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Thomas L. Kemmerich

FDP 02.02.2023 Sitzungen 7/101

Heute schon an morgen denken – Gründer im Nebenerwerb fördern

Ich formuliere es erst zu Ende. Auf der Homepage ist zumindest unter dem Punkt „Wer wird gefördert“ hinterlegt: „Unternehmenstätigkeit muss auf eine tragfähige Vollexistenz ausgerichtet sein und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.“ Haupterwerbstätigkeit. Insofern wäre meine Frage: Ist die Homepage falsch oder sind Ihre Ausführung falsch? Und zum Letzten: Ich habe auch in meiner Einbringung oder mit meiner Rede zugegeben, dass sich bei den Mikrodarlehen etwas getan hat in der Zeit zwischen Beantragung unsererseits und dem heutigen Tag, nämlich, dass das jetzt von 25.000 auf 35.000 Euro und von fünf auf sieben Jahre geändert ist. Wer auch immer jetzt die Lorbeeren dafür einstreicht. Wir bleiben trotzdem der Auffassung, dass zehn Jahre und 50.000 Euro besser wären. Wir wissen, Inflation, was heute 35.000 Euro sind, sind schnell 50.000 Euro Investitionssumme erforderlich. Eine zehnjährige Laufzeit ist da dienlich. Deshalb die Frage: Kann man den Antrag deshalb nicht trotzdem im Ausschuss weiterberaten und Anhörungen durchführen? Aber das Erste war der interessantere Punkt.

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