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Bodo Ramelow

02.02.2023 Sitzungen 7/101

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes

Sehr verehrte Damen und Herren, ich habe die zuständige Ministerin gebeten, mir doch das Wort zu überlassen, weil es mir große Freude macht, auf Herrn Montag zu reagieren. Sie haben gesagt, man soll nicht nur mit den Gewerkschaften reden, weil Frau Güngör und Frau Lehmann mit der zuständigen Gewerkschaft ver.di geredet haben. Und Herr Kemmerich hat die Frage aufgeworfen, wie viele Mitglieder ver.di im Einzelhandel in Thüringen hat. Ich darf Ihnen versichern, deutlich mehr, als die FDP in Thüringen zusammen hat. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich finde, das ist erst einmal ein Ausgangspunkt, wenn man daraus Ableitungen schließen will. Aber ich will auf einen … (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das ist die Gefahr von Statistik!) Nein, Sie haben eine Frage gestellt, und ich habe versucht, sie zu beantworten. Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Kemmerich, der Sie ja Filialunternehmer sind, wissen Sie, was meine frühere berufliche Profession war, nämlich der zuständige Vorsitzende der Gewerkschaft, die diese Verhandlungen zehn Jahre lang in Thüringen geprägt hat. Von daher weiß ich ziemlich gut, worüber wir hier reden. Und jetzt die zweite Bemerkung: Es war der 30.12.1956, als in Deutschland – West – das Ladenschlussgesetz eingeführt wurde. (Beifall SPD) Es hat in Bayern zu heftigen Verwerfungen geführt, es hat zu wochenlangen Auseinandersetzungen geführt. Ich war zu dem Zeitpunkt gerade mal sechs Monate alt. Und es begleitet mich mein ganzes Leben. 1970 habe ich im Einzelhandel angefangen bei einer Firma, deren Trauma wir jetzt jeden Tag besichtigen können: Karstadt. Mein Vater war schon bei Karstadt, das heißt, ich bin mit dem Einzelhandel wohlvertraut. Und so lange, liebe Kollegin Lehmann, so lange kenne ich das Genöle der FDP. (Heiterkeit SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Seit 1970 ist es ein Dauerbrenner und leider ist eine Hoffnung sinnlos, dass die FDP aufhört zu nölen. Selbst da das Ladenschlussgesetz gar nicht mehr Ladenschlussgesetz heißt, sondern jetzt Thüringer Gesetz zur Öffnung der Läden heißt – interessiert die FDP nicht, es wird weiter genölt. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Sie dürfen politische Aktionen nicht als Nölen verstehen. Das halte ich nicht für gerecht!) (Unruhe DIE LINKE) Verzeihen Sie, Herr Kemmerich, ich versuche auf eine etwas fröhliche Art auf Ihre gewerkschaftsfeindlichen Reden einzugehen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das stört mich an der Geschichte. Deswegen habe ich auch darum gebeten, jetzt das Wort zu ergreifen. Ja, gewerkschaftsfeindlich! Wenn es nämlich von Abgeordneten heißt, man solle nicht mit der zuständigen Fachgewerkschaft über die Frage reden, ob die Alternative … (Unruhe Gruppe der FDP) Ja, Sie wollen es offenkundig nicht lernen, weil Sie immer schon gewerkschaftsfeindlich waren. Insoweit haben Sie ein gestörtes Verhältnis zur Mitbestimmung, Sie haben ein gestörtes Verhältnis zu Betriebsräten und Sie haben ein gestörtes Verhältnis zu unserer Ordnung, in der diese Fragen eigentlich durch Tarifverträge geregelt werden müssten. Und darauf wollte ich eigentlich hinaus. Wenn Sie, Herr Montag, schon nicht mit der Gewerkschaft reden wollen, dann reden Sie bitte mit dem Arbeitgeberverband. Ich habe es getan. Ich habe mit beiden geredet. Ich habe die Frage dieses Passus des Gesetzes thematisiert in einem Wirtschaftsgespräch mit der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite. Ich darf darauf verweisen – und deswegen habe ich vorhin so süffisant vor mich hingelächelt –, ich erinnere an die berühmte Rede von Frau Holzapfel. Es gibt den einen oder anderen, der sich noch daran erinnern kann. Sie hat hier vorn gestanden und gesagt: Die ganze Welt denkt, der Ramelow wäre es gewesen, der war es überhaupt nicht, wir waren es, die CDU. Wir haben dieses Gesetz gemacht mit dem freien Samstag. