Dieter Laudenbach
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne, der stationäre Einzelhandel bestimmt den Lebensrhythmus der Menschen mit und ist ein Teil unserer lebendigen Kultur, vor allen in den Innenstädten und in den Ortskernen. Diese lebendige Kultur gilt es zu erhalten und dem Niedergang der Branche entgegenzuwirken. Es darf nicht sein, dass unsere Innenstädte und Ortskerne verwaisen und das blühende Leben und Treiben aus der Öffentlichkeit verschwindet. Doch genau das wird passieren, wenn die Politik nicht grundsätzlich die Weichen für den stationären Einzelhandel neu stellt. Denn seit dem Aufkommen des Onlinehandels gerät das Modell des stationären Einzelhandels zunehmend unter Druck. Es ist für den Endverbraucher einfach viel bequemer, die unendliche Auswahl an Produkten in digitalen Warenhäusern gemütlich vom Sofa oder vom Schreibtisch aus durchzustöbern und dann den Paketdienst bis zur Haustür kommen zu lassen, anstatt sich aufzuraffen und in die Stadt zu gehen, um den Einzelhandel zu besuchen, wo die Auswahl geringer ist und man am Sonntag vor verschlossenen Türen steht. Dabei kann aktives Einkaufen mit Bummeltour von Laden zu Laden ein wunderbares Wochenenderlebnis sein, zumindest wenn die Preise nicht wegen des Politikversagens der jetzigen Entscheidungsträger so dramatisch angezogen hätten.
(Beifall AfD)
In der jetzigen Situation ist das veränderte Kaufverhalten der Kunden nur eines von vielen Problemen, vor denen die Branche steht. Vor allem die Coronamaßnahmen, die Geschäftsschließungen und Hygieneauflagen haben Teilen der Branche in existenzbedrohender Weise zugesetzt. Hinzu kommen Personalmangel, hohe Steuern, Abgaben, zeitaufreibende Bürokratie, neuerdings die dramatische Inflation, welche die Nachfrage der Kunden eindampft und die Kosten, vor allem die Betriebskosten für Heizung und Strom, explodieren lassen. In dieser Situation ist der Antrag der FDP nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
(Beifall AfD)
Die Zukunft des stationären Einzelhandels kann durch die Flexibilisierung der Arbeitszeit nicht sichergestellt werden. Dazu bedarf es viel umfassenderer Maßnahmen. Vor allem brauchen wir wieder eine Politik, die die Interessen der eigenen Bevölkerung wahrt und nicht den Absturz der eigenen Wirtschaft in Kauf nimmt, um Sanktionen aufrechtzuerhalten, die dem Adressaten kaum schaden, uns dagegen aber hart treffen.
(Beifall AfD)
Nichtsdestotrotz geht der Gesetzentwurf der FDP in die richtige Richtung. Durch ihn soll es dem Einzelhandel ermöglicht werden, Personal im Hinblick auf die Samstage flexibler einzusetzen, sofern die Mitarbeiter dem freiwillig zustimmen. Die AfDFraktion bleibt hierbei bei ihrer Einschätzung, dass die Flexibilisierung nötig ist, um vor allem dem Onlinehandel besser Konkurrenz machen zu können. Wenn die Freiwilligkeit gewahrt und kein Druck auf die Angestellten ausgeübt wird, bringt diese Änderung beiden Parteien – Unternehmern wie Mitarbeitern – Vorteile durch mehr Dispositionsfreiheit der Arbeitszeiten. Um diese positiven Effekte auch sicherzustellen, gilt es jedoch im Falle einer Verabschiedung der Gesetzesänderung zu evaluieren, ob die Lockerung der Regelung zur Samstagsarbeit zu einer Schlechterstellung von Arbeitnehmern führt – das wäre unser Ergänzungsantrag gewesen –, auch wenn wir vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels davon überzeugt sind, dass den Angestellten heutzutage eine gewisse Verhandlungsmacht zugutekommt, welche eine Ausnutzung der neuen Regelung verhindern wird. Nach jetzigem Stand wird die AfD-Fraktion sich bei dem Gesetzentwurf der FDP enthalten. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
