nach hinten zu schauen. Die Schulen haben den Anspruch und die Erwartung an uns, dass wir die Probleme lösen, die da sind, und das hat nichts mit irgendwelchem kurzfristigen Aktionismus zu tun, wie es Herr Höcke jetzt versucht hat hier darzustellen. Nachdem er seine Show-Rede gehalten hat, ist er jetzt auch weg. Die Videoaufnahmen sind wahrscheinlich gemacht, gut. Der parlamentarische Austausch ist – liebe Schüler, es läuft hier immer so – dann von Herrn Höcke auch nicht gewollt. Fakt ist: Die Schaufensterreden, die Herr Höcke hier für ein starkes, für ein gutes Schulsystem hält – das teilen wir alle. Wir alle wollen, dass beste Qualität an unseren Schulen ist. Wir alle wollen, dass unsere Lehrer trotz der vielen Aufgaben, die in den letzten Jahren hinzugekommen sind, weiter entlastet werden, vor allem, dass wir einstellen müssen. Aber es bringt auch nichts, wenn die AfD immer sagt: Wir lösen die Probleme in unserem Thüringer Schulsystem durch Selektion. Das hatten wir ja schon mal in der Vergangenheit. Wir selektieren, wir nehmen also mal alle raus, die Förderbedarf haben, die im inklusiven Unterricht sind, wir nehmen mal alle raus, die irgendwas mit Migrantenhintergrund haben, die aus der Ukraine kommen, die aus Afghanistan kommen. Selektion, das ist das, was Ihre Bildungspolitik eigentlich ausmacht, und das ist aus unserer Sicht der falsche Weg. Meine Damen und Herren, ich möchte noch ganz kurz, weil das ein paarmal angesprochen worden ist, zum Thema „Schulstufen“ etwas sagen: Eigentlich reden wir über ein viel wichtigeres Thema, nämlich über die Seiteneinsteiger. Aber diese schulstufenbezogene Lehrerausbildung wird uns keinen einzigen Lehrer mehr nach Thüringen bringen. Im Gegenteil, wir werden es erleben, dass mehr Lehrerinnen und Lehrer, die in die Ausbildung gehen wollen, in andere Bundesländer gehen,
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das ist
falsch!) so wie wir es jetzt schon bei den Förderschulen erleben, weil in Thüringen die Förderschulen infrage gestellt sind. Deswegen gehen die Lehrer weg von Thüringen. Wenn wir jetzt auch noch die Regelschule in ihrer klassischen Ausbildung infrage stellen, dann werden auch die Mittelstufenlehrer nicht mehr zu uns kommen und verschwinden. Wir müssen uns Gedanken machen – dazu liegen auch Anträge hier im Haus, seit vielen Jahren mittlerweile im Ausschuss und es geht nicht voran –: Wie machen wir unsere Sekundarstufe I attraktiver? Wie gehen wir mit den Regelschulen um? Wie gehen wir mit der Oberschule um? Wie gehen wir mit den Gemeinschaftsschulen um? Das müssen wir in Angriff nehmen. Aber zu sagen, wir nehmen jetzt noch die klassische Ausbildung weg und machen in diese Richtung den Einheitslehrer, das wird es mit uns nicht geben. Danke schön.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Was für eine Lüge! Einheitslehrer?)
b) Integration von Seiteneinsteigern ins Thüringer Schulsystem verbessern, Unterrichtsausfall vermeiden
Sehr geehrte Gäste auf den Rängen, das ist der Klassiker hier im Hohen Haus. Frau Bergner hat hier noch gelobt, dass wir sehr sachlich und an den Themen orientiert diskutieren. Dann kommt Herr Höcke und es wird krawallig. Das ist immer so. Wenn die AfD hier vom Leder zieht, dann ist es mit Sachlichkeit eigentlich vorbei. Herr Höcke, Sie sagen, das DDR-System war zwar ideologisch überlastet, hat aber eine gleichmachende Funktion gehabt, so ungefähr haben Sie sich ausgedrückt. Im Unterschied zu Ihnen durfte ich das DDR-Bildungssystem zwölf Jahre genießen. Ich habe sehr viel gelernt. Es wurden guten Grundlagen gelegt. Aber glauben Sie mir, ich wünsche keinem Schüler heute genau diesen Druck.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das sage ich als jemand, der sich nicht seiner Ausbildung schämt. Aber ich wünsche das tatsächlich den Schülern nicht. Denn es geht uns nicht um Gleichmacherei, um Uniformität und das Erreichen eines Ziels dadurch, dass ich mich einem höheren Ideal unterordne. Es geht darum, dass jeder Mensch in seiner Jugend seine Vielfalt entfalten kann, dass er sich finden kann, dass er den Weg geht, der für ihn angemessen ist, unabhängig davon, was seine persönlichen Einstellungen, seine politischen Vorlieben und seine Eigenheiten sind. Genau diese Uniformität, die die DDR erzwungen hat, die wollen wir nicht. Deswegen: Das unterscheidet uns fundamental voneinander. Und, Christian Tischer, auch das kann nicht unwidersprochen bleiben. Du sagst, die schulstufenbezogene Ausbildung wird keinen einzigen Lehrer mehr nach Thüringen bringen. Das mag sein. Mir würde es aber reichen, wenn die 40 Prozent, die Gymnasiallehrer werden wollen, aber hier nicht gebraucht werden, nicht aus Thüringen weggehen. Wenn sie hier bleiben würden, würde mir das schon reichen, denn dann hätten wir einen Effekt,
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Sachsen
macht es doch auch!) dann hätten wir deutlich mehr Lehrer in der Sekundarstufe. Das ist doch genau das Ziel. Und, lieber Christian Tischer, das Problem ist doch: Wir sind lange über den Punkt hinaus, dass wir sagen, das ist jetzt der eine glücklich machende Weg. Im Moment sind wir in einer Situation, in der wir tatsächlich unterschiedlichste Wege diskutieren müssen, damit wir zu einer Lösung kommen. Es kann kein ideologisches No-Go geben gegen eine schulstufenbezogene Lehrerausbildung, weil du meinst, dass es nichts bringt,
(Beifall DIE LINKE)
das darf nicht sein. Genauso wie wir unsere Position als Sozialdemokraten bezüglich der Verbeamtung geräumt haben, das sehen wir nicht alle jubelnd. Und du hast recht: Es mag sein, dass in der CDU-Regierungsphase über den Bedarf ausgebildet wurde. Das liegt aber erstens daran, dass ihr den Bedarf deutlich zu niedrig angesetzt habt. Und zweitens wurde nicht nur dahin gehend der Bedarf nach unten korrigiert, sondern auch die Einstellungspraxis. Dem laufen wir heute noch hinterher.
(Beifall DIE LINKE)
Und das ist irgendwann erledigt, Christian, irgendwann – das ist völlig richtig – können wir uns nicht mehr darauf berufen, dass die CDU so wenig Lehrer eingestellt hat. Aber diese Phase zu verklären, das lassen wir auch nicht zu. Dass ihr euch herstellt und sagt, das war eine gute Zeit, weil wir ja über den Bedarf ausgebildet haben, weil wir den Bedarf niedrig angesetzt haben, das lassen wir euch auch nicht durchgehen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Integration von Seiteneinsteigern ins Thüringer Schulsystem verbessern, Unterrichtsausfall vermeiden
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Dann erhält das Wort der Staatssekretär aus dem Bildungsministerium, Herr Prof. Dr. Speitkamp.
b) Integration von Seiteneinsteigern ins Thüringer Schulsystem verbessern, Unterrichtsausfall vermeiden
Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Schülerinnen und Schüler, wir haben heute wieder gesehen: Keines der öffentlich diskutierten Themen ist so aufregend wie der Lehrermangel, der Mangel an Lehrerinnen und Lehrern. Keines regt so sehr zur Diskussion an und erfährt so viel Beteiligung. Das gilt übrigens nicht nur für Thüringen, das gilt für Deutschland, das gilt für Europa derzeit schlechthin. Deswegen ist in dem Feld auch außerordentlich viel Bewegung. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission hat gerade ihr Gutachten vorgelegt. Streng genommen ist es kein Gutachten, sondern eine Reihe von möglichen Maßnahmen, die man ergreifen könnte und die man kritisch betrachten sollte. Wir haben unsererseits versucht, einerseits Ressourcen zu erschließen, andererseits auch die Rahmenbedingungen zu verbessern. Das eben angesprochene Programm der Verwaltungsassistenzen und der pädagogischen Assistenzen zielt darauf. Aber auch wenn es schön wäre, kann man jetzt dazu noch nichts sagen. Man kann nur sagen: Es hat großes Interesse und auch große Begeisterung geweckt und ist entsprechend sehr stark angenommen worden. Der erste Einführungskurs am ThILLM für pädagogische Assistenzen ist gerade gelaufen. Was den Seiteneinstieg angeht, so wird in der öffentlichen Diskussion sehr gern und viel berichtet, aber häufig über Einzelfälle – über Einzelfälle, bei denen etwas schiefgegangen ist. Das ist sehr ärgerlich. Jeder einzelne Fall, der schiefgeht, ist ärgerlich. Nicht jeder ist in der genaueren Betrachtung genauso zu bewerten, wie er vielleicht in der öffentlichen Wahrnehmung erscheinen mag. Aber wie gesagt: Jeder einzelne Fall, der schiefgeht, ist ärgerlich. Aber die große Mehrzahl der Fälle läuft sehr gut und sehr erfolgreich. Es vergeht kein Tag, an dem die Kolleginnen und Kollegen in den Schulämtern, aber auch in der Lehrergewinnungskampagne bei uns keine Beratungen von Interessierten durchführen, die den Seiteneinstiegsweg wählen wollen, die vor der Entscheidung stehen, in den Beruf einer Lehrkraft zu wechseln, mit Kindern und in der Bildung im Freistaat Thüringen zu arbeiten. Das Interesse ist riesig. Insofern sind wir auch jedem dankbar, der dieses Interesse äußert und hier mit uns ins Gespräch kommt. Sehr geehrte Abgeordnete, ich möchte jetzt nicht auf Details der Anträge eingehen. Die Vorschläge und Forderungen, die dort enthalten sind, können gegebenenfalls dann, wenn Sie es so beschließen, im Ausschuss näher diskutiert werden. Stattdessen möchte ich verdeutlichen, welche Bedeutung die Landesregierung dem Seiteneinstieg für den Beruf der Lehrerinnen und Lehrer beimisst. Wir werden immer wieder sagen – und es ist auch hier schon angesprochen worden –, man soll nicht in die Geschichte zurückblicken, aber wir haben jetzt zwei Generationen von Lehrkräften in diesem Land zu ersetzen. Es sind nicht nur die, die jetzt in den Ruhestand gehen, die Boomer-Generation, die groß, aber dennoch schwer zu ersetzen ist. Wir müssen eben doch auch die Generation ersetzen, die in Thüringen, die in allen ostdeutschen Bundesländern in den 1990er- und 2000er-Jahren nicht eingestellt worden ist. Diese verlorene Lehrergeneration ist eine bildungspolitische Hypothek und es ist diese Landesregierung, die als erste versucht, diese Hypothek abzutragen. Wir versuchen, Menschen auch aus diesen verlorenen Generationen wieder für den Lehrerberuf zu gewinnen und sie in den Lehrerberuf hineinzuführen. Das ist sozusagen das Modell des Seiteneinstiegs, bei dem in den letzten Jahren enorm viel passiert ist. Thüringen hat sich seit 2017/2018 zum ersten Mal auf diesen Weg begeben, Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger aufzunehmen. Viele sehen das kritisch, das ist uns bewusst. Zwei Dinge dazu auch an die Lehrerinnen und Lehrer gerichtet, die womöglich Vorbehalte haben, was die Kompetenz von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern anbelangt: Jeder Seiteneinsteiger, jede Seiteneinsteigerin, die wir gewinnen können und die wir für den Unterricht fit machen, entlastet die Lehrkräfte, die da sind, entlastet die Schulen. Bitte betrachten Sie diese Seiteneinsteigenden auch als Gewinn, als Bereicherung. Denn es handelt sich um Menschen, die bereits Erfahrung haben, die Berufserfahrung haben, die Lebenserfahrung haben, die praktische Kenntnisse haben. Sie können in die Schulen neue und möglicherweise einzigartige Erfahrungen mitbringen und eine Vielfalt an Erfahrungen aus verschiedenen Lebensetappen repräsentieren und vermitteln. Das ist aus unserer Sicht tatsächlich ein Gewinn und keineswegs nur eine vorübergehende Lösung. Insgesamt gehen wir davon aus, dass dieses Modell auch den Lehrerberuf positiv verändern wird. Es gibt eben nicht mehr den einen Berufsweg, den man von Mitte 20 bis Mitte 60 durchhält. Man ist nicht mehr 40 Jahre am Fließband, in der Bank, im Unternehmen. Immer mehr Menschen wollen auch auf Zeit verschiedene Berufe wählen oder müssen das, und wollen neue Ideen umsetzen, neue Kompetenzen einsetzen und entwickeln. Es gehört dazu, dass auch das Bildungswesen davon profitieren kann. Wir müssen unsererseits noch offener dafür werden. Minister Helmut Holter und auch ich haben in den letzten Wochen und Monaten viele gute Gespräche mit den Hochschulen geführt, mit den Fachhochschulen, unter anderem mit der Uni Erfurt, und hier neue Modelle diskutiert und angestoßen – auch von den Universitäten und Hochschulen stark gefördert und gefordert. Und es wird keineswegs fünf Jahre dauern, wie eben angesprochen, bis diese Innovationen auf dem Weg sind und neue Lehrkräfte in das System gelangen. Das viel besprochene Modell des lebenslangen Lernens muss selbstverständlich auch für den zweiten, dritten Weg in den Lehrerberuf gelten. Wenn wir über Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sprechen, dann haben diese neuen Kolleginnen und Kollegen den größten Anspruch darauf, auch eine gute Ausbildung zu bekommen. Dazu haben wir Intensivkurse eingerichtet, die aus meiner Sicht ein wenig schlechtgeredet worden sind. Die sind sehr gut, sie sind tatsächlich sehr intensiv und sehr professionell. Wir arbeiten am Mentoring und wir stellen jetzt die Studienseminare neu auf. Wir werden in all diesen Bereichen weiterarbeiten, das System dort verbessern, wo wir noch nicht perfekt waren. Wenn wir über Seiteneinsteigerinnen sprechen und sie fördern, heißt das nicht, dass wir nicht auch jede Lehramtsanwärterin, jeden Lehramtsanwärter weiterhin an unseren Schulen fördern, begrüßen und motivieren wollen. Wir wertschätzen das Referendariat und die sogenannte reguläre Ausbildung genauso wie bislang, wie jetzt auch den Seiteneinstieg. Unser Ziel ist, dass sich möglichst viele Menschen tatsächlich auch für das reguläre Lehramtsstudium entscheiden, dass sie es erfolgreich bei uns absolvieren können und ihnen dann alle Wege im Schuldienst offenstehen. Zum Abschluss noch einige Worte zur Statistik zur Verdeutlichung der großen Schritte, die wir in den letzten fünf Jahren gemacht haben. Einige Zahlen: 2017/2018 wurde die Einstellungsrichtlinie für den Seiteneinstieg geöffnet. Damals gab es knapp 30 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in einem Schuljahr. 2021/2022, im letzten Schuljahr, haben die Schulämter 240 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger eingestellt. Statistisch betrachtet ist in Thüringen ungefähr an jedem Arbeitstag ein Seiteneinsteiger oder eine Seiteneinsteigerin eingestellt worden. Das ist bei 1.021 Einstellungen – die Zahl ist eben schon mal gefallen – im vergangenen Schuljahr insgesamt fast jeder Vierte, 23,5 Prozent der Neueingestellten in einem Jahr. Thüringen stellt also pro Arbeitstag statistisch betrachtet vier Lehrkräfte ein. Daran sehen Sie, meine Damen und Herren, wir sprechen schon lange nicht mehr über das Ob, wir sind auf dem Weg. Wir sprechen über das Wie, wie es gelingt, die besten Voraussetzungen zu schaffen. Daran arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ThILLM, in den Schulämtern und an den Studienseminaren und auch im Ministerium. Wir alle arbeiten daran, dass die Geschichte des Seiteneinstiegs in Thüringen eine Erfolgsgeschichte wird. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
b) Integration von Seiteneinsteigern ins Thüringer Schulsystem verbessern, Unterrichtsausfall vermeiden
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich mache es ganz kurz. Ich möchte mich überwiegend für die sehr konstruktive Debatte in weiten Teilen des Hauses und zu weiten Teilen des Themas bedanken. Aber trotzdem, Herr Staatssekretär, in Ihre Richtung muss ich sagen: Wir sind als Fraktion und ich auch persönlich maximal enttäuscht, wie wenig Sie eigentlich zum tatsächlichen Thema gesagt haben. Sie haben die Chance genutzt, um hier noch mal zu erzählen, was angeblich alles gemacht wird. Haben ein paar Zahlen hin- und hergerechnet, gesagt, wir stellen vier ein pro Tag. Sie müssten auch dazusagen: Viereinhalb Stellen pro Tag gehen auch raus, sodass wir im Grunde immer noch einen Lehrerabbau haben trotz steigender Schülerzahlen. Wir hätten uns gewünscht, wie wir es auch im Antrag geschrieben haben, dass wir wirklich von Ihnen mal hören: Was ist denn nun Ihr Denken mit Blick auf Seiteneinsteiger? Wie wollen Sie das Unterstützungssystem weiterentwickeln? Wo sehen Sie die ...
(Zwischenruf Holter, Minister für Bildung, Ju-
gend und Sport) Nein, das hat er eben nicht, da haben Sie nicht zugehört, Herr Minister. Und deswegen, finde ich, ist es dringend notwendig, wenn Sie schon nicht der Öffentlichkeit Ihren Plan vorstellen, dass Sie es dann vielleicht wenigstens uns gegenüber im Ausschuss tun, und nicht so wie in vergangenen Sitzungen, dass die Regierung zu nichts eine Meinung hat, sondern sich eher darauf verlässt, was die Anzuhörenden sagen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
b) Integration von Seiteneinsteigern ins Thüringer Schulsystem verbessern, Unterrichtsausfall vermeiden
Sehr geehrter Herr Tischner, nur eine kurze Replik: Es gehört ja zu einer rhetorischen Figur, die Sie in jüngster Zeit fast vervollkommnet haben, dass Sie erst die Regierung um eine Meinung bitten, die Ihnen dargestellt wird, und Sie sich danach hinstellen und sagen, es sei nichts gesagt worden. Das mag als rhetorische Figur durchgehen und es hilft Ihnen als Oppositionsfraktion mit Sicherheit auch an der einen oder anderen Stelle. Aber nur weil eine Position Ihnen als vielleicht nicht ausreichend erscheint oder weil Sie eine andere Meinung haben, so zu tun, als ob überhaupt nicht auf Sie reagiert worden sei, ist, wie gesagt, eine rhetorische Figur. Sie entscheidet aber – auch ein Antrag, den Sie jetzt in dramatischer Pose hochhalten – nicht darüber, ob Ihnen die Antwort einer Landesregierung gefällt. Das muss sie auch nicht, dafür sind Sie ja Opposition. Der entscheidende Punkt ist, dass Sie in Ihrer Behauptung, es sei auf Sie nicht reagiert worden, die Landesregierung hätte nichts zu sagen gehabt – Sie haben naturgemäß als Opposition eine andere Meinung als wir als Regierung. Insofern würde ich an Ihrer Stelle sagen, diese rhetorische Figur vielleicht zurückzustellen und in der Sache zu argumentieren. Da haben Sie in der Sache keinen Einwand zum Staatssekretär vorgebracht.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Wie kann
man sich als Chef der Staatskanzlei so äußern?)
b) Integration von Seiteneinsteigern ins Thüringer Schulsystem verbessern, Unterrichtsausfall vermeiden
Ich sehe jetzt im Moment keine weiteren Wortmeldungen mehr, sodass wir dann zur Abstimmung kommen könnten, und zwar zunächst über den Antrag der Fraktion der CDU. Hier wurden zwei Ausschussüberweisungen beantragt: an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Dann lasse ich zunächst über die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport abstimmen. Wer dieser Ausschussüberweisung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind, soweit ich sehe, alle hier im Haus. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Das sehe ich nicht. Dann ist das einstimmig an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Die zweite Ausschussüberweisung ist beantragt an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sieht ebenfalls nach allen Mitgliedern des Hauses aus. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Auch das ist dann einstimmig so beschlossen. Die Federführung, nehme ich an, soll der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport bekommen. Dann lasse ich auch darüber abstimmen. Wer dieser Federführung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Auch hier sieht es gut aus. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Das ist dann auch einstimmig so beschlossen. Dann kommen wir zu Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD. Hier war auch Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport gewünscht. Wer der Ausschussüberweisungsbitte der Fraktion der AfD folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion und die fraktionslose Abgeordnete Frau Dr. Bergner. Wer ist gegen diese Überweisung? Das sind die Koalitionsfraktionen von Linken, Bündnis 90/Die Grünen und SPD, das ist die Fraktion der CDU und das ist die Gruppe der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die fraktionslose Abgeordnete Frau Kniese. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Weil jetzt die Ausschussüberweisung abgelehnt wurde, müssen wir direkt über den Antrag der AfD abstimmen – inhaltlich, weil er nicht überwiesen worden ist. Dann bitte ich jetzt noch mal um die inhaltliche Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD. Wer diesem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen, der Fraktion der CDU, der Gruppe der FDP und der beiden fraktionslosen Abgeordneten Frau Kniese und Frau Dr. Bergner. Damit ist der Antrag auch in der Sache abgelehnt. Jetzt schließe ich den Tagesordnungspunkt 20 und wir kommen zum Aufruf des TagesordnungsAntrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5561 Wird gesondert das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Kemmerich, bitte.
Heute schon an morgen denken – Gründer im Nebenerwerb fördern
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die 10 Minuten, die hier noch draufstehen, brauche ich nicht. Liebe Gäste auf der Tribüne, ich bin mal sehr gespannt, was ihr später auswertet, wie ihr die Debatte der letzten Stunde verfolgt habt. Jetzt geht es um Gründungen, Nachfolgen, Startups – habt ihr vielleicht schon mal gehört. Eine große Gruppe von Gründern macht das im sogenannten Nebenerwerb. Sprich: Sie gehen noch einer Haupttätigkeit nach, haben eine Geschäftsidee und sagen, okay, ich probiere mich hier mal aus und versuche langfristig natürlich, das auszubauen zu einer vollständigen Selbständigkeit. Aber viele Menschen, und zwar fast die Hälfte aller, die das in Thüringen machen, machen das im sogenannten Nebenerwerb. Wir finden in den Richtlinien und Unterstützungstatbeständen oftmals den Ausschluss der Förderung und Unterstützung für Gründungen im Nebenerwerb. Das ist Gegenstand unseres Antrags. Gründungen im Nebenerwerb sollen in den Richtlinien des Freistaats zu den Unternehmensgründungen adäquat berücksichtigt werden. Auch Zuschüsse und Darlehen sollen durch Gründer im Nebenerwerb beantragt werden dürfen und das Mikrodarlehen soll mit einer längeren Laufzeit nach dem Vorbild von NRW versehen werden. Ich weiß, bei dem Mikrodarlehen hat der Freistaat ein bisschen gelockert – da werden wir uns später noch drüber unterhalten können –, von fünf auf sieben Jahre, auch die Dimensionen sind etwas angestiegen. Aber eines ist, denke ich, wichtig – ich glaube, Herr Minister Tiefensee, da werden wir uns auch einig –, dass für die zukünftige Entwicklung des Freistaats und der gesamten Bundesrepublik Deutschland Existenzgründungen und Übernahmen von Unternehmen, Start-ups und neue innovative Ideen der Schlüssel sind, um unser Wachstum, unseren Wohlstand zu halten und auch die Sozialversicherungsthemen auf Dauer zu stabilisieren. Kurzum verdient es unser sehr nachhaltiges Augenmerk, hier unterstützend tätig zu sein, damit wir die Lücken, die auch durch die Erwerbsbiografien und durch die Altersübergänge der nächsten Jahre kommen, schließen können. Wir bedenken, die Nachgründungszeit nach der Wende ist im vierten Jahrzehnt. Hier ist viel zu tun und ich hoffe, dass wir Einigkeit erzielen können, und freue mich auf die Debatte. Herzlichen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Heute schon an morgen denken – Gründer im Nebenerwerb fördern
Vielen Dank. Ich eröffne damit die Aussprache und erteile als erstem Redner das Wort Herrn Abgeordneten Henkel von der CDU-Fraktion. Oh, der ist gerade noch nicht im Raume. Doch, da kommt er, er eilt – Entschuldigung! Ich habe den Platzwechsel nicht berücksichtigt, er war ja bis eben noch hier oben als Schriftführer. Entschuldigung, da hätte ich Ihnen eigentlich eine Pause gönnen müssen, aber dafür dürfen Sie jetzt als Erster reden, das ist ja auch was. Bitte schön, Herr Henkel.
Heute schon an morgen denken – Gründer im Nebenerwerb fördern
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream und auf der Tribüne, Gründungen sind ein vitaler Bestandteil einer dynamischen Wirtschaft. Sie sind Garant dafür, dass sich unser Wirtschaftssystem weiterentwickelt. Sie stehen für Innovation und für neue Ideen. Deshalb brauchen wir genau diese Gründungen. Allerdings ist die Realität in Thüringen leider eine andere, weil die Rahmenbedingungen nicht mehr stimmen. In Deutschland waren wir einst mal an der Spitze derjenigen, die gegründet haben. Heute belegt Thüringen gerade noch Platz 14 bzw. Platz 11 im Bundesvergleich. Gründungen im Nebenerwerb finden im Bund zu 54 Prozent statt, also 54 Prozent der Gründungen erfolgen aus dem Nebenerwerb heraus. In Thüringen sind es nur 42,9 Prozent. Wir haben eine Abbruchquote in den ersten fünf Jahren von Leuten, die neu gegründet haben, von ungefähr 50 Prozent. Also jeder Zweite stellt sein eigenes, sein neues Unternehmen wieder ein und es gibt statistische Erhebungen, die ganz klar belegen, dass diese Abbruchquote geringer wird, wenn die Finanzausstattung besser ist. Deshalb ist es richtig, genau über diese Ausstattung zu reden, über Förderungen zu reden, wie es der Antrag der FDP vorsieht. Aber, sehr geehrte Damen und Herren, wir müssen auch feststellen, dass auch Deutschland den Anschluss hier verloren hat. Es gibt eine aktuelle Erhebung über die Wirtschaftsstandorte. Hier wurden 21 wesentliche Industriestaaten verglichen und da kommt Deutschland nur noch auf Platz 18. Ein wesentlicher Grund ist eben auch, dass wir sehr stark bürokratisch unterwegs sind und es Gründern nicht einfach machen. Ich glaube, wir müssen insgesamt das Thema betrachten. Wir brauchen die Finanzausstattung für Neugründungen, wir brauchen aber auch deutlich weniger Bürokratie. Daran krankt auch die Wirtschaft in Deutschland insgesamt und es wäre angemessen, gerade Neugründern die Möglichkeit zu geben, ein Stück weit Bürokratie in den ersten Gründungsjahren auszuklammern. Und wir brauchen natürlich auch wieder einen vernünftigen Gründergeist. Es gibt mir zu denken, wenn heute die Absolventen von Schulen und Hochschulen befragt werden, was sie denn gern in ihrer Zukunft machen wollen. Da sagt ein Großteil, wir wollen gern irgendwo in den Staatsdienst gehen oder in eine öffentliche Verwaltung, aber nur ein ganz kleiner Teil sagt, wir wollen Unternehmer oder Gründer werden. Das ist eine Schieflage, die bedacht und besprochen werden muss und die auch so nicht bleiben kann. Doch zurück zum eigentlichen Antrag der FDP: Neugründungen erfolgen oft, um bestehende Lücken und um bestehende Nachfrage zu stillen, leisten also einen wichtigen Beitrag für die Versorgung der Verbraucher. Viele Neugründungen sind innovativ, die Gründerinnen und Gründer wollen mit der neuen Firma aus ihrer Idee eine Leistung für den Markt machen. Sie bringen uns also alle voran und sind für die Zukunft des Wirtschaftsstandorts von großer Bedeutung. Für diejenigen, die gründen, ist es aber immer wieder ein riskanter Prozess, vor allem auch finanzieller Art. Nicht jede Idee kann sich am Ende tatsächlich durchsetzen und ein möglicher Grund, warum Neugründungen nach kurzer Zeit wieder scheitern, ist auch der Mangel an Startkapital. Es gibt in Thüringen zahlreiche Programme zur Unterstützung von Gründern, Kollege Kemmerich hat das richtig festgestellt. Aber einige von denen klammern genau den Nebenerwerb aus und das ist ein Problem. Zwei Beispiele: Das sind die Richtlinien der Thüringer Aufbaubank Thüringen-Invest, Thüringen-Kapital. Da wird explizit die Gründung aus dem Nebenerwerb ausgeschlossen. Deshalb ist es richtig, wenn die FDP hier fordert, dass in allen Richtlinien zukünftig die Gründung aus dem Nebenerwerb heraus berücksichtigt wird. Ich finde es auch gut zu sagen, dass im Bereich der Mikrodarlehen, die bisher von 2.000 bis 25.000 Euro gehen, also auf 25.000 Euro beschränkt sind, dass man diese Schwelle auf 50.000 Euro erhöhen möchte, auch die Laufzeit von fünf auf zehn Jahre erhöhen möchte. NRW hat das aktuell so getan. Das ist auch ein guter Ansatz. Jetzt zurück zum Antrag: Es ist wichtig, dass wir genau den Menschen helfen. Gerade bei Gründungen – wie ich ausgeführt habe –, die oft riskant sind, kann man es nachvollziehen, wenn nicht alle bereit sind, den eigenen Arbeitsvertrag sofort zu kündigen, um sich in das Wagnis ohne Absicherung zu stürzen. Keine Förderung zu gewähren, weil diese zusätzliche Sicherheit des bisherigen Arbeitsplatzes weiterhin genutzt werden soll, erscheint in der Tat eben nicht als sinnvoll. Deshalb lohnt es sich, den Antrag der FDP an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zu überweisen, sich in der Anhörung die Meinung und die Expertise von Experten zu holen und basierend auf deren Rückmeldungen den Antrag abzurunden oder auch zu erweitern. Denn was wir brauchen, ist wieder Gründergeist. Wir brauchen finanzielle Unterstützung für die Gründer und wir brauchen vor allem weniger Bürokratie. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Heute schon an morgen denken – Gründer im Nebenerwerb fördern
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauende, vor uns liegt – ich muss leider sagen – mal wieder ein recht typischer Antrag der FDP-Gruppe.
(Beifall Gruppe der FDP)
Noch ist es nicht so gut. Warten Sie mit dem Applaus, es geht noch weiter! Lieber Herr Kemmerich, Sie haben in dem Antrag mit ganz vielen Zahlen um sich geworfen. Ich glaube, die Hälfte haben Sie gar nicht richtig zugeordnet. Wir haben Zahlen aus dem KfW-Gründungsmonitor von 2022, vom Gründungs- und Unternehmensreport Thüringen von 2019. Ich glaube, einige Behauptungen, um sich einem Problem von Gründungen im Nebenerwerb zu stellen, würde ich auch infrage stellen, ob das überhaupt so existiert, wie Sie das hier beschreiben. Der Reihe nach: Wir sollten uns natürlich die Fragen stellen, welche Faktoren einen positiven Einfluss auf Gründungen haben, welche einen negativen Faktor auf Gründungstätigkeit haben, auch im Nebenerwerb, und wie das in unserem Bundesland aussieht. Generell sind Gründungstätigkeiten in Ballungsräumen höher, sie sind durch kurze Wege sowie eine hohe Personen- und Unternehmensdichte gekennzeichnet. In diesen Sektoren ist die Selbstständigkeit als Erwerbsform stärker verbreitet. Folglich dürfte die höhere Verdichtung der westdeutschen Flächenländer auch ein Grund dafür sein, dass sie im Gründerranking typischerweise auf die Stadtstaaten Berlin und Hamburg folgen, also weiter oben liegen. Individuell spielt aber auch die jeweilige Wirtschaftsstruktur der Bundesländer eine wichtige Rolle. So wird die Gründungstätigkeit in Hamburg und Berlin stark von der Medien- und von der IT-Branche mit ihrem hohen Anteil an freiberuflichen Gründerinnen gespeist, die wir in Thüringen beispielsweise in dieser Form einfach als Unternehmenskultur so nicht vorweisen können. Eine industrielle Prägung, so wie wir sie eher haben, geht daher eher mit einer geringeren Gründungstätigkeit einher, weil Großbetriebe, wenn sie attraktive Arbeitsbedingungen bieten, für potenzielle Gründerinnen interessant sind, die sich dann potenziell weniger für Gründungen entscheiden. Deswegen sind am Ende des Länderrankings regelmäßig ostdeutsche Flächenländer vertreten. Dort belastet eine im Durchschnitt geringere Kaufkraft ebenso die Gründungstätigkeit. In Thüringen sind wir mit Platz 13 mit 21.450 Euro Kaufkraft pro Kopf versehen und liegen damit auch unter dem deutschlandweiten Durchschnitt. Auch die ältere Bevölkerungsstruktur, mit der wir in Thüringen zu kämpfen haben, wirkt sich negativ auf die Gründungstätigkeit aus; das wissen wir bereits. Je älter ich in meinem Leben bin, desto eher sinkt meine Gründungsneigung. Wir haben einen Altersdurchschnitt von 47,6 Jahren und damit bundesweit hinter Sachsen-Anhalt die zweitälteste Bevölkerung. Das alles sind jetzt nicht die besten Voraussetzungen – nur von dem, wie wir allgemein wissen, wie Gründungen in Thüringen vollzogen werden. Aber schaut man sich nun den KfW-Gründungsmonitor an, sieht es in Thüringen doch gar nicht so schlecht aus, wie Sie es hier darstellen. In den letzten Jahren 2018 bis 2020 konnte sich Thüringen immerhin von Platz 14 auf 11 verbessern. Das mag jetzt nicht so viel klingen, aber a) ist es eine Verbesserung und b) ist es eine Verbesserung in einem sehr kurzen Zeitraum. Bei der Anzahl an Gründungen je 10.000 Einwohnerinnen nach Bundesland liegt Thüringen bei 83 und damit im gesunden Mittelfeld der ostdeutschen Bundesländer. Dies dürfte auch an der sehr engagierten Arbeit des ThEx liegen, das sich mit seinen Veranstaltungen zu den ThEx AWARDs auch bundesweit einen Namen machen konnte und dem ich an dieser Stelle dafür danke. Im Gründer- und Unternehmerreport wird zudem darauf verwiesen, dass die Gründungszahlen bundesweit im Voll- und Nebenerwerb gestiegen sind. Zudem heißt es mit Blick auf den Nebenerwerb – ich zitiere –: „Der florierende Arbeitsmarkt führt mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu, dass viele Gründungsinteressierte ihre Idee zunächst im Nebenerwerb ‚testen‘, um zu einem späteren Zeitpunkt in den Vollerwerb zu wechseln. Diese Situation ermöglicht es, ohne finanzielle Einbußen eine Idee zur Marktreife zu bringen.“ Allerdings – und ich finde, es ist wichtig, das auch in dieser Debatte zu berücksichtigen – haben wir natürlich in der Coronapandemie eine ganz andere Krisenbelastung wahrnehmen müssen, wo man eben nicht mal so leicht was testet und nicht so leicht ohne finanzielle Einbußen, wie es im Zitat hieß, eine Idee zur Marktreife bringen kann. Die Vorteile einer Anstellung, Einkommenssicherheit, eventuell eben auch Kurzarbeiterinnengeld, werden viele Menschen für sich neu gewichtet und sich im Zweifel auch gegen eine Selbstständigkeit in der Pandemie entschieden haben. Wir als Linksfraktion hatten dazu im Bundestag einen Antrag eingereicht, in dem es darum ging, dass Selbstständige auch in der Arbeitslosenversicherung angemessen berücksichtigt werden, dass das reformiert wird. Soweit ich weiß – Sie können mich da gern noch mal ergänzen –, hat die FDP im Bund dem gar nicht zugestimmt, als es wirklich darum ging, eine Grundsicherung, eine existenzielle Sicherung für Selbstständige auch in der Pandemie zu schaffen. Denn aktuell sind laut Antwort der Bundesregierung auch auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke nur 2 Prozent aller Selbstständigen freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichert; es waren schon mal 7 Prozent. Die 2 Prozent sind also wirklich sehr gering. Die Zahl ist im Zeitraum von 2010 bis August 2020 gesunken. An diesem Zustand müssen wir doch irgendwas ändern, damit jeder und jede für sich eine existenzielle Grundlage hat, auf der dann auch Gründungen im Neben- und im Vollerwerb möglich sind. Aus Ihrem Antrag und aus der verwendeten Datengrundlage, liebe Gruppe der FDP, wird hingegen gar nicht deutlich, dass Gründerinnen in einem Nebenerwerb mehr gefördert werden müssten. In den Gründungsrichtlinien der Gründungsprämie, die man auch auf der Seite der TAB finden kann, lässt sich nachlesen, dass die Gründungsprämien den Lebensunterhalt in der Vorgründungsphase sichern und maximal sechs Monate nach erfolgter Gründung gewährt werden. Das heißt, Gründerinnen werden in dieser Gründungsphase auch bereits entlastet. Auf Grundlage des Antrags kann man entsprechend nicht erkennen, warum Sie bei diesem Thema heute schon an morgen denken sollten. Ich würde Sie da wirklich sehr ermutigen, sich mit ein bisschen mehr Kreativität auch den Überschriften hier im Thüringer Landtag zu widmen, statt ständig das Gleiche einzureichen. Wir werden diesen Antrag heute ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE)
Heute schon an morgen denken – Gründer im Nebenerwerb fördern
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrte Kollegen, liebe Zuschauer und Zuschauerinnen auf der Tribüne, am Livestream und an anderen Geräten, die gern die Debatte verfolgen, am 31. Mai des Vorjahres haben wir diesen Antrag in den Thüringer Landtag eingebracht. Noch mal ausdrücklich, Frau Güngör, vielen Dank für die dezidierte Auseinandersetzung mit unserem Antrag. Es geht hier um die Kernforderung, die Programme, die der Freistaat Thüringen für Gründer vorsieht, für Gründungen im Nebenerwerb zu öffnen. Wenn wir uns da einig werden, brauchen wir nicht zu streiten, wie das Gründungsgeschehen in den letzten drei Jahren zu beurteilen ist, ob wir da insgesamt hinterherhinken. Ich denke, es ist ein ganz wichtiger Faktor, dass wir Gleichrangigkeit zwischen diesen beiden Gründungssituationen herstellen. Nochmals gesagt: Im Freistaat macht das ungefähr die Hälfte aus, in anderen Ländern auch. Das Argument, das auch zu unterstützen, ist ja, dass derjenige, der sich im Nebenerwerb einer Gründung stellt, durchaus eine Absicherung durch seinen Hauptjob hat. Es ist zwar eine doppelte Belastung, weil natürlich die Arbeitszeit dann explodiert und vielmals auch an den Wochenenden und in den Abendstunden passiert. Aber das ist eine freie Entscheidung desjenigen, der die Gründung vornimmt. Insofern wählt er diesen Weg, um damit seinen Lebensstandard, sein Gesamteinkommen für sich, seine Familie zu erhöhen. Zurzeit ist es so, dass die Programme bei der Thüringer Aufbaubank für Selbstständige im Nebenerwerb kaum Berücksichtigung finden. Gerade in wirtschaftlich ungewissen Zeiten, die wir auch gerade erleben, Energiekrise – ich brauche das nicht alles zu wiederholen –, gibt man oftmals der Entscheidung oder dem Risiko, seine feste Beschäftigung aufzugeben, eben nicht nach, sondern sagt: Das ist meine Absicherung und ich fange mit meiner Geschäftsidee erst mal im Nebenerwerb, in der Nebenzeit an. Schauen wir mal auf die Richtlinien, die gerade in letzter Zeit erlassen wurden. Kurz vor Jahresende kamen jeweils am 22.12. Richtlinien zum Digitalbonus, zum Dekarbonisierungsbonus, InnoInvest – das ist aus dem Oktober des Vorjahres. Darin sind explizit Nebenerwerbsunternehmen ausgeschlossen. Mikrodarlehensprogramm – ich habe es eben schon mal gesagt: Am 21. November gab es eine neue Richtlinie. Vielen Dank, da sind die Ideen, die aus unserem Antrag kommen, sage ich mal ganz selbstbewusst, oder sich an anderen Ländern orientieren, etwas aufgegriffen worden. Es werden nun bis zu 35.000 Euro gewährt. Die Laufzeit ist auf sieben Jahre ausgedehnt. Wir sagen, geht bis 50.000 Euro hoch und macht eine zehnjährige Laufzeit, damit die Rate in der Belastung der Gründungphase nicht so hoch ist! Klar, beim Scheitern – und das ist ja das Schöne am Nebenerwerb – hat der Gründer die Möglichkeit, es aus seinem Gehalt und anderen Quellen zurückzuzahlen. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Freistaat die Gelder als uneinbringbar ausrufen müsste, ist relativ gering.
(Beifall Gruppe der FDP)
Es zeigt sich, dass eine Unternehmensgründung mit einem kräftigen Kapitaleinsatz – wie gerade beschrieben – aus Förderung und aus Gewährung von Darlehen die Abbruchquoten der Selbstständigkeit deutlich verringert. Die allgemeine Abbruchquote liegt nach fünf Jahren bei 43 Prozent. Wenn der Kapitalansatz einer Gründungsidee mit über 25.000 Euro begleitet wird, reduziert sich die Abbruchquote auf 19 Prozent, wird also mehr als halbiert. 19 Prozent heißt, vier von fünf Unternehmern und Unternehmerinnen kommen durch. Das ist doch ein klares Zeichen, dass wir hier etwas machen müssen, und erst recht, wenn wir uns in dem Bereich „Mikrodarlehen“ bewegen, ist das Geld auch nicht verloren. Auch die Zuschüsse sind nicht verloren, weil sich volkswirtschaftlich natürlich ein sehr positiver Effekt einstellt. Wir sprachen über andere Dinge, die im Hohen Haus sicher auch zu diskutieren sind. Uns geht es an dieser Stelle tatsächlich nur um die Richtlinien, damit wir sehr kurzfristig das Gründungsgeschehen hier befeuern können. Wie gesagt, die wirtschaftliche Dynamik hat vielleicht nicht so schnell abgenommen, wie wir das alle befürchtet haben. Aber ich befürchte mal, dass weder der Krieg auf dem europäischen Territorium noch die damit verbundenen Folgen für Wirtschaft, Inflation und Energiepreise schnell abebben. Deshalb ist es ganz wichtig, dass wir hier Leuten mit Geschäftsideen, die unser Gemeinwesen nach vorne bringen, ein Zeichen geben: Ihr seid auch im Fokus unserer Unterstützung. Deshalb wäre es für den Mittelstand eine sehr große Unterstützung, wenn wir in der Diskussion mit der Landesregierung hier weitere Fortschritte machen können. Wir beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und hoffen auf Zustimmung im Hohen Hause und freuen uns auf die weitere Debatte. Herzlichen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Heute schon an morgen denken – Gründer im Nebenerwerb fördern
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, manchmal ist es so, dass ein Antrag hier im Plenum nichts ändert, und zwar unabhängig davon, ob der Antrag am Ende beschlossen wird oder nicht. Das ist auch bei diesem Antrag heute so. Wir diskutieren hier einen Antrag – das haben die Kollegen schon gesagt – aus einer ganzen Reihe von Anträgen, mit der uns die FDP hier schon im letzten Jahr vergnügt hat. In diesem Fall geht es um die Frage der Stärkung der Gründerkultur. Ich will eines vorab sagen: Sowohl meine Fraktion als auch das Wirtschaftsministerium stehen und setzen sich ein für eine positive Innovationskultur und für mehr Gründungen in Thüringen, damit sich Thüringen als attraktiver Standort für die Wirtschaft weiter gut entwickelt und somit auch junge und gut ausgebildete Menschen anzieht und ein guter Wirtschafts- und auch Arbeitsstandort ist. Es ist also klar, dass wir dafür sorgen müssen, dass Menschen gute Bedingungen für Existenzgründungen haben, sei es im Haupt- oder im Nebenerwerb. Aber diese Bedingungen haben wir bereits, und nicht ohne Grund – darauf hat die Kollegin Güngör schon hingewiesen – nimmt Thüringen im Mittelstandsbericht 2021 den Platz 11 ein. Der schnelle Aufstieg, den Thüringen da hingelegt hat, ist ein Zeichen dafür, dass es gute Bedingungen gibt. Zur guten Infrastruktur für Gründerinnen in Thüringen gehört auch eine Vielzahl von Förderprogrammen. Auch das bundesweit angesehene Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum ThEx, das uns allen gut bekannt ist, als Anlaufstelle für Erstberatungen dient, Gründerinnen in verschiedenen Phasen berät und zudem auch eine vielfältige Vernetzungsstruktur ist, ist eines dieser Angebote. Ich sage auch, dass es natürlich immer Verbesserungen der Unterstützungsangebote geben kann, sodass Gründungen erleichtert werden. Das betrifft insbesondere zum Beispiel die Angebote für Frauen oder auch Menschen mit Migrationsgeschichte, die nach wie vor zum Beispiel weniger gründen, als das in anderen Fällen der Fall ist. Das Thema, warum Menschen gründen und warum sie sich für eine Gründung entscheiden, war heute in einer der Reden auch schon einmal Thema. Natürlich muss man auch darüber reden, dass zum Beispiel die Frage der Herkunft, auch der sozialen Herkunft, die Frage, ob man sich eine Gründung überhaupt vorstellen kann, gerade in Ostdeutschland, noch mal eine andere Rolle spielt als das vielleicht in Westdeutschland der Fall ist, weil es einen familiären Hintergrund, so wie wir das zum Beispiel in Westdeutschland haben, an vielen Stellen hier nicht gibt. Der FDP-Antrag bietet allerdings zu all diesen Herausforderungen keine Verbesserung, weil er von Fehlannahmen ausgeht. Zum einen begründet die FDP ihre Forderung damit, dass Gründungen im Nebenerwerb wenig bis gar keine Berücksichtigung in den Richtlinien der Thüringer Aufbaubank finden. Das ist einfach falsch.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Es ist explizit ausgeschlossen! Man muss schon richtig lesen!) In Thüringen steht eine Reihe von Förderprogrammen zur Unterstützung von Gründerinnen und Gründern zur Verfügung. Beispielhaft sei hier die Gründungsrichtlinie genannt, die Gründerinnen unter anderem durch die Gründungsprämie auf vielfältige Weise helfen kann. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass es auch bei den verschiedenen Programmen zur Unterstützung der Existenzgründung keine Einschränkungen für Gründungen im Nebenerwerb gibt. Herr Kemmerich, Sie müssen sich zumindest auch den Vorwurf gefallen lassen, wenn Sie immer wieder die Geschichte erzählen, dass die Koalition, dass die Landesregierung, dass das Wirtschaftsministerium dieses Thema nicht ernst nehmen, das nicht dazu führt, dass sich mehr Menschen für eine Gründung entscheiden, sondern im Zweifelsfall sogar weniger, weil Sie an der Stelle tatsächlich Unsicherheit verbreiten, die man – glaube ich – in dem Bereich nicht gebrauchen kann.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion unterstützt die Förderung von Unternehmensgründungen zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Thüringen. Dieser Antrag leistet dazu leider keinen Beitrag und deshalb werden wir ihn ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall SPD)
Heute schon an morgen denken – Gründer im Nebenerwerb fördern
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, „Heute schon an morgen denken – Gründer im Nebenerwerb fördern“, das ist der Antrag, mit dem wir uns in dieser Stunde beschäftigen, nicht alle von uns, aber doch die Mehrzahl jedenfalls. Dieser Antrag beginnt mit einer richtigen Feststellung: „Existenzgründungen und innovative Start-ups sind ein wichtiger Motor für das wirtschaftliche Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit eines Bundeslandes.“ Vor allem vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung werden Gründer noch viel wichtiger, denn demografische Entwicklung – also die Veränderung der Bevölkerungszusammensetzung – bedeutet nicht nur, dass die Bevölkerung schrumpft und im Durchschnitt älter wird, sondern auch als Konsequenz daraus, dass sich das Arbeitskräftepotenzial verändert. Aber nicht nur das Potenzial bei den Arbeitskräften verändert sich, sondern auch das Potenzial bei möglichen Gründungen. Diejenigen, die nicht geboren sind, können ja schließlich auch keine Unternehmen gründen. Deswegen ist es ganz besonders wichtig, einmal diesen Fakt herzunehmen und mit einem anderen Fakt zu kombinieren, nämlich dem, dass, je nachdem, welche Branche man sich anschaut, etwa 80 bis 90 Prozent der Gründungen in den ersten drei Jahren scheitern – je nachdem, welche Branche man hernimmt. Wenn wir beides miteinander kombinieren, also ein geringer werdendes Potenzial bei den Gründern mit dem hohen Risiko des Scheiterns, dann wissen wir, dass es in Zukunft noch mehr auf jeden einzelnen Gründer ankommt. Deswegen ist es auch wichtig, dass wir jeden einzelnen Gründer, der den Mut hat, in die Selbstständigkeit zu gehen, auch tatsächlich unterstützen, dass wir jeden einzelnen dabei unterstützen, diesen Weg ins Risiko zu gehen und im Übrigen natürlich auch bereits in den Schulen versuchen, diesen Gründergeist zu wecken, der so wichtig ist für die weitere wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land.
(Beifall AfD)
Deswegen finden wir den Antrag im Übrigen sehr gut und werden ihn natürlich auch gleich mit an den Ausschuss überweisen. Wir hoffen da auf eine Mehrheit. In Thüringen starten etwa 43 Prozent ihr Gründungsvorhaben im Nebenerwerb. Im Übrigen ist die Quote an Gründern bei Menschen mit Migrationshintergrund löblicherweise ganz besonders hoch. Wir als AfD begrüßen jeden einzelnen, der sich in dieser besonderen Art und Weise in unser Land integriert und Arbeitsplätze schafft.
(Beifall AfD)
Darunter sind auch Gründungsvorhaben in stark spezialisierten Bereichen. Diese Leute verdienen natürlich auch eine ganz besondere Unterstützung, wenn sie sagen: Okay, wir wollen jetzt nicht sofort das ganz große Risiko eingehen und den großen Schritt in die absolute Selbstständigkeit wagen, sondern wir machen uns die Mühe und machen uns die Arbeit, nach der Arbeit beispielsweise noch zwei, drei Stunden an dem eigenen Unternehmen im Nebenerwerb tätig zu sein. Das ist etwas ganz besonders Motivierendes, das ist etwas, was ganz besonders viel Engagement erfordert, und deswegen begrüßen wir diesen Antrag, Gründer im Nebenerwerb zu fördern und werden ihn gleich unterstützen. Im Ausschuss selbst können wir dann auch noch mal darüber diskutieren, ob es sich bei 50.000 Euro Darlehen tatsächlich noch um Mikrodarlehen handelt oder nicht, das ist dann eine Definitionssache. Aber es ist mit Sicherheit wichtig, auch darüber zu sprechen, ob es tatsächlich eine Verbesserung ist, dass beim Gründungsmonitor Thüringen jetzt auf Platz 11 und nicht mehr auf Platz 14 steht. Ob es tatsächlich daran liegt, dass das Wirtschaftsministerium eine so gute Arbeit geleistet hat und sich Thüringen verbessert hat oder ob es nicht vielmehr so ist, dass die anderen Bundesländer in den vergangenen Jahren schlechter geworden sind, das kann man natürlich da auch noch mal diskutieren. Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss. Wir freuen uns auch darauf, dass es möglicherweise eine Anhörung geben wird. Da können wir dann auch noch mal die eine oder andere Inspiration aus anderen Teilen nicht nur Deutschlands wie NRW aufnehmen, wie wir es gerade eben gehört haben, sondern auch aus anderen Teilen der Welt. Wir wissen, dass insbesondere Israel auf der ganzen Welt ein Vorbild ist, was die Start-up-Szene betrifft. Ich glaube, dass man hier ganz viel auch für Thüringen lernen kann, um die Gründerszene zu stärken. In diesem Sinne ganz herzlichen Dank und wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss.
(Beifall AfD)
Heute schon an morgen denken – Gründer im Nebenerwerb fördern
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen und liebe Gäste auf der Tribüne, der Antrag der Gruppe der FDP zielt auf die Personengruppe, die aus einer bestehenden Beschäftigung – die haben schon einen Job irgendwo –, einem Anstellungsverhältnis heraus mit einer innovativen Idee gründen will und dabei für eine beschränkte Zeit diese Haupttätigkeit nicht zugunsten ihrer Gründung aufgeben will. Das machen relativ viele. Die Zahlen sind – das haben wir gehört – nicht so hoch, als dass wir das als Grundlage für Gründungen per se ansehen können, aber es gibt sie. In dem Antrag der FDP wird ausgeführt, dass gerade die Frage der Finanzierung unter anderem über Erfolg oder Misserfolg entscheidend sein kann. Auch das ist logisch. Um es erst einmal vorweg zu sagen: Wir begrüßen das Engagement und den Mut all derer, die neu gründen, auch im Nebenerwerb. Hierbei sind sicherlich erst einmal eigene Mittel einzusetzen. Sollten diese nicht ausreichen, werden zum Aufstocken des Finanzbedarfs Fördermittel in Form von unter anderem Förderkrediten eingesetzt. In den Richtlinien der Thüringer Aufbaubank zur Förderung von Unternehmensgründungen finden Gründungen im Nebenerwerb wenig bis keine Berücksichtigung. So sind zum Beispiel Nebenerwerbsgründungen bei Thüringen-Invest und Thüringen-Kapital tatsächlich ausgeschlossen. Allerdings, sehr geehrte Damen und Herren, können Gründer im Nebenerwerb ohne Probleme schon heute auf verschiedene Förderprogramme der öffentlichen Hand, und zwar hier der Kreditanstalt für Wiederaufbau, der KfW, zurückgreifen. Es ist also mitnichten so, dass es kein Geld für Gründerinnen im Nebenerwerb gibt. Mit dem Programm ERP-Gründerkredit StartGeld steht ein maßgeschneidertes Programm zur Verfügung. Hier können Investitionen und laufende Kosten finanziert werden, und das bei Existenzgründungen und Festigung im Neben- und Vollerwerb bis zu fünf Jahre nach der Gründung. Der leichte Kreditzugang und die Übernahme des Kreditrisikos zu 80 Prozent durch die KfW machen es zusätzlich für diese Gruppe ausgesprochen interessant, diese Mittel auch einzusetzen. Für jede Gründerin, auch im Nebenerwerb, stehen hier bis zu 125.000 Euro zur Verfügung. Sollte das nicht ausreichen, geht es auch eine Nummer größer: Ebenfalls bei der KfW findet sich ein weiteres geeignetes Programm. Es ist der ERP-Förderkredit. Auch er steht ausdrücklich Gründerinnen im Nebenerwerb offen. Also, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, vor diesem Hintergrund sehe ich keine Notwendigkeit, die vorhandenen Thüringer Programme ebenfalls für eine weitere Gruppe zu öffnen, und wir werden die Überweisung an den Ausschuss ablehnen. – Aber Herr Kemmerich hat eine Zwischenfrage.
