Heike Werner
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, seitens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten: Zunächst Fragen 1 und 2 gemeinsam: Im Rahmen des Thüringer Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Hilfen zur Bewältigung der Energiekrise und zur Überwindung der Folgen der Corona-Pandemie“, also kurz gesagt des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes, wurden im Zuge dessen letzte Änderungen zum 19. Oktober 2022 dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport unter anderem Mittel in Höhe von insgesamt 6 Millionen Euro zur Bewirtschaftung übertragen. Es handelt sich um Härtefallhilfen, welche lediglich unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden können. Die bereitgestellten Mittel sollen zur Förderung von nicht wirtschaftlich tätigen Vereinen im Zuständigkeitsbereich des TMASGFF und des TMBJS dienen, denen aufgrund der Energiekrise eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung droht. Zur Feststellung eines eventuell vorhandenen Bedarfs und im Rahmen von ersten fachlichen Abwägungen wurde eine Bedarfsabfrage unter den potenziellen Antragstellerinnen, Trägern von Tierheimen oder tierheimähnlichen Einrichtungen konzipiert. Diese Abfrage wurde durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz koordiniert. Die Anfrage wurde über die Veterinärämter am 9. Januar 2023 weitergereicht und bis zum 26. sollten dann die entsprechenden Hinweise zurückgemeldet werden. Da Tierheime keine Einrichtungen der Tierschutzverwaltung nach dem Tierschutzgesetz sind und keine Behördeneigenschaften in diesem Sinne haben, gestaltete sich die Beantwortung der Abfrage auf freiwilliger Basis. Abgefragt wurden die unmittelbar zu erwartenden Steigerungen an Energiekosten für die Jahre 2022 bis 2024, welche durch die Vereine aller Voraussicht nach nicht selbstständig oder ohne drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung getragen werden können. Der Anteil der Energiekosten wurde für die Jahre 2019 bis 2024 gegenübergestellt. Die Anfrage umfasste den unmittelbaren finanziellen Mehraufwand für Energieträger. Das Ergebnis soll als Orientierung zur Bedarfseinschätzung dienen. Zu Frage 3: Die Bedarfsabfrage wurde an alle Thüringer Tierheime und tierheimähnlichen Einrichtung übermittelt, das sind ca. 27 Einrichtungen. Eine Antwort haben wir von elf dieser Einrichtungen erhalten. Einem großen Teil ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch keine umfassende Aussage zum benötigten Mehrbedarf an finanziellen Mitteln der Abfrage möglich. Weiterhin können etwaige Einnahmen, welche zum Beispiel durch Spenden generiert werden, kaum geschätzt werden. Aus den Rückmeldungen lässt sich ablesen, dass der Bedarf sich auch hier sehr unterschiedlich gestaltet und zum Teil zwischen 20 und 100 Prozent der anfallenden Mehrkosten nicht mehr selbstständig getragen werden können. Dies lässt sich auch auf die mittelbaren Folgen der Energiekrise wie beispielsweise die allgemein gestiegenen Lebenshaltungskosten und die daraus resultierenden Folgen zurückführen. Ein schlüssiger Gesamtbedarf kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ermittelt werden. Zu Frage 4: Die notwendigen Abstimmungen und Vorgänge zur Ausreichung der Mittel werden derzeit wie eben beschrieben bearbeitet.
