Meine sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur 28. Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Herr Abgeordneter Kalthoff und Herr Abgeordneter Benninghaus betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben mitgeteilt: Frau Abgeordnete Mengel-Stähle und Herr Minister Maier zeitweise. Noch ein allgemeiner Hinweis: Sie hören es schon, ich höre mich ein bisschen anders an, habe hier auch ein anderes Mikrofon. Das liegt daran, dass leider eine technische Havarie im Plenarsaal aufgetreten ist, an deren Beseitigung die Kolleginnen und Kollegen des technischen Diensts des Hauses bereits arbeiten. Betroffen sind die Saalmikrofone, die durch mobile Mikrofone ausgetauscht wurden. Das sehen Sie hier zwischen den Fraktionen. Die sind auch funkgesteuert und deren Anzahl ist ein bisschen geringer, als es dem gewohnten Standard entspricht. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis. Ich bitte darum, sich mit dieser kleinen Einschränkung zu arrangieren. Gleichzeitig möchte ich dies zum Anlass nehmen, um noch einmal bei Ihnen zu werben, gemeinsam den Weg für eine Modernisierung des Landtags einzuschlagen, die dringend notwendig ist,
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
um die bauliche und technische Zukunftsfähigkeit des Hohen Hauses dauerhaft sichern zu können. Ich glaube, die Botschaft ist angekommen. Jetzt zu einem etwas ernsteren Thema: Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben uns in den vergangenen Monaten aus Anlass der Verwendung unterschiedlicher Formulierungen in einzelnen Redebeiträgen wiederholt und intensiv insbesondere im Ältestenrat damit auseinandergesetzt. Der Verlauf der gestrigen Plenarsitzung veranlasst mich, dieses Thema erneut anzusprechen und, wie im Ältestenrat vor der parlamentarischen Sommerpause angekündigt, einige Einordnungen vorzunehmen. Das Rederecht der Abgeordneten ist von der Meinungsfreiheit gemäß Artikel 11 Abs. 1 der Landesverfassung zu unterscheiden. Die Abgeordneten haben nach den eigens geschaffenen Statusbestimmungen des Artikels 53 Abs. 2 der Landesverfassung unter anderem das Recht, im Landtag das Wort zu ergreifen. Besondere Absicherung erfährt die Redefreiheit durch Artikel 55 Abs. 1 der Landesverfassung, wonach Abgeordnete zu keiner Zeit wegen einer Äußerung, die sie im Landtag getan haben, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Landtags zur Verantwortung gezogen werden dürfen. Mit Artikel 57 Abs. 3 Satz 2 der Landesverfassung besteht allerdings eine Befugnisnorm, die dem Präsidenten des Landtags die Ausübung der Ordnungsgewalt im Landtag zuordnet. Die Ordnungsgewalt wird durch Artikel 57 Abs. 5 der Landesverfassung in Verbindung mit § 37 der Geschäftsordnung näher ausgestaltet. Bei der Wahrnehmung der Ordnungsgewalt habe ich den elementaren Verantwortungszusammenhang zwischen den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern sowie dem Souverän stets zentral im Blick zu behalten. Schließlich vertreten die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu Volksvertreterinnen und Volksvertretern gewählten Abgeordneten die Bürger und Bürgerinnen dieses Landes im Hohen Haus. Gemäß Artikel 53 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen hat daher jede und jeder Abgeordnete die Pflicht, die Verfassung zu achten und ihre bzw. seine Kraft für das Wohl des Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger einzusetzen. In der gestrigen Sitzung hat ein Abgeordneter zum wiederholten Male seine Rede mit dem Ausruf „Alles für Thüringen“ bekräftigt. Das kann Zufall sein, dass eine Rede zur politischen Bekräftigung des selbst so wahrgenommenen Einsatzes für die Bürgerinnen und Bürger historische Anleihen nimmt und zur Herstellung eines Landesbezugs in abgewandelter Form eine verbotene Parole aus der Zeit des Nationalsozialismus aufgreift. Die Wortwahl kann auch ein Rückgriff auf die Bezeichnung eines Wahlprogramms oder unpolitisch gemeint sein. Es kann möglicherweise sogar Absicht sein, bewusst eine Nähe zu einer verbotenen Parole aus der NSZeit herstellen zu wollen. Angesichts der Urteile des Oberlandesgerichts Hamm vom 1. Februar 2006 und vom 4. September 2025 sowie der rechtskräftigen Urteile des Landgerichts Halle an der Saale vom 14. Mai 2024 und vom 1. Juli 2024 –
(Unruhe AfD)
ich verweise auf die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 20. August 2025 – darf angenommen werden, dass bekannt ist, dass die öffentliche Verwendung der in den Gerichtsentscheidungen behandelten Parole, die ich an dieser Stelle bewusst nicht nenne, in dem historischen Wortlaut den objektiven Tatbestand des § 86a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Strafgesetzbuchs erfüllen kann.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Unfassbar!)
Denn bei der Parole in ihrem historischen Wortlaut handelt es sich um eine Losung der Sturmabteilung, kurz SA, der paramilitärischen Formation der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, kurz NSDAP. Die Parole wurde unter anderem als Leitspruch verwendet und in die Dienstdolche der Sturmabteilung eingraviert. Die Parole in ihrem historischen Wortlaut hat der Abgeordnete zwar nicht verwendet, aber wiederholt eine abgewandelte Form genutzt. Ich habe den Ältestenrat vor der parlamentarischen Sommerpause darüber informiert, dass ich deshalb auf eine Ordnungsmaßnahme im Sinne des § 37 der Geschäftsordnung verzichten werde. Ich habe jedoch ebenso angekündigt, eine Einordnung vorzunehmen, sobald die Wortwahl noch einmal im Hohen Haus verwendet wird. Dies habe ich soeben mit der historischen Einordnung vorgenommen. Sehr geehrte Damen und Herren, vor diesem Hintergrund appelliere ich an uns alle: Lassen Sie uns die Erinnerung an die dunkelste Zeit der deutschen Geschichte wachhalten und weiterhin die richtigen Schlüsse aus ihr ziehen. Undifferenzierte, nicht eingeordnete historische Anleihen aus dieser Zeit dokumentieren das Gegenteil. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Ich komme nun zu Hinweisen zur Tagesordnung. Zu Tagesordnungspunkt 2 b wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD in der Drucksache 8/2279 bereitgestellt. Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 16 wird als Drucksache 8/2280 bereitgestellt. Eine Beratung am heutigen Tag setzt eine Fristverkürzung nach § 58 Abs. 1 in Verbindung mit § 66 Abs. 1 und § 56 Satz 4 der Geschäftsordnung voraus. Erforderlich ist eine Zweidrittelmehrheit, die ist auch unabwendbar, das heißt, es muss mit Zweidrittelmehrheit entschieden werden. Dann kommen wir zu Abstimmung. Wir beraten auf Basis der Beschlussempfehlung in der Drucksache 8/2280, das ist das, was wir abstimmen, also nicht über die Beschlussempfehlung. Die wurde logischerweise schon abgestimmt. Wer dem zustimmt, dass wir auf Basis der Beschlussempfehlung beraten, den bitte ich um das Handzeichen – wie gesagt, es ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Jetzt müssten wir zählen, würde ich sagen, weil ich keine Übersicht darüber habe, wer heute anwesend oder tatsächlich im Plenarsaal ist. Bei der Fraktion der AfD sehe ich, dass eine Abgeordnete fehlt – zwei, zwei bei Ihnen. Also noch einmal: Wer für die Beschlussempfehlung als Grundlage der Beratung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind 12 Stimmen aus der Fraktion Die Linke, das sind 6 Stimmen aus der Fraktion der SPD, das sind 15 Stimmen aus der Fraktion des BSW, das sind 23 Stimmen aus der Fraktion der CDU und dann sind – bei Ihnen fehlen zwei –, es 30 Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Das hat zur Folge, dass die Beratung auf Grundlage der Beschlussempfehlung erst im Dezember-Plenum stattfinden kann. In der heutigen Sitzung sollen zuerst die Tagungsordnungspunkte 2 a und 2 b gemeinsam aufgerufen werden. Danach soll sich der Aufruf des Tagesordnungspunkts 22 anschließen. Nach der Mittagspause sollen unter Berücksichtigung der Absetzung der Tagesordnungspunkte 35 und 36 die Tagesordnungspunkte 37 und 38 aufgerufen werden. Im Anschluss daran sollen die Tagesordnungspunkte 33, 30 und 21 in dieser Reihenfolge aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 39 ist aufgrund der Vorgabe in § 37 Abs. 7 der Geschäftsordnung auf jeden Fall aufzurufen, spätestens als letzter Punkt. Das sind die allgemeinen Hinweise. Wir kommen nun zur Feststellung der Tagesordnung. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Frau Abgeordnete Mitteldorf.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich beantrage für meine Fraktion die Absetzung des Tagesordnungspunkts 37. Hintergrund ist, dass davon auszugehen ist, dass auch dieses Mal die Wahlen nicht erfolgreich sein werden und wir dann ein Problem bekommen, wenn im Gesetz steht, dass Menschen dort vertreten sein sollen, aber diese Menschen nicht mehr gewählt werden können, weil sie schon das dritte Mal nicht gewählt worden sind. Deswegen beantrage ich die Absetzung des Tagesordnungspunkts 37 und würde zugleich ankündigen wollen, dass ich für meine Fraktion nach Feststellung der Tagesordnung eine 30-minütige Beratungspause beantrage, damit wir noch mal miteinander beraten, wie wir dann mit den nachfolgenden Tagesordnungspunkten umgehen.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Mitteldorf. Gibt es weitere Wortmeldungen? Dann würde ich zunächst über die Absetzung des Tagesordnungspunkts 37 abstimmen. Wer der Absetzung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Wer stimmt gegen die Absetzung? Wer enthält sich? Damit ist der Antrag bei Enthaltungen aus der Fraktion der AfD mehrheitlich angenommen. Damit ist Tagesordnungspunkt 37 abgesetzt. Wir haben noch den Hinweis erhalten, dass nach Feststellung der Tagesordnung eine 30-minütige Unterbrechung stattfinden soll, die im Zusammenhang mit der Beratung der nachfolgenden Tagesordnungspunkte steht. Damit ist die Beantragung in jedem Fall legitim. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen zur Tagesordnung vor, sodass ich die Tagesordnung in der geänderten Form hiermit feststelle und die Sitzung für 30 Minuten unterbreche. Die von der Fraktion Die Linke beantragte Sitzungsunterbrechung von 30 Minuten ist nun abgelaufen, sodass wir in der Plenarsitzung fortfahren. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 in seinen Teilen zur gemeinsamen Beratung auf. Gesetzentwurf der Fraktion Linke Die - Drucksache 8/1155 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 8/2239 - korrigierte Fassung ZWEITE BERATUNG Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/1269 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 8/2240 - korrigierte Fassung dazu: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/2279 dazu: Differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer in Thüringen prüfen Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/2281 ZWEITE BERATUNG Berichterstatter aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zu beiden Gesetzentwürfen ist Abgeordneter Kowalleck, den ich jetzt um die Berichterstattung bitte.
b) Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße an dieser Stelle auch ganz herzlich die Vertreter des Gemeinde- und Städtebunds und der gesamten kommunalen Familie! Wie Sie wissen, beschäftigt uns die Reform der Grundsteuer schon seit geraumer Zeit und darauf zielen die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe ab. Die Gesetzentwürfe wurden durch Beschluss des Landtags in seiner 21. Sitzung vom 20. Juni 2025 an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Ausschuss hat die Gesetzentwürfe in seiner Sitzung am 20. Juni dieses Jahres und in der Sitzung am 4. September dieses Jahres sowie in der Sitzung am 23. Oktober dieses Jahres beraten. Zu den Gesetzentwürfen wurde ein schriftliches und ein mündliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Wir hatten dazu im schriftlichen Anhörungsverfahren auch einen Fragenkatalog versandt, der beantwortet wurde, und die kommunalen Spitzenverbände standen uns zur mündlichen Anhörung auf Schloss Heidecksburg zur auswärtigen Sitzung zur Verfügung. Der Wissenschaftliche Dienst wurde mit der Erstellung einer gutachtlichen Stellungnahme zur Frage der Verfassungskonformität innerhalb eines Hauptveranlagungszeitraums vorgenommener Steuermesszahlerhöhungen beauftragt. Die gutachtliche Stellungnahme wurde unter der Gutachtennummer WD 3/25 erstattet, vergleiche hierzu Drucksache 8/2152. Die Gesetzentwürfe waren Gegenstand einer Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung des Landtags. Wir hatten ebenfalls zwei Änderungsanträge in unserer Sitzung zu beraten. Der eine kam von der Fraktion Die Linke, der weitere von den Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD. Die Gesetzentwürfe wie auch die Änderungsanträge wurden abgelehnt. Gemäß unserer Geschäftsordnung gehe ich an dieser Stelle noch mal auf die grundsätzlichen Äußerungen der Anzuhörenden ein. Das war zunächst der Gemeinde- und Städtebund. Ich hatte bereits gesagt, dass uns dieser schon in der mündlichen Anhörung zur Verfügung stand. Er hat uns ebenso eine entsprechende schriftliche Stellungnahme zugearbeitet und darauf möchte ich zunächst eingehen. Hier heißt es: „Die Einführung differenzierter Hebesätze wird wegen der damit verbundenen spezifischen Rechtsunsicherheit und der steigenden Bürokratie entschieden abgelehnt. Dies gilt im besonderen Maße für die Verpflichtung zur getrennten Ausweisung von Hebesätzen für Wohnbzw. Nichtwohngrundstücke. Aus diesen Erwägungen fordern die Gemeinden und Städte die §§ 2 und 3 im Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE sowie der § 3 im Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, BSW und SPD zu streichen. Die Erhöhung der Steuermesszahl für Nichtwohngrundstücke wird begrüßt. Die Absenkung der Steuermesszahl für Wohngrundstücke im Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, BSW und SPD kann inhaltlich nicht nachvollzogen werden und führt in Beispielsrechnungen zu weiteren Erhöhungen der Hebesätze gegenüber den im Jahr 2025 beschlossenen. Auch verwaltungspraktisch wird eine erneute Verarbeitung von 640.000 Datensätze der Landesfinanzverwaltung wegen der Änderung von zwei Steuermesszahlen als eine unnötige, aber massive Belastung der Verwaltungen und als zu teuer angesehen, wenn ein entsprechendes Ergebnis durch eine Erhöhung der Steuermesszahl für Nichtwohngrundstücke bei einer Größenordnung von rund 180.000 Bescheiden erreicht werden kann.“ So weit der Gemeinde- und Städtebund in seiner Stellungnahme. Des Weiteren hatten wir die Deutsche Steuer-Gewerkschaft angeschrieben. Diese sieht grundsätzlich die Notwendigkeit für gesetzliche Anpassungen bei der Grundsteuer, kritisiert allerdings die beiden Gesetzentwürfe. So heißt es: „Nach den bereits jetzt offensichtlichen Problemen des Bundesmodells ist davon auszugehen, dass für die kommende Hauptfeststellung/Hauptveranlagung 2029 Änderungen erforderlich werden.“ Es wird weiterhin auf den Hauptfeststellungszeitpunkt zum 01.01.2029 eingegangen, der nach Erachten der Deutschen Steuer-Gewerkschaft der geeignete Zeitpunkt für eine mögliche Änderung wäre, und es solle zunächst das Ergebnis der Evaluierung abgewartet werden. Des Weiteren hatten wir die Steuerberaterkammer Thüringen angeschrieben. Hier heißt es: „Die gerechtere und transparentere Verteilung der Steuerlast ist ein positiver Schritt. Jedoch könnte eine Erhöhung zu erheblichen Mehrbelastungen für bestimmte Eigentümer führen, insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen, die bereits unter den bestehenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen leiden. Negative Effekte auf Beschäftigung und wirtschaftliches Wachstum würden folgen.“ Weiterhin hatten wir den Bund der Steuerzahler angefragt: „Der Bund der Steuerzahler lehnt das aktuelle Bundesmodell der Grundsteuerreform entschieden ab, da er es für zu kompliziert, intransparent und ungerecht hält, und sieht es sogar als verfassungswidrig an. […] Trotz dieser Kritik wird die Grundsteuer als wichtige und stabile Einnahmequelle für die Kommunen anerkannt. Eine vollständige Abschaffung wird daher nicht gefordert, da dies die kommunale Finanzstabilität gefährden würde.“ So weit zunächst Auszüge aus den Stellungnahmen der Anzuhörenden. An dieser Stelle wünsche ich eine gute Beratung und danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
b) Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR)
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kowalleck, für die Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zu beiden Gesetzentwürfen. Ich eröffne hiermit die Aussprache und rufe Frau Abgeordnete Jary für die Fraktion der CDU auf.
b) Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR)
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein herzliches Willkommen den Besuchern auf der Tribüne und den Zuhörern am Livestream! Wohnen ist kein Luxusgut, es ist ein Grundrecht, eine Lebensnotwendigkeit und deshalb müssen wir es entschlossen entlasten. Denn was wir heute hier debattieren, ist weit mehr als eine technische Anpassung des Grundsteuergesetzes. Es geht um die Frage, ob wir die Menschen in Thüringen wirklich ernst nehmen. Unsere Antwort darauf ist klar, konkret und gerecht. Wir wollen Wohnen entlasten und das direkt, spürbar und dauerhaft. Meine Damen und Herren, genau deshalb haben Sie heute unseren Änderungsantrag zum Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform vorliegen. Dieser Antrag ist das Ergebnis intensiver Beratung und Anhörung und ein Beispiel dafür, wie konstruktive Politik funktioniert. Der Ausschussvorsitzende hat gerade umfangreich ausgeführt, was wir alles unternommen haben, um das genau und intensiv zu beraten. Wir hören zu, wir lernen und wir verbessern. Was ändert sich und warum ist das so wichtig? Wir nehmen sprachliche Präzisierung vor und ersetzen die dynamische Verweisung im Bewertungsgesetz durch eine statische. Das schafft Rechtssicherheit. Und ja, wir streichen § 3, die Option für differenzierte Hebesätze. Die intensive Diskussion und die Rückmeldungen aus den Gemeinden haben deutlich gemacht, dass die praktische Umsetzung differenzierter Hebesätze erhebliche Rechtsunsicherheiten und einen steigenden Bürokratieaufwand mit sich bringen würde. Das ist gelebte Demokratie, nicht starr an einmal gefassten Beschlüssen und Ideen festzuhalten, sondern kluge Anpassungen vorzunehmen, wenn die Praxis danach verlangt. Meine Damen und Herren, das Herzstück unseres Anliegens bleibt dabei völlig vollständig erhalten und entfaltet seine volle Wirkung: Die Entlastung von Wohngrundstücken. Wir senken die Steuermesszahl für Wohngrundstücke, also für Ein-, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum von 0,31 Promille laut des Bundesmodells auf 0,23 Promille. Und das ist keine Symbolpolitik, keine Augenwischerei, sondern eine handfeste, spürbare Entlastung für alle Thüringer Familien, für alle Mieterinnen und Mieter, für alle, die in Thüringen Wohnraum schaffen und bereits bewohnen. Gleichzeitig erhöhen wir die Steuermesszahl für Nichtwohngrundstücke, also für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke von 0,34 auf 0,59 Promille. Diese Anpassung ist keine willkürliche Umverteilung, sondern eine fundierte und gezielt berechnete Korrektur der durch das Bundesmodell entstandenen Verwerfungen. Was will hingegen die Opposition? Zur AfD muss ich nicht allzu viel sagen. Sie möchten die Grundsteuer einfach in Gänze abschaffen. Ich nehme an, dass Ihnen durchaus bewusst ist, dass die Grundsteuer die dritthöchste Einnahmequelle für unsere Kommunen darstellt, gleich nach der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer. Für 2024 sind das rund 270 Millionen Euro für die Thüringer Kommunen. Da sage ich mal stellvertretend für die kommunale Familie: Herzlichen Dank für diesen wundervollen Vorschlag.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Die Linksfraktion will die Steuermesszahl für Nichtwohngrundstücke auf 0,79 Promille anheben, während sie die 0,31 Promille beim Wohnen beibehalten will. Ich erkenne das gemeinsame Ziel, auch die Linken wollen das Wohnen entlasten. Aber ihr Weg dorthin führt in eine Sackgasse. Denn er stellt im Gegensatz zu unserem Vorschlag nicht sicher, dass die Entlastung auch in allen Kommunen ankommt. Zudem sieht der Vorschlag der Linken die Möglichkeit vor, differenzierte Hebesätze einzuführen, und das bereits ab 2026, obwohl sich die Kommunen deutlich dagegen ausgesprochen haben. Meine Damen und Herren, ich bin ja bereits schon kurz darauf eingegangen, dass wir mit unserem Antrag einen anderen Weg gehen und das aus guten Gründen. Lassen Sie es mich noch mal auf den Punkt bringen. Erstens, wir schaffen echte Entlastung dort, wo sie sozial geboten ist – beim Wohnen. Weniger Grundsteuer für Wohngrundstücke bedeutet konkret mehr Geld im Portemonnaie der Familien, geringere Nebenkosten für Mieterinnen und Mieter, mehr Spielraum für alle, die in Thüringen ein Zuhause haben oder sich dieses schaffen wollen. Zweitens, wir wahren die kommunale Handlungsfähigkeit. Die Grundsteuer A und B führte im Jahr 2023 in Thüringen zu einem Aufkommen von knapp 254 Millionen Euro. Diese Einnahmen sind für unsere Gemeinden existenziell wichtig. Sie finanzieren Schwimmbäder, Bibliotheken, Straßen, Kindergärten, all das, was unsere Gemeinden lebenswert und liebenswert macht. Drittens, wir bleiben verfassungskonform. Das Bundesverfassungsgericht hat uns 2018 einen klaren Reformauftrag erteilt. Die alte Einheitsbewertung war verfassungswidrig. Wir setzen diesen Auftrag auf sozial gerechte, praktisch umsetzbare und rechtlich solide Art und Weise um. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns auch über die Kosten sprechen. Ja, diese Veränderung kostet Geld. Die Finanzämter müssen ca. 740.000 neue Grundsteuermessbescheide erstellen, drucken und versenden. Anschließend müssen die Gemeinden die geänderten Datensätze verarbeiten, um die Aufkommensneutralität zu gewährleisten. Hier bliebe noch für ca. 80 Prozent der Gemeinden ein Anpassungsbedarf der Hebesätze und damit ebenfalls die Erstellung neuer Grundsteuerbescheide. Aber diese Investition in Gerechtigkeit und soziale Balance ist gut angelegt und auch bereits eingeplant, vorbereitet im Finanzministerium. Was wäre denn die Alternative? Was wäre denn, wenn wir dieses Gesetz nicht auf den Weg bringen? Ganz einfach, alles bliebe, wie es ist. Eine Grundsteuerreform mit all den Konstruktionsfehlern, die uns das Bundesmodell beschert und Ungerechtigkeiten auf ganzer Linie produziert. Gemeinden mit vielen Industrie- und Geschäftsgrundstücken mussten ihre Hebesätze drastisch anheben mit der Folge, dass auch Wohngrundstücke stärker belastet wurden. Das war ein Konstruktionsfehler. Und da kann ich meinen Koalitionspartner an dieser Stelle auch nicht verschonen. Aber wir korrigieren den jetzt gemeinsam.
