thueringer-landtag.de ↗

Olaf Müller

GRÜNE 02.02.2023 Sitzungen 7/101

Heute schon an morgen denken – Gründer im Nebenerwerb fördern

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen und liebe Gäste auf der Tribüne, der Antrag der Gruppe der FDP zielt auf die Personengruppe, die aus einer bestehenden Beschäftigung – die haben schon einen Job irgendwo –, einem Anstellungsverhältnis heraus mit einer innovativen Idee gründen will und dabei für eine beschränkte Zeit diese Haupttätigkeit nicht zugunsten ihrer Gründung aufgeben will. Das machen relativ viele. Die Zahlen sind – das haben wir gehört – nicht so hoch, als dass wir das als Grundlage für Gründungen per se ansehen können, aber es gibt sie. In dem Antrag der FDP wird ausgeführt, dass gerade die Frage der Finanzierung unter anderem über Erfolg oder Misserfolg entscheidend sein kann. Auch das ist logisch. Um es erst einmal vorweg zu sagen: Wir begrüßen das Engagement und den Mut all derer, die neu gründen, auch im Nebenerwerb. Hierbei sind sicherlich erst einmal eigene Mittel einzusetzen. Sollten diese nicht ausreichen, werden zum Aufstocken des Finanzbedarfs Fördermittel in Form von unter anderem Förderkrediten eingesetzt. In den Richtlinien der Thüringer Aufbaubank zur Förderung von Unternehmensgründungen finden Gründungen im Nebenerwerb wenig bis keine Berücksichtigung. So sind zum Beispiel Nebenerwerbsgründungen bei Thüringen-Invest und Thüringen-Kapital tatsächlich ausgeschlossen. Allerdings, sehr geehrte Damen und Herren, können Gründer im Nebenerwerb ohne Probleme schon heute auf verschiedene Förderprogramme der öffentlichen Hand, und zwar hier der Kreditanstalt für Wiederaufbau, der KfW, zurückgreifen. Es ist also mitnichten so, dass es kein Geld für Gründerinnen im Nebenerwerb gibt. Mit dem Programm ERP-Gründerkredit StartGeld steht ein maßgeschneidertes Programm zur Verfügung. Hier können Investitionen und laufende Kosten finanziert werden, und das bei Existenzgründungen und Festigung im Neben- und Vollerwerb bis zu fünf Jahre nach der Gründung. Der leichte Kreditzugang und die Übernahme des Kreditrisikos zu 80 Prozent durch die KfW machen es zusätzlich für diese Gruppe ausgesprochen interessant, diese Mittel auch einzusetzen. Für jede Gründerin, auch im Nebenerwerb, stehen hier bis zu 125.000 Euro zur Verfügung. Sollte das nicht ausreichen, geht es auch eine Nummer größer: Ebenfalls bei der KfW findet sich ein weiteres geeignetes Programm. Es ist der ERP-Förderkredit. Auch er steht ausdrücklich Gründerinnen im Nebenerwerb offen. Also, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, vor diesem Hintergrund sehe ich keine Notwendigkeit, die vorhandenen Thüringer Programme ebenfalls für eine weitere Gruppe zu öffnen, und wir werden die Überweisung an den Ausschuss ablehnen. – Aber Herr Kemmerich hat eine Zwischenfrage.

Alle Reden von Olaf Müller Protokoll ↗