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Babette Pfefferlein

GRÜNE 02.02.2023 Sitzungen 7/101

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes

Vielen Dank. Im Entwurf der CDU ging es auch schon um die Aufweichung des Rechts auf arbeitsfreie Samstage und das wurde in den meisten Stellungnahmen nicht begrüßt. Deshalb sind wir da auch nicht zusammengekommen und das ist auch gut so. Im Gegensatz zu dem jetzt von der FDP vorgelegten Änderungsansinnen wollte die CDU, dass man zusätzliche Arbeitstage an den Wochenenden beantragen kann, während die FDP will, dass man die freien Tage beantragen muss. Im September – ich will jetzt noch mal ein bisschen zusammenfassen – wurde dieser Entwurf der FDP hier im Hohen Haus behandelt. Da wurde mit deutlichen Worten in den Plenarreden klar, dass dieses Ansinnen nicht weit kommt. Die gewünschte Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft wurde abgelehnt. Nun behandeln wir das hier in der zweiten und hoffentlich letzten Lesung. Allerdings kam im November noch ein Antrag der AfD auf eine weitere Änderung am Gesetzestext dazu. Diese wünscht die Einfügung eines Paragrafen, der den Gesetzentwurf der FDP um einen Evaluierungsparagrafen erweitern soll. Evaluiert werden sollen die positiven, die negativen Auswirkungen der geplanten Gesetzesänderung in sozialer und ökonomischer Hinsicht. Da ich davon ausgehe, dass wir den Gesetzentwurf, auf den der Änderungsantrag Bezug nimmt, hier heute nicht abstimmen, ist jedes weitere Wort zum AfD-Antrag unnötig. Aber wenn wir dieses Thema „Samstagsarbeit“ nun schon einmal aufrufen, möchte ich hier noch mal ganz deutlich sagen: Diese in Thüringen für die Anzahl der arbeitsfreien Samstage geltende gesetzliche Regelung schützt die im Einzelhandel angestellten Menschen und dient damit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ziehen wir ruhig in Betracht, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel den Beruf gewählt haben, weil es diese Regelung gibt. Seitens einiger Geschäftsleute wäre eine Flexibilisierung vielleicht zu begrüßen, aber eben nicht aus Sicht derer, deren Arbeitszeiten sich durch mehr Wochenarbeitszeit verschieben oder aufblähen und damit schwer mit eigenen Bedürfnissen, denen der Familie und Angehörigen oder auch der Ausübung von Hobbys oder im Ehrenamt übereingehen. Und in Zeiten des Fachkräftemangels, der auch den Handel betrifft, sind doch zufriedene Mitarbeiter besser zu halten als frustrierte Angestellte. Deshalb: Wir brauchen keine Neuordnung zur versteckten Arbeitszeitaufweichung. Außerdem fehlt diesem Antragstext ohnehin die Formulierung eines rechtlich klaren Rahmens für das Verwaltungshandeln. Es gibt darüber hinaus keinen zureichenden Grund, den Vorschlag weiter zu behandeln. Deshalb lehnen wir alles ab. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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