(Beifall CDU, BSW)
Und genau hier setzt unsere Reform an. Durch die Absenkung der Steuermesszahl für Wohngrundstücke korrigieren wir diese ungewollte Mehrbelastung und bringen die Balance zurück. Meine Damen und Herren, mit unserem Änderungsantrag zeigen wir, dass wir pragmatisch handeln können. Wir streichen die differenzierten Hebesätze, weil die Praxis gezeigt hat, dass sie mehr Probleme schaffen als lösen würden. Aber wir halten am Kern fest, an der Entlastung für Wohngrundstücke. Die Fraktionen von BSW, CDU und SPD haben gemeinsam mit der Landesregierung an diesem Gesetzentwurf und an den Änderungsanträgen gearbeitet. Wir alle wollen, dass die Grundsteuerreform gerecht wird. Nutzen wir diesen Vorschlag, damit diese Reform nicht nur verfassungskonform, sondern auch sozial ausgewogen wird. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass diese Grundsteuerreform gelingt. Lassen Sie uns Wohnen entlasten, konkret und spürbar. Lassen Sie uns unseren Gemeinden die Werkzeuge geben, die sie brauchen, nämlich die Möglichkeit, ihre Hebesätze eigenverantwortlich zu gestalten. Und lassen Sie uns die Aufkommensneutralität durch die kommunale Selbstverwaltung sichern und nicht durch staatliche Bevormundung. Unser Gesetz ist ein Bekenntnis zur Balance. Balance zwischen sozialer Gerechtigkeit und wirtschaftlicher Vernunft. Balance zwischen Landesregelung und kommunaler Eigenverantwortung. Balance zwischen Schutz des Wohnens und der Wahrung der kommunalen Handlungsfähigkeit. Mit unserem Änderungsantrag gehen wir den Weg der Verantwortung, den Weg der Klugheit und den Weg der Balance. Ich bitte Sie daher herzlich um Ihre Unterstützung für diesen wichtigen Änderungsantrag und freue mich auf eine konstruktive Debatte. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
b) Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR)
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen, liebe Landsleute! Wir stehen heute in der zweiten Lesung zu zwei Gesetzentwürfen, die im Haushaltsund Finanzausschuss krachend durchgefallen sind. Und das war für unseren Freistaat gut so.
(Beifall AfD)
Werte Kollegen, wenn es heute dabei bleiben sollte, wäre das ein Sieg der Vernunft über den im Raum stehenden bürokratischen Wahnsinn. Meine Fraktion wird auch heute wieder mit einem klaren Nein versuchen, das Steuerchaos zu verhindern, das die bereits vorhandene Grundsteuerreform noch tiefer ins Elend treiben würde. Zuerst ein Blick auf die Realitäten in unseren Finanzämtern: Wir haben in der letzten Haushaltsverhandlung im HuFA aus erster Hand vom Abteilungsleiter der Finanzämter Folgendes erfahren: Bislang liegen 207.000 Einsprüche zur Grundsteuerreform – Stichtag 01.01.2022 – vor. Davon wurden 63.000 erledigt. Vor dem Finanzgericht Gotha hängen 19 Verfahren an, inklusive ruhender Verfahren. Was fehlt? Es fehlt eine Übersicht, wie viele der erledigten Einsprüche zugunsten der Bürger entschieden wurden. Wir wollten weiter wissen, wie viele denn noch unbearbeitet sind und wie viele den Rechtsbehelfsstellen vorliegen. Die unbefriedigende Antwort: Man weiß es nicht, da keine Aufzeichnungen geführt werden. Auch auf die Frage, wie viele Verfahren auf Gutachten oder Ortstermine warten, keine belastbare Auskunft. Wie lange die durchschnittliche Bearbeitungszeit denn sei? Schulterzucken. Wie viele Fälle ein Mitarbeiter pro Tag schaffen würde? Schulterzucken. Und unsere Verwaltung, die schon jetzt im Chaos versinkt, will man nun mit neuen Aufgaben belasten? Ist das Ihr Ernst? Werte Kollegen, die Kosten dazu sprechen Bände. Für Bescheide, Schriftverkehr und Porto plant die Landesregierung 700.000 Euro für 2026 und 300.000 Euro für 2027 ein. Begründung: 850.000 neue Bescheide, Frau Jary. Und da braucht es dieses Geld für Porto, werte Kollegen. Porto ist der Maßstab für staatliche Planung geworden – nicht etwa Effizienz, nicht Entlastung, sondern schlicht das Porto, Frau Jary.
(Beifall AfD)
Irgendwie passt das zu dieser ganzen Angelegenheit. Für Vertretungs- und Aushilfskräfte will man jeweils rund 1,2 Millionen Euro einplanen. Insgesamt drei Leute pro Finanzamt sollen das stemmen. Und obwohl der Abteilungsleiter selbst einräumt, dass die Einspruchsflut kaum zu bewältigen ist, werden keine neuen zusätzlichen Kräfte für die Bearbeitung vorgesehen. Mein Fazit: alles auf den Knochen der vorhandenen Belegschaft. Fortbildungskosten? Schlicht keine. Die Antwort der Regierung: Es ist kein Sachaufwand entstanden, da keine externen Dozenten eingesetzt werden. Das erklärt so einiges. Vermutlich versteht deshalb niemand mehr die Bescheide, nicht mal diejenigen, die sie verschicken. Werte Kollegen, was steht also heute auf dem Spiel? Wenn die Pläne der Brombeerkoalition und der Linken heute durchkommen sollten, stürzen Finanzämter und Finanzgerichte in ein noch größeres Chaos als jetzt schon. Folge daraus: neue Bewertungsgrundlagen, neue Bescheide und mit stabiler Sicherheit neue Klagen. Denn, werte prälegislative Einheitspartei, jeder Grundsteuerbescheid ist ein Dauerverwaltungsakt – Stichwort „Vertrauensschutz“, Frau Jary. Ein Bürger darf sieben Jahre darauf vertrauen. Und nun will man diesen Rechtsfrieden aufbrechen? Schlichter Wahnsinn. Wie immer unter Ihrer Regie wird der Bürger die Zeche zahlen. Er muss die Zeche zahlen, die Sie verzapfen wollen, ob er will oder nicht.
(Zwischenruf Abg. Jary, CDU: … Das haben
Sie nicht verstanden!) Werte Kollegen, die Wahrheit ist doch, diese Grundsteuer ist nicht mehr reformierbar – gestern nicht, heute nicht, morgen nicht, überhaupt nicht. Sie ist ein bürokratisches Monster, das keiner mehr versteht und das selbst unsere Verwaltungen überfordert. Wir, die Alternative für Deutschland, stehen dafür, das zu beenden, nicht zu verschlimmern.
(Beifall AfD)(Unruhe CDU)
Das Vertrauen der Bürger in die Gerechtigkeit des Staats, Frau Jary, erodiert Stück für Stück, Tag für Tag mit solchen Entwürfen.
(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Wer greift
denn die Institutionen an?) Deshalb sage ich klar und ohne Wenn und Aber: Wenn wir im Bund regieren, Kollege, schaffen wir die Grundsteuer ab.
(Beifall AfD)
Wir wollen gerechte Finanzströme für die Kommunen. Was wir nicht wollen, ist eine Steuer, die mehr kostet, als sie einzubringen scheint. Das geht zum Beispiel durch eine stärkere Beteiligung der Kommunen an der Einkommensteuer, durch Ausgabendisziplin und, werte Kollegen, durch ein Ende der Geldverschwendung in ideologischen Projekten.
(Beifall AfD)
Werte prälegislative Einheitspartei Thüringen, ich traue es Ihnen durchaus zu, dass Sie sich im Hinterzimmer noch mal zusammengesetzt haben, um diesen politischen Scherbenhaufen doch noch irgendwie durchzuwinken. Schauen Sie, wer ernsthaft glaubt, dieses tote Pferd namens „Grundsteuerreform“ noch reiten zu können, der bringt auch ein halbes Huhn zum Tierarzt. Ich sage Ihnen, eine solche Hinterzimmereinigung wäre ein weiterer Verrat von den vielen bereits vorhandenen an uns Thüringern.
(Beifall AfD)
Sie wäre aus meiner Sicht ein weiterer Beweis, dass diese Koalition nicht regiert, sondern nur verwaltet, dass Sie jedes Maß an Vernunft über Bord werfen, nur um nicht zugeben zu müssen, dass Sie gescheitert sind. Werte Kollegen, wir brauchen keine Scheinlösungen aus dem Hinterzimmer. Wir Thüringer brauchen Klarheit, Mut und Ehrlichkeit. Dafür stehen wir, die Alternative für Deutschland.
(Beifall AfD)
Wir sind tatsächlich die einzige Fraktion, die den Bürger nicht als Steuerobjekt sieht, sondern als Partner. Wir sind die einzige Fraktion, die sparen und haushalten will, statt sich am Freistaat und seinen Bürgern zu vergehen, und wir sind die einzige Fraktion, die den Mut hat zu sagen: Schluss mit diesem Irrsinn. Machen Sie Schluss damit. Danke.
(Beifall AfD)
b) Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste – ein bisschen leiser wäre ganz nett. Fangen wir damit schon mal an. Als ich mich vor einer Woche erstmalig an die Vorbereitung dieser Rede gemacht habe, ging ich ganz ehrlich davon aus, dass es sich eigentlich um eine ganz gewöhnliche technische Haushaltsrede handeln würde ohne große Kontroversen. Ich war überzeugt, dass die Grundsteuerreform mit einer soliden Mehrheit beschlossen wird. Schließlich dachte ich, es würde doch keine Partei ernsthaft gegen eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger beim Wohnen stimmen.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Sie meinen,
dann braucht keiner für die Abschaffung werben?) Doch. Nach der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses in der vergangenen Woche wurde ich doch eines Besseren belehrt. Dort fand der Gesetzentwurf der Regierungskoalition zunächst tatsächlich keine Mehrheit. Linke und AfD haben in einem bemerkenswerten Schulterschluss
(Unruhe Die Linke)
den Entwurf abgelehnt und damit gegen eine Senkung der Grundsteuer gestimmt. Okay, beide Fraktionen, das muss man zugeben, haben eigene Vorstellungen eingebracht, die Linke sogar einen eigenen Gesetzentwurf. Die AfD fordert – das haben Sie ja eben gesagt, Herr Abicht – in einem älteren Antrag sogar die vollständige Abschaffung der Grundsteuer und möchte bis dahin die Grundsteuer aussetzen, und die Steuerausfälle sollen über den Bundeshaushalt ausgeglichen werden. Das klingt natürlich – das machen Sie ja immer gern mit den Bürgern – auf den ersten Blick sehr verlockend, geradezu traumhaft. Aber Sie wissen ganz genau, Herr Abicht – da brauchen Sie auch nicht zu lamentieren –, dass das sowohl finanz- als auch verfassungsrechtlich völlig unrealistisch ist. Es ist reine Symbolpolitik. Sie streuen den Menschen Sand in die Augen und machen ihnen etwas vor. Es gibt nahezu kein einziges Land auf der Erde außer ein paar Zwergstaaten, drei Bananenrepubliken und ein paar Finanzoasen, die keine Grundsteuer erheben. Warum auch? Warum ist das so? Weil man das braucht.
(Beifall BSW)
Sie wollen die Grundsteuer abschaffen und auf der anderen Seite mehr Geld ausgeben, ohne zu sagen, woher das Geld kommen soll, mit dem Sie handeln wollen. Das ist nicht verantwortungsvoll. Das ist politische Rosinenpickerei und funktioniert natürlich in der Praxis nicht. Herr Abicht, insoweit muss ich auch ehrlich sagen, was Sie jetzt in Ihrer Rede dazu gesagt haben, das ist absolut hanebüchen. Sie werfen uns vor, wir wollen hier dem Bürger irgendwas vormachen. Sie rechnen hier irgendwas vor. Dabei sind Sie die Partei, die mit dem, was Sie jetzt sagen, das klare Nein zur Grundsteuer, den Bürger hier bescheißt, will ich mal so sagen. Von uns kriegen sie eine 26prozentige Entlastung, von Ihnen kriegen sie nichts.
(Beifall BSW)
Das ist das, was wahr ist. Aber gut, lassen wir mal das Grundsätzliche.
(Unruhe AfD)
Selbst wenn die vollständige Abschaffung der Grundsteuer unrealistisch und so nicht machbar ist, so steckt in Ihrer Forderung ein Anliegen. Sie wollen mit der Abschaffung zumindest auf den ersten Blick auch eine Entlastung. Okay, das wollen wir auch. Wir wollen es allerdings auf eine machbare Art und Weise, realistisch, rechtssicher und fair, und Sie wollen es mit einer Maßnahme, die wissentlich nicht geht. Sie machen den Menschen was vor und lehnen es im Ergebnis ab und das geht nicht. Darum appelliere ich sogar noch mal an Sie, obwohl Sie ganz klar hier gesagt haben, Sie wollen heute mit Nein stimmen: Überdenken Sie Ihre ablehnende Haltung. Wenn Sie es mit der Entlastung der Menschen in Thüringen wirklich ernst meinen, also den Menschen, zu denen Sie ja sehr rege Kontakt haben – Sie sind ja sehr präsent, das kann man nicht verhehlen, das machen Sie ja recht gut –, dann stimmen Sie heute zu. Das wäre mal etwas, das die Bürger wirklich kriegen würden.
(Unruhe AfD)
Dann machen Sie mal eine Pause, gehen Sie noch mal in sich, denken Sie an die Bürgerinnen und Bürger und unseren Freistaat und nicht an Ihre Parteipolitik, dann können Sie heute was Gutes tun.
(Beifall CDU)
Sollten Sie dennoch dagegenstimmen, sage ich Ihnen ganz klar, dann müssen Sie den Menschen wirklich erklären, warum Sie so eine spürbare Entlastung ablehnen wollen. 26 Prozent, das macht sich sehr deutlich bemerkbar. Das müssen Sie ihnen dann an Ihren vielen Ständen wirklich erklären. Ich werde jedenfalls unermüdlich, wenn ich mit den Leuten rede, sagen: Guckt auf die AfD, die verspricht euch alles und gibt euch nichts.
(Beifall CDU, BSW, SPD)(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Haben
Sie mal in Ihr Landeswahlprogramm geguckt?) Teilweise gilt das natürlich auch ein bisschen für die Linke. Da muss man es ein bisschen differenzieren. Ihr alternativer Entwurf, den Sie eingebracht haben, ist allerdings, was die Entlastung der Wohngrundstücke angeht, nicht so ganz unterschiedlich zum Entwurf der Regierung. Der Unterschied liegt im Weg dahin. Die Regierung schlägt vor – das hat die Kollegin Jary ja schon ausgeführt, deshalb kann ich das kurzfassen –, beide Steuermesszahlen anzupassen, für Wohngrundstücke eine Senkung von 0,31 auf 0,23 Promille, für die Nichtwohngrundstücke eine Anhebung von 0,34 auf 0,59 Promille. Damit bleibt das Verhältnis zwischen Wohnen und Nichtwohnen ausgewogen. Die Aufkommensneutralität bleibt gewahrt. Die Kommunen sind weiter handlungsfähig. Die Linke möchte hingegen nur die Steuermesszahl für Nichtwohnen auf 0,79 Promille ändern und die für Wohnen unverändert lassen. Das Problem dabei ist aber, dass dann die Entlastung nicht automatisch käme. Sie hinge davon ab, ob die Kommunen die Hebesätze tatsächlich anpassen, und das – das ist auch schon ausgeführt worden – können viele Kommunen vielleicht gar nicht, weil sich viele Kommunen mittlerweile leider in der Haushaltssicherung befinden und das gegebenenfalls aus juristischen Gründen schon gar nicht tun können. Man darf auch nicht unerwähnt lassen, dass die Zahl derer, die in diese Haushaltssicherung gehen müssen, leider stetig zunimmt. Und wenn ich dann jetzt noch mal nachdenken würde, diesen populistischen Vorschlag der AfD umzusetzen und eine Abschaffung der drittstärksten Einnahmequelle hier zu wollen, und das aus den Geldern refinanzieren zu wollen, was gar nicht geht und dann ja woanders fehlen würde, nämlich beim Bund, dann wäre das noch katastrophaler als ohnehin schon. Damit würde also die sichere Entlastung, die wir den Bürgerinnen und Bürgern versprochen haben, schlicht ausbleiben. Der Regierungsentwurf hingegen garantiert diese Entlastung verbindlich um durchschnittlich 26 Prozent. Darum auch hier, um das zu verhindern, was letzte Woche im Haushalts- und Finanzausschuss passiert ist, mein Appell an die Kolleginnen und Kollegen der Linken: Wenn Sie sagen, und das sagen Sie ja, dass Sie die Bürgerinnen und Bürger entlasten wollen, dann stimmen Sie heute zu. Es wäre doch absurd, dieses Ziel zu verfehlen,
(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke:
Mit Absurdität kennen Sie sich ja aus!) nur weil Sie es über einen anderen Weg tun wollen. Überlegen Sie sich gut, ob Sie nach einer möglichen Ablehnung des Gesetzentwurfs vor die Bürgerinnen und Bürger des Landes treten wollen, ebenso wie die AfD, und erklären wollen, Sie haben dem Grundsteuerentlastungsgesetz nicht zugestimmt, die Bürger nicht entlastet. Sagen Sie dann den Bürgern, warum Sie ihnen weniger Geld in der Tasche lassen wollen, als das mit dem Entlastungsgesetz der Regierung der Fall ist.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Daher noch mal an alle hier im Parlament, an beide Seiten: Denken Sie an den eigentlichen Grund und Inhalt unserer Arbeit. Erkennen Sie, für wen und wofür Sie diese Arbeit machen, wem Sie mit der Arbeit dienen sollen. Nicht uns, nicht unseren Parteien, sondern den Bürgerinnen und Bürgern und dem Land. Am Ende geht es nicht um Parteipolitik,
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Doch!)
nicht um Ideologie – nein! –, nicht um das KleinKlein der Verfahren. Das geht jetzt ein bisschen in Ihre Richtung, weil Sie gehen ja in dieselbe Richtung. Es geht um das Wohl der Menschen in unserem Land – spürbare Entlastung, Verlässlichkeit und Gerechtigkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Lassen Sie uns deshalb in diesem Interesse gemeinsam handeln. Deshalb: Gehen Sie wirklich noch mal in sich, ob, auch wenn es nicht alles ist, was Sie wollen, es sich nicht lohnt, zumindest ein Mehr zum Wohle der Bürger zu schaffen. Und deshalb hoffe ich auf Ihre verantwortungsvolle, vernünftige, ideologiefreie und weise Entscheidung. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
b) Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR)
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kästner. Ich möchte noch sagen, Sie haben einen Begriff in Ihrer Rede verwendet, der der Würde des Hauses nicht angemessen ist. Ich bitte Sie, das in Zukunft zu unterlassen.
