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Wolfgang Tiefensee

02.02.2023 Sitzungen 7/101

Heute schon an morgen denken – Gründer im Nebenerwerb fördern

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Schülerinnen und Schüler auf dem Rang, liebe Zuschauer am Livestream, wenn die Exekutive einen Antrag aus dem Hohen Haus zu beurteilen hat, dann tut sie das mit Demut und mit hohem Interesse und sie liest gründlich mit der Lupe und schaut, was der Kern, der Inhalt der Anträge ist, und das natürlich ganz besonders, wenn ein Antrag von der Opposition kommt. Da kann man zwei Arten von Anträgen grob unterscheiden. Die einen sind die, in denen wirklich innovative Ideen drinstecken, bei denen man sagt, da nehme ich was mit, da muss dringend was verändert werden. Und die zweite Kategorie sind diejenigen, bei denen eine bestimmte Gruppe angesprochen wird, die man vielleicht im nächsten Wahlkampf und bei der Wahl auf die Seite und noch mehr auf die Seite ziehen will – heute schon an morgen denken. Das wäre die Kategorie: Heute schon an die Landtagswahl von morgen denken. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Antrag der FDP – und das möchte ich nachweisen in meiner Rede – gehört in die zweite Kategorie. Diana Lehmann hat es angesprochen, das Schwierige ist, es ist nicht nur so, dass relativ wenig Neues drinsteht, sondern der Antrag birgt folgende Gefahr: Er birgt die Gefahr, dass Menschen, die gründen wollen und speziell im Nebenerwerb gründen wollen, suggeriert wird, dass es ein Defizit gibt, dass sie also nicht willkommen sind in der Gründerszene des Freistaats Thüringen. Das finde ich nicht gut. Für die Schülerinnen und Schüler auf dem Rang: Ein solcher Antrag teilt sich immer in drei Teile. Da soll der Landtag etwas feststellen, dann wird die Landesregierung aufgefordert und dann wird der Antrag begründet. Was soll der Landtag feststellen? Dass Existenzgründungen ein wichtiger Motor sind. Da mache ich einen Haken dran. Im zweiten Teil, dass sie auf externes Kapital angewiesen sind. Selbstverständlich. Auch im dritten haben Sie recht, nämlich, dass Gründungsvorhaben im Nebenerwerb auch so gestützt werden müssen, dass sie Zukunft haben. Beim vierten Punkt wird es schwierig. Wenn Sie feststellen, dass es eine Reihe von Programmen gibt, die nicht für Nebenerwerbstätige oder Nebenerwerbsgründende zur Verfügung stehen, dann schauen wir uns das im Einzelnen an und fragen uns, ob das Viertens richtig ist. Wir haben in der GRW keine Möglichkeit, das ist ein Bund-Länder-Programm. Bei Thüringen-Kapital ist es nicht so, dass Existenzgründer im Nebenerwerb nicht beantragen könnten, aber Thüringen-Kapital zielt eindeutig darauf, dass wir Gründung im Vollerwerb haben wollen. Wir halten also fest: Die Antragstellung Thüringen-Kapital ist für Antragssteller, für potenzielle Gründer im Nebenerwerb möglich. Wir haben Thüringen-Dynamik. Auch hier gibt es keinen grundsätzlichen Ausschluss. Wir haben Mikrodarlehen, die sind für Menschen offen, die im Nebenerwerb gründen wollen. Wir haben die Gründungsrichtlinie, auch die ist offen für Gründer im Nebenerwerb. InnoInvest, also das Programm Thüringen-Invest neuerer Prägung, setzt keinen Schwerpunkt mehr explizit für Existenzgründer, sondern ist offen für alle Unternehmerinnen und Unternehmer und demzufolge auch für Gründer. Sie wissen, dass die Richtlinie insgesamt in Richtung Nachhaltigkeit gründlich überarbeitet worden ist. Wenn ich jetzt den Antrag anschaue, dann schaue ich auf die drei Punkte, die Sie der Landesregierung ins Hausaufgabenheft schreiben wollen. Gründung im Nebenerwerb in alle Richtlinien hineintun, das werden wir insofern nicht tun können und wollen, weil einige Richtlinien darauf abzielen, dass die Gründung im Haupterwerb stattfindet.

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