Prof. Dr. Hoff
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich will die Nachfragen wie folgt beantworten: Ich habe deutlich gemacht in meiner Antwort, dass mindestens eine einjährige Laufbahn in Probezeit zu absolvieren ist oder maximal drei Jahre. Das hängt von den vorhergehenden Zeiten ab. In der Berechnung der vorgehenden Zeiten ergibt sich dann die Tatsache, dass Frau Staatssekretärin Beer zwar bereits deutlich vor Staatssekretär Dr. Vogel in das Amt der Staatssekretärin ernannt wurde, aber sie zu einem näher beieinanderliegenden Zeitraum zu Beamten auf Lebenszeit ernannt werden. Damit habe ich auch Ihre zweite Nachfrage beantwortet. Es stehen der Umwandlung der Beamtenverhältnisse von dem Beamtenverhältnis auf Probe in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit keine rechtlichen Gründe entgegen. Insofern ist die entsprechende Umwandlung der Beamtenverhältnisse vorgesehen.
