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Prof. Dr. Speitkamp

02.02.2023 Sitzungen 7/101

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes – Stärkung des Thüringer Sports

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Fraktion der AfD möchte das Sportfördergesetz ändern. Bevor ich zu den konkreten Regelungsvorschlägen komme, möchte ich ein paar grundsätzliche Worte zum Thüringer Sportfördergesetz sagen. Das Sportfördergesetz ist im Jahr 2018 umfassend novelliert worden. Davor hatte es 24 Jahre Bestand. Nach der Novellierung folgten zwei weitere Änderungen in den Jahren 2019 und 2020. In beiden Fällen hatte die AfD keine substanziellen Vorschläge gemacht. Die neu geschaffenen gesetzlichen Regelungen werden nun umgesetzt. Einige Regelungen haben weitere Rechtsetzungen nach sich gezogen. Die obligatorischen Umsetzungsaufgaben sind erledigt oder stehen kurz vor der Vollendung. Erwähnen möchte ich die Verordnung zur Regelung der Nutzung von Sport- und Spielanlagen öffentlicher Träger für den Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb anerkannter Sportorganisationen, Schulen und Hochschulen sowie die Richtlinie zur Verteilung der Landespauschale zwischen Landkreisen, die die unentgeltliche Nutzung mit der Erstattung an die Kommunen flankiert. Im Herbst 2023 können wir deswegen sagen, dass sich der Sport in dieser Hinsicht im Jahr 2023 wieder im ruhigen Fahrwasser befindet. Wir befinden uns in einem stetigen Austausch und klären verbleibende Umsetzungsfragen. Es gibt keine großen Aufreger in dieser Hinsicht. Das Sportfördergesetz wird genutzt und gelebt. Die AfD behauptet nun, sich für die bessere Finanzierung des Sports einzusetzen. Ganz abstrakt gesprochen ist mehr Geld natürlich immer gut. Aber es liegt in der Natur der Sache, dass Finanzierungsvorschläge auch haushalterisch abgesichert sein müssen und dass das Geld dann an den richtigen Stellen zum Einsatz kommen muss. Das können wir bei dem vorliegenden Vorschlag nicht erkennen. Wir halten es auch für verfrüht, die gesetzgeberischen Entscheidungen von 2018, die grundlegender Art waren, bereits jetzt und damit rund ein Jahr vor dem Zeitpunkt der vom Gesetz vorgesehenen Evaluation wieder infrage zu stellen. Die AfD hat also keinen tragfähigen Gesetzentwurf vorgelegt. Ich möchte das konkret an einigen Beispielen erläutern, die zum Teil auch schon angesprochen worden sind. In Nummer 1 des Beschlussvorschlags möchte die AfD die Förderung von Sport und Spiel zur Pflichtaufgabe der Kommunen machen. Tatsache ist, dass die Kommunen dem Sport schon jetzt einen großen Stellenwert einräumen. Ich denke, dass die Kommunen es als ihre Pflicht ansehen, Sport und Spiel zu fördern. Es geht hier der AfD trotzdem noch einmal um eine rechtstechnische Erhöhung. Wenn man aber diese kommunale Selbstverwaltungsaufgabe zur Pflichtaufgabe bestimmen will, muss man den Kommunen auch darlegen, wie sie das kompensieren sollen. Man muss erläutern, woher die Mittel oder das Personal kommen, oder alternativ, welche anderen Aufgaben sie dafür nach hinten stellen sollen. Diese Begründung ist die AfD schuldig geblieben. Der Entwurf verstrickt sich zudem in einen Widerspruch, weil er Sport und Spiel zur Pflichtaufgabe erklärt und gleichzeitig den Haushaltsvorbehalt für die Kommunen in § 2 Abs. 1 Satz 1 des Sportfördergesetzes belässt. Diese Änderung würde dazu führen, dass die Erstellung von Sportentwicklungsplanungen nicht mehr ausdrücklich als Pflichtaufgabe deklariert ist. Sportstättenentwicklungsplanungen sind aber eine wichtige Grundlage für den Sportstättenbau und für die effektive Förderung von Baumaßnahmen im Bereich der Sportstätten. Der Vorschlag geht in Nummer 2 von zwei falschen Grundannahmen aus. Das Land erstattet keine Betriebskosten, sondern kompensiert den Kommunen die reduzierten Einnahmen, wenn Sporttreibende des organisierten Sports kommunale Sportstätten unentgeltlich nutzen. Diese Einnahmenreduzierung wurde mit dem Gesetz von 2018 nach einem umfangreichen parlamentarischen Verfahren auf 5 Millionen Euro festgelegt. Und dieser Betrag kann sich nicht mehr ändern, da spätestens seit 2018 keine Entgelte mehr für die Nutzung von Sportstätten erhoben werden. Der zweite Punkt: Die Landespauschale in Höhe von 5 Millionen Euro soll auch nicht die gesamte unentgeltliche Nutzung ausgleichen. Die unentgeltliche Nutzung war bereits im Sportfördergesetz vom 8. Juli 1994 verfasst. Danach sollte die unentgeltliche Nutzung – auch schon angesprochen – in der Regel gewährt werden, wobei es eng begrenzte Ausnahmen gab. Für diese Gewährung gab es keine Kompensation. Seit 2018 gilt die unentgeltliche Nutzung ausnahmslos. Als Kompensation für die Erweiterung des Gesetzes dient die Landespauschale. Es ist aus unserer Sicht außerdem sehr merkwürdig, dass der AfD-Entwurf unzureichende Erhebungsdaten für die geltende Landespauschale kritisiert und diese Landespauschale gleichzeitig ohne Begründung und damit auch ohne Erhebungsdaten noch vor der Evaluation vervierfachen möchte. Zum Punkt 3: Damit sind wir bei diesen Erhebungsdaten. Der Entwurf kritisiert einerseits diese – Zitat –: „unzureichenden Erhebungsdaten“ und schlägt andererseits die Verschiebung der Evaluation vor. Das halten wir für widersprüchlich. Die Evaluation soll nach der aktuell gültigen Fassung des Gesetzes im Januar 2024 beginnen. Die Evaluation soll die Datenbasis für künftige Bewertungen des Gesetzes auch im Hinblick auf die Landespauschale verbessern. Auf den Beginn haben sich die Akteure eingestellt. Warum diese Evaluation nun später stattfinden soll, erklärt der Entwurf nicht. Wir geben zu bedenken, dass die Evaluation die Verwaltung personell und finanziell vor eine große Herausforderung stellen wird. Ein kürzeres Intervall, wie vorgesehen, können wir vor diesem Hintergrund nicht befürworten. Die Verkürzung des Evaluationszeitraums mit den Energiekostensteigerungen zu begründen, ist auf dieses Gesetz hin gesehen ohnehin sachfremd. Kurz und zum Schluss: Sehr geehrte Abgeordnete, es gibt ein gutes Gesetz und Antworten, die auf dem Tisch liegen. Der Entwurf der AfD dagegen ist kein gutes Gesetz und keine tragfähige Antwort. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