(Zwischenruf Abg. Kästner, BSW: Welchen?)
Aus der Fäkalsprache, mehr will ich dazu nicht sagen.
(Zwischenruf Abg. Kästner, BSW: Ich ent-
schuldige mich dafür!) Okay. Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Hande für die Fraktion Die Linke auf.
b) Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht noch eine Anmerkung zu dem, was wir gerade von Kollege Kästner gehört haben. Also, Herr Kollege Kästner, Ihre Rede gerade, die, muss ich leider sagen, war inhaltlich sehr, sehr dünn. Sie war vom Stil her unterirdisch. Und das Maß, wie Sie hier Tatsachen versuchen zu verdrehen, was auch insbesondere das Abstimmungsverhalten meiner Fraktion betrifft, ist schon bemerkenswert. Aber ich versuche gleich noch mal darauf einzugehen. Es wurden bereits einige inhaltliche Dinge angesprochen. Frau Jary sagte hier, und das möchte ich noch mal bekräftigen, dass der von uns eingereichte Gesetzentwurf natürlich darauf abzielt, Mieterinnen und Mieter, Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer zu entlasten und die Unwucht, die entstanden ist, entsprechend auszugleichen, dass unser Gesetzentwurf genauso wie der Gesetzentwurf der Brombeere eben dieses Ziel verfolgt. Herr Kästner, wenn Sie dann sagen, dass wir als Linke Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer nicht entlasten wöllten, dann widersprechen Sie Ihrer eigenen Koalitionspartnerin und das ist für mein Dafürhalten doch schon sehr spiegelbildlich für das Gesamtverhalten in der Regierungskoalition.
(Beifall Die Linke)
Ohne noch weiter auf Steuermesszahlen für Wohnen und Nichtwohnen, oder differenzierte Hebesätze einzugehen, was, wie Kollege Hey wahrscheinlich sagen würde, für die steuerpolitischen Feinschmecker unter uns, ein Wohlgenuss wäre, möchte ich doch sehr gern nochmal auf die Historie eingehen. Grundlage für das Handeln hier, wie auch bereits in der Vergangenheit bei der Reform der Grundsteuer, war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2018, dass die Grundlage zur Berechnung entsprechend verfassungswidrig ist. Der Bund hat daraufhin das sogenannte Bundesmodell, eine Vorlage, zur Verfügung gestellt, vereinfacht gesprochen, und den Ländern eine entsprechende Klausel eingeräumt, diese anzuwenden oder von dieser abzuweichen. Thüringen hat sich seinerzeit dazu entschieden, dem Bundesmodell zu folgen, mit den entsprechenden Ergebnissen, die wir nun beobachten müssen, leider beobachten müssen, nämlich dass Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer, damit auch Mieter, entsprechend teilweise enorm mehr belastet werden und dafür die Nichtwohngrundstücke, in Klammern Gewerbe, entlastet werden, teilweise auch drastisch entlastet werden. Daraufhin hat die Koalition, die Landesregierung im März, Mitte März war das, glaube ich, angekündigt, entsprechend aktiv werden zu wollen. Leider ist wochenlang nichts passiert. Was der Grund war, dass meine Fraktion im Mai dann einen entsprechenden Gesetzentwurf eingereicht hat, der – wie Sie auch in der Pressemitteilung der Ministerin nachlesen können – genau den Vorstellungen entsprach bzw. entspricht, die die Finanzministerin seinerzeit geäußert hat, nämlich die Möglichkeit differenzierter Hebesätze, die Möglichkeit, diese differenzierten Hebesätze ab 2026 einzuführen, natürlich sozusagen einen Mix aus Hebesätzen, und die entsprechende Ausbringung von Steuermesszahlen anzuwenden. Das haben wir aufgegriffen in dem Gesetzentwurf und diesen entsprechend eingebracht. Dann irgendwann ein paar Wochen später kam dann ein entsprechender Gesetzentwurf der Regierungskoalition in den Landtag. Wie Sie nun gehört haben, wurden beide in den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen und dort mit den entsprechenden Ergebnissen beraten. Wir, das heißt, die Fraktion Die Linke, haben unsererseits im Ergebnis der Beratungen gesagt, dass für uns das primäre Ziel ist, eine möglichst schnelle Entlastung der Wohneigentümer herbeizuführen, dafür zu sorgen, dass noch im Jahr 2026 eine entsprechende Entlastung auch wirksam werden kann. Mit jedem Tag, mit jeder Woche, mit jedem Monat der Verzögerung ist dieses Ziel – muss man ehrlicherweise sagen – immer schwieriger geworden. Wir haben in einem zweiten Punkt festgestellt bzw. als Ergebnis der Beratung auch mitgenommen, dass wir den Weg über die Ausbringung einer neuen Steuermesszahl, nämlich nur für Nichtwohngrundstücke, also Gewerbe, gehen wollen, um den Aufwand für die Einführung der neuen Grundsteuer und die Ausbringung der neuen Grundsteuer in der Verwaltung gering zu halten. Es beträfe nur 140.000 Messbescheide, die neu erlassen werden müssten, anstatt der genannten 865.000 Bescheide. Daher kann ich nur sagen, wollten wir den Prozess nicht nur vereinfachen und verschlanken, sondern damit entsprechend auch beschleunigen.
(Beifall Die Linke)
Die differenzierten Hebesätze sind ein Punkt, bei dem auch wir festgestellt haben, dass die kommunalen Spitzenverbände dazu durchaus Skepsis geäußert haben und das Recht ihrer kommunalen Selbstverwaltung an der Stelle nicht ausüben wollen/können. Das mag dahingestellt sein. Wir haben – und das ist Ihnen jetzt als Tischvorlage ausgeteilt worden – noch einen entsprechenden Entschließungsantrag in das parlamentarische Verfahren gegeben, wo wir zumindest diesen Punkt einmal genauer betrachten, um ihn dann zu einem späteren Zeitpunkt noch mal entsprechend bewerten zu können. Das alles steht dem Grundziel einer Entlastung von Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern absolut nicht entgegen. Auch wir verfolgen nach wie vor dieses Ziel. Wir wollen eine nach wie vor zügige Umsetzung, wenngleich sie mittlerweile – das hatte ich gesagt – sehr sportlich geworden ist. Deswegen lassen Sie uns zu einer schnellen Entscheidung kommen! Lassen Sie uns die Frage der differenzierten Hebesätze in einem Jahr vielleicht noch mal diskutieren und auswerten, um dann gegebenenfalls noch mal darüber entscheiden zu können, welchen Korrekturbedarf wir gegebenenfalls an dem vorliegenden Gesetzentwurf noch sehen. Für uns, für meine Fraktion, die Fraktion Die Linke, steht aber hier an erster Stelle, eine Entlastung der Bürger, die Mieter bzw. Eigentümer von Wohneigentum sind, nicht weiter zu verzögern. Ein entsprechendes Abstimmungsverhalten unsererseits werden wir dann in der Folge von der Entwicklung abhängig machen und entsprechend auch diesen Punkt deutlich machen. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
b) Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR)
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer und ich begrüße auch noch mal die Vertreter des Gemeinde- und Städtebunds, der Spitzenverbände, hier, die ja ganz maßgeblich auch mit an einer weiteren Reform der Reform beteiligt sein werden. Seien Sie gegrüßt!
(Beifall SPD)
Ich steige damit ein, wir sprechen hier über die Reform der Reform. Das ist, glaube ich, nichts, was Politiker gern machen. Aber wir mussten nach der ersten Umsetzung eingestehen, dass nach der Grundsteuerreform tatsächlich das Wohnen in einem Übermaß mehr belastet worden ist, dass das Wohnen einfach teurer wird und das ist insgesamt nicht im Ansinnen, denke ich, von vielen hier im Haus. Ich will ganz kurz, aber wirklich nur ganz kurz in Richtung AfD sagen, es ist unredlich, immer wieder davon zu sprechen, die Grundsteuer abzuschaffen, weil, man kann das wie bei vielen anderen Steuern, das werden Sie wahrscheinlich auch tun, auch versprechen. Nichtsdestotrotz: Staat, Staatswesen, Infrastruktur und auch ein Sozialstaat müssen sich irgendwo heraus finanzieren. Es ist einfach unredlich, den Menschen da draußen zu versprechen, dass es eine Grundsteuer nicht braucht. Jeder Gemeinderat, jeder Stadtrat und auch jeder Bürgermeister wird Ihnen genau das Gegenteil sagen, denn das ist einfach eine Einnahme der Kommunen selber, über die sie verfügen können, über die sie Kindergärten finanzieren, über die sie ihre Gemeindestraßen auch mit sanieren. Es ist unredlich, so was immer wieder nach draußen zu tragen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Es ist einfach zu hoffen, dass Sie nie an die Macht kommen, und ich bin mir auch ganz sicher, selbst wenn Sie das wären, Sie würden es gar nicht so umsetzen können, weil es nicht finanzierbar ist. Aber jetzt zum Thema: Wir haben tatsächlich – das hat Kollege Hande eben auch schon gesagt – zwei sehr ähnliche Gesetzentwürfe vorliegen. Sie ähneln sich vor allem in dem Thema im Grundentwurf, dass ursprünglich differenzierte Hebesätze in den Kommunen möglich gemacht werden sollten und dann gibt es noch die Nickligkeiten bei den Messzahlen, dazu komme ich dann gleich noch. Wir haben uns in den letzten Wochen und auch Monaten sehr intensiv nicht nur im Haushalts- und Finanzausschuss, sondern sicher auch jeder in seiner Fraktion damit auseinandergesetzt, auch wir in der Brombeerkoalition natürlich. Es gab zahllose politische Beratungen dazu. Ja, in dieser Zeit sind auch unter den Parlamentariern viele Ideen entwickelt und auch einige Ansätze, wie sie in den Gesetzentwürfen standen, überdacht worden. Doch eines ist konstant geblieben: das Ziel, die klare und unmissverständliche Forderung der Bürgerinnen und Bürger im Land nach einer spürbaren Entlastung bei der Grundsteuer für Wohngrundstücke. Denn Wohnen ist ein Grundbedürfnis, das für jede und jeden von uns eine zentrale Rolle spielt. Deshalb ist es folgerichtig, dass wir jetzt gezielt die Eigenheimbesitzer, aber auch – das sage ich auch ganz deutlich – die Mieterinnen und Mieter über die Umlagen entlasten wollen, wie es bei uns auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.
(Beifall BSW, SPD)
Die Steuermesszahl für Wohngrundstücke soll von 0,31 auf 0,23 Promille abgesenkt und die Messzahl für Nichtwohnen leicht erhöht werden. Und das nicht immer so leicht verständliche Zusammenspiel tatsächlich von Messzahlen, die wir im Land bestimmen als Landesgesetzgeber und der Hebesatzanpassung, die dann in den Kommunen geschieht, wird dazu beitragen, dass das Wohnen insgesamt entlastet werden kann. Oder, ganz kurz gesagt: Wir machen Wohnen bezahlbarer und sorgen dafür, dass die Grundsteuer nun endlich gerechter verteilt wird. Wir machen das einfach statt kompliziert.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Sehr geehrte Damen und Herren, mit unserem Änderungsantrag machen wir außerdem deutlich, dass wir die Bedenken unserer Kommunen sehr ernst nehmen. Wir wollen, dass diese Reform keine unnötige Bürokratie oder Rechtsunsicherheiten in den Kommunen verursacht. Die Spitzenverbände, lieber Roland Hande, hast du eben gesagt, stehen dem skeptisch gegenüber, aber ich sage, die Anhörungen, die wir hatten, auch schriftlich, sind sehr eindeutig. Deswegen werden wir und wollen wir mit dem Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung heute auf die Möglichkeit der differenzierten Hebesätze gänzlich verzichten. Ich zitiere mal kurz aus der Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebunds: „Die Gemeinden und Städte lehnen die (optionale) Einführung unterschiedlicher – sogenannter ‚differenzierter‘ Hebesätze – entschieden ab.“ Dann gibt es zahlreiche, auch juristische Ausführungen, warum das so ist. Wir haben diese Sorge ernst genommen und setzen jetzt stattdessen auf ein bewährtes Verfahren, umgangssprachlich heißt es das „sächsische Modell“, indem wir einfach nur die Messzahlen anpassen und keine eigenen Sonderwege im Land Thüringen gehen wollen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, dazu gehört in der ehrlichen Diskussion auch, eine exakt aufkommensneutrale Regelung für alle Kommunen lässt sich auch in diesem Fall der Neubewertung der Grundstücke nicht immer gewährleisten. Das hat einfach damit zu tun, dass diese Messzahlen auf Basis von Durchschnittswerten und landeseinheitlichen Festlegungen bestimmt werden. Trotzdem werden wir mit unseren Messzahlen sehr nah an eine Aufkommensneutralität herankommen. Dennoch wird der Großteil der Bürgerinnen und Bürger eben von unserem Gesetzentwurf profitieren und eine spürbare Entlastung erfahren. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sowohl der Änderungsantrag der Linken als auch unser eigener Änderungsantrag – das wurde schon gesagt – wurde im HuFA leider mit einer negativen Beschlussempfehlung versehen. Wir haben bis heute immer wieder Gesprächsbereitschaft signalisiert in der Hoffnung, gemeinsam im Interesse der Bürgerinnen und Bürger eine echte Entlastung zu erreichen. Denn leider wurde der Gesetzentwurf in den letzten Tagen ein bisschen mehr zum politischen Scharmützel. Es ist nicht nur enttäuschend, sondern völlig unnötig. Denn im Land interessiert es am Ende niemanden, wer letztendlich politisch angeblich mehr durchgesetzt hat – im letzten Halbsatz nach dem Komma, sage ich immer gern. Was zählt, ist das Ergebnis. Und es ist die spürbare Entlastung, die am Ende auf dem Bescheid und später auf dem Kontoauszug der Wohneigentümer oder der Mieterinnen und Mieter steht. Mehr Pragmatismus und weniger politisches Kalkül hätte dieser Debatte sehr gutgetan.
(Beifall BSW, SPD)
Denn tatsächlich haben wir ein gemeinsames Ziel. Wir wollen Wohnen entlasten, nur der aufgezeigte Weg zwischen dem Gesetzentwurf der Linken und unserem Gesetzentwurf ist rein technisch ein anderer. Von daher werbe ich an dieser Stelle noch mal um Zustimmung in Richtung der Fraktion Die Linke und ich will auch noch ganz kurz auf den jetzt eingereichten Entschließungsantrag eingehen, der noch mal das Thema der differenzierten Hebesätze aufgreift. Ich kann dem erst mal so zustimmen, will aber auch sagen, dass ich alleine aufgrund der sehr ausführlichen Anhörung der Spitzenverbände nicht sehe, dass wir in einem Jahr grundsätzlich andere Auffassungen durch die Landesregierung bekommen. Denn wir haben eine hohe Rechtsunsicherheit, wenn wir Hebesatzänderungen differenziert zulassen. Die Kommunen befürchten eine hohe Klageflut. Und das sieht man tatsächlich in anderen Ländern, die dieses Modell so umgesetzt haben, dass dort Kommunen in hohem Maße beklagt werden. Ich glaube, das ist nicht in unser aller Interesse. Ich werbe für Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, er entlastet unsere Bürger, er entlastet Wohneigentum, und sage vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
b) Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR)
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Merz. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir zwei Wortmeldungen vor, Herr Kästner und dann Herr Abgeordneter Höcke.
(Zwischenruf Abg. Kästner, BSW: In welcher
Reihenfolge?) Herr Abicht auch? Okay. Sie können sich gern verständigen. Ich hatte Herrn Kästner zuerst gesehen. Dann spricht Herr Kästner zuerst, dann Herr Abicht und dann Herr Höcke. Machen wir es so.
b) Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR)
Auch nur ganz kurz, Herr Kollege Hande, an Sie und Ihre Fraktion gerichtet. Ich hatte nicht unerwähnt gelassen, dass Sie das Wohnen auch entlasten wollen. Das hatte ich tatsächlich in meiner Rede mit drin. Wenn ich es nicht deutlich genug betont habe, dann möchte ich es noch mal klarstellen. Sie haben es ja dann selber auch noch mal sehr ausführlich dargelegt, wie interessiert Sie an der Entlastung sind. Das nehme ich mit Wohlwollen auf. Wenn ich das Ganze ein bisschen robuster gesagt habe, dann war das deshalb in diesem Tonfall beabsichtigt, weil mir wirklich wichtig ist, dass wir zu dem richtigen Ergebnis kommen, wie es jetzt auch alle gesagt haben. Und da wir dabei das negative Votum letzte Woche im Haushalts- und Finanzausschuss hatten, obwohl wir in dieselbe Richtung wollen, habe ich heute auch ein bisschen laut gesprochen. Danke.
(Beifall BSW)
b) Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR)
Herr Präsident, werte Kollegen der Brombeere und der Linken! Wissen Sie, Herr Kästner, ich hatte von Ihnen in Ihrem Redebeitrag echt mehr erwartet. Ihre Beschimpfungen und Einlassungen, Ihr Draufhauen auf uns sind das alte Lied der Ahnungslosen, die glauben, lautes Geschrei und Gezeter könne schlechte Gesetze heilen. Sie schwafeln von sozialer Gerechtigkeit, Verwaltungsvereinfachung und schaffen aber genau das Gegenteil: Chaos, Verwirrung und neue Klagewellen.
(Zwischenruf Abg. Jary, CDU: Weil Sie es
nicht verstehen!) Herr Kästner, Frau Merz, wenn Sie mal Ihren Kopf aus der Ideologie rausnehmen würden,
(Unruhe BSW, SPD)
dann hätten Sie längst gelesen, was alle Sachverständigen sagen. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft hält Ihre beiden Gesetzentwürfe schlicht für rechtswidrig. Begründung: Eine Änderung der Steuermesszahlen innerhalb des Hauptveranlagungszeitraums 2025 bis 2028 ist unzulässig. Der nächste zulässige Zeitpunkt ist 2029. Alles andere ist – ich zitiere – „politisch motivierte[r] Aktionismus“, Herr Kästner.
(Beifall AfD)
Wenn Ihnen das noch nicht reicht, ergänzt der Steuerberaterverband Thüringen dazu: Wer mitten im Hauptveranlagungszeitraum die Steuermesszahlen ändert, bricht den Vertrauensschutz der Bürger und schafft eine neue Rechtsunsicherheit. Schon gelesen? Werte Kollegen, das ist kein Fortschritt, das ist Gesetzgebung mit Unverstand und dem Holzhammer. Selbst der Gemeinde- und Städtebund Thüringen – und der ist wahrlich kein AfD-nahes Gremium – ermahnt: Die Kommunen können dieses Bürokratiechaos weder technisch noch personell stemmen, Frau Merz. Die Datensätze sind unvollständig, Hunderttausende Bescheide fehlerhaft, und viele Städte wissen heute immer noch nicht, wie sie die alten Werte aus 2022 korrekt fortschreiben sollen. Und Sie wollen in diesem Zustand neue Bescheide raushauen? Kollegen, das ist Realitätsverweigerung in Reinkultur.
