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Ute Bergner

fraktionslos 02.02.2023 Sitzungen 7/101

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, wenn das Wohl der Menschen im Vordergrund steht, müssen viele Perspektiven betrachtet werden. So lassen sich auch viele Szenarien durchspielen, in denen das faktische Arbeitsverbot an zwei Samstagen pro Monat sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern massive Hürden in den Weg legt: (Beifall Gruppe der FDP) Studenten, die an Wochentagen in der Universität sind, aber an Wochenenden Geld verdienen wollen, ein lediger junger Mann, den es nicht stört, am Wochenende zu arbeiten, damit seinen Kollegen und Kolleginnen mehr Zeit mit ihren Familien ermöglicht, oder die Einzelhändler mit überschaubarem Personal, welche in familiärer Atmosphäre eine Win-win-Situation erzeugen oder aufgrund von Fachkräftemangel ohnehin samstags nicht öffnen können oder wollen. Es sollte nicht unser Ziel sein, den Bürgern von Thüringen mit immer bürokratischeren Verordnungen das Leben schwerer zu machen. Stattdessen sollten wir unseren Unternehmern im Einzelhandel das Vertrauen entgegenbringen, selbst die Verantwortung zu übernehmen und sich fair nach eigenem Ermessen mit den Arbeitnehmern abzustimmen. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Auf Augenhöhe!) Durch die von der FDP vorgeschlagene Lösung, dass sich Arbeitnehmer auf freiwilliger Basis für zwei Samstage pro Kalendermonat freistellen können, wird einerseits das Anrecht der Arbeitnehmer auf Freizeit und Erholung am Wochenende geschützt. (Beifall Gruppe der FDP) Dieses Recht sollte den Arbeitnehmern bekannt sein. Andererseits werden auch die Interessen des Einzelhandels vertreten. Wie im Entwurf betont, sind es vor allem die kleinen Geschäfte sowie Einzelhändler im ländlichen Raum, welche aufgrund des steigenden Fachkräftemangels besonders unter derartigen Hürden leiden. Die Situation sieht natürlich in den Supermärkten großer Konzernketten anders aus. Hier ist es durchaus notwendig, sich für die Rechte der Arbeitnehmer einzusetzen, weil diese oft nur eine Nummer in der Personalakte sind. Aber früher waren solche Regelungen auch Bestandteil von Tarifverträgen. In Anbetracht der ohnehin für viele Unternehmer existenzvernichtenden Schwierigkeiten der vergangenen zwei Jahre hat unsere Politik die Pflicht, den Einzelhandel bei seiner finanziellen Erholung zu unterstützen, anstatt ihm in diesem Fall zur strikten Bevormundung weitere Steine in den Weg zu legen. Ich muss Ihnen sagen: Ich verstehe einfach nicht, warum man nicht ein Recht auf zwei freie Samstage im Gesetz festschreiben kann, stattdessen ein Verbot, für mehr als zwei Samstage zu arbeiten. Ich glaube, das könnte ein Kompromiss sein, bei dem alle Interessen, die hier heute dargestellt worden sind, berücksichtigt werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Bergner, das Recht auf zwei freie Samstage gibt es doch schon!)

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