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Heike Werner

02.02.2023 Sitzungen 7/101

Fragestunde

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte im Namen der Landesregierung die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten und zunächst ein, zwei Vorsätze an der Stelle anbringen: Wir teilen die Ansicht, aufgrund des demografischen Wandels und des daraus resultierenden wachsenden Bedarfs an Fachkräften kommt der beruflichen Anerkennung ausländischer Qualifikationen im medizinischen Bereich insbesondere von Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegekräften eine besondere Bedeutung zu. Deshalb hat der Thüringer Landtag mit Beschluss vom 22.04.2021 verschiedene Maßnahmen festgelegt, um die Prozesse im Anerkennungsverfahren zu beschleunigen. Nach Nummer II.5 des Beschlusses ist in dem für Gesundheit zuständigen Ausschuss des Landtags halbjährlich über die Umsetzung der Maßnahmen und die Beschleunigung der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich zu berichten. Der erste Bericht an den Ausschuss erfolgte mit Vorlage 7/4095 vom 22.08.2022, der zweite Bericht erfolgt im Februar 2023. Dies vorausgeschickt möchte ich die Fragen wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat für das Zulassungsverfahren von ausländischen Ärztinnen und Pflegekräften mitgeteilt, dass für diese Aufgaben im Landesverwaltungsamt im Jahr 2018 3,1 Vollbeschäftigteneinheiten, also VBE, zur Verfügung standen, im Jahr 2019 4,1 VBE, im Jahr 2020 4,1 VBE, im Jahr 2021 4,1 VBE und im Jahr 2022 5,7 VBE. Zu Frage 2: In den letzten fünf Jahren wurde insgesamt 1.070 Ärztinnen und Ärzten eine Berufsanerkennung erteilt, die sich für die Jahre 2018 bis 2022 wie folgt aufschlüsseln: im Jahr 2018 284, im Jahr 2019 265, im Jahr 2020 183, im Jahr 2021 155 und im Jahr 2022 183. Zu Frage 3: Seit Dezember 2021 wurden zum Bereich „medizinische Fachkräfte“ im Petitionsverfahren E-364/20 durch das Stabsreferat der TSK, das die Bearbeitung der Petitionen als Administrativpetitionen federführend betreibt, mit verschiedenen Beteiligten 20 Telefonate und acht Gesprächstermine sowie sechs Videokonferenzen mit den Petenten durchgeführt. Am 01.06.2022 fand mit den Petenten und den Ressorts ein Fachgespräch statt. Teilnehmer waren neben Vertretern der TSK, des TMASGFF und des TMIK auch Vertreter der betroffenen Krankenhauseinrichtungen, also der Verband der Privatkliniken e. V., die Landeskrankenhausgesellschaft. Im Ergebnis des Gesprächs wurden nachfolgende Maßnahmen vereinbart, zu deren Umsetzungsstand ich wie folgt berichten möchte: zum einen der Verzicht auf die Gleichwertigkeitsprüfung bei Erteilung einer ärztlichen Berufserlaubnis. Diese wird in der Verwaltungspraxis durch das Landesverwaltungsamt umgesetzt. Dann das sogenannte verkürzte Verfahren, in dem die fachliche Eignung des Antragstellers durch die Überprüfung der Abgeschlossenheit der ausländischen ärztlichen Ausbildung festgestellt wird. Auch das wurde im Landesverwaltungsamt etabliert. Fachsprachenprüfungen aus anderen Bundesländern werden seitens des Landesverwaltungsamts anerkannt, wenn die zugrunde liegende Prüfung von der im jeweiligem Bundesland nach dortigen landesrechtlichen Festlegungen vorgesehenen Stelle vorgenommen wird. Als Weiteres: Die Errichtung einer Clearing-Ombudsstelle durch das Stabsreferat der TSK und das zuständige Fachreferat meines Hauses ist für zunächst ein Jahr erfolgt, um bei unklaren Sachverhalten und bei Zweifelsfragen unterstützend tätig zu werden. Der nächste Punkt: Die Überarbeitung der vom Landesverwaltungsamt veröffentlichten Merkblätter und verwendeten Antragsformulare ist erfolgt. Die Veröffentlichung steht nunmehr nach Mitteilung des Landesverwaltungsamts unmittelbar bevor. Hinsichtlich der Prüfung des Personalbedarfs im Landesverwaltungsamt erfolgt ein fortlaufender Bericht des Landesverwaltungsamts zum jeweiligen Stand der Anerkennungsverfahren bei den akademischen Heilberufen. Zu Frage 4: Wie bereits ausgeführt, erfolgte zu den Maßnahmen, die von der Landesregierung ergriffen werden, bereits ein Bericht gegenüber dem Arbeits- und Sozialausschuss mit Vorlage 7/4095. Mit dem vorgenannten Bericht wurde bereits über Maßnahmen, die von der Landesregierung ergriffen werden, berichtet, auf die ich an dieser Stelle verweisen möchte. Ergänzend dazu gibt es ein Bündel weiterer Maßnahmen; diese Übersicht würde ich gern, wenn das in Ihrem Interesse ist, im Nachgang schriftlich zur Verfügung stellen, weil das jetzt sehr weit führen und den Umfang der Fragestunde wahrscheinlich sprengen würde. Ich will nur auf einen Aspekt gleich hinweisen: Hinsichtlich der Wartezeit auf die Kenntnisprüfung wurde ja im Bericht am 22.08.2022 ausgeführt, dass Termine in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt werden können. Aktuell ist es so, dass eine Ladung zur Kenntnisprüfung binnen weniger Wochen erfolgt, sobald die Voraussetzungen, also das Vorliegen der Bestandskraft des Defizitbescheides und bestandene Fachsprachenprüfungen entsprechend vorliegen. In diesem Zusammenhang wurde der Behörde mitgeteilt, dass zunehmend Kritik über eine zu zeitnahe Ladung der Antragstellerinnen erfolgt und diese häufig versuchen, die Kenntnisprüfung um sechs bis zwölf Monate zu verschieben, weil sozusagen mit Blick auf die entsprechenden Defizite mehr Zeit gebraucht wird, um sich tatsächlich gut auf die Kenntnisprüfung vorbereiten zu können. Wie gesagt, die weiteren Maßnahmen würde ich Ihnen gern schriftlich zur Verfügung stellen.

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