(Beifall AfD)
Ich sage Ihnen klar: Wer Gesetze so macht, spielt nicht Gesetzgeber, er verspielt das Vertrauen der Bürger. Darin sind Sie ja Weltmeister. Und wenn Sie mich auch noch so anlassen, weil ich das sage, was zu sagen ist, dann ist genau das der Beweis, dass ich recht habe, Herr Kästner. Wir als AfD stehen für Ordnung, für Rechtsklarheit und für die Mitarbeiter in den Ämtern, die längst am Limit sind. Wir hören auf die Praktiker, nicht auf Parteitaktiker. Die Grundsteuer, so wie sie jetzt ist, gehört abgeschafft und ersetzt durch ein einfaches, gerechtes System, das jeder versteht. Das ist unser Ziel. Und das ist, ob es Ihnen passt oder nicht, der Unterschied zwischen Ihnen und uns. Wir sind bereit, Verantwortung zu übernehmen, und Sie kreisen wie ein betrunkener Derwisch um Ihre Ideologien.
(Beifall AfD)
Werte Kollegen, die Bürger Thüringens brauchen keine neuen Steuerorgien, die Thüringer brauchen Verlässlichkeit. Ihre Gesetzentwürfe sind das genaue Gegenteil. Deshalb bleiben wir dabei: Nein zum Steuerchaos und Ja zur Vernunft. Wir werden beide Anträge aus staatlicher Verantwortung und Notwendigkeit ablehnen,
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das
ist Populismus!) ablehnen müssen. Danke.
(Beifall AfD)
b) Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, das ist eine angenehm sachliche Diskussion um ein eigentlich recht trockenes und sprödes Thema. Man merkt doch, dass da Druck im Kessel ist, und der Druck entsteht meiner Meinung nach vor allen Dingen daraus, dass hier zwei Welten aufeinanderprallen: Das Klein-Klein der Altfraktionen, das große Denken und das große Handeln der AfDFraktion.
(Beifall AfD)(Unruhe CDU)
In der Haushaltsdebatte haben wir über die großen Linien geredet und ich habe da immer wieder einen Satz zentral gesetzt. Wir müssen immer wieder die Frage beantworten: Was soll dieser Staat leisten, was kann dieser Staat leisten und wo ist er für Partikularinteressen missbraucht worden und wird für Partikularinteressen missbraucht? Ich habe immer wieder gesagt in Vertretung meiner Fraktion: Wir müssen an die Ausgabenseite ran. Es kann nicht sein, dass die Steuerschraube immer fester gedreht wird in Thüringen und Deutschland.
(Beifall AfD)(Unruhe CDU)
Mit Verlaub, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, ich weiß nicht, wie viele von Ihnen – die meisten sind ja jetzt keine Steuerexperten. Ich bin es jetzt per se auch nicht, ich bin auch nur Generalist, als solcher rede ich hier vorn. Meine Aufgabe als Fraktionsvorsitzender, als oppositionsführender Fraktionsvorsitzender ist es, die großen Linien aufzuzeichnen und die großen Irrwege aufzuzeigen, die Sie gemeinsam beschreiten. Ein Gesetzentwurf bzw. eine Steuer, den bzw. die der einfache Bürger draußen nicht mehr versteht, ist per se undemokratisch und abzulehnen.
(Beifall AfD)
Noch mal, sehr geehrte Kollegen: Ich will Ihnen keinen schlechten Willen unterstellen. Sie versuchen, das Ihnen Mögliche umzusetzen, aber das reicht eben in der Lage nicht mehr, in der dieses Land ist. Es reicht einfach nicht mehr. Sie verlieren sich im Klein-Klein und das ist etwas, was die Menschen draußen immer weniger verstehen. Gerade ist draußen eine Demonstration der bäderbetreibenden Kommunen, das haben Sie sicherlich mitgekriegt. Es drückt an allen Ecken und Enden, es fehlt an allen Ecken und Enden. Wir brauchen wirklich einen finanzpolitischen Kulturumbruch, um dieses Land wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen. Und dafür wird die AfD sorgen.
(Beifall AfD)
Was ich damit meine, will ich Ihnen an einem Beispiel deutlich machen. Wir reden hier über eine Substanzsteuer, sehr geehrte Kollegen, Substanz. Was bedeutet Substanz?
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Was
anderes als Sie vortragen!) Substanz bedeutet, dass die Eigenheimbesitzer mit versteuertem Einkommen ein kleines Haus gebaut haben, über Jahrzehnte Schulden, die damit verbunden sind, abtragen, um vielleicht am Ende in einem schuldenfreien Eigenheim den wohlverdienten Ruhestand zu verleben. Für viele Menschen draußen ist das Eigenheim die zentrale Altersvorsorge. Ein Eingriff in eine Substanz will wohl bedacht sein. Das Gleiche gilt für die Unternehmen. Der Antrag der Brombeerkoalition ist wirtschaftsfeindlich, er ist unternehmerfeindlich. Und das machen wir per se schon mal nicht mit.
(Beifall AfD)
Sie verhindern, dass Unternehmen Kapital akkumulieren können, das sie dann gewinnorientiert investieren können, um letztlich diesen Laden da draußen am Laufen zu halten. Auch da legen Sie wieder die Axt, partiell zumindest, an die unternehmerische Freiheit. Da machen wir, gerade in einer Lage, die von Deindustrialisierung, von Arbeitsplatzverlust gekennzeichnet ist, mit Sicherheit nicht mit.
(Beifall AfD)
Der Kollege Abicht hat darauf hingewiesen, dass wir versucht haben, in Kleinen Anfragen aufzuklären, wie hoch der Erfüllungsaufwand für die Erhebung dieser Steuer ist. Der Kollege Abicht hat deutlich gemacht, dass die Kosten, die jetzt hier zusammengetragen werden müssen, um überhaupt das ganze Ding ins Laufen zu bekommen, überhaupt gar nicht kalkuliert worden sind. Sie stochern im Nebel. Sie stochern im Nebel, was die materiellen Kosten anbelangt, was den materiellen Erfüllungsaufwand anbelangt, aber auch den immateriellen Erfüllungsaufwand, den man natürlich nicht quantifizieren kann, den kann man nur abschätzen. Aber klar ist auch – und ich habe es schon in der ersten Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt ausgedrückt –, Sie treiben mit Ihrer Reform der Reform die Finanzämter, die Kämmerer und die Bürger in den Wahnsinn. Die Kosten, die daraus entstehen, sind irrational und gar nicht mehr zu quantifizieren.
(Beifall AfD)
Sie spielen mit dem Vertrauensschutz der Bürger. Auch darauf wurde schon hingewiesen. Wir haben die Pflicht, diesen Vertrauensschutz zu gewährleisten. Wir haben die Pflicht, Rechtssicherheit zu schaffen. Wenn Sie jetzt die Reform der Reform aufsetzen, unterminieren Sie den Vertrauensschutz. Diesen Vertrauensschutz werden wir mit Sicherheit nicht hintergehen.
(Beifall AfD)
Frau Jary, Sie haben den Arbeitstitel „Grundsteuerentlastungsgesetz“ hier formuliert. Das ist jetzt nicht der offizielle Titel dieses Gesetzes, aber im Formulieren von Euphemismus sind Sie von der CDU ja relativ stark. Ich denke jetzt gerade an die großen Sondervermögen, die wir im Bund aufgesetzt haben, unter der Regierung Merz – Sondervermögen, die noch die Enkelgeneration im Schuldturm festketten wird.
(Zwischenruf Abg. Jary, CDU: Bleiben Sie
doch beim Thema!) Das sind Ihre Sondervermögen.
(Beifall AfD)
Denselben Geist atmet Ihr Grundsteuerentlastungsgesetz. Noch mal: Das ist ein Grundsteuerbelastungsgesetz und kein ‑ entlastungsgesetz. Diese Steuer muss weg.
(Beifall AfD)
Sie muss einfach weg, weil sie ein Demokratiemonster ist, weil der Erfüllungsaufwand einfach nicht mehr in einem gesunden Verhältnis zum Ertrag steht. Wenn Sie uns den Schwarzen Peter zuschieben wollen, im Hinblick darauf, dass wir die Kommunen angeblich dadurch schlechter stellen wollen: Nein, das wollen wir nicht. Die Kommunen werden mit unseren Aktivitäten, mit unseren Initiativen, die unsere Bundestagsfraktion in Berlin auch hinterlegt hat, nicht schlechter gestellt, sie werden aus der Einkommensteuer und aus der Körperschaftsteuer schadlos gehalten.
(Beifall AfD)
Sie verwalten nur noch, Sie verwalten diesen Staat in Grund und Boden und da machen wir einfach nicht mehr mit. Wir wollen eine Wende in der politischen Kultur, wir wollen an die Ausgabenseite ran, wir wollen eine dauerhafte Entlastung, nicht nur materieller Art, sondern auch immaterieller Art. Das ist mir ein ganz, ganz wichtiges Anliegen, das hier noch mal deutlich zu machen. Noch mal: Das deutsche Steuerrecht ist das komplizierteste der Welt und es steht Pars pro Toto für ein zerrüttetes Staatswesen, das die Zielorientierung nicht mehr hat, das nicht mehr erkennt, was wichtig und unwichtig ist, das das Gute vom Schlechten nicht mehr unterscheiden kann. Verantwortlich sind Sie hier in Thüringen, die Brombeere hier in Thüringen und die Regierung Merz in Berlin. Da werden wir, wo immer es geht, den Bremsklotz hineinschlagen, darauf können Sie sich verlassen.
(Beifall AfD)
b) Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR)
Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich aktuell keine weiteren Wortmeldungen. Für die Regierung hat sich Frau Ministerin Wolf zu Wort gemeldet. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Prinz Michael, ich freue mich sehr, dass Sie im Hohen Haus des parlamentarischen Miteinanders zu Besuch sind. Herzlich willkommen auch Ihnen! Ich begrüße ganz herzlich die Vertreter des Gemeindeund Städtebunds, lieber Carsten Rieder, Herr Steinmeier, schön, dass auch Sie da sind! Nach den letzten Reden muss ich im Besonderen für jene, die dieser Debatte hier mehr oder weniger zufällig folgen – und damit darf ich im Besonderen die Besucherinnen und Besucher auf der Besuchertribüne begrüßen, aber natürlich auch am Livestream –, ein kleines bisschen wieder gerade rücken, was gerade – zumindest aus meiner Sicht – völlig verwurschtelt wurde. Worüber reden wir denn überhaupt? Ich weiß, dass Steuergesetzgebung erst mal wenig sexy und manchmal auch unverständlich klingt, aber es ist relativ einfach zu erklären. Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 festgestellt, dass die derzeitige Grundsteuersystematik so nicht mehr verfassungsrechtlich sauber ist und hat den Bundesgesetzgeber aufgefordert, aktiv zu werden und hier entsprechend eine Modernisierung des Grundsteuerprinzips vorzunehmen. Das hat der Bundesgesetzgeber 2019 getan und seitdem ist ungefähr erkennbar, was im Endeffekt passiert. In der Zwischenzeit haben einige Bundesländer gesagt, da müssen wir reagieren. Der Gemeinde- und Städtebund hat darauf hingewiesen, diese Reform wird zu Verwerfungen führen. Der Städtetag hat seit vielen Jahren darauf hingewiesen, dass sie von den Ländern erwarten, dass reagiert wird. Das hat Thüringen in den letzten drei, vier, fünf Jahren nicht getan, obwohl man sich dessen bewusst war, was auf uns zukommt. Andere Bundesländer haben das getan. Wir reden so gern über das sächsische Modell. Sachsen hat sehr schnell reagiert, indem sie gesagt haben, wir müssen die Verwerfungen, die entstehen, wieder geradeziehen. Nordrhein-Westfalen hat ein anderes Modell nach dem Motto, die Kommunen müssen die Chance haben, entsprechend diese Verwerfungen wieder geradezuziehen. Aber dass es Verwerfungen geben wird, war seit vielen Jahren absehbar. Die Vorgängerregierung hat nicht reagiert. Was ist passiert? Das war eine Belastung der Bürgerinnen und Bürger mit Ansage. Jeder in unserem Umfeld wird Menschen kennen in der Familie, im Freundeskreis, an der Arbeit, die plötzlich einen Grundsteuerbescheid in ihrer Hand hatten, und ohne, dass sie das Gefühl haben, dass ihr kleines Häuschen, meistens unsaniert, irgendwo am Stadtrand plötzlich viel mehr wert wäre, eine Verdreifachung der Grundsteuer entsprechend zu zahlen hatten. Diese einseitige Belastung von Wohnen war absehbar und sie muss korrigiert werden. Man kann sie sogar mit Zahlen fassen. Diese Verwerfung bedeutet, dass Wohnen jetzt 52 Millionen Euro mehr bezahlt als noch vor dieser Reform in Thüringen, dass Bürgerinnen und Bürger mit ihren Häuschen, aber auch wenn sie zur Miete wohnen, weil die Grundsteuer entsprechend umgelegt wird, um 52 Millionen Euro mehr belastet werden. Das Ganze ist aufkommensneutral passiert, das war immer die Ansage. Auf der anderen Seite ist eine Entlastung passiert. Und wer wurde entlastet? Alle die, die Grundstücke haben und nicht dort wohnen, also vor allem Gewerbe. Jetzt kann man sagen, jetzt wollt ihr Gewerbe stärker belasten, um Wohnen zu entlasten. An der Stelle bitte ich um Verständnis bei allen Gewerbetreibenden. Die Grundsteuer kann als Betriebsausgabe von den weiteren Steuern abgesetzt werden, also ist dann entsprechend mindernd bei der Gewerbesteuer und bei der Körperschaftsteuer. Deswegen ist das an der Stelle aus meiner Sicht tatsächlich eine wieder zurückgedrehte Belastung, die sich in Grenzen hält. Aber es ist wichtig – und davon bin ich zutiefst überzeugt –, diese stärkere Belastung von 52 Millionen Euro in Thüringen zurückzuschrauben und Bürgerinnen und Bürger – und da haben Sie einfach nicht recht, Herr Höcke – direkt mit diesem Gesetz nicht zu belasten, sondern zu entlasten. Das ist der Kern dessen, was sich die Brombeerregierung vorgenommen hat. Das ist der Kern dessen, was wir heute hier diskutieren und was wir dank der Unterstützung der Brombeerfraktionen hier auf den Weg gebracht haben.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Herr Abicht, erlauben Sie mir an der Stelle, Ihre Rechnung zu Porto und zu einem vorübergehenden Verwaltungsaufwand geradezurücken. Ich habe die Zahl eben genannt. Wir belasten Bürgerinnen und Bürger in Thüringen im Moment mit 52 Millionen Euro im Jahr zusätzlich. Ich halte es für absolut legitim, dass wir für einen Verwaltungsaufwand und für Portokosten, die an der Stelle einmalig entstehen, ca. 3 Millionen Euro im nächsten Jahr in die Hand nehmen. Das haben Bürgerinnen und Bürger in Thüringen verdient.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Zur prinzipiellen Abschaffung der Grundsteuer hat Frau Jary – war es, glaube ich – schon richtig reagiert. Es gibt bzw. ich kenne kein funktionierendes demokratisches System mit einer funktionierenden Verwaltung, das keine Grundsteuer hat. Und es ergibt sich aus der Verfassung – ich hoffe, dass wir uns alle hinter dieser Verfassung wiederfinden –, dass Eigentum verpflichtet. Aus dieser Maßgabe, dass Eigentum verpflichtet, ist die Grundsteuer ein vernünftiges Prinzip. Herr Höcke, machen Sie Bürgerinnen und Bürger nicht dümmer, als sie sind. Das Prinzip, dass ich weiß, ich habe einen Grundstückswert und bezahle darauf Grundsteuer, versteht jeder Thüringer und jede Thüringerin. Dieses Prinzip, dass ich entsprechend meines Wertes eine Umlage für die Kommune bezahle, die in der Kommune bleibt, eine Steuer, die am Ende zur Handlungsfähigkeit der kommunalen Ebene beiträgt, versteht jeder Thüringer, das versteht jede Thüringerin, und das ist gut so.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Dass entsprechend Messzahlen festgelegt werden und diese dann anhand eines Hebesatzes, den die Kommune festlegt, am Ende eine Steuerlast ergibt – also ich verstehe auch viel Bürokratisches nicht. Kommunen haben enorme Lasten bei bürokratischen Vorgängen, bei Baugenehmigungen, bei Beantragung von Fördermitteln oder wie auch immer. Wir können gern darüber reden, dass wir Sachen einfacher machen können. Aber das Prinzip der Grundsteuer verstehen Kämmerer, verstehen Stadtratsmitglieder und Gemeinderatsmitglieder und verstehen Bürgerinnen und Bürger. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich zitiere: „Die Bürgerinnen und Bürger haben auf das Entlastungssignal der Fraktionen im Landtag vertraut, jetzt sollte die Gelegenheit auch genutzt werden, die Unwucht im Grundsteuergesetz zu korrigieren.“ Das sagte in dieser Woche Steffen Kania, der Präsident des Gemeinde- und Städtebundes, und er hat recht damit. Genau in diesem Sinn ist es wichtig, dass wir am heutigen Tag hier im Plenum über dieses Gesetz sprechen. Die Ausgangslage, ich habe es gesagt, stellt sich wie folgt dar: Im Frühjahr hat die Landesregierung angekündigt, zu handeln. Im Regierungsvertrag ist es entsprechend festgelegt und sie hat es getan. Ich will ausdrücklich sagen, die Initiative der Fraktion Die Linke mit einem eigenen Gesetzentwurf eines Thüringer Grundsteuergesetzes ist grundsätzlich zu begrüßen, wobei ich davon überzeugt bin, dass ihr Entwurf leider nicht zustimmungsfähig ist. Nachdem die Linkenfraktion die Messzahl im ersten Entwurf angepasst hat, ist dieser Zahlenwert zutreffend, da sind wir völlig beieinander, aber die Anpassung eines Werts allein würde noch nicht zur Entlastung von Wohngrundstücken führen. Und genau das sollte unser politisches Signal sein, das wir ins Land senden. Im Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen ist hingegen die Änderung der Steuermesszahl sowohl für Wohngrundstücke als auch für Nichtwohngrundstücke beabsichtigt. Ich habe es vorhin versucht zu erläutern. Auf Deutsch heißt das, wir entlasten Wohnen und belasten im Gegenzug aufkommensneutral Nichtwohnen gleichermaßen. Nur mit der Erhöhung der Steuermesszahl für Nichtwohngrundstücke und der Senkung für die Steuermesszahl für Wohngrundstücke kann eine Entlastung der Wohngrundstücke direkt, sofort und unmittelbar durch den Gesetzgeber geschaffen werden. Und das sollten wir tun. Im Gegensatz zum Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke ist eine landesgesetzliche Änderungsnorm vorgesehen, um die Grundsteuermessbescheide auch innerhalb des siebenjährigen Hauptveranlagungszeitraums mit zukünftiger Wirkung zu ändern. Ich habe es vorhin gesagt, man hätte das Ganze eher machen können. Das ist nicht passiert. Das heißt, wir greifen jetzt in einem Zeitraum ein, der eigentlich als Zeitraum festgeschrieben ist. Um dies machen zu können, werden wir genau das auch im Gesetz festschreiben. Nach dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags scheint eine solche nicht zwingend erforderlich zu sein. Gleichwohl wird durch die vorsorgliche Aufnahme im Entwurf der Regierungsfraktionen weitere Rechtssicherheit geschaffen und mögliche zukünftige Angriffspunkte werden vermieden. Sehr geehrte Abgeordnete, so sieht Rechtssicherheit für Bürgerinnen und für Verwaltung aus. Beide Gesetzentwürfe sahen daneben die Einführung der Möglichkeit für Kommunen vor, für die Grundsteuer B differenzierte Hebesätze für Wohnen und für Nichtwohnen festzulegen. Auf diese Weise könnten Kommunen auf ihre regionalen Besonderheiten reagieren, so zumindest die Idee. Im Austausch mit den Vertretern – das wurde in den Reden schon dargestellt, denn wir müssen keine Anhörung machen, wenn uns am Ende egal ist, was uns Anzuhörende mit auf den Weg geben, dann könnten wir dieses parlamentarische Prinzip zeitsparend streichen; das wäre aus unserer Sicht der falsche Weg. Wir nehmen ernst, was in Anhörungen entsprechend geäußert wird. Im Austausch mit den Vertretern des Gemeinde- und Städtebundes sowie mit der Stellungnahme des Gemeindeund Städtebundes im Rahmen der Anhörung wurde klar, dass die Einführung differenzierter Hebesätze nicht gewollt ist und – ich habe gelernt – nicht nur nicht gewollt ist, sondern dass das Gründe hat, weil es zum einen fachlich, politisch, aber eben auch technisch ausgesprochen schwierig bis gar nicht umsetzbar wäre. Mit dem Gemeinde- und Städtebund besteht Konsens darüber, diese Passage aus dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zu streichen. Im Unterschied zum Linken-Entwurf haben sich die Regierungsfraktionen und die Landesregierung mit den Argumenten im Anhörungsverfahren auseinandergesetzt, ich habe es gesagt, und damit auf die differenzierten Hebesätze verzichtet. Auch damit soll der Erfolg dieser Gesetzesinitiative und damit die Zielsetzung „Entlasten von Wohnen“ im Mittelpunkt stehen. Die Landesregierung ist weiterhin der Auffassung, dass die Anwendung des Gesetzes sowie die Umsetzung in den Finanzämtern und in den Kommunen erstmals für die Grundsteuer ab 2027 erfolgen kann. Das ist keine willkürlich gewürfelte Zahl, sondern es ist ein errechnetes Datum, denn wenn wir die Abläufe zeitgedrängt und mit hoher Priorität versehen, nacheinander abrechnen, wie lange braucht es, um eine Programmierung vorzunehmen, wie lange braucht die Verwaltung, wie lange braucht es, um die Bescheide zu drucken, wie lange braucht die Berechnung, all das muss mit vorgesehen werden, sind wir bei einer Einführung zum 01.01.2027. Und ich möchte darauf hinweisen, auch dieses Datum ist nur realistisch, wenn wir das Gesetz noch in diesem Jahr verabschieden. Ja, wir wissen, dieses Gesetz ist mit Aufwand verbunden. Es ist mit Aufwand verbunden für die Finanzverwaltung und es ist mit Aufwand verbunden für die Kommunen. Aber mein klares Bekenntnis sehen Sie hier: Diesen Aufwand müssen wir in Kauf nehmen, denn das Ziel ist größer und wichtiger als der Aufwand. Das Ziel der Entlastung von Wohnen und das Geraderücken einer Verwerfung ist das eigentliche politische Ziel, dem wir uns an dieser Stelle unterwerfen sollten. Den Aufwand, und das will ich an dieser Stelle noch einmal sagen, hätten wir uns sowohl in den Finanzämtern als auch in den Kommunen gern gespart, wenn denn die Vorgängerregierung agiert hätte.