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Prof. Dr. Hoff

02.02.2023 Sitzungen 7/101

Fragestunde

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Walk, Sie haben ja die Frage für den Abgeordneten Malsch übernommen. Ich will natürlich verweisen auf meine Ausführungen, die ich unter anderem am Dienstag in den zwei von Ihrer Fraktion und der Gruppe der FDP beantragten Aktuellen Stunden schon gemacht habe. In den beiden Aktuellen Stunden habe ich darauf hingewiesen, dass der Rechnungshof einen Prüfvorgang noch nicht abgeschlossen hat, gleichzeitig – wie wir wissen – die Präsidentin des Thüringer Rechnungshofs hier im Thüringer Landtag in einer Ausschusssitzung deutlich gemacht hat, dass das Bestreben des Thüringer Rechnungshofs darin besteht, dieses Prüfverfahren zügig abzuschließen. Ich habe hier in der Aktuellen Stunde darauf hingewiesen, woraus sich das Dispositionsrecht des Thüringer Rechnungshofs ergibt, nämlich zum einen aus seiner in der Verfassung gesicherten Position, in Verbindung mit den entsprechenden Regelungen des Thüringer Rechnungshofgesetzes. Vor dem Hintergrund will ich festhalten, dass zunächst die Anfrage Bezug nimmt auf den Entwurf einer Prüfmitteilung des Thüringer Rechnungshofs, die, obwohl sie noch in der Stellungnahmephase ist, den Weg in die Öffentlichkeit gefunden hat. Zur Wertung, die Sie hier vorgenommen haben, in der Beschreibung, die den Fragen vorausgeht, will ich darauf hinweisen, dass sie zunächst als das einzuordnen sind, was sie sind, nämlich Meinungen in einem laufenden Prüfverfahren, in dem auch andere davon abweichende fachliche Meinungen vorgetragen wurden. Ich habe darauf hingewiesen in der Aktuellen Stunde, dass ich es als wertvoll ansehen würde, wenn dieser Prüfvorgang abgeschlossen wird, damit wir uns dann zu uns allen auch gemeinsam vorliegenden Fakteninformationen darüber austauschen können, was die konkreten Sachverhalte sind, was sowohl die Argumente des Thüringer Rechnungshofs sind als auch die Argumente der Staatskanzlei für die Landesregierung und des jeweils einzelnen Ressorts. Ich hatte auch in der Aktuellen Stunde deutlich gemacht, dass bezogen auf diesen Prüfvorgang die Leitungsbereiche der Ressorts betreffend die Thüringer Staatskanzlei eine Stellungnahme für die Landesregierung abgegeben hat und darüber hinaus jedes Ressort in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich für die Fragestellungen, die das einzelne Ressort betreffen, Stellungnahmen abgegeben hat. Wir haben es hier insgesamt auch mit personalrechtlichen, personalwirtschaftlichen Fragestellungen zu tun, bei deren Erörterung auch konkrete Personen mit ihren Biografien betroffen sind. Deren persönliche Interessenlagen sind im Hinblick auf ihre Personaldaten zu respektieren und zu beachten. Deshalb beabsichtigen wir nicht, die Stellungnahme der Landesregierung, weder die der Staatskanzlei für die Landesregierung noch die Stellungnahmen der einzelnen Ressorts, zu veröffentlichen, mit Blick auf die personenbezogenen Daten und vor allem auch deshalb, weil wir nun in den laufenden, auch parlamentarischen Erörterungen zu diesem Vorgang ja eine deutliche Aussage des Thüringer Rechnungshofs gehört haben, dass es auch ein Interesse des Rechnungshofs gibt, hier zu einem zügigen Abschluss des Verfahrens zu kommen und damit zu einer Sachlage, die uns allen die Möglichkeit gibt, Erörterungen vorzunehmen, so wie wir das beispielsweise in der vergangenen Woche im Haushalts- und Finanzausschuss – ein Abgeordneter, einzelne weitere Abgeordnete waren dabei – für den dort behandelten Jahresbericht des Thüringer Rechnungshofs gemacht haben. Da hat sich übrigens – darauf möchte ich noch mal hinweisen – auch etwas gezeigt, was zur Funktion des Rechnungshofs gehört. Der Rechnungshof gibt eine Stellungnahme ab und legt seinen Bericht vor. Das Parlament verständigt sich mit der Landesregierung über sowohl die Einschätzung des Thüringer Rechnungshofs als auch über die entsprechenden Stellungnahmen der Ressorts. Und dieser Austausch, der ist entsprechend vorzunehmen. Zu den Fragen 2 bis 4 ist dann noch festzuhalten, dass, wie bereits in der Vorbemerkung ausgeführt, die Fragen einen noch nicht abgeschlossenen Prüfvorgang betreffen und dass wir uns eben nicht im Rahmen eines laufenden Prüfvorgangs zu einzelnen Fragestellungen äußern. In diesem Rahmen werden wir auch bei weiteren Fragestellungen, die möglicherweise aus der CDU-Fraktion oder anderen Fraktionen und Gruppen des Hauses kommen, Rede und Antwort stehen. Gleichwohl – das betone ich hier noch mal – habe ich ein Interesse daran, dass wir, indem der Rechnungshof diesen Prüfvorgang abschließt, endlich in die Situation kommen, auf einer gemeinsamen Grundlage eines abgeschlossenen Prüfvorgangs Feststellungen zu treffen. Und hier wiederhole ich mich aus der Aktuellen Stunde: Wenn wir gemeinsame Auffassungen haben, dass Dinge in dieser Landesregierung möglicherweise anzupassen sind, die auch in der vorhergehenden Landesregierung möglicherweise anpassungsnotwendig waren, dann wollen und werden wir das auch anpassen. Und wo es möglicherweise unterschiedliche Auffassungen, auch rechtliche Bewertungen gibt, wollen wir aber feststellen, dass das Vorhandensein unterschiedlicher auch rechtlicher Bewertungen nicht zu dem Folgeschluss führt, dass eine unterschiedliche rechtliche Bewertung ein nicht rechtmäßiges Handeln als Positionierung rechtfertigt. Vielen Dank.

Protokoll ↗