Babette Pfefferlein
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Sehr geehrter Herr Kemmerich, wir kommen mit diesem Gesetz leider nicht zusammen. Das Thüringer Ladenöffnungsgesetz besteht aus mehr als aus den Regelungen zur Samstagsarbeit. Aber scheinbar wurde da irgendwann mal von irgendjemandem ein Jahresthema aufgerufen und wieder eingefangen – die Samstagsarbeitszeit im Freistaat. Das Thüringer Ladenöffnungsgesetz formuliert mit der Regelung auf monatlich zwei Samstage und die Festlegung zu verkaufsoffenen Sonntagen grundsätzliche Rechte für Beschäftigte. Auch die verlässliche Gewährung von mindestens zwei freien Samstagen im Monat gibt den Beschäftigten Planungssicherheit und lässt Raum zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Das haben wir in den vergangenen Jahren mehrfach hoch- und runterdiskutiert: im Plenum, im Ausschuss – Sie wissen es alle noch –, wir haben mit Experten und Expertinnen gesprochen, wir hatten Anhörungen, es waren 37 Anzuhörende – ich weiß das noch – und 23 Stellungnahmen wurden abgegeben. Die überwiegende Mehrheit sprach sich gegen eine Ausweitung der Samstagsarbeitszeit aus.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP)
Das war so, Herr Montag. Es ist so.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Fragen Sie mal die, die es betrifft, nämlich die Arbeitnehmer!) Ich berichte gerade von den Anzuhörenden und ich nehme das sehr ernst, was in den Anhörungen ausgesagt wird.
(Unruhe Gruppe der FDP)