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU) (Beifall Gruppe der FDP) Ja, jetzt wollen Sie sich vom Acker schleichen, weil Frau Holzapfel nicht mehr da ist. (Heiterkeit und Beifall SPD) Frau Holzapfel wird das gar nicht gefallen, denn ich habe ihre Rede dann genommen, habe sie an alle Einzelhändler geschickt und habe gesagt: historisch. Sie können viel quatschen, aber historisch ist es einfach richtig, Sie haben das Gesetz eingeführt (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das stimmt!) und Sie wollen dafür nicht mehr haften. Ich habe es dann aufgegriffen und gesagt, ich lade die beiden Sozialverbände ein, nämlich die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber, und sage, dieser freie Samstag, der im Gesetz noch übrig geblieben ist – es ist der einzige, der noch übrig geblieben ist in der Zeit von Montag 0.00 Uhr bis Samstag 20.00 Uhr. Das ist der einzige Punkt, das ist der Rest, der übrig geblieben ist. Ich sage Ihnen auch, warum ich darüber so erstaunt bin, dass man jetzt selbst darüber nur noch weiter das kritische Wort wählt. Ich darf einfach darauf hinweisen, ich habe jetzt in der Energiekrise einen Brief gekriegt von der Firma tegut. Da steht drin, dass sie uns bitten, dass man doch dem bayerischen Vorbild folgen soll und eine Anordnung treffen soll, die Läden um 20.00 Uhr zu schließen. Da war ich ganz verblüfft und habe gesagt: Wenn der Vorschlag jetzt schon von einem Kettenbetreiber kommt, zum Energiesparen um 20.00 Uhr die Läden zu schließen, wäre das ja der gute Schutz auch für den selbstständigen Einzelhandel. Das ist eben von Frau Güngör gesagt worden. (Beifall SPD) Dann haben wir beraten, ob das eine Chance hätte. Dann hätten wir das Gesetz ändern müssen. Meine Damen und Herren, und jetzt, liebe CDU, Sie haben doch die letzten Tage mehrfach gesagt, dass man von Bayern lernen könnte. Das bayerische Ladenöffnungsrecht sieht eine Schließung aller Geschäfte jeden Tag um 20.00 Uhr vor. Das ist mit dem Thüringer Gesetz überhaupt nicht zu vereinbaren. Deswegen, von Bayern lernen, heißt siegen lernen, heißt, noch ein bisschen weiterzugehen, als das, was Frau Güngör gesagt hat oder was Frau Lehmann gesagt hat. Deswegen, meine Damen und Herren, ja, ich hätte mir eine Alternative vorstellen können, den CDU-Antrag, der wenigstens noch den Schutz des einzelnen Arbeitnehmers im Vordergrund stehen hatte, das hat Herr Henkel jetzt richtig ausgeführt – der Unterschied zum dem FDP-Antrag ist, es ins Benehmen des Arbeitgebers zu stellen, und der Antrag der CDU war, dass wenigstens der einzelne Arbeitnehmer noch einen Schutz haben kann. Mein Ansatz war ein anderer, der aber in die gleiche Richtung geht. Mein Ansatz war, ich habe die Arbeitgeberseite und die Arbeitnehmerseite gebeten zu prüfen, ob sie am Ende einen allgemein verbindlichen Tarifvertrag für den Thüringer Einzelhandel verabschieden, in dem eine Abweichung auch von dieser Samstagsregelung im allgemein verbindlichen Tarifvertrag geregelt ist, sodass es eine Schutzfunktion für jeden Arbeitnehmer gibt. Und da, lieber Herr Kemmerich, spielt dann die Frage der Anzahl von Mitgliedern der Gewerkschaft ver.di keine Rolle mehr. In den neun Jahren, in denen ich Verantwortung getragen habe für den Einzelhandel, hatte der Tarifvertrag – der Manteltarifvertrag und der