Robert-Martin Montag
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Verehrte Frau Präsidentin! Vielen Dank, lieber Herr Ministerpräsident! Das ist natürlich das Problem des gefährlichen Halbwissens, wenn Sie sich nicht mit unserem Gesetzentwurf auseinandersetzen. Denn da steht: „Auf eigenes Verlangen sind Arbeitnehmer in Verkaufsstellen an bis zu zwei Samstagen freizustellen.“ Das ist die Regelung, das ist eine Stärkung der Arbeitnehmerrechte und das ist kein Rasieren dieser.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Nein!
Das ist ein Erpressungsversuch!) Und dass Sie uns jetzt auch noch hier vom Pult attestieren, dass wir nicht die Arbeitgeberinteressen vertreten, da kann ich Ihnen nur danken. Wir schauen auf das Individuum, auf die Freiheit, auf die freie Entscheidung „möchte ich, möchte ich nicht“ und eben nicht auf die Frage, was alleinig Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände ausführen. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