Heute schon an morgen denken – Gründer im Nebenerwerb fördern
Sehr geehrter Herr Müller, es hat sich jetzt durch Ihre letzten Sätze erledigt. Die Frage an Sie gerichtet: Warum sollen die Programme, gerade Digitalbonus und Dekarbonisierungsbonus, nicht für Nebenerwerbsgründer gelten? Ist es nicht eine Frage der Gerechtigkeit, auch dieser Gruppe gerade diese zwei Programme, die wichtig für die Zukunft dieses Landes sind, auch zugänglich zu machen?
Heute schon an morgen denken – Gründer im Nebenerwerb fördern
Ich denke, wir haben ausreichend Mittel in Programmen bundesweit und thüringenweit, die wir geöffnet haben, und wir müssen nicht alle Mittel für alle Programme und für alle Gruppen öffnen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Heute schon an morgen denken – Gründer im Nebenerwerb fördern
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Redemeldungen vor. Für die Landesregierung spricht Herr Minister Tiefensee.
Heute schon an morgen denken – Gründer im Nebenerwerb fördern
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Schülerinnen und Schüler auf dem Rang, liebe Zuschauer am Livestream, wenn die Exekutive einen Antrag aus dem Hohen Haus zu beurteilen hat, dann tut sie das mit Demut und mit hohem Interesse und sie liest gründlich mit der Lupe und schaut, was der Kern, der Inhalt der Anträge ist, und das natürlich ganz besonders, wenn ein Antrag von der Opposition kommt. Da kann man zwei Arten von Anträgen grob unterscheiden. Die einen sind die, in denen wirklich innovative Ideen drinstecken, bei denen man sagt, da nehme ich was mit, da muss dringend was verändert werden. Und die zweite Kategorie sind diejenigen, bei denen eine bestimmte Gruppe angesprochen wird, die man vielleicht im nächsten Wahlkampf und bei der Wahl auf die Seite und noch mehr auf die Seite ziehen will – heute schon an morgen denken. Das wäre die Kategorie: Heute schon an die Landtagswahl von morgen denken.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Antrag der FDP – und das möchte ich nachweisen in meiner Rede – gehört in die zweite Kategorie. Diana Lehmann hat es angesprochen, das Schwierige ist, es ist nicht nur so, dass relativ wenig Neues drinsteht, sondern der Antrag birgt folgende Gefahr: Er birgt die Gefahr, dass Menschen, die gründen wollen und speziell im Nebenerwerb gründen wollen, suggeriert wird, dass es ein Defizit gibt, dass sie also nicht willkommen sind in der Gründerszene des Freistaats Thüringen. Das finde ich nicht gut. Für die Schülerinnen und Schüler auf dem Rang: Ein solcher Antrag teilt sich immer in drei Teile. Da soll der Landtag etwas feststellen, dann wird die Landesregierung aufgefordert und dann wird der Antrag begründet. Was soll der Landtag feststellen? Dass Existenzgründungen ein wichtiger Motor sind. Da mache ich einen Haken dran. Im zweiten Teil, dass sie auf externes Kapital angewiesen sind. Selbstverständlich. Auch im dritten haben Sie recht, nämlich, dass Gründungsvorhaben im Nebenerwerb auch so gestützt werden müssen, dass sie Zukunft haben. Beim vierten Punkt wird es schwierig. Wenn Sie feststellen, dass es eine Reihe von Programmen gibt, die nicht für Nebenerwerbstätige oder Nebenerwerbsgründende zur Verfügung stehen, dann schauen wir uns das im Einzelnen an und fragen uns, ob das Viertens richtig ist. Wir haben in der GRW keine Möglichkeit, das ist ein Bund-Länder-Programm. Bei Thüringen-Kapital ist es nicht so, dass Existenzgründer im Nebenerwerb nicht beantragen könnten, aber Thüringen-Kapital zielt eindeutig darauf, dass wir Gründung im Vollerwerb haben wollen. Wir halten also fest: Die Antragstellung Thüringen-Kapital ist für Antragssteller, für potenzielle Gründer im Nebenerwerb möglich. Wir haben Thüringen-Dynamik. Auch hier gibt es keinen grundsätzlichen Ausschluss. Wir haben Mikrodarlehen, die sind für Menschen offen, die im Nebenerwerb gründen wollen. Wir haben die Gründungsrichtlinie, auch die ist offen für Gründer im Nebenerwerb. InnoInvest, also das Programm Thüringen-Invest neuerer Prägung, setzt keinen Schwerpunkt mehr explizit für Existenzgründer, sondern ist offen für alle Unternehmerinnen und Unternehmer und demzufolge auch für Gründer. Sie wissen, dass die Richtlinie insgesamt in Richtung Nachhaltigkeit gründlich überarbeitet worden ist. Wenn ich jetzt den Antrag anschaue, dann schaue ich auf die drei Punkte, die Sie der Landesregierung ins Hausaufgabenheft schreiben wollen. Gründung im Nebenerwerb in alle Richtlinien hineintun, das werden wir insofern nicht tun können und wollen, weil einige Richtlinien darauf abzielen, dass die Gründung im Haupterwerb stattfindet.
Heute schon an morgen denken – Gründer im Nebenerwerb fördern
Ich würde gern den Gedanken noch fertigstellen und dann die Frage zulassen. Zuschüsse und Darlehen sind in der Form, wie wir sie hier gerade gehört haben, für Gründerinnen und Gründer im Nebenerwerb offen. Es bleibt der dritte Punkt, die Mikrodarlehen zu vergrößern und in der Laufzeit zu verlängern. Wenn der Antrag also jetzt zusammenschnurrt auf die Frage – Sie haben zu Recht gesagt, der Antrag liegt schon seit Mai vor –, ob wir statt 35.000 50.000 Euro einsetzen sollten und statt einer Laufzeit von jetzt sieben Jahren zehn, kann man darüber diskutieren. Aber das ist mir ein wenig zu wenig. Wollen Sie jetzt? Dann würde ich im Nachgang die weiteren Ausführungen machen.
Heute schon an morgen denken – Gründer im Nebenerwerb fördern
Herzlichen Dank, Herr Minister. Sie haben eben ausgeführt, dass InnoInvest auch für Gründer im Nebenerwerb geöffnet wäre. Auf der Homepage der Thüringer Aufbaubank ist …
Heute schon an morgen denken – Gründer im Nebenerwerb fördern
Ich formuliere es erst zu Ende. Auf der Homepage ist zumindest unter dem Punkt „Wer wird gefördert“ hinterlegt: „Unternehmenstätigkeit muss auf eine tragfähige Vollexistenz ausgerichtet sein und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.“ Haupterwerbstätigkeit. Insofern wäre meine Frage: Ist die Homepage falsch oder sind Ihre Ausführung falsch? Und zum Letzten: Ich habe auch in meiner Einbringung oder mit meiner Rede zugegeben, dass sich bei den Mikrodarlehen etwas getan hat in der Zeit zwischen Beantragung unsererseits und dem heutigen Tag, nämlich, dass das jetzt von 25.000 auf 35.000 Euro und von fünf auf sieben Jahre geändert ist. Wer auch immer jetzt die Lorbeeren dafür einstreicht. Wir bleiben trotzdem der Auffassung, dass zehn Jahre und 50.000 Euro besser wären. Wir wissen, Inflation, was heute 35.000 Euro sind, sind schnell 50.000 Euro Investitionssumme erforderlich. Eine zehnjährige Laufzeit ist da dienlich. Deshalb die Frage: Kann man den Antrag deshalb nicht trotzdem im Ausschuss weiterberaten und Anhörungen durchführen? Aber das Erste war der interessantere Punkt.
Heute schon an morgen denken – Gründer im Nebenerwerb fördern
Zur ersten Frage – ich hoffe, ich habe mich richtig ausgedrückt, das werden wir nachher im Wortprotokoll sehen –: Ich habe ausgeführt, dass InnoInvest nicht mehr explizit auf Gründer abzielt, sondern allgemein auf Unternehmen.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Ausschließlich?) Es schließt den Nebenerwerb aus, ja, aber das Ziel ist, InnoInvest für Vollzeitgründungen zur Verfügung zu stellen. Frage: Wird Redezeit abgezogen, wenn lange gefragt wird? Interessant. Das war im Bundestag anders.
Heute schon an morgen denken – Gründer im Nebenerwerb fördern
Aber dann fangen alle wieder an. Wir sollten die Regeln wie beim Handball einführen: Wenn das Spiel unterbrochen ist, wird die Uhr angehalten. Jetzt kommen wir wieder zur Sache. Ich habe an dem Pult mehrfach schon darauf hingewiesen, wie wir die Beurteilung der Gründerszene und unser Ranking innerhalb der Bundesrepublik einzuordnen haben. Meine Damen und Herren, es geht in unserem Land Thüringen genauso wenig wie in Deutschland nur um die allgemeine Zahl von Gründungen. Sie kennen meinen flapsigen Spruch: Wir brauchen nicht den dritten Friseurladen in der Straße, weil er ohnehin bei mir wenig verdienen würde. Wir brauchen innovative Gründungen, wir brauchen Gründungen, die Wirtschaftsrelevanz haben. Wir stellen einen Werkzeugkasten für diese Gründungen zur Verfügung, der sich im Vergleich mit allen anderen Bundesländern nicht verstecken muss. Er ist dicht gefüllt bis hin zu denjenigen, die im Nebenerwerb gründen wollen. Es ist angesprochen worden: Herr Kemmerich, wie finden Sie das, dass wir eine Gründungsprämie haben, bei der ich – vielleicht für die Schülerinnen und Schüler in der Zukunft auch interessant – zwölf Monate lang, wenn ich einen Hochschulabschluss habe, aus dem Erwerb heraus 3.000 Euro bekomme, wenn ich keinen Hochschulabschluss habe 2.000 Euro? Wie finden Sie das, dass wir mit unserem Programm „get started 2gether“ Start-ups unterstützen – kein anderes Bundesland macht das –, die eben nicht nur ein internetbasiertes Gründervorhaben auf den Weg bringen wollen, sondern die ihre Produkte und Produktionsprozesse mit komplizierten Maschinen und Versuchen auf den Weg bringen wollen? Das gibt es nirgendwo. Wie finden Sie es, dass die Quote der Frauen, die in Thüringen gründen, relativ hoch ist und auch die Abbrecherquote im Vergleich der Bundesländer im guten Durchschnitt liegt? Wir haben das Problem – und das ist bereits angesprochen worden und das zeigt der Mittelstandsbericht –, dass wir zu wenig Menschen haben. Würden wir die Altersquote und die Anzahl der Menschen rausrechnen – und das ist kein rechnerischer Trick –, würden wir ein überdurchschnittliches Gründungsgeschehen insbesondere im Bereich der innovativen und wirtschaftsrelevanten Gründungen vorweisen können.
Heute schon an morgen denken – Gründer im Nebenerwerb fördern
Da Sie mich so interessant angesprochen haben, Herr Minister: Was antworten Sie den Handwerkern und Gewerbetreibenden ohne Hochschulabschluss, denen wir in allen Wahlkämpfen sagen, ein Meister ist so viel wert wie ein Master, Handwerk ist uns so viel wert wie ein akademischer Abschluss? Warum ist dann nicht die Gründungsprämie für akademische Absolventen gleich hoch wie für Absolventen aus dem Handwerksbereich?
Heute schon an morgen denken – Gründer im Nebenerwerb fördern
Vielen Dank für die Frage. Der Hintergedanke ist, dass das Gehalt, der Lohn einigermaßen ersetzt werden soll. Man kann darüber sicherlich noch mal diskutieren – interessanter Gedanke –, ob das mit den Summen heutzutage noch adäquat ist. Solche Dinge nehme ich gern mit, denn das Bessere ist der Feind des Guten. Man kann immer noch an dieser oder jener Stelle an der Schraube drehen, wie ich das allgemein auch aus allen Reden gehört habe. Wir werden immer wieder versuchen, unser Instrumentarium zu schärfen. Ich will darauf hinweisen, dass wie in keinem anderen Bundesland die MINT-Ausbildung unterstützt wird. Ich habe sehr aufmerksam der Diskussion zum vorhergehenden Antrag und Thema gelauscht. Was wir auf den Weg bringen, um junge Menschen dazu zu bewegen, in die Selbständigkeit zu gehen, ist meiner Ansicht nach vorbildlich: MINT-Kindergärten, MINT-Grundschulen, MINT-Regelschulen. Wir räumen bei „Jugend forscht“ regelmäßig überdurchschnittlich gut ab. Von daher sind wir, meine ich, sehr gut aufgestellt. Ich will ganz kurz – wir haben schon durch die Zwischenfrage ein bisschen Zeit verloren
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Und Erkenntnis gewonnen!) und Erkenntnis gewonnen – ausführen: ThüringenDynamik – kleine und mittlere Unternehmen können zinsgünstige Darlehen erreichen für alle zu einem Vorhaben gehörenden, neu anzuschaffenden, betrieblich genutzten materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter und für Modernisierungsund Erhaltungsaufwendungen, für den Kauf von Geschäftsanteilen, die Sharedeals. Thüringen-Kapital – ich habe es bereits gesagt: Beantragt werden kann das auch durch Menschen, die im Nebenerwerb gründen, ein Nachrangdarlehen für Existenzgründerinnen und -gründer kleinerer Unternehmen. Das Thüringer Mikrokreditprogramm haben wir angesprochen, das haben wir angehoben. Herr Kemmerich, ich sage es jetzt salopp und ironisch: Es bedurfte einfach Ihres Anstoßes im Mai, dass wir darüber nachgedacht haben, die Summen anzupassen. Die Gründungsrichtlinie haben wir angesprochen, welche die Existenzsicherung von Gründerinnen und Gründern mit innovationsbasiertem Gründungsvorhaben in den Blick nimmt. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf die Nachfolgefrage richten. Wir sind hier, wie ich finde, auch vorbildlich. Ich bin mindestens zweimal bei der Roadshow-Nachfolge dabei, weil Gründungen auch innerhalb der existierenden Unternehmen geschehen können. Wir unterstützen Frauen mit ThEx FRAUENSACHE; das ThEx ist angesprochen und gelobt worden. Wir haben ein breites Beratungs- und Vernetzungstool, viele Menschen, die zur Verfügung stehen, einen Businessplan zu erarbeiten, Investoren zu akquirieren und – ich habe es bereits angesprochen – die Nachfolge zu regeln. Bei den Abbruchquoten – das schauen wir uns immer wieder an – gibt es ganz unterschiedliche Gründe, Thüringen ist da nicht schlechter aufgestellt als andere Länder. Summa summarum: Ich finde, wir sind sehr gut unterwegs, auch den Menschen, die im Nebenerwerb gründen wollen, ein Instrumentarium anzubieten. Wenn der Antrag darauf hinausläuft, dass wir die Mikrodarlehen etwas angepasst haben, dann hat er ja seine Wirkung erzielt. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und für Ihr Interesse an Gründungen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Heute schon an morgen denken – Gründer im Nebenerwerb fördern
Vielen Dank, Herr Minister. Es gäbe noch zusätzliche Redezeit für die Fraktionen. Möchte diese jemand in Anspruch nehmen? Das kann ich nicht feststellen. Damit kommen wir zur Abstimmung. Es wurde Ausschussüberweisung beantragt, und zwar an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Darüber stimmen wir jetzt ab. Wer für die Überweisung an diesen Ausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der AfD, CDU, die Parlamentarische Gruppe der FDP und die fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist gegen diese Überweisung? Das sind die regierungstragenden Fraktionen. Wer enthält sich? Wir haben im Vorfeld schon mal gezählt. Für die Ablehnung gestimmt haben 36 Abgeordnete, für die Überweisung waren es 32? Damit ist die Überweisung abgelehnt. Wir stimmen damit direkt über den Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5561 ab. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Parlamentarische Gruppe der FDP, die fraktionslosen Abgeordneten, die Fraktion der CDU und ein zusätzlicher fraktionsloser Abgeordneter. Wer ist gegen diesen Antrag? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist auch der Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5568 - Neufassung dazu: Wildtierrettung durch Drohnen in Thüringen Alternativantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5893 Wird das Wort zur Begründung zu dem Antrag gewünscht?
(Zwischenruf Abg. Hoffmann, AfD: Ja!)
Das ist der Fall. Frau Abgeordnete Hoffmann.
Einsatz von Wärmebilddrohnen zum Schutz von jungen Wildtieren auf Landesebene implementieren und auf Bundesebene unterstützen
Vielen Dank, Herr Präsident. Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, als wir im Juni 2020 einen Antrag mit demselben Ziel, nämlich dem Schutz von Rehkitzen und anderen Jungtieren, eingebracht haben und dieser dann schließlich im März 2021 debattiert wurde, haben alle anderen Fraktionen diesen Antrag abgelehnt, unter anderem damit, dass sich der Bund bereits kümmere und das Problem gar keines wäre. Mit diesem neuen Antrag zum Schutz von jungen Wildtieren durch den Einsatz von Wärmebilddrohnen vor der Mahd hat der Landtag daher noch mal die Möglichkeit, im Sinne des Tierschutzes zu agieren. Der Bund hat für 2023 Gelder zur Förderung von Wärmebilddrohnen eingestellt, die Richtlinie soll aber erst ab Juli des Jahres gelten. Insofern hätte der Alternativantrag der FDP ein Update gebraucht. Aber wir freuen uns, dass Sie sich auf unsere Initiative hin mit dem Thema beschäftigen.
(Beifall AfD)
Uns ist das Thema wichtig, denn jedes Jahr sterben Tausende Rehkitze, Junghasen und Bodenbrüter bei der Grasmahd. Die Tiere werden verstümmelt und getötet, die Gelege der Wiesenbrüter werden zerstört. Der Deutsche Tierschutzbund schreibt dazu – ich zitiere –: „Sobald auf Wiesen und Feldern die Ernte beginnt, können die großen Erntemaschinen Wildtieren gefährlich werden, die in den Pflanzen Unterschlupf gesucht haben. Vor allem junge Hasen und Rehe ducken sich bei Gefahr und kauern regungslos am Boden, was ihnen beim Mähen zum Verhängnis wird. Die Maschinen zerstören Nester und Gelege von Vögeln, die auf Wiesen brüten. Viele dieser Vögel stehen auf der Roten Liste der bedrohten Arten, beispielsweise Kiebitz, Feldlerche, Bekassine und Wachtelkönig. Schätzungen zufolge sterben auf diese Weise jährlich mindestens 500.000 Wildtiere – darunter unzählige Rehkitze.“ Insbesondere den Kitzen wird zum Verhängnis, dass ihr Absetzen mit den ersten Grünanschnitten zusammenfällt. Ihre Kinderstube wird zur Todesfalle. Ähnlich geht es dem Feldhasen. Die Besatzdichte des Feldhasen ist in Thüringen zwar konstant, aber konstant auf niedrigem Niveau. Laut dem Wildtierinformationssystem der Länder weist Thüringen im Mittel eine der niedrigsten Besatzdichten Deutschlands auf. Hier zählt jedes Tier zum Aufrechterhalten der Art. Hinzu kommt die Gefahr der Erkrankung von Nutztieren an Botulismus durch das Eintragen von vermähten Tieren, also Kadavern, in das Heu. Allein schon deshalb ist das Aufspüren von Rehkitzen und anderen Jungtieren, aber auch Bodengelegen vor der Mahd so wichtig. Die Hegepflicht, welche Maßnahmen gegen Mähtod erfordert, obliegt dabei den Jagdausübungsberechtigten. In Verantwortung stehen aber auch Grundstückseigentümer und Landwirte. Das Absuchen der Mahdflächen wird auch durch Jagdhunde und Ver grämungsmethoden unterstützt, kann aber letztlich effektiv durch Wärmebilddrohnen unterstützt wer den. Bis zu 40 Hektar am Tag können dabei abge flogen werden. Die Jäger und unsere Bauern kön nen hierbei der nschaffung der kostenintensiven A Geräte mit bis zu 15.000 Euro unterstützt werden, damit der Artenbestand in den Grünlandlebensräu men erhalten bleibt. Dem Jäger, der Landwirtschaft, die zwischen Verpflichtungen und Subventionen gefangen ist, und dem Artenbestand kann so gehol fen werden. Und die Landesregierung gibt selbst zu – ich zitiere dazu aus der Antwort auf meine Kleine Anfrage „Schutz von Jungtieren und Bodenbrütern vor der Mahd“ mit der Nummer 7/979 –: „Der Ein satz von Drohnen mit Wärmebildkamera zur Wild tierrettung stellt eine sinnvolle Ergänzung bzw. Al ternative zu traditionellen Methoden dar.“ Weiteres in der Debatte, vielen Dank.
(Beifall AfD)
Einsatz von Wärmebilddrohnen zum Schutz von jungen Wildtieren auf Landesebene implementieren und auf Bundesebene unterstützen
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Wird das Wort zur Begründung des Alternativantrags der FDP gewünscht? Das ist nicht der Fall, damit eröffne ich die Aussprache und als erste Rednerin hat das Wort Frau Abgeordnete Hoffmann.
Einsatz von Wärmebilddrohnen zum Schutz von jungen Wildtieren auf Landesebene implementieren und auf Bundesebene unterstützen
Vielen Dank, Herr Präsident. In unserem Antrag fordern wir die Unterstützung der Jäger bei der Anschaffung von Wärmebilddrohnen und dadurch die Unterstützung der Landwirte und freiwilligen Helfer durch das Land Thüringen bei der Rettung junger Wildtiere. Keiner kann wollen, dass Tiere auf diese Weise verletzt oder getötet werden. Dieser Mähtod geschieht nun einmal trotz Vergrämung, trotz Absuchaktionen, trotz Sensoren. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat in seiner Sitzung im November 2022 für 2023 zwar Mittel bereitgestellt, aber diese fließen erst ab Juli. Die Finanzierung startet wie bereits erwähnt erst noch, die Richtlinie gibt es noch nicht. Dass in den Jahren 2016 und 2017 durchgeführte Landesprojekt WildManager zur Entwicklung eines UAV-basierten Verfahrens zur Detektion/Vergrämung und Vertreibung von Wildtieren zur Vermeidung von Wildschäden im Pflanzenbau der damaligen Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft hat gezeigt, dass Detektion erfolgreich sein kann. Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen haben entsprechende Programme oder Förderungen bereits eingeführt. In Thüringen haben neben den Jägern und Bauern vor allem Ehrenamtliche und spezielle Vereine dies in Gera, Weimar, im Eichsfeld, in den Landkreisen Saalfeld-Rudolstadt und Hildburghausen unterstützt. Daher unser Antrag, in dem wir feststellen, dass in Thüringen Rehkitze und andere Wildtiere bei der Grasmahd verletzt werden und sterben, dass dieser Tod eine Gefahr für den Artenbestand darstellt und Tierleid durch den Einsatz von Wärmebilddrohnen zur Detektion vor der Mahd verhindert werden kann.
(Beifall AfD)
Die Landesregierung muss also im Sinne des Tierschutzes Maßnahmen ergreifen, die den Jagdausübungsberechtigten, Landwirten, Helfern und Unterstützern helfen. Diese Unterstützung stellt nicht zuletzt eine Anerkennung der bisher ehrenamtlichen Arbeit dar. Durch den Austausch mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und Bundesländern, die dieses Programm schon haben, kann dann das auch in Thüringen etablierte Programm weiterentwickelt werden. Wir fordern die Landesregierung daher zusammenfassend auf, zu bestehenden Fördermöglichkeiten auf Landesebene für die Anschaffung von Drohnen zum Schutz von Wildtieren ein gleichwertiges Programm zu etablieren, ein Modellprojekt mit Drohnen mit Wärmebildkamera aufzulegen und dabei mit Jagdverbandsvertretern, Landwirten und Wildtierexperten zu kooperieren
(Beifall AfD)
und den bisherigen Einsatz von Wärmebilddrohnen durch Jagdausübungsberechtigte, Landwirte und Helfer zum Schutz von Tieren bei der Mahd, also im Sinne des Artenschutzes, zu würdigen sowie den Erwerb des Drohnenführerscheins zu unterstützen. Die Landesregierung soll sich darüber hinaus auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Finanzierung der Verhinderung von Tötungen von Tieren bei Mäharbeiten auch in den Folgejahren unterstützt wird. Und da unser Antrag vor zwei Jahren in der 39. Sitzung dieses Landtags von allen Fraktionen abgelehnt wurde, bin ich nun gespannt, mit welchen Argumenten auch dieser Antrag abgelehnt wird. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Einsatz von Wärmebilddrohnen zum Schutz von jungen Wildtieren auf Landesebene implementieren und auf Bundesebene unterstützen
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, ein besonderes Hallo an die Zuschauerinnen am Livestream, die Zuschauerinnen hier vor Ort gehen jetzt leider wieder. Wir besprechen heute zwei Anträge, einen Antrag der AfD und einen Antrag der FDP. Beide Anträge befassen sich mit dem Schutz von Tieren bei der Mahd. Von der AfD haben wir gerade einen kleinen Vortrag, quasi einen Fachvortrag, darüber gehört, was denn die Mahd an sich ist, und eigentlich auch einen Vortrag darüber, was politischer Ist-Stand ist mit einigen kleinen Fehlern, zum Beispiel zu der Problematik „Förderung und Unterstützung bei Wärmebildkameras“, aber darauf komme ich später zurück. Über den AfD-Antrag habe ich auch schon ausführlich gesprochen. Da möchte ich Sie gern auf die Aufnahmen der letzten Sitzung dazu hinweisen. Ich will mich deshalb heute auf den Antrag der FDP konzentrieren, den wir allerdings auch nicht unterstützen werden. Ich will später darstellen, warum. Für die Zuschauenden, die möglicherweise jetzt erst reingeschaltet haben, möchte ich noch mal ganz kurz sagen, warum das Thema „Mahd“ ein so wichtiges tierschutzpolitisches Thema ist: ganz einfach, weil jährlich etwa 500.000 Wildtiere in Deutschland sterben. Insofern muss man sich natürlich auch mit diesem Thema befassen und kann das auch hier im Parlament tun. Warum Tiere bei der Mahd sterben, hat ganz unterschiedliche Gründe. Häufig passiert es aber, weil die Mahd zum Beispiel von Grünland und Energiepflanzen mitten in die Brut- und Setzzeit der Tiere fällt, und – wir haben es gerade schon gehört – das wird für die Tiere zum Verhängnis. Das ist natürlich ein Problem für die Tiere – ganz klar –, aber auch für die Landwirtinnen und Landwirte einerseits, weil das eine psychische Belastung ist, weil natürlich niemand ein Tier töten möchte, aber andererseits ist das natürlich auch eine enorme wirtschaftliche Belastung, weil ein Tierkadaver die Ernte kontaminiert. Unter anderem – und das ist wichtig später auch für den Antrag der FDP – gibt es deshalb eine gesetzliche Grundlage, nämlich das Bundestierschutzgesetz, das beide Seiten betrifft: einerseits das Tier, das geschützt werden soll, und andererseits die Landwirtinnen und Landwirte, die in die Pflicht genommen werden, unterschiedlichste Methoden anzuwenden, um die Tiere zu schützen. Da gibt es eine ganze Bandbreite an Möglichkeiten, das zu tun: visuelle, akustische Vergrämung, das vorherige Absuchen der Flächen, was meistens mit Ehrenamtlichen passiert, mähen von innen nach außen, damit die Tiere nach außen flüchten können. Man kann den Schnittzeitpunkt anpassen, also die Brutzeit ganz konkret umgehen. Man kann aber auch neueste Mähtechniken verwenden. Es gibt bereits Apparaturen vorne an den Mähwerken, die den Landwirt bei seiner Ernte warnen, dass ein Tier vor ihm liegen könnte. Man kann es natürlich auch mit Wärmebildkameras tun, wie das in beiden Anträgen thematisiert wird. Wenn wir uns aber genau das vor Augen führen, dann können wir den – ich bin mir gerade nicht sicher – Punkt 1 oder Punkt 2 des FDP-Antrags nicht unterstützen, bei dem Sie schreiben: Es sollen weitere rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit Landwirte alternative Maßnahmen zum Tierschutz durchführen müssen. Da beziehen Sie sich auch noch einmal kurz auf die Wärmebildkameras. Das können wir nicht unterstützen, weil die gesetzlichen Rahmenbedingungen eben ganz klar sind. Es darf kein Wirbeltier sinnlos getötet werden. Punkt. Und der Landwirt ist als Experte vor Ort dazu verpflichtet, die richtigen Methoden auszuwählen, um die Tiere in seinem Feld zu schützen, auch weil er natürlich in dem Moment im Eigeninteresse handelt. Da benötigen wir meiner Meinung nach wirklich keine zusätzlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Landesebene, weil das Bundesgesetz da keinen Zweifel für die handelnden Personen zulässt. Weiter schreiben Sie in Ihrem Antrag, dass weitere Förderungen durch Landwirte und Jagdausübungsberechtigte zum Schutz von Wildtieren bei der Mahd geschaffen werden müssen. Wo genau, lassen Sie allerdings aus. Vielleicht können Sie das ja nachher noch mal in Ihrer Rede ausführen. Was ich allerdings spannend finden würde, das wäre die Unterstützung von Ehrenamtlichen. Das wäre so eine Möglichkeit der weiteren Förderung, mit der wir uns auch tatsächlich gedanklich auseinandergesetzt haben. Ich habe den Eindruck, das machen Sie auch, weil Sie später in Ihrem Antrag vorschlagen, dass zum Beispiel eine Plattform geschaffen werden soll, damit die Koordination zwischen den Landwirten und den Ehrenamtlichen besser gelingen kann. Abgesehen davon, dass ich davon überzeugt bin, dass das eine ganz klassische lokale Aufgabe ist und dass Landwirte und Unterstützerinnen bereits wirklich ziemlich gut vernetzt sind, habe ich mich auf die Idee eingelassen und habe gedacht: Okay, das ist irgendwie spannend. Ich habe recherchiert und dann aber später dazugelernt, dass es so eine Plattform schon gibt, und zwar die der Deutschen Wildtierstiftung. Die macht das ziemlich gut. Wenn man sich die einmal anschaut, die haben hervorragende interaktive Karten. Da können sich Interessierte melden, und zwar auch über die Grenzen Thüringens hinweg, was ich, ehrlich gesagt, besonders sympathisch finde. Deshalb werden wir auch diesem Punkt nicht zustimmen, denn die Plattform ist da. Ich glaube, wenn, dann sollten wir diese Plattform unterstützen. Dann schlagen Sie später in Ihrem Antrag eine Kampagne vor, die unter anderem den Einsatz von Wärmebildkameras und anderen Schutzmaßnahmen bewerben soll. Ich habe mir in diesem Moment gedacht: Entschuldigen Sie, Landwirte können, glaube ich, ihren Job ziemlich gut, und die Vertreterverbände unterstützen Sie ja bereits dabei. Der Bauernverband schickt zum Beispiel seinen Mitgliedern immer wieder Informationen zu Fördermöglichkeiten usw. Lassen Sie uns den Landwirten jetzt bitte nicht – das könnte so rüberkommen – erklären, wie sie Tierschutz auf ihrem Feld betreiben sollen. Lassen Sie uns lieber anschauen, warum Landwirte oft sehr belastet sind von ihrer Arbeit, lassen Sie uns dann diese Arbeit wertschätzen und anerkennen. Aber ich will Landwirten wirklich nicht erklären, was ihr täglich Brot ist, so gut eine Kampagne am Ende auch gemeint sein könnte.
(Beifall DIE LINKE)
Dann schlagen Sie vor, den Drohnenführerschein für Drohnen mit Wärmebildkameras zu unterstützen. Liebe FDP, das gibt es schon. Da kann auch Frau Hoffmann gern noch mal zuhören, die behauptet ja auch ziemlich gern, es würde keine Fördermöglichkeiten geben. Es gibt sie bereits. Vom Bund gab es sie und wird wieder neu aufgesetzt. Es gibt aber auch die LEADER-Mittel und auch bei den Mitteln der Jagdabgabe lassen sich Drohnen und Führerscheine bereits jetzt fördern. Man kann da reinschauen, auch das ist öffentlich zugänglich, haben wir auch gestern gelernt, dass Sie da als Abgeordnete einmal nachlesen können. Ich erkenne wirklich nicht, welches Potenzial es weiterhin geben sollte, um Wärmebildkameras und Drohnenführerscheine noch weiter zu unterstützen. Ungeachtet dessen – und auch das muss man sagen – ist der Kosten-Nutzen-Faktor bei der Drohnenmethode wirklich kritisch zu sehen. Unabhängig davon, dass eine Drohne wirklich effektiv nur in einem Zeitraum von Ende Mai bis Anfang Juni brauchbar ist, belegt eine umfassende Studie von 2020, die vom bayerischen Ministerium für Landwirtschaft in Auftrag gegeben worden ist, dass sich Drohnen wirklich nicht als Standardmaßnahme für die sehr unterschiedlichen Voraussetzungen vor Ort – auch hier in Thüringen, das lässt sich durchaus vergleichen – eignen.
(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Hört,
hört!) Das Wetter hat einen enormen Einfluss, das haben wir schon mehrfach gehört. Bei Temperaturen ab 20 Grad sind die Bilder einfach nicht mehr verlässlich, bei Nebel und Dunst sinkt die Erfolgsquote erst recht. Dann liegen ganz viele Flächen in Flugverbotszonen und deshalb – trotz neuester Technik – gibt es immer noch zu viele Fehldetektoren und noch immer werden in der Gesamtbilanz zu viele Tiere übersehen. Deshalb empfiehlt die Studie – und das halte ich für sinnhaft –, dass man auf die Kombination der unterschiedlichen Methoden zurückgreifen soll und sich nicht auf Wärmebilddrohnen allein versteifen sollte.
(Beifall DIE LINKE)
Das haben Sie, FDP, nicht getan, das möchte ich noch einmal ausdrücklich sagen. Ich will aber davor warnen, die Wärmebildkameras auf Drohnen in den Vordergrund zu stellen. Alles in allem: Ich sehe in Ihrem Antrag leider wirklich nicht besonders viel Neues. Ich erkenne allerdings an, dass Sie mit Ihrem Antrag den Antrag der AfD modifizieren wollten. Für meine Fraktion reicht das allerdings nicht aus, denn erstens, die gesetzlichen Regelungen sind bereits klar, zweitens, die Fördermöglichkeiten auf Landes- und Bundesebene sind ausreichend vorhanden und drittens, die Informationsmöglichkeiten für ehrenamtliche Helfer sind bereits von anderen Seiten geregelt worden – Stichwort „Plattform“. In zwei Dingen sind wir uns allerdings einig. Erstens, dass die Helferinnen Wertschätzung verdient haben. Wenn jetzt Zuschauende Interesse an dem Thema gefunden haben und sich denken, ich würde gern bei der nächsten Mahd helfen, können die sich gern bei den Naturschutzverbänden, die wir umfänglich fördern, informieren, und dort ihren Anteil beitragen. Zweitens – auch darin sind wir uns einig –, nur in einem gemeinsamen Zusammenspiel zwischen allen Beteiligten und einer ausgearbeiteten Schutzstrategie können Wildtiere geschützt werden. Aber das ist Usus. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Einsatz von Wärmebilddrohnen zum Schutz von jungen Wildtieren auf Landesebene implementieren und auf Bundesebene unterstützen
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Nächster Redner ist Abgeordneter Malsch, Fraktion der CDU.
(Zwischenruf Abg. Malsch, CDU: Ich schicke
Frau Tasch!) Gut, dann nehmen wir gern Frau Tasch als Rednerin. Bitte.
Einsatz von Wärmebilddrohnen zum Schutz von jungen Wildtieren auf Landesebene implementieren und auf Bundesebene unterstützen
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Maurer, gestern habe ich schon bei der Rede zum Abfall gedacht, ich sitze hier in einer Schule und werde dauernd belehrt, und das in einer Arroganz,
(Beifall AfD)
als wenn hier alles Abgeordnete sind, die von nichts Ahnung haben.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Wiederholung festigt!) Was haben Sie denn, Frau Henfling? Haben Sie was auszusetzen an mir?
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Nein, ich habe nur gesagt, Wiederholung festigt!) Wiederholung, natürlich, man kann alles wiederholen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir halten beide Anträge für diskussionswürdig und würden sie auch gern fachlich im zuständigen Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten debattieren, wo wir uns auch mal Zeit nehmen können, fachlich darüber zu sprechen und nicht hier so oberflächlich, wie man das natürlich im Plenum auch nur machen kann, weil man ja auch nur begrenzt Zeit hat. Die Situation für die Rehkitze und für die ganze Tierwelt ist natürlich auch so, dass man das etwas länger auch mal mit Fachleuten im Ausschuss bereden sollte. Wir haben bereits 2021 hier über das Thema debattiert. Frau Hoffmann, Sie haben sicher Ihre Rede von 2021 wieder genommen, denn es kam mir alles so bekannt vor. Es ist alles diskussionswürdig, da gibt es keine Frage, aber es sind keine neuen Aspekte hinzukommen – außer einem. Denn damals hat das CDU-geführte Bundeslandwirtschaftsministerium eine Förderung für den Kauf von Wärmebilddrohnen zur Kitzrettung in Höhe von 3 Millionen Euro aufgelegt und davon wurden 900 Drohnen angeschafft – ein wichtiger Beitrag zur Tierrettung, zur Kitzrettung. In Zeiten, in denen der Tierschutz und das Tierwohl jetzt durch die neue Bundesregierung so großgeschrieben werden, gerade von den Grünen, ist es uns völlig unverständlich, warum der Grünen-Landwirtschaftsminister als einer seiner ersten Amtshandlungen diese Förderung nicht mehr fortführen wollte. Da kann man schon mal ein großes Fragezeichen dahinter stellen.
(Beifall CDU, AfD)
Dann ist er 2022 doch noch zur Einsicht gekommen und hat für 2022 die Förderung neu aufgelegt. Aber wir wissen es nicht, vielleicht wissen es die Kollegen der FDP, der SPD und der Grünen, wie sich der Herr Landwirtschaftsminister in diesem Jahr verhält und ob wir den Artenschutz ernst nehmen in seiner Breite oder ob der Artenschutz beim Wolf aufhört und alle anderen Tiere der Schöpfung werden hier außen vor gelassen.
(Beifall CDU, AfD)
Da bitte ich noch mal die Kollegen von Gelb, Rot und Grün, dass Sie sich dafür im Bund auch einsetzen, das Artenschutz alle Tiere betrifft, die unseren Schutz brauchen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie es auch sei: Die Zielrichtung der Anträge, Tierschutz und landwirtschaftliche Nutzung besser in Einklang zu bringen, ist weder falsch noch ideologisch. Die grundsätzliche Intention „mehr Tierschutz für die Wildtiere“ kann nur begrüßt werden von unserer Seite. Es ist auch richtig, dass das Bewusstsein für das Thema „Mähtod“ gestärkt werden muss. Lassen Sie uns deshalb die Anträge im Ausschuss fachlich klären und auch überlegen, was mehr für den Wildschutz insgesamt und für die Tierrettung getan werden kann. Ich möchte auch an dieser Stelle allen Ehrenamtlichen recht herzlich danken, die sich in der Freizeit für das Tierwohl engagieren und auch für die Kitzrettung viel tun, um unsere Wildtiere zu erhalten. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, AfD)
Einsatz von Wärmebilddrohnen zum Schutz von jungen Wildtieren auf Landesebene implementieren und auf Bundesebene unterstützen
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Maurer, es ist schön, wenn Sie Landwirte nicht bevormunden wollen, das tun wir auch nicht. Was wir aber tun, ist, dass wir uns um bessere Rahmenbedingungen für sie kümmern.
(Beifall Gruppe der FDP)
Beschäftigen wir uns nun aber mit dem Thema „Wildrettung“. Der Titel des Antrags der AfD – Schutz von jungen Wildtieren – ist clever gewählt. Da kann man ja eigentlich gar nichts dagegen haben und auch nicht dagegen argumentieren. So sind doch Rehkitze und Junghasen verletzliche Kreaturen und müssen geschützt werden. Ganz klar. Sie haben recht! Jedes Jahr werden etwa 100.000 Jungtiere bei der Grasmahd von Landmaschinen getötet oder verletzt. Es ist der Instinkt der Jungtiere sich bei Gefahr still zu verhalten, sich zu ducken und bewegungslos zur verharren. Eine Strategie, die gegen ihre Fressfeinde natürlich wirkungsvoll ist, aber gegen ein modernes Hochleistungsscheibenmähwerk mit Schnittbreiten von über zehn Metern leider nicht. Wie kann man also diesem Problem begegnen? Das Absuchen der zu mähenden Wiesen zu Fuß oder mittels Hunden ist in einer Zeit, in der die zu bearbeitenden Flächen immer größer werden, personell, aber auch zeitlich fast nicht zu leisten. Auch an dieser Stelle von unserer Seite ein herzliches Dankeschön an alle, die das ehrenamtlich leisten und auch da muss uns niemand Empathie beibringen. Ich wohne an einem Feldrand und bei uns sind alle Mitglieder meiner Familie schon unterwegs gewesen, auch zum Thema „Wildrettung“.
(Beifall AfD, Gruppe der FDP)
Die Ausrüstung der Landmaschinen selbst mit Sensoren, Detektoren und Wärmebildkameras lieferte in Feldversuchen allerdings keine befriedigenden Ergebnisse. Auch unterbindet es ein flüssiges und unterbrechungsfreies Arbeiten auf dem Feld. Doch muss gesagt werden – und das vermisse ich in Ihrem Antrag –, es nimmt kein Landwirt die Tötung von Tieren auf seinen Wiesen billigend in Kauf. Ganz im Gegenteil, auch für die Landwirte ist es eine Belastung. Wir als Freie Demokraten haben uns entschlossen, einen Alternativantrag einzubringen. Sie, werte Kollegen der AfD, haben den wohl jetzt auch gefunden und noch über Nacht Ihren Antrag durch einige Forderungen der Liberalen ergänzt und versucht, nun ein bisschen mehr Substanz in Ihr Papier zu bringen. Das ist grundsätzlich erst mal gar nicht falsch. So gehen Sie in Ihrem Antrag auf jetzt bereits bestehende Initiativen ein, welche sich zum Auftrag gemacht haben, Flächen mittels Drohnen nach verletzlichen Tieren abzusuchen. Dies hatten Sie in Ihrem Antrag bis jetzt unterschlagen. Ich spreche hier vom Projekt „Wildretter“. Die Projektpartnerinnen und -partner, welche sich hier zusammengefunden haben, sind unter anderem der Landmaschinenhersteller Claas, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt, die Technische Universität München sowie der Bayerische Jagdverband. Gefördert vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist das Ziel, eine drohnenbasierte Ortung von Rehkitzen zu ermöglichen. Dadurch können die Tiere vor der Mahd aufgespürt und umgesetzt werden, um Verluste zu vermeiden. Das ist im eigenen Interesse der Bauern und der Jägerschaft. So kann das Unterlassen von Maßnahmen zur Wildrettung strafrechtliche Konsequenzen nach dem Tierschutzrecht für den Landwirt haben. Auch wirkt sich natürlich das Einarbeiten von Kadavern in den Grünschnitt negativ auf die Qualität aus. Also selbst wenn ein hartherziger Mensch nicht mit den Tieren fühlen würde, würde er diese Ernte nicht so haben wollen. Und laut „Agrar heute“ kostet eine gute Drohne zwischen 15.000 und 20.000 Euro, eine zugehörige Wärmebildkamera 7.000 bis 10.000 Euro und das rechnet sich nur, wenn man die Drohne als Grundgerät analog zur Landmaschine sieht und sie mit verschiedenen Aufgaben über das ganze Jahr auslastet.
(Beifall Gruppe der FDP)
Die Wildrettung ist für viele Menschen natürlich ein hochemotionales Thema. Ich hatte das bereits angeschnitten, muss das aber mit Blick auf die Redezeit etwas einkürzen. Es gibt verschiedene Methoden, etwa das Anmähen von Flächen mit anschließender Ruhephase, weil das dazu führt, dass die Muttertiere noch versuchen, ihren Nachwuchs zu bergen. Zum Schluss möchte ich mich auch noch mal an die zahlreichen ehrenamtlichen Initiativen wenden und ihnen da ganz herzlich danken, etwa die „Rehkitzretter Gera“. Vielen Dank für diesen Einsatz! Ich denke, das sehen auch alle Kolleginnen fraktionsübergreifend hier im Hause so. Ich beantrage für den Alternativantrag der FDP im Namen meiner Gruppe die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Damit muss ich das Ganze etwas einkürzen, weil meine Redezeit soeben abgelaufen ist. Gleichwohl, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall Gruppe der FDP)
Einsatz von Wärmebilddrohnen zum Schutz von jungen Wildtieren auf Landesebene implementieren und auf Bundesebene unterstützen
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, wenn es um Umweltschutz geht, spielt Artenschutz eine große Rolle. Wildtiere sind vielfältigen Gefahren ausgesetzt. Zu den natürlichen Gefahren kommen noch technologische Gefahren hinzu. Technikeinsatz in der Landwirtschaft und hier insbesondere bei der Grasmahd und der Getreideernte ist, wie die beiden Anträge ausführlich darlegen, eine große Gefahr für junge Wildtiere, insbesondere Rehkitze, die in hochstehenden Wiesen und Feldern Schutz suchen. Daher ist es mir ein persönliches Anliegen, dass alles dafür getan wird, die Tiere bei der Grasmahd und Getreideernte zu schützen. Den Schutz 100 Prozent auf ehrenamtliche manuelle Tätigkeit abzustellen, ist unverantwortlich.
(Beifall Gruppe der FDP)
Beide Anträge halte ich für wichtig und daher für diskussionswürdig in den Ausschüssen. Es geht um Lebewesen, die Angst haben, Schmerzen empfinden und teilweise zu den bestandsgefährdeten Arten zählen. Es reicht nicht aus, Gesetze mit Vorgaben zu formulieren und die Landwirte damit in die Enge zu treiben und sie zu Verbrechern zu machen, wenn sie das nicht einhalten, sich aber gleichzeitig Lösungen zu verschließen. Wir brauchen eine Einheit von Artenschutz, Naturschutz und Technik. Der Einsatz neuer und etablierter Technik erfordert immer, die Auswirkungen auf die Natur zu evaluieren und zu verfolgen. Diese Ergebnisse müssen in Erkenntnisse und Handeln umgesetzt werden. Dabei können auch weitere Innovationen Abhilfe schaffen. Dafür sind die Wärmebilddrohnen ein sehr gutes Beispiel. Windkraftanlagen sind dafür ein weiteres präsentes Beispiel, wo es kluger Lösungen bedarf. Schutz von jungen Wildtieren und hier vor allem von Rehkitzen mit dem Einsatz von Wärmebilddrohnen ist möglich und erprobt. Diese Anträge sind ein erster Schritt und es ist wichtig, in den Fachausschüssen diese Themen von allen Seiten zu beleuchten und zielgerichtete Schritte zu vereinbaren, um eine umsetzbare Lösung zu finden. Zur Umsetzung gehört selbstverständlich neben dem rechtlichen Rahmen auch die Finanzierung. Da gilt es, kluge Konzepte zu erarbeiten, die sowohl andere Einsatzmöglichkeiten wie Brandschutz und Rettungswesen miteinbeziehen als auch Fördermittel zum Anschub von Privat- und Kommunalfinanzierung bereitstellen. Landwirte und Forstwirte, aber auch Kommunen, Feuerwehr und Rettungsdienste müssen einbezogen und befragt werden, in welchen Bereichen sie sich den Einsatz noch vorstellen können und welche Voraussetzungen es dafür braucht. Dies alles ist in den Ausschüssen zu leisten und deshalb stimme ich gern einer Überweisung der beiden Anträge an die Fachausschüsse zu. Ich appelliere an Sie, diese wichtige Problematik nicht wegzustimmen, sondern an die Ausschüsse zu überweisen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Einsatz von Wärmebilddrohnen zum Schutz von jungen Wildtieren auf Landesebene implementieren und auf Bundesebene unterstützen
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Aus den Reihen der Abgeordneten gibt es noch eine weitere Redemeldung. Frau Abgeordnete Hoffmann, bitte. Es gibt noch eine Redezeit von 5 Minuten und 6 Sekunden.
Einsatz von Wärmebilddrohnen zum Schutz von jungen Wildtieren auf Landesebene implementieren und auf Bundesebene unterstützen
Vielen Dank, Herr Präsident. Das Thema ist nicht geeignet, um sich abzugrenzen. Deswegen will ich nur sagen, warum wir eine Neufassung gemacht haben: Weil wir nämlich den Part rausgenommen haben, dass der Bund keine Unterstützung mehr gibt. Er gibt sie, aber sie kommt erst ab Juli, und das ist die Neufassung, Herr Bergner. Nun zu Frau Maurer: Jetzt ist sie nicht mehr da, aber sie hat die ganze Zeit von Landwirten geredet. Es gibt auch noch Jagdausübungsberechtigte oder – wie Sie sie nennen – Jägerinnen, und die stehen natürlich auch in der Pflicht und die müssen wir auch unterstützen. Und jetzt will ich mal zitieren aus der 39. Sitzung dieses Landtags, das war Frau Maurer: „Was vermitteln Sie eigentlich den Leuten, die die Unterstützung brauchen, den Landwirten und Jägern am Ende eigentlich?“ Und ich gebe die Antwort: dass Rot-Rot-Grün nichts mit Artenschutz am Hut hat. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Einsatz von Wärmebilddrohnen zum Schutz von jungen Wildtieren auf Landesebene implementieren und auf Bundesebene unterstützen
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich habe die Debatte so verstanden, dass es im gesamten Plenum Übereinstimmung gibt, was den Fakt anbetrifft, dass niemand es hinnehmen will und hinnehmen kann, dass Wildtiere – 500.000 im Jahr – bei der Mahd getötet werden. Aber – und das ist die Herausforderung – wenn man sich mit den Anträgen, die zur Abstimmung vorliegen, befasst, geht es um die Fragen: Sind die Maßnahmen, die wir im Moment haben, geeignet, sind sie ausreichend und wer muss welche Maßnahmen ergreifen und durchführen? Da finde ich es schon noch mal wichtig darauf hinzuweisen: Das Tierschutzgesetz – das hat Frau Maurer in ihrer Rede ja ausführlich dargelegt – ist ein Bundesgesetz. Deswegen finde ich, gebietet es auch der Respekt vor dem Gesetzgeber, dass die Hauptverantwortung für begleitende Maßnahmen zur Umsetzung dieses Gesetz auch beim Bund liegt.
(Zwischenruf aus dem Hause)
Das habe ich nicht gesagt, dazu komme ich gleich. Aber ich will mal beim Bund anfangen. Frau Tasch hat ja mit Recht schon darauf hingewiesen, dass der Bund im Jahr 2021 ein Förderprogramm aufgelegt hat. Das BMEL hat sich inzwischen dazu bekannt, dieses Programm auch fortzusetzen. Sie können sicher sein, dass die Landesregierung in der Agrarministerinnenkonferenz auch nachhaken wird, wie es mit der Umsetzung dieses Programms in diesem Jahr steht, weil wir natürlich ein hohes Interesse daran haben, dass genau diese Förderung, die ja sinnvoll ist – das haben alle in der Debatte auch zum Ausdruck gebracht – fortgeführt wird. Wenn man aber dann schaut – und auch das ist schon gesagt worden –, welche Verantwortung die Landesregierung in diesem Zusammenhang wahrnimmt, dann bleibt zu konstatieren: Wir haben eine Vielzahl von Möglichkeiten, alle zu unterstützen, die etwas für den Schutz von Tieren in diesem Land tun werden. Deshalb ist der Vorwurf, Rot-Rot-Grün würde sich nicht um Artenschutz kümmern, wirklich fehl am Platz und geht an der Realität vorbei. Es ist von Frau Maurer schon ausgeführt worden, welche Fördermaßnahmen die Landesregierung aufgelegt hat, was wir aus der Jagdabgabe fördern können, was wir über LEADER-Programme fördern können. Deswegen kann ich nur zusammenfassend sagen: Ich halte den Antrag in der Sache für nicht notwendig und überflüssig. Wir werden als Landesregierung die Dinge, die wir in der Vergangenheit getan haben, um den Tierschutz zu unterstützen, auch in Zukunft weiter aktiv tun. Vielen lieben Dank.