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Es ist aber wichtig, Gerechtigkeit zu schaffen, und das stellen wir in den Mittelpunkt. Gerechtigkeit für Zigtausende von Bürgerinnen und Bürgern, die sich hier in Thüringen ihren Traum vom Eigenheim geschaffen haben oder die in Mietwohnungen wohnen. Am Ende trifft dieses Gesetz alle, weil die Grundsteuer entsprechend auf die Nebenkosten umgelegt wird. Mit der Anpassung beider Messzahlen haben wir die Verteilung des Steueraufkommens zwischen Wohnen und Nichtwohnen wieder in ein Gleichgewicht gebracht, wie es vor der Einführung war. Ich will das noch einmal in Zahlen packen, damit Sie es auch verstehen. Nichtwohnen zu Wohnen, also im Prinzip gewerbliche Nutzung zu Wohnnutzung, war vor der Reform in einem Verhältnis 54 Prozent Wohnen, 46 Prozent Nichtwohnen. Was ist mit der Reform passiert? Das Wohnen war nicht mehr bei sozusagen 50 zu 50 im Verhältnis, sondern bei einem Verhältnis von 70 zu 30 gelandet. Das soll korrigiert werden. Das ist der Weg, den wir gehen wollen. Das soll auf das Niveau von vor der Einführung, also ungefähr 50 zu 50, wieder gerade gezogen werden. Tatsächlich können ca. 20 Prozent der Kommunen profitieren, wo durch die Messzahlen entsprechend ein Geraderücken zu nahezu 100 Prozent passieren wird und eigentlich kein Handlungserfordernis da ist. Es wird Kommunen geben, die trotzdem reagieren und ihre Hebesätze entsprechend anpassen müssen, um die Aufkommensneutralität sicherzustellen. Ich weiß aber, dass die Kommunen dazu selbstverständlich bereit sind, weil sie eben auch diese Verwerfung sehen. Ich danke Ihnen für die Debatte, die anstrengende Debatte, die wichtige Debatte in den letzten Wochen und Monaten. Ich danke im Besonderen dem Gemeinde- und Städtebund für seine wichtigen Hinweise. Ich wünsche mir ein sehr klares und sehr deutliches Signal aus dem Thüringer Landtag heraus, dass wir die Menschen in Thüringen im Blick haben und dass wir im Besonderen Wohnen entlasten wollen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
b) Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR)
Vielen Dank, Frau Ministerin Wolf. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass wir in die Abstimmung einsteigen können. Wir beginnen mit der Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 2 a und wir stimmen hier über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung ab, da die Beschlussempfehlung die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion Die Linke. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen der Fraktionen der SPD, des BSW, der CDU und der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich abgelehnt. Nun zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 2 b: Zunächst stimmen wir über die Beschlussempfehlung in der Fassung des Änderungsantrags ab. Wer der Beschlussempfehlung in der Fassung des Änderungsantrags zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, BSW und SPD. Wer stimmt gegen die Beschlussempfehlung in der Fassung des Änderungsantrags? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Bei Enthaltungen aus der Fraktion Die Linke ist die Beschlussempfehlung in der Fassung des Änderungsantrags mehrheitlich angenommen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der vorherigen Abstimmung über den Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung. Wer dem Gesetzentwurf in der Form zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Die Fraktion Die Linke enthält sich, damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen. Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Bei Enthaltungen aus der Fraktion Die Linke ist der Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke. Dieser trägt den Titel „Differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer in Thüringen prüfen“ und wurde als Drucksache 8/2281 bereitgestellt und im Plenarsaal verteilt. Das ist sicherlich bei jedem angekommen. Wer für den Entschließungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer stimmt gegen den Entschließungsantrag? Die Fraktion der AfD stimmt gegen den Entschließungsantrag. Damit ist der Entschließungsantrag mehrheitlich angenommen. Ich schließe hiermit die Tagesordnungspunkte 2 a und 2 b und übergebe die Sitzungsleitung an meine Kollegin Vizepräsidentin Güngör.
b) Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR)
Vielen Dank. Wir fahren vereinbarungsgemäß nun fort mit Tagesordnungspunkt 22 Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/1277 Ist die Begründung gewünscht?
(Zuruf Abg. Jary, CDU: Nein!)
Nein. Vielen Dank. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile zunächst Herrn Abgeordneten Gottweiss für die Koalitionsfraktionen das Wort.
Thüringer Bauwirtschaft und Bauherren entlasten – Ersatzbaustoffverordnung und Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung praktikabel umsetzen
Sehr geehrte Präsidentin, werte Zuschauer und Kollegen, wir beraten heute den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU, BSW und SPD mit dem Titel „Thüringer Bauwirtschaft und Bauherren entlasten – Ersatzbaustoffverordnung und BundesBodenschutz- und Altlastenverordnung praktikabel umsetzen“. Dieser Antrag ist ein konkreter Beitrag zur Stärkung unserer Bauwirtschaft, zum Ressourcenschutz und zu einer praxisgerechten Umsetzung von Bundesrecht in Thüringen. Mit dem Inkrafttreten der sogenannten Mantelverordnung des Bundes im August 2023 hat sich die rechtliche Grundlage für den Umgang mit mineralischen Bau- und Abbruchabfällen grundlegend verändert. Diese Verordnung umfasst mehrere Regelwerke, darunter die Ersatzbaustoffverordnung und die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, und soll für bundeseinheitliche Standards sorgen. Das ist grundsätzlich richtig. Aber in der Praxis zeigt sich, dass viele Bauunternehmen, Entsorger und auch kommunale Verwaltungen mit erheblichen Unsicherheiten und höheren Kosten zu kämpfen haben. Neue Prüfvorgaben, neue Zuordnungswerte, mehr Nachweispflichten, das alles hat den Alltag auf Baustellen und in Genehmigungsbehörden deutlich komplizierter gemacht. Wir sehen, das Ziel stimmt, aber der Weg dorthin ist zu steinig. Genau hier setzt unser Antrag an. Wir hatten das Thema ja bereits in der letzten Legislaturperiode diskutiert. Deutschland hat den grundsätzlichen Impuls, in Fragen von Bürokratie und Standards immer katholischer als der Papst sein zu wollen. Immer wird auf den Regelungsgehalt noch etwas draufgepackt. Europäisches Recht wird durch den Bund verschärft, Bundesrecht wird von den Ländern mit zusätzlichen Aspekten versehen und die ausführenden Behörden scheuen sich, Ermessensspielräume zu nutzen. Zu dieser allgemeinen Beschreibung gehört auch, wenn Spielräume der Länder über Länderöffnungsklauseln nicht genutzt werden. Im konkreten Fall der Bundes-Bodenschutzverordnung bedeutet eine Nichtnutzung der Länderöffnungsklausel einen unnötigen Wettbewerbsnachteil für Thüringer Unternehmen und höhere Kosten für die Bauherren. Wir wollen, dass in Thüringen das Bundesrecht praxisgerecht angewendet wird, ohne das ökologische Schutzniveau zu senken. Konkret fordern wir die Landesregierung auf, erstens die Übergangsregelung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung konsequent zu nutzen, um den Anpassungsprozess für Bauwirtschaft und Behörden zu erleichtern, zweitens die sogenannte Länderöffnungsklausel nach dem bayerischen Vorbild zu prüfen, wo bereits pragmatische Lösungen gefunden wurden, drittens gezielt Maßnahmen zu ergreifen, um die Recyclingquote von Bau- und Abbruchabfällen zu erhöhen. Dazu gehört, dass die öffentliche Hand bei der Vergabe von Bauleistungen mit gutem Beispiel vorangeht. Wenn der Freistaat Thüringen im Straßenbau oder Hochbau Ersatzbaustoffe nutzt, schafft dies Vertrauen und Nachfrage und stärkt den Markt für Recyclingbaustoffe. Viertens fordern wir, die praktischen Auswirkungen der Mantelverordnung in Thüringen systematisch zu ermitteln und daraus Verbesserungen für Verwaltung und Wirtschaft abzuleiten. Fünftens wollen wir, dass Thüringen sich im Bund-Länder-Austausch aktiv dafür einsetzt, dass die Vollzugshilfen und fachlichen Auslegungshinweise zur Ersatzbaustoffverordnung zügig aktualisiert und vereinheitlicht werden, denn nur mit klaren und einheitlichen Vorgaben gibt es Rechtssicherheit und Planbarkeit. Die Bauwirtschaft ist ein tragender Pfeiler der Thüringer Wirtschaft. Sie sorgt für Arbeitsplätze, sie gestaltet unsere Infrastruktur, sie ist entscheidend für Wohnungsbau, für die Transformation des Energiesystems und die Verkehrswende. Aber sie steht unter Druck durch steigende Kosten, Fachkräftemangel und zunehmende Bürokratie. Da dürfen wir nicht noch zusätzliche Hürden aufbauen, die über das vereinbarte Maß hinausgehen, wenn es um die Entsorgung und Wiederverwertung von Baustoffen geht. Wir brauchen praxistaugliche Lösungen, die den Ressourcenschutz fördern, aber die Unternehmen nicht lähmen. Gleichzeitig gilt, Recyclingbaustoffe sind keine Abfallprodukte zweiter Klasse. Sie sind ein wertvoller Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und zum Klimaschutz. Wenn wir es schaffen, ihre Nutzung zu erleichtern und zu fördern, dann leisten wir echten Umweltschutz ohne zusätzliche Belastung, allein durch kluges Handeln. Unser Ziel ist ein Thüringer Weg, der die bundeseinheitlichen Standards wahrt, aber zugleich praxisnahe Auslegungshilfen bietet. Ein Thüringer Praxisleitfaden zur Anwendung der Ersatzbaustoffverordnung kann hier ein wichtiges Instrument sein – kein Absenken der Umweltstandards, sondern ein Werkzeug für Klarheit und Umsetzbarkeit. Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Antrag steht für Verlässlichkeit, Planungssicherheit und Pragmatismus, er steht für einen Ausgleich zwischen Ökologie und Ökonomie und er steht für ein Thüringen, das gestaltet statt verwaltet. Deshalb bitte ich Sie alle um Zustimmung zu unserem Antrag, damit unsere Bauwirtschaft auch künftig leistungsfähig bleibt, unsere Umwelt geschützt wird und unsere Regeln nicht zur Belastung, sondern zur Lösung werden. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Thüringer Bauwirtschaft und Bauherren entlasten – Ersatzbaustoffverordnung und Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung praktikabel umsetzen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrter Herr Gottweiss, der Antrag der Regierungsfraktionen heißt „Thüringer Bauwirtschaft und Bauherren entlasten“. Das klingt erst mal positiv, aber wenn man genauer liest, merkt man, es geht weniger um Entlastung und mehr darum, Schutzregeln aufzuweichen. Im Mittelpunkt steht die sogenannte Mantelverordnung. Sie enthält wichtige Vorschriften zum Bodenschutz und zur Ersatzbaustoffverordnung. Diese Regeln sorgen dafür, dass wiederverwertete Baustoffe, also etwa Bauschutt oder Erde, nicht die Umwelt verschmutzen. Sie sollen schützen, nicht bremsen. Der Antrag fordert aber, dass Thüringen Übergangsregeln möglichst weit nutzt und die Gesetze praxisnäher auslegt. Das klingt vernünftig, aber es bedeutet am Ende – sind wir mal ehrlich – weniger Kontrolle, weniger Auflage und weniger Schutz.
(Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Weniger
Kosten!) Und hier liegt schon der erste Widerspruch. Die Regierung sagt in ihrem Antrag, sie will bundeseinheitliche Regelungen, prüft aber gleichzeitig, ob Thüringen eigene Wege gehen kann – wie Bayern. Also einerseits bundeseinheitlich, dann wieder eigene Wege. Das ist in sich schon ein Widerspruch. Denn wenn jedes Land sein eigenes Süppchen kocht, gibt es keine Einheitlichkeit, sondern eher Chaos. Der zweite Widerspruch betrifft die Übergangsregelung. Sie wollen sie nutzen, um die Umstellung zu erleichtern. Aber Übergangsregeln sind nur vorübergehend gedacht, nicht als Dauerlösung, um schwierige Pflichten zu umgehen. Und wir dürfen Übergangsrecht nicht zum Dauerrecht machen. Und noch ein Widerspruch in Ihrem Antrag: Der Antrag sagt, man wolle mehr Recycling, aber gleichzeitig sollen die Vorschriften dafür flexibler werden. Wie soll das miteinander funktionieren? Mehr Recycling braucht klare Qualitätsstandards, damit die Leute den Ersatzbaustoffen auch vertrauen – und das wollen wir ja auch. Wenn wir die Regeln verbessern, schaden wir am Ende genau dem Ziel, das wir angeblich erreichen wollen. Auch die sogenannte Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bleibt doch nur ein schöner Satz in Ihrem Antrag. Im Antrag steht nichts dazu, wie das umgesetzt werden soll – keine Ziele, keine Vorgaben, keine Verantwortung. So wird kein Vorbild geschaffen, so werden es doch nur Schlagworte. Und schließlich der größte Widerspruch: Sie sprechen in Ihrem Antrag von Ressourcenschutz, aber gleichzeitig wollen Sie die Schutzvorschriften lockern, die genau diesen Ressourcenschutz überhaupt erst möglich machen. Man kann nicht gleichzeitig Umweltschutz wollen und Umweltschutz abbauen. Das funktioniert nicht zusammen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sagen wir als Linke ganz klar: Bodenschutz, Umweltschutz und Gesundheitsschutz sind keine Bürokratie, sie sind auch Pflichtaufgabe des Staates, weil sie unsere Lebensgrundlagen sichern – heute und für die kommenden Generationen. Und dann noch: Wenn Unternehmen – das wurde auch in Ihrem Antrag angesprochen – dadurch mehr Aufwand haben oder etwas weniger Gewinn machen, dann ist das in Ordnung. Das ist keine sozialistische Spinnerei, wie es uns immer vorgeworfen wird, sondern das hat das Bundesverfassungsgericht ganz klar gesagt. Und auch hier liegt schon ein Widerspruch.
(Beifall Die Linke)
Genau. Jetzt gucken wir noch mal: Es gibt nämlich – und das hat das Bundesverfassungsgericht gesagt – kein Grundrecht auf Gewinn. Hoppla! Also wie gesagt: nicht von uns, sondern vom Bundesverfassungsgericht.
(Beifall Die Linke)
Aber – und auch das hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt – es gibt ein Recht auf eine gesunde Umwelt. Und darum sagen wir: Dieser Antrag ist nicht nachhaltig, er ist widersprüchlich, unverbindlich und umweltpolitisch total rückwärtsgewandt. Wir wollen kein Thüringen, das die Regeln verwässert, sondern ein Thüringen, das Verantwortung übernimmt und die richtigen Entscheidungen trifft. Daher werden wir dem Antrag nicht zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Thüringer Bauwirtschaft und Bauherren entlasten – Ersatzbaustoffverordnung und Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung praktikabel umsetzen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Gäste auf der Tribüne, am Livestream – die draußen können uns nicht hören –, werte Kollegen, wir haben gestern schon über Maßnahmen gesprochen, die die Thüringer Bauwirtschaft und die Bauherren entlasten sollen. Der heutige Antrag knüpft oder schließt meiner Meinung nach an diese Maßnahmen an. Seit 1. August 2023 bzw. seit 31. Dezember 2023 gilt in Thüringen wie in allen anderen Ländern die sogenannte Mantelverordnung des Bundes, also die Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung. Da kann man beim Verlesen schon ins Stolpern geraten.
(Beifall AfD)
Kurz gesagt, es geht um Bauabfälle, um mineralische Bauabfälle, den größten Stoffstrom des deutschlandweiten Abfallaufkommens. Wir kennen dies als Bauschutt, Straßenaufbruch, Bodensteine, Bauabfälle auf Gipsbasis und Baustellenabfälle. Und es geht um den Bausektor, dem dabei eine herausgehobene Verantwortung zukommt. Denn die stringenten Grenzwerte für Schadstoffe in Recyclingbaustoffen führen zu höheren Anforderungen an die Unternehmen und erhöhen die Kosten für die Aufbereitung und den Einbau dieser Materialien. Die Verordnung schafft Unsicherheiten bei der Verwendung von Ersatzbaustoffen und führt zu Konflikten bei der Angebotslegung und der Entsorgung von Bauabfällen. Nehmen wir eine einfache Häuslebauer-Baustelle. Vom gesamten Erdaushub verbleiben im Schnitt 30 Prozent auf der Baustelle und werden zum Verfüllen, zur Geländeregulierung und zur Modellierung der Außenanlagen verwendet. Die anderen 70 Prozent werden mit Verlassen der Baustelle zum mineralischen Bauabfall. Dabei gilt dieser Erdaushub bereits als verunreinigt, sobald er Wurzeln und Äste, also Grünzeug enthält, und bedarf einer Aufbereitung, wenn er denn wiederverwendet werden soll. Gespräche mit Unternehmen, mit Tiefbauern, die sich qualifiziert, zertifiziert, auf die Entsorgung spezialisiert haben – spezialisieren mussten –, bestätigen, die Mantelverordnung hat negative Auswirkungen auf die Baubranche, denn sie stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Sie verteuert Bauprojekte, führt zu Bauverzögerungen und schafft einen Wust an Bürokratie – ein Wumms, der wohl eher nach hinten losgeht. Werte Kollegen! Herr Kästner – der ist jetzt nicht da –, hören Sie gut zu! Wir mussten dazu nicht in uns gehen. Denn Politik, die die Bauwirtschaft entlastet, bedeutet pro zur Länderöffnungsklausel und ja zum Erlass, um Baukosten wirklich zu senken. Und unbedingt braucht es einen Verfüll- oder Praxisleitfaden als ermessenslenkende Vorschrift – auch nicht in Stein gemeißelt, sondern mit Evaluierung nach einem Jahr hinsichtlich seiner Praxistauglichkeit. Es ist notwendig und wichtig, dies gemeinsam auf den Weg zu bringen. Frau Jary – auch nicht da, schade –, Sie unterstellten meiner Fraktion – das ist schon eine Weile her; im Juni-Plenum – ich zitiere –: „Sie wollen keine Verantwortung. Sie streben nach Unruhe. Sie wollen nicht mitgestalten. Ihr Plan ist Destruktion. Sie wollen keine Arbeit an der Sache.“ Nun, „nicht mitgestalten“ und „keine Arbeit an der Sache“ – merken Sie was? Ich glaube, wir machen unseren Job.
