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Martin Henkel

CDU 02.02.2023 Sitzungen 7/101

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen, liebe Zuschauer, wir befinden uns heute in der zweiten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes und müssen feststellen, dass sich an der Sachlage seit der ersten Lesung des Gesetzentwurfs faktisch nichts geändert hat. Wir haben uns damals enthalten und werden es auch wieder tun. Ich möchte das auch begründen. Wir werden uns enthalten, weil wir der Initiative der FDP grundsätzlich offen gegenüberstehen, aber in einem zentralen Punkt nicht zustimmen können. Fakt ist, die Rechtslage zur Samstagsarbeit in Thüringen ist extrem unflexibel. Sie ignoriert die Vielfältigkeit der Lebensmodelle und steht auch im Widerspruch zu Regelungen in anderen Bundesländern. Wir haben eine Regelung, die die Arbeitnehmer schützen soll, durch diesen Schutz aber ein generelles Arbeitsverbot auferlegt und damit jede Freiheit nimmt, sich selbst entscheiden zu können. Es gibt aber auch Menschen, die am Samstag arbeiten würden, stattdessen lieber einen anderen Tag in der Woche freihätten. Diese Möglichkeit wird hier genommen. Deshalb hätten wir es für besser befunden, hier eine andere Lösung zu beschreiten. Wir hatten letztes Jahr einen Vorschlag gemacht, der es Arbeitnehmern ermöglicht, auf eigenen Wunsch von dem Verbot abweichen zu können und einen zusätzlichen Samstag zu arbeiten. Das Verbot sollte in unserem Vorschlag grundsätzlich erhalten bleiben, um da, wo nötig, weiterhin eine Schutzwirkung entfalten zu können. Da gibt es zwischen unserem damaligen Ansatz und dem Ansatz der Gruppe der FDP schon einen großen Unterschied. In Ihrem Entwurf ist die Logik genau andersherum. Sie wollen formulieren: „Auf eigenes Verlangen sind Arbeitnehmer in den Verkaufsstellen an bis zu zwei Samstagen pro Kalendermonat freizustellen.“ Damit schaffen Sie das Verbot aber vollständig ab und machen den freien Tag zur Ausnahme statt wie bisher zur Regel. Wir wollen, dass man zusätzliche Arbeitstage beantragen kann, währenddessen Sie wollen, dass man freie Tage beantragen muss. Ich denke, niemand kann bestreiten, dass sich unsere Ansätze in diesem Punkt grundlegend unterscheiden. Diese Umkehr der Logik halten wir für nicht sinnvoll und können deshalb Ihrem Vorschlag nicht folgen. Auch der inzwischen vorliegende Änderungsantrag der AfD hilft in dem Punkt nicht weiter. Deshalb findet dieser auch nicht unsere Zustimmung. Ich will aber noch mal zur Diskussion oder den Beiträgen meiner Vorredner feststellen: Ich glaube, beide Positionen sind nicht sonderlich klug. Die eine Position, die sämtliche Flexibilität nimmt, wie von Rot-Rot-Grün beschrieben, und sich auch anders darstellt als in anderen Bundesländern, schadet schon unserem Standort. Die andere Position, die aber sagt, wir nehmen die Rechte der Arbeitnehmer in diesem Bereich komplett zurück, ist auch nicht klug. Deshalb hätten wir gern den Weg dazwischen beschrieben. Wir haben den Vorschlag gemacht. Leider gab es dafür keine Mehrheit hier in diesem Haus. So sind wir heute an dem Punkt, dass wir sagen, wir enthalten uns und bleiben bei der bisherigen Regelung. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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