Einsatz von Wärmebilddrohnen zum Schutz von jungen Wildtieren auf Landesebene implementieren und auf Bundesebene unterstützen
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Für beide Anträge wurde die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragt. Wir stimmen zuerst über den Antrag der Fraktion der AfD ab. Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der AfD, der CDU, die fraktionslosen Abgeordneten Kniese und Dr. Bergner. Wer ist gegen diese Überweisung? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD. Wer enthält sich? Das ist die Gruppe der FDP. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Wir stimmen direkt über den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/5568 ab. Wer ist für diesen Antrag? Das sind die Fraktion der AfD und die fraktionslosen Abgeordneten Kniese und Bergner. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und die Parlamentarische Gruppe der FDP. Wer enthält sich? Das ist die Fraktion der CDU. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir stimmen über den Alternativantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP ab. Dieser soll an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen werden. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Parlamentarische Gruppe der FDP, die fraktionslosen Abgeordneten Kniese und Dr. Bergner, die Fraktion der CDU und die Fraktion der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Gröning. Wer ist gegen die Überweisung? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD. Wer enthält sich? Es ist keine Enthaltung zu erkennen. Mehrheitlich ist damit die Ausschussüberweisung abgelehnt. Wir kommen direkt zur Abstimmung über den Alternativantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Parlamentarische Gruppe der FDP, die fraktionslosen Abgeordneten Kniese und Dr. Bergner. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD. Wer enthält sich? Das sind die Fraktion der CDU und die Fraktion der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Gröning. Damit ist dieser Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7145 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Frau Abgeordnete König-Preuss, bitte.
„Jin, Jîyan, Azadî – Frau, Leben, Freiheit“ – Menschenrechte schützen, Solidarität mit den Protestierenden im Iran, Revolutionsgarden sanktionieren
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, liebe Besucherinnen auf der Tribüne und liebe Zuschauerinnen am Livestream, insbesondere auch die am Livestream, weil ich weiß, dass mehrere Exil-Iranerinnen heute diese Debatte hier verfolgen. Exil-Iranerinnen, die in Thüringen leben und die sich hier in Thüringen auch im Sinne dieses Antrags engagieren. „Jin, Jîyan, Azadî“ lautet der Anfang des Titels unseres Antrags, den wir eingebracht haben, weil wir der Überzeugung sind, dass es deutliche Positionen benötigt, nicht nur aus dem Bundestag, nicht nur aus dem Europaparlament, sondern auch aus dem Thüringer Landtag und aus anderen Länderparlamenten. Das braucht es deswegen, weil seit September 2022, seit dem Tod von Jina Amini, im Iran Tausende Menschen auf die Straße gehen, Zehntausende Menschen auf die Straßen gehen, um gegen dieses mörderische Mullah-Regime zu protestieren und sich für Freiheit und für die Rechte von Frauen zu engagieren und einzusetzen. Was sie dafür erleben, sind unglaubliche Menschenrechtsverletzungen, die das Regime gegen sie vornimmt. Sie werden festgenommen, aktuell sprechen Menschenrechtsorganisationen von etwa 20.000, die inhaftiert sind, von über 500, die ermordet oder hingerichtet wurden, von Tausenden, die gefoltert, und von Frauen, die vergewaltigt und psychischem Druck ausgesetzt werden. Wir halten es für notwendig, dass wir uns als Thüringer Landtag mit den Protestierenden im Iran solidarisieren, dass wir uns mit der feministischen Revolution deutlich solidarisch zeigen und uns an die Seite derjenigen stellen, die gegen dieses MullahRegime auf die Straßen gehen und dafür nicht nur ihre Freiheit, sondern ihr Leben riskieren. Und wir halten es auch deswegen für notwendig, weil hier in Thüringen Exil-Iranerinnen seit Monaten Proteste organisieren, versuchen aufzuklären und dabei unter anderem auch auf die Verwicklungen hinweisen, auf die sich das Mullah-Regime in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten in dem Gebiet mit auswirkt, auf die Gefahren, die von diesem MullahRegime ausgehen. Ich glaube, die deutlichste Gefahr, die uns allen eigentlich bewusst sein müsste, ist die Gefahr für Israel, die vom Iran ausgeht. Allein deswegen verdienen diese Menschen, die wirklich alles riskieren, unser aller Solidarität.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Sie verdienen aber auch Solidarität, weil sie den Leitspruch, das Motto der kurdischen Freiheitsbewegung, nämlich „Jin, Jîyan, Azadî – Frau, Leben, Freiheit“, zum Leitspruch ihrer Proteste im Iran und den sich daran anschließenden solidarischen Bewegungen weltweit gemacht haben. Dieser Leitspruch gilt am Ende denjenigen, die seit Jahrzehnten versuchen, das freie Leben von Frauen insbesondere im Iran zu unterdrücken, die unter anderem Gesetze eingeführt haben, dass Frauen, Mädchen bereits im Alter von neun Jahren verheiratet werden können, dass Mädchen mit dem Alter von neun Jahren bereits inhaftiert werden können oder auch, dass Mädchen und Frauen jetzt extra verfolgt werden durch dieses Regime, wenn sie sich weigern, die Verschleierung zu tragen, oder auch wenn sie sie nicht richtig tragen. So ist es Jina Amini passiert. Ihr wurde vorgeworfen, dass sie den Schleier, die Haarbedeckung nicht richtig getragen hätte, und in der Konsequenz wurde sie verhaftet, gefoltert und ist schließlich am 22. September – wenn ich es richtig im Kopf habe, im September zumindest – 2022 aufgrund dieser Folter gestorben. Sie wurde ermordet. Ich glaube, das ist auch wichtig, dass sie nicht einfach nur gestorben ist, sondern dass wir ganz klar sagen: Dieses Regime ist für ihren Tod und den Tod Hunderter anderer verantwortlich. Wir wollen mit diesem Antrag nicht nur Solidarität, sondern wir wollen auch ganz praktische Vorschläge machen und ganz praktische Konsequenzen aufzeigen. Wir möchten und wir fordern die Landesregierung auf, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, Sanktionen durchzuführen, die diesen Namen auch wirklich verdienen: die Konten der Oligarchen einzufrieren, die auch hier in Deutschland Konten haben, nicht nur die Konten einzufrieren, sondern das Geld der iranischen Opposition zur Verfügung stellen, sowohl denen, die im Iran auf die Straßen gehen, als auch denen, die hier in Deutschland oder in anderen Ländern versuchen, sich für einen demokratischen Iran einzusetzen. Wir hoffen, dass die Menschen, die das machen, dabei unser aller Unterstützung bekommen, dass sie aber auch die Sicherheit bekommen, hier in Deutschland bleiben zu können. Und wir hoffen, dass dieser Antrag heute hier im Thüringer Landtag eine breite, eine große Zustimmung der demokratischen Fraktionen findet. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
„Jin, Jîyan, Azadî – Frau, Leben, Freiheit“ – Menschenrechte schützen, Solidarität mit den Protestierenden im Iran, Revolutionsgarden sanktionieren
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, in der Tat, was seit dem 22. September gerade im Iran passiert – das ist der Todestag von Jina Mahsa Amini –, ist wirklich erschütternd. Wir sehen, wie viele Menschen dort verhaftet, gefoltert und getötet werden und es nimmt kein Ende. Deswegen die Frage auch an Sie, die Sie uns hier zuschauen und zuhören: Können Sie sich vorstellen, wegen eines ins Netz gestellten Tanzes mit Ihrer Partnerin/Ihrem Partner zu fünf Jahren Haft verurteilt zu werden? Das ist gerade einem jungen Paar passiert, Astijazh Haghighi und Amir Mohammad Ahmadi, 21 und 22 Jahre alt. Können Sie sich vorstellen, dass Ihre Tochter misshandelt und erschlagen wird, weil Ihr Kopftuch ihre Haare nicht vollständig bedeckt hat? Das ist der Grund, warum Jina Mahsa Amini, die wir eben schon gerade erwähnt hatten, gefoltert und letztendlich erschlagen wurde. Können Sie sich vorstellen, zum Tode verurteilt zu werden, weil Sie demonstrieren und Frauen Süßigkeiten geschenkt haben? Auch das ist einem jungen Iraner passiert, der ohne Anwalt in einem Schnellverfahren, ohne die Möglichkeit zu haben, noch mal mit seinen Eltern zu reden, die vergeblich um Gnade gefleht haben, hingerichtet worden ist. Können Sie sich vorstellen, dafür zu sterben, dass Sie sich schützend vor eine Gruppe Frauen stellen, die von einer zivilen Streife bedrängt wird? Diese Todesstrafe droht gerade Ali Davari, er ist gerade einmal 19 Jahre alt und Sohn einer alleinerziehenden Mutter, die an Leukämie leidet. Aber auch fast regimetreue Menschen leiden darunter, dass sie sich nicht für die Verfolgten einsetzen dürfen, sie werden auch zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. All das passierte in den letzten Wochen und passiert aktuell immer noch im Iran. Den mittlerweile rund 20.000 Verhafteten, darunter auch über 70 Minderjährige, drohen nicht nur Strafen bis hin zum Tod, sie werden – auch das wurde schon gesagt – in der Regel gefoltert. Junge Frauen werden im Regelfall vergewaltigt. Und warum? Nicht nur zu ihrem Missbrauch und zu ihrer Entwürdigung, sondern um – das muss man sich mal anhören – für den Fall ihrer Tötung sicherzustellen, dass sie als Jungfrauen nicht vielleicht doch noch in den Himmel gelangen könnten. Von solchen Vergewaltigungen war zum Beispiel Armita Abbasi betroffen, 20 Jahre alt. Ich versuche, hier möglichst viele Namen zu nennen, weil es wichtig ist, dass das alles Menschen sind, die Gesichter haben, und nicht nur irgendwelche anonymen Zahlen. Es sind Menschen wie wir alle, Menschen, ja, ich bin älter, aber die auch meine Kinder sein könnten oder auch ihre Geschwister oder ihre Verwandten. Dass der Iran aber nicht nur im Inland ein Terrorregime entfaltet hat, sondern auch längst in Europa Menschen verfolgt und ermordet, das war bereits auch Gegenstand einer Berichterstattung, eines ausführlichen Artikels in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ vom letzten Sonntag, den ich Ihnen allen wirklich zur Lektüre empfehlen kann. Es ist auch schon von Katharina König-Preuss darauf hingewiesen worden, welch schlimme Rolle der Iran auch weltpolitisch im Konflikt oder im Absprechen der Existenzberechtigung Israels, in kriegerischen Auseinandersetzungen spielt. Deswegen ist es richtig und wichtig, dass man im Europaparlament auch über Sanktionen diskutiert hat und Beschlüsse gefasst hat, aber auch die Frage gestellt hat, ob es nicht an der Zeit ist, das iranische Regime auf die Liste mit Terroristen zu setzen und sie gleichzusetzen. Deswegen möchte ich auch hier noch mal, um zu erreichen, dass wir möglichst einmütig diesem Antrag zustimmen, unsere Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zitieren, die tatsächlich auch bei der Debatte im Europäischen Parlament gesagt hat: „Die [Vorgehensweise] des iranischen Regimes ist grauenhaft und schrecklich und sie treten grundlegende Menschenrechte mit Füßen. […] Wir prüfen in der Tat eine neue Runde von Sanktionen und ich würde es unterstützen, auch die Revolutionsgarden [auf die Terrorliste zu setzen]“. Das ist so ungefähr die schärfste Verurteilung, die man machen könnte. Wie gesagt, auch bei uns in Thüringen leben viele Iranerinnen und Iraner, die vor diesem Regime fliehen mussten, geflohen sind. Auch sie kennen viele der Menschen, die dort jetzt vom Tode bedroht sind und unter Haft und unter Bedingungen leiden, die wir uns nicht vorstellen können. Deswegen freue ich mich und hoffe auf eine möglichst breite Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
„Jin, Jîyan, Azadî – Frau, Leben, Freiheit“ – Menschenrechte schützen, Solidarität mit den Protestierenden im Iran, Revolutionsgarden sanktionieren
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren, geehrte Kollegen und liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Internet, der Antrag befasst sich mit einer sehr ernsten Angelegenheit. Für die, die es angeht, nämlich die Protestler, die Opposition im Iran, ist es eine todernste Angelegenheit. Aber als ich die Drucksache 7/7145 hier in die Hand bekam, dachte ich zunächst, es handele sich um einen etwas hintersinnigen Karnevalsscherz. Soll sich doch der Thüringer Landtag mit einem Thema auf der internationalen Bühne befassen, nämlich mit dem Volksaufstand im Iran, bei dem die Thüringer Landesregierung in etwa so viel Einfluss hat wie eine Gruppe von Kindergartenkindern auf das Betreiberkonzept des Kostenträgers. Da hilft es auch nicht, dass der Antrag in Brüssel abgeschrieben wurde, denn dort wurde in der gleichen Angelegenheit vor 14 Tagen schon gehandelt und beschlossen: Die Revolutionsgarden sollen überwacht werden, sie sollen sanktioniert werden. Es landen insgesamt 100 Namen auf der Sanktionsliste, aber es ist nicht gelungen, die Revolutionsgarden als terroristische Vereinigung einzustufen, weil dazu ein Gerichtsurteil fehlt. – Ich freue mich, dass auch seitens der CDU ein bisschen mehr Interesse am Thema besteht, auch in meiner Fraktion übrigens. – Das Regime der religiösen Eiferer im Iran ist seit 1979 gut etabliert. Vom aktuellen Amtsinhaber im Schloss Bellevue, Herrn Steinmeier, wurde 2019 brav zum 40. Jahrestag der blutigen schiitischen Revolution gratuliert. Herr Heiko Maas von der SPD bringt sich aktiv ein, um den Herrschern in Teheran die Fortführung ihres Atomprogramms zu ermöglichen, obwohl die Bedrohung Israels durch Atomwaffen von den Mullahs mehrfach ausgesprochen wurde. Die mutigen Frauen im Iran wurden vor Jahren schon von einer kess mit Seidenschal dekorierten Claudia Roth vorgeführt und veralbert, tatkräftig unterstützt von Dagmar Wöhrl von der CSU. Gebracht hat dieser Besuch den um ihre bürgerlichen Rechte kämpfenden Frauen im Iran nichts. Als erstaunliche Neuinterpretation der religiösen Kleiderordnung hat Claudia Roth sich nun allerdings im letzten Oktober zu dem bemerkenswerten Satz hinreißen lassen: „Das Kopftuch ist ein Symbol für ein verkommenes, zutiefst autoritäres System.“ Fallund bedarfsweise wird das von den Linken und Grünen in Deutschland aber auch als Symbol der Emanzipation gedeutet. Welche Definition soll nun gelten, verehrte Antragsteller? Von den Forderungen im hier vorgelegten Antrag sind die aktuellen Machthaber in Teheran ganz gewiss schwer beeindruckt. Sie werden weiter auf Demonstranten schießen, Regimegegner zum Tode verurteilen und Frauen von den sogenannten Revolutionsgarden verprügeln lassen, weil diese die falsche oder nicht ordnungsgemäße Kleidung tragen. Überhaupt, diese Hüter von religiöser Moral und Ordnung: Dürfen wir uns diese als eine Art Antifa des Mullah-Regimes vorstellen – mit einem Wirken wie in Erfurt, wo eine junge Frau dafür verprügelt wurde, in einem vermeintlich nationalsozialistisch angehauchten Laden die falschen Kleidungsstücke verkauft zu haben? Müssen wir laut Antragstext davon ausgehen, dass die Revolutionsgarden ihr engagiertes Wirken in Deutschland, in Thüringen fortsetzen wollen und hier einen sicheren Hafen suchen? Genügend Frauen mit Kopftuch, dessen Sitz dringender Überprüfung bedarf, finden sie hier auf jeden Fall vor. Nicht genug damit, das Publikum glauben zu machen, hier wäre ein nennenswertes Problem in der Entstehung, werden weitere markige Forderungen erhoben. Wie soll die Landesregierung die Vermögensverhältnisse der in Deutschland eventuell anzutreffenden Mitglieder der Revolutionsgarden ermitteln, wenn die noch nicht einmal in der Lage ist, die Vermögensverhältnisse aller in den letzten sieben Jahren nach Deutschland eingeströmten 4,5 Millionen Migranten, Ausländer, Schutzsuchenden und ukrainischen Kriegsflüchtlingen sicher zu überprüfen? Auch die Forderung, die Landesregierung möge die Bundesregierung dazu bewegen, den wirtschaftlichen und politischen Druck auf das Regime weiter zu erhöhen, spricht für Realitätsferne. Deutschland hat im abgelaufenen Jahr 2022 für 1,4 Milliarden Euro Güter und Waren in den Iran exportiert, darunter Maschinen und Anlagen, deren Verwendung auch für das Atomprogramm sicher vermutet werden darf. Zu guter Letzt noch einen Blick auf die billigen und wohlfeilen Forderungen nach Sonderbehandlung für iranische Antragsteller auf Asyl: Was qualifiziert die Gruppe der Iraner und Iranerinnen für eine Vorzugsbehandlung? Schon jetzt sind die Behörden mit dem Ansturm auf unsere Versorgungssysteme völlig überlastet, sodass die Inaussichtstellung beschleunigter Prozesse inklusive Abschiebeverbot – außer natürlich für die Angehörigen der Revolutionsgarden, nicht wahr? – nichts weiter ist als billigster Linkspopulismus,
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Sie sind so schäbig!) basierend auf falschen Angaben, schlechter Recherche und unsinnigen Schlussfolgerungen. Wenn die Außenministerin der Grünen, also Ihrer Partei, der Antragsteller, etwas im Sinne ihrer feministischen Außenpolitik tun und sich gleichzeitig für die Gleichstellung der Geschlechter einsetzen möchte, könnte sie ja zum Beispiel zum iranischen Botschafter gehen und die Aufhebung der Fatwa gegen Salman Rushdie fordern.
(Beifall AfD)
Natürlich werden wir den mutigen Männern und Frauen im Iran unser Mitgefühl und unsere Solidarität versichern.
(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Das
ist so geheuchelt!) Sinnvolle Anträge, auch auf Bundesebene werden wir gern unterstützen. Diesen Antrag allerdings lehnen wir aufgrund seiner Sinnlosigkeit ab. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
„Jin, Jîyan, Azadî – Frau, Leben, Freiheit“ – Menschenrechte schützen, Solidarität mit den Protestierenden im Iran, Revolutionsgarden sanktionieren
Leider helfen Desinfektionstücher nicht gegen Menschenverachtung und Rassismus. Das hätte uns dann in der Coronapandemie viele Schritte weitergebracht.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Es ist jetzt nicht so wahnsinnig überraschend, dass die AfD diesen Tagesordnungspunkt nutzt, um insbesondere wieder gegen bestimmte Menschengruppen zu hetzen, gegen die Grünen zu hetzen, die Debatte um das Kopftuch zu simplifizieren. Die Symbolik des Kopftuchs ist unfassbar komplex und Sie nutzen es einfach nur wieder, um eine Gruppe von Menschen hier so darzustellen, als wären sie alle rückständig und als würden alle Frauen, die sich für das Kopftuch entscheiden, rückständig sein. Ich glaube, so einfach ist es nicht. Aber es ist auch nicht überraschend, dass Sie hier so reingehen. Es ist aber menschenverachtend und es ist rassistisch und es zeigt einfach nur, wie tiefschwarz Ihre Seele sein muss, Frau Herold, oder braun, aber da ist der Übergang an manchen Stellen fließend, sage ich mal. Aber das müssen Sie mit sich selbst ausmachen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich finde, das ist heute hier ein sehr wichtiger Tagesordnungspunkt. Es ist auch falsch, wenn Frau Herold behauptet, man kann aus Thüringen heraus nichts tun.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wenn wir uns immer hinstellen würden und jeder würde sagen, wir können doch aber nichts tun, dann würde auch niemand irgendetwas tun. Dann würde auch nie etwas passieren. Dieser Haltung wollen wir auch heute klar entgegentreten, weil die Annahme, dass Außenpolitik nur über das Auswärtige Amt gemacht wird, einfach falsch ist. Außenpolitik ist Wirtschaftspolitik, Außenpolitik ist die Frage: Mit wem betreibe ich eigentlich in einer globalisierten Welt Handel und mit wem nicht und aus welchen Gründen tue ich das nicht? Und das ist eine Frage, die wir uns in Thüringen stellen müssen. Außenpolitik bedeutet auch: Wie schütze ich Menschen, Exil-Iranerinnen, die hier in Thüringen leben, eigentlich vor dem Mullah-Regime, das übrigens nicht an der iranischen Grenze haltmacht, sondern das tatsächlich auch hier unterwegs ist?
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Da müssen wir uns fragen: Wie ist unsere Polizei sensibilisiert? Wie ist unsere Polizei aufgestellt? Kann sie die Iranerinnen und Iraner hier ordentlich schützen? Deswegen ist Außenpolitik mehr als einfach nur eine Außenministerin, sondern Außenpolitik betrifft in einer globalisierten Welt auch uns hier auf Landesebene. Deswegen sind wir verantwortlich und deswegen müssen wir auch Verantwortung übernehmen, wenn in einem Land gerade versucht wird, junge Menschen zu töten, junge Menschen, die sich nach Freiheit sehnen, planmäßig getötet und gequält werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Da können wir nicht einfach sagen: Wir im Thüringer Landtag können einfach überhaupt nichts machen. Das ist Quatsch.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das wissen Sie von der AfD auch. Aber es ist wichtig, dass wir nicht sprachlos sind, dass wir heute hier darüber diskutieren. Wir müssen laut über das Schicksal der Menschen im Iran sprechen. Auch unter dem Eindruck vieler anderer Krisen dürfen wir das nicht vergessen. Die aktuelle Berichterstattung zeigt, wie wichtig es ist, Menschenrechte zu schützen, sich mit den Protestierenden zu solidarisieren und Sanktionen gegen die Revolutionsgarden zu fordern und auch zu befördern, wenn wir das hier aus Thüringen heraus können. In dieser Woche war zum Beispiel zu lesen, dass der Iran die Meinungsfreiheit weiter beschränken will. Ein neuer Gesetzentwurf sieht bis zu 15 Jahre Haft vor, Geldbußen und Berufsverbot, wenn Kritikerinnen unprofessionelle Meinungsäußerungen machen und damit Störungen und Unsicherheiten auslösen. Allerdings bleibt offen, wer über falsch und richtig entscheidet und darüber, wie weit die bereits bestehenden Gesetze ausgelegt werden, um Menschen einsperren oder auch töten zu können. Das wird regelmäßig berichtet, den Fall von dem tanzenden Paar hat die Kollegin Dorothea Marx gerade hier schon angeführt. Das sind nur einige Punkte, für die es sich lohnt, hier heute öffentlich zu debattieren und das Signal auszusenden, dass der Thüringer Landtag an der Seite dieser Menschen steht, aber auch die ExilIranerinnen hier in Thüringen unterstützt bei ihrem Kampf für ihre Schwestern und Brüder im Iran. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen weiter Druck auf das Regime im Iran machen, unter anderem durch Sanktionen. Ich begrüße auch sehr ausdrücklich, dass die Europäische Union erst kürzlich diese Sanktionen verschärft hat. Wir können aber noch weitergehen, um den Druck tatsächlich noch weiter zu erhöhen und hoffentlich das Regime an der einen oder anderen Stelle zum Einlenken zu bringen. Wir müssen aber auch den Menschen helfen, die vor Gewalt, vor dem Regime hierher nach Deutschland fliehen. Das Asylrecht ist ein Grundrecht in Deutschland – man muss das im Thüringer Landtag ja häufiger betonen, weil ein großer Teil dieses Landtags rechts von hier das immer sehr gern vergisst – und es genießt damit Verfassungsrang. Die Asylberechtigung von Iranerinnen ist konkret und angemessen zu prüfen – das ist das, was auch in diesem Antrag gefordert wird –, auch auf Grundlage der Lageberichte des Auswärtigen Amts, die dringend an die schwere politische Krise im Land angepasst werden müssen. Unser Ziel ist auch eine Aufenthaltsgewährung nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes für Geflüchtete; die humanitären Gründe liegen aus unserer Perspektive auf der Hand. So kann den Menschen aus dem Iran eine Bleibe und Teilhabeperspektive gegeben werden. Zwar gibt es aktuell einen Abschiebestopp bis zum 30.06.2023 hier in Thüringen, allerdings soll darüber hinaus darauf hingewirkt werden, dass vollziehbar ausreisepflichtige Ausländerinnen nicht in Kettenduldung abrutschen. Auch für sie wäre eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz begründet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, dass das heute ein wichtiger Punkt ist, den wir hier ansprechen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte alle demokratischen Fraktionen dieses Hauses um Zustimmung. Jin, Jîyan, Azadî!
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
„Jin, Jîyan, Azadî – Frau, Leben, Freiheit“ – Menschenrechte schützen, Solidarität mit den Protestierenden im Iran, Revolutionsgarden sanktionieren
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Lage im Iran ist dramatisch und die Brutalität, mit der das iranische Regime gegen die breite Protestbewegung vorgeht, sucht auch ihresgleichen. Man kann es nicht oft genug betonen, es ist auch schon vorhin angeklungen, aber das Schicksal der jungen Frau Mahsa Amini,
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Jina!) – danke! – die am 16. September an den Folgen der brutalen Übergriffe der Religionspolizei nach ihrer Inhaftierung wegen vermeintlicher Sittenvergehen gestorben ist, muss immer wieder in das Zentrum gerückt werden. Ab dem 19. September gab es dann auch die ersten Proteste sehr mutiger junger Frauen, die sich dann auch landesweit ausdehnten. Mit dem Ablegen des Kopftuchs stellen sich diese Frauen der berüchtigten Sittenpolizei des Iran entgegen. Die Mittel und die Maßnahmen, zu denen das Regime greift, werden dabei auch immer härter. Es geht den mutigen Menschen im Iran um Freiheit und Überwindung des repressiven islamischen Herrschaftssystems und auch um Geschlechtergerechtigkeit. Die Zahlen der Toten belaufen sich wohl inzwischen auf nahezu 600, Tausende wurden verletzt und ca. 20.000 Menschen sind wohl inhaftiert. Und es braucht kein langes Nachdenken, um die Frage, ob diese ein rechtsstaatliches Verfahren erhalten oder unter menschenwürdigen Bedingungen in Gefangenschaft leben, zu beantworten. Trotzdem sind diese Menschen alle auf die Straßen gegangen, um für ihre Freiheit und auch für die Menschenwürde zu kämpfen. Mehrfach hat sich der Deutsche Bundestag mit der Lage im Iran und insbesondere mit der Lage der iranischen Frauen befasst. Der Bundestag hat sich mit breiter Mehrheit dazu bekannt, die Menschenrechte in das Zentrum seiner Iranpolitik zu stellen. Die Bundespolitik hat auch erkannt, dass der Wandel im Iran hin zu mehr Menschen- und Freiheitsrechten der tatkräftigen Unterstützung der internationalen Staatengemeinschaft bedarf, und natürlich bedarf es dazu sowohl der deutschen als auch der europäischen Unterstützung. Dass diese Unterstützung auch konkret sein muss, bedarf es ebenfalls keines Zweifels. Es braucht ein Instrumentarium, das schnell, effizient auf die Gewalt und die Bedrohungen, unter anderem gegenüber den Frauen, reagiert. Deutschland muss seinen Druck auf die Regimekräfte erhöhen, auch das ist richtig. Deutschland muss mit seinen außenpolitischen, wirtschaftspolitischen und auch diplomatischen Mitteln dazu beitragen, dieses Regime zum Einlenken zu bewegen. Unter anderem im Auswärtigen Ausschuss des Bundestags wird derzeit auch ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion bearbeitet, der unter anderem die Einberufung eines Sonderrats der Europäischen Union zur Lage im Iran zum Inhalt hat. Danach soll auch die Unterstützung der Protestbewegung unter anderem mit Kommunikationsmedien ermöglicht werden. Dazu gehört auch, dass EU-Sanktionen in deutlichem Maße auf alle Personen und Organe des iranischen Regimes ausgeweitet werden, die an dieser Unterdrückung beteiligt sind. Es geht darum, sich für eine EU-weite Listung der Revolutionsgarden einzusetzen, um Vermögenswerte einzufrieren und auch Einreisesperren zu realisieren, Handelsabkommen mit der EU wie das Instrument in Support of Trade Exchanges zurückzufahren bzw. zu beenden – auch darum geht es in dieser Initiative. Es gehört auch dazu, sich ständig und permanent innerhalb der Vereinten Nationen und des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen für eine Verurteilung des Irans auszusprechen. Ganz wesentlich gehört aber auch dazu, die Möglichkeiten und die Drehscheiben des islamistischen Regimes des Irans in Deutschland zu schließen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Iran ist nicht erst seit den letzten Wochen ein Terrorregime, das Menschenrechte mit Füßen tritt. Es ist ein Regime, das seine Bevölkerung unterdrückt, das jegliche Opposition bereits seit 40 Jahren niederschlägt. Mit der Wahl von Ebrahim Raisi zum Präsidenten im letzten Jahr hat sich die Lage nochmals verschärft. Möglicherweise befindet sich der Iran jetzt an einem Punkt der Entscheidung. Die aktuellen Geschehnisse sind vielleicht der Beginn der größten Veränderung sowohl im Inneren als auch im Äußeren seit der sogenannten Islamischen Revolution im Jahr 1979. Dass Deutschland die mutige Bevölkerung im Iran unterstützt, steht für mich außer Zweifel. Dies alles ist Bestandteil einer sehr schwierigen und auch komplexen Außenpolitik. Die Bundesregierung hat bei ihren umfangreichen Bemühungen jegliche Unterstützung verdient. Diese Unterstützung auch aus Thüringen heraus zu signalisieren, ist meiner Meinung nach richtig. Es heißt nun, die Verurteilung des Regimes und auch jegliche Initiativen, die dieses Regime verurteilen und auch bekämpfen, und natürlich auch die Freiheitsbewegung im Iran zu unterstützen. Was die Asylpolitik anbelangt, so gibt auch auf diesem Feld natürlich der Bund in seiner originären Zuständigkeit den maßgeblichen Takt vor. Entscheidungen, wie sie die Regierungsfraktionen jetzt in ihrem Antrag im Punkt III.2 und III.3 vorschlagen, stehen aus meiner Sicht ganz wesentlich in der Verantwortung des Bundes. Es ist auch die Aufgabe des Bundes, sich diesbezüglich nicht nur zu einer Haltung, sondern auch zu einer Entscheidung zu bekennen. Mehrfach hat die CDU-Fraktion deutlich gemacht, dass es keine Thüringer Außenpolitik geben darf. Dies stellt nicht nur das Aufenthaltsund Asylrecht generell und außerhalb auch dieses Punkts auf den Kopf, sondern verdreht auch ein Stück weit die grundgesetzlich geregelten Zuständigkeiten. Unser Aufenthaltsgesetz enthält eindeutige Regelungen und die Fragen von Aufenthaltserlaubnissen sind darin unmissverständlich geklärt. Hier Sonderregelungen einzuführen oder anzuwenden, würde das Konstrukt des Aufenthaltsrechts aufweichen.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das steht nicht im Antrag!) Darüber hinaus muss es dem Bund aufgrund seiner weitaus verfügbaren Möglichkeiten vorbehalten bleiben, auch Einreisemodalitäten zu regeln. Ich denke, dass es auf die Gesamtheit aller Faktoren ankommt. Deutschland soll seinen humanitären Verpflichtungen entsprechen und darf sich dieser humanitären Verpflichtung auch nicht entziehen. Jedoch darf die Einschätzung der eigenen Möglichkeiten natürlich auch nicht außen vor bleiben. Da gehören natürlich auch die eigenen Möglichkeiten von Thüringen mit dazu. Deshalb halte ich es für geboten, dass der zuständige Bund in allen diesbezüglichen Fragen die Initiative ergreift und die vorgeschlagenen Initiativen natürlich auch einer Lageeinschätzung des Bundes vorbehalten bleiben sollten.
„Jin, Jîyan, Azadî – Frau, Leben, Freiheit“ – Menschenrechte schützen, Solidarität mit den Protestierenden im Iran, Revolutionsgarden sanktionieren
Danke, Herr Präsident, danke, Herr Kollege Schard. Würden Sie mir recht geben, dass der Antrag dahin gehend eine Formulierung gewählt hat, dass in Absprache mit der Bundesregierung, in Absprache mit anderen Bundesländern keine eigenständige Außenpolitik des Freistaats Thüringen angestrebt wird, sondern eine gemeinsame solidarische Position erreicht werden soll? Würden Sie mir da recht geben?
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Ich gebe Ihnen in dieser Frage teilweise recht. Ihr Antrag enthält aber auch eine Spezifizierung des Aufenthalts hier in Thüringen.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Nein!)(Unruhe DIE LINKE)
Ich spreche Ihrem Punkt die allgemeine Regelung nicht ab. Aber es geht auch um die Spezifizierung hier in Thüringen, indem Aufenthalte auch hier in Thüringen spezifisch geregelt werden sollen. Ich bedanke mich dennoch für Ihre Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
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Sehr geehrter Präsident, vielen Dank! Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuhörerinnen, wo auch immer Sie uns zuhören, es ist für uns unbestritten, dass der Thüringer Landtag sich solidarisch gegenüber den Menschen im Iran zeigt, die sich dort der Willkür des iranischen Regimes widersetzen. Längst haben die Proteste alle gesellschaftlichen Schichten im ganzen Land erreicht und sind zum Ausdruck des über viele Jahre gewachsenen Frusts gegen willkürliche Drangsalierungen, Unterdrückung, Korruption und schlechte Regierungsführung geworden. Es ist schon viel gesagt worden über den Mut der Frauen und Mädchen, die eine treibende Kraft der Proteste waren und sich den staatlichen Repräsentanten und dem Repressionsapparat entgegenstellen. Mittlerweile haben sich viele Männer angeschlossen, insofern sind sie da zumindest in guter Unterstützung. Die Regierungskoalition im Bund hat unter Beteiligung der FDP ebenfalls zu diesem Thema einen Antrag im Deutschen Bundestag unter der Überschrift „Protestbewegung im Iran unterstützen – Druck auf das Regime in Teheran erhöhen“ verhandelt. In dem Papier geht es um die Menschenrechtslage und um die Art und Weise, wie in diesem politischen und gesellschaftlichen System die Rechte der Frauen untergraben werden. Da wird auch eine ganze Reihe konkreter Maßnahmen benannt, die die Bundesrepublik ergreifen wird, um Druck auszuüben und hoffentlich diese Missstände zu verändern. Darauf kann man, glaube ich, nur ein Stück weit hoffen. Als Freie Demokraten stehen wir an der Seite jedes einzelnen Menschen, der von einem Regime unterdrückt wird und der sich nach Freiheit sehnt. Wir kämpfen für eine Welt der Menschenrechte, für eine Welt, in der jeder Mensch friedlich protestieren kann, für eine Welt, in der Frauen frei und sicher sind. Wir fordern das Mullah-Regime dazu auf, die brutalen Repressionen gegen friedliche Demonstranten sofort einzustellen und Festgenommene, die gewaltlos demonstriert haben, freizulassen. Zudem fordern wir ein Ende der Internetzensur im Iran und stattdessen für die gesamte Bevölkerung einen Zugang zu Informationskanälen. Als Liberale fordern wir weiter, dass die Vorkommnisse vor Ort sofort und transparent aufgeklärt werden und dass es Sanktionen, starke Sanktionen gegen die verantwortlichen Menschenrechtsverletzer gibt und die Rechte von Frauen im Iran nachhaltig gestärkt werden. Wir sind uns hier an der Stelle mit den einbringenden Fraktionen an vielen Stellen einig und danken ganz herzlich dafür, dass das Thema hier zur Sprache kommt. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen und noch mal extra, sehr geehrte Frau Baum, herzlichen Dank für die Rede und herzlichen Dank auch dafür, dass deutlich gemacht wurde, dass es auch noch an ganz vielen anderen Stellen Möglichkeiten der Unterstützung der iranischen Oppositionellen gibt, unter anderem auch, indem man sicherere Kommunikationsmöglichkeiten zur Verfügung stellt. Das könnte sowohl Thüringen zumindest unterstützen, das kann aber auch über die Bundesrepublik Deutschland und das Europaparlament geschehen. Ich möchte zuerst auf die Vorredner aus CDUund AfD-Fraktion reagieren. Herr Schard, es ist schon ein bisschen verrückt, dass Sie darauf abheben, dass unser Antrag sozusagen Außenpolitik von Thüringen aus machen würde. Kollege Blechschmidt hat Sie darauf hingewiesen, dass in unserem Antrag immer steht: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, […] gemeinsam mit der Bundesregierung“ – das ist III.1. –, „in Abstimmung mit der Bundesregierung“ – unter III.2. – sowie „gemeinsam mit anderen Bundesländern und im Einvernehmen mit der Bundesministerin des Inneren und für Heimat“ – unter III.3. – entsprechend darauf hinzuwirken. Von daher ist es ehrlicherweise, glaube ich, eine ganz schöne Ausrede, die hier vorn gebracht wurde, um sich nicht positionieren zu müssen im Hinblick auf die in Deutschland und in Thüringen bereits befindlichen Iranerinnen und Iraner, denen Schutz und Sicherheit jetzt hier gewährt werden muss.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Wir alle wissen, wenn es zu Abschiebungen kommen sollte, sind diese Menschen garantiert nicht sicher im Iran, sondern sie gelten jetzt schon als Feinde und Feindinnen des Iran. Insofern haben wir eine Verantwortung gegenüber denen, die hier in Thüringen und in Deutschland sind. Sie heben vermutlich darauf ab, dass wir unter anderem geschrieben haben, dass die Ausländerbehörden in Thüringen per Erlass angewiesen werden, iranischen Geflüchteten verstärkt Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz zu erteilen, da eine Abschiebung und Ausreise in den Iran absehbar nicht zumutbar oder mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vereinbar wäre. Bundeseinheitlich soll aus denselben Gründen auf eine Aussetzung der Abschiebungen von iranischen Staatsangehörigen hingewirkt werden.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich fände das schon wichtig, wenn Sie mal zur Kenntnis nehmen, was bei uns im Antrag steht, und nicht aufgrund Ihrer – woher auch immer – getriebenen Motivation Unterstellungen vornehmen und Interpretationen dort hineinlesen, die so überhaupt nicht im Antrag enthalten sind. Ich will nur mal darauf hinweisen, da wir auch in Thüringen dieses Beispiel haben: Noch im November 2022 hat ein Mensch, der aus dem Iran hierher geflüchtet ist, hier in Thüringen Asyl beantragt hat, vor dem Verwaltungsgericht in Meiningen eine Ablehnung seines Asylantrags bekommen. Da ist die Abschiebung aktuell ausgesetzt bis zum 30. Juni. Darauf hat meine Kollegin Madeleine Henfling hingewiesen. Was danach ist, ist unklar. Es kann sein, dass er danach abgeschoben wird in den Iran. Das kann doch nicht im Sinne der CDU sein, ganz bewusst in Kauf zu nehmen, dass in sechs Monaten oder in fünf Monaten Menschen abgeschoben werden in den Iran. Sie gehen doch nicht davon aus, dass in fünf Monaten das iranische Mullah-Regime gekippt ist. Ich würde es mir wünschen. Wir alle würden es uns wünschen. Aber dem wird sehr wahrscheinlich nicht so sein, sondern wir müssen den Menschen im Iran weiter Kraft wünschen. Wir müssen alles dafür tun, um sie zu unterstützen. Und wir müssen vor allem alles dafür tun, dass diejenigen, die hier sind, auch in Sicherheit sind und in Sicherheit bleiben können – mindestens das.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Vielleicht überlegen Sie noch mal, ob Sie nicht doch diesem Antrag in seiner Gesamtheit zustimmen können. Ich glaube, das würde der CDU auch deswegen gut anstehen, weil die CDU in anderen Landesparlamenten genau das getan hat. Vielleicht schauen Sie mal, wie Ihre Kollegen und Kolleginnen in Nordrhein-Westfalen, in Berlin, aber auch in anderen Länderparlamenten gestimmt haben und dass die sogar solche Anträge mit eingereicht haben. Was ist denn mit der CDU in Thüringen nur los?! Ich will aber auch noch auf die Rede der Abgeordneten Herold zumindest ein Stück weit reagieren. Das ist schon erstaunlich, welche Parallelitäten man zwischen iranischen Hasspredigerinnen und – vor allem Männern, es gibt auch iranische Hasspredigerinnen im Übrigen – denen von rechts hier im Thüringer Landtag feststellen kann. Festzustellen ist nämlich an erster Stelle, dass beide darauf hinwirken wollen, Frauen vorzuschreiben, wie sie sich zu kleiden haben. Die einen sagen: Ihr müsst euch verschleiern und wenn ihr euch nicht verschleiert, dann müsst ihr eben mit den Konsequenzen rechnen, bis hin zum Tod. Die anderen sagen: Ihr dürft euch nicht verschleiern, und wenn ihr euch verschleiert, dann seid ihr kein Teil einer demokratischen Gesellschaft, dann seid ihr vermutlich Islamisten und Islamistinnen. Wissen Sie was? Ich kenne wirklich wunderbare Frauen, die sich ganz selbstbewusst entschieden haben, ein Kopftuch zu tragen. Ich kenne wunderbare Frauen mit muslimischem Hintergrund, die dem Islam angehören und den Islam leben, die kein Kopftuch tragen. Wissen Sie, was relevant ist, und wissen Sie, was auch die iranische Revolution, die feministische Revolution auszeichnet? Zu sagen: „Frau, Leben, Freiheit“. Das bedeutet nicht, dass Sie, die rechten Hetzer hier im Parlament, zu entscheiden haben, was Frauen tragen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das bedeutet genauso, dass nicht das iranische Mullah-Regime zu entscheiden hat, was Frauen tragen, sondern „Frau, Leben, Freiheit“ bedeutet: Die Frauen entscheiden, sie entscheiden sich für das Leben und sie entscheiden sich für die Freiheit. Ob die Freiheit mit oder ohne Kopftuch von ihnen gewählt wird, ist absolut nicht unsere Aufgabe, sondern es ist im Rahmen dessen, was die Frauen für sich jeweils entscheiden. Meine Güte! Wir haben dank Journalisten und Journalistinnen, dank vieler engagierter Aktivistinnen in den vergangenen Monaten sehr viele Informationen über die Vorkommnisse im Iran erhalten. Ich möchte zumindest mal an der Stelle Danke sagen an diejenigen, die da fast tagtäglich Aufklärungs- und Bildungsarbeit für uns leisten. Beispielhaft Gilda Sahebi, Dastan Jasim, aber genauso Shoura Hashemi und hier in Thüringen – und ich hoffe, dass das diejenigen jetzt vielleicht auch hören – ein Riesendankeschön an diejenigen, die hier Feminista gegründet haben, die hier in Thüringen aus der iranischen Opposition heraus versuchen, die Proteste im Iran mit zu unterstützen
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) und uns als Politiker und Politikerinnen immer wieder darauf aufmerksam machen, dass wir eine Aufgabe haben, die nicht an den Landesgrenzen von Thüringen endet, wenn man denn Demokratie, Freiheit, Menschenrechte ernst meint. Danke schön, unter anderem an Hossein und an Hassan, aber auch an andere, die uns da in den vergangenen Wochen und Monaten unterstützt haben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Die Journalistinnen und Journalisten haben in den vergangenen Wochen unter anderem mit Inhaftierten, die in den iranischen Haftanstalten eingesessen haben und dort entweder dadurch, dass sie viel Geld bezahlt haben, oder weil sich jemand für sie eingesetzt hat, freigekommen sind, sprechen können. Sie haben auch mit einem ehemaligen Häftlingswärter sprechen können, um die Vorkommnisse, die dort in den Gefängnissen geschehen, auch verifizieren zu können. Es gibt vom WDR, von der „Tagesschau“ dazu Berichte, die sich durchzulesen bzw. anzuschauen ich ihnen allen nur empfehlen kann. Ich finde ein Zitat so maßgeblich dafür, was im Iran gerade passiert: Ich bin bereit Opfer zu bringen und zu sterben, vielleicht kann ich den Morgen des freien Iran nicht erleben, aber zwei Generationen weiter werden sie sich bei uns für diese Freiheit bedanken. – Die Menschen im Iran sind bereit zu sterben, um einen freien Iran erleben zu können. Ich glaube, uns stellt sich die Frage, ob wir bereit sind, mit den begrenzten Möglichkeiten, die wir hier in Thüringen, die wir hier in Deutschland haben, sie dabei zu unterstützen. Eine kleine Möglichkeit ist, heute hier die Hand für diesen Antrag zu heben und damit den Exil-Iranerinnen hier in Thüringen, aber auch denen, die im Iran auf die Straßen gehen, ganz klar das Zeichen zu geben: Wir sind bereit, euch zu unterstützen. Wir wünschen euch alle Kraft durchzuhalten, wir wünschen euch, dass „Frau, Leben, Freiheit“ möglichst bald Realität wird! Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
„Jin, Jîyan, Azadî – Frau, Leben, Freiheit“ – Menschenrechte schützen, Solidarität mit den Protestierenden im Iran, Revolutionsgarden sanktionieren
Vielen Dank, Frau König-Preuss. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine Wortmeldungen mehr. Ich schaue zur Landesregierung. Frau Ministerin Denstädt, ich freue mich auf die erste Rede, die ich von Ihnen hier hören darf.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
„Jin, Jîyan, Azadî – Frau, Leben, Freiheit“ – Menschenrechte schützen, Solidarität mit den Protestierenden im Iran, Revolutionsgarden sanktionieren
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Gäste, sehr geehrte Zuschauende am Livestream, seit die 22-jährige Kurdin Jina Mahsa Amini Mitte September 2022 wegen eines falsch getragenen Kopftuchs von der Sittenpolizei festgenommen wurde und unter ungeklärten Umständen zu Tode kam, reißen die Proteste im Iran, im internationalen Kontext und auch in Thüringen nicht ab, ganz im Gegenteil. Seit September des vergangenen Jahres hat sich der anfängliche Protest zu einer Revolutionsbewegung entwickelt. Trotz massiver Repressalien durch das iranische Regime unter Führung sogenannter Geistlicher gehen Frauen, Männer, gehen Kinder auf die Straße. Sie verweigern den Besuch der Schulen, rasieren sich die Haare ab, verzichten auf das Tragen des Kopftuchs. Tausende Menschen wurden dafür seither festgenommen, Hunderte durch Gewalt auf der Straße oder durch Vollzug der Todesstrafe getötet, weil ein totalitäres Regime meint, sich über den Freiheitswillen seiner Bevölkerung stellen zu können; ein Regime, welches nicht davor zurückschreckt, auch jenen Iranerinnen und Iraner zu drohen und Gewalt anzutun, die sich im Exil befinden. Eine zentrale Rolle der Niederschlagung der Proteste spielen die sogenannten Revolutionsgarden. Diese gehen mit einer Brutalität und Willkür gegen die iranische Bevölkerung vor, die erschüttert und fassungslos macht. Umso mehr hat mich persönlich verwundert, dass sich die EU-Außenministerinnen und Außenminister bei ihrer Tagung am 23. Januar in diesem Jahr nicht darauf verständigen konnten, diese Paramilitärs mit ihren weitverzweigten Netzwerken
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) informeller Firmen und Rüstungsbetriebe als terroristische Vereinigung einzustufen. Solchem Zaudern gegenüber machen die Forderungen des vorliegenden Antrags und macht die Debatte hier im Landtag deutlich, dass das Leid der iranischen Bevölkerung auch eine Herausforderung für das politische Handeln der Länder außerhalb des Irans sowie in und für Thüringen darstellt. Da macht es aus meiner Sicht keinen Unterschied, dass sich die Forderungen, die iranischen Oligarchen und die sogenannten Revolutionsgarden zu sanktionieren, um den aus dem Iran Fliehenden eine sichere Einreise in die EU zu gewährleisten, in erster Linie an den Bund richten. Denn Thüringen ist eingebunden in ein föderales Beziehungsgeflecht der Länder und des Bundes und ist außerdem Teil eines weltweiten wirtschaftlichen Handelsnetzes. Als solcher hat der Freistaat natürlich auch ein – wenn auch begrenztes – Gewicht in bestehenden Strukturen außenpolitischer Gestaltungsmöglichkeiten. Zudem glaube ich, dass auch ein Bekenntnis Thüringer Institutionen zu den die Proteste tragenden Grundwerten ein wichtiges Zeichen der Solidarität sein kann, das den geflohenen Iranerinnen in Thüringen, aber auch den in der Heimat ausharrenden Regimekritikerinnen signalisiert: Ihr seid nicht allein, eure Freiheitsliebe findet ihr Pendant in unseren Werten! Und so wird sich die Thüringer Landesregierung weiterhin auch gegenüber dem Bund in den einschlägigen Bund-Länder-Gremien für die im Antrag benannten Anliegen starkmachen. Dazu gehört selbstverständlich auch die Forderung, im Rahmen der Durchführung der Asylverfahren die besondere Situation im Iran Berücksichtigung finden zu lassen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Allerdings hoffe ich schon jetzt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Einschätzung teilt, dass die aktuelle Situation im Iran konkrete Auswirkungen auf die Verfahren haben sollte. Ich werde jedenfalls den nächsten Austausch meines Hauses mit dem BAMF zum Anlass nehmen, genau dies zu erfragen und nötigenfalls darauf hinzuwirken. Sehr geehrte Damen und Herren, darüber hinaus stellt sich die Frage, was wir als Thüringer Landesregierung für die in Thüringen lebenden Iranerinnen und Iraner tun können. Im Dezember letzten Jahres hat die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren einstimmig den Beschluss gefasst, bis auf Weiteres keine Abschiebungen in den Iran durchzuführen. Daraufhin hat das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz wie auch viele weitere Bundesländer einen formellen Abschiebestopp auf Basis des § 60a Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erlassen, der vorerst bis Ende Juni 2023 gilt. In Abstimmung mit Herrn Innenminister Maier werde ich mich dafür einsetzen, dass die Frühjahrs-IMK einen weiteren bundesweiten Abschiebestopp für den Iran beschließt.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wir gehen angesichts der aktuellen Situation im Iran davon aus, dass der Thüringer Abschiebestopp über Ende Juni 2023 hinaus verlängert werden kann. Die Koalitionsfraktionen mahnen nun mit dem vorliegenden Antrag, den Aufenthalt der im Bundesland lebenden iranischen Staatsangehörigen nicht bloß zu dulden, sondern den Menschen auch eine Aufenthaltsgewährung zu schaffen und Aufenthaltserlaubnis zu ermöglichen. Ich danke den Koalitionsfraktionen für diese Impulse, werde diese aufgreifen und die Möglichkeiten umfassend ausloten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
„Jin, Jîyan, Azadî – Frau, Leben, Freiheit“ – Menschenrechte schützen, Solidarität mit den Protestierenden im Iran, Revolutionsgarden sanktionieren
Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung. Ich habe vernommen aus den Reihen der CDU, dass es den Antrag auf – bitte schön, Herr Bühl.
„Jin, Jîyan, Azadî – Frau, Leben, Freiheit“ – Menschenrechte schützen, Solidarität mit den Protestierenden im Iran, Revolutionsgarden sanktionieren
Ja, der Antrag hat verschiedene Punkte, denen wir zustimmen können, und manche, bei denen das, wie unser Kollege Schard das begründet hat, nicht möglich ist. Von daher würden wir darum bitten, die Punkte einzeln abstimmen zu können.
„Jin, Jîyan, Azadî – Frau, Leben, Freiheit“ – Menschenrechte schützen, Solidarität mit den Protestierenden im Iran, Revolutionsgarden sanktionieren
Das macht es etwas umfangreich, aber dann stelle ich die Frage in die Runde, ob dieser Einzelabstimmung zugestimmt wird. Das ist nicht der Fall. Damit wird im Block abgestimmt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stimmen über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/7145 ab. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen aus der Koalition. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der AfD ‑ Fraktion. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen des übrigen Hauses. Damit ist der Antrag angenommen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Ich möchte
mein Abstimmungsverhalten erklären!) Gut. Dann erklären Sie bitte ihr persönliches Abstimmungsverhalten, Herr Kollege Schard.
