Robert-Martin Montag
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Vielen Dank für die Möglichkeit, eine Zwischenfrage zu stellen. Würden Sie mit mir denn übereinstimmen, dass auch bei vermehrter freiwilliger Samstagarbeit, deren Formulierung aus dem Berliner Entwurf des rot-roten Senats stammt, weiterhin das Bundesarbeitszeitgesetz gilt, das heißt, überhaupt keine Nachteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entstehen?
