Prof. Dr. Hoff
Fragestunde
Sie fragen mich, ob ich Ihnen zustimme, dass Sie als Abgeordneter das Recht haben, Fragen an die Landesregierung zu stellen, und haben das dann noch eingeschränkt. Ich antworte darauf: Sie haben jedes Recht, eine Frage zu stellen. Der Landesregierung steht es nicht zu, Fragen von Abgeordneten abzuweisen. Das ist verfassungsrechtlich geklärt durch laufende Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts als auch der Landesverfassungsgerichte, wie sich der Frageumfang der Abgeordneten darstellt. Insofern beantworte ich Ihre Frage mit einem überzeugten Ja, Sie haben dieses Recht.
