thueringer-landtag.de ↗

Beate Meißner

CDU 02.02.2023 Sitzungen 7/101

Fragestunde

Wir bleiben beim Thema. Fragwürdige Einstellungspraxis bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären in der Ramelow-Regierung nachgefragt: Amtsverständnis der Landesregierung In der Plenarsitzung am 15. Dezember 2022 beantwortete der Thüringer Minister für Kultur, Bundesund Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei – im Nachfolgenden: Minister – mehrere Mündliche Anfragen zur fragwürdigen Einstellungspraxis von Staatssekretären in der Ramelow-Regierung. Die Mündliche Anfrage in der Drucksache 7/6826 zielte auf das Vorliegen und den Nachweis der entsprechenden Laufbahnbefähigungen von Staatssekretären ab. Bezug nehmend auf die Antwort des Ministers fragte der Thüringer Ministerpräsident in seiner Rolle als Abgeordneter sinngemäß nach, wie es sich mit der politischen Wahl in einer parlamentarischen Demokratie verhalte, wenn man in ein Amt gewählt werde, in der man durchaus die Funktion eines Vorgesetzten von Staatssekretären habe, selbst aber kein Studium, sondern nur einen Abschluss als Lebensmittelkaufmann und Weinbauer habe. Die Nachfrage des Thüringer Ministerpräsidenten sowie die Antwort des Ministers hierauf lassen nach Auffassung der Fragestellerin Zweifel am Amtsverständnis der Landesregierung in Bezug auf Staatssekretäre aufkommen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Unterschiede bestehen aus Sicht der Landesregierung zwischen dem besonderen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis eines vom Parlament gewählten Ministerpräsidenten einerseits und dem statusrechtlichen Amt einer verbeamteten Staatssekretärin oder eines verbeamteten Staatssekretärs auf Lebenszeit andererseits? 2. Welche Bedeutung misst die Landesregierung vor diesem Hintergrund dem Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für Staatssekretärinnen und Staatssekretäre nach dem Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten auch mit Blick auf ihr Amt als höchste Beamte eines Ministeriums bei? 3. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass für den Ministerpräsidenten sowie die Ministerinnen und Minister einerseits und die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre andererseits hinsichtlich ihrer Leistung, Eignung und Befähigung die gleichen Kriterien gelten sollten und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?

Alle Reden von Beate Meißner Protokoll ↗