Uwe Thrum
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes – Stärkung des Thüringer Sports
Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, vor nunmehr drei Jahren haben wir uns zuletzt hier zum Sportfördergesetz verständigt. Ich habe Ihnen damals bereits mitgeteilt, dass wir weitere große Baustellen sehen, die wir auch dringend anpacken müssen, um die Sportförderung wieder auf ein gesundes Maß zu bringen. Wir haben das getan und Ihnen eine entsprechende Gesetzesinitiative vorgelegt, in der es ausdrücklich nicht darum geht, ein paar Löcher zu stopfen, sondern Grundlegendes zu ändern. Wir haben uns vorwiegend an den Forderungen des Thüringischen Landkreistags und des Thüringer Landessportbundes abgearbeitet. Der Thüringische Landkreistag fordert die unentgeltliche Gewährung öffentlicher Sportanlagen, dazu die Landespauschale von 5 Millionen auf 20 Millionen Euro zu erhöhen. Der Landessportbund wiederum möchte den Sport zur kommunalen Pflichtaufgabe machen, was für uns auch ein wichtiges Thema ist, um einfach hier klare Zuständigkeiten, klare Verantwortlichkeiten zu regeln. Im Umkehrschluss muss natürlich über die Finanzausgleichsmasse Geld an die Kommunen fließen, damit endlich der Sanierungsstau von 1 Milliarde Euro abgebaut werden kann, die Gesellschaft durch Sport wieder gestärkt wird und Thüringen als Sportland wieder nach vorn kommt. Lassen Sie uns zusammen mit diesem Gesetzesvorschlag einen Meilenstein in der Sportpolitik setzen. Ich freue mich auf eine lebendige Diskussion.
(Beifall AfD)