„Jin, Jîyan, Azadî – Frau, Leben, Freiheit“ – Menschenrechte schützen, Solidarität mit den Protestierenden im Iran, Revolutionsgarden sanktionieren
Meine Damen und Herren, es ist, denke ich, aus meiner Rede die Position meiner Fraktion deutlich geworden, dass wir mit wesentlichen Forderungen und wesentlichen Einschätzungen im Antrag oder die aus dem Antrag der Koalitionsfraktionen hervorgehen, vollkommen d‘accord und einverstanden sind. Womit wir jedoch Probleme haben – auch das ist deutlich geworden und ich rede über mein Abstimmungsverhalten –, ist der letzte Teil, wo es um eine Auslegung bzw. Änderung des gesamten Asylverfahrens geht. Und es geht auch darum, die Asylverfahren einheitlich und für alle fair und für alle genauso zu behandeln.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das steht doch drin!) Es werden hier unter Punkt III.2 für Asylverfahren, die Iraner betreffen, Sonderverhältnisse gefordert, und wenn, muss man das natürlich stringent für alle Asylbewerber fordern. Ich persönlich bin auch gegen eine Vermischung des Rechtskreises der Duldung und der Aufenthaltserlaubnis. Auch das geht aus diesem Antrag hervor. Deshalb habe ich mich, weil es nicht anders möglich war, bei dem Gesamtantrag enthalten, enthalten müssen, weil die wesentlichen Teile ja nicht einzeln abgestimmt werden konnten. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
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Vielen Dank, Herr Kollege Schard. Weitere Wortmeldungen zur Erklärung des Abstimmungsverhaltens sehe ich nicht und damit schließe ich jetzt diesen Tagesordnungspunkt. Wir gehen jetzt in die Mittagspause und sehen uns hier 13.56 Uhr wieder. Meine Damen und Herren, die gebührenden Minutenüberziehungen zur Mittagspause sind gewährt, wir fahren also wieder fort. Ich rufe auf die Tagesordnungspunkte 28, 29, 31 und 34 bis 36 . Der Tagesordnungspunkt 30 wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7208 Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung schlagen diejenigen Fraktionen, die nicht die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Landtags stellen, jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin bzw. zum Vizepräsidenten des Landtags vor. Wahlvorschlagsberechtigt ist insoweit die Fraktion der AfD. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/7208 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Uwe Thrum. Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/7175 Die Fraktion Die Linke ist aufgrund der Auswirkungen der Aberkennung des Gruppenstatus für den früheren Zusammenschluss der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze als Parlamentarische Gruppe der BfTh auf den parlamentarischen Bereich für die Wahl einer Schriftführerin bzw. eines Schriftführers vorschlagsberechtigt. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/7175 vor. Vorgeschlagen ist Frau Abgeordnete Donata Vogtschmidt. Der Landtag wählt die Schriftführerinnen und Schriftführer mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist erkennbar nicht der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7206 Der Landtag hat bislang zwei der insgesamt drei Mitglieder der G10-Kommission gewählt. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/7206 vor. Vorgeschlagen ist für eine zweite Wahlwiederholung Herr Abgeordneter Robert Sesselmann. Nachdem sämtliche Mitglieder der vorschlagsberechtigten Fraktion der AfD in einem Wahlgang und einer ersten Wahlwiederholung nicht gewählt wurden, hat die Vorberatung des AfD-Wahlvorschlags in einem parlamentarischen Gremium außerhalb des Plenums im Sinne der Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in der Drucksache 3/970 in der 85. Sitzung des Ältestenrats am 1. November 2022 stattgefunden, um zweite Wahlwiederholungen zu ermöglichen. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Das ist ebenfalls erkennbar nicht der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/7176 Gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes wird beim Landesbeauftragten für den Datenschutz ein Beirat gebildet, der aus insgesamt neun Mitgliedern besteht. Sechs dieser Mitglieder werden vom Landtag bestellt. Für jedes Beiratsmitglied wird eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter bestellt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Nachdem Herr Abgeordneter Sesselmann von der Fraktion der AfD seinen Rücktritt als stellvertretendes Mitglied des Beirats erklärt hat, ist aufgrund der aktuellen Zusammensetzung des Landtags ein neues stellvertretendes Mitglied auf Vorschlag der Fraktion Die Linke zu wählen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/7176 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Markus Gleichmann. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Das ist auch nicht der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der SPD - Drucksache 7/7135 Gemäß § 8 Abs. 1 und 2 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes gehören dem Landesjugendhilfeausschuss 25 stimmberechtigte Mitglieder an, von denen sechs Mitglieder und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter vom Landtag gewählt werden. Die heutige Wahl eines neuen stellvertretenden Mitglieds ist notwendig, weil Frau Abgeordnete Diana Lehmann, die in der 3. Plenarsitzung am 12. Dezember 2019 als stellvertretendes Mitglied gewählt wurde, ihren Rücktritt erklärt hat. Der Wahlvorschlag der Fraktion der SPD liegt Ihnen in der Drucksache 7/7135 vor. Vorgeschlagen ist Frau Alexandra Wallrodt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Das ist auch nicht der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7209 Gemäß § 10 Nr. 2 Buchst. d) der Stiftungssatzung gehören dem Kuratorium, welches aus insgesamt 13 Mitgliedern besteht, unter anderem drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Fraktionen an. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/7209 vor. Vorgeschlagen ist für eine erste Wahlwiederholung Herr Abgeordneter Jörg Henke. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Das ist auch nicht der Fall. Meine Damen und Herren, Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf sechs Stimmzettel. Sie können auf jedem dieser Stimmzettel einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Enthält ein Stimmzettel mehr als ein Kreuz oder ist das Stimmverhalten nicht eindeutig festzustellen, ist der Stimmzettel als ungültig zu werten. Als Wahlhelfer sind eingesetzt Herr Abgeordneter Reinhardt, Herr Abgeordneter Henkel und Herr Abgeordneter Liebscher. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)
Meine Damen und Herren, konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Ich sehe keinen Widerspruch. Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß, meine Damen und Herren, rufe ich währenddessen den Tagesordnungspunkt 37 auf Ich weise noch mal darauf hin: Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller hat das Recht, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen. Zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden – § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung. Erster – er steht schon parat – ist Herr Abgeordneter Bilay mit der Drucksache 7/7083. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Vielen Dank. Thüringer Unterstützung beim Polizeieinsatz in Lützerath Über 300 Dörfer sind für die Braunkohle in Deutschland bereits abgebaggert worden, das Dorf Lützerath in Nordrhein-Westfalen soll im Ergebnis einer politischen Entscheidung als Nächstes folgen. In der Gesellschaft ist dieser Schritt umstritten, Tausende protestierten vor Ort. Der zuständige Polizeipräsident äußerte im Vorfeld, er hätte sich gewünscht, die Räumung hätte sich vermeiden lassen, auch teile er die Sorgen der Protestierenden vor einer weiteren Erderwärmung und vor den Folgen einer Nichteinhaltung des völkerrechtlich vereinbarten 1,5-Grad-Ziels. Auch aus Zivilgesellschaft, Forschung und Wissenschaft wurden Bedenken geäußert, unter anderem seitens eines Instituts für Wirtschaftsforschung, wonach die „Abbaggerung weiterer Dörfer wegen darunterliegender Braunkohlevorräte für den Braunkohlestrombedarf […] nicht notwendig“ sei. Ebenso existieren nach Kenntnis des Fragestellers Aussagen, wonach die Abbaggerung samt Folgen im Rahmen einer Gesamtabwägung (verletzte Polizisten sowie Protestierende, Umsiedlung, zerstörte Landschaft, CO -Emissionen, Nichteinhaltung der Sektorenzie2 le) – trotz Krisensituation – nicht zwangsläufig verhältnismäßig sei. Die Polizei als vollziehende staatliche Gewalt und als Vollzugshilfe im Auftrag setzte die Entscheidung, den Ort leerzuziehen, durch die am 11. Januar 2023 gestartete Räumung um. Dabei wurde sie aus anderen Bundesländern unterstützt, nach Medienberichten sei dabei der Toilettenwagen der Thüringer Polizei entsandt worden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Anfragen gab es wann aus NordrheinWestfalen hinsichtlich einer personellen und materiellen Unterstützung durch die Thüringer Polizei anlässlich des Einsatzes in Lützerath sowie etwaiger Vor- und Nachbereitungen? 2. In welcher Weise wurde diesen Anfragen entsprochen, insbesondere mit Blick auf die Anzahl der Kräfte der Thüringer Polizei, die mit welcher Technik wann im Kontext Lützerath wie lange eingesetzt waren? 3. Sofern den aus Frage 1 genannten Anforderungen bzw. Bitten des Landes Nordrhein-Westfalen nicht voll entsprochen wurde, was waren hierbei die Gründe? 4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den in der Einleitung dargelegten Sichtweisen, nach denen ein weiterer Braunkohleabbau weder für den Braunkohlestrombedarf notwendig noch zwangsläufig verhältnismäßig sei (bitte begründen)?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bilay beantworte ich für die Landesregierung wie folgt, wobei ich die ersten drei Fragen aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantworten möchte: Das Land Nordrhein-Westfalen führte in den vergangenen Wochen einen polizeilichen Einsatz zu Räumungs- und Absperrmaßnahmen rund um den Braunkohletagebau bei der ehemaligen Ortschaft Lützerath durch. Hierfür wurden durch NRW seit Dezember 2022 mehrere Unterstützungsersuchen für Polizeikräfte und polizeiliche Einsatzmittel an den Bund und die Länder gestellt. Dieser Prozess ist seit Jahren bundesweit etabliert. Solche Ersuchen richten sich grundsätzlich nicht an ausgewählte Adressaten, sondern an die Länder und den Bund gleichermaßen. Die Adressaten prüfen sodann ihre individuellen Dispositionsfreiheiten und bieten dem anfragenden Land, hier NordrheinWestfalen, Einsatzeinheiten oder/und Einsatzmittel an. Die Thüringer Polizei unterstützte im Ergebnis das Land Nordrhein-Westfalen mit den Toilettenkraftwagen inklusive zweier Bediensteter als Bedienpersonal im Zeitraum vom 11. bis 22. Januar 2023. Die Thüringer Polizei prüft alle Unterstützungsersuchen wohlwollend und offeriert ihre Hilfe, wenn – erstens – die erbetenen Kräfte oder/und Mittel in der Thüringer Polizei vorhanden sind, zweitens, diese Kräfte oder/und Mittel für eigene Aufgaben in diesem oder einem angrenzenden Zeitraum nicht erforderlich sind und – drittens – in der jeweiligen Gesamtschau keine arbeitszeitrechlichen Aspekte oder Ähnliches gegen eine Unterstützungsleistung sprechen. Ich komme zu Frage 4: Die Landesregierung strebt ein baldmögliches bundesweites Ende der Braunkohleverstromung an. Im Hinblick auf die Sicherung der gesamtstaatlichen Energieversorgung war es aufgrund der durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hervorgerufenen Entwicklungen am Gasmarkt notwendig, vorübergehend den Anteil von Kohlestrom im Energiemix zu erhöhen. Hiermit handelt es sich jedoch nur um eine kurzfristige Übergangslösung zur Wahrung der Versorgungssicherheit. Tatsächlich wird mit dem auf 2030 vorgezogenen Kohleausstieg im Rheinischen Revier die Abbaumenge um etwa 280 Millionen Tonnen Braunkohle reduziert. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Nachfragen sehe ich keine. Damit kommen wir zur zweiten Mündlichen Anfrage, der des Abgeordneten Schard in der Drucksache 7/7100.
Fragwürdige Einstellungspraxis in der RamelowRegierung nachgefragt: Lebenszeitverbeamtung von Staatssekretärinnen und Staatssekretären In der Fragestunde der Plenarsitzung am 15. Dezember 2022 beantwortete der Thüringer Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei – im Nachfolgenden: Minister – mehrere Mündliche Anfragen zur fragwürdigen Einstellungspraxis von Staatssekretärinnen und Staatssekretären. Anlass waren Medienberichte des Magazins „DER SPIEGEL“ vom 25. November 2022, in dem unter Bezugnahme auf einen Prüfbericht des Thüringer Rechnungshofs die Einstellungspraxis für Staatssekretäre als „rechtswidrig“, „fehlerhaft“ und „schlichtweg intransparent“ bezeichnet wurde. Die Mündliche Anfrage in der Drucksache 7/6828 zielte auf die Einstellung in einem höheren Amt als dem Eingangsamt unter Berücksichtigung des individuellen fiktiven Werdegangs nach § 28 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die Laufbahnen der Beamten ab. Auf Nachfrage des Fragestellers der damaligen Mündlichen Anfrage, welche Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sich derzeit im Status eines Probezeitbeamten befinden würden, antwortete der Minister, dass er die genaue Übersicht derjenigen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, die sich nach ihrer Ernennung noch im Status eines Probezeitbeamten befinden würden, aus dem Kopf nicht aufsagen könne. Ich frage die Landesregierung: 1. Handelt es sich bei der Tatsache, dass der Minister in der Fragestunde am 15. Dezember 2022 keine Auskunft über diejenigen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre machen konnte, die sich nach ihrer Ernennung noch im Status eines Probezeitbeamten befinden, um eine Erinnerungslücke oder lagen ihm diese Informationen zu diesem Zeitpunkt tatsächlich nicht vor? 2. Welche Staatssekretärinnen und Staatssekretäre befinden sich derzeit im Status eines Probezeitbeamten (bitte im Einzelnen auflisten)? 3. Wie lange dauern die Probezeiten der in Frage 2 genannten Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretäre noch an – bitte im Einzelnen auflisten –? 4. Beabsichtigt die Landesregierung, die Ernennung der in Antwort zu Frage 2 genannten Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretäre noch in dieser Legislaturperiode durchzuführen – bitte unter Angabe einer Begründung im Einzelnen auflisten –?
Sehr herzlichen Dank. Herr Abgeordneter, sehr geehrter Herr Präsident, die Fragen 1 bis 4 beantworte ich im Block. Zu Frage 1 antworte ich aber mit: sowohl als auch. Zu den weiteren Fragen 2, 3 und 4: Die Probezeit der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre richtet sich – das hatte ich ja in der einstündigen Befragung in der entsprechenden Plenarsitzung deutlich gemacht – nach den Bestimmungen des Thüringer Laufbahngesetzes. Grundsätzlich gibt das Thüringer Laufbahngesetz eine dreijährige Probezeit für alle Beamtinnen und Beamten vor. Unter Anrechnung von vorherigen hauptberuflichen Tätigkeiten – da geht es dann um die, die nach Art und Schwierigkeit einem Amt der betreffenden Laufbahn entsprechen – kann aber eine Anrechnung auf die Probezeit erfolgen. Es ist in jedem Fall aber eine Mindestprobezeit von einem Jahr abzuleisten. Für die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre gibt es auch keine Ausnahmen, das Mindestprobejahr von einem Jahr muss mindestens absolviert werden. Die Prüfung, ob und gegebenenfalls welche vorherigen hauptberuflichen Tätigkeiten auf die Probezeit angerechnet werden, hängt dann im Einzelfall von jeder Staatssekretärin und jedem Staatssekretär und deren beruflichen Lebenslauf ab. Frau Staatssekretärin Tina Beer in der Staatskanzlei und Herr Staatssekretär Dr. Vogel, Staatssekretär im Umwelt-, Energie- und Naturschutzministerium, befinden sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch in einem Beamtenverhältnis auf Probe und leisten die nach dem Thüringer Laufbahngesetz vorgeschriebene Probezeit ab. Sowohl bei Frau Staatssekretärin Beer als auch bei Staatssekretär Dr. Vogel läuft die laufbahnrechtliche Probezeit im laufenden Jahr ab, bei Frau Staatssekretärin Beer mit Ablauf des 3. März 2023, bei Staatssekretär Dr. Vogel mit Ablauf des 30. April 2023. Es ist beabsichtigt, die Beamtenverhältnisse auf Probe in Beamtenverhältnisse auf Lebenszeit umzuwandeln und die entsprechenden Ernennungen vorzunehmen.
Herzlichen Dank erst mal für die Beantwortung der Frage. Sie hatten gesagt, dass die Probezeit der beiden genannten Staatssekretäre am 3. März bzw. 30. April
– mit Ablauf – endet. Können Sie vielleicht noch mal nachsteuern, weshalb die in diesem engen zeitlichen Zusammenhang ablaufen? Die zweite Frage wäre, ob die Landesregierung beabsichtigt, vor dem mittlerweile auch bekannt gewordenen Ermittlungsverfahren oder vor der Mitteilung der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens diese Umwandlung der Probezeiten in die Lebenszeiten noch vorzunehmen. Danke.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich will die Nachfragen wie folgt beantworten: Ich habe deutlich gemacht in meiner Antwort, dass mindestens eine einjährige Laufbahn in Probezeit zu absolvieren ist oder maximal drei Jahre. Das hängt von den vorhergehenden Zeiten ab. In der Berechnung der vorgehenden Zeiten ergibt sich dann die Tatsache, dass Frau Staatssekretärin Beer zwar bereits deutlich vor Staatssekretär Dr. Vogel in das Amt der Staatssekretärin ernannt wurde, aber sie zu einem näher beieinanderliegenden Zeitraum zu Beamten auf Lebenszeit ernannt werden. Damit habe ich auch Ihre zweite Nachfrage beantwortet. Es stehen der Umwandlung der Beamtenverhältnisse von dem Beamtenverhältnis auf Probe in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit keine rechtlichen Gründe entgegen. Insofern ist die entsprechende Umwandlung der Beamtenverhältnisse vorgesehen.
Herr Minister, ich muss da noch mal nachfragen. Das heißt also: Frau Beer ist länger im Amt, Herr Vogel kürzer, bei Herrn Vogel wurde mehr angerechnet und deswegen endet die Probezeit zu einem ähnlichen Zeitpunkt. Was ist der Unterschied bzw. welche Tätigkeiten wurden bei Herrn Vogel angerechnet, dass die Probezeit auf ein Jahr verkürzt werden kann?
Auf die Gefahr hin, dass ich eine nächste Mündliche Anfrage kriege, in der Sie mir die Frage stellen, ob das Erinnerungslücken sind oder mir die Informationen nicht vorliegen: Ich kann Ihnen den genauen Lebenslauf von Staatssekretär Dr. Vogel, den Sie wahrscheinlich auf Ihrem Platz im Internet einfacher recherchieren können als ich, jetzt aus dem Kopf nicht aufzählen, sondern erst mal nur darauf verweisen, dass es durch die entsprechende Prüfung eine entsprechende Anerkennung gegeben hat. Ich bin gern bereit, Ihnen das in einem Rahmen, in dem wir auch personelle Einzelfälle betrachten, was wir gemeinhin nicht in Plenarsitzungen aufrufen, dann im Detail darzustellen. Herr Schard, Sie hatten mich vor einiger Zeit auch in den Justizausschuss eingeladen, ich kann das auch in einem anderen zuständigen Ausschuss im Einzelfall noch mal machen, aber hier sind mir diese Informationen gerade nicht zur Hand, sodass ich Ihnen das jetzt nicht beantworten kann.
Danke, sehr geehrter Herr Präsident. Schwarzarbeit in Thüringen Laut Website des Bundesministeriums der Finanzen sind nahezu alle Bereiche des Wirtschaftslebens von Schwarzarbeit betroffen, auch der Bereich illegaler Beschäftigung in Subunternehmen. Nach der Zolljahresstatistik 2021 gemäß Internetveröffentlichung werden die Aktivitäten der Zollverwaltung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit für ganz Deutschland wie folgt angegeben: Prüfungen von Arbeitgebern rund 48.000 und eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Straftaten rund 120.000. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit Bundespolizei, Zoll und Ausländerbehörde im Kontext der Bekämpfung von Schwarzarbeit in Thüringen? 2. Sind Gewerkschaften, das Beratungsnetzwerk Faire Mobilität und/oder das Projekt Faire Integration, insbesondere vor dem Hintergrund, die Rechte von Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern zu stärken, mit eingebunden, wenn nein, warum nicht? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, auf Landes- sowie auf Bundesebene Schwarzarbeit insbesondere illegaler Beschäftigung entgegenzuwirken? 4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung auf Landes- und Bundesebene, die Bekämpfung von Schwarzarbeit in Subunternehmen zu verbessern bzw. welche Maßnahmen und Akteure müssten dafür gestärkt werden? Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Frau Güngör, zunächst eine Vorbemerkung: Die Frage der Schwarzarbeit ressortiert, wie Sie wissen, im Bund im Finanzministerium in der Zollabteilung. Hier in der Landesregierung sind einige Ressorts involviert und für die antworte ich gleichermaßen mit. Zu Frage 1: Zuständig für die Durchführung der Prüfungsaufgaben nach § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung sind die Behörden der Zollverwaltung. Eine Vielzahl von Behörden, die in § 2 Abs. 4 dieses Gesetzes genannt sind, unterstützt die Behörden der Zollverwaltung bei ihren Prüfungen. Die Prüfungen werden sowohl anlassbezogen als auch verdachtsunabhängig durchgeführt und können auch vergangene Zeiträume umfassen. Neben der gegenseitigen Übersendung von Hinweisen und Mitteilungen sowie einem gegenseitigen Informationsaustausch stellen die Behörden auch auf konkrete Anfrage Daten und Informationen zur Verfügung. In Einzelfällen erfolgen gemeinsame Prüfungen. Ergänzend wird auf die Antwort des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie auf Frage 5 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Aust, Hoffmann und Mühlmann unter dem Titel „Kontrollen des Zolls zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Arbeit in Thüringen“ in der Drucksache 7/6770 vom November 2022 Bezug genommen. Hinsichtlich der Zusammenarbeit der Ausländerbehörden mit den Zollbehörden kann Folgendes aus der Zuständigkeit des Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz gesagt werden: Grundlage für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung ist das von mir angesprochene Gesetz. Die Behörden der Zollverwaltung prüfen nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 unter anderem, ob bei ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel vorliegen. Nach § 2 Abs. 4 Satz 1 Nummer 9 sind die Ausländerbehörden zur Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit – der FKS – verpflichtet. Diese umfasst die gegenseitige Unterrichtung über das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für Verstöße, bei denen die ermittelnde Behörde nicht selbst zuständig ist, im Weiteren die Abstimmung von Kontrollen und das Durchführen gemeinsamer Kontrollen bei größeren zu prüfenden Arbeitsstätten oder Firmen. Ferner möchte ich auf den Leitfaden des Bundesministeriums der Finanzen und der Innenministerien der Länder über die Grundsätze der Zusammenarbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung – FKS – mit den Ausländerbehörden in den Ländern hinweisen. Zu Frage 2: Seit dem Jahr 2017 wird durch das Arbeitsministerium das Landesprojekt „Faire Mobilität“ – meint arbeits- und sozialrechtliche Aufklärung von EU-Bürgerinnen – über die Richtlinie zum Landesprogramm Arbeit für Thüringen – die LAT-Richtlinie – gefördert. Es ist aus den verschiedenen Auswertungen des Projekts bekannt, dass unter anderem eine Kooperation mit der Zollverwaltung erfolgt. Die Ergebnisse dieser Kooperation sind dem Arbeitsministerium allerdings nicht bekannt, da dies nicht das vorgegebene Ziel der Förderung ist. Seit dem 1. Januar 2023 unterstützt das Arbeitsministerium im Zuge einer Kofinanzierung aus der LAT-Richtlinie zudem das Bundesprojekt „Faire Integration“ und die ESF Plus IQ-Richtlinie „Integration durch Qualifizierung“, welche an die Zielgruppe der geflüchteten Menschen gerichtet sind. Beide Vorhaben sollen durch die Beratung in sozial- und arbeitsrechtlichen Themen bzw. Fragestellungen die jeweiligen Ratsuchenden vor Ausbeutung und Benachteiligung im Arbeitsverhältnis schützen. Dabei steht die Problematik „Schwarzarbeit“ zwar nicht im Fokus der Förderung, sie wird aber in der Praxis tangiert. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz als zuständige Arbeitsschutzbehörde arbeitet außerdem mit Beratungsnetzwerken wie „Faire Mobilität“ etc. zusammen. Zu Frage 3 die Antwort: Zunächst wird auf die bereits eingangs genannte Antwort auf Frage 5 der Kleinen Anfrage „Kontrollen des Zolls zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Arbeit in Thüringen“ hingewiesen. Darüber hinaus wird auf die Vereinbarung über die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung und den für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden der Länder aufmerksam gemacht. In diesem Zusammenhang wird eine Intensivierung der Zusammenarbeit angestrebt mit dem Ziel, eine effektive und reibungslose Kooperation der Behörden zur Gewährleistung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen, frei von Ausbeutung und anderen Menschenrechtsverletzungen zu erreichen. Schließlich letztens – Antwort zu Frage 4: Zur 99. Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2022 wurde auf Initiative des Arbeits- und Sozialministeriums der Beschluss „Umgehung von Arbeitsschutzbedingungen bei prekären Beschäftigungsverhältnissen in der Branche Kurier-, Express- und Paketdienste verhindern“ gefasst. Mit dem Ziel, die Arbeitsschutzaufsicht zu stärken und der Umgehung von Arbeitsschutzmindeststandards entgegenzutreten, beinhaltet der Beschlussvorschlag Maßnahmen zur länderübergreifenden Zusammenarbeit oder zur Überwindung von Vollzugshürden.
Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es Nachfragen? Keine. Damit kommen wir zur vierten Anfrage. Das ist die Anfrage der Abgeordneten Hoffmann in der Drucksache 7/7113. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Danke, Herr Präsident. Härtefallhilfen für Thüringer Tierheime Laut einer Meldung der „Thüringischen Landeszeitung“ vom 28. Dezember 2022 können Thüringer Tierheime im Rahmen des Sondervermögens des Landes zur Bewältigung der Energiekrise finanzielle Unterstützung erhalten. Es werde diesbezüglich eine Abfrage des Bedarfs geben. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem Zeitraum wurde die Bedarfsabfrage durchgeführt (bitte unter Angabe des Anfangs- und Endzeitpunkts)? 2. Welcher Gesamtbedarf wurde durch die Abfrage bei wie vielen Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen ermittelt? 3. Welche Fragestellungen wurden an die befragten Einrichtungen gestellt? 4. Wann tritt die diesbezügliche Richtlinie in Kraft?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, seitens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten: Zunächst Fragen 1 und 2 gemeinsam: Im Rahmen des Thüringer Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Hilfen zur Bewältigung der Energiekrise und zur Überwindung der Folgen der Corona-Pandemie“, also kurz gesagt des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes, wurden im Zuge dessen letzte Änderungen zum 19. Oktober 2022 dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport unter anderem Mittel in Höhe von insgesamt 6 Millionen Euro zur Bewirtschaftung übertragen. Es handelt sich um Härtefallhilfen, welche lediglich unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden können. Die bereitgestellten Mittel sollen zur Förderung von nicht wirtschaftlich tätigen Vereinen im Zuständigkeitsbereich des TMASGFF und des TMBJS dienen, denen aufgrund der Energiekrise eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung droht. Zur Feststellung eines eventuell vorhandenen Bedarfs und im Rahmen von ersten fachlichen Abwägungen wurde eine Bedarfsabfrage unter den potenziellen Antragstellerinnen, Trägern von Tierheimen oder tierheimähnlichen Einrichtungen konzipiert. Diese Abfrage wurde durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz koordiniert. Die Anfrage wurde über die Veterinärämter am 9. Januar 2023 weitergereicht und bis zum 26. sollten dann die entsprechenden Hinweise zurückgemeldet werden. Da Tierheime keine Einrichtungen der Tierschutzverwaltung nach dem Tierschutzgesetz sind und keine Behördeneigenschaften in diesem Sinne haben, gestaltete sich die Beantwortung der Abfrage auf freiwilliger Basis. Abgefragt wurden die unmittelbar zu erwartenden Steigerungen an Energiekosten für die Jahre 2022 bis 2024, welche durch die Vereine aller Voraussicht nach nicht selbstständig oder ohne drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung getragen werden können. Der Anteil der Energiekosten wurde für die Jahre 2019 bis 2024 gegenübergestellt. Die Anfrage umfasste den unmittelbaren finanziellen Mehraufwand für Energieträger. Das Ergebnis soll als Orientierung zur Bedarfseinschätzung dienen. Zu Frage 3: Die Bedarfsabfrage wurde an alle Thüringer Tierheime und tierheimähnlichen Einrichtung übermittelt, das sind ca. 27 Einrichtungen. Eine Antwort haben wir von elf dieser Einrichtungen erhalten. Einem großen Teil ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch keine umfassende Aussage zum benötigten Mehrbedarf an finanziellen Mitteln der Abfrage möglich. Weiterhin können etwaige Einnahmen, welche zum Beispiel durch Spenden generiert werden, kaum geschätzt werden. Aus den Rückmeldungen lässt sich ablesen, dass der Bedarf sich auch hier sehr unterschiedlich gestaltet und zum Teil zwischen 20 und 100 Prozent der anfallenden Mehrkosten nicht mehr selbstständig getragen werden können. Dies lässt sich auch auf die mittelbaren Folgen der Energiekrise wie beispielsweise die allgemein gestiegenen Lebenshaltungskosten und die daraus resultierenden Folgen zurückführen. Ein schlüssiger Gesamtbedarf kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ermittelt werden. Zu Frage 4: Die notwendigen Abstimmungen und Vorgänge zur Ausreichung der Mittel werden derzeit wie eben beschrieben bearbeitet.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es Nachfragen? Keine Nachfragen. Dann können wir weitermachen. Nach pflichtgemäßem Ermessen verschiebe ich die fünfte Anfrage des Kollegen Liebscher, der noch unter den Auszählenden steht, und wir kommen zur sechsten Anfrage des Abgeordneten Bühl in der Drucksache 7/7115. Jetzt sehe ich Herrn Bühl nicht. Kann da jemand helfen? Frau Abgeordnete Meißner übernimmt die Anfrage des Abgeordneten Bühl. Bitte schön, Frau Kollegin.
Wir bleiben beim Thema. Fragwürdige Einstellungspraxis bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären in der Ramelow-Regierung nachgefragt: Amtsverständnis der Landesregierung In der Plenarsitzung am 15. Dezember 2022 beantwortete der Thüringer Minister für Kultur, Bundesund Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei – im Nachfolgenden: Minister – mehrere Mündliche Anfragen zur fragwürdigen Einstellungspraxis von Staatssekretären in der Ramelow-Regierung. Die Mündliche Anfrage in der Drucksache 7/6826 zielte auf das Vorliegen und den Nachweis der entsprechenden Laufbahnbefähigungen von Staatssekretären ab. Bezug nehmend auf die Antwort des Ministers fragte der Thüringer Ministerpräsident in seiner Rolle als Abgeordneter sinngemäß nach, wie es sich mit der politischen Wahl in einer parlamentarischen Demokratie verhalte, wenn man in ein Amt gewählt werde, in der man durchaus die Funktion eines Vorgesetzten von Staatssekretären habe, selbst aber kein Studium, sondern nur einen Abschluss als Lebensmittelkaufmann und Weinbauer habe. Die Nachfrage des Thüringer Ministerpräsidenten sowie die Antwort des Ministers hierauf lassen nach Auffassung der Fragestellerin Zweifel am Amtsverständnis der Landesregierung in Bezug auf Staatssekretäre aufkommen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Unterschiede bestehen aus Sicht der Landesregierung zwischen dem besonderen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis eines vom Parlament gewählten Ministerpräsidenten einerseits und dem statusrechtlichen Amt einer verbeamteten Staatssekretärin oder eines verbeamteten Staatssekretärs auf Lebenszeit andererseits? 2. Welche Bedeutung misst die Landesregierung vor diesem Hintergrund dem Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für Staatssekretärinnen und Staatssekretäre nach dem Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten auch mit Blick auf ihr Amt als höchste Beamte eines Ministeriums bei? 3. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass für den Ministerpräsidenten sowie die Ministerinnen und Minister einerseits und die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre andererseits hinsichtlich ihrer Leistung, Eignung und Befähigung die gleichen Kriterien gelten sollten und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Frau Abgeordnete Meißner, es ist mir wichtig, die Zweifel, die der ursprüngliche Fragesteller Herr Bühl, der jetzt gerade nicht im Raum ist, geäußert hat, aufzuheben. Insofern beantworte ich die Fragen 1 bis 3 wie folgt: Ich habe in der 42. Sitzung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz – das war am 6. Dezember 2022 – und dann in der 61. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses – das war zwei Tage später am 8. Dezember – vorgetragen, dass nach Artikel 72 unserer Verfassung in Verbindung mit § 1 des Thüringer Ministergesetzes die Mitglieder der Landesregierung in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen. Heißt konkret: Während Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, sofern sie nicht beispielsweise freiwillig auf den Beamtenstatus verzichten oder die Voraussetzungen für den Beamtenstatus nicht erfüllen, dann in einen Beamtenstatus ernannt werden, ist das bei Ministerinnen und Ministern nicht der Fall. Sie unterliegen damit gerade nicht den beamten- und laufbahnrechtlichen Bestimmungen des Thüringer Beamtengesetzes und auch nicht denen des Thüringer Laufbahngesetzes, es sei denn, dass im Ministergesetz explizit darauf verwiesen wird, also entsprechende Regelungen gefunden werden. Der Ministerpräsident ist neben den Ministerinnen und Ministern Teil der Thüringer Landesregierung. Voraussetzung im Hinblick auf formale Qualifikationen, also eine besondere Vor- oder Ausbildung oder einen besonderen Studienabschluss sowie besondere berufliche Erfahrungen werden in Thüringen wie in allen anderen Bundesländern, im Übrigen auch bei der Bundesregierung, für ihre Ministerinnen und Minister nicht gesetzlich formuliert. Nun hatten wir in der entsprechenden Plenarsitzung, die Sie aufrufen, den Sonderfall – das kommt wahrscheinlich relativ selten vor –, dass ein Ministerpräsident in seiner Rolle als Abgeordneter seinen eigenen Chef der Staatskanzlei befragt. Der Ministerpräsident hatte wiederum die Frage gestellt, ob seine formalen Qualifikationsvoraussetzungen ihn nicht dazu befähigen, Ministerpräsident zu sein, sondern ob er mit diesen formalen Studien- und Berufsabschlüssen Staatssekretär werden könnte. Da habe ich ihm seinerzeit geantwortet, dass ich das so spontan in einer Plenarsitzung nicht abschließend beantworten könnte und ich mir das genau anschauen würde. Ich will aber hier auch noch mal betonen: Es erscheint mir aber, dass der Ministerpräsident insgesamt auch gar nicht als Staatssekretär arbeiten muss, weil er als Ministerpräsident eine hervorragende Figur macht. Das will ich hier an der Stelle noch mal deutlich formuliert haben.
(Beifall DIE LINKE)
Die Staatssekretärinnen und Staatsekretäre hingegen sind politische Beamtinnen und Beamte, sie unterliegen den, wenngleich auch zum Teil besonderen, beamten- und laufbahnrechtlichen Regelungen. Daraus ergeben sich die Unterschiede, die ich in den betreffenden Sitzungen und in der Plenarsitzung seinerzeit und hier dann auch noch mal wiederholt habe.
Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es Nachfragen? Nachfragen sehe ich keine. Dann machen wir jetzt weiter mit der siebten Anfrage von Herrn Abgeordneten Worm in der Drucksache 7/7118. Bitte schön, Herr Kollege.
Vielen Dank, Herr Präsident. Dauer des Zulassungsverfahrens für ausländische Ärzte und Pflegekräfte in Thüringen Der Thüringer Landtag hat in seiner 153. Sitzung am 4. Juli 2019 unter anderem den Beschluss gefasst, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Prozesse der Approbationen und Zulassungen ausländischer Ärzte zu beschleunigen. Nach wie vor scheitert die notwendige qualitative Umsetzung dieses Beschlusses hierbei an den zuständigen Stellen des Thüringer Landesverwaltungsamts, da eine adäquate Bearbeitung der gestellten Anträge nicht in einem angemessenen Zeitraum wie in anderen Bundesländern erfolgt. Nicht nur, dass dies einen entscheidenden Nachteil im Wettbewerb um dringend benötigte Fachkräfte darstellt, auch wird dadurch die schwierige Situation unter anderem in den kommunalen Krankenhäusern auf absehbare Zeit nicht entschärft. Zukünftige Fachkräfte kehren dadurch Thüringen den Rücken und lassen sich in anderen Bundesländern nieder. Da für die Erteilung der Approbation bundesrechtliche Vorgaben maßgeblich sind, an welche sich alle Bundesländer halten müssen, erscheint es nicht nachvollziehbar, warum der Prozess des Anerkennungsverfahrens in anderen Bundesländern wie zum Beispiel Bayern wesentlich schneller erfolgt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Mitarbeiter sind im Thüringer Landesverwaltungsamt unmittelbar mit der Bearbeitung der Unterlagen für das Zulassungsverfahren beschäftigt (bitte für die Jahre 2018 bis 2022 aufschlüsseln)? 2. Wie vielen Ärztinnen und Ärzten wurde in den vergangenen fünf Jahren im Rahmen des Anerkennungsverfahrens die Approbation erteilt (bitte ebenso für die Jahre 2018 bis 2022 aufschlüsseln)? 3. Welche Gespräche fanden zur geschilderten Thematik in den Jahren 2021 und 2022 zwischen dem Verband kommunaler Gesundheitseinrichtungen, der Landeskrankenhausgesellschaft und dem Verband der Privatkliniken auf der einen und der Thüringer Staatskanzlei, dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie oder dem Thüringer Landesverwaltungsamt auf der anderen Seite mit welchem Ergebnis statt? 4. Mit welchen konkreten Maßnahmen beabsichtigen die Landesregierung, das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und das Thüringer Landesverwaltungsamt die qualitative Umsetzung des Landtagsbeschlusses in der Drucksache 6/7470, dort insbesondere Punkt 3, in diesem und den Folgejahren zu realisieren?
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte im Namen der Landesregierung die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten und zunächst ein, zwei Vorsätze an der Stelle anbringen: Wir teilen die Ansicht, aufgrund des demografischen Wandels und des daraus resultierenden wachsenden Bedarfs an Fachkräften kommt der beruflichen Anerkennung ausländischer Qualifikationen im medizinischen Bereich insbesondere von Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegekräften eine besondere Bedeutung zu. Deshalb hat der Thüringer Landtag mit Beschluss vom 22.04.2021 verschiedene Maßnahmen festgelegt, um die Prozesse im Anerkennungsverfahren zu beschleunigen. Nach Nummer II.5 des Beschlusses ist in dem für Gesundheit zuständigen Ausschuss des Landtags halbjährlich über die Umsetzung der Maßnahmen und die Beschleunigung der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich zu berichten. Der erste Bericht an den Ausschuss erfolgte mit Vorlage 7/4095 vom 22.08.2022, der zweite Bericht erfolgt im Februar 2023. Dies vorausgeschickt möchte ich die Fragen wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat für das Zulassungsverfahren von ausländischen Ärztinnen und Pflegekräften mitgeteilt, dass für diese Aufgaben im Landesverwaltungsamt im Jahr 2018 3,1 Vollbeschäftigteneinheiten, also VBE, zur Verfügung standen, im Jahr 2019 4,1 VBE, im Jahr 2020 4,1 VBE, im Jahr 2021 4,1 VBE und im Jahr 2022 5,7 VBE. Zu Frage 2: In den letzten fünf Jahren wurde insgesamt 1.070 Ärztinnen und Ärzten eine Berufsanerkennung erteilt, die sich für die Jahre 2018 bis 2022 wie folgt aufschlüsseln: im Jahr 2018 284, im Jahr 2019 265, im Jahr 2020 183, im Jahr 2021 155 und im Jahr 2022 183. Zu Frage 3: Seit Dezember 2021 wurden zum Bereich „medizinische Fachkräfte“ im Petitionsverfahren E-364/20 durch das Stabsreferat der TSK, das die Bearbeitung der Petitionen als Administrativpetitionen federführend betreibt, mit verschiedenen Beteiligten 20 Telefonate und acht Gesprächstermine sowie sechs Videokonferenzen mit den Petenten durchgeführt. Am 01.06.2022 fand mit den Petenten und den Ressorts ein Fachgespräch statt. Teilnehmer waren neben Vertretern der TSK, des TMASGFF und des TMIK auch Vertreter der betroffenen Krankenhauseinrichtungen, also der Verband der Privatkliniken e. V., die Landeskrankenhausgesellschaft. Im Ergebnis des Gesprächs wurden nachfolgende Maßnahmen vereinbart, zu deren Umsetzungsstand ich wie folgt berichten möchte: zum einen der Verzicht auf die Gleichwertigkeitsprüfung bei Erteilung einer ärztlichen Berufserlaubnis. Diese wird in der Verwaltungspraxis durch das Landesverwaltungsamt umgesetzt. Dann das sogenannte verkürzte Verfahren, in dem die fachliche Eignung des Antragstellers durch die Überprüfung der Abgeschlossenheit der ausländischen ärztlichen Ausbildung festgestellt wird. Auch das wurde im Landesverwaltungsamt etabliert. Fachsprachenprüfungen aus anderen Bundesländern werden seitens des Landesverwaltungsamts anerkannt, wenn die zugrunde liegende Prüfung von der im jeweiligem Bundesland nach dortigen landesrechtlichen Festlegungen vorgesehenen Stelle vorgenommen wird. Als Weiteres: Die Errichtung einer Clearing-Ombudsstelle durch das Stabsreferat der TSK und das zuständige Fachreferat meines Hauses ist für zunächst ein Jahr erfolgt, um bei unklaren Sachverhalten und bei Zweifelsfragen unterstützend tätig zu werden. Der nächste Punkt: Die Überarbeitung der vom Landesverwaltungsamt veröffentlichten Merkblätter und verwendeten Antragsformulare ist erfolgt. Die Veröffentlichung steht nunmehr nach Mitteilung des Landesverwaltungsamts unmittelbar bevor. Hinsichtlich der Prüfung des Personalbedarfs im Landesverwaltungsamt erfolgt ein fortlaufender Bericht des Landesverwaltungsamts zum jeweiligen Stand der Anerkennungsverfahren bei den akademischen Heilberufen. Zu Frage 4: Wie bereits ausgeführt, erfolgte zu den Maßnahmen, die von der Landesregierung ergriffen werden, bereits ein Bericht gegenüber dem Arbeits- und Sozialausschuss mit Vorlage 7/4095. Mit dem vorgenannten Bericht wurde bereits über Maßnahmen, die von der Landesregierung ergriffen werden, berichtet, auf die ich an dieser Stelle verweisen möchte. Ergänzend dazu gibt es ein Bündel weiterer Maßnahmen; diese Übersicht würde ich gern, wenn das in Ihrem Interesse ist, im Nachgang schriftlich zur Verfügung stellen, weil das jetzt sehr weit führen und den Umfang der Fragestunde wahrscheinlich sprengen würde. Ich will nur auf einen Aspekt gleich hinweisen: Hinsichtlich der Wartezeit auf die Kenntnisprüfung wurde ja im Bericht am 22.08.2022 ausgeführt, dass Termine in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt werden können. Aktuell ist es so, dass eine Ladung zur Kenntnisprüfung binnen weniger Wochen erfolgt, sobald die Voraussetzungen, also das Vorliegen der Bestandskraft des Defizitbescheides und bestandene Fachsprachenprüfungen entsprechend vorliegen. In diesem Zusammenhang wurde der Behörde mitgeteilt, dass zunehmend Kritik über eine zu zeitnahe Ladung der Antragstellerinnen erfolgt und diese häufig versuchen, die Kenntnisprüfung um sechs bis zwölf Monate zu verschieben, weil sozusagen mit Blick auf die entsprechenden Defizite mehr Zeit gebraucht wird, um sich tatsächlich gut auf die Kenntnisprüfung vorbereiten zu können. Wie gesagt, die weiteren Maßnahmen würde ich Ihnen gern schriftlich zur Verfügung stellen.
Frau Ministerin, ich hätte zwei Nachfragen, und zwar: Wie lange dauert im Durchschnitt eine Anerkennung im Freistaat vom Erstantrag bis zum Approbationsbescheid? Wissen wir das oder können Sie es mir nachreichen?
Das würde ich Ihnen nachreichen. Das ist natürlich sehr unterschiedlich. Aber wir können Ihnen das dann natürlich nachreichen. Bis zur Kenntnisprüfung oder bis zur Approbation? Weil, wie gesagt, ich habe es gerade eben beschrieben, dass es, bis es zur Kenntnisprüfung kommt, nicht mehr allein in unserem Ermessen ist; wenn entsprechende Prüflinge gern möchten, dass diese Kenntnisprüfung sich um sechs bis zwölf Monate verschiebt, dann dauert es natürlich auch länger.
Das wäre mir sehr recht, okay. Zweitens: Was sind denn aus Sicht der Landesregierung die schwierigsten Hürden, die eine zeitnahe Approbation der Ärzteschaft verhindern?
Eine Sache habe ich Ihnen schon gesagt, das Thema der Kenntnisprüfung, wenn es den Defizitbescheid gibt und dann eine Kenntnisprüfung notwendig ist, dann dauert es natürlich seine Zeit, bis die Prüflinge diese Prüfung auch wahrnehmen. Wir haben auch eine hohe Durchfallquote bei den Prüfungen. Hier ist sozusagen mal noch nachzuforschen, aus welchen Gründen diese Durchfallquote so hoch ist. Und zum Teil geht es darum, dass entsprechend beglaubigte Unterlagen auch zur Verfügung stehen müssen. Auch das ist ein Problem, das besteht. Und wir haben ja jetzt die gemeinsame Einrichtung zur Prüfung, ob entsprechende Defizitbescheide ausgestellt werden müssen. Auch da gibt es zum Teil noch relativ lange Wartezeiten. Aber die Bundesregierung hat an der Stelle auch nachgelegt, indem mehr Personal eingestellt wurde.
Man braucht ja erst eine gewisse Sprachkenntnis, um sich dann auch wirklich zur Kenntnisprüfung anmelden zu können. Inwiefern das dann hier noch nachgeholt wird, kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten. Aber die Frage würde ich auf jeden Fall mitnehmen.
Bei Widerspruch gegen eine Prüfung bzw. bei Nichtbestehen, wird dann die Prüfung durch das gleiche Prüfungsteam besetzt oder gibt es da unterschiedliche Prüfer?
Es gibt Prüfungsteams beim UKJ. Inwiefern die wechseln oder nach welchem System die wechseln, das kann ich Ihnen so nicht beantworten. Wir könnten das aber beim UKJ nachfragen, ob es dafür ein Prozedere gibt.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Nun gibt es wirklich keine weiteren Nachfragen. Bevor wir zu der Anfrage vom Kollegen Malsch kommen, springen wir jetzt zurück zur fünften Anfrage des Angeordneten Liebscher in der Drucksache 7/7114, die ich, wie vorhin erläutert, wegen der Wahlen verschoben hatte. Bitte schön, Herr Kollege Liebscher.
Vielen Dank. Barrierefreier Zugang zum Kulturzentrum „Kassablanca“ in Jena Das soziokulturelle Zentrum „Kassablanca“ in Jena ist unter anderem für seine Konzerte, Sozio-Projektarbeiten, Theaterworkshops oder Klubnächte eine der wichtigsten Anlaufstellen und Treffpunkte für jährlich rund 60.000 junge Menschen aus der Stadt und darüber hinaus. Lange Zeit war der Zugang zum Kulturzentrum für Menschen mit Behinderung über den direkt angrenzenden Bahnsteig des Westbahnhofs Jena und damit auch für mobilitätseingeschränkte Gäste, die aus dem Umland mit dem Zug anreisten, ohne Einschränkungen möglich. Mittels Schließanlage und Rufsystem war sichergestellt, dass der Zugang nicht von Unbefugten genutzt werden konnte und der Zugang nur den Menschen offenstand, die darauf angewiesen waren. Seit einem Umbau am Bahnhof vor einigen Jahren fehlen wenige Meter, um diesen Zugang für Menschen mit Beeinträchtigung weiterhin zu gewährleisten. Trotz mehrerer Dialogversuche mit der Eigentümerin der Bahngleise seitens des Kulturzentrums, auch mit Unterstützung der Kommune, ist es seit mehreren Jahren leider nicht gelungen, den Zustand eines barrierefreien Zugangs wiederherzustellen. Die Errichtung der fehlenden zwei Meter Wegstrecke zwischen Bahngleis und Eingang wurde seitens der Eigentümerin abgelehnt, obwohl das Kulturzentrum selbst bereit wäre, den Zugang zu errichten. Ich frage die Landesregierung: 1. Gab es seitens der Landesregierung bereits Gespräche mit der Eigentümerin bezüglich des barrierefreien Zugangs zum Kulturzentrum über das Gleis 1 am Westbahnhof Jena? 2. Zu welchem Ergebnis kamen diese Gespräche? 3. Welche Bedeutung misst die Landesregierung einem barrierefreien Zugang vom Westbahnhof Jena zum Kulturzentrum bei? 4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, dieses für Thüringen wichtige soziokulturelle Zentrum in der Frage der Wiedereinrichtung eines barrierefreien Zugangs über das Gelände des Westbahnhofs in Jena zu unterstützen? Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Abgeordneter Liebscher, sehr geehrte Abgeordneten, sehr geehrte Damen und Herren, die Fragen 1 bis 4 möchte ich aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten. Bis zum Eingang der Mündlichen Anfrage war der Landesregierung der Sachverhalt nicht bekannt. Insoweit fanden bisher auch keine Gespräche mit der DB Station und Service AG als Eigentümerin statt. In der Kürze der Zeit zur Bearbeitung dieser Mündlichen Anfrage haben wir von der DB Station und Service AG auch noch keine Stellungnahme erhalten können. Die Herstellung von Barrierefreiheit ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung, welches, wann immer dies tatsächlich und rechtlich möglich ist, umgesetzt werden sollte. Da der vorliegende Fall bislang noch nicht geprüft wurde, kann diese Frage jedoch noch nicht im Einzelnen beantwortet werden. Vielen Dank.
Gut, das haben wir als Versprechen einer nachzureichenden Information gewertet, fürs Protokoll. Weitere Nachfragen aus der Mitte des Hauses sehe ich nicht. Jetzt wäre die Anfrage des Abgeordneten Malsch in der Drucksache 7/7125 dran, die vom Kollegen Walk übernommen wird. Bitte schön, Herr Kollege Walk.
Danke, Herr Präsident. Prüfbericht des Thüringer Rechnungshofs zur Einstellungspraxis in den Leitungsbereichen der Thüringer Ministerien Am 12. Januar 2023 berichtete die Tageszeitung „Freies Wort“ über einen weiteren Teil des Prüfverfahrens „Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden“ des Thüringer Rechnungshofs, in dem es um eine Querschnittsprüfung der Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden gehe. Dem der Tageszeitung „Freies Wort“ vorliegenden Prüfbericht nach seien viele Mitarbeiter ohne Ausschreibung eingestellt worden und in der Folge zu hoch bezahlt. Von 64 überprüften Einstellungen von Minister-Mitarbeitern seit 2014 sollen 34 Einstellungen nach Ansicht des Rechnungshofs gegen die in Artikel 33 Grundgesetz verankerte Bestenauslese verstoßen. Zudem werde bei der Prüfung von persönlichen Referenten der Minister in acht Fällen eine rechtswidrig zu hohe Vergütung moniert. Überdies sei die Stellenzahl in den Leitungsbereichen unter Rot-Rot-Grün seit 2014 um insgesamt 35 Prozent gestiegen. Der benannte Medienbericht der Tageszeitung „Freies Wort“ liegt dieser Anfrage zugrunde. Ich frage die Landesregierung: 1. Beabsichtigt die Landesregierung, wie im Nachgang zu den Berichterstattungen zur Einstellungspraxis bei Staatssekretären erfolgt, die Stellungnahme der Landesregierung zum Entwurf des Prüfberichts des Thüringer Rechnungshofs ebenfalls auf ihrer Homepage zu veröffentlichen und wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht? 2. Um wie viele Personen ist die Beschäftigtenzahl in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei seit der Regierungsübernahme von Rot-Rot-Grün im Zeitraum vom 5. Dezember 2014 bis zum Stichtag 31. Januar 2023 angewachsen? 3. Wurden bei allen Einstellungsentscheidungen der in der Frage 2 nachgefragten Personen die Grundsätze der Bestenauslese nach Eignung, Leistung und Befähigung beachtet und wenn nein, warum nicht? 4. Wurden in den Leitungsbereichen im höheren Dienst Personen eingestellt, die nicht über die Zugangsvoraussetzungen des § 10 Abs. 3 Thüringer Laufbahngesetz verfügen und wenn ja, warum?
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Walk, Sie haben ja die Frage für den Abgeordneten Malsch übernommen. Ich will natürlich verweisen auf meine Ausführungen, die ich unter anderem am Dienstag in den zwei von Ihrer Fraktion und der Gruppe der FDP beantragten Aktuellen Stunden schon gemacht habe. In den beiden Aktuellen Stunden habe ich darauf hingewiesen, dass der Rechnungshof einen Prüfvorgang noch nicht abgeschlossen hat, gleichzeitig – wie wir wissen – die Präsidentin des Thüringer Rechnungshofs hier im Thüringer Landtag in einer Ausschusssitzung deutlich gemacht hat, dass das Bestreben des Thüringer Rechnungshofs darin besteht, dieses Prüfverfahren zügig abzuschließen. Ich habe hier in der Aktuellen Stunde darauf hingewiesen, woraus sich das Dispositionsrecht des Thüringer Rechnungshofs ergibt, nämlich zum einen aus seiner in der Verfassung gesicherten Position, in Verbindung mit den entsprechenden Regelungen des Thüringer Rechnungshofgesetzes. Vor dem Hintergrund will ich festhalten, dass zunächst die Anfrage Bezug nimmt auf den Entwurf einer Prüfmitteilung des Thüringer Rechnungshofs, die, obwohl sie noch in der Stellungnahmephase ist, den Weg in die Öffentlichkeit gefunden hat. Zur Wertung, die Sie hier vorgenommen haben, in der Beschreibung, die den Fragen vorausgeht, will ich darauf hinweisen, dass sie zunächst als das einzuordnen sind, was sie sind, nämlich Meinungen in einem laufenden Prüfverfahren, in dem auch andere davon abweichende fachliche Meinungen vorgetragen wurden. Ich habe darauf hingewiesen in der Aktuellen Stunde, dass ich es als wertvoll ansehen würde, wenn dieser Prüfvorgang abgeschlossen wird, damit wir uns dann zu uns allen auch gemeinsam vorliegenden Fakteninformationen darüber austauschen können, was die konkreten Sachverhalte sind, was sowohl die Argumente des Thüringer Rechnungshofs sind als auch die Argumente der Staatskanzlei für die Landesregierung und des jeweils einzelnen Ressorts. Ich hatte auch in der Aktuellen Stunde deutlich gemacht, dass bezogen auf diesen Prüfvorgang die Leitungsbereiche der Ressorts betreffend die Thüringer Staatskanzlei eine Stellungnahme für die Landesregierung abgegeben hat und darüber hinaus jedes Ressort in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich für die Fragestellungen, die das einzelne Ressort betreffen, Stellungnahmen abgegeben hat. Wir haben es hier insgesamt auch mit personalrechtlichen, personalwirtschaftlichen Fragestellungen zu tun, bei deren Erörterung auch konkrete Personen mit ihren Biografien betroffen sind. Deren persönliche Interessenlagen sind im Hinblick auf ihre Personaldaten zu respektieren und zu beachten. Deshalb beabsichtigen wir nicht, die Stellungnahme der Landesregierung, weder die der Staatskanzlei für die Landesregierung noch die Stellungnahmen der einzelnen Ressorts, zu veröffentlichen, mit Blick auf die personenbezogenen Daten und vor allem auch deshalb, weil wir nun in den laufenden, auch parlamentarischen Erörterungen zu diesem Vorgang ja eine deutliche Aussage des Thüringer Rechnungshofs gehört haben, dass es auch ein Interesse des Rechnungshofs gibt, hier zu einem zügigen Abschluss des Verfahrens zu kommen und damit zu einer Sachlage, die uns allen die Möglichkeit gibt, Erörterungen vorzunehmen, so wie wir das beispielsweise in der vergangenen Woche im Haushalts- und Finanzausschuss – ein Abgeordneter, einzelne weitere Abgeordnete waren dabei – für den dort behandelten Jahresbericht des Thüringer Rechnungshofs gemacht haben. Da hat sich übrigens – darauf möchte ich noch mal hinweisen – auch etwas gezeigt, was zur Funktion des Rechnungshofs gehört. Der Rechnungshof gibt eine Stellungnahme ab und legt seinen Bericht vor. Das Parlament verständigt sich mit der Landesregierung über sowohl die Einschätzung des Thüringer Rechnungshofs als auch über die entsprechenden Stellungnahmen der Ressorts. Und dieser Austausch, der ist entsprechend vorzunehmen. Zu den Fragen 2 bis 4 ist dann noch festzuhalten, dass, wie bereits in der Vorbemerkung ausgeführt, die Fragen einen noch nicht abgeschlossenen Prüfvorgang betreffen und dass wir uns eben nicht im Rahmen eines laufenden Prüfvorgangs zu einzelnen Fragestellungen äußern. In diesem Rahmen werden wir auch bei weiteren Fragestellungen, die möglicherweise aus der CDU-Fraktion oder anderen Fraktionen und Gruppen des Hauses kommen, Rede und Antwort stehen. Gleichwohl – das betone ich hier noch mal – habe ich ein Interesse daran, dass wir, indem der Rechnungshof diesen Prüfvorgang abschließt, endlich in die Situation kommen, auf einer gemeinsamen Grundlage eines abgeschlossenen Prüfvorgangs Feststellungen zu treffen. Und hier wiederhole ich mich aus der Aktuellen Stunde: Wenn wir gemeinsame Auffassungen haben, dass Dinge in dieser Landesregierung möglicherweise anzupassen sind, die auch in der vorhergehenden Landesregierung möglicherweise anpassungsnotwendig waren, dann wollen und werden wir das auch anpassen. Und wo es möglicherweise unterschiedliche Auffassungen, auch rechtliche Bewertungen gibt, wollen wir aber feststellen, dass das Vorhandensein unterschiedlicher auch rechtlicher Bewertungen nicht zu dem Folgeschluss führt, dass eine unterschiedliche rechtliche Bewertung ein nicht rechtmäßiges Handeln als Positionierung rechtfertigt. Vielen Dank.
