Schenk
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zunächst eine Vorbemerkung: Zunächst ist nämlich zwingend darauf hinzuweisen, dass die Statistik zur Politisch motivierten Kriminalität 2022 momentan gerade erstellt wird. Die Fallzahlen sind noch nicht abschließend erhoben und qualitätsgeprüft. Sie unterliegen noch der Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt. Die nachfolgend genannten Zahlen und deliktischen Zuordnungen sind somit als vorläufig zu betrachten und können noch Änderungen unterliegen. In der Überschrift der aktuellen Mündlichen Anfrage wurde vom Fragesteller ausdrücklich der Zusatz – ich zitiere – „bei Ausübung ihrer Tätigkeit“ hinzugefügt. In den einzelnen Fragen ist dieser Zusatz jedoch nicht mehr enthalten. Um einen umfassenden Lageüberblick zu gewährleisten, werden nachfolgend alle Straftaten gegen Amts- und Mandatsträgerinnen dargestellt, selbst wenn im Einzelfall ein direkter Zusammenhang mit der Ausübung der Tätigkeit nicht nachgewiesen werden kann. Dies entspricht der Vorgehensweise der vergangenen Jahre und ermöglicht Ihnen somit auch die Vergleichsarbeit zu den Vorjahreszahlen. Ich komme zu Frage 1: Im Jahr 2022 wurden insgesamt 345 Straftaten gegen Amts- und Mandatsträgerinnen im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität registriert. Die deliktische Verteilung könnte ich Ihnen jetzt tabellarisch vortragen, also Unterteilung nach Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Verunglimpfung des Staats usw. Wenn Sie einverstanden sind, würde ich die Ihnen einfach überreichen oder soll ich sie vortragen?
(Zuruf Abg. Walk, CDU: Überreichen!)
Okay. Das kommt dann ins Protokoll. Es ist eine sehr lange Tabelle mit Blick auf die Zeit.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ist doch klar,
die Verfahrensweise ist doch logisch!) Gut, ich komme zu Frage 2 – wie viele Ermittlungsverfahren: In allen vorgenannten 345 Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet, in insgesamt 195 Fällen liegen Erkenntnisse zu insgesamt 216 Tatverdächtigen vor. Zu Frage 3: Alle 345 Fälle wurden der Politisch motivierten Kriminalität zugeordnet. Die Zuordnung zu den einzelnen Phänomenbereichen stellt sich wie folgt dar: 49 PMK -rechts-, 96 PMK -links-, 2 PMK -ausländische Ideologie-, 0 PMK -religiöse Ideologie-, 198 PMK -nicht zuzuordnen-. Zu Frage 4: Die Thüringer Polizei und Justiz misst dem Thema „Straftaten gegen Amts- und Mandatsträgerinnen“ eine erhebliche Bedeutung bei. Die Thüringer Polizei wird bei der Bekämpfung von Straftaten gegen Amts- und Mandatsträgerinnen einschließlich der Angriffe auf Wahlkreisbüros weiter alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Ausübung des freien Mandats zu ermöglichen. Straftaten gegen Amts- und Mandatsträgerinnen werden auch von der Thüringer Justiz mit besonderer Priorität verfolgt. Die Staatsanwaltschaften in Thüringen bejahen bei Straftaten zum Nachteil von Amtsund Mandatsträgerinnen regelmäßig das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung. So wird in derartigen Fällen bereits aufgrund der Stellung des Verletzten im öffentlichen Leben, die in der Inhaberschaft eines öffentlichen Amts oder Mandats begründet ist, grundsätzlich von einer Verweisung des Verletzten auf den Privatklageweg abgesehen. Bei konkreten Sachverhalten stehen die Landespolizeiinspektionen in ihren Schutzbereichen sowie der Notruf 110 mit einer ständigen Präsenz zur sofortigen Nothilfe bei der Verhinderung und Verfolgung von Straftaten selbstverständlich zur Verfügung. Im September 2019 wurde darüber hinaus eine zentrale Telefonhotline für kommunale Amtsund Mandatsträgerinnen bei der Landespolizeidirektion mit dem Ziel eingerichtet, vor allem diesen Betroffenen schnelle und kompetente Beratung bei Angriffen gegen ihre Person oder ihr Eigentum zu geben bzw. diese zu vermitteln und gegebenenfalls weitere folgende Maßnahmen zu ergreifen. Als Landesregierung senden wir hiermit das klare Signal an die auf Kommunalebene engagierten Amtsund Mandatsträgerinnen, dass sie im Falle einer Beleidigung oder Bedrohung nicht alleinstehen und dass der Staat bereit ist, sie jederzeit zu unterstützen und unmittelbar zu handeln. Daneben wurde bereits im Jahr 2018 beim Thüringer Landesverwaltungsamt eine zentrale Informationsstelle zum Umgang mit sogenannten Reichsbürgern eingerichtet, die alle Informationen zu diesem Themenkreis aus den Bereichen der Landes- und Kommunalverwaltung zusammenführt, um sie den Bediensteten gebündelt zugänglich zu machen. Dazu gehören auch Leitlinien und Verhaltensempfehlungen. Diese zentrale Informationsstelle ist über eine Telefonhotline und eine eigene E-Mail-Adresse erreichbar. Damit stehen zwei zusätzliche zentrale Ansprechstellen des Landes zur Verfügung, um bedrohten Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern Hilfe und Beratung anzubieten. Gefördert durch den Deutschen Städtetag und die KörberStiftung wurde überdies das Online-Portal „Stark im Amt“ eingerichtet. Auch hier sollen Mandatsträger und Mandatsträgerinnen sowie Verwaltungsmitarbeiterinnen Rat und Unterstützung finden. Das Portal steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten und ist über www.stark-im-amt.de erreichbar. Umfassend behandelt werden hier unter anderem Fragen wie Prävention, Verhalten bei persönlichen Bedrohungen und natürlich auch Verhalten bei Onlinehetze etc. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
