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Denstädt

02.02.2023 Sitzungen 7/101

„Jin, Jîyan, Azadî – Frau, Leben, Freiheit“ – Menschenrechte schützen, Solidarität mit den Protestierenden im Iran, Revolutionsgarden sanktionieren

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Gäste, sehr geehrte Zuschauende am Livestream, seit die 22-jährige Kurdin Jina Mahsa Amini Mitte September 2022 wegen eines falsch getragenen Kopftuchs von der Sittenpolizei festgenommen wurde und unter ungeklärten Umständen zu Tode kam, reißen die Proteste im Iran, im internationalen Kontext und auch in Thüringen nicht ab, ganz im Gegenteil. Seit September des vergangenen Jahres hat sich der anfängliche Protest zu einer Revolutionsbewegung entwickelt. Trotz massiver Repressalien durch das iranische Regime unter Führung sogenannter Geistlicher gehen Frauen, Männer, gehen Kinder auf die Straße. Sie verweigern den Besuch der Schulen, rasieren sich die Haare ab, verzichten auf das Tragen des Kopftuchs. Tausende Menschen wurden dafür seither festgenommen, Hunderte durch Gewalt auf der Straße oder durch Vollzug der Todesstrafe getötet, weil ein totalitäres Regime meint, sich über den Freiheitswillen seiner Bevölkerung stellen zu können; ein Regime, welches nicht davor zurückschreckt, auch jenen Iranerinnen und Iraner zu drohen und Gewalt anzutun, die sich im Exil befinden. Eine zentrale Rolle der Niederschlagung der Proteste spielen die sogenannten Revolutionsgarden. Diese gehen mit einer Brutalität und Willkür gegen die iranische Bevölkerung vor, die erschüttert und fassungslos macht. Umso mehr hat mich persönlich verwundert, dass sich die EU-Außenministerinnen und Außenminister bei ihrer Tagung am 23. Januar in diesem Jahr nicht darauf verständigen konnten, diese Paramilitärs mit ihren weitverzweigten Netzwerken (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) informeller Firmen und Rüstungsbetriebe als terroristische Vereinigung einzustufen. Solchem Zaudern gegenüber machen die Forderungen des vorliegenden Antrags und macht die Debatte hier im Landtag deutlich, dass das Leid der iranischen Bevölkerung auch eine Herausforderung für das politische Handeln der Länder außerhalb des Irans sowie in und für Thüringen darstellt. Da macht es aus meiner Sicht keinen Unterschied, dass sich die Forderungen, die iranischen Oligarchen und die sogenannten Revolutionsgarden zu sanktionieren, um den aus dem Iran Fliehenden eine sichere Einreise in die EU zu gewährleisten, in erster Linie an den Bund richten. Denn Thüringen ist eingebunden in ein föderales Beziehungsgeflecht der Länder und des Bundes und ist außerdem Teil eines weltweiten wirtschaftlichen Handelsnetzes. Als solcher hat der Freistaat natürlich auch ein – wenn auch begrenztes – Gewicht in bestehenden Strukturen außenpolitischer Gestaltungsmöglichkeiten. Zudem glaube ich, dass auch ein Bekenntnis Thüringer Institutionen zu den die Proteste tragenden Grundwerten ein wichtiges Zeichen der Solidarität sein kann, das den geflohenen Iranerinnen in Thüringen, aber auch den in der Heimat ausharrenden Regimekritikerinnen signalisiert: Ihr seid nicht allein, eure Freiheitsliebe findet ihr Pendant in unseren Werten! Und so wird sich die Thüringer Landesregierung weiterhin auch gegenüber dem Bund in den einschlägigen Bund-Länder-Gremien für die im Antrag benannten Anliegen starkmachen. Dazu gehört selbstverständlich auch die Forderung, im Rahmen der Durchführung der Asylverfahren die besondere Situation im Iran Berücksichtigung finden zu lassen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Allerdings hoffe ich schon jetzt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Einschätzung teilt, dass die aktuelle Situation im Iran konkrete Auswirkungen auf die Verfahren haben sollte. Ich werde jedenfalls den nächsten Austausch meines Hauses mit dem BAMF zum Anlass nehmen, genau dies zu erfragen und nötigenfalls darauf hinzuwirken. Sehr geehrte Damen und Herren, darüber hinaus stellt sich die Frage, was wir als Thüringer Landesregierung für die in Thüringen lebenden Iranerinnen und Iraner tun können. Im Dezember letzten Jahres hat die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren einstimmig den Beschluss gefasst, bis auf Weiteres keine Abschiebungen in den Iran durchzuführen. Daraufhin hat das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz wie auch viele weitere Bundesländer einen formellen Abschiebestopp auf Basis des § 60a Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erlassen, der vorerst bis Ende Juni 2023 gilt. In Abstimmung mit Herrn Innenminister Maier werde ich mich dafür einsetzen, dass die Frühjahrs-IMK einen weiteren bundesweiten Abschiebestopp für den Iran beschließt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir gehen angesichts der aktuellen Situation im Iran davon aus, dass der Thüringer Abschiebestopp über Ende Juni 2023 hinaus verlängert werden kann. Die Koalitionsfraktionen mahnen nun mit dem vorliegenden Antrag, den Aufenthalt der im Bundesland lebenden iranischen Staatsangehörigen nicht bloß zu dulden, sondern den Menschen auch eine Aufenthaltsgewährung zu schaffen und Aufenthaltserlaubnis zu ermöglichen. Ich danke den Koalitionsfraktionen für diese Impulse, werde diese aufgreifen und die Möglichkeiten umfassend ausloten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