Danke, Herr Minister Hoff, ich habe noch eine Nachfrage. In Bezug auf die Fragestellungen 2, 3 und 4 haben Sie sich auf das laufende Verfahren bezogen und wollen keine Aussage zur Bestenauswahl treffen. Das kann ich auch irgendwie akzeptieren, dass Sie hierzu keine Aussage treffen wollen. Aber in Frage 2 ist ja explizit danach gefragt worden, um wie viele Personen die Beschäftigtenzahl in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei seit der Regierungsübernahme von Rot-Rot-Grün im Zeitraum vom 5. Dezember 2014 bis 31. Januar 2022 gestiegen ist. Ich glaube, die Frage kann man beantworten.
Wenn es so einfach wäre, hätte ich es Ihnen ja beantwortet. Aber allein schon zu der Frage, was als der unmittelbare Leitungsbereich gezählt wird, gibt es in der Debatte mit dem Rechnungshof auch entsprechende Positionen. Weil der Ministerpräsident sich dazu öffentlich geäußert hat, will ich das aufgreifen und an zwei Beispielen innerhalb der Staatskanzlei erörtern. Für den Tag der Deutschen Einheit, den wir im vergangenen Jahr hatten – einmal in 16 Jahren kann jedes Bundesland einen solchen Tag der Deutschen Einheit entsprechend durchführen –, ist in der Thüringer Staatskanzlei ein sogenanntes Stabsreferat gebildet worden, das heißt eine temporäre Organisationseinheit, deren Aufgabe darin besteht, den Tag der Deutschen Einheit vorzubereiten, durchzuführen und dann auch entsprechend abzuschließen. Der Haushaltsausschuss und auch der Haushaltsgesetzgeber haben dafür entsprechende Mittel und auch befristete Stellen zur Verfügung gestellt, damit dieser Tag der Deutschen Einheit vorbereitet werden konnte. Der Rechnungshof hat in seiner Argumentation deutlich gemacht – und auch dies ist eben die Schwierigkeit: Wenn du in einer Presseveröffentlichung auch nur auszugsweise wahrnimmst, was in einem Rechnungshofbericht als Positionierung ist, und selbst die Argumentation des Rechnungshofs nicht ausreichend ausführlich dargestellt wird, stellt sich die Frage: Sind die Kriterien, die der Rechnungshof an den Beschäftigten des unmittelbaren Leitungsbereichs anlegt, auf ein solches Stabsreferat anzuwenden? Ist das also Leitungsbereich oder umfasst der unmittelbare Leitungsbereich diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die beispielsweise in den Büros von Ministerinnen und Ministern, Staatssekretärinnen und Staatssekretären tätig sind? Wenn ein Kabinettsreferat beispielsweise in die Zentrale Abteilung eingeordnet ist, nimmt es zwar Aufgaben für die Hausleitung wahr, gilt an anderer Stelle aber als unmittelbarer Leitungsbereich. Insofern ist die Fragestellung, was als unmittelbarer Leitungsbereich zu zählen ist, auf die ich gern geantwortet hätte, Gegenstand genau dieser Diskussion, die wir dann gemeinsam zu führen haben, wenn der Prüfbericht entsprechend vorliegt.
Eine Nachfrage hätte ich noch, Herr Prof. Hoff, die mir aus Ihren Antworten noch eingefallen ist: Stimmen Sie mir zu, dass das Parlament aus seiner verfassungsrechtlichen Rolle Nachfragen hinsichtlich mutmaßlich oder öffentlich bekannt gewordener rechtswidriger Einstellungen stellen kann, die letztendlich aus der Presse hervorgegangen sind?
Sie fragen mich, ob ich Ihnen zustimme, dass Sie als Abgeordneter das Recht haben, Fragen an die Landesregierung zu stellen, und haben das dann noch eingeschränkt. Ich antworte darauf: Sie haben jedes Recht, eine Frage zu stellen. Der Landesregierung steht es nicht zu, Fragen von Abgeordneten abzuweisen. Das ist verfassungsrechtlich geklärt durch laufende Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts als auch der Landesverfassungsgerichte, wie sich der Frageumfang der Abgeordneten darstellt. Insofern beantworte ich Ihre Frage mit einem überzeugten Ja, Sie haben dieses Recht.
Vielen Dank, Herr Minister. Damit kommen wir jetzt zur letzten Frage für den heutigen Tag, das ist die Anfrage des Abgeordneten Walk in der Drucksache 7/7130. Bitte schön, Herr Kollege.
Danke, Herr Präsident. Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger bei Ausübung ihrer Tätigkeit im Jahr 2022 Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger stiegen nach Angaben des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr um 76 Fälle auf 245 Straftaten. Die Anzahl hatte sich gegenüber dem Jahr 2019 mehr als verdoppelt. Fraglich ist, wie sich die Fallzahlen im vergangenen Jahr entwickelten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Straftaten wurden 2022 gegen Thüringer Amts- und Mandatsträger verübt (bitte nach Straftatbeständen gliedern)? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden gegen wie viele registrierte Tatverdächtige eingeleitet? 3. In wie vielen Fällen wurden die Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität – PMK – zugeordnet (bitte nach Phänomenbereichen der PMK gliedern)? 4. Welche Maßnahmen im Zusammenhang mit Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger hat die Landesregierung eingeleitet oder beabsichtigt sie einzuleiten?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zunächst eine Vorbemerkung: Zunächst ist nämlich zwingend darauf hinzuweisen, dass die Statistik zur Politisch motivierten Kriminalität 2022 momentan gerade erstellt wird. Die Fallzahlen sind noch nicht abschließend erhoben und qualitätsgeprüft. Sie unterliegen noch der Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt. Die nachfolgend genannten Zahlen und deliktischen Zuordnungen sind somit als vorläufig zu betrachten und können noch Änderungen unterliegen. In der Überschrift der aktuellen Mündlichen Anfrage wurde vom Fragesteller ausdrücklich der Zusatz – ich zitiere – „bei Ausübung ihrer Tätigkeit“ hinzugefügt. In den einzelnen Fragen ist dieser Zusatz jedoch nicht mehr enthalten. Um einen umfassenden Lageüberblick zu gewährleisten, werden nachfolgend alle Straftaten gegen Amts- und Mandatsträgerinnen dargestellt, selbst wenn im Einzelfall ein direkter Zusammenhang mit der Ausübung der Tätigkeit nicht nachgewiesen werden kann. Dies entspricht der Vorgehensweise der vergangenen Jahre und ermöglicht Ihnen somit auch die Vergleichsarbeit zu den Vorjahreszahlen. Ich komme zu Frage 1: Im Jahr 2022 wurden insgesamt 345 Straftaten gegen Amts- und Mandatsträgerinnen im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität registriert. Die deliktische Verteilung könnte ich Ihnen jetzt tabellarisch vortragen, also Unterteilung nach Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Verunglimpfung des Staats usw. Wenn Sie einverstanden sind, würde ich die Ihnen einfach überreichen oder soll ich sie vortragen?
(Zuruf Abg. Walk, CDU: Überreichen!)
Okay. Das kommt dann ins Protokoll. Es ist eine sehr lange Tabelle mit Blick auf die Zeit.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ist doch klar,
die Verfahrensweise ist doch logisch!) Gut, ich komme zu Frage 2 – wie viele Ermittlungsverfahren: In allen vorgenannten 345 Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet, in insgesamt 195 Fällen liegen Erkenntnisse zu insgesamt 216 Tatverdächtigen vor. Zu Frage 3: Alle 345 Fälle wurden der Politisch motivierten Kriminalität zugeordnet. Die Zuordnung zu den einzelnen Phänomenbereichen stellt sich wie folgt dar: 49 PMK -rechts-, 96 PMK -links-, 2 PMK -ausländische Ideologie-, 0 PMK -religiöse Ideologie-, 198 PMK -nicht zuzuordnen-. Zu Frage 4: Die Thüringer Polizei und Justiz misst dem Thema „Straftaten gegen Amts- und Mandatsträgerinnen“ eine erhebliche Bedeutung bei. Die Thüringer Polizei wird bei der Bekämpfung von Straftaten gegen Amts- und Mandatsträgerinnen einschließlich der Angriffe auf Wahlkreisbüros weiter alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Ausübung des freien Mandats zu ermöglichen. Straftaten gegen Amts- und Mandatsträgerinnen werden auch von der Thüringer Justiz mit besonderer Priorität verfolgt. Die Staatsanwaltschaften in Thüringen bejahen bei Straftaten zum Nachteil von Amtsund Mandatsträgerinnen regelmäßig das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung. So wird in derartigen Fällen bereits aufgrund der Stellung des Verletzten im öffentlichen Leben, die in der Inhaberschaft eines öffentlichen Amts oder Mandats begründet ist, grundsätzlich von einer Verweisung des Verletzten auf den Privatklageweg abgesehen. Bei konkreten Sachverhalten stehen die Landespolizeiinspektionen in ihren Schutzbereichen sowie der Notruf 110 mit einer ständigen Präsenz zur sofortigen Nothilfe bei der Verhinderung und Verfolgung von Straftaten selbstverständlich zur Verfügung. Im September 2019 wurde darüber hinaus eine zentrale Telefonhotline für kommunale Amtsund Mandatsträgerinnen bei der Landespolizeidirektion mit dem Ziel eingerichtet, vor allem diesen Betroffenen schnelle und kompetente Beratung bei Angriffen gegen ihre Person oder ihr Eigentum zu geben bzw. diese zu vermitteln und gegebenenfalls weitere folgende Maßnahmen zu ergreifen. Als Landesregierung senden wir hiermit das klare Signal an die auf Kommunalebene engagierten Amtsund Mandatsträgerinnen, dass sie im Falle einer Beleidigung oder Bedrohung nicht alleinstehen und dass der Staat bereit ist, sie jederzeit zu unterstützen und unmittelbar zu handeln. Daneben wurde bereits im Jahr 2018 beim Thüringer Landesverwaltungsamt eine zentrale Informationsstelle zum Umgang mit sogenannten Reichsbürgern eingerichtet, die alle Informationen zu diesem Themenkreis aus den Bereichen der Landes- und Kommunalverwaltung zusammenführt, um sie den Bediensteten gebündelt zugänglich zu machen. Dazu gehören auch Leitlinien und Verhaltensempfehlungen. Diese zentrale Informationsstelle ist über eine Telefonhotline und eine eigene E-Mail-Adresse erreichbar. Damit stehen zwei zusätzliche zentrale Ansprechstellen des Landes zur Verfügung, um bedrohten Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern Hilfe und Beratung anzubieten. Gefördert durch den Deutschen Städtetag und die KörberStiftung wurde überdies das Online-Portal „Stark im Amt“ eingerichtet. Auch hier sollen Mandatsträger und Mandatsträgerinnen sowie Verwaltungsmitarbeiterinnen Rat und Unterstützung finden. Das Portal steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten und ist über www.stark-im-amt.de erreichbar. Umfassend behandelt werden hier unter anderem Fragen wie Prävention, Verhalten bei persönlichen Bedrohungen und natürlich auch Verhalten bei Onlinehetze etc. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Präsidentin. Danke, Frau Staatssekretärin. Ich habe zunächst einmal noch eine Verständnisfrage zu der Antwort zu Frage 2, damit die Zahlen richtig sind. 345 Straftaten, davon 295 Ermittlungsverfahren gegen 216 Tatverdächtige.
Insgesamt habe ich von 345 Fällen gesprochen, in denen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden – 345. Von diesen 345 haben wir 195 Fälle, in denen es schon Erkenntnisse gibt, und zwar zu 216 Tatverdächtigen. In den restlichen gibt es noch keine Erkenntnisse.
Genau. Danke, dann haben wir das klargestellt. Jetzt habe ich aber die eigentliche Frage, die ich anfügen wollte bzw. zwei. Sie hatten angesprochen, dass bereits im September 2019 eine Hotline eingerichtet wurde. Da würde mich interessieren, in wie vielen Fällen diese Hotline bereits zur Anwendung kam. Das heißt, wie viele Hilfesuchenden haben sich an die Hotline gewendet?
Gut. Dann danke ich Ihnen. Die letzte Frage ist: Der Haushaltsgesetzgeber hat bekanntlich bereits für den Haushalt 2022 hier gemeinsam beschlossen, die finanziellen Mittel in Höhe von etwa 100.000 Euro zur Verfügung zu stellen, damit eine Beratungsstelle „Hatespeech“ eingerichtet wird. Unter anderem ist ja auch Ziel und Intention dieser Beratungsstelle, auch kommunalen Amts- und Mandatsträgern zu helfen und diese zu beraten und zu unterstützen. Meine Frage ist, nachdem die finanziellen Mittel bereits im Haushalt 2022 eingestellt wurden, wann mit der Arbeitsaufnahme dieser Beratungsstelle zu rechnen ist.
– genau, das kann sein –, dass man zunächst erst mal mit den Spitzenverbänden ins Gespräch gekommen ist, denn die vertreten nun mal auch nicht nur die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Landräte, sondern natürlich auch Kreistagsmitglieder, Gemeinderäte, die sich auch oft solchen Angriffen ausgesetzt fühlen. Da wurde erst mal erhoben, wie die allgemeine Lage ist. Ist es eine sehr starke Bedrohung, weniger von dem, was zurückgemeldet wurde, und was gibt es bereits für Hilfsangebote? In diesem Rahmen hat sich herausgestellt – das habe ich auch in Frage 4 ein bisschen skizziert –, dass es schon diverse Hilfsangebote gibt und es eigentlich eher einer Bündelung all dieser verschiedenen Hilfsangebote bedarf. In diesem Rahmen wurde auch noch einmal die Hotline beworben und vermittelt, denn diese Hotline ist schon dazu da, dass man sich immer, wenn man von Hatespeech zum Beispiel in den sozialen Netzwerken betroffen ist, dort Hilfe suchen kann und auch an die relevanten Stellen weitergeleitet wird. Das ist der gegenwärtige Stand, dass wir sozusagen fokussiert sind darauf, diese vielen Fäden, die es gibt, gebündelt den jeweiligen Hilfesuchenden zur Verfügung zu stellen. Die Spitzenverbände haben in diesem Gespräch aber auch unterstrichen, dass das natürlich vor allen Dingen auch – es folgt eine Strafe auf dem Fuß – dazu beiträgt, dass so etwas auch nicht mehr stattfindet. Deswegen habe ich Wert darauf gelegt, in der Antwort zu Frage 4 darzustellen, dass auch dieses Feststellen des öffentlichen Interesses sehr relevant dafür ist, denn oft sind die Hilfesuchenden vor allem darüber frustriert, dass eine Beleidigung oder ein Übergriff ungeahndet bleibt, und genau das gilt es zu verhindern.
Vielen Dank, Herr Walk. Das waren jetzt rein theoretisch zumindest drei Nachfragen. Ich habe das zugelassen, weil ich die erste Nachfrage als Verständnisnachfrage interpretiert habe. Sehr gut, dann sind wir uns da einig. Damit schließe ich die Fragestunde und ich rufe erneut die Tagesordnungspunkt 28, 29, 31 und 34 bis 36 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Zu Tagesordnungspunkt 28 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7208 Hier haben wir abgegebene Stimmzettel 81, ungültige Stimmzettel 0, damit 81 gültige Stimmzettel. Auf den Wahlvorschlag entfallen 24 Jastimmen, 55 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl gewünscht? Es wird eine Wiederholung der Wahl am morgigen Plenartag nach der Mittagspause gewünscht – okay. Dann kommen wir zu Tagesordnungspunkt 29 Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/7175 Auch hier haben wir 81 abgegebene Stimmzettel, keine ungültigen Stimmzettel. Auf den Wahlvorschlag entfallen 57 Jastimmen, 22 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich gratuliere Ihnen, Frau Abgeordnete Vogtschmidt, zu Ihrer Wahl. Ist sie da? Sie nimmt sie an, sagt die stellvertretende Parlamentarische Geschäftsführerin. Das läuft, gut. Dann kommen wir zu Tagesordnungspunkt 31 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7206 Auch hier 81 abgegebene Stimmen, davon 1 ungültige Stimme, somit 80 gültige Stimmen. Auf den Wahlvorschlag entfallen 29 Jastimmen, 49 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer zweiten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung rechtlich nicht möglich. Dann Tagesordnungspunkt 34 Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/7176 Auch hier haben wir abgegebene Stimmzettel 81, 1 ungültige Stimme und damit 80 gültige Stimmzettel. Auf den Wahlvorschlag entfallen 53 Jastimmen, 25 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich gratuliere Herrn Gleichmann, der auch von der stellvertretenden PGF vertreten die Wahl annimmt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 35 Wahlvorschlag der Fraktion der SPD - Drucksache 7/7135 Hier haben wir auch 81 abgegebene Stimmen, 1 ungültige Stimme und 80 gültige Stimmzettel. Auf den Wahlvorschlag entfallen 52 Jastimmen, 20 Neinstimmen und es liegen 8 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht und ich gratuliere Frau Wallrodt und gehe davon aus, dass sie die Wahl annimmt. Dann kommen wir zu Tagesordnungspunkt 36 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7209 Auch hier haben wir 81 abgegebene Stimmzettel, wir haben keine ungültigen Stimmzettel. Auf den Wahlvorschlag entfallen 39 Jastimmen, 41 Neinstimmen und es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Nachdem Herr Abgeordneter Henke auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erhalten hat, würde ein Festhalten an diesem Wahlvorschlag eine Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Landtags, zum Beispiel im Ältestenrat, erfordern. Daher kommt eine Wahlwiederholung in der morgigen Plenarsitzung nicht in Betracht. Das wären jetzt die Ergebnisse der Wahlen gewesen. Dann rufe ich jetzt auf den TagesordnungsAntrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7144 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Frau Abgeordnete Wahl, bitte schön.
Thüringens Nahverkehr zur echten Alternative machen – jetzt Bus-Bahn-Pakt schließen und ÖPNV-Offensive vorbereiten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Zuschauerinnen am Livestream, das Deutschlandticket wird zum 1. Mai voraussichtlich kommen. Es wird ein starker Hebel für die Verlagerung des privaten Pkw-Verkehrs in Bus und Bahn sein. Denn für viele Pendlerinnen, aber auch Gelegenheitsfahrerinnen dürfte der öffentliche Personennahverkehr mit dem neuen Deutschlandticket für 49 Euro günstiger sein als das eigene Auto. Wenn eine einzige Tankfüllung heute schnell auch mal bis zu 100 Euro kostet, ist es unschlagbar günstig, wenn man für die Hälfte
Thüringens Nahverkehr zur echten Alternative machen – jetzt Bus-Bahn-Pakt schließen und ÖPNV-Offensive vorbereiten
Frau Wahl, entschuldigen Sie bitte ganz kurz. Es sind zwar nicht so viele Leute im Raum, dafür ist es aber erstaunlich laut. Ich würde also um ein bisschen mehr Ruhe bitten. Bitte schön.
Thüringens Nahverkehr zur echten Alternative machen – jetzt Bus-Bahn-Pakt schließen und ÖPNV-Offensive vorbereiten
davon einen ganzen Monat mobil sein kann. Deshalb brauchen wir jetzt eine ÖPNV-Offensive. Mit dem Deutschlandticket muss ein ambitionierter Angebotsausbau einhergehen. Über den neuen Nahverkehrsplan wollen wir daher das Angebot von Bus und Bahn überall im Land endlich zur echten Alternative zum Auto ausbauen. Die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen sind sich der besonderen Bedeutung des öffentlichen Verkehrs zur Sicherung der Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen bewusst und drängen mit dem Plenarantrag daher vor dem Hintergrund der bestehenden Defizite des ÖPNV-Angebots insbesondere auf eine deutlich bessere Anbindung des ländlichen Raums und eine Verdichtung des ÖPNVAngebots auf den nachfragestarken Achsen. Wir sehen in den laufenden Prozessen zur Aufstellung des Nahverkehrsplans, des Masterplans Schienenverkehr sowie des Integralen Taktfahrplans für Thüringen eine große Chance zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Bus- und Bahnangebots in Thüringen. Mit dem Antrag „Thüringens Nahverkehr zur echten Alternative machen – jetzt Bus-Bahn-Pakt schließen und ÖPNV-Offensive vorbereiten“ bitten wir die Landesregierung, insbesondere fünf Punkte anzugehen, die ich nun kurz skizzieren möchte. Erstens: Die drei eben genannten Pläne bieten die Chance, das Thüringer Bus- und Bahnangebot deutlich zu verbessern. Die Umsetzung eines Integralen Taktfahrplans bedeutet eine beträchtliche Verbesserung für den flächendeckenden Busverkehr in Thüringen und durchgehende Mobilitätsketten. Der Nahverkehrsplan 2023 bis 2027 definiert die Qualität des Schienenpersonennahverkehrs und im Masterplan Schieneninfrastruktur werden mögliche Streckenreaktivierungen geprüft und Konzepte zur Förderung des regionalen Schienengüterverkehrs entwickelt. Mit unserem Antrag wollen wir zunächst erreichen, dass die Synergien dieser drei Pläne optimal ausgenutzt werden. Dafür ist eine Verzahnung der Prozesse notwendig. Zweitens: Alle relevanten Akteurinnen aus der Bus- und Bahnbranche, die Fraktionen des Landtags und zivilgesellschaftliche Organisationen sollen an einem Runden Tisch „Zukunftsstrategie Bus & Bahn“ gemeinsam Maßnahmen und Instrumente beraten, welche für die Verdoppelung des Fahrgastanteils bis 2030 und eine Mobilitätsgarantie erforderlich sind. Drittens: Bei der Verwendung der Regionalisierungsmittel setzen die rot-rot-grünen Fraktionen einerseits auf das Schließen von Taktlücken und die Verdichtung von Zwei-Stunden-Takten auf nachfragestarken Strecken im Schienenpersonennahverkehr, andererseits auf eine bessere Anbindung von ländlichen Gemeinden durch die Stärkung der landesbedeutsamen Buslinien und weiterer Mobilitätsangebote. Viertens: Damit Bus und Bahn fahren können, braucht es eine gute Infrastruktur.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Ach ja!)
Der Bund stellt hierfür beträchtliche Fördermittel in Höhe von 75 Prozent bereit und fordert zu Recht ein, dass die Bundesländer kommunale Projekte kofinanzieren. Wir wollen als Rot-Rot-Grün ein Landes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz mit der schönen Abkürzung LGVFG auf den Weg bringen, damit die kommunalen Straßenbahnprojekte eine Kofinanzierung erhalten können. Fünftens: Alle diese Maßnahmen kosten natürlich Geld. Die Finanzmittel müssen auch in Thüringen beträchtlich erhöht werden, damit Menschen überall ein gutes Angebot nutzen können. Wir fordern daher mit dem Plenarantrag die Landesregierung abschließend auf, die Finanzmittel für eine ambitionierte ÖPNV-Offensive in den künftigen Haushaltsentwürfen und in der mittelfristigen Finanzplanung einzustellen. Es braucht jetzt einen Bus-Bahn-Pakt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit diesem Antrag stellen wir wichtige Rahmenbedingungen, um den Anteil des öffentlichen Verkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen bis 2030 zu verdoppeln, denn wir wissen: Vor dem Hintergrund der Energie- und klimapolitischen sowie demografischen Herausforderungen und zur Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Regionen des Freistaats Thüringen kommt dem Erhalt und Ausbau des öffentlichen Verkehrssystems zentrale Bedeutung zu. Ich freue mich auf eine konstruktive Debatte und werbe um Ihre Zustimmung für diesen Antrag. Lassen Sie uns Tempo machen,
Thüringens Nahverkehr zur echten Alternative machen – jetzt Bus-Bahn-Pakt schließen und ÖPNV-Offensive vorbereiten
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ein Satz vorweg, Frau Wahl: Bei Straßenbahnfinanzen hätten Sie auch gern unserem Antrag im Haushalt bereits zustimmen können, da wären wir schon ein Stück weiter.
(Beifall Gruppe der FDP)(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Wir haben Gelder eingestellt im Haushalt!) Meine sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der ÖPNV spielt neben der Antriebswende im Individualverkehr eine wesentliche Rolle in der Mobilität der Zukunft. Keiner hier stellt, glaube ich, in Abrede, dass, wenn die Menschen außerhalb der Städte die Chance haben sollen, auf ein eigenes Auto zu verzichten, der ÖPNV in der Fläche ausgebaut werden muss und der Zugang zu dessen Nutzung erleichtert werden muss. Ich mache bloß darauf aufmerksam, dass das dicke Bretter sind, die da zu bohren sind, nicht zuletzt, wenn ich an das Thema „Barrierefreiheit im ländlichen Raum“ denke. Zum Thema „Zugang“ wird jetzt ein erster Schritt unternommen. Auf Initiative des FDP-Verkehrsministers Volker Wissing wird endlich ein deutschlandweit gültiges Ticket für den ÖPNV zum 1. Mai eingeführt.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Na ja,
also die „Initiative von Wissing“!) Dieses digitale Deutschlandticket – Sie haben mehr Redezeit als ich, lassen Sie mich ruhig mal reden! – als Nachfolge des 9-Euro-Tickets, auch eine Idee der FDP – hören Sie ruhig zu, auch wenn es Ihnen nicht gefällt –, schafft auf einen Schlag den Tarifdschungel ab, der von vielen als Abschreckung bei ihrer individuellen Entscheidung, welches Verkehrsmittel sie wählen, empfunden wurde.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das ändert erst mal alles nichts am teilweise fehlenden Angebot in der Fläche. Aber auch dieser Baustein muss gewürdigt werden. Auch gewürdigt werden, meine Damen und Herren, muss die Arbeit der vielen fleißigen Köpfe, die seit Monaten in den zuständigen Stellen den neuen Nahverkehrsplan SPNV und das Konzept des Integrierten Taktfahrplans für Thüringen ausarbeiten. Die Zusammenführung der Konzepte, wie in Ihrer Forderung II.1. beschrieben, oder zumindest, dass die zuständigen Stellen über ihre Ergebnisse miteinander reden, hatte ich eigentlich vorausgesetzt, bis ich Ihren Antrag gelesen habe. Ihre Forderungen nach einem Runden Tisch zur Erreichung der von Ihnen erwähnten landesweiten Mobilitätsgarantie unter Einbeziehung der Fraktionen – mal sehen, ob sie alle Fraktionen meinen oder nur die Ihnen genehmen – muss man ebenfalls hinterfragen. Und ist das denn außerhalb der Grünenfraktion beschlossen, was wir hier sehen? Das Ergebnis des Infrastrukturausschusses in der 30. Sitzung vom Juni 2022 war – mal salopp gesagt: Schön, dass wir darüber geredet haben. Das haben wir in acht Ausschusssitzungen ausführlich getan, inklusive einer mündlichen Anhörung, aber keines Beschlusses des Hohen Hauses. Keine belastbare Grundlage für einen Runden Tisch, der über Maßnahmen und Instrumente beraten soll, meine Damen und Herren. Ihre Forderungen, werte Kollegin, die Regionalisierungsmittel für den Ausbau des ÖPNV zu verwenden, ist richtig. Wofür auch sonst sollen sie denn verwandt werden? Diese Mittel sind zweckgebunden und dürfen nur für Investitionen in und nicht für den Betrieb des ÖPNV Verwendung finden. Vergessen zu erwähnen haben Sie natürlich die massive Anhebung der Regionalisierungsmittel durch die Bundesregierung. Daher auch an dieser Stelle mein Dank an die Ministerien für Verkehr und Finanzen, beide geführt von Liberalen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Über die Themen der langfristigen Absicherung der Investitionsbedarfe im Landeshaushalt und die Schaffung eines Landes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes können wir gern in den Ausschüssen sprechen. Wir als Freie Demokraten werden sicherlich einer geplanten Überweisung zustimmen, denn wir meinen, dass es dort noch erheblichen Gesprächsbedarf gibt, vor allem Gesprächsbedarf dazu, dieses ganze Paket handhabbar und besser zu machen. Ich danke Ihnen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Thüringens Nahverkehr zur echten Alternative machen – jetzt Bus-Bahn-Pakt schließen und ÖPNV-Offensive vorbereiten
Sehr geehrte Frau Parlamentspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuhörer, ein zuverlässiger und günstiger öffentlicher Personennahverkehr ist ein wichtiger Teil der Daseinsvorsorge. Er ist gerade für den ländlichen Raum von Bedeutung, weil eine vernünftige öffentliche Nahverkehrsversorgung dazu beitragen kann, dass der ländliche Raum nicht weiter abgehängt wird. Wer also die Aufgabe ernst nimmt, den ländlichen Raum attraktiv zu gestalten, und der Abwanderung der Bevölkerung Einhalt gebieten will, wird die Entwicklung des öffentlichen Nahverkehrs als wichtiges Steuerinstrument begreifen.
(Beifall AfD)
Es liegt auf der Hand, dass der Staat hier in der Pflicht ist. Man kann anerkennen, dass der Freistaat Thüringen diesbezüglich schon einiges geleistet hat. Es ist aber auch unübersehbar, dass noch manche Herausforderung zu bewältigen ist. Vor diesem Hintergrund wäre eine vernünftige und realistische Initiative begrüßenswert. Auch wenn man dem einen oder anderen Vorschlag des vorliegenden Antrags folgen könnte, so handelt es sich bei dem rot-rot-grünen Vorstoß im Ganzen zweifellos nicht um eine solche vernünftige und realistische Initiative. Der Antrag ist nicht vernünftig, weil er zuallererst ideologischen Zielen verpflichtet ist.
(Beifall AfD)
Und der Antrag ist nicht realistisch, weil er die tatsächliche Lage verkennt.
(Beifall AfD)
Dass es im Kern um ein ideologisches Anliegen geht, wird in der auffälligen Betonung der klimapolitischen Motivation des Antrags deutlich. Gleich im ersten Punkt des Antrags und an erster Stelle wird von klimapolitischen und sogar energiepolitischen Herausforderungen gesprochen.
(Zwischenruf Abg. Liebscher, SPD: Von was
denn sonst?) Die Begründung des Antrags lässt dann auch gar keinen Zweifel mehr daran, worum es hier letztlich eigentlich geht. Es geht, wie es da heißt, um die Klimaziele. Es geht mit anderen Worten um einen völlig abstrakten Zweck. Welche Klimaziele genau sollen das sein und wo wird aufgezeigt, welche Wirkungszusammenhänge welche Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele nahelegen? Hierzu sagt der rot-rot-grüne Antrag nichts. Dabei wäre natürlich als Erstes die Frage zu stellen, ob Maßnahmen der Thüringer Verkehrspolitik überhaupt irgendetwas mit irgendwelchen Klimazielen zu tun haben können. Für die rot-rot-grünen Fraktionen mögen sich solche Fragen nicht stellen, weil es sich für die linksgrünen Genossen um ein quasireligiöses Mantra handelt, das weder einer weiteren Begründung noch gar einer kritischen Überprüfung bedarf. Aber das ist ein Irrtum. Solche Fragen müssen sehr wohl gestellt werden und die Verkündung eines quasireligiösen Bekenntnisses zu irgendwelchen Klimazielen ersetzt nicht die sachliche Begründung. Wie sehr die klimapolitischen Vorstellungen die eigentliche Motivation des Antrags darstellen, zeigt die Art und Weise, wie Rot-Rot-Grün über die Realisierung dieser Vorstellungen denkt. Etwas vereinfacht gesagt geht es darum, den ganz großen Plan zu entwickeln, um die, wie es heißt, ambitionierten Ziele auch zu erreichen. Das erinnert doch sehr an sozialistische Transformationsfantasien.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Politik ist da, um Ziele umzusetzen!) Wir erinnern uns, dass es schon einmal das Vorhaben einer großen gesellschaftlichen Transformation gab, die man durch weitreichende Gesellschaftsplanung erreichen wollte. Bekanntlich ist das krachend gescheitert. Es ist gescheitert, weil es die gesellschaftlichen Realitäten missachtete. Damit bin ich an dem Punkt, dass der vorliegende Antrag in seiner grundlegenden Orientierung nicht realistisch ist. Natürlich kann und soll man seitens des Landes die Verbesserung der Nahverkehrsversorgung vorantreiben und auch entsprechende Modelle entwickeln. Insofern will ich an Projekten wie etwa dem vor einigen Wochen vorgestellten Integralen Taktfahrplan, mit dem eine bessere Vernetzung der ÖPNV-Angebote in ganz Thüringen angestoßen werden soll, gar keine prinzipielle Kritik üben. Was aber zu kritisieren ist, ist der Umstand, dass die hochtrabenden Planungen und Visionen kaum eine Antwort auf die vielen aktuellen Probleme vor Ort bei der Umsetzung geben. Wir sehen ja auch beim sogenannten Deutschlandticket, dass es genau daran krankt. Irgendwelche Netzpläne und Fahrpläne zu entwerfen ist sicher das eine. Aber wie wird gewährleistet, dass es nicht immer wieder zu Zugausfällen wegen Personalmangels oder hohen Krankenständen kommt? Wie wird die Erneuerung veralteter Technik gewährleistet, die etwa im Bereich der Stellwerkstechnik verschiedentlich erforderlich ist? Wie kann gewährleistet werden, dass für die Stellwerke genügend spezialisiertes Personal zur Verfügung steht? Gibt es grundsätzlich überhaupt genügend Fahrzeuge, also Busse und Bahnen, mit denen dichtere Frequenzen und die Streckenvermehrung bedient werden können? Es muss übrigens auch gefragt werden, wie das anvisierte Ziel einer Verdopplung des ÖPNV-Verkehrsanteils bewerkstelligt werden soll. Gibt es überhaupt einen entsprechenden Bedarf oder ist der Bedarf kleiner oder vielleicht noch größer? Mit Blick auf solche Fragen bleibt der Antrag bestenfalls wolkig und durchaus dürftig. Offensichtlich sollen die Umsetzungsfragen von dem geforderten Runden Tisch erledigt werden, an dem jedoch die Vertreter von Landkreisen und Kommunen nicht teilnehmen sollen. Dass ausgerechnet die fehlen, lässt natürlich auch tief blicken. Die AfD sieht den vorliegenden Antrag überaus kritisch. Selbstverständlich werden wir nichts gegen eine Diskussion im Ausschuss haben. Vielleicht wird in dieser Diskussion auch etwas klarer, wie die finanzielle Lage zur zukünftigen Förderung des ÖPNV in Thüringen einzuschätzen ist. Immerhin hat die Verkehrsministerin anlässlich der Vorstellung des ITF im Dezember das Credo verkündet, dass eine Kostenorientierung bei dem von ihr sogenannten verkehrspolitischen Paradigmenwechsel keine Rolle spielen soll. Das ist natürlich eine fragwürdige Position. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Thüringens Nahverkehr zur echten Alternative machen – jetzt Bus-Bahn-Pakt schließen und ÖPNV-Offensive vorbereiten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, in drei Monaten ist es so weit: Pünktlich zum Tag der Arbeit werden Millionen Beschäftigte im gesamten Bundesgebiet durch die Einführung des 49-Euro-Tickets dauerhaft entlastet werden. Anknüpfend an die breite Wirkung des 9-EuroTickets im vergangenen Sommer wird dieser ab dem 1. Mai deutschlandweit gültige Fahrschein die Nutzung von Bus, Straßenbahn und Zug dauerhaft vereinfachen. Vor allem für beruflich auf öffentliche Verkehrsangebote angewiesene Menschen schafft es finanzielle Planbarkeit und vereinfacht den Überblick über die Ticketgültigkeit. Um jetzt weiter die Weichen für die Zukunft des ÖPNV und SPNV zu stellen, steht heute der Antrag der regierungstragenden Fraktionen zur Abstimmung. Die in den letzten Jahren angestoßenen und zum Teil weit fortgeschrittenen Initiativen werden in dieser Drucksache gebündelt. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten steht dabei die Nutzungsfreundlichkeit und Leistbarkeit der Verkehrsangebote im Fokus. Im Antrag geht es im Kern um die drei V: Verdichtung, Vertaktung und Verfügbarkeit. Mit der derzeit laufenden Aufstellung des Nahverkehrsplans für den Schienenpersonennahverkehr 2023 bis 2027 und der Erarbeitung des Masterplans Schienenverkehr 2030 legen wir die planerische Grundlage für die zu erbringenden Verkehrsleistungen in den kommenden vier Jahren. Der Wandel im Mobilitätsverhalten und die sich verändernden Ansprüche an Bus und Bahn im ländlichen Raum stehen ganz oben auf der Aufgabenliste. Für uns als SPD-Fraktion sind die Verkehrsangebote als ein Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge gerade im ländlich geprägten Thüringen ein entscheidender Faktor für gleichwertige Lebensbedingungen. Dies bedeutet für uns, Verkehrsangebote auch da zu erhalten und auszubauen, wo die Haupteinnahmequelle der verkehrsleistungserbringenden Betriebe auch in Zukunft öffentliche Mittel sein werden. Von der Theorie in die Praxis: In den nächsten sieben Jahren hat sich das Verkehrsministerium das Ziel gesetzt, den Takt der Angebote in den Gleichklang zu bringen. Der Integrale Taktfahrplan verknüpft und synchronisiert die Angebote thüringenweit. Bisherige Erfahrungen mit den Taktfahrplänen unter anderem im Landkreis Gotha oder im Wartburgkreis stimmen optimistisch, dass in Zukunft weder der Bus vor der Nase abfährt noch eine lange Wartezeit mehr eingeplant werden muss.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass in den nächsten Jahren massiv in Schienen, Brückenbauwerke, Haltestellen, Fahrzeuge, Betriebshöfe, Oberleitungen und Straßen investiert werden muss und dass wir die Menschen fördern, die tagtäglich diese Angebote durch ihre Arbeit überhaupt ermöglichen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Allein von den über 2.000 Kombibussen, die in Thüringen derzeit im Einsatz sind, werden in den nächsten Jahren viele durch dekarbonisierte Antriebe ersetzt werden. Bisher sind es nicht einmal 50, die auf den Straßen unterwegs sind. Die Beschaffung dieser umweltverträglicheren und effizienteren Busse führt in der Regel zu einer Verdopplung des Anschaffungspreises. Wenn wir die Verkehrswende vom Kopf auf die Füße stellen wollen, braucht es eben auch eine solide und verlässliche finanzielle Grundlage.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Darauf zielt der vorliegende Antrag ab. Zudem wird es auch im Verkehrsbereich immer schwieriger, Fachkräfte zu gewinnen. Gute Arbeit braucht gute Bedingungen und wir als Interessenvertretung der Menschen in Thüringen stellen hierfür den Rahmen in der Finanzierung und den Anforderungen an die Verkehrsleistungserbringung auf. Lassen Sie mich an dieser Stelle auch noch auf den Umbau der schienengebundenen Angebote kommen. Aufgrund eines der niedrigsten Elektrifizierungsgrade im bundesdeutschen Vergleich sehen wir hier einen erheblichen Handlungsbedarf. Es braucht vor allem vom Verkehrsministerium in Berlin mehr Mut und Durchsetzungswillen, damit die verfügbaren Fördermittel auch beantragt und verbaut werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, um Aufgaben klarer zu benennen, sieht der vorliegende Antrag die Erarbeitung eines Landes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes vor. Dieses Gesetz schafft haushaltspolitische Planbarkeit für den Gesetzgeber und Planbarkeit für die Verwaltung in der Kofinanzierung von Vorhaben des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes des Bundes. Es ist unser gemeinsames Ziel, dass der öffentliche Nahverkehr für noch mehr Menschen eine Alternative zum Pkw wird und die Nutzung des ÖPNV einen deutlich höheren Anteil am Mobilitätsgeschehen in Thüringen erhält. Von derzeit 8 Prozent wollen wir in den nächsten Jahren den Anteil auf 16 Prozent verdoppeln.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dabei ist auch der Ausbau der Hauptverkehrsstrecken wie der zweigleisig elektrifizierte Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung sowie die Elektrifizierung der Strecke Gotha – Leinefelde, aber auch die Reaktivierung von Nebenbahnstrecken wie der Ohratalbahn oder auch die Durchbindung der Pfefferminzbahn bis nach Jena notwendig.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das ist
schon jahrelang so!) Neben einem dichten Netz braucht es mehr Angebote, die auf Abruf zur Verfügung stehen. Diese flexiblen Angebote können in Teilen in Thüringen schon in der Praxis genutzt werden. Mit dem Bedarfslinien- und Richtungslinienbetrieb werden auch eher selten genutzte Ziel- und Haltepunkte wieder erreichbar und mit dem Sektoren- und Flächenbetrieb können Lücken im Netz flexibel am Bedarf orientiert geschlossen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es bleibt also viel zu tun, um die gesammelten Erfahrungen in Mitteldeutschland und darüber hinaus für eine moderne, praxistaugliche Angebotsverbesserung im ländlichen Thüringen zugänglich zu machen. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit und werbe um Ihre Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringens Nahverkehr zur echten Alternative machen – jetzt Bus-Bahn-Pakt schließen und ÖPNV-Offensive vorbereiten
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe mir den Antrag mehrmals durchgelesen und habe so gedacht: Was wäre es, wenn wir den eingebracht hätten? „Thüringens Nahverkehr zur echten Alternative machen – jetzt Bus-BahnPakt schließen und ÖPNV-Offensive vorbereiten“, da hätten die Kolleginnen und Kollegen von dieser Seite gerufen: Das ist ja ein Skandal, unsere Landesregierung macht das schon, wir machen das seit 2014. Und jetzt kommt dieser Antrag von Ihnen, Frau Wahl, und da habe ich so gedacht: Oh, da hat aber die Fraktion der Grünen der Landesregierung ganz schön was ins Stammbuch geschrieben. Ich lese das so, als wenn Sie schreiben, dass die Landesregierung in den letzten acht Jahren untätig war, sonst brauchte es nämlich diesen Antrag überhaupt nicht.
(Beifall CDU)
Herr Bergner hat gerade schon gesagt, dass wir uns im Ausschuss achtmal mit dem Thema beschäftigt haben, eine Anhörung gemacht haben. Es ist ja kein Thema, was jetzt vom Himmel gefallen ist und womit wir uns das erste Mal beschäftigen. Deshalb ist es für uns schon verwunderlich, dass es diesen Antrag braucht, um die Landesregierung praktisch zum Handeln aufzufordern. Für uns ist das eine Bankrotterklärung vonseiten der Grünen an das zuständige Ministerium,
(Beifall CDU, AfD)
weil es suggeriert, dass seit 2015 hier nichts passiert ist. Wenn ich den Antrag hier so lese, also der Landtag stellt fest, wie wichtig das ist, vor dem Hintergrund klima- und energiepolitisch zu handeln. Das ist eine Feststellung, dazu brauche ich aber keinen Landtagsbeschluss. Ich denke mal …
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE:
Das ist oft so! Na und?)
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Sie
haben wohl die Rede von der AfD nicht gehört?) Wir haben ja eine eigene Meinung dazu, Herr Kalich.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Die
merkt man immer weniger!) Die merkt man nicht?
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Die
merkt man immer weniger, sagte ich!) Also, das ist aber eine Unterstellung. Zum Zweiten steht drin: „Der Landtag bekennt sich zur Zielstellung, den Anteil des öffentlichen Verkehrs am Gesamtaufkommen in Thüringen bis 2030 zu verdoppeln.“ Ich weiß nicht, ob Sie vielleicht wissen, dass 80 Prozent der Nutzer im ÖPNV Schüler sind. Also reden wir hier von 20 Prozent. Also müssen wir ja für den Otto Normalverbraucher die Nutzung verfünffachen. Aber wenn man so einen Satz liest, da würde jeder sagen: Verdoppeln, das finde ich auch gut, das könnte ich so unterschreiben. Da ist überhaupt nicht mal nachgeschaut worden, wer überhaupt den ÖPNV nutzt.
(Unruhe DIE LINKE)
Auch das Deutschlandticket wird hier angesprochen. Herr Liebscher, Sie haben das gerade alles gelobt. Wenn Sie mal mit den Verkehrsbetrieben sprechen – und das habe ich im Vorfeld auch gemacht, ich habe noch mal mit Leuten aus der Praxis über den Antrag gesprochen –, und zwar ist bis jetzt für die Aufgabenträger noch überhaupt nicht klar – und sie sagen auch, sie haben noch keinerlei Unterstützung aus dem Ministerium –, wie das überhaupt umgesetzt wird. Es sind verschiedene Auftragnehmer unterwegs, es soll alles nur noch digital sein. Wer kriegt welches Geld? Wie wird die Verteilung sein? Der 1. Mai ist nicht mehr lange hin. Das müsste eigentlich schon geklärt sein, wenn ich das einführen will. Und über das 49-Euro-Ticket ist auch lange schon gesprochen worden, also müsste doch auch die Umsetzung schon länger erfolgen. Geld: Natürlich kostet das alles Geld, das ist richtig. Ein Landes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz hat ja auch Baden-Württemberg. Daran hätten Sie sich auch schon orientieren und hätten es auf den Weg bringen können und nicht jetzt mit so einem Antrag um die Ecke zu kommen. Auch dann unter Punkt II.3., ein Runder Tisch mit Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft, die das alles lösen müssen – ich habe gerade gesagt, Herr Bergner hat es gesagt, achtmal haben wir uns damit beschäftigt. Wir haben Gespräche mit den einzelnen Akteuren geführt. Es gibt auch von deren Seite, die das umsetzen müssen, viele Dinge, die angesprochen wurden, die bis heute einfach nicht gelöst worden sind. Ein Beispiel, was ich auch schon oft angesprochen habe: Die Nahverkehrsgesellschaft ist ins Ministerium integriert worden. Früher war es Usus, dass im März in der Zeitung gestanden hat, wie sich die Zugverbindungen in Thüringen verändern sollen, und es wurde aufgefordert, dass sich jeder und jede beteiligen kann. Das ist, seitdem die NVS nur noch als Unterabteilung im Ministerium fungiert, noch nie wieder passiert. Ich weiß gar nicht, wievielmal ich das hier angesprochen habe: Ja schön, dass wir mal drüber gesprochen haben, das ist ganz interessant. Aber passiert ist nichts. Wir brauchen auch Geld für die Neuanschaffung von Bussen. Ich habe mir mal die Zahlen aus dem Landkreis Eichsfeld geholt. EW Bus hat 80 Busse. Im Moment wird jedes Jahr ein Bus gefördert – da braucht man in Mathe gar nicht so ganz schlau zu sein –, dann weiß man, dass man 80 Jahre braucht, um in so einem Nahverkehrsbetrieb wie im Landkreis Eichsfeld die Busflotte auf den neuesten Stand zu bringen. Bis 2022 sollten auch die Bushaltestellen und Busbahnhöfe barrierefrei umgebaut sein. Da hängen wir enorm hinterher. Gern noch ein Beispiel: In Leinefelde wird der Busbahnhof umgebaut – für die Digitalisierung reicht das Geld nicht. Jetzt wird der Busbahnhof auf den neuesten Stand gebracht und die Technik oben ist uralt. Dafür müssen wir auch Geld in die Hand nehmen. Reaktivierung der stillgelegten Bahnstrecken Max und Moritz, Ohratalbahn, Pfefferminzbahn und alle, das kann man alles schon auswendig.
(Beifall Abg. Gottweiss, CDU)
Wie viele Jahre wird im Ausschuss gesprochen, es wird geprüft, wird in Angriff genommen? Bis jetzt ist nichts da, wir warten auf eine Machbarkeitsstudie. Es ist alles bekannt, was in diesem Antrag steht, liebe Frau Wahl, aber handeln muss die Landesregierung und Sie tragen die Landesregierung. So ein Antrag ist für uns kein Handlungsauftrag, er ist ein Misstrauensvotum gegenüber der Landesregierung. Wir werden da nicht mitmachen, wir werden uns enthalten. Wir halten unser Wort beim SPNV und beim ÖPNV
(Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) – da brauchen Sie gar nicht so komisch zu lachen – und werden uns auch weiter dafür einsetzen, dass es einen guten Nahverkehr gibt, dass es bezahlbar ist und dass die Probleme, die schon seit Jahren bekannt sind, endlich mal gelöst werden. Wenn Sie sich darauf konzentrieren würden, außer hier so Sprüche loszulassen, dann wären wir ein ganzes Stückchen weiter, liebe Frau Wahl.
(Beifall CDU, AfD)
Thüringens Nahverkehr zur echten Alternative machen – jetzt Bus-Bahn-Pakt schließen und ÖPNV-Offensive vorbereiten
Vielen Dank. Herzlich willkommen an die Besucherinnen auf der Besuchertribüne! Wie Sie wahrscheinlich unschwer hören konnten, befinden wir uns im Tagesordnungspunkt 25 und diskutieren über den öffentlichen Personennahverkehr, nur damit Sie besser folgen können. Als Nächster erhält Abgeordneter Kalich für die Fraktion Die Linke das Wort.