Lohn- und Gehaltstarifvertrag des Thüringer Einzelhandels – die Allgemeinverbindlichkeit. Das heißt, er hatte den Charakter eines Rechts, eines Gesetzes, aber er war eine freie Vereinbarung der zuständigen Fachgewerkschaften. Das nenne ich, die Subsidiarität ernst zu nehmen und es denen zu überlassen, die dafür zuständig sind, nämlich den Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Jetzt kommt der Punkt, Herr Kemmerich und Herr Montag, wenn Sie dieses Gespräch dann mal mit dem Arbeitgeberverband führen wollten, es hat der Arbeitgeberverband abgelehnt. Der Arbeitgeberverband hat es ausdrücklich abgelehnt, einen Manteltarifvertrag zur Regelung der Arbeitszeiten für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Thüringer Einzelhandel abzuschließen, der am Ende die Allgemeinverbindlichkeit gemeinsam zur Beordnung der Branche ermöglicht. Dann hätten die Zuständigen, die viel näher an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dran sind, das Recht, das selbst zu gestalten, und darin wäre der Schutzcharakter viel besser einzubetten. Dafür wäre ich auch bereit, diesen einen Passus aus dem Gesetz zu verändern, indem man ein Sternchen macht und sagt: Näheres regelt der allgemein verbindliche Tarifvertrag. Dann wäre es nämlich ein hoher Schutzcharakter, ein Mehrwert für die Beordnung der gesamten sozialen Bedingungen im Einzelhandel, und zwar im stationären und auch im Versandeinzelhandel. Und da, lieber Herr Kemmerich, kommt die eigentliche Tücke. Dass die Digitalhändler sagen, sie seien kein Versandeinzelhandel, das hat erst den Tarifvertrag endgültig kaputtgemacht. Dass sich die ganzen Unternehmen rausnehmen und sagen, wir sind Logistiker, wir sind gar kein Einzelhandel. Sie kannibalisieren den gesamten Einzelhandel. Sie haben Wettbewerbsvorteile durch Steuervergünstigungen, die sie sich europaweit hin- und herschieben. Das sind die eigentlichen Konkurrenten, die den kleinen und mittelständischen Einzelhandel in der Fußgängerzone kaputtmachen. (Unruhe Gruppe der FDP) Deswegen wäre ich mal sehr für eine gerechte Besteuerung auch derjenigen, die im Versandhandel das organisieren, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und eine höhere Schutzqualität für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die kleinen Autochen fahren müssen und gar nicht wissen, unter welchem Rechtsrahmen sie hier unterwegs sind, weil sie ausgebeutet werden. Wir haben einen Fall gehabt, das ist nicht lange her, da hat man in Eisenach mehrere dieser Fahrer im Wald kampierend angetroffen. Da musste die Polizei eingreifen, um diesem ganzen Treiben ein Ende zu setzen. Das ist die Logik der Sub-Sub-Sub-Sub-Arbeitnehmerschaften. Da sage ich: Das alles mit einzugrenzen und auf der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der selbständigen Einzelhändler zu kämpfen, das wäre mal aller Ehre wert. Aber ehrlich: Seit 1970 kenne ich die FDP-Litanei. Das ging los mit dem „SchlaDo“, dem „Scheiß langen Donnerstag“. Dann hat man endlich den Donnerstag freigeräumt, dann hat man das ganze Ladenöffnungsszenario gekillt. Später kam dann noch der Föderalismus als große Idee des Liberalismus, dass jedes Bundesland das allein regeln kann. Und deswegen, liebe CDU: Von Bayern lernen, heißt siegen lernen! 20.00 Uhr die Läden zu, das wäre dann sozusagen die bayerische Variante. Ich finde, da hat Frau Lehmann recht, es könnte mal langsam Ruhe im Schiff sein. Die Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen ihre Hausaufgaben selbst machen, dann bräuchten wir es als Gesetz nicht hier jedes Mal rauf- und runterdiskutieren. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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