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Dr. Thadäus Rudolf König

CDU 02.02.2023 Sitzungen 7/101

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes – Stärkung des Thüringer Sports

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Sportfreunde! Herr Thrum, ich habe manchmal den Eindruck, Sie greifen immer da mal was auf, da mal was auf, dann mengen Sie alles zusammen und am Ende denken Sie, es kommt was Vernünftiges heraus. (Beifall CDU) Aber irgendwie war das jetzt bei dieser Rede wieder viel Kauderwelsch. Deswegen bin ich auch Kollege Korschewsky dankbar, dass er versucht hat, einige Dinge hier klarzustellen. Es gibt einen Unterschied zwischen der Förderung von Sportstätten – kommunale Sportstätten oder auch Vereinssportstätten – und einer Erstattung aus dem Sportfördergesetz, das ist nicht ein- und dasselbe. (Beifall DIE LINKE, CDU) Das sind unterschiedliche Paar Schuhe, sollten Sie sich merken. Deswegen waren einige Aussagen, auf die Sie sich bezogen haben, an der Stelle falsch. Des Weiteren möchte ich vielleicht doch noch mal auf den Inhalt des Gesetzentwurfs von Ihnen eingehen. Ich denke, wir brauchen uns nicht mehr darüber zu unterhalten, welche besondere Rolle der Sport in unserem Gemeinwesen spielt, das steht außer Frage. Ich glaube, wir sind uns auch alle einig, dass er gesundheitsfördernd ist, Gemeinschaft schafft und auch die Persönlichkeitsentwicklung stärkt. Deswegen müssen auch die Rahmenbedingungen vor Ort stimmen, wir müssen vernünftige kommunale Sportanlagen oder auch vereinsgetragene Sportanlagen haben, die Infrastruktur muss stimmen und das Ehrenamt vor Ort muss gefördert werden. Deswegen ist für uns wichtig, dass sich das Ehrenamt auch in der Verfassung widerspiegelt. (Beifall CDU) Deswegen kann sich sicherlich eine große Mehrheit hier im Hohen Haus hinter der Überschrift Ihres Gesetzentwurfs versammeln: „Stärkung des Thüringer Sports“. Doch die Überschrift – wie ich eben schon angedeutet habe – sagt noch nichts über den Inhalt des Gesetzentwurfs. Deswegen möchte ich kurz eine inhaltliche Bewertung vornehmen. Sie wollen drei Dinge ändern: Zum einen die Änderung des § 2 Abs. 1 Satz 2 mit dem Ziel, den Sport als kommunale Pflichtaufgabe zu deklarieren – das wurde schon angesprochen; dann die Erhöhung der Erstattungspauschale in der Änderung § 15 Abs. 6 Satz 1 und dann die Verkürzung des Evaluationszeitraums in § 20 von fünf auf drei Jahre. Kommen wir nun zu Punkt 1, Sport als kommunale Pflichtaufgabe: An dieser Stelle möchte ich erwähnen – das haben auch einige meiner Vorredner schon gemacht –, dass wir in Artikel 30 Abs. 3 der Thüringer Verfassung bereits die Förderung des Sports als eines der sogenannten Staatsziele definiert haben, der besagt: „Der Sport genießt Schutz und Förderung durch das Land und seine Gebietskörperschaften.“ Dies misst dem Sport einen besonderen Stellenwert zu und unterstützt den Gesetzgeber dabei, den Sport mit gesetzlichen Mitteln wie durch das Sportfördergesetz zu fördern, auch wenn er damit in das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden nach Artikel 91 Abs. 1 Thüringer Verfassung eingreift. Also wir haben das Staatsziel der Förderung des Thüringer Sports, das aus unserer Sicht ein sehr hohes Gut ist. Auch § 2 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Sportfördergesetz weist bereits heute den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Pflichtaufgabe zu – das haben Sie auch richtigerweise genannt –, die §§ 8 und 9 des Sportfördergesetzes, und zwar die Sportstättenentwicklungsplanung. Wenn ich dann von Ihnen hier höre, wir dürfen keine Sportstättenentwicklungsplanung auf der Kreisebene machen, sondern es wird einfach gebaut, wie man will und nicht nach Bedarf – das ist doch ein falscher Weg. (Beifall CDU) Wenn Sie Geld investieren, brauchen Sie doch eine Planung, was für die kommunale Gebietskörperschaft vernünftig ist. Das ist ja hanebüchen, was Sie uns hier erzählen, dass wir keine Sportstättenentwicklungsplanung brauchen. Deswegen ist wichtig, dass das hier genannt wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, würden wir nun eine Erweiterung der Pflichtaufgaben im Rahmen des Sports für die kommunale Ebene vornehmen, wie von der AfD gefordert, würde dies auch weitreichende Auswirkungen auf das Gefüge von freiwilligen Aufgaben und Pflichtaufgaben auf der kommunalen Ebene haben. Wir würden ganz schnell zur Diskussion kommen, dass auch das kulturelle Leben in einer Gemeinde als Pflichtaufgabe erklärt wird, dass die Förderung des Tourismus als Pflichtaufgabe erklärt wird. Wo fängt man an und wo hört man auf, wenn man jetzt hier neue Pflichtaufgaben definiert? Deswegen ist dieser Weg auch falsch. Wir