Thüringens Nahverkehr zur echten Alternative machen – jetzt Bus-Bahn-Pakt schließen und ÖPNV-Offensive vorbereiten
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Gäste auf der Tribüne oder am Livestream, wir legen in der Drucksache 7/7144 einen Antrag vor nach der Einführung des Tickets für 49 Euro, das sicherlich noch einige Schwierigkeiten auf Bundes-, Landesebene und auch in den kommunalen wie privaten Unternehmen schaffen wird. Trotz allem liegt im Mai etwas vor, was letztendlich den Nahverkehr zumindest in der Preisfrage ein bisschen revolutionieren wird. Wenn ich den Vizepräsidenten an seine Rede von gestern auf dem parlamentarischen Abend erinnern darf, ich kriege es nicht ganz hin, aber da wurde sinngemäß gesagt: Wir finden Lösungen, wenn wir gemeinsam reden. Und wo würde es wohl mehr Spaß machen als an einem runden Tisch mit allen Beteiligten? Da verweise ich nur auf Ihre Rede vom gestrigen Abend. Ich bin da sehr optimistisch, dass wir dort gemeinsam etwas hinkriegen. Worauf ich aber hinauswill, ist, dass wir hier insgesamt drei Pläne als Ausgangspunkt vorlegen: den Integralen Taktfahrplan, den man natürlich in Thüringen nicht allein machen kann, den Nahverkehrsplan, der bis 2027 fortgeschrieben wird, und ich möchte noch auf den Masterplan Schieneninfrastruktur eingehen, der bis zum Jahr 2030 gehen soll. Dort kriegen wir zum ersten Mal eine Gesamtanalyse für das, was auf der Schiene in Gesamtthüringen passieren soll, und wir werden eine Ausrichtung haben, wo wir bis zum Jahr 2030 hinwollen. Ich kann mich an Zeiten erinnern, die vor der rotrot-grünen-Regierung liegen. Dort haben wir auch über Nahverkehr geredet und sind recht oft ziemlich auf der Stelle getrampelt. Dort hat sich meines Erachtens in der letzten Zeit nicht nur einiges, sondern vieles getan. Es kommt natürlich auch darauf an, wie sich Kreise und Kommunen positionieren. Ich sage mal ein einfaches Beispiel: In der Kommune, aus der ich komme, sind unterdessen mit einer Art Stadtbuslinie alle kleinen Dörfer verbunden. Klar sind das Kosten, die aufgebracht werden müssen, die nicht jede Kommune haben kann. Aber wir sind eine leistungsfähige Großgemeinde und wir haben gesagt: Alle sollen davon auch ihre Vorteile haben, auch die kleinen Kommunen. Wir haben unterdessen keinen Ort, der weniger als fünfmal am Tag mit Hin- und Rückreise, gekoppelt mit dem Zug, um auch noch woanders hinzukommen, angefahren wird. Das, denke ich, sind Maßstäbe, die man ansetzen kann. Die kann nicht jede Kommune allein machen, aber es gibt Möglichkeiten, dort auch im ländlichen Raum echt was zu machen. Die Kopplung dieser drei Pläne, die ich genannt habe, bringt eine ordentliche Grundlage. Ich denke, wir sind Manns genug, für Thüringen dort etwas richtig Vernünftiges zu entwickeln, den ländlichen Raum in der Zukunft zu stärken, denn bis jetzt hat man immer – ich komme selbst aus dem ländlichen Raum – das Gefühl, im städtischen Bereich geht das alles ganz gut und der ländliche Raum ist in der Richtung etwas abgehängt. Es geht natürlich auch darum, öffentlichen Nahverkehr in allen Facetten zu denken, die es letztendlich gibt. Es ist nicht nur der Schulbus und es ist nicht nur der Stadtbus, der vielleicht über die Stadtgrenze hinausfahren kann, sondern es ist auch das Pedelec, um zur Haltestelle zu kommen, es ist die Verknüpfung letztendlich des Schienenverkehrs mit dem Bus zu erreichen, eben mit ordentlichen Umsteigemöglichkeiten. Ich denke, der öffentliche Nahverkehr wird im ländlichen Raum in Zukunft eine richtig große Rolle spielen. Jeder kennt die Probleme mit weniger Einkaufsmöglichkeiten, dass du das Auto vor der Haustür haben musst. Aber wenn du älter wirst, fällt es immer schwerer, das Auto zu nutzen. Deswegen haben wir hier in der Politik wirklich einen Auftrag, uns nicht nur um ordentliche Löhne, um Kindergartenplätze und Kinderkrippenplätze im ländlichen Raum zu kümmern, sondern letztendlich dann auch dazu zu kommen, dass die Bürger weitestgehend davon entbunden werden, ihr Auto nutzen zu müssen. Ich rede nicht gegen das Auto. Ich fahre 60.000 Kilometer im Jahr. Ich rede nicht gegen das Auto, aber eins ist Fakt: Wir brauchen für die Zukunft Alternativen zum Auto.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Gesellschaft wird älter. Es wird schwieriger, sich fortzubewegen. Den Auftrag haben wir. Mit diesem Antrag stellen wir uns dem nächsten Schritt. Ich bin optimistisch, dass uns das gelingt,
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
und rufe jeden auf, an dem Runden Tisch teilzunehmen. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringens Nahverkehr zur echten Alternative machen – jetzt Bus-Bahn-Pakt schließen und ÖPNV-Offensive vorbereiten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, der vorliegende Antrag von Rot-Rot-Grün klingt auf den ersten Blick sehr gut. Wenn ich jedoch weiter in die Tiefe gehe, sind wichtige Dinge außer Acht gelassen und aus Sicht der Nutzer nicht berücksichtigt. Zu Beginn einer Offensive sollte die Konzepterarbeitung stehen, wozu eine SWOT-Analyse gehört und vor allen Dingen eine Stakeholderanalyse. Es sollte vermieden werden, dass sich das Drama mit der Wasserstoffbahn wiederholt: viel Geld ausgeben, um festzustellen, dass es nicht geht. Wenn Sie wirklich die Nutzung des ÖPNV bis 2030 verdoppeln wollen, dann müssen Sie einiges bieten. ÖPNV ist nicht zuverlässig, weil zu oft gestreikt wird. Und die Abhängigkeit ist dann zu riskant, wenn meine Ziele nicht fußläufig zu erreichen sind. ÖPNV muss termingetreu sein, damit meine Reisezeit kalkulierbar ist.
Thüringens Nahverkehr zur echten Alternative machen – jetzt Bus-Bahn-Pakt schließen und ÖPNV-Offensive vorbereiten
Gerade hier ist die Qualität in den letzten Jahren immer schlechter geworden. Und die Gründe, die dann dafür angegeben werden, werden ja nicht beseitigt, sondern eher verschlimmert. Reglementierungen im öffentlichen Nahverkehr wie Mund-Nasen-Schutz haben mich zum Beispiel die letzten zwei Jahre diesen ÖPNV meiden lassen. Hier mal als konstruktiven Vorschlag: Hat sich schon mal jemand mit dem öffentlichen Verkehrsnetz in der Schweiz beschäftigt? Die Schweiz ist fast vergleichbar mit Thüringen, nur noch etwas komplizierter in der Topologie.
(Heiterkeit CDU)
Wir müssen doch nicht das Rad neu erfinden, sondern können auf Best Practice anderer Länder aufbauen. Ich als jemand, der in Deutschland nur das Auto benutzt, lasse in der Schweiz mein Auto am Hotel oder an der Ferienwohnung stehen und satte le um. Warum? Es ist komfortabel, zuverlässig und preiswert. Und gerade im ländlichen Bereich kön nen wir eine sehr ökonomische Variante noch draufsatteln: bedarfsgerechte Shuttles. Herr Lieb scher hat das für Jena erwähnt. Aber auch in Jena ist es noch der Ausnahmefall, dass es funktioniert. Mit guter digitaler Software lassen sich Routen von Kleinbussen in Sekundenschnelle bedarfsgerecht optimieren. Eine Kombination aus Pünktlichkeit und Flexibilität kann die Attraktivität steigern und die Kosten senken. Mi tut es in der Seele weh, wenn r ich große Busse mit ein bis zwei Passagieren im Zwei-Stunden-Takt durch abgelegene Dörfer fahren sehe, denn der Takt passt zu 90 Prozent nicht zu meinen Bedürfnissen. Das ist weder komfortabel und schon gar nicht bezahlbar. ichtig ist, dass der W Bürger optimal von A nach B kommt. Dazu brau chen wir nicht x akademische Studien, sondern zielorientierte Datenerfassung und eine gute Konzeption. Frau Tasch hat hier ausführlich beschrieben, wie das aktuelle Bild des bisherigen Flicken teppichs in Thüringen aussieht. Ich halte Ihr Ziel für ambitioniert, sehe aber in Ihrer Herangehensweise Probleme. Der vorliegende Antrag sollte unbedingt an die Fachausschüsse verwiesen werden, damit er am Ende mehr wert ist als das Papier, auf dem er steht, und vor allen Dingen nicht zur Geldvernichtungsmaschine wird. Ich hoffe, ich habe Ihnen mit meinen Gedanken einige konstruktive Anregungen geben können. Danke.
Thüringens Nahverkehr zur echten Alternative machen – jetzt Bus-Bahn-Pakt schließen und ÖPNV-Offensive vorbereiten
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Tasch, ich verstehe ja, dass Sie sich ärgern, denn dieser Antrag zeigt: Rot-Rot-Grün erkennt die Zeichen der Zeit und handelt.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das hätten
Sie schon längst machen können!) Aber ich freue mich auch in Zukunft auf Initiativen von der CDU-Fraktion dazu, da können wir dann gern darüber debattieren. Erinnern wir uns zurück an den letzten Sommer. Ganz Deutschland diskutiert plötzlich monatelang über den öffentlichen Personennahverkehr. Aber nicht nur das. Das 9-Euro-Ticket der Bundesregierung hat nicht nur für Menschen ein unschlagbar günstiges Ticket geschaffen, das 9-Euro-Ticket hat aus meiner Sicht auch etwas ganz Wichtiges gezeigt: dass Politik nicht immer nur in kleinen Trippelschritten vorangehen muss, sondern auch adäquat und spürbar auf Entwicklungen reagieren kann. Die Menschen mit dem 9-Euro-Ticket von den extrem gestiegenen Kraftstoff- und Energiepreisen zu entlasten, war daher dieser adäquate Schritt. Auch in Thüringen haben wir Entwicklungen und Aufgaben vor uns, die Richtungsentscheidungen erfordern. Hier ist natürlich zuvorderst Deutschlands und Thüringens Verpflichtung zur Einhaltung der Klimaziele zu nennen und gerade im Verkehrssektor verfehlt Deutschland diese nach wie vor, Herr Bergner. Aber auch das Thema „Daseinsvorsorge“: Alle Menschen, ob sie auf dem Dorf oder in der Stadt leben, sollten ein Nahverkehrsangebot vorfinden, das einem auch unabhängig vom eigenen Auto Mobilität ermöglicht.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen finden daher: Wann, wenn nicht jetzt, ist die Zeit, Thüringens Nahverkehr zur echten Alternative zum Auto zu machen?
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Landesregierung hat dafür im letzten Jahr bereits die Weichen richtig gestellt. Am 12. Dezember wurde das Konzept des Integralen Taktfahrplans vorgestellt. Wenn dieser Thüringentakt vollumfänglich umgesetzt wird, wäre das tatsächlich fast schon eine kleine Revolution für den Busverkehr. Damit könnten endlich gute Anschlüsse an allen Umstiegsknoten garantiert werden, die möglichen Verbindungen für ÖPNV-Kundinnen würden sich im Idealfall vervielfachen.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das hätten
Sie schon längst machen können!) Genauso beim Masterplan Schieneninfrastruktur. Hier untersucht das Ministerium nach einheitlichen Standards still gelegte Bahnstrecken, von denen es leider doch eine ganze Menge in Thüringen gibt. Mit der Untersuchung wird man endlich objektiv bewerten können, welche Strecken für ein resilienteres Schienennetz reaktiviert werden sollten. Fakt ist, dass diese Prozesse aber nur ihre Wirkung entfalten können, wenn auch finanzielle Mittel hierfür zur Verfügung stehen. Wir fordern daher mit dem Plenarantrag die Landesregierung auf, die Finanzmittel für eine ambitionierte ÖPNV-Offensive in den künftigen Haushaltsentwürfen und der Mittelfristigen Finanzplanung einzustellen. Es braucht jetzt einen Bus-Bahn-Pakt.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Insbesondere Infrastrukturprojekte sind hier zurzeit in den Blick zu nehmen. Der Bund stellt mit dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz beträchtliche Mittel bereit. Bei Reaktivierungen sind Förderquoten bis 90 Prozent, bei anderen bis 75 Prozent möglich. Diese Mittel darf Thüringen sich nicht entgehen lassen, denn andere Bundesländer greifen hier bereits beherzt zu. So hat Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel Projekte in Höhe von 600 Millionen Euro angemeldet. Thüringen hat von Landesseite hier bisher den zweigleisigen Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung vorzuweisen. Wichtig ist deswegen, mindestens die Kommunen zu unterstützen, die selbst ÖPNV-Infrastrukturprojekte voranbringen wollen. Hier in Erfurt betrifft das zum Beispiel die Buslinie 9, die als Straßenbahnlinie einen beträchtlichen Mehrwert für das Straßenbahnnetz und damit für den Klimaschutz hätte. Der Bund hat jedoch bereits sehr deutlich gemacht, dass er erwartet, dass das Land die 25 Prozent Eigenanteil kofinanziert. Wir wollen deshalb ein Landes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zum Beispiel nach dem Vorbild von Baden-Württemberg auf den Weg bringen, damit diese kommunalen Projekte die Kofinanzierung erhalten. Und hier, Frau Tasch – deswegen auch dieser Antrag hier im Plenum –, sind auch Ihre Fraktion und die Gruppe der FDP mitgefragt, denn wir sind der Haushaltsgesetzgeber und wir müssen dann auch diese Mittel bereitstellen und mit diesem Antrag die entsprechenden Signale senden, dass wir dafür bereit sind.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich hatte eingangs auf die guten Prozesse verwiesen, die gerade im Verkehrsministerium vorangetrieben werden: Integraler Taktfahrplan und Masterplan Schieneninfrastruktur. Zu nennen ist hier auch der neue Nahverkehrsplan, der sich im Moment in der Fortschreibung befindet. Die Synergien dieser Prozesse können nur genutzt werden, wenn diese zusammengebunden und auch im Nahverkehrsplan Schiene verankert werden. Dies bedarf aus Sicht meiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie in den letzten Fortschreibungen nicht nur der Fortschreibung des Status quo, sondern muss, wie es im Antrag heißt, die Beseitigung von Taktlücken, die Verdichtung von Zweistundentakten, neue Spätverbindungen, insbesondere am Wochenende, die Taktverdichtung auf besonders nachfragestarken Achsen und die Verbesserung der Anbindung auch kleiner Orte im ländlichen Raum durch unterschiedliche Mobilitätsangebote vorsehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir brauchen jetzt eine ÖPNV-Offensive. Mit dem günstigen Deutschlandticket muss ein ambitionierter Angebotsausbau einhergehen. Über diesen Antrag wollen wir einsteigen, das Angebot von Bus und Bahn überall im Land endlich zur echten Alternative auszubauen. Und bei Ihren Reden, werte CDU, FDP und AfD, hat man doch gemerkt, dass Sie wirklich tief kramen mussten, um Kritik oder Gegenargumente zum Antrag zu finden.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Da braucht
man überhaupt nicht tief kramen!) Ich werte das so, dass wir zur richtigen Zeit die richtigen Punkte verfasst haben und freue mich daher über Ihre Zustimmung. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringens Nahverkehr zur echten Alternative machen – jetzt Bus-Bahn-Pakt schließen und ÖPNV-Offensive vorbereiten
Ich würde dann wieder um ein bisschen mehr Ruhe bitten. Als Nächster erhält Abgeordneter Bergner für die Gruppe der FDP das Wort. Er hat nur noch 45 Sekunden.
Thüringens Nahverkehr zur echten Alternative machen – jetzt Bus-Bahn-Pakt schließen und ÖPNV-Offensive vorbereiten
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich mache es auch kurz. Ich wollte nur noch mal kurz auf Kollegen Kalich zurückkommen. Ich habe nichts gegen einen runden Tisch, sondern nur gegen die fehlende formale Basis gesagt. Und weil Sie meine Rede als Vizepräsident gestern auf dem parlamentarischen Abend angesprochen haben: Natürlich werde ich in der Rolle parteiübergreifend agieren, gerade wenn ich in Vertretung der Präsidentin dort bin, als wenn ich irgendwo in der Runde als verkehrspolitischer Sprecher meiner Partei stehe. In der Rolle werde ich selbstverständlich natürlich auch den Finger in die Wunde legen, auf Probleme aufmerksam machen, damit wir zu Lösungen kommen anstatt zu Politprosa. In diesem Sinne: danke schön. Ich habe noch 9 Sekunden.
Thüringens Nahverkehr zur echten Alternative machen – jetzt Bus-Bahn-Pakt schließen und ÖPNV-Offensive vorbereiten
Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor und für die Landesregierung hat sich Ministerin Karawanskij zu Wort gemeldet.
Thüringens Nahverkehr zur echten Alternative machen – jetzt Bus-Bahn-Pakt schließen und ÖPNV-Offensive vorbereiten
Ich habe jetzt während der Debatte gelernt, dass achtmal Ausschussbefassung durchaus als viel beachtet oder betrachtet wird und das auch hier während der Debatte moniert wurde. Also wenn es nach mir ginge, könnten wir jeden Tag über ÖPNV, SPNV und Infrastruktur reden.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das können
Sie gern haben!)
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Insofern bin ich sehr froh, dass wir jetzt diesen Antrag auch als Grundlage nehmen, das heute hier im Plenum noch mal miteinander zu debattieren. Denn eines haben Sie alle in Ihrer Debatte unterschlagen: Allianz pro Schiene hat eine Umfrage gemacht, wo Thüringen an vierter Stelle in der Zufriedenheit der Anbindung der Verkehrskundinnen im SPNV und im straßengebundenen Verkehr steht, also Bus und Bahn. 84 Prozent der Menschen fühlen sich gut angebunden in Thüringen. Ich kann Ihnen auch sagen, wer vor Thüringen ist: Berlin, Hamburg, Bremen. Wir sind also das erste Flächenland, das nach diesen drei Stadtstaaten kommt. Nun kann man sagen: Ja, da haben bestimmt wieder alle Städter mitgemacht, weil die Restlichen nicht mit abstimmen konnten. Aber eine Sache muss man trotzdem bei aller Ungleichverteilung sehen: Wir haben einen leistungsstarken, guten ÖPNV.
(Beifall DIE LINKE)
Das, was wir jetzt lösen müssen – insofern sehe ich das tatsächlich als Untermauerung dessen –, ist, dass wir auch über Verkehrswende im ganz praktischen Sinne sprechen müssen. Was bedeutet das nämlich? Das bedeutet – einige Punkte, die hier in dem Antrag drinstehen –, dass wir in der Tat einen Bus-Bahn-Pakt brauchen, untermauert hier mit einigen Beispielen, positive Beispiele wurden ja genannt: den Integralen Taktfahrplan, einen Nahverkehrsplan oder Masterplan Schieneninfrastruktur, wo wir uns ganz systematisch anschauen, was wir an Infrastrukturpotenzial aus der Vergangenheit haben, in welchem Zustand es ist und welches Geld wir in die Hand nehmen müssen, um es dann auszubauen. Da brauchen wir tatsächlich alle Beteiligten. Da brauchen wir diejenigen, die den ÖPNV bestellen, die ihn ausführen, denen die Infrastruktur gehört, und am Ende brauchen wir natürlich auch die Landkreise und Kommunen, die da mitziehen müssen, aber natürlich auch den Landeshaushaltsgesetzgeber, also Sie Abgeordnete. Wenn wir diesen Paradigmenwechsel wollen, heißt das tatsächlich, diese Systematik mit anzugehen. Das bedeutet aber auch, wenn wir Verkehrswende betrachten wollen, wenn das unsere Zielmaßrichtung ist, auch die daraus folgenden fiskalischen, haushalterischen Konsequenzen zu ziehen. Ich möchte auf zwei Beispiele eingehen, die sowohl positiv sind als auch nachdenklich machen. Wir haben alle letztes Jahr erlebt, was ein 9-Euro-Ticket machen kann. Die Welt war unterwegs, hat unglaublich viel über den Verkehr diskutiert und hat ihn vor allen Dingen genutzt und dabei gute Erfahrungen gemacht, hat dabei Erfahrungen gemacht, wo man sagt: Mensch, das ist jetzt hier gar nicht anschlussfähig oder ich kann mein Fahrrad nicht mitnehmen. Das müssen wir ändern. Es gibt also auch ein Bedürfnis, ein Bedürfnis zur Nutzung von Bus und Bahn, die sich auch, nicht nur, aber auch mit am Preis festmacht. Da arbeiten wir gerade an der Fortsetzung mit allen Schwierigkeiten, die das mit sich bringt. Länderübergreifende Verkehre, Implementierung von Schülerinnenticket, Azubi-Ticket, Studierendenticket, Job-Ticket, all das muss geklärt werden. Und dabei ist doch genau die Frage: Wenn wir ein digitales Ticket anbieten wollen, hängen wir nicht damit auch Leute ab, nämlich ganz einfach Leute, die kein Handy, die keine Verfügbarkeit von digitalen Lesegeräten haben? Meine Omi zum Beispiel fährt Bus und Bahn, die hat aber kein Smartphone. Das sind alles praktische Fragen, die wir jetzt lösen müssen. Auf der anderen Seite – da ist sozusagen die positive Erfahrung, wo wir sagen, das ist ein Einstieg in einen Paradigmenwechsel, das ist ein Einstieg in die Verkehrswende – kommen aber Verkehrsunternehmen zu mir – und wir haben ja schon einen ÖPNV-Diskurs, den wir miteinander vollführen, insofern sehe ich das als Bestätigung dessen, was wir auch tatsächlich tun – und sagen mir: Das ist zwar alles ganz schön, aber mir fehlen die Leute, ich habe Energiepreissteigerungen und wir müssen erst mal schauen, dass wir mit dem Aufgabenträger/dem Besteller, also den Kommunen und den Landkreisen, jetzt erst mal preislich hinkommen; das ist gut, dass ihr Regionalisierungsmittel eingeworben habt beim Bund, das ist gut, dass ihr weiterhin Geld tatsächlich zur Verfügung stellt, aber für eine Angebotsausweitung brauchen wir noch ganz andere Größenordnungen. Genau das ist nämlich jetzt die Diskussion, die wir zu führen haben, und es ist genau die Diskussion und das dicke Brett, was wir zu bohren haben und wo ich hoffe, dass wir nicht nur Punkte haben, wo wir nach Thüringen schauen, sondern tatsächlich gemeinsam mit aller Kraft auch mit den Landkreisen und Kommunen, allen, die Verkehre bestellen, auch in dieselbe Richtung gehen, nämlich die Bestellung von Verkehren, um wirtschaftliche Prosperität, also wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen und tatsächlich auch ein Grundbedürfnis der Menschen zu ermöglichen, nämlich Mobilität. Es ist nicht nur Lebensqualität, sondern es ist auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Da haben wir auch schon einige Puzzlesteine in unserem Haushalt ein Stück weit verankert und sind da auch weiter am Kämpfen bzw. am Umsetzen. Nur möchte ich auf einen Punkt in Ihrem Antrag auch mit Blick auf die Haushaltsberatungen 2024 hinweisen. Es gab jetzt eine große Übereinkunft, wie wichtig ÖPNV ist, wie wichtig das auch tatsächlich für Thüringen, für die Regionen, gerade die ländlichen Regionen zur Verknüpfung der Wohnund Arbeitsorte der Menschen ist. Dazu müssen wir dann tatsächlich diese Einigkeit auch in den Haushaltsberatungen 2024 haben. Da ist nämlich ein Punkt in dem Antrag auf Seite 2 essenziell. Es geht um einen Bus-Bahn-Pakt. Bus-Bahn-Pakt bedeutet nicht nur die Investition in schöne neue Fahrzeuge, in Streckenreaktivierungen, tatsächlich in Straßenbahn und andere Investitionen, sondern es geht auch um Erhalt. Es geht um Erhalt unserer Infrastruktur, denn die Busse fahren nicht nur auf Kommunal- und auf Bundesstraßen, sondern sie fahren auch auf Landesstraßen. Da geht es auch darum – so verstehe ich auch das Plädoyer und die Diskussion, die Sie heute hier auch geführt haben, und ich hoffe, wir werden sie auch noch weiterhin, tagtäglich meinetwegen auch, führen, zumindest weiterhin auch im Ausschuss –, dass wir genau diese Grundlage und den Substanzerhalt an unserer Landesstraßeninfrastruktur weiter vorantreiben. Wir haben 50 Millionen Euro im Landeshaushalt. Wenn wir schicke neue Elektrobusse haben wollen, wenn wir eine Verkehrswende haben wollen, dann brauchen wir den Erhalt dieser Substanz, damit wir den ÖPNV nicht nur auf die Schiene – das ist mindestens genauso wichtig –, sondern auch auf die Straße bringen können. Dann müssen wir uns noch etwas anderes anschauen, was nicht nur in unseren thüringischen Händen liegt. Wenn wir unsere verkehrs- und klimapolitischen Ziele erreichen wollen, die wir uns als Land gesetzt haben, die wir uns aber auch gesellschaftspolitisch, im Bund und sogar europaweit gesetzt haben, dann müssen wir die langen Planungs- und Vorlaufzeiten für den ÖPNV verkürzen können, und zwar so verkürzen, dass wir trotzdem Bürgerbeteiligung ermöglichen. Da müssen wir gar nicht auf diese Beispiele von BER oder Stuttgart 21 schauen, sondern einfach auf unsere eigenen Planungsprozesse. Wir wissen, dass wir all das, was wir an Verträgen für die Infrastruktur vorhaben, leisten, dass das unglaublich lange Vorlaufzeiten hat. Wir schließen jetzt Verträge ab, die eine Wirkungsmächtigkeit für die nächsten 10 bis 15 Jahre haben. Gleichzeitig versuchen wir die Entwicklung, die möglicherweise vorausliegt, mitzudenken, abzubilden und die Bedarfe und die Möglichkeiten dessen, was Menschen in den Regionen brauchen, mit zu bedenken. Diese Tragweite der Entscheidungen, die wir sowohl in Planungsprozessen als auch in Vertragsprozessen treffen, die ist uns bewusst. Aber die ist auch ausschlaggebend für den Erfolg des avisierten Ausbaus, den wir vorhaben, und auch, wie ich gerade angesprochen habe, des Substanzerhalts. Ich kann nur eins sagen: Wir werden uns auch in Zukunft mit ganzer Kraft dafür einsetzen, dass der ÖPNV in Thüringen nicht nur leistungsstark, sondern darüber hinaus weiterhin attraktiv bleibt, damit wir die Nutzerinnenzahlen erhöhen und weitere Menschen davon überzeugen können, den ÖPNV zu nutzen, damit 2022 nicht nur ein einmaliges Strohfeuer war, sondern damit wir eine Verkehrswende hinkriegen. Es ist ein Stück an Lebensqualität und eine wichtige Angelegenheit für die Wirtschaftsansiedlung. Dafür brauchen wir alle Partner an Bord, alle – ich hatte es vorhin beschrieben –, auch in den kommunalen Vertretungen und in den Landkreisen. Es braucht eine gemeinsame Kraftanstrengung. Wenn Sie das hier im Thüringer Landtag mit unterstützen, dann ist das für mich und für unsere Arbeit, sowohl der Mitarbeitenden im Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr als auch im Ministerium ein Ansporn. Ich hoffe, dass wir gemeinsam, sowohl auf Bundesebene als auch auf europäischer Ebene, vor allen Dingen in den kommunalen Vertretungen, in die gleiche Richtung kämpfen, um das Ziel umzusetzen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringens Nahverkehr zur echten Alternative machen – jetzt Bus-Bahn-Pakt schließen und ÖPNV-Offensive vorbereiten
Frau Präsidentin, vielen Dank, dass ich nach vorne kommen darf. Frau Ministerin Karawanskij, Sie haben jetzt vieles vorgetragen, wir haben von unseren Kollegen vieles gehört. Aber das, was Sie vorgetragen haben, scheitert an der Realität. Sie waren in den Anhörungen dabei. Viele haben gesagt, die Unternehmen zum Beispiel: Wir haben nicht genug Leute, um unsere Linien zu besetzen, wir haben keine Fahrer, um die Busse zu fahren, es fehlen uns Leute, die die Bahn fahren. Die Kommunen haben klipp und klar gesagt: Wenn wir nicht mehr Geld bekommen, können wir das in unserem kommunalen Haushalt nicht umsetzen, was Sie uns hier vorgeben. Da könnte ich noch mehr Sachen nennen, wo herausgekommen ist, dass das Land den Kommunen mehr Geld geben muss, damit wir die Infrastruktur im ländlichen Raum herstellen können – Punkt 1.
(Beifall AfD)
Wir müssen Leute ausbilden. Wir bewegen uns auf einem Markt, auf dem die Leute nicht mehr da sind. Das muss gelöst werden. Wo sollen die Leute herkommen, um Busse und Bahnen zu betreiben? Drittens: Ich komme aus dem ländlichen Raum. Ich brauche, wenn ich normal hierherfahren will, fünf Stunden, wenn ich mit der Bahn fahren will, wenn ich von meinem Dörfchen zum Bahnhof komme usw. usf. Da hat sich überhaupt nichts getan. Da fährt auch kein Bus um die Zeit, zu der ich früh los muss. Das heißt, ich fahre mit dem Auto zum Bahnhof, vom Bahnhof zum Umsteigebahnhof und von dort nach Erfurt. Das kann nicht Sinn und Zweck des Nahverkehrs sein.
Thüringens Nahverkehr zur echten Alternative machen – jetzt Bus-Bahn-Pakt schließen und ÖPNV-Offensive vorbereiten
Ich fahre auch Bus, Herr Ministerpräsident, ich warte nicht nur darauf, ich fahre auch immer Bus. Sehr geehrte Frau Ministerin, das war jetzt eine sehr engagierte Rede, aber ich habe nur Allgemeinplätze gehört, was wir alles machen müssen und was alles gemacht werden muss,
(Beifall CDU, AfD)
aber nichts Konkretes. Wenn Sie sagen, acht Befassungen sind Ihnen zu wenig, da muss ich sagen: Wir sind doch keine Selbsthilfegruppe im Ausschuss – schön, dass wir mal darüber gesprochen haben und wir sprechen das nächste Mal wieder darüber, was beschwert ihr euch denn, sprecht mal darüber,
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
und damit ist so eine Sitzung vorbei. Sondern in der Ausschusssitzung werden Probleme benannt, Lösungsvorschläge gemacht und die Kompetenz der einzelnen Abgeordneten aus ihrem Wahlkreis dort eingebracht, weil das nämlich auch unterschiedlich ist, gerade was den SPNV und ÖPNV in den einzelnen Landkreisen angeht. Da gibt es große Unterschiede und jeder Einzelne, der im Ausschuss mitarbeitet, bringt seine Sichtweise ein. Wir können gern in jedem Ausschuss in diesem Jahr einen SB-Antrag machen, wenn es hilft, würden wir das gern machen. Aber, wie gesagt, meine Sichtweise der Arbeit in einem Ausschuss ist, wenn wir als Abgeordnete Probleme von vor Ort dort ansprechen, dann nimmt das die Landesregierung mit und versucht, Lösungen zu bringen. Wir sind, wie gesagt, keine Selbsthilfegruppe, schön, dass wir mal darüber gesprochen haben.
(Beifall CDU, AfD)(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Das hat auch niemand gesagt!)
Thüringens Nahverkehr zur echten Alternative machen – jetzt Bus-Bahn-Pakt schließen und ÖPNV-Offensive vorbereiten
Ich halte mich jetzt zu der Selbsthilfegruppe zurück. Wenn ich in das Rund schaue, kann ich keine weiteren Wortmeldungen erkennen. Frau Karawanskij würde noch mal reagieren. Bitte schön.
Thüringens Nahverkehr zur echten Alternative machen – jetzt Bus-Bahn-Pakt schließen und ÖPNV-Offensive vorbereiten
Frau Tasch, das hat mich jetzt doch noch mal vom Hocker runtergehoben. Mein Bedürfnis ist ja nicht, dass wir das aus einem Selbstzweck miteinander besprechen, sondern tatsächlich, um – und das ist ja auch Ihr gutes Recht – Fragen zu beantworten, die Sie in den Ausschüssen stellen. Ich habe nicht den Eindruck gehabt, dass wir in der Vergangenheit dort eine Laberbude waren, sondern sehr konkret an den Fragestellungen gearbeitet haben.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Und noch mal, weil Sie es gerade noch mal so aufmachen in der Breite: Selbstverständlich sind wir als Teil des Landes für bestimmte Verkehrsleistungen verantwortlich, genauso aber auch Landkreise und Kommunen. Wenn wir das ändern wollen, wenn wir damit nicht zufrieden sind, dann können wir auch meines Erachtens die Diskussion führen wie in anderen Bundesländern – ich kenne da so ein paar Beispiele gerade auch aus der bayerischen Kommunalpolitik –, wo dann das Land einfach diese Aufgaben des ÖPNV wieder übernommen hat.
(Beifall DIE LINKE)
Die Kommunen haben mehr Geld bekommen genau zu dieser Aufgabenerfüllung. Die Frage ist nur, wie sie es dann tatsächlich einsetzen. Wir haben die landesweiten Busnetze erstellt, um die Mittelzentren miteinander zu verknüpfen. Hier bitte ich dann auch um eine ehrliche Diskussion – das war mein Plädoyer –, über alle Ebenen hinweg tatsächlich aufeinander abzustimmen: Welche Verkehre werden bestellt? Von wem werden sie erbracht und wie werden sie aufeinander abgestimmt? Das ist, glaube ich, kein Labern, das ist etwas sehr Konkretes und dem werden wir uns auch weiterhin widmen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringens Nahverkehr zur echten Alternative machen – jetzt Bus-Bahn-Pakt schließen und ÖPNV-Offensive vorbereiten
Frau Präsidentin. Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie mir noch mal 1 Minute gerettet haben. Wir haben selbstverständlich einen leistungsstarken SPNV und auch ÖPNV, das stimmt. Aber dafür, dass das so bleibt, brauchen wir Investitionen in Busse und Bahnen, Investitionen in Barrierefreiheit. Und was das Geld für die kommunale Familie dabei anbelangt, da höre ich bei mir im Aufsichtsrat durchaus anderes. Damit müssen wir uns auch noch mal auseinandersetzen.
(Beifall CDU)
Was den ÖPNV im ländlichen Raum anbelangt: Ich wohne in privilegierter Lage, 20 Minuten Fußweg bis zum Zug, 10 Minuten Fußweg bis zum Bus und trotzdem kann ich es oft nicht nutzen, weil es einfach mit meinen Terminen nicht kompatibel ist. Auch da werden wir noch einiges an ehrlichen Diskussionen brauchen. Noch einen Satz zur Digitalität: Ja, auch mein Schwiegervater würde sehr streiten, wenn er mit einem Handy unterwegs sein müsste, um seinen Fahrschein zu lösen. Aber es ist auch die Lösung angedacht mit einer Chipkarte, das wissen Sie, und auch eine Chipkarte ist eine digitale Lösung, so wie früher bei den Telefonzellen auch, die genau den Zweck, den wir dort erreichen wollen – und ich komme zum Ende, Frau Präsidentin –, erreichen würden, nämlich, dass diese Verkehrsflüsse auch ordentlich abgerechnet werden können und aufgeteilt werden können. Danke schön.
(Beifall Gruppe der FDP)
Thüringens Nahverkehr zur echten Alternative machen – jetzt Bus-Bahn-Pakt schließen und ÖPNV-Offensive vorbereiten
Vielen Dank. Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann würden wir jetzt zur Abstimmung kommen. Es ist zwar immer von der Ausschussüberweisung gesprochen worden, allerdings nicht davon, an welchen Ausschuss überwiesen werden soll. Deswegen wäre jetzt meine Frage: Wir reden vom Infrastrukturausschuss? Gibt es einen Antrag auf Ausschussüberweisung? Nein. Gut. Dann stimmen wir den Antrag ab. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Die AfD-Fraktion, Teile der CDU-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist die CDU-Fraktion und die Gruppe der FDP und die fraktionslose Abgeordnete Dr. Bergner. Damit ist der Antrag angenommen und wir können diesen Tagesordnungspunkt schließen. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 39 Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5361 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6648 ZWEITE BERATUNG Als erster hat sich Abgeordneter Kemmerich zu Wort gemeldet.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Zuschauertribüne und liebe Zuhörer und Zuschauer an den Möglichkeiten, die die moderne Welt so bietet, Thüringer Ladenöffnungsgesetz: Wir haben diese Woche gelernt, dass die rot-rot-grüne Landesregierung oftmals bei Personalangelegenheiten durchaus ihre Eigenheiten lebt und sich wenig an Vorgaben hält.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das,
Herr Kemmerich, ist doch noch gar nicht festgestellt!) Gleichzeitig erleben wir von der gleichen Regierung, dass sie Mitarbeitern und Unternehmen im Einzelhandel sehr genau vorschreibt, was sie samstags zu tun und zu lassen haben, nämlich ob sie arbeiten dürfen oder nicht arbeiten dürfen – auch eine freie Entscheidung eines jeden Unternehmens und auch eines Arbeitnehmers, so ist jedenfalls unsere Rechtsauffassung. Auf welche Situation treffen wir gerade? Ein Einzelhandel, der nach drei Jahren Coronapandemie sehr gebeutelt ist, sehr große Probleme hat, die Besuche in den Innenstädten haben teilweise nicht stattfinden können, unsinnige Vorgaben wurden gemacht. Das soll aber heute nicht die Diskussion sein. Nein, es war sehr schwierig, Einzelhandel zu machen. Verstärkt wird die Situation durch den Onlinehandel. Onlinehändler erzielen einen Rekordumsatz nach dem anderen, das Internet kennt keine Schließzeiten – 24 Stunden an 7 Tagen ist hier geöffnet – und natürlich auch keine Arbeitszeiten von Mitarbeitern. Die lokalen Geschäfte in unseren Innenstädten sind aber von Schließungen bedroht. Sie haben zu kämpfen mit Personalmangel, steigenden Kosten, jetzt auch noch die Energiekosten. Wir alle wollen nicht, dass unsere Innenstädte sterben, und ich weiß auch um viele Innenstadtinitiativen, die sich hier sehr große Sorgen machen.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Wann
waren Sie das letzte Mal in der Erfurter Innenstadt?) Vor 3 Stunden.
(Beifall Gruppe der FDP)(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Da saß
ich im Plenum!)
(Heiterkeit DIE LINKE)
Im Freistaat – und ich habe es schon mal gesagt – belegen genau die, die gerade hier die laute Stimme erheben, diejenigen mit einem Arbeitsverbot, die das am Samstag gern umgehen würden und die Arbeitskraft dort einbringen können. Insoweit haben wir einen Wettbewerbsnachteil gegenüber den gerade zitierten Onlinehändlern.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich will mal ein paar Beispiele bringen für die Lebenssachverhalte, über die wir gerade in einer Überheblichkeit richten, die dem nicht gerecht wird: Studentinnen und Studenten, die an ihren vorlesungsfreien Samstagen in einer Boutique jobben möchten und dies nicht dürfen bzw. nur zwei Samstage im Monat. Rentner, die im örtlichen Gartenmarkt aushelfen wollen, sehen sich mit einem Arbeitsverbot belegt, das eben nicht zu tun, und die arbeiten keine 5-Tage-Woche und keine 40 Stunden. Viele Verkäuferinnen und Verkäufer möchten an jenem Tag, der die höchste Kundenfrequenz hat, nämlich an einem Samstag, und ihnen einen Umsatz in dieser Größe beschert, eben genau davon profitieren und eine Provision dafür erhalten, dass sie eine gute Dienstleistung am Kunden, für den Kunden und für Unternehmen machen. Auch das ist ihnen an zwei Samstagen untersagt. Junge Menschen, Singles, kinderlose Paare können ihr Leben ohne Einschränkungen selbst planen, es sei denn – Samstagsarbeitsverbot –, es ist ihnen verboten, genau diesen Weg zu gehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben eine Formulierung gewählt, um die Ladenöffnung und das Arbeitsverbot für Teile der Arbeitnehmerschaft nur im Einzelhandel aufzuheben, die einer Formulierung entspricht, die die damalige rotrot-grüne Regierung in Berlin, der Senat in Berlin gewählt hat, nämlich, dass auf Wunsch des Arbeitnehmers zwei Samstage Freizeit zu gewähren sind. Jetzt leben wir nicht mehr im Manchesterkapitalismus oder einer anderen dunklen Zeit, wir leben in einer offenen, aufgeklärten Gesellschaft, in einer Gesellschaft, wo wir einen Wettbewerb um die Talente haben, einen Wettbewerb um die Arbeitskräfte. Wenn ein Arbeitgeber diesem Wunsch nicht nachkommen sollte und das fadenscheinig begründet, was machen die Arbeitnehmer? Suchen sich einen neuen Job. Das ist die Realität.
(Beifall Gruppe der FDP)
Jetzt erklären Sie mal der Öffentlichkeit, dem gesamten Einzelhandel, der Kundschaft, denjenigen, die sich um den Einzelhandel der Innenstädte sorgen, erklären Sie denen mal ähnlich laut, wie Sie es gerade hier machen, warum Sie sich dem verwehren, darauf zu setzen, dass jeder einschätzen kann: Will ich Samstag frei haben, ja oder nein, oder will ich arbeiten? Deshalb diese Änderung. Wir bitten noch mal um Zustimmung im Sinne der Arbeitnehmer, der Arbeitnehmerinnen, der Innenstädte und auch der Händler. Herzlichen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Sehr geehrter Herr Kemmerich, wir kommen mit diesem Gesetz leider nicht zusammen. Das Thüringer Ladenöffnungsgesetz besteht aus mehr als aus den Regelungen zur Samstagsarbeit. Aber scheinbar wurde da irgendwann mal von irgendjemandem ein Jahresthema aufgerufen und wieder eingefangen – die Samstagsarbeitszeit im Freistaat. Das Thüringer Ladenöffnungsgesetz formuliert mit der Regelung auf monatlich zwei Samstage und die Festlegung zu verkaufsoffenen Sonntagen grundsätzliche Rechte für Beschäftigte. Auch die verlässliche Gewährung von mindestens zwei freien Samstagen im Monat gibt den Beschäftigten Planungssicherheit und lässt Raum zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Das haben wir in den vergangenen Jahren mehrfach hoch- und runterdiskutiert: im Plenum, im Ausschuss – Sie wissen es alle noch –, wir haben mit Experten und Expertinnen gesprochen, wir hatten Anhörungen, es waren 37 Anzuhörende – ich weiß das noch – und 23 Stellungnahmen wurden abgegeben. Die überwiegende Mehrheit sprach sich gegen eine Ausweitung der Samstagsarbeitszeit aus.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP)
Das war so, Herr Montag. Es ist so.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Fragen Sie mal die, die es betrifft, nämlich die Arbeitnehmer!) Ich berichte gerade von den Anzuhörenden und ich nehme das sehr ernst, was in den Anhörungen ausgesagt wird.
(Unruhe Gruppe der FDP)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Meine Herren! Es sind zwar Zwischenrufe erlaubt, aber es ist sehr anstrengend, wenn hier Nebendialoge geführt werden. Deswegen bitte ich, das zu unterlassen. Frau Pfefferlein, bitte schön.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Vielen Dank. Im Entwurf der CDU ging es auch schon um die Aufweichung des Rechts auf arbeitsfreie Samstage und das wurde in den meisten Stellungnahmen nicht begrüßt. Deshalb sind wir da auch nicht zusammengekommen und das ist auch gut so. Im Gegensatz zu dem jetzt von der FDP vorgelegten Änderungsansinnen wollte die CDU, dass man zusätzliche Arbeitstage an den Wochenenden beantragen kann, während die FDP will, dass man die freien Tage beantragen muss. Im September – ich will jetzt noch mal ein bisschen zusammenfassen – wurde dieser Entwurf der FDP hier im Hohen Haus behandelt. Da wurde mit deutlichen Worten in den Plenarreden klar, dass dieses Ansinnen nicht weit kommt. Die gewünschte Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft wurde abgelehnt. Nun behandeln wir das hier in der zweiten und hoffentlich letzten Lesung. Allerdings kam im November noch ein Antrag der AfD auf eine weitere Änderung am Gesetzestext dazu. Diese wünscht die Einfügung eines Paragrafen, der den Gesetzentwurf der FDP um einen Evaluierungsparagrafen erweitern soll. Evaluiert werden sollen die positiven, die negativen Auswirkungen der geplanten Gesetzesänderung in sozialer und ökonomischer Hinsicht. Da ich davon ausgehe, dass wir den Gesetzentwurf, auf den der Änderungsantrag Bezug nimmt, hier heute nicht abstimmen, ist jedes weitere Wort zum AfD-Antrag unnötig. Aber wenn wir dieses Thema „Samstagsarbeit“ nun schon einmal aufrufen, möchte ich hier noch mal ganz deutlich sagen: Diese in Thüringen für die Anzahl der arbeitsfreien Samstage geltende gesetzliche Regelung schützt die im Einzelhandel angestellten Menschen und dient damit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ziehen wir ruhig in Betracht, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel den Beruf gewählt haben, weil es diese Regelung gibt. Seitens einiger Geschäftsleute wäre eine Flexibilisierung vielleicht zu begrüßen, aber eben nicht aus Sicht derer, deren Arbeitszeiten sich durch mehr Wochenarbeitszeit verschieben oder aufblähen und damit schwer mit eigenen Bedürfnissen, denen der Familie und Angehörigen oder auch der Ausübung von Hobbys oder im Ehrenamt übereingehen. Und in Zeiten des Fachkräftemangels, der auch den Handel betrifft, sind doch zufriedene Mitarbeiter besser zu halten als frustrierte Angestellte. Deshalb: Wir brauchen keine Neuordnung zur versteckten Arbeitszeitaufweichung. Außerdem fehlt diesem Antragstext ohnehin die Formulierung eines rechtlich klaren Rahmens für das Verwaltungshandeln. Es gibt darüber hinaus keinen zureichenden Grund, den Vorschlag weiter zu behandeln. Deshalb lehnen wir alles ab. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne, der stationäre Einzelhandel bestimmt den Lebensrhythmus der Menschen mit und ist ein Teil unserer lebendigen Kultur, vor allen in den Innenstädten und in den Ortskernen. Diese lebendige Kultur gilt es zu erhalten und dem Niedergang der Branche entgegenzuwirken. Es darf nicht sein, dass unsere Innenstädte und Ortskerne verwaisen und das blühende Leben und Treiben aus der Öffentlichkeit verschwindet. Doch genau das wird passieren, wenn die Politik nicht grundsätzlich die Weichen für den stationären Einzelhandel neu stellt. Denn seit dem Aufkommen des Onlinehandels gerät das Modell des stationären Einzelhandels zunehmend unter Druck. Es ist für den Endverbraucher einfach viel bequemer, die unendliche Auswahl an Produkten in digitalen Warenhäusern gemütlich vom Sofa oder vom Schreibtisch aus durchzustöbern und dann den Paketdienst bis zur Haustür kommen zu lassen, anstatt sich aufzuraffen und in die Stadt zu gehen, um den Einzelhandel zu besuchen, wo die Auswahl geringer ist und man am Sonntag vor verschlossenen Türen steht. Dabei kann aktives Einkaufen mit Bummeltour von Laden zu Laden ein wunderbares Wochenenderlebnis sein, zumindest wenn die Preise nicht wegen des Politikversagens der jetzigen Entscheidungsträger so dramatisch angezogen hätten.
(Beifall AfD)
In der jetzigen Situation ist das veränderte Kaufverhalten der Kunden nur eines von vielen Problemen, vor denen die Branche steht. Vor allem die Coronamaßnahmen, die Geschäftsschließungen und Hygieneauflagen haben Teilen der Branche in existenzbedrohender Weise zugesetzt. Hinzu kommen Personalmangel, hohe Steuern, Abgaben, zeitaufreibende Bürokratie, neuerdings die dramatische Inflation, welche die Nachfrage der Kunden eindampft und die Kosten, vor allem die Betriebskosten für Heizung und Strom, explodieren lassen. In dieser Situation ist der Antrag der FDP nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
(Beifall AfD)
Die Zukunft des stationären Einzelhandels kann durch die Flexibilisierung der Arbeitszeit nicht sichergestellt werden. Dazu bedarf es viel umfassenderer Maßnahmen. Vor allem brauchen wir wieder eine Politik, die die Interessen der eigenen Bevölkerung wahrt und nicht den Absturz der eigenen Wirtschaft in Kauf nimmt, um Sanktionen aufrechtzuerhalten, die dem Adressaten kaum schaden, uns dagegen aber hart treffen.
(Beifall AfD)
Nichtsdestotrotz geht der Gesetzentwurf der FDP in die richtige Richtung. Durch ihn soll es dem Einzelhandel ermöglicht werden, Personal im Hinblick auf die Samstage flexibler einzusetzen, sofern die Mitarbeiter dem freiwillig zustimmen. Die AfDFraktion bleibt hierbei bei ihrer Einschätzung, dass die Flexibilisierung nötig ist, um vor allem dem Onlinehandel besser Konkurrenz machen zu können. Wenn die Freiwilligkeit gewahrt und kein Druck auf die Angestellten ausgeübt wird, bringt diese Änderung beiden Parteien – Unternehmern wie Mitarbeitern – Vorteile durch mehr Dispositionsfreiheit der Arbeitszeiten. Um diese positiven Effekte auch sicherzustellen, gilt es jedoch im Falle einer Verabschiedung der Gesetzesänderung zu evaluieren, ob die Lockerung der Regelung zur Samstagsarbeit zu einer Schlechterstellung von Arbeitnehmern führt – das wäre unser Ergänzungsantrag gewesen –, auch wenn wir vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels davon überzeugt sind, dass den Angestellten heutzutage eine gewisse Verhandlungsmacht zugutekommt, welche eine Ausnutzung der neuen Regelung verhindern wird. Nach jetzigem Stand wird die AfD-Fraktion sich bei dem Gesetzentwurf der FDP enthalten. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Zuhörende, erneut diskutieren wir über das Ladenöffnungsgesetz, heute in der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der FDP. Ich glaube, „erneut“ ist mittlerweile eine ganz höfliche Untertreibung für die Frage, wie oft wir das hier schon behandelt haben. Ich glaube, einige haben hier argumentative Flashbacks und können wahrscheinlich die Hälfte der Reden auch mitsprechen. Ich möchte trotzdem die Gelegenheit nutzen, um noch mal auf die Konsequenzen einzugehen, die eine solche Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes, wie die FDP sie vorschlägt, für die Thüringer Wirtschaft bedeuten würde. Herr Kemmerich, Sie haben in Ihrer Rede auch zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs darüber ausgeführt, Sie wollten mit dieser Änderung die problematische Fachkräftesituation in Thüringen angehen. Genau dieser Gesetzentwurf hat aber den gegenteiligen Effekt. Denn wenn Sie das Samstagarbeitsverbot durch den § 12 Abs. 3 ändern würden, hieße es: „Auf eigenes Verlangen“ – das ist ja immer schon eine spannende Formulierung – „sind Arbeitnehmer in Verkaufsstellen an bis zu zwei Samstagen pro Kalendermonat freizustellen.“ Ihre Ausführung zum Thema „Arbeitsverbot“ und auch die üblichen Beispiele, die Sie gerade gebracht haben, wer Ihrer Meinung nach alles ständig am Wochenende arbeiten will, ist weiterhin realitätsfremd. Es ist schon sehr erstaunlich, weil man sich immer wieder fragen muss, mit wem Sie sich eigentlich unterhalten oder ob das immer nur ausgedachte Beispiele sind. Es ist eine Verhöhnung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Thüringen im Einzelhandel, so zu tun, als würden Sie nicht schon sehr viel arbeiten und als wären sie nicht schon an ihren Belastungsgrenzen
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Sie sollten nicht nur mit den Gewerkschaften sprechen!) gerade nach mehreren Jahren Pandemie, denn
(Beifall DIE LINKE)
– und das wiederhole ich allzu gern in jeder Plenarsitzung, in der wir über das Ladenöffnungsgesetz hier in Thüringen debattieren – dieses Thüringer Ladenöffnungsgesetz gibt uns Attraktivität als Standort.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Vielen Dank für die Möglichkeit, eine Zwischenfrage zu stellen. Würden Sie mit mir denn übereinstimmen, dass auch bei vermehrter freiwilliger Samstagarbeit, deren Formulierung aus dem Berliner Entwurf des rot-roten Senats stammt, weiterhin das Bundesarbeitszeitgesetz gilt, das heißt, überhaupt keine Nachteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entstehen?
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Na ja, der offensichtliche Nachteil ...
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Das habt ihr in Berlin beschlossen!) Ganz kurz: Wenn Sie eine Frage stellen, vielleicht interessiert Sie die Antwort, dann würde ich sie Ihnen auch geben.
(Unruhe im Hause)
Ich würde noch kurz antworten, wenn die Herren es erlauben. Und zwar ist es so, dass natürlich der Nachteil da ist, dann die Samstagsarbeit nicht zu haben. Und wenn es darum geht, immer noch zusätzliche Gewinne einzutreiben – das ist ja die Logik, es würde sich finanziell im einen oder anderen Bereich lohnen, es würde Sinn machen, noch einen Samstag mehr zu nehmen –, dann muss man sich doch fragen: Wie perfide ist denn das System? Da geht es ja gerade um den Einzelhandel Richtung Möbelgeschäft, dass man überhaupt darauf angewiesen ist, noch einen Samstag mehr arbeiten zu gehen, anstatt ein vernünftiges Grundgehalt zu haben.
