Henry Worm
Fragestunde
Vielen Dank, Herr Präsident. Dauer des Zulassungsverfahrens für ausländische Ärzte und Pflegekräfte in Thüringen Der Thüringer Landtag hat in seiner 153. Sitzung am 4. Juli 2019 unter anderem den Beschluss gefasst, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Prozesse der Approbationen und Zulassungen ausländischer Ärzte zu beschleunigen. Nach wie vor scheitert die notwendige qualitative Umsetzung dieses Beschlusses hierbei an den zuständigen Stellen des Thüringer Landesverwaltungsamts, da eine adäquate Bearbeitung der gestellten Anträge nicht in einem angemessenen Zeitraum wie in anderen Bundesländern erfolgt. Nicht nur, dass dies einen entscheidenden Nachteil im Wettbewerb um dringend benötigte Fachkräfte darstellt, auch wird dadurch die schwierige Situation unter anderem in den kommunalen Krankenhäusern auf absehbare Zeit nicht entschärft. Zukünftige Fachkräfte kehren dadurch Thüringen den Rücken und lassen sich in anderen Bundesländern nieder. Da für die Erteilung der Approbation bundesrechtliche Vorgaben maßgeblich sind, an welche sich alle Bundesländer halten müssen, erscheint es nicht nachvollziehbar, warum der Prozess des Anerkennungsverfahrens in anderen Bundesländern wie zum Beispiel Bayern wesentlich schneller erfolgt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Mitarbeiter sind im Thüringer Landesverwaltungsamt unmittelbar mit der Bearbeitung der Unterlagen für das Zulassungsverfahren beschäftigt (bitte für die Jahre 2018 bis 2022 aufschlüsseln)? 2. Wie vielen Ärztinnen und Ärzten wurde in den vergangenen fünf Jahren im Rahmen des Anerkennungsverfahrens die Approbation erteilt (bitte ebenso für die Jahre 2018 bis 2022 aufschlüsseln)? 3. Welche Gespräche fanden zur geschilderten Thematik in den Jahren 2021 und 2022 zwischen dem Verband kommunaler Gesundheitseinrichtungen, der Landeskrankenhausgesellschaft und dem Verband der Privatkliniken auf der einen und der Thüringer Staatskanzlei, dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie oder dem Thüringer Landesverwaltungsamt auf der anderen Seite mit welchem Ergebnis statt? 4. Mit welchen konkreten Maßnahmen beabsichtigen die Landesregierung, das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und das Thüringer Landesverwaltungsamt die qualitative Umsetzung des Landtagsbeschlusses in der Drucksache 6/7470, dort insbesondere Punkt 3, in diesem und den Folgejahren zu realisieren?
