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Uwe Thrum

AfD 02.02.2023 Sitzungen 7/101

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes – Stärkung des Thüringer Sports

Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, wir alle sollten doch ein gemeinsames Ziel haben: Thüringen als Sportland wieder stark zu machen. Dieser Impuls, der jetzt von Oberhof ausgeht, muss sich auf das ganze Land übertragen und muss auch im ganzen Land spürbar sein. Denn gerade jetzt, nach all dem Wegsperren durch Zwangsmaßnahmen, brauchen wir mehr Bewegungsförderung zur Gesunderhaltung. Das Miteinander, die Begegnung muss gefördert werden, um die Menschen wieder zusammenzubringen. Wir brauchen bessere Sportförderung, um unsere Jugend für die Zukunft fit zu machen, zu Leistungsbereitschaft und Disziplin zu motivieren. Ich glaube, es ist auch allen hier in der Runde klar: Wer mehr in Sport investiert, kann sich Geld in Jugend- und Sozialarbeit sparen. Natürlich brauchen wir auch mehr Sportförderung, um den angesprochenen Sanierungsstau von 1 Milliarde Euro endlich abzuarbeiten. Die 350.000 Thüringer in den 3.300 Vereinen warten jedenfalls darauf. Angesichts der aktuellen Lage stellen wir auch weiterhin fest, dass jeder Euro, der in die Sportstättenförderung fließt, nicht für Waffen und Waffenlieferungen ausgegeben werden kann. Daran sollten wir doch alle ein Interesse haben, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, haben Sie alle – so wie ich auch – vor geraumer Zeit einen Forderungskatalog zweier wichtiger Gremien bekommen, direkt an die Abgeordneten des Landtags adressiert, mit der Bitte um Unterstützung. Die Absender waren einerseits der Thüringische Landkreistag – also aus dem Kreis der kommunalen Familie – und andererseits der Landessportbund Thüringen. Wir wollen, dass diese längst überfälligen Forderungen von diesen wichtigen Gremien nun gesetzlich verankert werden. Falls Sie sich an die Diskussion im vergangenen Jahr erinnern, als es durch die Globale Minderausgabe zu schwerwiegenden Kürzungen bei Investitionen in kommunale Sportanlagen kam, war selbst aus den Reihen der Linken zu hören, dass diese Kürzungen leider nur möglich waren, weil es an gesetzlichen Vorgaben fehlte. Also, meine Damen und Herren, dann ändern wir das doch mal. Oder? (Beifall AfD) Der Landessportbund macht dazu in seiner Sportpolitischen Agenda 2021 einen konkreten Vorschlag und schreibt Folgendes: „Die ideelle, materielle und finanzielle Unterstützung des gemeinnützigen Sports ist eine kommunale Pflichtaufgabe und keine freiwillige Leistung. Der Thüringer Sport erwartet […] eine auskömmliche und angemessene Mittelausstattung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs als Voraussetzung der Förderung des Sports als kommunale Pflichtaufgabe.“ Genau an diesen Punkt, meine Damen und Herren, setzen wir an. Wir brauchen in der Sportförderung klare Zuständigkeiten, klare Verantwortlichkeiten statt einem freiwilligen „Na, schauen wir mal, was wird“. Nur so können wir letztendlich auch der Thüringer Verfassung gerecht werden, denn die beschreibt in Artikel 30 den Schutz und die Förderung des Sports als Aufgabe des Landes und seiner Gebietskörperschaften. Theoretisch ist das alles schon geregelt, aber in der Praxis funktioniert das leider nicht so, wie es soll. Die bisherige Pflichtaufgabe, die es schon gibt, nämlich die Erstellung von Sportstättenentwicklungsplanungen aller zehn Jahre, ist zu kurz gegriffen und verhindert viel zu oft eine den Anforderungen gerecht werdende Sportstätteninfrastruktur. (Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Dafür brauchen Sie einen Plan!) Frau Baum, hierzu will ich noch mal ausführen. In den §§ 8 und 9 des Thüringer Sportfördergesetzes steht zu den Entwicklungsplanungen geschrieben: „Ergibt die Bestandserhebung, dass unter Berücksichtigung der langfristigen Kostenbelastung und der voraussichtlichen Fördermöglichkeiten sowie der Bedarfsentwicklung nicht alle bestehenden Anlagen erhalten werden können, so sind die zu erhaltenden Anlagen auszuweisen […].“ Der Rest wird einfach wegrationalisiert, zusammengestrichen. Man fördert förmlich durch diese §§ 8 und 9, die wir jetzt hier auflösen wollen, den Mangel und die Unterversorgung. Es darf doch nicht länger unser Maßstab sein, meine Damen und Herren, weitere Sparmaßnahmen zulasten einer guten und gesunden Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen und zulasten des Thüringer Sports zuzulassen. Deshalb greifen wir die Forderungen des Landessportbundes auf, ändern aus Gründen des öffentlichen Wohls – so ist es auch in der Thüringer Kommunalordnung möglich – § 2 des Sportfördergesetzes, sodass die kreisangehörigen Gemeinden und Städte, kreisfreien Städte und Landkreise künftig die Aufgaben nach § 1 des Thüringer Sportfördergesetzes als Pflichtaufgaben in ihrem eigenen Wirkungskreis erfüllen sollen, wobei die Gegenfinanzierung dann durch das Land im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs gewährleistet werden muss. Das ist der Meilenstein, von dem ich in der Einbringung gesprochen habe. Das ist das, was die Vereine wollen und keine Sonntagsreden wie von Ihnen, Frau Baum. Weiterhin soll die Landespauschale zur Finanzierung der unentgeltlich gewährten Nutzung öffentlicher Sportanlagen wie vom Landkreistag gefordert aufwandsgerecht von 5 Millionen auf 20 Millionen Euro vervierfacht werden. Die jetzigen 5 Millionen Euro sind aus der Luft gegriffen und basieren auf unzureichenden Erhebungsdaten und decken in keiner Weise den Aufwand, den die Kommunen betreiben, um den Vereinen die Sportanlagen halbwegs vernünftig zur Nutzung zu überlassen. Um das Ganze dann noch rund zu machen, wollen wir aufgrund der Energiepreisexplosionen den Zeitraum der Evaluierung von fünf auf drei Jahre verkürzen. Meine Damen und Herren Abgeordneten, wir sind davon überzeugt, dass unsere Vereine und die Kommunen für die Aufrechterhaltung der Sportstätteninfrastruktur eine verlässliche gesetzliche Grundlage brauchen, die wir hiermit liefern wollen. Im Sinne der Gesunderhaltung der Bevölkerung, der Gemeinschaftsbildung, der Steigerung des sozialen Zusammenhalts und der Stärkung des Thüringer Sports bitte ich Sie, unseren Antrag zu unterstützen, zumindest eine Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, den Innenund Kommunalausschuss sowie den Haushaltsund Finanzausschuss zuzulassen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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