(Beifall AfD)
Lassen Sie uns unsere Kräfte bündeln, die Kompetenzen nutzen, Praktiker einbinden und eine gemeinsame Entwicklung ermöglichen, um den Motor der Bauwirtschaft wieder auf Touren zu bringen für Thüringen. Ich hoffe, ich habe jetzt nichts Anrüchiges gesagt. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Thüringer Bauwirtschaft und Bauherren entlasten – Ersatzbaustoffverordnung und Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung praktikabel umsetzen
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann frage ich, wer für die Landesregierung sprechen will. Herr Minister Kummer, bitte.
Thüringer Bauwirtschaft und Bauherren entlasten – Ersatzbaustoffverordnung und Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung praktikabel umsetzen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Bevor ich zu dem doch sehr komplexen Regelungsinhalt des Antrags der Koalitionsfraktionen komme, will ich kurz auf die Rede von Frau Müller eingehen und mal versuchen, den Regelungsinhalt etwas plastisch zu machen. Das Haus, in dem ich wohne, ist 1930 aufgestockt worden. Hauptsächlich aus Gipsformen aus der Porzellanindustrie aus der Nachbarschaft. Die Gipsformen sind, nachdem sie nicht mehr gebraucht wurden, nicht mehr passgerecht waren, weggeschmissen worden und die Landwirte rundum haben sich diesen preiswerten Baustoff geholt und ihn einfach verbaut. Aus meiner Sicht ein sinnvolles Recycling. Heutzutage geht das nicht mehr. In dem Moment, wo die Gipsform abgenutzt ist, wird sie zum Abfall, und dieser Abfall kann nicht einfach irgendwo verbaut werden, sondern er muss erst recycelt und überprüft werden. Dieser Abfall unterliegt Normen, dieser Abfall unterliegt Grenzwerten. Diese Grenzwerte unterscheiden sich von denen des natürlichen Materials, weil es für das natürliche Material im Regelfall nämlich keine Grenzwerte gibt. Allein die Stoffe, die im natürlichen Material sind, reichen manchmal aus, um den Einsatz als Ersatzbaustoff zu verhindern. Ich glaube, da wird das Pferd vom Schwanz her aufgezäumt. Das ist nicht Kontrollverlust, das ist keine Forderung nach Aufgabe von Umweltvorschriften. Die Gleichbehandlung zwischen Recyclingmaterial und natürlichem Rohstoff ist eine dringende Voraussetzung, um unsere natürlichen Ressourcen zu schonen. Sie sprachen davon, dass es kein Recht auf Gewinn gibt. Das ist sicherlich so. Aber wer, bitte schön, soll sich denn den Aufwand machen, diese Gipsformen, die meine Vorfahren verarbeitet haben, zu recyceln, wenn ich hinterher niemanden habe, der sie kauft, weil sie zweimal so teuer sind wie der Naturgips, der eben frisch zur Verfügung gestellt wird mit wesentlich weniger Auflagen, was aber gleichzeitig dazu führt, dass der wertvolle Gipskarst abgebaut wird? Das sind Punkte, wozu ich sage, wir müssen Antworten finden. Die Koalitionsfraktionen haben eine Vorlage gemacht, wo sie Wünsche an die Landesregierung äußern und in verschiedenen Rechtsbereichen Möglichkeiten zu eruieren versuchen. Ich will auf diese Fragen in einigen Punkten eingehen und beginne mit der Bundesrechtsetzung von August 2023, die ja schon angesprochen wurde. Die neuen Regelungen führen zu Verunsicherungen bei den Akteuren. Insbesondere die Regelungen der Ersatzbaustoffverordnung weichen von tradierten Schemen ab und erfordern eine Umstellung der bisher üblichen Praxis. In der Vergangenheit wurde die Zulässigkeit vor allem anhand der Mitteilung 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall überprüft – also es war nicht so, dass es vorher keine Regeln gab. Hier ist nun regelmäßig eine Bewertung anhand der Ersatzbaustoffverordnung nötig. Diese hat die Regelung der Länderarbeitsgemeinschaft abgelöst. Die Kriterien weichen deutlich von der Mitteilung 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall ab. Die Ersatzbaustoffverordnung ist wesentlich ausdifferenzierter und regelt mehr Parameter. Mit der neu gefassten Bundesbodenschutzverordnung gehen Veränderungen bei der Verfüllung von Tagebauen einher. Insgesamt steht die Frage, ob die bestehenden Entsorgungswege wie bisher bestehen bleiben oder künftig mehr Bauabfälle teuer deponiert werden müssen. Diese Frage ist für Thüringen nicht nur bezüglich der Verfüllung der Tagebaue wichtig, sondern auch, was die Frage der Deponie-Rekultivierung angeht, ist das hier eine ganz, ganz wesentliche Thematik. Gerade, wenn ich so an Westthüringen, den Bereich der Kali-Halden und Ähnliches denke, haben wir große Aufgaben, weil eben von Halden häufig auch Belastungen für die Umwelt ausgehen und eine Abdeckung erforderlich ist. Das braucht aber gigantische Mengen an Material, die nicht so belastet sein dürfen, dass sie wiederum neue Umweltschäden mit sich bringen. Deshalb ist das für uns ein ganz, ganz wichtiges Thema. Die mit dem Antrag formulierten Forderungen sollen dazu beitragen, Klarheit zum Einsatz der Stoffströme zu schaffen. Als verlässlicher Partner der Bauwirtschaft begrüßen wir dies für die Landesregierung sehr. Zur statistischen Grundlage: Bisher können bundesweit noch keine klaren Aussagen zu etwaigen Stoffstromverschiebungen durch das Inkrafttreten der genannten Verordnungen getroffen werden. Die amtliche Statistik zur Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen erfolgt zweijährlich. Für das Jahr 2022 liegen belastbare Zahlen vor, für 2024 wird mit den Daten leider frühestens 2026 zu rechnen sein. Die für Thüringen aus der Statistik des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vorliegenden Zahlen für die Verwertung von Abfällen im Bergbau zeigen allerdings, dass die Verfüllmengen in Tagebauen bisher stabil geblieben sind – also ein Stückchen Hoffnung am Horizont. 2023 lagen die Verfüllmengen bei 3,5 Millionen Tonnen. Die vorliegenden Zahlen für 2024 zeigen keinen Rückgang. Im Gegenteil, der Erwartungswert liegt eher noch darüber. Wir haben also aktuell keine statistisch belastbaren Hinweise auf eine Reduktion der Verfüllmengen infolge der Ersatzbaustoffverordnung und der neu gefassten Bundes-Bodenschutzverordnung. Ich will hier aber noch mal zu der Unterscheidung von Tagebauverfüllung und Deponierung kommen. In der Diskussion wird das häufig durcheinandergebracht. Wir können bergrechtlich genehmigte Tagebaue und Deponien nicht gleichsetzen. Das ist fachlich unzutreffend. Ein Tagebau diente ursprünglich der Rohstoffgewinnung, und zu seiner Sicherung, Rekultivierung und Wiedernutzbarmachung werden nach bergrechtlich zugelassenen Betriebsplänen Verfüllmaßnahmen zur Anwendung gebracht. Diese Verfüllung dient hier im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes als Verwertungsmaßnahme. Es ist also keine Beseitigung von Abfall, sondern eine Verwertung. Deponien sind dagegen Einrichtungen, die zur Beseitigung von Abfall dienen und entsprechende Anforderungen erfüllen müssen, um eben sicherzustellen, dass von dem Abfall keine schädliche Auswirkung auf die Umwelt ausgeht. Zur Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Die neu gefasste Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung regelt insbesondere die Anforderungen an das Einbringen und das Aufbringen mineralischer Materialien im Rahmen von Rekultivierung und Landschaftsbaumaßnahmen. Die Schadlosigkeit und Umweltverträglichkeit solcher Verwertungen werden ebenfalls geregelt. Das bedeutet, eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung ist möglich, aber nur unter Beachtung dieser Anforderungen. Der Antrag der Koalitionsfraktionen spricht die Möglichkeit landesspezifischer Regelungen nach § 8 Abs. 8 Bundes-Bodenschutzund Altlastenverordnung an. Bayern hatte sich im Rechtsetzungsverfahren für die Aufnahme einer sogenannten Länderöffnungsklausel in der neuen Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung eingesetzt. Abweichend vom Ziel der Länder, den Vollzug zu vereinheitlichen, wird damit die Möglichkeit eröffnet, landesspezifische Regelungen für die Verfüllung von Tagebauern zu treffen, die von bestimmten Vorgaben der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung abweichen. Aus unserer Sicht ist dieser Weg jedoch nicht einfach zu beschreiten und zum Teil auch verfassungsrechtlich schwierig. Also noch mal: Die Länder wollten einen einheitlichen Vollzug – und hier geht es eben auch um die Frage des Wettbewerbs zwischen den Ländern. Da für die Bauwirtschaft Ländergrenzen am Ende auch nicht wirklich relevant sind, hatte man den Bund gebeten, eine einheitliche Lösung zu treffen. Die bayerische Regelung, auf die jetzt abgehoben wird, ist vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof betrachtet worden, und dort wurde angedeutet – also es gibt kein Urteil, dazu kam es nicht –, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Länderöffnungsklausel für verfassungsrechtlich zweifelhaft hält, sie unterlaufe die in § 6 Abs. 1 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung getroffene Kompetenzverteilung. Im Freistaat Bayern wird die Klausel daher bewusst nicht angewendet. Thüringen sollte hier auf bundesrechtliche Klarheit und Umsetzungssicherheit setzen. Ein anderer Sachverhalt ist die Nutzung der mit § 28 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung gegebenen Übergangsregelung für die bestehenden Verfüllbetriebe. Bayern hat dies wie folgt geregelt: Beantragte oder von Amts wegen erforderliche Änderungen von Bescheiden stellen den Bestandsschutz der Genehmigung gemäß Übergangsregelungen nicht infrage. Anträge auf Änderung eines Verfüllbescheids einschließlich Anträge auf seine Verlängerung über die Befristung im Bescheid sind Neuanträge. Das heißt, hier bekommen die Unternehmen die Sicherheit, dass ihre bisherigen Genehmigungen weiterhin existieren, wenn sie denn einen neuen Antrag stellen; sie müssen nicht befürchten, dass sie am Ende ohne Genehmigung dastehen. Das ist aus unserer Sicht eine ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift, deren Prüfung wir gern durchführen, um zu sehen, wie sie auf Thüringen sinnvoll übertragen werden kann, um den Unternehmen entsprechend zu helfen. Zum Thema „Ersatzbaustoffverordnung“. Die Ersatzbaustoffverordnung zielt darauf ab, die Aufbereitung von Bauabfällen und den Einsatz der daraus hergestellten Ersatzbaustoffe sicherer zu machen. Funktionierendes Recycling braucht aber mehr als Recyclingtechnik. Es braucht auch eine verlässliche Nachfrage. Kein Unternehmen kann überleben, wenn es seine Erzeugnisse nicht verkaufen kann; ich bin am Beispiel Gips vorhin schon darauf eingegangen. Wir brauchen hier auch geeignete Regeln. Nur wenn die aufwendig hergestellten Ersatzbaustoffe zu Bauzwecken verwendet werden, können die erforderlichen Recyclingbetriebe bestehen, und auch nur dann wird ein konkreter Beitrag zum Ressourcenschutz geleistet und teurer Deponieraum geschont. Hier geht es nicht nur um Ersatzbaustoffe, die aus Abriss von Gebäuden und Ähnlichem entstehen, aus der Bauwirtschaft kommen. Ein zentraler Punkt, der mich hier in Thüringen umtreibt, ist zum Beispiel die Verwendung der Elektroofenschlacke aus dem Stahlwerk Unterwellenborn. Der Absatz der Elektroofenschlacke für Bauzwecke ist nach Erlass der Ersatzbaustoffverordnung um 90 Prozent eingebrochen nach Mitteilung des Unternehmens. Bisher ging das in den Straßenbau, wurde im Unterbau von Straßen eingesetzt. Das passiert jetzt aufgrund der Bürokra tie, aufgrund des Regelungsaufwands der Ersatz baustoffverordnung nicht mehr. Das ist für mich ein massives Problem, denn diese Elektroofenschlacke, die ist glasartig, da löst sich nichts mehr heraus. Das heißt, sie stellt keine Gefahr für die Umwelt dar. Das Problem ist, dass sie als Abfall deklariert wird und das Unternehmen es nicht schafft, auch wenn das Material beprobt und festgestellt ist, es geht kein Schaden davon aus, dass es quasi an der Tür des Unternehmens die Abfalleigenschaft verliert und als Wertstoff gilt. Das führt zu den entsprechenden Hürden nachher beim Einsatz. Das ist ein Punkt, dem wir uns aus meiner Sicht sehr intensiv wid men müssen. Denn alles das, was an Elektroofen schlacke jetzt auf der Deponie landet und nicht in Straßen verbaut wird, führt dazu, dass irgendwo an ders die notwendigen Mineralien abgebaut werden müssen, um dann anschließend im Straßenbau ein gesetzt zu werden. Das ist sicherlich preiswerter für die Bauwirtschaft, auch preiswerter im Straßenbau des Landes, weshalb Landesbehörden auf diese Dinge zugreifen. Aber am Ende ist es nicht nachhal tig. Es ist nicht naturverträglich. Hier braucht es ent sprechende Regelungen, dass wir wieder zum Ein satz solch sinnvoller Produkte wie der Elektroofen schlacke kommen. Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten hat bezüglich der Vorbildfunktion des Freistaats dem Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur den Vorschlag unterbreitet, gemeinsam einen Vergabeleitfaden für den staatlichen Hoch- und Tiefbau zu erarbeiten, da wir ja Bundesrecht nicht einfach aushebeln können und dementsprechend sehen müssen, wie wir mit einem Leitfaden eine entsprechende Auslegung des Bundesrechts formulieren, die dann hilft, dass diese Ersatzbaustoffe doch eingesetzt werden – im Gegensatz zu dem, was wir aktuell erleben. Werden die bestehenden Vorbehalte bei der Vergabe für den staatlichen Hoch- und Tiefbau gelöst, wird dies auch die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand stärken. Ein solcher Leitfaden soll sicherstellen, dass Recyclingbaustoffe rechtssicher ausgeschrieben und bewertet werden können, dass Verunsicherungen aufseiten der Vergabestellen abgebaut werden und dass die Marktnachfrage nach Ersatzbaustoffen steigt. Thüringen setzt hier auf eine praxistaugliche Umsetzung. Die Regelungen der Ersatzbaustoffverordnung sind komplex, daran ist nichts schönzureden. Dennoch wäre es der falsche Weg, jetzt mit landesspezifischen Regelungen gegenzusteuern. Mit dem Erlass der Ersatzbaustoffverordnung ist der Bund dem Wunsch der Länder nach einer bundeseinheitlichen Regelung nachgekommen – unter anderem um Wettbewerbsverzerrungen entgegenzuwirken. Ein eigenes Thüringer Regelwerk zur Ersatzbaustoffverordnung ist nicht geplant. Die Einführung landesrechtlicher Regelungen wäre außerdem aufwendig in der Normsetzung, ressourcenintensiv in Schulung und Vollzug und rechtlich risikobehaftet. Wir werden mit fachaufsichtlichen Auslegungshilfen und Erläuterungen arbeiten, um die praktische Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung zu unterstützen. Ich will hier aber auch gleich sagen, wir werden auf Bundesebene aktiv werden. Wenn diese Maßnahmen nicht greifen und nicht wieder dazu führen, dass die Recyclingquote deutlich steigt und Ersatzbaustoffe in Zukunft wesentlich stärker angewendet werden, dann muss das Bundesrecht geändert werden. Vor allem die Frage des Endes der Abfalleigenschaft der Ersatzbaustoffe ist aus meiner Sicht dort dringend zu klären. Auch die Frage vergleichbarer Grenzwerte zu den natürlichen Einsatzprodukten ist ein Punkt, der auf Bundesebene anders geregelt werden müsste. Ich danke ganz herzlich und empfehle die Zustimmung zum Antrag.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringer Bauwirtschaft und Bauherren entlasten – Ersatzbaustoffverordnung und Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung praktikabel umsetzen
Mit Blick darauf, dass Herr Minister Kummer über die geplante Redezeit hinausgegangen ist, stelle ich die Rückfrage, ob es weitere Wortmeldungen gibt. Das kann ich dennoch nicht erkennen. Dann kommen wir nun zu den Abstimmungen. Wird ein Antrag auf Ausschussüberweisung gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir dazu, zum Antrag selbst abzustimmen. Wer möchte diesem Antrag seine Jastimme geben, den oder die bitte ich nun ums Handzeichen. Das sind die Stimmen aus AfD, CDU, BSW sowie SPD. Wer stimmt dagegen? Das ist die Fraktion Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann hat dieser Antrag eine Mehrheit gefunden. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/1698 ZWEITE BERATUNG Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst Frau Abgeordneter Berger für die AfD-Fraktion das Wort.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, werte Bürgerinnen und Bürger und werte Präsidenten der Thüringer Industrie- und Handelskammern, die uns hoffentlich zuschauen, ich würde nämlich gern zu Beginn die IHK Südthüringen zitieren: „Die Samstagsregelung […] ist […] keine Schutzmaßnahme, sondern eine […] unnötige Einschränkung. Sie bevormundet Arbeitgeber und Beschäftigte gleichermaßen und steht […] im Widerspruch zu einem freiheitlichen Gemeinwesen“. Und weiter: „Der Samstag ist der entscheidende Tag für den stationären Handel. […] Ein Gesetz, das dies verhindert […], ist realitätsfern, wirtschaftsfeindlich und […] kontraproduktiv“. Wir debattieren also hier heute zum zweiten Mal über ein Gesetz, das die Wirtschaft fordert und das Freiheit bringt. Genau diese Entscheidungsfreiheit lehnten bis dato alle anderen Fraktionen hier ab. Die Linke, SPD, BSW und CDU – sie alle fürchten die Freiheit, weil sie die Kontrolle verlieren könnten.
(Beifall AfD)
Unser Gesetzentwurf bezweckt die Streichung des zwingenden Arbeitsverbots an zwei Samstagen im Monat, weil Samstag ein ganz normaler Werktag ist; das Ende des Anlasszwangs, weil Kommunen selbst wissen, wann sie öffnen wollen; und Rechtssicherheit für die digitalen 24/7-Dorfläden, weil Innovation keine Ausnahmegenehmigung braucht. Unser Gesetzentwurf steht also für mehr Eigenverantwortung, weniger staatliche Bevormundung, und deshalb sage ich: Weg mit den Fesseln, weg mit der überbordenden Bürokratie und hin zu mehr Freiheit für Thüringen!
(Beifall AfD)
Thüringen ist nämlich bundesweit das einzige Land, das Händlern vorschreibt, ihre Mitarbeiter zwei Samstage im Monat nach Hause zu schicken, ob sie das wollen oder nicht. Das stellt einen bundesweit einmaligen Wettbewerbsnachteil für den stationären Handel in Thüringen dar. Das ist in meinen Augen eine Zwangsfreizeit per Landesgesetz. Und ich möchte noch einmal eindeutig und klar hier festhalten: Wir erhöhen nicht die Wochenarbeitszeit. Niemand soll länger schuften, aber flexibler arbeiten dürfen. Denn wenn ein Ladengeschäft am Samstag länger öffnen darf, dann bedeutet das nicht, dass jemand länger arbeiten muss, sondern dass die Arbeit einfach anders verteilt werden kann. Das bedeutet mehr Freiheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
(Beifall AfD)
Frau Ministerin Schenk nannte die Samstagsregelung einen Beitrag zur Familienfreundlichkeit. Wissen Sie, was die Familien eigentlich brauchen? Ein stabiles, sicheres Einkommen, ein Dach über dem Kopf, volle Kühlschränke und auch eine lebendige Innenstadt, aber keine leeren Schaufenster.
