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Robert-Martin Montag

FDP 02.02.2023 Sitzungen 7/101

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes

Vielen Dank für die Möglichkeit, eine Zwischenfrage zu stellen. Würden Sie mit mir denn übereinstimmen, dass auch bei vermehrter freiwilliger Samstagarbeit, deren Formulierung aus dem Berliner Entwurf des rot-roten Senats stammt, weiterhin das Bundesarbeitszeitgesetz gilt, das heißt, überhaupt keine Nachteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entstehen?

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