(Beifall DIE LINKE)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Danke schön. – Also, liebe Dame und liebe Herren der FDP, falls es Ihnen immer noch nicht bewusst sein sollte: Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind das Herz unserer Wirtschaft und – ja – das gilt auch für den Einzelhandel, nicht aber für die Wirtschaftskammern, an die offensichtlich Ihr Gesetzentwurf adressiert ist. Vor genau einer Woche saßen Kollegin Lehmann und ich zusammen bei der Tarifkommission „Einzelhandel“ von ver.di und haben mit den zuständigen Mitarbeiterinnen über die erneuten Angriffe auf das Ladenöffnungsgesetz gesprochen. Das mögen Sie weglächeln, das mögen Sie wegdiskutieren. Der Punkt ist einfach: Es schafft immer wieder Unsicherheit bei den Beschäftigten im Einzelhandel, dass wir auf die Art und Weise unser Gesetz hier aufzubrechen drohen. Die Arbeitnehmerinnen haben ganz konkret das Gefühl, dass wir Ihnen in den Rücken fallen, weil wir nicht über die ernsthaften und konkreten Maßnahmen sprechen, mit denen wir den Beruf attraktiver gestalten, wie wir für mehr Ausbildung sorgen, die Nachwuchssicherung abfedern können, wie wir zu besserer Tarifbindung kommen, zu mehr Mitsprache am Arbeitsplatz, zum gesunden Arbeiten usw. usf. Genau zu all diesen wichtigen Punkten, die die Beschäftigten wirklich interessieren, zu denen kommen wir dann eben nicht. Wir kommen auch nicht dazu, darüber zu sprechen, was wir eigentlich für Konsequenzen aus der Pandemie ziehen. Immerhin sind das die Kolleginnen und Kollegen, die zwei Jahre lang als systemrelevant beklatscht wurden bzw. das Klatschen ging dann doch wieder relativ schnell vorbei. Und nach dem Klatschen sehen sie: Es passiert ja noch nicht einmal etwas Produktives nach vorn, sondern nein, wir versuchen hier das Minimum zu halten, indem wir unser Thüringer Ladenöffnungsgesetz absichern. Der Änderungsantrag der AfD zu diesem Gesetzentwurf versucht, unter dem Deckmantel einer vermeintlich wissenschaftlichen Evaluation ebenfalls aufzuweichen. Wir brauchen keine wissenschaftliche Evaluation für einen Antrag, der einen politischen Versuch darstellt, zugunsten der Arbeitgeber die Arbeitsbelastung der ohnehin schon belasteten Arbeitnehmer im Einzelhandel noch weiter zu steigern. Einen Punkt möchte ich noch auf die gerade vorgebrachte Argumentation sagen – auch nichts Neues –, wir wollen hier was aufweichen, um die Innenstädte zu retten: Kein Aufweichen des Ladenöffnungsgesetzes würde den Einzelhandel, den kleinen Einzelhandel, gegenüber dem Onlineshopping stärken. Das ist wirklich eine Pseudoargumentation. Wir können sehr gern drüber reden, was unsere Innenstädte attraktiver macht. Wenn ich mich unterhalte, dann wird selten gesagt: Ich shoppe zu wenig, ich müsste noch länger shoppen. Nein, für Innenstädte sind andere Faktoren attraktiv. Deswegen: Wir als Linksfraktion und auch wir als Koalition werden diesen platten Vorstoß bzw. – ist ja leider Plural – diese beiden platten Vorstöße ablehnen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen, liebe Zuschauer, wir befinden uns heute in der zweiten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes und müssen feststellen, dass sich an der Sachlage seit der ersten Lesung des Gesetzentwurfs faktisch nichts geändert hat. Wir haben uns damals enthalten und werden es auch wieder tun. Ich möchte das auch begründen. Wir werden uns enthalten, weil wir der Initiative der FDP grundsätzlich offen gegenüberstehen, aber in einem zentralen Punkt nicht zustimmen können. Fakt ist, die Rechtslage zur Samstagsarbeit in Thüringen ist extrem unflexibel. Sie ignoriert die Vielfältigkeit der Lebensmodelle und steht auch im Widerspruch zu Regelungen in anderen Bundesländern. Wir haben eine Regelung, die die Arbeitnehmer schützen soll, durch diesen Schutz aber ein generelles Arbeitsverbot auferlegt und damit jede Freiheit nimmt, sich selbst entscheiden zu können. Es gibt aber auch Menschen, die am Samstag arbeiten würden, stattdessen lieber einen anderen Tag in der Woche freihätten. Diese Möglichkeit wird hier genommen. Deshalb hätten wir es für besser befunden, hier eine andere Lösung zu beschreiten. Wir hatten letztes Jahr einen Vorschlag gemacht, der es Arbeitnehmern ermöglicht, auf eigenen Wunsch von dem Verbot abweichen zu können und einen zusätzlichen Samstag zu arbeiten. Das Verbot sollte in unserem Vorschlag grundsätzlich erhalten bleiben, um da, wo nötig, weiterhin eine Schutzwirkung entfalten zu können. Da gibt es zwischen unserem damaligen Ansatz und dem Ansatz der Gruppe der FDP schon einen großen Unterschied. In Ihrem Entwurf ist die Logik genau andersherum. Sie wollen formulieren: „Auf eigenes Verlangen sind Arbeitnehmer in den Verkaufsstellen an bis zu zwei Samstagen pro Kalendermonat freizustellen.“ Damit schaffen Sie das Verbot aber vollständig ab und machen den freien Tag zur Ausnahme statt wie bisher zur Regel. Wir wollen, dass man zusätzliche Arbeitstage beantragen kann, währenddessen Sie wollen, dass man freie Tage beantragen muss. Ich denke, niemand kann bestreiten, dass sich unsere Ansätze in diesem Punkt grundlegend unterscheiden. Diese Umkehr der Logik halten wir für nicht sinnvoll und können deshalb Ihrem Vorschlag nicht folgen. Auch der inzwischen vorliegende Änderungsantrag der AfD hilft in dem Punkt nicht weiter. Deshalb findet dieser auch nicht unsere Zustimmung. Ich will aber noch mal zur Diskussion oder den Beiträgen meiner Vorredner feststellen: Ich glaube, beide Positionen sind nicht sonderlich klug. Die eine Position, die sämtliche Flexibilität nimmt, wie von Rot-Rot-Grün beschrieben, und sich auch anders darstellt als in anderen Bundesländern, schadet schon unserem Standort. Die andere Position, die aber sagt, wir nehmen die Rechte der Arbeitnehmer in diesem Bereich komplett zurück, ist auch nicht klug. Deshalb hätten wir gern den Weg dazwischen beschrieben. Wir haben den Vorschlag gemacht. Leider gab es dafür keine Mehrheit hier in diesem Haus. So sind wir heute an dem Punkt, dass wir sagen, wir enthalten uns und bleiben bei der bisherigen Regelung. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, wir haben dieses Gesetz nicht nur in dieser, sondern auch in der letzten Legislatur sehr oft in diesem Thüringer Landtag beraten. Aber ich muss schon sagen, dass ich es wirklich bemerkenswert finde, wie Herr Kemmerich es schafft, in jeder dieser Diskussionen zu versuchen, es so darzustellen, dass die Zukunft des Thüringer Einzelhandels komplett vom Thüringer Ladenöffnungsgesetz abhängt.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Das würden Sie genauso machen!)
(Beifall SPD)
Das finde ich bemerkenswert und das zeigt aber auch, auf welche Art und Weise Sie hier Politik machen und welches Verständnis Sie davon haben, wie wir damit umgehen müssen. Das, was Sie eigentlich machen – das, finde ich, ist eine Schande – ist, dass Sie diese Position hier auf dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen austragen, die im Einzelhandel arbeiten, von denen wir wissen, dass sie in den letzten zweieinhalb Jahren in der Pandemie, jetzt in der Energiekrise so massiv für uns etwas leisten, für diese Gesellschaft etwas leisten. Ich finde, das haben die Kolleginnen und Kollegen nicht verdient.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Fragen Sie mal die Mitarbeiter in den Krankenhäusern!) Herr Kemmerich, wenn Sie einmal in einer der Diskussionen, die wir hier geführt haben, zuhören würden oder mir zugehört hätten, dann müsste ich das, was ich jetzt hier sage, vielleicht nicht zum ungefähr 421. Mal sagen, sondern wir hätten diese Debatte schon länger abgeräumt.
(Unruhe Gruppe der FDP)
Sie haben vielleicht noch Redezeit, dann gehen Sie einfach hier vor. Aber ich möchte jetzt einfach, dass wir diese Debatte mit dem heutigen Tag auch irgendwann mal beenden können.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Nein, werden wir nicht!) Ich will jetzt noch mal darüber aufklären, was Herr Kemmerich gesagt hat und was daran einfach falsch ist. Herr Kemmerich sagt, die Kolleginnen und Kollegen sollen die Möglichkeit haben, auf eigenes Verlangen ganz freiwillig weitere Samstage zu arbeiten. Er führt die Studierenden und die Rentnerinnen und Rentner an. Ich habe selbst mal als Studierende im Einzelhandel gearbeitet, ich kenne ganz viele junge Menschen, die das nach wie vor tun. Ich kann Ihnen sagen, niemand von denen hat Lust, an jedem Samstag, an jedem einzelnen Samstag, an jedem Wochenende zu arbeiten, keiner von denen, wirklich niemand. Dann sagt Herr Kemmerich: Okay, die Rentnerinnen und Rentner wollen noch unbedingt noch mehr samstags arbeiten. Wir wissen, immer mehr Rentnerinnen und Rentner in Thüringen müssen arbeiten gehen, weil ihre Rente zum Leben nicht reicht.
(Unruhe Gruppe der FDP)
Ich finde das zynisch, dass Sie dieses Beispiel dafür heranziehen,
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Vielleicht wollen die Rentner einfach unter Menschen sein!) dass die Rentnerinnen und Rentner, die hier über 40 Jahre lang gearbeitet haben, noch mehr arbeiten sollen und das auch noch am Wochenende tun sollen.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Sie trauen den Menschen nichts zu!) Das letzte Mal haben Sie übrigens – vielleicht haben Sie das vergessen – gesagt, die Alleinerziehenden sind es, die unbedingt arbeiten wollen. Davon haben Sie sich ja verabschiedet. Dann führen Sie immer noch ein Argument an, nämlich die Provision. Ich will aber auch sagen, Herr Kemmerich: Politik geht nicht so, dass man am Beispiel eines Möbelgeschäfts ein ganzes Gesetz ändert. Es ist eben nicht so, dass in der ganzen Branche, im Einzelhandel, im Kaufland, im Lidl, im Saturn, im Media Markt, bei H&M und in allen inhabergeführten Einzelhandelsgeschäften Provisionen gezahlt werden, sondern die allermeisten Kolleginnen und Kollegen im Einzelhandel haben ein Einkommen und von dem müssen sie leben. Es gibt keine Provision. Und auch wenn die keine Provision haben, müssen die dann jeden Samstag arbeiten. Das finde ich nicht gerecht, insbesondere weil die Kolleginnen und Kollegen das nicht wollen.
(Unruhe Gruppe der FDP)(Beifall DIE LINKE)
Herr Montag hat eben – das haben viele Kolleginnen und Kollegen hier im Raum nicht gehört – gesagt, er fragt sich, warum mit ihm offensichtlich ganz andere Leute reden. Das ist gut, dass Sie sich die Frage stellen. Die Kollegin Güngör und ich waren bei ver.di, das hat Sie eben gesagt. Da haben Sie gesagt: Ja, nur die Gewerkschaft. Die Gewerkschaft ver.di ist aber die Institution, die Kolleginnen und Kollegen im Einzelhandel vertritt. Das können Sie nicht abtun. Das ist die Instanz, die demokratische Instanz für die Kolleginnen und Kollegen im Einzelhandel. Es ist zynisch, wenn Sie hier so tun, als ob die Gewerkschaft und die Kolleginnen und Kollegen selbst, die in der Tarifkommission sitzen, nicht für ihre Interessen sprechen könnten.
(Unruhe DIE LINKE, Gruppe der FDP)
Dann führt Herr Kemmerich immer wieder gern an …
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Entschuldigung, meine Herren, Sie können sich jetzt gegenseitig hier vorwerfen, dass Sie alle keine Ahnung haben, aber vielleicht machen Sie das in dieser Lautstärke dann bitte draußen und lassen jetzt der Kollegin Lehmann das Wort.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Ich bin ja hier vorne. Ich habe gerade das Recht. – Herr Dittes, aber wenn Sie mir erlauben, ich habe hier gerade das Recht. – Ich würde der Einschätzung zustimmen, dass Herr Kemmerich keine Ahnung vom Thema hat. Und das will ich auch noch an einem letzten Punkt deutlich machen, nämlich bei der Frage, die immer wieder angeführt wird: der inhabergeführte Einzelhandel in Konkurrenz zum Onlinehandel. Ich weiß nicht, wie Sie sich vorstellen, wie die Läden hier in Erfurt oder in Weimar, in Arnstadt oder wo auch immer geöffnet haben, damit die konkurrenzfähig sind zum Onlinehandel. Ich kann es mir schlicht und ergreifend nicht vorstellen.
(Unruhe Gruppe der FDP)
Ich weiß nicht, wie das gehen soll. Ich kann mir schlicht und ergreifend nicht vorstellen, dass am Dienstagnachmittag oder Dienstagnacht um 1.30 Uhr in Suhl jemand in der Innenstadt sagt: So, jetzt kaufe ich mir aber meine neue Hose. Ich glaube das schlicht und ergreifend nicht und ich glaube auch nicht, dass es darum geht. Es ist eine Debatte, die Sie an den Haaren herbeiziehen
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Es geht doch nicht um die Gesamtöffnungszeiten! Sie werfen die Sachen durcheinander!) und die auch nichts damit zu tun hat. Herr Montag, halten Sie es doch aus. Hören Sie einmal zu! Einmal, Herr Montag! Wenn wir wollen, dass der inhabergeführte Einzelhandel in den Innenstädten eine Chance hat, dann müssen wir darüber reden, ob wir die Ladenöffnungszeiten verkürzen, weil dann nämlich auch die großen Ketten in diese Situation kommen, die viel flexibler sind, die viel mehr Möglichkeiten haben, länger zu öffnen, die auch jetzt schon viel länger geöffnet haben als der inhabergeführte Einzelhandel.
(Unruhe CDU)
Dann kommen wir tatsächlich in eine Situation, in der Kolleginnen und Kollegen, die diesen Schritt wagen, nämlich inhabergeführter Einzelhandel zu sein, auch die Möglichkeit haben. Und wenn wir darüber reden wollen, wie belebte Innenstädte aussehen sollen in Thüringen, das sage ich Ihnen auch, dann will ich, dass wir über mehr reden als über Geschäfte, die in Innenstädten sind. Dann will ich darüber reden, dass Innenstädte lebenswert sind, dass die eine hohe Aufenthaltsqualität haben, darüber, dass wir Leerstände beseitigen, und nicht über die Frage, wie oft Kolleginnen und Kollegen arbeiten müssen.
(Beifall SPD)
Ich bin froh, dass wir diese Debatte heute beenden können, und ich hoffe, dass wir jetzt nach dreieinhalb Jahren in dieser Legislatur einen Rechtsfrieden erreichen für die Kolleginnen und Kollegen und auch eine Sicherheit, dass sie zumindest die nächsten anderthalb Jahre nicht noch mal bangen müssen um das Ladenöffnungsgesetz, und bitte deswegen um Ablehnung dieses Tagesordnungspunkts bzw. des Gesetzentwurfs.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, wenn das Wohl der Menschen im Vordergrund steht, müssen viele Perspektiven betrachtet werden. So lassen sich auch viele Szenarien durchspielen, in denen das faktische Arbeitsverbot an zwei Samstagen pro Monat sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern massive Hürden in den Weg legt:
(Beifall Gruppe der FDP)
Studenten, die an Wochentagen in der Universität sind, aber an Wochenenden Geld verdienen wollen, ein lediger junger Mann, den es nicht stört, am Wochenende zu arbeiten, damit seinen Kollegen und Kolleginnen mehr Zeit mit ihren Familien ermöglicht, oder die Einzelhändler mit überschaubarem Personal, welche in familiärer Atmosphäre eine Win-win-Situation erzeugen oder aufgrund von Fachkräftemangel ohnehin samstags nicht öffnen können oder wollen. Es sollte nicht unser Ziel sein, den Bürgern von Thüringen mit immer bürokratischeren Verordnungen das Leben schwerer zu machen. Stattdessen sollten wir unseren Unternehmern im Einzelhandel das Vertrauen entgegenbringen, selbst die Verantwortung zu übernehmen und sich fair nach eigenem Ermessen mit den Arbeitnehmern abzustimmen.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Auf
Augenhöhe!) Durch die von der FDP vorgeschlagene Lösung, dass sich Arbeitnehmer auf freiwilliger Basis für zwei Samstage pro Kalendermonat freistellen können, wird einerseits das Anrecht der Arbeitnehmer auf Freizeit und Erholung am Wochenende geschützt.
(Beifall Gruppe der FDP)
Dieses Recht sollte den Arbeitnehmern bekannt sein. Andererseits werden auch die Interessen des Einzelhandels vertreten. Wie im Entwurf betont, sind es vor allem die kleinen Geschäfte sowie Einzelhändler im ländlichen Raum, welche aufgrund des steigenden Fachkräftemangels besonders unter derartigen Hürden leiden. Die Situation sieht natürlich in den Supermärkten großer Konzernketten anders aus. Hier ist es durchaus notwendig, sich für die Rechte der Arbeitnehmer einzusetzen, weil diese oft nur eine Nummer in der Personalakte sind. Aber früher waren solche Regelungen auch Bestandteil von Tarifverträgen. In Anbetracht der ohnehin für viele Unternehmer existenzvernichtenden Schwierigkeiten der vergangenen zwei Jahre hat unsere Politik die Pflicht, den Einzelhandel bei seiner finanziellen Erholung zu unterstützen, anstatt ihm in diesem Fall zur strikten Bevormundung weitere Steine in den Weg zu legen. Ich muss Ihnen sagen: Ich verstehe einfach nicht, warum man nicht ein Recht auf zwei freie Samstage im Gesetz festschreiben kann, stattdessen ein Verbot, für mehr als zwei Samstage zu arbeiten. Ich glaube, das könnte ein Kompromiss sein, bei dem alle Interessen, die hier heute dargestellt worden sind, berücksichtigt werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Frau Bergner, das Recht auf zwei freie Samstage gibt es doch schon!)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Sehr verehrte Damen und Herren, ich habe die zuständige Ministerin gebeten, mir doch das Wort zu überlassen, weil es mir große Freude macht, auf Herrn Montag zu reagieren. Sie haben gesagt, man soll nicht nur mit den Gewerkschaften reden, weil Frau Güngör und Frau Lehmann mit der zuständigen Gewerkschaft ver.di geredet haben. Und Herr Kemmerich hat die Frage aufgeworfen, wie viele Mitglieder ver.di im Einzelhandel in Thüringen hat. Ich darf Ihnen versichern, deutlich mehr, als die FDP in Thüringen zusammen hat.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich finde, das ist erst einmal ein Ausgangspunkt, wenn man daraus Ableitungen schließen will. Aber ich will auf einen …
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Das ist die Gefahr von Statistik!) Nein, Sie haben eine Frage gestellt, und ich habe versucht, sie zu beantworten. Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Kemmerich, der Sie ja Filialunternehmer sind, wissen Sie, was meine frühere berufliche Profession war, nämlich der zuständige Vorsitzende der Gewerkschaft, die diese Verhandlungen zehn Jahre lang in Thüringen geprägt hat. Von daher weiß ich ziemlich gut, worüber wir hier reden. Und jetzt die zweite Bemerkung: Es war der 30.12.1956, als in Deutschland – West – das Ladenschlussgesetz eingeführt wurde.
(Beifall SPD)
Es hat in Bayern zu heftigen Verwerfungen geführt, es hat zu wochenlangen Auseinandersetzungen geführt. Ich war zu dem Zeitpunkt gerade mal sechs Monate alt. Und es begleitet mich mein ganzes Leben. 1970 habe ich im Einzelhandel angefangen bei einer Firma, deren Trauma wir jetzt jeden Tag besichtigen können: Karstadt. Mein Vater war schon bei Karstadt, das heißt, ich bin mit dem Einzelhandel wohlvertraut. Und so lange, liebe Kollegin Lehmann, so lange kenne ich das Genöle der FDP.
(Heiterkeit SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Seit 1970 ist es ein Dauerbrenner und leider ist eine Hoffnung sinnlos, dass die FDP aufhört zu nölen. Selbst da das Ladenschlussgesetz gar nicht mehr Ladenschlussgesetz heißt, sondern jetzt Thüringer Gesetz zur Öffnung der Läden heißt – interessiert die FDP nicht, es wird weiter genölt.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Sie dürfen politische Aktionen nicht als Nölen verstehen. Das halte ich nicht für gerecht!)
(Unruhe DIE LINKE)
Verzeihen Sie, Herr Kemmerich, ich versuche auf eine etwas fröhliche Art auf Ihre gewerkschaftsfeindlichen Reden einzugehen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das stört mich an der Geschichte. Deswegen habe ich auch darum gebeten, jetzt das Wort zu ergreifen. Ja, gewerkschaftsfeindlich! Wenn es nämlich von Abgeordneten heißt, man solle nicht mit der zuständigen Fachgewerkschaft über die Frage reden, ob die Alternative …
(Unruhe Gruppe der FDP)
Ja, Sie wollen es offenkundig nicht lernen, weil Sie immer schon gewerkschaftsfeindlich waren. Insoweit haben Sie ein gestörtes Verhältnis zur Mitbestimmung, Sie haben ein gestörtes Verhältnis zu Betriebsräten und Sie haben ein gestörtes Verhältnis zu unserer Ordnung, in der diese Fragen eigentlich durch Tarifverträge geregelt werden müssten. Und darauf wollte ich eigentlich hinaus. Wenn Sie, Herr Montag, schon nicht mit der Gewerkschaft reden wollen, dann reden Sie bitte mit dem Arbeitgeberverband. Ich habe es getan. Ich habe mit beiden geredet. Ich habe die Frage dieses Passus des Gesetzes thematisiert in einem Wirtschaftsgespräch mit der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite. Ich darf darauf verweisen – und deswegen habe ich vorhin so süffisant vor mich hingelächelt –, ich erinnere an die berühmte Rede von Frau Holzapfel. Es gibt den einen oder anderen, der sich noch daran erinnern kann. Sie hat hier vorn gestanden und gesagt: Die ganze Welt denkt, der Ramelow wäre es gewesen, der war es überhaupt nicht, wir waren es, die CDU. Wir haben dieses Gesetz gemacht mit dem freien Samstag.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU)(Beifall Gruppe der FDP)
Ja, jetzt wollen Sie sich vom Acker schleichen, weil Frau Holzapfel nicht mehr da ist.
(Heiterkeit und Beifall SPD)
Frau Holzapfel wird das gar nicht gefallen, denn ich habe ihre Rede dann genommen, habe sie an alle Einzelhändler geschickt und habe gesagt: historisch. Sie können viel quatschen, aber historisch ist es einfach richtig, Sie haben das Gesetz eingeführt
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das stimmt!)
und Sie wollen dafür nicht mehr haften. Ich habe es dann aufgegriffen und gesagt, ich lade die beiden Sozialverbände ein, nämlich die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber, und sage, dieser freie Samstag, der im Gesetz noch übrig geblieben ist – es ist der einzige, der noch übrig geblieben ist in der Zeit von Montag 0.00 Uhr bis Samstag 20.00 Uhr. Das ist der einzige Punkt, das ist der Rest, der übrig geblieben ist. Ich sage Ihnen auch, warum ich darüber so erstaunt bin, dass man jetzt selbst darüber nur noch weiter das kritische Wort wählt. Ich darf einfach darauf hinweisen, ich habe jetzt in der Energiekrise einen Brief gekriegt von der Firma tegut. Da steht drin, dass sie uns bitten, dass man doch dem bayerischen Vorbild folgen soll und eine Anordnung treffen soll, die Läden um 20.00 Uhr zu schließen. Da war ich ganz verblüfft und habe gesagt: Wenn der Vorschlag jetzt schon von einem Kettenbetreiber kommt, zum Energiesparen um 20.00 Uhr die Läden zu schließen, wäre das ja der gute Schutz auch für den selbstständigen Einzelhandel. Das ist eben von Frau Güngör gesagt worden.
(Beifall SPD)
Dann haben wir beraten, ob das eine Chance hätte. Dann hätten wir das Gesetz ändern müssen. Meine Damen und Herren, und jetzt, liebe CDU, Sie haben doch die letzten Tage mehrfach gesagt, dass man von Bayern lernen könnte. Das bayerische Ladenöffnungsrecht sieht eine Schließung aller Geschäfte jeden Tag um 20.00 Uhr vor. Das ist mit dem Thüringer Gesetz überhaupt nicht zu vereinbaren. Deswegen, von Bayern lernen, heißt siegen lernen, heißt, noch ein bisschen weiterzugehen, als das, was Frau Güngör gesagt hat oder was Frau Lehmann gesagt hat. Deswegen, meine Damen und Herren, ja, ich hätte mir eine Alternative vorstellen können, den CDU-Antrag, der wenigstens noch den Schutz des einzelnen Arbeitnehmers im Vordergrund stehen hatte, das hat Herr Henkel jetzt richtig ausgeführt – der Unterschied zum dem FDP-Antrag ist, es ins Benehmen des Arbeitgebers zu stellen, und der Antrag der CDU war, dass wenigstens der einzelne Arbeitnehmer noch einen Schutz haben kann. Mein Ansatz war ein anderer, der aber in die gleiche Richtung geht. Mein Ansatz war, ich habe die Arbeitgeberseite und die Arbeitnehmerseite gebeten zu prüfen, ob sie am Ende einen allgemein verbindlichen Tarifvertrag für den Thüringer Einzelhandel verabschieden, in dem eine Abweichung auch von dieser Samstagsregelung im allgemein verbindlichen Tarifvertrag geregelt ist, sodass es eine Schutzfunktion für jeden Arbeitnehmer gibt. Und da, lieber Herr Kemmerich, spielt dann die Frage der Anzahl von Mitgliedern der Gewerkschaft ver.di keine Rolle mehr. In den neun Jahren, in denen ich Verantwortung getragen habe für den Einzelhandel, hatte der Tarifvertrag – der Manteltarifvertrag und der Lohn- und Gehaltstarifvertrag des Thüringer Einzelhandels – die Allgemeinverbindlichkeit. Das heißt, er hatte den Charakter eines Rechts, eines Gesetzes, aber er war eine freie Vereinbarung der zuständigen Fachgewerkschaften. Das nenne ich, die Subsidiarität ernst zu nehmen und es denen zu überlassen, die dafür zuständig sind, nämlich den Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Jetzt kommt der Punkt, Herr Kemmerich und Herr Montag, wenn Sie dieses Gespräch dann mal mit dem Arbeitgeberverband führen wollten, es hat der Arbeitgeberverband abgelehnt. Der Arbeitgeberverband hat es ausdrücklich abgelehnt, einen Manteltarifvertrag zur Regelung der Arbeitszeiten für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Thüringer Einzelhandel abzuschließen, der am Ende die Allgemeinverbindlichkeit gemeinsam zur Beordnung der Branche ermöglicht. Dann hätten die Zuständigen, die viel näher an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dran sind, das Recht, das selbst zu gestalten, und darin wäre der Schutzcharakter viel besser einzubetten. Dafür wäre ich auch bereit, diesen einen Passus aus dem Gesetz zu verändern, indem man ein Sternchen macht und sagt: Näheres regelt der allgemein verbindliche Tarifvertrag. Dann wäre es nämlich ein hoher Schutzcharakter, ein Mehrwert für die Beordnung der gesamten sozialen Bedingungen im Einzelhandel, und zwar im stationären und auch im Versandeinzelhandel. Und da, lieber Herr Kemmerich, kommt die eigentliche Tücke. Dass die Digitalhändler sagen, sie seien kein Versandeinzelhandel, das hat erst den Tarifvertrag endgültig kaputtgemacht. Dass sich die ganzen Unternehmen rausnehmen und sagen, wir sind Logistiker, wir sind gar kein Einzelhandel. Sie kannibalisieren den gesamten Einzelhandel. Sie haben Wettbewerbsvorteile durch Steuervergünstigungen, die sie sich europaweit hin- und herschieben. Das sind die eigentlichen Konkurrenten, die den kleinen und mittelständischen Einzelhandel in der Fußgängerzone kaputtmachen.
(Unruhe Gruppe der FDP)
Deswegen wäre ich mal sehr für eine gerechte Besteuerung auch derjenigen, die im Versandhandel das organisieren,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) und eine höhere Schutzqualität für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die kleinen Autochen fahren müssen und gar nicht wissen, unter welchem Rechtsrahmen sie hier unterwegs sind, weil sie ausgebeutet werden. Wir haben einen Fall gehabt, das ist nicht lange her, da hat man in Eisenach mehrere dieser Fahrer im Wald kampierend angetroffen. Da musste die Polizei eingreifen, um diesem ganzen Treiben ein Ende zu setzen. Das ist die Logik der Sub-Sub-Sub-Sub-Arbeitnehmerschaften. Da sage ich: Das alles mit einzugrenzen und auf der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der selbständigen Einzelhändler zu kämpfen, das wäre mal aller Ehre wert. Aber ehrlich: Seit 1970 kenne ich die FDP-Litanei. Das ging los mit dem „SchlaDo“, dem „Scheiß langen Donnerstag“. Dann hat man endlich den Donnerstag freigeräumt, dann hat man das ganze Ladenöffnungsszenario gekillt. Später kam dann noch der Föderalismus als große Idee des Liberalismus, dass jedes Bundesland das allein regeln kann. Und deswegen, liebe CDU: Von Bayern lernen, heißt siegen lernen! 20.00 Uhr die Läden zu, das wäre dann sozusagen die bayerische Variante. Ich finde, da hat Frau Lehmann recht, es könnte mal langsam Ruhe im Schiff sein. Die Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen ihre Hausaufgaben selbst machen, dann bräuchten wir es als Gesetz nicht hier jedes Mal rauf- und runterdiskutieren. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Es wären jetzt 8 Sekunden zusätzliche Redezeit da. Wer möchte die nutzen? Herr Montag? 8 Sekunden – oder ist da noch ein bisschen was übrig? Dann 43, das ist schon fast 1 Minütchen. Dann machen Sie mal.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Verehrte Frau Präsidentin! Vielen Dank, lieber Herr Ministerpräsident! Das ist natürlich das Problem des gefährlichen Halbwissens, wenn Sie sich nicht mit unserem Gesetzentwurf auseinandersetzen. Denn da steht: „Auf eigenes Verlangen sind Arbeitnehmer in Verkaufsstellen an bis zu zwei Samstagen freizustellen.“ Das ist die Regelung, das ist eine Stärkung der Arbeitnehmerrechte und das ist kein Rasieren dieser.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Nein!
Das ist ein Erpressungsversuch!) Und dass Sie uns jetzt auch noch hier vom Pult attestieren, dass wir nicht die Arbeitgeberinteressen vertreten, da kann ich Ihnen nur danken. Wir schauen auf das Individuum, auf die Freiheit, auf die freie Entscheidung „möchte ich, möchte ich nicht“ und eben nicht auf die Frage, was alleinig Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände ausführen. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Die Redezeit ist erschöpft. Hat die CDU noch ein bisschen Redezeit? Dann, bitte. Das könnte jetzt noch ein längerer Redebeitrag werden, Sie haben noch über 5 Minuten, 5 Minuten und 26 Sekunden. Bitte schön.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Nein, so lange will ich nicht sprechen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich bin jetzt doch noch mal nach der Wortmeldung unseres Ministerpräsidenten nach vorn gekommen,
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE:
Das sehen wir!) der richtigerweise gesagt hat, dass der FDP-Antrag eine Umkehrung von dem ist, was wir als CDU eingebracht haben, und auch gesagt hat, dass wünschenswert wäre, zu einem Flächentarifvertrag hier bei uns in Thüringen zu kommen. Ich habe mir genau wie Sie auch die Mühe gemacht, mit beiden Seiten zu sprechen, mit der Arbeitnehmerseite und auch mit der Arbeitgeberseite. Und die Arbeitgeberseite, ich glaube, so ganz abgeneigt gegen einen Flächentarifvertrag sind sie nicht. Aber sie haben Nein gesagt aus einem Grund, und zwar, dass Thüringen das einzige Bundesland ist mit diesen zwei freien Samstagen, die gesetzlich festgelegt sind. Und sie sagen, das ist für sie ein Hinderungsgrund, weil andere Bundesländer diese Regelung ablehnen, es dort keine Mehrheit geben würde, und wenn wir das hier in Thüringen als Flächentarifvertrag oder wenn die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite das allgemein verbindlich erklären würden, das eventuell auch in andere Bundesländer weiterschwappen würde, und dass für sie die Linie praktisch ist, zu sagen, können wir über die zwei freien Samstage sprechen, können wir auch über einen Flächentarifvertrag sprechen. Das war die Aussage der Arbeitgeberseite. Die sollte man vielleicht auch heute hier noch mal hören, weil ich denke, das übergeordnete Ziel sollte dieser Flächentarifvertrag sein, und das Gesetz gibt den Rahmen, um die Regelung noch – ich sage mal – konkreter zu gestalten, das wäre ja dann im Tarifvertrag möglich. Wie gesagt, man sollte die Diskussion über einen Flächentarifvertrag nicht abschneiden, sondern sich weiter an den Tisch setzen und dann vielleicht zu einer Lösung kommen, die sowohl für die Arbeitnehmer- als auch für die Arbeitgeberseite eine gute Lösung ist. Ja, in die Richtung sollten wir plädieren. Aber prinzipiell ist es so: Die Sozialpartner sollten über Tarife bestimmen und nicht nur der Gesetzgeber.
(Beifall CDU)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Gibt es noch weiteren Redebedarf? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Zunächst ist abzustimmen über einen Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/6648. Wer dem Änderungsantrag der AfD zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion, die Mitglieder der Gruppe der FDP. Stimmenthaltungen? Die fraktionslose Abgeordnete Frau Dr. Bergner. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5361 in zweiter Beratung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Gruppe der FDP und die Frau Abgeordnete Dr. Bergner. Wer ist dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die AfD-Fraktion und die Fraktion der CDU. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Aufruf des TagesordnungsGesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6772 ZWEITE BERATUNG Ich eröffne hierzu die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Thrum von der AfD das Wort.
Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (Gesetz zur Einführung des Thüringer Begrüßungsgeldes und des Thüringer Schülerbonus – ThürFKJFG –)
Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer zu Hause an den Bildschirmen, seit der Wiedervereinigung hat Thüringen eine halbe Million Menschen verloren. Für einige von Ihnen mag diese Zahl vielleicht nicht wirklich greifbar sein, deshalb möchte ich das auch noch mal verdeutlichen. Dieser Verlust von einer halben Million Menschen entspricht der Einwohnerzahl von Erfurt, Gera, Jena und Suhl. Diese Woche erklärte dann das Landesamt für Statistik, dass wir bis 2042 noch mal 183.000 Menschen in Thüringen verlieren werden, was wiederum der Einwohnerzahl von Weimar, Sömmerda, Mühlhausen, Saalfeld, Meiningen und Zeulenroda entspricht. Das muss man sich mal bildlich vorstellen. Ja, halb Thüringen einfach mal so von der Landkarte gelöscht. Wie lange wollen Sie denn noch diesem bevölkerungspolitischen Wahnsinn hier zuschauen, meine Damen und Herren? Denn dieser Verlust kam nicht durch Krieg, Pandemien oder Naturkatastrophen zustande. Dieser Verlust von Menschen wurde hausgemacht. Er ist das Ergebnis einer inländerfeindlichen, familienfeindlichen und ideenlosen Politik der hier sitzenden etablierten Parteien, die sich in ihrer Selbstherrlichkeit noch gern als die einzigen Demokraten im Land feiern.
(Beifall AfD)
Jeder, der es wagt, gegen diese Politik der Selbstzerstörung vorzugehen, wird von Ihnen ausgegrenzt, herabgewürdigt und diskriminiert. Thüringen hat wahrlich etwas Besseres verdient als Sie.
(Beifall AfD)
Sie reden so viel von Nachhaltigkeit, Nachhaltigkeitskonzepten etc. Wissen Sie überhaupt, wie sich Nachhaltigkeit definiert, Frau Rothe-Beinlich?
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ja, im Gegensatz zu Ihnen weiß ich das!) Hören Sie mal gut zu! Nachhaltigkeit ist die Bewahrung der natürlichen Regenerationsfähigkeit von Lebewesen und Ökosystemen.
(Beifall AfD)
Da frage ich mich doch ernsthaft: Was haben die CDU in 24 Jahren, die SPD in 18 Jahren, Linke und Grüne in 8 Jahren Regierungsverantwortung in Thüringen in Sachen Nachhaltigkeit zur Bewahrung der natürlichen Regenerationsfähigkeit der Thüringer getan, wenn 500.000 Menschen heute als Fachkräfte zur Erhaltung unseres Renten-, Gesundheits- und Sozialsystems nicht mehr zur Verfügung stehen,
(Beifall AfD)(Unruhe Gruppe der FDP)
wenn 2021 im Freistaat mehr als doppelt so viel Menschen starben wie geboren wurden, Geburtskliniken mittlerweile schließen, der ländliche Raum im Besonderen unter dem Schwund zu leiden hat, wobei versucht wird, die Infrastruktur aufzuhalten und zu erhalten? Insgesamt haben 2021 15.377 Menschen das Licht der Welt erblickt, halb so viele wie im Jahr 1989 und zwei Drittel weniger als 1980. Damit sind wir in Bezug auf Bevölkerungsentwicklung neben Sachsen-Anhalt das Schlusslicht in ganz Deutschland – ein weiterer Beleg dafür, dass Sie in der Bevölkerungs- und Familienpolitik völlig versagt haben.
(Beifall AfD)
Nun kommt die Wirtschaft und sucht händeringend nach Fachkräften und das, obwohl wir doppelt so viele Arbeitslose wie offene Stellen haben. Zwei Millionen Jugendliche in Deutschland ohne Berufsabschluss! Aber anstatt herzugehen und eine echte Familien- und Bildungsoffensive zu starten – in unseren Schulen fehlen nach wie vor 700 Lehrer, 10 Prozent des Unterrichts fällt aus, einen Sanierungsstau von 1,5 Milliarden Euro schieben wir vor uns her.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Und das Begrüßungsgeld ändert irgendetwas daran, oder wie? Ich höre nichts davon!) Anstatt das ernst anzugehen – hören Sie jetzt gut zu! –, möchte das Land Thüringen neue Schulen gründen. Ja, das ist kein Witz. Sie haben richtig gehört, es sollen neue Schulen gegründet werden. Aber nachdem wir eben genannt haben, dass es Rot Grün mit der Nachhaltigkeit nicht so hat, sollen ‑ natürlich an diesen fünf neuen Schulstandorten in Thüringen nicht die eigenen Jugendlichen für die Ausbildung fit gemacht werden, sondern man will jährlich bis zu 5.000 ausländische Jugendliche auf eine Ausbildung in diesen neuen Schulen vorbereiten. Man setzt gezielt auf den ländlichen Raum, damit die neuen Jugendlichen nach dem Integrationsjahr direkt vor Ort anheuern können. Im Vollausbau sei ein Jahresbedarf von 52,5 Millionen Euro nötig. Dafür haben Sie das Geld, dafür haben Sie auch die Lehrer, während die eigenen Kinder vernachlässigt werden und in die Röhre schauen.
(Beifall AfD)
Es ist unglaublich, was Sie hier treiben, eine absurde Politik, die an Inländerfeindlichkeit nicht zu überbieten ist. Deshalb brauchen wir einen Neuanfang im Land. Dabei dürfen wir uns natürlich nicht im Klein-Klein verlieren, so wie es die familienpolitischen Experten von CDU und SPD in aller Öffentlichkeit hier vor wenigen Tagen getan haben, als es um Familienkarte oder Familien-App ging. Sie glauben doch nicht ernsthaft, Frau Meißner oder Frau Lehmann, dass man mit 50 Euro pro Jahr eine Familiengründung begünstigt oder gar den Kinderwunsch anregt. Das ist völlig lächerlich.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Aber mit 2.500 Euro oder was?) Das ist Kindergarten und nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
(Beifall AfD)
Wir brauchen stattdessen echte familienpolitische Visionen, echte Steuerentlastungen. Schauen wir nach Frankreich oder nach Ungarn. Dort zahlen Familien ab dem dritten bzw. vierten Kind kaum noch Steuern, die Geburtenrate entwickelt sich dort besser. Wir wollen die Einführung eines Familiendarlehens, dessen Rückzahlung sich in Abhängigkeit der Kinderzahl verringert.
(Unruhe CDU)
Mehr-Generationen-Familien sollen stärker gefördert werden. Herr Voigt, eine kinderfreundliche Gesellschaft muss als Staatsziel in das Grundgesetz geschrieben werden. Ganz konkret wollen wir jetzt und hier mit dem Begrüßungsgeld von 2.500 Euro für die neugeborenen Babys in Thüringen und dem Schülerbonus von 20 Euro pro Monat einen Startschuss geben,
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Aber nur für die, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben?!) weil Ihre verfehlte Politik dazu geführt hat, dass es zu enormen Kostensteigerungen beim Schulessen, bei Klassenfahrten, bei Lernutensilien kam,
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
wollen aus Thüringen das familien- und kinderfreundlichste Land in Deutschland machen. Jetzt muss auf Basis unserer Kultur, auf Basis unserer Werte und Traditionen in die Zukunft investiert werden.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Völkisches Gequatsche!) Es braucht eine verlässliche Politik, die Familien und Kinder ganz obenan stellt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (Gesetz zur Einführung des Thüringer Begrüßungsgeldes und des Thüringer Schülerbonus – ThürFKJFG –)
Als nächster Rednerin erteile ich Abgeordneter Eger von der Fraktion Die Linke das Wort.
Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (Gesetz zur Einführung des Thüringer Begrüßungsgeldes und des Thüringer Schülerbonus – ThürFKJFG –)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, dass der Gesetzentwurf der AfDFraktion heute in zweiter Beratung ohne Behandlung durch die Ausschüsse diskutiert wird, zeigt doch ganz deutlich, dass wir die von Ihnen vorgeschlagenen sinnlosen und rassistischen Regelungen hier in Thüringen nicht wollen
(Beifall DIE LINKE, SPD)
und vor allen Dingen auch gar nicht brauchen. Ich möchte für den vorliegenden Gesetzentwurf der AfD nicht viel Zeit verschwenden und ich werde mich relativ kurzfassen. Wir sind in Thüringen aufgrund des demografischen Wandels schon heute und besonders in der Zukunft auf Zuwanderung angewiesen. Dafür müssen wir Thüringen attraktiv gestalten und heißen alle Familien herzlich willkommen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Dafür braucht es kein exklusives Begrüßungsgeld für Kinder mit deutscher Staatsbürgerschaft, wie es die AfD in ihrem Entwurf sogar gesetzlich verankern will. Mit Ihrem Gesetzentwurf benachteiligen Sie Familien mit Migrationshintergrund, die nicht Ihrem kruden Familienbild entsprechen, die hier leben und leben wollen und für uns herzlich willkommen sind.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Deshalb lehnen wir Ihren Gesetzentwurf weiterhin ab. Noch ein Grund der Ablehnung sind die bereits vorhandenen umfangreichen Angebote der Familienförderung in Thüringen. Bereits in der ersten Lesung hat Frau Ministerin Heike Werner erläutert, was wir für Familien tun, um Thüringen zu einem Zuhause werden zu lassen. Das möchte ich Ihnen noch einmal in Erinnerung bringen. Im Zuge der umfangreichen Neustrukturierung der Familienpolitik in der letzten Legislatur unter Rot-Rot-Grün haben wir mit dem Familienförderungssicherungsgesetz eine bedarfsgerechte Familienförderung für Thüringen auf den Weg gebracht. Im Rahmen dessen haben wir damit ein klares Bild für Familien definiert und auch gesetzlich verankert. Familie im Sinne dieses Gesetzes ist eine vom gewählten Lebensmodell unabhängige Gemeinschaft, in der Menschen Verantwortung füreinander übernehmen und füreinander da sind, unabhängig von einer Eheschließung oder der Form, in der sie zusammenleben, sowie der sexuellen Orientierung. Wir haben uns in Thüringen also auf den Weg gemacht, Familien viel offener und viel vielfältiger zu sehen, und eine Familienpolitik etabliert, die nicht ausgrenzt. Mit dem Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ haben wir ein einzigartiges regionales Familienförderungsinstrument geschaffen, das in dieser Form deutschlandweit einmalig ist. Hierzu ergänzend gibt es über den Familienförderplan überregionale Angebote für Familien, zum Beispiel die Zuschüsse für die Familienerholung. Unsere Angebote sind für alle da, unabhängig von einer Staatsbürgerschaft. Vielmehr haben wir den Anspruch, Familienpolitik mit allen Familien zu gestalten. Das, meine Damen und Herren, ist unsere Willkommenskultur. Zum Schluss noch einmal: Wir lehnen den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ab. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (Gesetz zur Einführung des Thüringer Begrüßungsgeldes und des Thüringer Schülerbonus – ThürFKJFG –)
Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Meißner von der Fraktion der CDU das Wort.
Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (Gesetz zur Einführung des Thüringer Begrüßungsgeldes und des Thüringer Schülerbonus – ThürFKJFG –)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer, nachdem Herr Thrum, ich glaube, 30 Sekunden seiner Rede tatsächlich dem Gesetzentwurf gewidmet hat, den seine Fraktion hier eingebracht hat, könnte ich meine Rede eigentlich noch kürzerfassen, als ich sie geplant habe. Aber es gibt mir die Gelegenheit, noch mal auf ein paar Dinge einzugehen.
(Zwischenruf Abg. Sesselmann, AfD: Da hät-
ten Sie mal bei der ersten Beratung zuhören müssen!) Wenn Sie sagen, Herr Thrum, Thüringen hätte einen Verlust an Menschen zu verzeichnen, dann könnte man denken, dass Thüringen das aktiv getan hat. Aber ich muss Sie leider enttäuschen, die demografische Entwicklung ist ein Problem, das wir nicht nur im Freistaat Thüringen haben, sondern in ganz Deutschland und in vielen Ländern auch. Deswegen kann man nicht davon sprechen, dass das ein Verlust ist, sondern es ist eine gesellschaftliche Entwicklung, die Ergebnis individueller menschlicher Entscheidungen ist. Das darf man an dieser Stelle nicht vergessen. Aber es repräsentiert auch genau Ihr Gedankengut, das Sie mit diesem Gesetzentwurf verfolgen. Sie gehen davon aus, dass eine Familie, dass ein Paar sich mit 2.500 Euro Begrüßungsgeld dazu hinreißen lässt, ein Kind in die Welt zu setzen. Nein, es ist eine individuelle Entscheidung jedes Einzelnen, und die kann man nicht mit Geld erzwingen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Es ist, wie ich es schon mal gesagt habe, eine Beleidigung, wenn Sie in Ihrem Gedankengut davon ausgehen, dass die Welt so einfach ist. Wenn sie so einfach wäre, dann – da können Sie sich sicher sein – hätte man das hier in Deutschland sicherlich auch schon umgesetzt und dann hätten wir das Problem gelöst. Aber so ist das halt mit Individuen auf dieser Welt. Sie sprachen auch das Wort „Nachhaltigkeit“ an – passt wunderbar zu Ihrem Gesetzentwurf. Wie nachhaltig ist es denn, auf zweieinhalb Seiten Gesetzentwurf 82 Millionen Euro in die Welt zu blasen, ohne überhaupt einen Nachweis zu haben, dass dieses Geld für den Zweck auch ankommt und der Nutzen davon erfüllt wird, den man sich vorstellt? Das ist alles andere als nachhaltig, das ist Geldverschwendung nach dem Gießkannenprinzip. Daran sieht man auch, dass Sie keinen Plan von Familienpolitik haben.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, Gruppe der FDP) Denn was passiert denn? 2.500 Euro kriegt die Familie und dann? Dann hört bei Ihnen Familienpolitik auf. Ach nein, es gibt ja noch 20 Euro pro Monat Schulgeld, Entschuldigung. Das ist Ihre Familienpolitik. Ich muss ganz ehrlich sagen: Das ist ein Armutszeugnis und dafür sind eigentlich 30 Sekunden hier auch schon wieder fast
(Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Mit Ih-
nen sind Familien weg!) zu viel. Ihr Redebeitrag war eines: Sie haben deutlich gemacht, dass Sie Familien mit Ihrer Politik instrumentalisieren. Sie haben hier in einem Rundumschlag über sämtliche Probleme im Freistaat Thüringen gesprochen, aber nicht über die Probleme, die Familien tatsächlich haben, nämlich dass es hier in Thüringen, aber auch in Deutschland eine Willkommenskultur für Familien braucht.
(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wir brauchen wieder Kinderfreundlichkeit, wir brauchen wieder Respekt für Familien und wir brauchen dadurch auch wieder eine Atmosphäre, damit sich mehr Menschen ohne einen geldlichen Anreiz dafür entscheiden,
(Zwischenruf Abg. Sesselmann, AfD: Legen
Sie mal eine andere Schallplatte auf!) ein Kind in die Welt zu setzen. In einem gebe ich Ihnen recht: Dass wir auch steuerliche Entlastungen brauchen. Deswegen verweise ich Sie gern auf unsere aktuelle „Ettersburger Erklärung“, die wir verabschiedet haben, in der wir zwei Beispiele nennen: zum einen die Anhebung der Betreuungskosten auf 6.000 Euro und die Anhebung der Entlastungskosten für die Alleinerziehenden. Aber das ist eine Zielgruppe, die Sie oftmals in Ihrer Politik vergessen.
(Beifall CDU)
Ich glaube, an dieser Stelle habe ich deutlich gemacht, warum wir auch in der zweiten Beratung heute Ihren Gesetzentwurf ablehnen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (Gesetz zur Einführung des Thüringer Begrüßungsgeldes und des Thüringer Schülerbonus – ThürFKJFG –)
Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.
Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (Gesetz zur Einführung des Thüringer Begrüßungsgeldes und des Thüringer Schülerbonus – ThürFKJFG –)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es passiert zugegebenermaßen nicht so häufig, dass ich Frau Meißner im Prinzip fast vollständig in ihrer Rede zustimmen muss. Sie hatten tatsächlich sehr gut ausgeführt, was uns auch auf dem Herzen lag, als wir uns gezwungenermaßen einmal mehr mit diesem Gesetzentwurf der AfD beschäftigt haben. Ich will es noch einmal deutlich sagen, was die AfD eigentlich will. Sie schlägt zum einen ein Begrüßungsgeld für ab dem 1. Januar 2023 geborene Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen – ganz wichtig –, in Höhe von 2.500 Euro auf Antrag vor.
(Zwischenruf Abg. Sesselmann, AfD: Wir
sind auch in Deutschland!) Die Voraussetzung ist aber, dass sie mindestens drei Jahre den Hauptwohnsitz in Thüringen haben. Darauf werde ich gleich noch einmal eingehen. Die Kosten hierfür sollen 38,75 Millionen Euro betragen. Wir haben das mal dividiert. Es geht also um ungefähr 15.000 Kinder, von denen Sie ausgehen. Der zweite Vorschlag ist ein Schülerbonus von 20 Euro je Monat und Schüler mit – auch wichtig – deutscher Staatsangehörigkeit. Der soll am Ende des Schuljahres auf Antrag ausgezahlt werden und 43,2 Millionen Euro kosten. Sie wollen damit angeblich dem demografischen Wandel entgegenwirken. Frau Meißner hatte es gerade gesagt, auch andere haben es schon ausgeführt. Ich bin davon nicht annähernd überzeugt. Ich glaube, niemand ist davon überzeugt, dass mit einem solchen Gesetzentwurf tatsächlich ein Umkehrtrend in dieser Frage gelingen kann. Auch 2.500 Euro werden ganz sicher oder – ich sage es ehrlich – hoffentlich nicht über die Familienplanung von Menschen entscheiden. Alle, die Kinder haben, wissen, dass Kinder zum einen natürlich sehr viel mehr wert sind, aber auch sehr viel mehr kosten. Klar, die demografische Entwicklung – das muss man ganz klar sagen – ist nicht nur in Deutschland so, wie sie ist. Für Thüringen wird ein Minus von 8,7 Prozent bis 2043 prognostiziert, das heißt ein Minus von ungefähr 180.000 Menschen. Dazu kommt das Thema „Kinderarmut“. Wir haben 2,9 Millionen Kinder, die von Armut bedroht sind. Das sind Themen, die uns im Gegensatz zur AfD selbstverständlich bewegen. Jedes vierte Kind und jeder dritte junge Erwachsene ist von Armut bedroht, auch hier in Thüringen. Allerdings geht dieser Gesetzentwurf völlig fehl, weil das Begrüßungsgeld zum Entgegenwirken einer demografischen Entwicklung völlig ungeeignet ist. Wie gesagt, wenn wir ehrlich sind, 2.500 Euro werden die Familienplanung nicht verändern und wenn sie es tun, muss man sich fragen, was die eigentliche Intention dahinter war oder ist. Der zweite Grund – und das will ich ganz deutlich sagen –, warum wir dieses Vorhaben ablehnen, ist, dass es im Kern ein ganz rassistischer und völkischer Vorschlag ist, der diskriminiert, weil er nur Kinder deutscher Staatsangehörigkeit einbeziehen will. Was soll das? Das muss man mal ganz offen sagen. Hier in Thüringen sind alle willkommen – Cordula Eger hat es deutlich gesagt –, die sich entscheiden, hier leben zu wollen, die sich einbringen, die hier Familien gründen, die auch – ich sage mal – am Reichtum des Landes im wahrsten Sinne des Wortes mitwirken oder die sich schlichtweg entscheiden, hier zu leben, weil es ihnen hier gefällt oder sie hierher geflohen sind, weil es bei ihnen zu Hause leider nicht mehr möglich war zu leben. Insofern müssen wir sagen, werden wir so etwas natürlich nicht machen. Ich will aber auch noch mal auf den Antragstext verweisen, dort heißt es nämlich wörtlich, es ginge um die „Kultur des Lebens […] für die die Familie aus Vater, Mutter und Kind […] im Zentrum steht“, was angesichts der heutigen vielfältigen Lebensweisen völlig aus der Zeit gefallen wirkt und viele Familienformen überhaupt nicht berücksichtigt. Außerdem – das wollte ich auch noch sagen – sind die Anspruchsvoraussetzungen in § 1 auch noch unverständlich formuliert. So wird davon gesprochen, dass das deutsche Kind drei Jahre seinen Hauptwohnsitz in Thüringen haben soll und dann bekommen die Kinder das Begrüßungsgeld – also erst nach diesen drei Jahren oder was? Also das ist auch noch handwerklich schlecht gemacht, was Sie da wollen. Oder soll das Begrüßungsgeld vorausgezahlt werden und muss dann gegebenenfalls zurückgezahlt werden, falls die Familie sich zum Beispiel zufällig entscheidet, nach Leipzig zu ziehen, weil sie dann nicht mehr in Thüringen lebt. Das ist jedenfalls auch nicht schlüssig, das ist auch noch handwerklich schlecht gemacht. Unser Ansatz dagegen ist der Ansatz der Kindergrundsicherung, so wie es auch im Bund ab 2025 – endlich, will ich sagen – geplant ist. Da ist der Ansatz vielmehr, dass Leistungen wie das Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Teile des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets und auch die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch endlich gebündelt werden. Dieser neue Entlastungsausgleich soll künftig aus zwei Teilen bestehen, einem fixen Grundbetrag – da sind bislang 250 Euro je Monat geplant – und einem flexiblen Zusatzbetrag, da sind dann Kinderwohnkosten etc. mit dabei. Jetzt noch kurz zum Vorschlag des Schülerbonus von je 20 Euro im Monat. Das ist auch genauso rassistisch gedacht und diskriminierend wie das sogenannte Begrüßungsgeld, weil es wiederum nur Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit – ganz wichtig – zugutekommt, und auch das wird keinerlei Auswirkung auf die demografische Entwicklung haben. Außerdem will ich Sie erinnern, dass es einen Schulgesetzentwurf gibt, der die digitale Lernmittelfreiheit zum Beispiel vorsieht – das hatten Sie ja zur Begründung mit herangezogen, also nicht den Gesetzentwurf, aber die digitale Lernmittelfreiheit. Unserem Schulgesetzentwurf könnten Sie natürlich zustimmen, wenn Sie da etwas tun wollen, aber Ihnen ist ja an der Sache gar nicht gelegen. Kurzum, langer Rede kurzer Sinn: Wir lehnen diesen Gesetzentwurf auch in der zweiten Lesung selbstverständlich ab. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (Gesetz zur Einführung des Thüringer Begrüßungsgeldes und des Thüringer Schülerbonus – ThürFKJFG –)
Als nächster Redner hat das Wort Herr Abgeordneter Montag von der Gruppe der FDP.
Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (Gesetz zur Einführung des Thüringer Begrüßungsgeldes und des Thüringer Schülerbonus – ThürFKJFG –)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Aus der ersten Debatte nichts gelernt, Herr Thrum! Wir sind ja als Liberale trotzdem der Überzeugung, dass der Mensch ein vernunftbegabtes Wesen ist, dass er also auch im Prinzip Argumenten zugänglich ist. Das ist das eine. Und das andere ist, dass die Wiederholung die Mutter der Pädagogik ist. Deswegen will ich Sie einfach noch mal darauf hinweisen, dass Geschichte nicht nach 1990 anfängt.
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE:
Wiederholung ist die Mutter der Weisheit!) Sie wissen ganz genau, nein, Sie wissen es eben vielleicht nicht genau, sonst hätten Sie es ja anders dargestellt: Die Ursache für die Abwanderungswelle, die wir nach 1990 erlebt haben, war der Zusammenbruch der wirtschaftlichen Perspektiven im Osten und der ist verursacht worden durch 40 Jahre Sozialismus.
(Beifall Gruppe der FDP)
Herr Thrum, dass Sie es immer wieder schaffen, das auszublenden, nur um den Parteien, die Sie „Altparteien“ nennen, diese Schuld in die Schuhe zu schieben, da wundere ich mich schon, wo dann die Differenzierung herkommt, die Sie gegenüber sich und Ihren eigenen Argumenten immer einfordern.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Das ist platt und das ist leider nicht würdig einer weiteren Befassung hier. Das ist aber Punkt eins. Punkt zwei ist: Ist es denn tatsächlich so, dass der Kinderwunsch mit der Höhe bzw. mit einer Zunahme der finanziellen Leistung steigt? Das ist erkennbar nicht der Fall. Warum nicht? Weil diese Frage der sinkenden Fertilität daran liegt, dass je reicher eine Gesellschaft ist, desto stärker die Kindrate pro Frau sinkt. Und wir geben in diesem Land jedes Jahr – und jetzt lassen Sie sich das mal auf der Zunge zergehen – 1,16 Billionen Euro an Sozialleistungen aus. Das sind auch Leistungen, um Kindern den Start in diesem Leben zu erleichtern, und da rede ich nicht von den 100 Milliarden Euro Entlastung, die die Ampel beschlossen hat, der ersten finanziellen Entlastung für Familien seit 16 Jahren. Da hätte ich auch ein bisschen mehr Respekt erwartet. Und jetzt kommen Sie, obwohl Sie wissen, erstens, das ist nicht nur in Deutschland so – sinkende Geburtenrate –, sondern in allen OECDLändern. Zweitens liegt es nicht an irgendwelchen politischen Fehlentscheidungen nach 1990, weil niemand die Belange für Frauen und Familien im Blick hatte, sondern an 40 Jahren Sozialismus, die die Wirtschaft und damit die zukünftigen Perspektiven und wirtschaftlichen Entwicklungs- und Chancenperspektiven der jungen Menschen hier in Ostdeutschland ruiniert haben.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das ist der Grund. Ich hätte erwartet, dass das in Ihrer Argumentation wenigstens einmal eine Rolle spielt. Sie blenden das aus. Dann schauen wir uns das Instrument an, das Sie wählen. Und auch da muss ich sagen: selbst machen statt Kohle rappen. Sie müssen sich schon mal fragen, warum dann jeder hier nach Thüringen kommen kann und hier gebärt, vielleicht sogar aus diesem formalen Grund oder aus formaler Analogie, hier drei Jahre zu bleiben, und dann wieder gehen kann. Merken Sie, wie absurd das wird, dass Sie einen formalen Grund für eine Entscheidung der Lebensmitte, der Wahl der Lebensmitte hier in diesen Landtag einbringen? Das wissen Sie auch ganz genau, dass Sie hier am Ende überhaupt nichts verbessern können, weil – noch mal – Geld damit nichts zu tun hat. Sondern, wann wähle ich denn? Und wo wähle ich meinen Lebensmittelpunkt? Dort, wo ich für mich, für meine Familie, für meine Kinder die größten Chancen habe. Das ist doch die Aufgabe, die wir in diesem Parlament zu lösen haben, nämlich die Rahmenbedingungen zu setzen, damit wir eine wirtschaftliche Entwicklung haben, damit wir Gründerinnen und Gründern, jungen Menschen eine Chance bieten, damit wir unser Bildungssystem in Ordnung bringen, in Ordnung halten.
(Beifall Gruppe der FDP)
Und damit wir die Betreuungsmöglichkeiten, die ohnehin die höchsten Raten in Ostdeutschland sind, weiterhin erhalten können. Darum müssen wir kämpfen, und da nützt eines nichts: Steuergeldverschwendung. Das ist das, was Ihren Vorschlag am Ende des Tages ausmacht.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich habe Ihnen beim letzten Mal schon gesagt, Sie sollten vorsichtig sein mit sozialistischen Lösungen. Die sind schon häufig genug gescheitert. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (Gesetz zur Einführung des Thüringer Begrüßungsgeldes und des Thüringer Schülerbonus – ThürFKJFG –)
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Wünscht die Landesregierung noch mal das Wort? Frau Ministerin Werner.
Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (Gesetz zur Einführung des Thüringer Begrüßungsgeldes und des Thüringer Schülerbonus – ThürFKJFG –)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich will es auch relativ kurzmachen, weil die Vertreterinnen und Vertreter der demokratischen Fraktionen faktisch schon alles Wichtige gesagt haben. Nur ganz kurz: Herr Montag, dass viele junge, gut ausgebildete, kluge Frauen aus dem Osten weggegangen sind, hat natürlich auch damit zu tun, dass hier das Wirtschaftsleben zum Erliegen kam, dass Transformation hier in Ostdeutschland nicht stattgefunden hat,
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
40 Jahre Sozialismus!) dass sich hier auf Kosten der Ostdeutschen zum Teil westdeutsche Bundesländer auch weiterentwickeln konnten. Das gehört zur Wahrheit dazu.
(Beifall DIE LINKE)
Aber nur ganz zum Schluss, es wurde schon gesagt: Das Gesetz ist handwerklich ein Problem. Das Gesetz hat sehr viele Schwächen. Es ist ein Gesetz, das ausgrenzt, das nicht Familien und deren Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt, sondern in dem sich faktisch ein ganz altes, traditionelles Familienbild der AfD widerspiegelt. Das sieht man beispielsweise auch am Anteil der Frauen in der AfD. Es sind 17,8 Prozent. Deswegen werden die Interessen und die Dinge, die Frauen wichtig sind …
Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (Gesetz zur Einführung des Thüringer Begrüßungsgeldes und des Thüringer Schülerbonus – ThürFKJFG –)
Frau Ministerin, wollen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Mühlmann gestatten?
Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (Gesetz zur Einführung des Thüringer Begrüßungsgeldes und des Thüringer Schülerbonus – ThürFKJFG –)
Nein! Keine Zwischenfrage. Also die Interessen, die Frauen…
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das ist aber
ungewöhnlich für eine Ministerin!)
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE:
Das haben Sie nicht zu entscheiden!)
Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (Gesetz zur Einführung des Thüringer Begrüßungsgeldes und des Thüringer Schülerbonus – ThürFKJFG –)
Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (Gesetz zur Einführung des Thüringer Begrüßungsgeldes und des Thüringer Schülerbonus – ThürFKJFG –)
Ich habe Ihnen das schon gesagt, Herr Höcke. Sie benutzen das immer nur, um irgendwelche neuen schwierigen Dinge in die Welt zu setzen. Es ist schon schlimm genug, dass Sie so viel Aufmerksamkeit bekommen. Das muss jetzt hier, denke ich, nicht sein.
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Ich kann
auch eine Kleine Anfrage stellen!) Sie hatten auch genügend Zeit, Ihr Menschenbild hier darzustellen. Noch mal: Es geht jetzt um das Familienbild der AfD, das sehr männlich geprägt ist, und deswegen kommen Sie auf solche Ideen in der Hoffnung, dass Frauen wieder zurückfinden an den Herd, dass sie viele Kinder in die Welt setzen. Das ist aber nicht das, was Frauen möchten. Frauen möchten, dass es zum Beispiel eine gemeinsame Care-Arbeit gibt, dass Frauen und Väter und Mütter gemeinsam gleichberechtigt Familienarbeit übernehmen. Daran müsste man arbeiten. Frauen möchten eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Sie möchten eine gerechte und gute Entlohnung. Sie möchten vor allem eine gute soziale Infrastruktur. Daran haben wir in den letzten Jahren gearbeitet: Infrastruktur für Familien zu verbessern. Ich denke, in die Ausgestaltung dessen sollten wir weiter unsere finanziellen Mittel lenken. Aber nicht in traditionelle Familienbilder. Das holt uns die Frauen nicht hierher zurück. Ganz im Gegenteil, wir müssen auf Zuwanderung setzen. Das wird uns die Möglichkeit geben, tatsächlich Wirtschaft und soziale Sicherungssysteme entwickeln oder aufrechterhalten zu können. Da ist die AfD leider keine große Hilfe. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (Gesetz zur Einführung des Thüringer Begrüßungsgeldes und des Thüringer Schülerbonus – ThürFKJFG –)
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung über diesen Gesetzentwurf in der Drucksache 6/6772 in zweiter Beratung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Gesetzentwurf? Das sind die Koalitionsfraktionen, das ist die Gruppe der FDP und das ist auch die CDU-Fraktion, soweit sie sich nicht gerade unterhält. Wie schaut es aus mit dem Abstimmungsverhalten der CDU-Fraktion? Das sind also auch Neinstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Gibt es nicht. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und es geht weiter mit dem Aufruf des TagesordnungsGesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5759 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Bitte schön.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes – Stärkung des Thüringer Sports
Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, vor nunmehr drei Jahren haben wir uns zuletzt hier zum Sportfördergesetz verständigt. Ich habe Ihnen damals bereits mitgeteilt, dass wir weitere große Baustellen sehen, die wir auch dringend anpacken müssen, um die Sportförderung wieder auf ein gesundes Maß zu bringen. Wir haben das getan und Ihnen eine entsprechende Gesetzesinitiative vorgelegt, in der es ausdrücklich nicht darum geht, ein paar Löcher zu stopfen, sondern Grundlegendes zu ändern. Wir haben uns vorwiegend an den Forderungen des Thüringischen Landkreistags und des Thüringer Landessportbundes abgearbeitet. Der Thüringische Landkreistag fordert die unentgeltliche Gewährung öffentlicher Sportanlagen, dazu die Landespauschale von 5 Millionen auf 20 Millionen Euro zu erhöhen. Der Landessportbund wiederum möchte den Sport zur kommunalen Pflichtaufgabe machen, was für uns auch ein wichtiges Thema ist, um einfach hier klare Zuständigkeiten, klare Verantwortlichkeiten zu regeln. Im Umkehrschluss muss natürlich über die Finanzausgleichsmasse Geld an die Kommunen fließen, damit endlich der Sanierungsstau von 1 Milliarde Euro abgebaut werden kann, die Gesellschaft durch Sport wieder gestärkt wird und Thüringen als Sportland wieder nach vorn kommt. Lassen Sie uns zusammen mit diesem Gesetzesvorschlag einen Meilenstein in der Sportpolitik setzen. Ich freue mich auf eine lebendige Diskussion.
(Beifall AfD)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes – Stärkung des Thüringer Sports
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sportvereine im Freistaat Thüringen leisten einen wesentlichen Beitrag für das gesellschaftliche Zusammenleben. Ich glaube, das können wir alle ganz gut unterschreiben. Sie erfüllen einen Bildungsauftrag, sie sorgen für die Verständigung zwischen den Menschen, sie sorgen für Erfolge und befördern damit das Selbstbewusstsein – und da habe ich noch nicht über die gesundheitlichen Vorzüge körperlicher Ertüchtigung gesprochen. Vereine legen vor allem durch gute Breitensportarbeit die Grundlage für Talentförderung, die dann wieder darin gipfelt, dass wir erfolgreichen Thüringer Sportlern zujubeln können. Deswegen ist es wichtig, dass wir den Vereinen einen guten Rahmen für ihre Arbeit schaffen. Dazu gehört auch, dass sie öffentliche Sportstätten vorfinden, gute öffentliche Sportstätten vorfinden und diese dann auch nutzen können, weil zum Beispiel auch genügend Hallenzeiten verfügbar sind und weil die Sportplätze nicht aus irgendwelchen undurchsichtigen Rasenpflegegründen geschlossen bleiben. Hier übertrifft sich Verwaltung manchmal selbst in der Kreativität. Gerade nach Corona müssen wir froh sein um jeden Trainer, jede Trainerin, die sich im Verein für Kinder- und Jugendsport, für Reha-Sport oder ganz allgemein für den Freizeitsport engagiert. Jetzt hat die AfD einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem sie diese Sportförderung nach vorn bringen möchte. Sie fordern, dass die Regelungen gemäß § 1 des Thüringer Sportfördergesetzes zur Pflichtaufgabe, und zwar nicht nur für die Landkreise und kreisfreien Städte, sondern auch für alle Gemeinden und kleineren Kommunen wird. Eine Pflichtaufgabe allein schafft aber nicht einen einzigen zusätzlichen Trainer in den Thüringer Sportvereinen. Klamme Kommunen werden die Sportförderung aus eigener Kraft weiterhin nicht leisten und andere Kommunen muss man auf die Bedeutung von Sportförderung nicht hinweisen. Eine Pflichtaufgabe ist keine Pflichtausgabe. Wenn Sie die gleichzeitig damit verbinden, dass es dafür keinen Sportstättenentwicklungsplan mehr geben soll, dann passt das für mich und für uns als Freie Demokraten überhaupt nicht zusammen. Sie wollen die Kompensationszuschüsse erhöhen. Da kann man jetzt natürlich den Kommunen mehr Geld aus den Landesmitteln zur Verfügung stellen, um die entgeltfreie Nutzung der Sportstätten, die wir durchaus unterstützen, zu kompensieren. Sie schlagen jetzt 20 Millionen Euro vor. Wo haben Sie denn diese 20 Millionen Euro her?
(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Das ist ge-
nauso aus der Luft gegriffen, wie die 5 Millionen aus der Luft gegriffen sind!) Genau. Sie haben es gesagt, Herr Thrum. Es ist genauso aus der Luft gegriffen, wie die 5 Millionen Euro möglicherweise aus der Luft gegriffen sind. Aber ich sage Ihnen: Auch wenn Luft eine höhere Dichte hat, ist Luft immer noch Luft. Vielleicht ist das Problem ein ganz anderes. Vielleicht ist das Problem ja auch da, wo wir über die Frage der Verteilung nachdenken, über die Frage, ob es sinnvoll ist, diese 5 Millionen Euro – von mir aus auch 20 Millionen Euro oder 80 Millionen Euro – nach Bevölkerungsanteil zu verteilen und vielleicht nicht über den Investitionsbedarf, was möglicherweise sinnvoller wäre, oder über die Frage, welche sportlichen Angebote in der Kommune überhaupt geschaffen werden können. Das ist eine Diskussion, die führen wir im Zusammenhang mit der Bedarfsermittlung im Rahmen des KFA immer wieder gern. Wenn wir attraktive Sportstätten für das sportliche Engagement in Thüringen flächendeckend ermöglichen wollen, dann muss es eine Rolle spielen, wie es um den Investitionsstau in den Gemeinden steht. Es ist wichtig, die Lage des Breitensports im Blick zu behalten und dabei besonders die Vereine zu stärken. Die Vereinskultur und damit das Rückgrat ehrenamtlicher Beteiligung erholt sich langsam von den Folgen der Coronapandemie. Glückerweise kommen die Kinder und Erwachsenen wieder in die Vereine zurück. Auch das Engagement bei den Trainern nimmt wieder zu. Stärken wir ihnen doch einfach den Rücken, indem wir bürokratische Aufwände reduzieren und den Einsatz im Verein stärker wertschätzen. Berücksichtigen wir aber bei allem auch die Herausforderung, die die Kommunen damit haben, ihre Sportstätten zu finanzieren! Machen wir eine Bestandsaufnahme des Investitionsstaus in den Kommunen endlich zum Bestandteil der KFA-Aufstellung!
(Beifall Gruppe der FDP)
Der hier besprochene Gesetzentwurf hilft weder den Vereinen noch den kommunal Verantwortlichen. Deswegen lehnen wir ihn ab. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
(Beifall Gruppe der FDP)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes – Stärkung des Thüringer Sports
Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, wir alle sollten doch ein gemeinsames Ziel haben: Thüringen als Sportland wieder stark zu machen. Dieser Impuls, der jetzt von Oberhof ausgeht, muss sich auf das ganze Land übertragen und muss auch im ganzen Land spürbar sein. Denn gerade jetzt, nach all dem Wegsperren durch Zwangsmaßnahmen, brauchen wir mehr Bewegungsförderung zur Gesunderhaltung. Das Miteinander, die Begegnung muss gefördert werden, um die Menschen wieder zusammenzubringen. Wir brauchen bessere Sportförderung, um unsere Jugend für die Zukunft fit zu machen, zu Leistungsbereitschaft und Disziplin zu motivieren. Ich glaube, es ist auch allen hier in der Runde klar: Wer mehr in Sport investiert, kann sich Geld in Jugend- und Sozialarbeit sparen. Natürlich brauchen wir auch mehr Sportförderung, um den angesprochenen Sanierungsstau von 1 Milliarde Euro endlich abzuarbeiten. Die 350.000 Thüringer in den 3.300 Vereinen warten jedenfalls darauf. Angesichts der aktuellen Lage stellen wir auch weiterhin fest, dass jeder Euro, der in die Sportstättenförderung fließt, nicht für Waffen und Waffenlieferungen ausgegeben werden kann. Daran sollten wir doch alle ein Interesse haben, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, haben Sie alle – so wie ich auch – vor geraumer Zeit einen Forderungskatalog zweier wichtiger Gremien bekommen, direkt an die Abgeordneten des Landtags adressiert, mit der Bitte um Unterstützung. Die Absender waren einerseits der Thüringische Landkreistag – also aus dem Kreis der kommunalen Familie – und andererseits der Landessportbund Thüringen. Wir wollen, dass diese längst überfälligen Forderungen von diesen wichtigen Gremien nun gesetzlich verankert werden. Falls Sie sich an die Diskussion im vergangenen Jahr erinnern, als es durch die Globale Minderausgabe zu schwerwiegenden Kürzungen bei Investitionen in kommunale Sportanlagen kam, war selbst aus den Reihen der Linken zu hören, dass diese Kürzungen leider nur möglich waren, weil es an gesetzlichen Vorgaben fehlte. Also, meine Damen und Herren, dann ändern wir das doch mal. Oder?
(Beifall AfD)
Der Landessportbund macht dazu in seiner Sportpolitischen Agenda 2021 einen konkreten Vorschlag und schreibt Folgendes: „Die ideelle, materielle und finanzielle Unterstützung des gemeinnützigen Sports ist eine kommunale Pflichtaufgabe und keine freiwillige Leistung. Der Thüringer Sport erwartet […] eine auskömmliche und angemessene Mittelausstattung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs als Voraussetzung der Förderung des Sports als kommunale Pflichtaufgabe.“ Genau an diesen Punkt, meine Damen und Herren, setzen wir an. Wir brauchen in der Sportförderung klare Zuständigkeiten, klare Verantwortlichkeiten statt einem freiwilligen „Na, schauen wir mal, was wird“. Nur so können wir letztendlich auch der Thüringer Verfassung gerecht werden, denn die beschreibt in Artikel 30 den Schutz und die Förderung des Sports als Aufgabe des Landes und seiner Gebietskörperschaften. Theoretisch ist das alles schon geregelt, aber in der Praxis funktioniert das leider nicht so, wie es soll. Die bisherige Pflichtaufgabe, die es schon gibt, nämlich die Erstellung von Sportstättenentwicklungsplanungen aller zehn Jahre, ist zu kurz gegriffen und verhindert viel zu oft eine den Anforderungen gerecht werdende Sportstätteninfrastruktur.
(Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Dafür
brauchen Sie einen Plan!) Frau Baum, hierzu will ich noch mal ausführen. In den §§ 8 und 9 des Thüringer Sportfördergesetzes steht zu den Entwicklungsplanungen geschrieben: „Ergibt die Bestandserhebung, dass unter Berücksichtigung der langfristigen Kostenbelastung und der voraussichtlichen Fördermöglichkeiten sowie der Bedarfsentwicklung nicht alle bestehenden Anlagen erhalten werden können, so sind die zu erhaltenden Anlagen auszuweisen […].“ Der Rest wird einfach wegrationalisiert, zusammengestrichen. Man fördert förmlich durch diese §§ 8 und 9, die wir jetzt hier auflösen wollen, den Mangel und die Unterversorgung. Es darf doch nicht länger unser Maßstab sein, meine Damen und Herren, weitere Sparmaßnahmen zulasten einer guten und gesunden Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen und zulasten des Thüringer Sports zuzulassen. Deshalb greifen wir die Forderungen des Landessportbundes auf, ändern aus Gründen des öffentlichen Wohls – so ist es auch in der Thüringer Kommunalordnung möglich – § 2 des Sportfördergesetzes, sodass die kreisangehörigen Gemeinden und Städte, kreisfreien Städte und Landkreise künftig die Aufgaben nach § 1 des Thüringer Sportfördergesetzes als Pflichtaufgaben in ihrem eigenen Wirkungskreis erfüllen sollen, wobei die Gegenfinanzierung dann durch das Land im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs gewährleistet werden muss. Das ist der Meilenstein, von dem ich in der Einbringung gesprochen habe. Das ist das, was die Vereine wollen und keine Sonntagsreden wie von Ihnen, Frau Baum. Weiterhin soll die Landespauschale zur Finanzierung der unentgeltlich gewährten Nutzung öffentlicher Sportanlagen wie vom Landkreistag gefordert aufwandsgerecht von 5 Millionen auf 20 Millionen Euro vervierfacht werden. Die jetzigen 5 Millionen Euro sind aus der Luft gegriffen und basieren auf unzureichenden Erhebungsdaten und decken in keiner Weise den Aufwand, den die Kommunen betreiben, um den Vereinen die Sportanlagen halbwegs vernünftig zur Nutzung zu überlassen. Um das Ganze dann noch rund zu machen, wollen wir aufgrund der Energiepreisexplosionen den Zeitraum der Evaluierung von fünf auf drei Jahre verkürzen. Meine Damen und Herren Abgeordneten, wir sind davon überzeugt, dass unsere Vereine und die Kommunen für die Aufrechterhaltung der Sportstätteninfrastruktur eine verlässliche gesetzliche Grundlage brauchen, die wir hiermit liefern wollen. Im Sinne der Gesunderhaltung der Bevölkerung, der Gemeinschaftsbildung, der Steigerung des sozialen Zusammenhalts und der Stärkung des Thüringer Sports bitte ich Sie, unseren Antrag zu unterstützen, zumindest eine Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, den Innenund Kommunalausschuss sowie den Haushaltsund Finanzausschuss zuzulassen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes – Stärkung des Thüringer Sports
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben heute einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion vorliegen, der aus dem vergangenen Juni stammt. Ich will es hier deutlich sagen: Der Gesetzentwurf war im vergangenen Juni schon überflüssig und er ist heute noch überflüssiger, als er damals schon war.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich will ihnen das auch ganz kurz begründen, obwohl mir eigentlich die Zeit sehr leid ist. Ich glaube, Herr Thrum, ich weiß nicht, wann Sie sich das letzte Mal mit Sportvereinen oder auch mit dem Landessportbund unterhalten haben. Wir haben mit dem Sportfördergesetz – und das wissen Sie eigentlich sehr gut – eines der modernsten Sportfördergesetze der Bundesrepublik Deutschland. Der Landessportbund ist stolz darauf, dass wir in Thüringen solch ein Sportfördergesetz haben, weil andere Länder darauf schauen und sagen: In Thüringen wird für den Sport etwas getan, in Thüringen haben die Vereine und Verbände Möglichkeiten nach dem Sportfördergesetz, ihren Sport auszuüben. Auch die Sportvereine sind über die Verabschiedung des Sportfördergesetzes in der Form sehr froh gewesen, vor allen Dingen über den § 15, der nämlich die kostenfreie Nutzung der Sportanlagen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb ermöglicht. Ich will es Ihnen noch mal deutlich sagen: Wir haben in einem wirklich mehrjährigen Prozess mit den Fraktionen Linke, Grüne, SPD und CDU – einem mehrjährigen Prozess – die Novellierung des Thüringer Sportfördergesetzes durchgeführt und das wurde schließlich im Dezember 2018 beschlossen und trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Ich will hier auch Danke sagen an alle, die daran beteiligt waren, unter anderem dem heute nicht mehr in der CDU-Landtagsfraktion zugegenen Manfred Grob, der sehr um dieses Sportfördergesetz, um die Evaluierung des Sportfördergesetzes gekämpft hat.
(Beifall DIE LINKE)
Ein Jahr später folgte dann die Verabschiedung einer noch elementar wichtigeren Regelung – ich habe es schon gesagt –, das ist der § 15 Abs. 2, die unentgeltliche Nutzung von Sport- und Spielanlagen öffentlicher Träger für den Übungslehrgangsund Wettkampfbetrieb. Damals blieb noch eine Verordnung, die durch das Ministerium erlassen werden musste, offen. Diese ist zum 1. April 2021 erlassen worden, da ist sie in Kraft getreten und da wurde noch mal detailliert deutlich gemacht, welche Möglichkeiten die Sportvereine haben, ihren Sport kostenfrei durchzuführen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wurde hier schon gesagt, es gibt den Artikel 30 der Thüringer Verfassung: „Der Sport genießt Schutz und Förderung durch das Land und seine Gebietskörperschaften.“ Und genau das tun wir mit dem vorliegenden Sportfördergesetz. Es werden in § 1 die Sportstättenleitplanungen als Pflichtaufgabe dargestellt, in § 4 der Landessportbeirat, in § 15 die kostenlose Nutzung, in § 18 die Landesförderung, die durchgeführt wird. Ich will Ihnen die Punkte der Landesförderung mal aufführen: die Unterstützung der allgemeinen Verbands- und Vereinsarbeit; den Leistungssport, insbesondere den Nachwuchsleistungssport; den Breiten-, insbesondere Kinder-, Jugend-, Gesundheits- und Seniorensport; den Schul-, Hochschul- und Polizeisport sowie den Sport in Justizvollzugsanstalten; den Behindertenund Rehabilitationssport sowie die Inklusion im Sport; die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in und durch Sport; die Aus-, Fort- und Weiterbildung und das Lehrwesen; die Erweiterung sowie den Um- und Neubau, Ersatzneubau sowie die Modernisierung und Sanierung von Sportund Spielanlagen; die sportwissenschaftliche Begleitung; die sportmedizinische Beratung und Betreuung; die Unterhaltung und Bewirtschaftung von durch Bundes- und Landesstützpunkten genutzten Sportstätten; die Landessportschulen; die Durchführung von Sportveranstaltungen; Maßnahmen gegen den Doping-, Drogen- und Medikamentenmissbrauch im Sport; Maßnahmen zum Kinderschutz; Prävention von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit; Projekte zur historischen Aufarbeitung im Sport und Modellmaßnahmen auf dem Gebiet des Sports. Was wollen wir eigentlich noch, frage ich Sie an dieser Stelle!
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mehr Maßnahmen kann es doch schon gar nicht mehr geben. Ich will jetzt noch mal auf ein paar einzelne Dinge eingehen. Herr Thrum, wenn Sie hier von geschossenen Zahlen, vielleicht 5 Millionen Euro reden – ich will Ihnen mal sagen, dass diese Zahl 5 Millionen der Unterstützung der Kompensation durch das Statistische Landesamt erhoben worden ist und wir diese aus dem Statistischen Landesamt genommen haben und nicht geschossen haben wie Sie 20 Millionen Euro. Dann hätten Sie auch 50 oder 100 Millionen schießen können. Populistischer geht es doch schon gar nicht mehr. Und Sie haben es an dem Pult selbst gesagt, es ist eine geschossene Zahl. Was soll denn dieser Quatsch an dieser Stelle?
(Beifall DIE LINKE)
Ich will Ihnen auch noch eins sagen, wenn man hier davon redet, dass wir uns doch diese Evaluationsfragen anschauen sollen: Zum 31. Dezember dieses Jahres erfolgt die Evaluation des Sportfördergesetzes und das wird hier im Landtag behandelt. Warum müssen wir jetzt eine andere Evaluationsklausel zum 1. Januar 2025 hier reinbringen? Was soll denn das? Das ist doch auch Quatsch, meine sehr geehrten Damen und Herren. Sie sehen, dieser Gesetzentwurf ist in Gänze abzulehnen, wir werden ihn auch in Gänze ablehnen. Ich will noch einmal dazu sagen: Wenn Sie heute sagen, wir brauchen eine Erhöhung der finanziellen Mittel zur Kompensation, dann ist das schon vom Grundsatz her Quatsch, weil im alten Sportfördergesetz schon stand, dass die Sportanlagen in der Regel freizustellen sind von jeglichen Kosten für Vereine für Trainings- und Wettkampfbetrieb. Was heißt „in der Regel“? „In der Regel“ heißt „in der Regel“ und es gibt nur Ausnahmen. Nur diese Ausnahmen sind dann schon fast zur Regel geworden, weshalb wir die andere Formulierung „grundsätzlich freizustellen“ treffen mussten. Als Letztes will ich noch sagen: Sie sagen jetzt, es muss erhöht werden, weil diese Kompensation überhaupt nicht ausreicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe gerade gesagt, zum 1. April 2021 ist die Verordnung in Kraft getreten. Seitdem haben wir nicht in regulären Situationen gelebt, sondern wir haben unter Corona gelebt. Es gibt keine Zahlen, die belegen, ob es reicht, ob es nicht reicht und wie dieses untersetzt werden kann. Wir haben noch nicht ein einziges Jahr nach Corona wieder in einem normalen Sportjahr gelebt und ich hoffe, dass wir im Jahr 2023 wieder in einem normalen Sportjahr leben können. Wir werden die Evaluation des Sportfördergesetzes Ende 2023/Anfang 2024 sicherlich machen. Dieser Gesetzentwurf ist flüssig, er ist überflüssig. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes – Stärkung des Thüringer Sports
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Sportfreunde! Herr Thrum, ich habe manchmal den Eindruck, Sie greifen immer da mal was auf, da mal was auf, dann mengen Sie alles zusammen und am Ende denken Sie, es kommt was Vernünftiges heraus.
(Beifall CDU)
Aber irgendwie war das jetzt bei dieser Rede wieder viel Kauderwelsch. Deswegen bin ich auch Kollege Korschewsky dankbar, dass er versucht hat, einige Dinge hier klarzustellen. Es gibt einen Unterschied zwischen der Förderung von Sportstätten – kommunale Sportstätten oder auch Vereinssportstätten – und einer Erstattung aus dem Sportfördergesetz, das ist nicht ein- und dasselbe.
(Beifall DIE LINKE, CDU)
Das sind unterschiedliche Paar Schuhe, sollten Sie sich merken. Deswegen waren einige Aussagen, auf die Sie sich bezogen haben, an der Stelle falsch. Des Weiteren möchte ich vielleicht doch noch mal auf den Inhalt des Gesetzentwurfs von Ihnen eingehen. Ich denke, wir brauchen uns nicht mehr darüber zu unterhalten, welche besondere Rolle der Sport in unserem Gemeinwesen spielt, das steht außer Frage. Ich glaube, wir sind uns auch alle einig, dass er gesundheitsfördernd ist, Gemeinschaft schafft und auch die Persönlichkeitsentwicklung stärkt. Deswegen müssen auch die Rahmenbedingungen vor Ort stimmen, wir müssen vernünftige kommunale Sportanlagen oder auch vereinsgetragene Sportanlagen haben, die Infrastruktur muss stimmen und das Ehrenamt vor Ort muss gefördert werden. Deswegen ist für uns wichtig, dass sich das Ehrenamt auch in der Verfassung widerspiegelt.
(Beifall CDU)
Deswegen kann sich sicherlich eine große Mehrheit hier im Hohen Haus hinter der Überschrift Ihres Gesetzentwurfs versammeln: „Stärkung des Thüringer Sports“. Doch die Überschrift – wie ich eben schon angedeutet habe – sagt noch nichts über den Inhalt des Gesetzentwurfs. Deswegen möchte ich kurz eine inhaltliche Bewertung vornehmen. Sie wollen drei Dinge ändern: Zum einen die Änderung des § 2 Abs. 1 Satz 2 mit dem Ziel, den Sport als kommunale Pflichtaufgabe zu deklarieren – das wurde schon angesprochen; dann die Erhöhung der Erstattungspauschale in der Änderung § 15 Abs. 6 Satz 1 und dann die Verkürzung des Evaluationszeitraums in § 20 von fünf auf drei Jahre. Kommen wir nun zu Punkt 1, Sport als kommunale Pflichtaufgabe: An dieser Stelle möchte ich erwähnen – das haben auch einige meiner Vorredner schon gemacht –, dass wir in Artikel 30 Abs. 3 der Thüringer Verfassung bereits die Förderung des Sports als eines der sogenannten Staatsziele definiert haben, der besagt: „Der Sport genießt Schutz und Förderung durch das Land und seine Gebietskörperschaften.“ Dies misst dem Sport einen besonderen Stellenwert zu und unterstützt den Gesetzgeber dabei, den Sport mit gesetzlichen Mitteln wie durch das Sportfördergesetz zu fördern, auch wenn er damit in das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden nach Artikel 91 Abs. 1 Thüringer Verfassung eingreift. Also wir haben das Staatsziel der Förderung des Thüringer Sports, das aus unserer Sicht ein sehr hohes Gut ist. Auch § 2 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Sportfördergesetz weist bereits heute den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Pflichtaufgabe zu – das haben Sie auch richtigerweise genannt –, die §§ 8 und 9 des Sportfördergesetzes, und zwar die Sportstättenentwicklungsplanung. Wenn ich dann von Ihnen hier höre, wir dürfen keine Sportstättenentwicklungsplanung auf der Kreisebene machen, sondern es wird einfach gebaut, wie man will und nicht nach Bedarf – das ist doch ein falscher Weg.
(Beifall CDU)
Wenn Sie Geld investieren, brauchen Sie doch eine Planung, was für die kommunale Gebietskörperschaft vernünftig ist. Das ist ja hanebüchen, was Sie uns hier erzählen, dass wir keine Sportstättenentwicklungsplanung brauchen. Deswegen ist wichtig, dass das hier genannt wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, würden wir nun eine Erweiterung der Pflichtaufgaben im Rahmen des Sports für die kommunale Ebene vornehmen, wie von der AfD gefordert, würde dies auch weitreichende Auswirkungen auf das Gefüge von freiwilligen Aufgaben und Pflichtaufgaben auf der kommunalen Ebene haben. Wir würden ganz schnell zur Diskussion kommen, dass auch das kulturelle Leben in einer Gemeinde als Pflichtaufgabe erklärt wird, dass die Förderung des Tourismus als Pflichtaufgabe erklärt wird. Wo fängt man an und wo hört man auf, wenn man jetzt hier neue Pflichtaufgaben definiert? Deswegen ist dieser Weg auch falsch. Wir sollten uns – wie ich eben schon gesagt habe – hinter das Staatsziel „Förderung des Sports“ versammeln. Auch die besondere Bedeutung des Sportfördergesetzes gerade in den §§ 1 und 2 – §§ 8 und 9 wollen Sie ja ersetzen durch § 1. Damit sagen Sie dann auch nur: Die Förderung nach diesem Gesetz soll Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die Möglichkeit schaffen, sich entsprechend ihren Interessen und Fähigkeiten im Sport – Breiten- und Leistungssport, sportlichem Spiel und spielerischer Bewegung – zu betätigen. Das ist das Einzige, was Sie ändern würden, wenn Sie es so machen, wie Sie es gerade vorgeschlagen haben. Kommen wir nun zum zweiten Punkt, das ist die Erstattung aus dem Sportfördergesetz an die kommunale Ebene. Das ist in § 15 Abs. 6 Satz 1 geregelt. Da wollen Sie eine Erhöhung von 5 auf 20 Millionen Euro. Jetzt haben wir schon gerade von Herrn Korschewsky gehört, die 5 Millionen Euro wurden errechnet vom Landesamt für Statistik. 20 Millionen Euro ist eine Forderung des Landkreistags vor der Landtagswahl 2019, zu einem Zeitpunkt, wo noch nicht einmal das Geld ausgeschüttet wurde. Sie beziehen sich auf 2019. Bei den 5 Millionen Euro, das muss ich für meine Fraktion sagen: Wir sagen auch, dass dieser Betrag zu niedrig ist. Deswegen hätten wir uns an der Stelle eigentlich im Gesetz gewünscht, dass man die 5 Millionen Euro als Mindestbetrag festschreibt, das heißt, das Wort „mindestens“ davorsetzt. Das würde uns auch als Haushaltsgesetzgeber mehr Spielräume ermöglichen, weil man situativ reagieren könnte, wenn wir zum Beispiel wie in diesem Jahr erhöhte Energiekosten haben, damit man die Erstattungssumme im Rahmen der Haushaltsberatungen weiter erhöhen könnte. Das ist aktuell nicht der Fall. Wir haben diese 5 Millionen Euro im Gesetz festgeschrieben. Wie die 5 Millionen Euro, wie gesagt, die wir auch noch nicht evaluiert haben, sind genauso die 20 Millionen Euro, die der Landkreistag genannt hat, auch eine Zahl, die keine wissenschaftliche oder keine evaluierte Grundlage hat. Deswegen ist es aus unserer Sicht richtig, dass wir die Evaluation abwarten, die ja – das hat Herr Korschewsky auch schon gesagt – zum 31.12.2023 stattfinden soll. Was Sie machen, wenn wir auch den dritten Punkt betrachten, mit der Evaluation, ist ja: Sie setzen noch ein Jahr später an, nicht zum 01.01.2024, sondern Sie schieben sie noch ein Jahr nach hinten und schreiben hier einfach eine Zahl rein. Das ist doch handwerklich nicht gut. Wir brauchen doch die Erkenntnis aus der Befragung, gerade auch der kommunalen Ebene, wie viel Geld wir wirklich brauchen, und dann müssen wir das hier diskutieren. Wenn wir das diskutieren, dann müssen wir auch über die Berechnung sprechen. Kollegin Baum hat es angesprochen.
(Beifall CDU)
Momentan werden die 5 Millionen Euro so ausgeschüttet, dass im ersten Schritt die Einwohnerzahlen berücksichtigt werden. Das heißt, eine große Stadt wie Erfurt zum Beispiel bekommt für die 220.000 Einwohner ihren Anteil von den 5 Millionen Euro. Im zweiten Schritt ist dann der Organisationsgrad wichtig. Von diesem Wert, der ausgerechnet wurde – ich kann es für meinen Landkreis sagen, da sind das von den 5 Millionen ungefähr 235.000 Euro – behält der Landkreis 30 Prozent, und 70 Prozent gehen an die Gemeinden, und da wird genau geschaut, wie viele Vereinsmitglieder sind in den einzelnen Gemeinden aktiv. Dann bekommen die Gemeinden auf dieser Basis ihren Zuschuss. Das macht bei mir im Landkreis 8,50 Euro pro Mitglied aus. Das liegt daran, dass in meinem Landkreis ein hoher Organisationsgrad ist. Wir haben 21,6 Prozent der Bevölkerung in Sportvereinen organisiert. Das sind ungefähr 21.500 Mitglieder. In Erfurt haben wir einen Organisationsgrad von 16,4 Prozent. Das heißt, es sind weniger in Vereinen organisiert, aber dadurch, dass wir zuerst über die Einwohner gerechnet haben, ist dort der Zuschuss pro Vereinsmitglied 12/13 Euro. Das ist für mich ein Punkt, wo ich sage, das ist nicht nachvollziehbar. Warum haben wir nicht von Anfang an den Organisationsgrad genommen
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
und die Vereinsmitglieder gleich im ersten Schritt auf die Landkreise heruntergerechnet und verteilen dann? Solche Dinge sollten wir besprechen. Das aber ist alles gut möglich im Rahmen der Evaluation und die kommt zum 01.01.2024. Da werden wir das noch einmal aufmachen, vielleicht die Punkte aufnehmen, die ich hier angesprochen habe. Weil wir heute so viel über Gemeinde- und Pflichtaufgaben usw. gesprochen haben: Ich denke, jede Gemeinde hat ein Interesse daran, dass sie vernünftige Sportbedingungen vor Ort hat und jede Gemeinde bemüht sich auch darum.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes – Stärkung des Thüringer Sports
Manchmal liegt es natürlich an den finanziellen Möglichkeiten. Aber der Wille ist in der Regel da. Deswegen an dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank an alle Bürgermeister, an alle Landräte, dass Sie hier immer an der Seite stehen und gute Bedingungen für die Sportler und Sportlerinnen vor Ort herstellen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes – Stärkung des Thüringer Sports
Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Herr Staatssekretär – doch, Herr Thrum noch einmal. Dann erhält Herr Thrum noch einmal das Wort.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes – Stärkung des Thüringer Sports
Ich muss doch noch einmal auf die Äußerungen von Herrn Korschewsky und von Herrn König eingehen. Herr Korschewsky, Sie haben mitgeteilt, dass dieser Gesetzentwurf überflüssig ist. Dann teilen Sie das bitte auch dem Thüringischen Landkreistag so mit. Er hat sich hier nämlich viel Arbeit damit gemacht, die Forderungen alle zusammenzufassen, auch zur Sportförderung. Der Landessportbund hat diese Sportpolitische Agenda aufgesetzt, wo genau das drinsteht, was wir jetzt hier gesetzlich verankern wollen. Ich finde es frech und überheblich, wie Sie hier argumentieren, dass das alles überflüssig wäre.
(Beifall AfD)
Natürlich sind die 20 Millionen Euro geschätzt. Die 5 Millionen Euro waren genauso geschätzt, die 20 Millionen Euro sind auch geschätzt. Aber wir müssen bedenken, dass wir einen Sanierungsstau von 1 Milliarde Euro haben. Den habe ich nicht frei erfunden, sondern der Landessportbund in Thüringen hat diese 1 Milliarde Euro zusammengetragen, weil die Landesregierung nicht in der Lage ist, den Sanierungsstau entsprechend einzuordnen.
(Beifall AfD)
Ich hatte eine Anfrage zum Sanierungsstau in den Thüringer Freibädern gestellt. Ich habe das letztens schon zum FDP-Antrag hier deutlich gemacht. Die Landesregierung hat um Fristverlängerung gebeten, ich habe die Fristverlängerung abgelehnt. Deshalb konnte sie die Frage nicht beantworten. Ein Jahr später habe ich nachgefragt.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes – Stärkung des Thüringer Sports
Jetzt nicht, bitte. Später. Wir besprechen das unter vier Augen. Ein Jahr später habe ich nachgefragt und da liegen der Landesregierung erneut keine Erkenntnisse vor. Die Landesregierung hat nämlich auch keine Ahnung, was hier im Land wirklich los ist, da Sie in einer Blase lebt. Gehen Sie doch mal raus. Wir haben draußen Laufbahnen, da wächst nur noch Unkraut. Ich bin selbst Mitglied in einem Förderverein eines Freibads. Das Freibad wäre längst zu, wenn nicht die Ehrenamtler – so wie Sie alle die Ehrenamtler hier hoch loben – dort Hand anlegen würden. Die sind nicht auf Ihre Sonntagsreden angewiesen, aber die brauchen Mittel, die brauchen Geld, damit die Anlagen wiederhergerichtet werden können,
(Beifall AfD)
Werte, die uns unsere Vorfahren in mühevoller Handarbeit überlassen haben und für die wir Verantwortung zeigen, auch als Alternative für Deutschland, meine Damen und Herren. Deshalb bitte ich noch einmal darum, diese wichtigen Forderungen hier im Ausschuss mit Ihnen zu diskutieren.
(Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Reden
Sie mal über Sportstättenförderung!) Die bisherige Pflichtaufgabe – das will ich Ihnen noch einmal deutlich machen …
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes – Stärkung des Thüringer Sports
Sie wollen es nicht verstehen, was die Sportstättenentwicklungsplanungen angeht. Das ist nur da, um im Prinzip den Mangel zu fördern und zu unterstützen. Sportstättenentwicklungsplanungen nehmen uns nur viel Zeit in der wichtigen Arbeit, die wir eigentlich nicht haben.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes – Stärkung des Thüringer Sports
Ich will dann doch noch einmal hier vorgehen. Herr Thrum, dass, was Sie erzählen, das ist einfach nur Blödsinn, das ist Quatsch.
(Beifall DIE LINKE)
Wir lehnen nicht die Forderungen des Landessportbundes ab. Die nehmen wir natürlich sehr gern auf und werden die auch immer wieder in unsere Arbeit einbeziehen. Aber zum zweiten Mal, Herr König hat es Ihnen gesagt: Sie reden von Zeug, was überhaupt nicht in Ihrem Gesetzentwurf drinsteht. Die Frage des Sportstättenbaus hat überhaupt nichts mit dem Gesetzentwurf zu tun. Das ist eine völlig andere Geschichte. Auch die Frage der Kommunen, die Sie zum Schluss aufgemacht haben, hat nichts mit dem Sportstättenfördergesetz zu tun, dass die Anlagen durch Ehrenamtliche gefördert werden müssen oder aufgebaut werden müssen. Das sind alles Dinge, die überhaupt nichts damit zu tun haben, das sind Schaufensterkämpfe, die Sie hier abtun. Ich weiß nicht, wann Sie das letzte Mal mit einem Sportverein gesprochen haben oder mit dem Landessportbund. Ich habe Ihre Leute zumindest nicht in der Sportstättenkommission in den letzten Jahren gesehen. Ich habe sie nirgendwo gesehen bei diesen Veranstaltungen, die dort stattgefunden haben. Und Sie reden hier von der Förderung des Sports. Ich kann nicht entdecken, dass Sie auch nur ein Stückchen für die Förderung des Sports hier in Thüringen tun.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes – Stärkung des Thüringer Sports
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Dann hat das Wort Herr Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp aus dem zuständigen Ministerium.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes – Stärkung des Thüringer Sports
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Fraktion der AfD möchte das Sportfördergesetz ändern. Bevor ich zu den konkreten Regelungsvorschlägen komme, möchte ich ein paar grundsätzliche Worte zum Thüringer Sportfördergesetz sagen. Das Sportfördergesetz ist im Jahr 2018 umfassend novelliert worden. Davor hatte es 24 Jahre Bestand. Nach der Novellierung folgten zwei weitere Änderungen in den Jahren 2019 und 2020. In beiden Fällen hatte die AfD keine substanziellen Vorschläge gemacht. Die neu geschaffenen gesetzlichen Regelungen werden nun umgesetzt. Einige Regelungen haben weitere Rechtsetzungen nach sich gezogen. Die obligatorischen Umsetzungsaufgaben sind erledigt oder stehen kurz vor der Vollendung. Erwähnen möchte ich die Verordnung zur Regelung der Nutzung von Sport- und Spielanlagen öffentlicher Träger für den Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb anerkannter Sportorganisationen, Schulen und Hochschulen sowie die Richtlinie zur Verteilung der Landespauschale zwischen Landkreisen, die die unentgeltliche Nutzung mit der Erstattung an die Kommunen flankiert. Im Herbst 2023 können wir deswegen sagen, dass sich der Sport in dieser Hinsicht im Jahr 2023 wieder im ruhigen Fahrwasser befindet. Wir befinden uns in einem stetigen Austausch und klären verbleibende Umsetzungsfragen. Es gibt keine großen Aufreger in dieser Hinsicht. Das Sportfördergesetz wird genutzt und gelebt. Die AfD behauptet nun, sich für die bessere Finanzierung des Sports einzusetzen. Ganz abstrakt gesprochen ist mehr Geld natürlich immer gut. Aber es liegt in der Natur der Sache, dass Finanzierungsvorschläge auch haushalterisch abgesichert sein müssen und dass das Geld dann an den richtigen Stellen zum Einsatz kommen muss. Das können wir bei dem vorliegenden Vorschlag nicht erkennen. Wir halten es auch für verfrüht, die gesetzgeberischen Entscheidungen von 2018, die grundlegender Art waren, bereits jetzt und damit rund ein Jahr vor dem Zeitpunkt der vom Gesetz vorgesehenen Evaluation wieder infrage zu stellen. Die AfD hat also keinen tragfähigen Gesetzentwurf vorgelegt. Ich möchte das konkret an einigen Beispielen erläutern, die zum Teil auch schon angesprochen worden sind. In Nummer 1 des Beschlussvorschlags möchte die AfD die Förderung von Sport und Spiel zur Pflichtaufgabe der Kommunen machen. Tatsache ist, dass die Kommunen dem Sport schon jetzt einen großen Stellenwert einräumen. Ich denke, dass die Kommunen es als ihre Pflicht ansehen, Sport und Spiel zu fördern. Es geht hier der AfD trotzdem noch einmal um eine rechtstechnische Erhöhung. Wenn man aber diese kommunale Selbstverwaltungsaufgabe zur Pflichtaufgabe bestimmen will, muss man den Kommunen auch darlegen, wie sie das kompensieren sollen. Man muss erläutern, woher die Mittel oder das Personal kommen, oder alternativ, welche anderen Aufgaben sie dafür nach hinten stellen sollen. Diese Begründung ist die AfD schuldig geblieben. Der Entwurf verstrickt sich zudem in einen Widerspruch, weil er Sport und Spiel zur Pflichtaufgabe erklärt und gleichzeitig den Haushaltsvorbehalt für die Kommunen in § 2 Abs. 1 Satz 1 des Sportfördergesetzes belässt. Diese Änderung würde dazu führen, dass die Erstellung von Sportentwicklungsplanungen nicht mehr ausdrücklich als Pflichtaufgabe deklariert ist. Sportstättenentwicklungsplanungen sind aber eine wichtige Grundlage für den Sportstättenbau und für die effektive Förderung von Baumaßnahmen im Bereich der Sportstätten. Der Vorschlag geht in Nummer 2 von zwei falschen Grundannahmen aus. Das Land erstattet keine Betriebskosten, sondern kompensiert den Kommunen die reduzierten Einnahmen, wenn Sporttreibende des organisierten Sports kommunale Sportstätten unentgeltlich nutzen. Diese Einnahmenreduzierung wurde mit dem Gesetz von 2018 nach einem umfangreichen parlamentarischen Verfahren auf 5 Millionen Euro festgelegt. Und dieser Betrag kann sich nicht mehr ändern, da spätestens seit 2018 keine Entgelte mehr für die Nutzung von Sportstätten erhoben werden. Der zweite Punkt: Die Landespauschale in Höhe von 5 Millionen Euro soll auch nicht die gesamte unentgeltliche Nutzung ausgleichen. Die unentgeltliche Nutzung war bereits im Sportfördergesetz vom 8. Juli 1994 verfasst. Danach sollte die unentgeltliche Nutzung – auch schon angesprochen – in der Regel gewährt werden, wobei es eng begrenzte Ausnahmen gab. Für diese Gewährung gab es keine Kompensation. Seit 2018 gilt die unentgeltliche Nutzung ausnahmslos. Als Kompensation für die Erweiterung des Gesetzes dient die Landespauschale. Es ist aus unserer Sicht außerdem sehr merkwürdig, dass der AfD-Entwurf unzureichende Erhebungsdaten für die geltende Landespauschale kritisiert und diese Landespauschale gleichzeitig ohne Begründung und damit auch ohne Erhebungsdaten noch vor der Evaluation vervierfachen möchte. Zum Punkt 3: Damit sind wir bei diesen Erhebungsdaten. Der Entwurf kritisiert einerseits diese – Zitat –: „unzureichenden Erhebungsdaten“ und schlägt andererseits die Verschiebung der Evaluation vor. Das halten wir für widersprüchlich. Die Evaluation soll nach der aktuell gültigen Fassung des Gesetzes im Januar 2024 beginnen. Die Evaluation soll die Datenbasis für künftige Bewertungen des Gesetzes auch im Hinblick auf die Landespauschale verbessern. Auf den Beginn haben sich die Akteure eingestellt. Warum diese Evaluation nun später stattfinden soll, erklärt der Entwurf nicht. Wir geben zu bedenken, dass die Evaluation die Verwaltung personell und finanziell vor eine große Herausforderung stellen wird. Ein kürzeres Intervall, wie vorgesehen, können wir vor diesem Hintergrund nicht befürworten. Die Verkürzung des Evaluationszeitraums mit den Energiekostensteigerungen zu begründen, ist auf dieses Gesetz hin gesehen ohnehin sachfremd. Kurz und zum Schluss: Sehr geehrte Abgeordnete, es gibt ein gutes Gesetz und Antworten, die auf dem Tisch liegen. Der Entwurf der AfD dagegen ist kein gutes Gesetz und keine tragfähige Antwort. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes – Stärkung des Thüringer Sports
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, da wäre auch keine Redezeit mehr da, jedenfalls fast keine, und deswegen kommen wir jetzt zur Abstimmung. Es war beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zu überweisen. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? Das sind, soweit ich das sehe, die restlichen Mitglieder des Hauses. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Damit ist der Bitte um Ausschussüberweisung nicht gefolgt. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Angesichts der fortgeschrittenen Uhrzeit und der Tatsache, dass wir für den nächsten Tagesordnungspunkt noch mal eine gut gefüllte Rednerliste hätten, frage ich in die Runde, ob Einwände dagegen bestehen, dass wir das Plenum jetzt beschließen?
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE:
Abarbeiten!) Das habe ich jetzt als Scherz aufgefasst. Ich bin ja immer für Humor, wie Sie wissen.
(Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Ich schließe jetzt die 101. Sitzung. Das war sie nämlich heute und freue mich, Sie alle gesund und munter morgen um 9.00 Uhr wieder hier begrüßen zu dürfen und wünsche Ihnen einen schönen Abend.