sollten uns – wie ich eben schon gesagt habe – hinter das Staatsziel „Förderung des Sports“ versammeln. Auch die besondere Bedeutung des Sportfördergesetzes gerade in den §§ 1 und 2 – §§ 8 und 9 wollen Sie ja ersetzen durch § 1. Damit sagen Sie dann auch nur: Die Förderung nach diesem Gesetz soll Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die Möglichkeit schaffen, sich entsprechend ihren Interessen und Fähigkeiten im Sport – Breiten- und Leistungssport, sportlichem Spiel und spielerischer Bewegung – zu betätigen. Das ist das Einzige, was Sie ändern würden, wenn Sie es so machen, wie Sie es gerade vorgeschlagen haben. Kommen wir nun zum zweiten Punkt, das ist die Erstattung aus dem Sportfördergesetz an die kommunale Ebene. Das ist in § 15 Abs. 6 Satz 1 geregelt. Da wollen Sie eine Erhöhung von 5 auf 20 Millionen Euro. Jetzt haben wir schon gerade von Herrn Korschewsky gehört, die 5 Millionen Euro wurden errechnet vom Landesamt für Statistik. 20 Millionen Euro ist eine Forderung des Landkreistags vor der Landtagswahl 2019, zu einem Zeitpunkt, wo noch nicht einmal das Geld ausgeschüttet wurde. Sie beziehen sich auf 2019. Bei den 5 Millionen Euro, das muss ich für meine Fraktion sagen: Wir sagen auch, dass dieser Betrag zu niedrig ist. Deswegen hätten wir uns an der Stelle eigentlich im Gesetz gewünscht, dass man die 5 Millionen Euro als Mindestbetrag festschreibt, das heißt, das Wort „mindestens“ davorsetzt. Das würde uns auch als Haushaltsgesetzgeber mehr Spielräume ermöglichen, weil man situativ reagieren könnte, wenn wir zum Beispiel wie in diesem Jahr erhöhte Energiekosten haben, damit man die Erstattungssumme im Rahmen der Haushaltsberatungen weiter erhöhen könnte. Das ist aktuell nicht der Fall. Wir haben diese 5 Millionen Euro im Gesetz festgeschrieben. Wie die 5 Millionen Euro, wie gesagt, die wir auch noch nicht evaluiert haben, sind genauso die 20 Millionen Euro, die der Landkreistag genannt hat, auch eine Zahl, die keine wissenschaftliche oder keine evaluierte Grundlage hat. Deswegen ist es aus unserer Sicht richtig, dass wir die Evaluation abwarten, die ja – das hat Herr Korschewsky auch schon gesagt – zum 31.12.2023 stattfinden soll. Was Sie machen, wenn wir auch den dritten Punkt betrachten, mit der Evaluation, ist ja: Sie setzen noch ein Jahr später an, nicht zum 01.01.2024, sondern Sie schieben sie noch ein Jahr nach hinten und schreiben hier einfach eine Zahl rein. Das ist doch handwerklich nicht gut. Wir brauchen doch die Erkenntnis aus der Befragung, gerade auch der kommunalen Ebene, wie viel Geld wir wirklich brauchen, und dann müssen wir das hier diskutieren. Wenn wir das diskutieren, dann müssen wir auch über die Berechnung sprechen. Kollegin Baum hat es angesprochen. (Beifall CDU) Momentan werden die 5 Millionen Euro so ausgeschüttet, dass im ersten Schritt die Einwohnerzahlen berücksichtigt werden. Das heißt, eine große Stadt wie Erfurt zum Beispiel bekommt für die 220.000 Einwohner ihren Anteil von den 5 Millionen Euro. Im zweiten Schritt ist dann der Organisationsgrad wichtig. Von diesem Wert, der ausgerechnet wurde – ich kann es für meinen Landkreis sagen, da sind das von den 5 Millionen ungefähr 235.000 Euro – behält der Landkreis 30 Prozent, und 70 Prozent gehen an die Gemeinden, und da wird genau geschaut, wie viele Vereinsmitglieder sind in den einzelnen Gemeinden aktiv. Dann bekommen die Gemeinden auf dieser Basis ihren Zuschuss. Das macht bei mir im Landkreis 8,50 Euro pro Mitglied aus. Das liegt daran, dass in meinem Landkreis ein hoher Organisationsgrad ist. Wir haben 21,6 Prozent der Bevölkerung in Sportvereinen organisiert. Das sind ungefähr 21.500 Mitglieder. In Erfurt haben wir einen Organisationsgrad von 16,4 Prozent. Das heißt, es sind weniger in Vereinen organisiert, aber dadurch, dass wir zuerst über die Einwohner gerechnet haben, ist dort der Zuschuss pro Vereinsmitglied 12/13 Euro. Das ist für mich ein Punkt, wo ich sage, das ist nicht nachvollziehbar. Warum haben wir nicht von Anfang an den Organisationsgrad genommen (Beifall CDU, Gruppe der FDP) und die Vereinsmitglieder gleich im ersten Schritt auf die Landkreise heruntergerechnet und verteilen dann? Solche Dinge sollten wir besprechen. Das aber ist alles gut möglich im Rahmen der Evaluation und die kommt zum 01.01.2024. Da werden wir das noch einmal aufmachen, vielleicht die Punkte aufnehmen, die ich hier angesprochen habe. Weil wir heute so viel über Gemeinde- und Pflichtaufgaben usw. gesprochen haben: Ich denke, jede Gemeinde hat ein Interesse daran, dass sie vernünftige Sportbedingungen vor Ort hat und jede Gemeinde bemüht sich auch darum.

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