(Beifall AfD)
Ihre Politik führt seit Jahren zu wachsendem Leerstand in den Innenstädten und zu zahlreichen Geschäftsaufgaben, weil keine attraktiven Rahmenbedingungen für den stationären Handel geschaffen werden. Sie nennen es Schutz und Fürsorge, aber entmündigen unsere Bürger.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das
ist doch Quatsch!) Sie tun nicht alles für Thüringen.
(Beifall AfD)
Die CDU, das BSW und ihre Wirtschaftsministerin reden seit Monaten vom Bürokratieabbau, und das seit März. Aber sie leben von Formularen, Vorschriften und Einschränkungen. Soll ein 24/7-Laden 150 oder 400 Quadratmeter groß sein mit begrenztem Sortiment, ja oder nein, und nur im ländlichen Raum oder auch in der Stadt? Das sind genau die Fragen, die wir bei diesem Besuch im Dorfladen in Judenbach hatten. Und jetzt erklären Sie mir bitte, warum darf ich als Bürger auf dem Land sonntags in einem 24/7-Laden einkaufen gehen, aber die alleinerziehende Mutter aus Erfurt soll erst zu mir aufs Dorf fahren, weil sie vielleicht beim Wocheneinkauf etwas vergessen hat?
(Zwischenruf Wolf, Finanzministerin: Nein,
sie geht zum Bahnhof!) Ja, oder zur Tankstelle. Das ist aber völlig realitätsarm. Und was erschaffen Sie, Frau Ministerin, wieder für einen Regelungswust? Welches Bürokratiemonster entsteht dadurch wieder durch Sie? Anstatt nämlich Vertrauen in die Wirtschaft zu haben, schaffen Sie Einschränkungen, Genehmigungspflichten und Anlasszwänge. Das ist für mich eindeutig ein Formularfetisch und ein Weiter-so in Sachen Bürokratie.
(Beifall AfD)
Die Linke – Sie warfen uns vor, wir würden Freiheit predigen, aber die Freiheit der Konzerne meinen. Nein, meine Damen und Herren, wir meinten die Freiheit aller Bürger, die hier arbeiten, handeln und Verantwortung tragen. Große Handelsketten sind keine Feinde, sie sind Arbeitgeber, sie sichern Existenzen. Wer nämlich den Wettbewerb aus ideologischem Eifer ersticken möchte, zerstört Arbeitsplätze, Innenstädte und am Ende die Lebensgrundlage für viele Thüringer Familien.
(Beifall AfD)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Frau Abgeordnete Berger, erlauben Sie eine Zwischenfrage?
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Nein, das würde ich gern im Ausschuss tun. Das würde ich nämlich gleich beantragen: den Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum zu überweisen. Zur SPD nur noch ganz kurz: Sie schreiben sich auf die Fahnen, die Arbeitnehmer zu schützen. Doch Sie verhindern, dass Menschen arbeiten dürfen, wann sie wollen. Als ehemalige Arbeiterpartei vergessen Sie die Studenten und die Teilzeitkräfte, denn die werden durch Ihre Politik bestraft. Gerade Studenten können nur samstags arbeiten, wenn sie von Montag bis Freitag im Hörsaal sitzen.
(Beifall AfD)
Sie verhindern also, dass die Studentin aus Jena sich Geld hinzuverdienen kann und machen sie abhängig vom BAföG oder dem Geldbeutel der Eltern.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Wer hat das
denn aufgeschrieben?!) Unser Gesetzentwurf der AfD zeigt Ihnen also, dass moderne, praxisnahe Wirtschaftspolitik funktionieren kann – unideologisch, realistisch und freiheitsorientiert. Werte Kollegen der anderen Fraktionen, Sie reden von Schutz und sozialer Verantwortung, doch in Wahrheit schützen Sie nur Ihre Macht über die Bürger. Ihr Leitbild ist das Misstrauen, unseres ist das Vertrauen. Sie wollen bestimmen, was wir denken und sagen dürfen, wie wir heißen dürfen, wie wir Personen ansprechen müssen, welches Auto wir fahren dürfen. Und nun wollen Sie auch noch bestimmen, wann Menschen arbeiten, wann sie ruhen und wann sie leben sollen.
(Zwischenruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: Das
sind die Grünen, die sind nicht mehr im Landtag!)
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Auch das ist
Quatsch!) Wir sagen: Lasst die Menschen selbst entscheiden, lasst die Unternehmen selbst entscheiden. Selbst Frau Ministerin Boos-John antwortete auf die Kleine Anfrage 8/1420 zu Frage 8: Eine rechtliche Regelung und die Schaffung von Rechtssicherheit erscheinen aufgrund der neuen Geschäftsmodelle dringend notwendig. – Genau das liefert doch unser Gesetzentwurf.
(Beifall AfD)
Also geben Sie unserem Gesetzentwurf die Chance, die er verdient. Lassen Sie eine Beratung im Ausschuss zu, damit wir nicht wieder nach einem Besuch eines 24/7-Ladens im schönen Landkreis Sonneberg draußen auf offener Straße stehen und dort diskutieren müssen. Und hören Sie bitte auf unsere Präsidenten der IHKs. Eine pauschale Ablehnung konstruktiver Inhalte aufgrund parteipolitischer Zuschreibungen wird weder der Wirtschaft noch dem Parlament gerecht. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Berger. Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete Güngör für die Fraktion Die Linke auf.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Danke, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, Sie durften gerade Ausführungen dazu hören, wie Personen angesprochen werden wollen, welches Auto Sie fahren dürfen. Da haben Sie bestimmt richtig getippt, jetzt geht es ums Ladenöffnungsgesetz. Ja, sehr große Linien, die die Vorrednerin hier zu ziehen versucht hat, um über eine sehr konkrete Regelung von Samstags- und Sonntagsarbeit im Thüringer Einzelhandel zu sprechen. Wir haben auch in der ersten Lesung, glaube ich, im Parlament recht ausführlich dargestellt, wieso eine solche Änderung, die die AfD hier vorlegt, ein klarer Angriff auf die Beschäftigten im Einzelhandel und auf den relevanten, auf den verfassungsgemäßen Schutz von Sonn- und Feiertagen ist. Die AfD will mehr Freiheit predigen, meint aber weiterhin – und das war auch leider keine ganz starke Argumentation von Ihnen – die Freiheit von Konzernen. Denn die Freiheit von Beschäftigten ist schon mal nicht gemeint, wenn wir darüber sprechen, wie das bei den Beschäftigten im Einzelhandel mit ihren eh schon schwierigen Schichtplänen, die häufig mit Care-Arbeit, häufig mit der Sorgearbeit um ältere Menschen und Kinder zu vereinbaren ist, gut hinkommen soll. Ich glaube, dieser Versuch, die Deregulierung zugunsten der Starken als Bürokratieabbau zu verkaufen, zieht nicht mal bei denjenigen, die sich den Bürokratieabbau hier ständig auf die Fahnen schreiben. Es zieht auf jeden Fall nicht bei uns als Linke, denn wir versuchen, weiterhin deutlich zu machen, dass das Ladenöffnungsgesetz ein Stück sozialen Rhythmus sichert, ein Stück faire Arbeitsbedingungen sichert und ein Stück Freiheit bewahrt, das der Markt allein nie garantieren kann.
(Beifall Die Linke)
Denn wer ist besonders betroffen davon, wenn eine Abschaffung der Samstagsschutzregeln hier von der AfD vorgesehen wird? Es sind insbesondere die Mitarbeitenden, die in Teilzeit und in Minijobs angestellt sind. Und ja, das sind vor allem Frauen. Ich finde, das müssen wir sehr klar benennen, dass es explizit ein Angriff auf weibliche Beschäftigte ist, was die AfD hier im Sinn hat.
(Beifall Die Linke)
Ich möchte auch darauf hinweisen: Zu sagen, die Wirtschaft – in Anführungszeichen – verhält sich so und so, ist wirklich sehr undifferenziert. Denn ich glaube, auch die IHK Südthüringen weiß, dass sie nicht allein die Wirtschaft ist, sondern in unserer Thüringer Wirtschaft verschiedene Akteure mit durchaus differenzierten Meinungen und Haltungen vorzufinden sind. Ich möchte aber auch aus einer Verbraucherinnenperspektive heraus darauf hinweisen, dass doch wirklich jedem klar sein muss: Menschen in Thüringen haben nicht mehr Geld im Geldbeutel, nur weil ein Tag mehr in der Woche geöffnet ist. Nein, sie haben das gleiche Geld zur Verfügung, und sie können sich dann überlegen, ob sie an dem einen Tag ihren Kauf erledigen oder am nächsten Tag. Aber sie haben nicht – o Wunder – auf einmal das Doppelte, nur weil der Laden noch mal einen Samstag oder einen Sonntag geöffnet hat. Auch das Argument greift hier zu kurz. Wenn dann von einer sogenannten Zwangsfreizeit fabuliert wird – das ist durchaus eine kreative Wortneuschöpfung –, muss man sich aber schon fragen, ob Ihre Argumentation dann in gleichem Stil auch als Zwangsverdummung der anderen Kolleginnen und Kollegen hier im Haus bezeichnet werden könnte. Ihre Argumente greifen alle nicht.
(Beifall Die Linke)
Zu sagen, der Samstag – ich zitiere wieder – ist ein normaler Arbeitstag: Nein, der Samstag ist eben kein normaler Arbeitstag und auch der Sonntag ist kein normaler Arbeitstag. Ich finde, dass Sie sich das ein bisschen zu leicht machen. Ganz viele haben morgen einen regulären Feiertag und können damit davon ausgehen, dass sie ein drei Tage langes Wochenende haben. Das können sie für Besuche mit Familie nutzen, für Aktivitäten mit Freundinnen/Freunden, fürs Ehrenamt – für was auch immer Sie wollen.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: In die Kirche
gehen!) Ganz viele haben aber morgen einen Tag frei, dann Samstag einen Tag Arbeit und dann Sonntag noch mal einen Tag frei. Die haben eben nicht wie alle anderen ein langes Wochenende. So zu tun, als wäre das eine Regelung, die nicht für mehr Arbeit sorgen würde, greift zum Schluss zu kurz. Ich möchte auch noch mal darauf hinweisen, wie zynisch es eigentlich ist, dass wir hier alle in den letzten Jahren während der Coronapandemie ständig über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den sogenannten systemrelevanten Berufen gesprochen haben. Die haben ganz viel Applaus vom Balkon bekommen, wurden in ganz vielen Stellungnahmen gewürdigt. Auch von uns hier aus dem Hohen Haus ist von vielen Fraktionen die berechtigte Würdigung für das vorgenommen worden, was in der Pandemie von diesen Kolleginnen und Kollegen in der ersten Reihe aufrechterhalten wurde. Das war natürlich die Pflegefachkraft, aber ja, das war auch der Beschäftigte im Thüringer Einzelhandel. Und das jetzt alles vergessen zu machen und so zu tun, als hätte es in den letzten Jahren nicht ohnehin schon relevante Belastungen gegeben, als würden wir nicht ohnehin schon tariflich hinter dem herhängen, was in anderen Bereichen geleistet wurde, das finde ich ehrlicherweise ganz schön frech.
(Beifall Die Linke, SPD)
Das finde ich einfach ganz schön frech. Wenn wir ansonsten hier – zu Recht – immer wieder über die Aufarbeitung der Coronapandemie sprechen, dann müssen wir auch darüber reden, wie die Arbeitsbedingungen und Arbeitsumstände in dieser Zeit für bestimmte Personengruppen aussahen. Und dann wurde es noch ganz witzig, denn auf einmal musste die Studentin aus Jena als Argument hier herhalten. Zu sagen, die kann halt nur samstags tätig sein, denn montags bis freitags sitzt sie brav in der Uni: Na ja, das kommt schon ein bisschen darauf an, ob da nicht a) der Studienplan auch durchaus an der einen oder anderen Stelle eine nebenberufliche Tätigkeit unter der Woche ermöglichen würde.
(Unruhe AfD)
Aber vor allem: Wie wäre es denn dann mit einer umfangreichen Absicherung über ein BAföG, über ein BAföG-System,
(Beifall Die Linke)
das Studierende nicht in Armut bringt, nicht in die Bredouille bringt, sich aufgrund ihres Lebensunterhalts, ihres Existenzminimums etwas dazuverdienen zu müssen?
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das
fällt der unsozialen AfD doch nicht im Traum ein!) Alle, die dann darüber hinaus noch das Bedürfnis und auch die Kapazitäten haben, berufstätig zu sein, das ist doch eine andere Nummer. Da müssen wir uns doch aber auch miteinander ehrlich machen, sonst wird es ein bisschen zu humoristisch, finde ich. Deswegen gehe ich davon aus, dass auch die Brombeere diesen Gesetzentwurf der AfD – so wie in der ersten Lesung schon angeklungen – zurückweisen wird.
(Beifall Die Linke)
Dieser Gesetzentwurf ist nicht nur arbeitnehmerfeindlich, sondern – ich betone es erneut – insbesondere arbeitnehmerinnenfeindlich, er ist gesellschaftsschädlich, er gehört in Konsequenz abgelehnt.
(Beifall Die Linke)
Ich sage aber auch in Richtung der Brombeerkoalition: Wir werden sowohl weiter um die beiden freien Samstage, als auch um den Schutz der Sonntagsarbeit kämpfen. Das gehört für uns zusammen und das sind wir den Beschäftigten im Thüringer Einzelhandel schuldig. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Güngör. Als Nächster auf der Rednerliste für die Koalition ist Abgeordneter Henkel.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Mal
sehen, welche Kolonne wir heute sind! Dritte, vierte, fünfte?)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Sehr geehrter Vorsitzender, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, in der Vorbereitung der letzten, aber auch dieser Plenarsitzung scheint sich die AfD im Regal vergriffen zu haben. Da finden wir Themen wie Ladenöffnungsgesetz, Bauordnung, Vergabegesetz, Klimagesetz oder Bildungsfreistellungsgesetz. Ich habe den Eindruck, dass hier die Thüringer CDU Pate gestanden hat und dass hier einfach aus dem Wahlprogramm der CDU abgeschrieben wurde.
(Beifall CDU, BSW)(Unruhe AfD)
Und wie das so oft beim Abschreiben dann passiert, durchdringt man die Themen doch nicht und geht an dem Thema vorbei. Deshalb gibt es dann auch Unterschiede und die will ich gern herausstellen. Letztlich zeigt sich das auch in allen drei Elementen des vorliegenden AfD-Antrags zum Ladenöffnungsgesetz, der neben formellen Fehlern auch inhaltliche Fehler hat und der an der Realität vorbeigeht. Ich will mal die drei wesentlichen Punkte beleuchten, um die es hier geht. Das ist einmal das Arbeiten am Samstag, das ist zweitens die Sonntagsöffnung und drittens sind es die 24-Stunden-Läden. Beginnen wir mit den Regelungen zur Arbeit am Samstag. Wir sind der Auffassung, dass Samstagsregelungen flexibilisiert werden müssen. In der 7. Legislatur gab es dazu auch einen konkreten Vorschlag. Erinnern wir uns kurz, warum es diese Regelung gibt. Sie stammt aus einer Zeit, die von hoher Arbeitslosigkeit geprägt war. Hohe Arbeitslosigkeit bedeutet mehr Marktmacht für die Arbeitgeber. Diese können dann mit Entlassung drohen, weil die nächsten fünf Mitarbeiter schon vor der Tür stehen. Die Arbeitnehmer sollten vor diesem Druck geschützt werden und deshalb war es zu diesem Zeitpunkt möglicherweise sogar gerechtfertigt. Das Problem ist jedoch, dass die Regelung tief in die selbstbestimmte Arbeitszeitgestaltung der Beschäftigten eingreift und ebenso die unternehmerische Gestaltungsfreiheit stark eingrenzt.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Dafür
ist der Gesetzgeber da!) Ja, das ist klar. Es ist gut, dass Sie mich daran erinnern. Das zeigt den wesentlichen Unterschied zwischen Ihnen und uns.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Rund
um die Uhr arbeiten!) Wir sagen, wir brauchen natürlich Leitplanken, in denen sich dann Wirtschaft und auch Menschen frei bewegen können – weil wir den Menschen vertrauen, weil wir an die Selbstregulierung glauben, weil wir grundsätzlich Vertrauen in die Menschen, die Wirtschaft haben. Sie wollen natürlich immer weiter einschränken, überregulieren, weiterregulieren. Dadurch entsteht ja auch diese Bürokratie, die unser Land lähmt.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Der
Markt regelt alles, genau!) Aber es ist ja gut, dass wir in diesem Haus genau über diese Unterschiede sprechen und dass diese Unterschiede auch für die Zuschauer deutlich werden. Doch gehen wir zurück zum Thema. Es gibt eben auch Beschäftigte, die lieber am Samstag arbeiten wollen. Und dann ist es eben kein Schutz mehr, sondern ein willkürlicher Eingriff in die selbstbestimmte Arbeitszeitgestaltung von Arbeitnehmern, wenn man ihnen das per Gesetz verbietet. Deshalb wollen wir, dass die Beschäftigten auf eigenen Wunsch auch zusätzliche Samstage arbeiten können. Hinzu kommt, dass wir in einer Zeit leben, wo Fach- und Arbeitskräftemangel besteht und die Marktmacht dabei definitiv nicht beim Arbeitgeber liegt, sondern vielmehr beim Arbeitnehmer. Das, was die AfD will, geht allerdings weit darüber hinaus. Wir wollen eine Reform, die Freiheit schafft, ohne Sicherheit abzubauen. Und wir wollen die Balance aus beiden haben. Das ist eben der Unterschied. Gehen wir zum zweiten Punkt, zu dem verkaufsoffenen Sonntag. Bereits in der 7. Legislatur wurde ein Vorschlag der CDU zur Änderung des Gesetzes in diesem Punkt hier in diesem Hohen Haus beschlossen. Findet eine Veranstaltung mehrfach statt, konkret: mehr als dreimal, dann muss ihr Anlass nicht mehr geprüft werden, und es reicht eine einfache Veranstaltungsanzeige. Das Problem ist, diese Gesetzesänderung ist in Teilen des Vollzugs nie umgesetzt worden. Die Regierung unter Führung der Linken hat den Willen und die Beschlussfassung des Landtags vorsätzlich ignoriert. Die neue Thüringer Landesregierung handelt hier anders und sieht sich natürlich an die Beschlusslage des Landtags gehalten und wird diese dementsprechend auch umsetzen. Sehr geehrte Damen und Herren, die überwiegende Mehrzahl der verkaufsoffenen Sonntage sind Veranstaltungen, die jedes Jahr stattfinden. Damit wird die praktische Umsetzung der letzten Gesetzesänderung das Problem weitestgehend lösen. Die Änderung der AfD braucht es nicht und sie geht auch zu weit. Sie ignoriert, dass es eine Regelung braucht, die den Schutz des Sonntags klug mit der Förderung der Wirtschaft abwägt und beidem Raum gibt. Diese Balance schafft unsere Regelung, und die wird durch die neue Landesregierung eben auch umgesetzt. Das bringt mich zum dritten Punkt, das sind die 24-Stunden-Läden. In der Auffassung, hier Rechtssicherheit zu schaffen, stimmen wir zu. Es braucht trotzdem den Entwurf nicht, denn eine Änderung für diesen Aspekt des Ladenöffnungsgesetzes wird bereits im Kabinett beraten. Wir werden Rechtssicherheit auch für diese Läden schaffen. Ein Unterschied zum Antrag der AfD ist, dass wir dabei eine Größenbeschränkung vorsehen. Wir wollen eben keine 2.000-Quadratmeter-Läden mit Kameras und ohne Personal, die letztlich den Wettbewerb komplett verschieben und so tatsächlich den wichtigen Schutz des Sonntags schleifen würden. Was wir wollen, sind Läden mit einer vernünftigen Größe von bis zu 400 Quadratmetern. Mit diesen können wir die Versorgung insbesondere dort ermöglichen, wo normale Läden nicht wirtschaftlich betrieben werden können. Es ist vor allem ein Lösungskonzept für die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum. Deswegen ist es wichtig, dass die Maximalgröße nicht noch kleiner wird. Auch hier gilt das, was bei den beiden vorgenannten Punkten schon galt. Es braucht eine durchdachte Lösung und keine Schnellschüsse. Wir brauchen vor allem Maß, Mitte und Balance bei all diesen Sachen. Größenbeschränkungen sind berechtigt, aber sie sollten auf der anderen Seite nicht zu restriktiv sein, insbesondere müssen wir die bereits bestehenden Läden beachten. Hier sind eine ganze Reihe von Läden mit rund 350 Quadratmetern durchaus verbreitet. Viele wurden auch durch ein Gesetz der vorigen Landesregierung gefördert. Die Förderung war für Läden bis zu 400 Quadratmetern möglich gewesen. So wurde diese dann auch umgesetzt. Es wäre jetzt also absurd zu sagen, dass diese Größe zwar gefördert wurde, aber jetzt nicht mehr betrieben werden darf. Politik muss da auch zuverlässig sein. Für uns gelten im Wesentlichen drei Grundregeln, was die 24-Stunden-Läden betrifft: Erstens: Für uns genießt der Schutz des Sonntags eine ganz hohe Wertigkeit. Wir wollen die Sonntagsruhe nicht stören. Das muss dabei gewährleistet sein. Zweitens: Ebenso wichtig ist uns der Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Das heißt, es darf kein Personal in diesen Läden an einem Sonntag arbeiten, auch nicht für Befüllung oder Nachfüllung, auch nicht für Wachdienst und auch nicht für Reinigungsarbeiten. Und: Wir brauchen die Begrenzung der Fläche und den Bezug zum ländlichen Raum. Denn wir wollen hier keine Zusatzangebote oder Wettbewerbsverzerrung in den bereits versorgten städtischen Gebieten schaffen, sondern wir wollen möglichst neue Versorgungseinheiten im ländlichen Raum entwickeln, und die Wirtschaftlichkeit lässt sich dann eben durch die 24-Stunden-Öffnung besser darstellen, weil diese Läden sowieso automatisiert sind. Das alles beschreibt – wie ich schon sagte – ein Vorgehen nach Maß und Mitte. Im Regierungsvertrag zwischen CDU, BSW und SPD haben wir deshalb vereinbart – ich möchte mal zitieren –: „Wir werden ein Gesprächsformat mit Gewerkschaften, Betriebsräten, Kommunen und Einzelhandelsverbänden anbieten, um im Dialog Modernisierungen im“ Ladenöffnungsbereich und „Ladenöffnungsgesetz zu verabreden.“ Genau das ist das, was wir momentan tun. Wir halten es für den richtigen Weg, kluge und durchdachte Änderungen, die eine gute Balance verschiedener Anliegen erreichen, gemeinsam zu erarbeiten und nicht blind irgendetwas zu streichen. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf der AfD nicht zustimmen. Wir kündigen aber an, dass es einen Gesetzentwurf der Regierung gibt, der dann natürlich auch hier im Hohen Haus diskutiert werden wird, der im Ausschuss weiter beraten werden kann, weil so eine Debatte noch mal grundsätzlich darüber stattfinden kann. Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Ich danke Ihnen, Herr Henkel. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Kalthoff für die SPD-Fraktion das Wort.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen und Zuschauer auf den Tribünen, bevor ich zu dem Gesetzentwurf komme, meine ich vorhin in der Rede von Frau Berger wieder eine Äußerung vernommen zu haben, die heute Morgen hier vom Landtagspräsidenten gerügt worden ist. Ich möchte es deswegen einmal kurz historisch richtigstellen, weil Herr Höcke auch sagte, die Herkunft sei historisch falsch. Ja, es ist richtig, diese Parole, für die er ja auch in Halle sein Urteil bekommen hat, kam aus einer anderen Richtung. Aber ich möchte eins sagen, sie ist dann von der SA an sich genommen worden.
(Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD: Reden Sie
doch mal zum Thema!) Auf den Dienstdolchen der SA stand diese Parole und mit dieser Parole sind meine Genossinnen und Genossen im Dritten Reich abgestochen und ermordet worden.
(Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD: Frau Prä-
sidentin!)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Herr Abgeordneter, ich muss Sie bitten, zur Sache zu sprechen.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Ich werde jetzt zur Sache sprechen, das musste aber einfach mal richtiggestellt werden.
(Beifall Die Linke, SPD)
Nun reden wir über das Ladenöffnungsgesetz. Ich stehe hier als jemand, der die letzten acht Jahre alle sieben Samstage frei gehabt hat. Und da möchten Sie sagen, die Leute wünschen und sehnen sich danach, weniger samstags frei zu haben, kein Familienleben mehr möglich zu machen. Da muss ich Ihnen sagen, ich weiß nicht, wo Sie vor der Karriere hier gearbeitet haben, um das so zu sagen. Aber wir als SPD stehen natürlich für den Schutz der Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer da draußen, so wie wir das immer in unserer Geschichte getan haben.
(Beifall SPD)
Deswegen stehen wir hinter den zwei freien Samstagen. Denn auch Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer haben Rechte, sie haben vor allem ein Recht darauf, auch mal zu Hause sein zu können, sich zu entspannen, Zeit mit ihrer Familie zu verbringen, vielleicht am Wochenende auch mal zu verreisen.
(Beifall Die Linke, SPD)(Zwischenruf Abg. Berger, AfD: Sie haben
auch das Recht, samstags arbeiten zu gehen, wenn sie wollen!) Sie können doch samstags auch arbeiten. Aber ich sage Ihnen: Ein Staat hat auch eine Schutzfunktion. Nun reden Sie über die 24-Stunden-Läden und sinnieren darüber, dass es die nicht in großen Städten gibt. Wir machen das auch als Schutzfunktion, und zwar als Schutzfunktion für unsere heimische Wirtschaft. Das kann ich Ihnen erklären. Schauen Sie mal nach Hessen. In Hessen sind die Regelungen anders. Und wer betreibt dort diese Läden? Tegut. Ich möchte aber, dass ähnlich wie in Judenbach die Wertschöpfung in unserem Land bleibt und nicht abwandert, sondern dass das unsere Leute machen. Und sie machen es im ländlichen Raum, wo wir Versorgungslücken haben. Und wenn Sie über Studierende sprechen, die zu wenig Geld verdienen, warum sind Sie dann gegen Mindestlohn, warum sind Sie gegen Tarife? Soll ich Ihnen mal was sagen? Also, in meinem alten Konzern gibt es einen Tariflohn. Da gehen Studierende 30 Stunden im Monat arbeiten und die haben ihre Kohle voll. Wenn Sie das alles abschaffen wollen – so viele Samstage haben wir gar nicht, dass die auf ihr Geld kommen, wenn Sie sonst fleißig im Plenarsaal sitzen.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)(Unruhe AfD)
Aber das ist genau Ihre Rhetorik. Das ist doch kein Vorschlag, aber es demaskiert Sie. Es demaskiert Sie! Sie stehen nicht an der Seite des kleinen Mannes oder der kleinen Frau. Nein, ganz im Gegenteil, Sie wünschen sich doch überhaupt keine Regulierung. Dass der Markt alles regelt, dass wir wieder dahin kommen, wie es hier in diesem Land mal war; am besten sollen die Leute nur noch 4, 5 Euro die Stunde verdienen, sieben Tage die Woche buckeln.
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: So war
es nie!)
(Unruhe Die Linke)
Natürlich haben wir Leute, die unter 6 Euro die Stunde verdienen. Das wäre doch Ihre Traumvorstellung, wenn Sie all diese Schutzmechanismen am liebsten abschaffen würden. Deswegen sage ich deutlich für die SPD-Fraktion: Wir lehnen natürlich Ihren Gesetzentwurf hier ab. Und ich bedanke mich beim Rest des Plenums.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Doch – bitte.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Danke schön. Noch mal eine ganz kurze Einordnung für Sie als Bürger zu dem, was Sie hier alles gehört haben. Also die SPD als Vertreter der Steuerschröpfer, die Arbeitslöhne dazu verkommen lassen,
(Beifall AfD)
dass das Netto nur noch ein bloßer Schein vom eigentlichen Brutto ist, mokiert sich hier. Zum Kollegen Henkel von der CDU: Wir fassen nicht das an, was Sie sich vorgenommen haben, sondern wir fassen das an, was Sie liegen gelassen haben, und zwar, um Ihre Koalition über Weihnachten zu retten.
(Beifall AfD)
Und Sie, liebe Bürger, wissen ganz genau, dass es heute schon im Energie-, im Feuerwehrbereich, beim Rettungsdienst, in der Medizin und bei Sonstigen Arbeitsverhältnisse gibt, wo sich die Arbeitszeit natürlich im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes, wenn man es denn kennen würde, über die fünf Arbeitstage gleichmäßig verteilt.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Sie vergleichen Äpfel mit Birnen!) Und wenn Sie hier der IHK absprechen, für ihre Mitgliedsunternehmen sprechen zu können, dann sehen Sie hiermit ein vermeintliches Zeugnis dessen, dass Sie nicht wissen, was im kleinen Mittelstand hier unterwegs ist.
(Beifall AfD)
Sie benachteiligen mit Ihrem Gesetz den ländlichen Raum, denn wir wollen hier Möglichkeiten zum individuellen Leben geben und dazu gehört auch der Einkauf von notwendigen Lebensmitteln, die dann auch am Sonnabend oder am Sonntag beschafft werden müssen. Und, wie gesagt, wir verlegen ja die Arbeitszeit lediglich von Montag auf den Sonnabend. Das wird also kein Aufwuchs an sonstiger Arbeitszeit, und am Sonnabend gibt es auch noch einen Zuschlag, und den würden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch gern mitnehmen.
(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke:
Den brauchen sie dann für die Kinderbetreuung!) Und noch mal zum 24-Stunden-Laden: Sie sind derartig undifferenziert. Am Sonntag findet der Verkauf ohne Personal statt. Was Sie hier aufbauen, sind böhmische Dörfer und potemkinsche Dörfer, aber da kommen Sie auch her. Danke schön.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Ich
bezweifle, dass Sie überhaupt wissen, wer Potemkin war!)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Für die Landesregierung erhält nun Frau Ministerin Schenk das Wort.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich weiß jetzt nicht, was Sie persönlich gegen Menschen aus böhmischen Dörfern haben. Ich habe nichts gegen Leute, die in Dörfern wohnen, aber das ist dann Ihr individuelles Problem, und das können Sie dann den 634 Dorfbürgermeistern erklären, die es in Thüringen sonst noch so gibt. Ansonsten kommt ja Ihr Gesetzentwurf mit einem sehr interessanten Titel daher. Es ist nämlich das „Gesetz zur […] Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum“. Das ist zumindest angekündigt. Ich habe in der ersten Lesung dazu schon einmal gesprochen und mich gefragt, wie man von der Liberalisierung von allen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutzstandards irgendwie zur Versorgungssicherheit im ländlichen Raum kommt. Denn eigentlich kommt man nur dazu, dass die Menschen, die trotzdem meistens gar nicht viel mehr Geld im Geldbeutel haben – das hat Abgeordnete Güngör, finde ich, gerade gut illustriert –, jetzt auch noch am Samstag und Sonntag arbeiten gehen sollen, damit im ländlichen Raum angeblich die Versorgungssicherheit steigt. Jetzt will ich Sie mal fragen: Wenn wir über gleichwertige Lebensverhältnisse sprechen und gleichzeitig über das sprechen, was Abgeordneter Henkel in den Raum gestellt hat, über die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Konzepts, dann muss man sich mal fragen, welche Menschen eigentlich solche 24/7-Läden aufmachen werden. Das werden in aller Regel die Leute sein, die mit diesem wirtschaftlichen Unterfangen irgendwie wirtschaftlich auch durch die Tür kommen wollen, die also am Ende einen Gewinn erwirtschaften wollen. Dann frage ich mich, ob die Motivation, so einen 24/7-Laden aufzumachen, tatsächlich in Dieterode im Eichsfeld genauso hoch wäre …
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Da gibt es
gar keine, da haben Sie sich vertan!) Nein, ich sage ja „wäre“, Frau Tasch. Man muss immer auf den Konjunktiv achten. Da habe ich mich gar nicht vertan, ich kenne diese Dinger sehr genau. Es geht um die Frage – jetzt hören Sie einfach mal ganz kurz zu und danach können Sie das mit einem Zwischenruf korrigieren –: An welcher Stelle ist so ein Laden rentabel?
(Zwischenruf Abg. Treutler, AfD: Wie eine
Lehrerin!) Der Punkt ist, dass die Menschen – das hat Abgeordneter Kalthoff gerade mit seinem Verweis auf Tegut getan –, die so einen Laden aufsuchen, da möglichst einfach hinkommen sollen. Das wäre natürlich auf einer Straße direkt zu einem Ballungszentrum, zum Beispiel Erfurt, wesentlich leichter als zum Beispiel in einem kleineren Örtchen im Eichsfeld. Wenn also so ein Laden in Dieterode aufmachen würde – Konjunktiv –, dann müsste man feststellen, dass dort insgesamt wahrscheinlich weniger Leute hinkommen würden, als wenn diese 24/7Box auf dem Weg nach Erfurt auf der Einfallstraße stünde. Damit hätte man den offensichtlichen Effekt, dass immer dann, wenn da mehr Menschen hinkämen, in diesem Fall auf dem Weg nach Erfurt, natürlich viel mehr Gewinn erwirtschaftet würde. Mit anderen Worten: Sie haben überhaupt keine gleichwertigen Lebensverhältnisse in Stadt und Land, sondern Sie haben eine weitere Bevorzugung der Menschen, die in Ballungsregionen wohnen, die sowieso schon ein verdichtetes Netz von Tankstellen und vielleicht den Bahnhof haben. Mit anderen Worten: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im ländlichen Raum gehen dann im schlimmsten Fall dahin, um Samstagabend noch schnell irgendwas aufzufüllen, damit Sonntag geöffnet werden kann, damit dann angeblich gleichwertige Lebensverhältnisse geschaffen werden können. Das Einzige, was Sie mit diesem Gesetzentwurf machen, ist, Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte mit Füßen zu treten. Denn die Sonnund Feiertagsruhe hat einen ganz wesentlichen Kern, nämlich die für Sie offenbar überraschende Erkenntnis, dass die Grundlage von wirtschaftlichem Erfolg gesunde Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind, die sich früh ihr Jäckchen anziehen und auf Arbeit gehen.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Und das können die gar nicht mehr. Wenn Sie mal Zahlen, Daten und Fakten betrachten, dann sehen Sie, dass beispielsweise im DGB-Index 52 Prozent der Beschäftigten angeben, dass sie es für ausgeschlossen halten, mit der gegenwärtigen Arbeitsverdichtung gesund bis zum Renteneintritt zu kommen. Diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, mehr als der Hälfte, sagen wir jetzt: Arbeitet doch einfach mehr, dann wärt ihr gesünder. Das ist völlig absurd. Wenn man sich dann noch mal vor Augen führt, dass diese Sonn- und Feiertagsruhe ein verfassungsrechtlich garantierter Standard ist, dann bekommen wir mit Ihrem Gesetzentwurf eben nicht die Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum, sondern einen Bruch des Grundgesetzes und den Bruch der Verfassung. Arbeitnehmerschutz ist eben kein Nice-to-have, Arbeitnehmerschutz ist die Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg. Jetzt geht es uns – das konnten Sie dem 100-Tage-Programm entnehmen – in der Landesregierung auch darum, dass die geförderten 24/7-Läden, die es schon gibt, tatsächlich einen Beitrag zu gleichwertigen Lebensverhältnissen leisten, sodass es möglich wäre, wenn dann zum Beispiel in Dieterode im Eichsfeld oder in Judenbach – da gibt es schon einen, haben wir uns zusammen angeguckt – so ein Laden offen wäre, dass man da hinkommen kann und der Bürger das bekommt, was draußen dransteht, nämlich 24/7-Laden. Da ist es eben häufig ein bisschen komplizierter als in so einem 30-Sekunden-TikTok-Video. Wenn man sich wirklich mal die gesetzlichen Grundlagen, Verfassung, Grundgesetz, Feiertagsrecht, anschaut, dann dauert manchmal die Lösung ein bisschen länger. Aber – das haben Sie, wenn Sie die Politik aufmerksam verfolgt haben, mitbekommen – wir hatten bereits einen ersten Kabinettsdurchgang, um genau diese Frage zu bespiegeln: Wie kann man mit Blick auf Arbeitnehmerinnenschutz und auf Arbeitnehmerschutz – ich würde aber die Arbeitnehmerinnen hier aus genannten Gründen ein bisschen nach vorn stellen – rechtssicher ermöglichen, dass ohne Verkaufspersonal in diesen Läden am Sonntag auch unter Beachtung des Jugendschutzes – also es geht nicht einfach jeder da mal rein und nimmt sich eine Flasche Whisky aus dem Regal – trotzdem eingekauft wird? Jetzt will ich Ihnen mal sagen, dass Anlassbezogenheit, Flächenbezogenheit und auch generell Sortimentsbezogenheit nicht irgendwie Sachen sind, die wir uns mal so überlegt haben, sondern das ist die Grundlage dafür, dass wir am Ende zu einem Ergebnis kommen, das wirklich Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ermöglicht. Denn es muss ja darum gehen, dass man auch mal anerkennt, dass 24/7-Läden, wenn sie wirklich einen Beitrag dazu leisten sollen, dass Menschen im ländlichen Raum denken: es ist praktisch, dort ein regionales Produkt zu erwerben, das ist wirklich für mich ein praktischer Anlaufpunkt – dass das ja nicht Kern des wirtschaftlichen Überlebens sein kann, diese 24 Stunden von Sonntagfrüh bis Sonntagmitternacht irgendwie zu brauchen, um damit wirtschaftlich durch die Tür zu kommen. Wir müssen erreichen, dass die Menschen mehr Geld in der Tasche haben, und das erreichen wir durch richtige Tarifpolitik, durch Mindestlohn und nicht durch die Frage, ob man 24/7-Läden am Sonntag vielleicht irgendwo wirtschaftlich ermöglicht. Uns in der Landesregierung geht es darum, diese rechtliche Lücke zu schließen, dabei den Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz hochzuhalten. Ich finde, mit Ihrem Antrag haben Sie ein wunderbares Beispiel dafür geschaffen, wie man unter vorgeblich guten Zielen, nämlich gleichwertigen Lebensverhältnissen, eigentlich nur eins macht: auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer irgendwie den Eindruck zu erwecken, dass man damit etwas Gutes getan hat. Was soll gut daran sein, wenn Menschen sonntags arbeiten müssen, was soll gut daran sein, wenn Feiertage völlig jenseits von dem sind, was eigentlich eine gute Tradition ist, mit der Familie zusammenzukommen, sich zu Hause mal zu treffen. Wenn das plötzlich ein Tag wird wie jeder andere, dann frage ich mich, warum Sie immer konservative Werte nach vorne halten, wenn Sie eigentlich wollen, dass von Montag bis Sonntag jeder irgendwelchen Geschäftigkeiten nachgeht.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Un-
sozial, das ist unsozial!) Uns geht es darum, auch mal zu fragen, wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirklich dazu kommen, den wirtschaftlichen Erfolg dieses Landes mitzugestalten. Und da ist für uns die wesentliche Erkenntnis, dass wir sie gesund erhalten müssen, und dazu gehören Erholungszeiten, dazu gehört anzuerkennen, dass immer mehr Arbeitszeitverdichtung eben kein positiver Aspekt ist. Und dazu gehört für uns auch, eine Personal- und Betriebsrätekonferenz durchzuführen, bei der zum Beispiel Vertreterinnen von Kaufland ganz klar gesagt haben, die Tatsache, dass sie zwei Samstage nicht arbeiten müssen, ist für sie ein wesentlicher Lebensgewinn, weil sie an diesen Samstagen eben mal ihre Kinder sehen, weil sie an diesen Samstagen eben auch mal in den Zoo fahren oder ins Kino gehen.
(Beifall Die Linke, SPD)
Und wenn es so ist, dass man diesen Samstag braucht, um als Familie wirtschaftlich durch die Tür zu kommen, dann müssen wir wohl eher ein bisschen was am Gehalt machen und nicht an der Frage, ob die auch noch am dritten und vierten Samstag schuften gehen.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Abschließend möchte ich noch mal auf Ihr Studierendenbeispiel kommen. Ich weiß ja nicht, wie Ihr Studium so gelaufen ist. Ich habe auch die ganze Zeit während meines Studiums gearbeitet. Und ich weiß nicht, welcher Student von morgens früh um 6.00 bis abends 22.00 Uhr im Hörsaal sitzt. Wenn das so ist, dann müssen wir echt mal ein ernstes Wort mit dem Wissenschaftsminister reden.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich habe seitens der Abgeordneten Berger eine Ausschussüberweisung an den Wirtschaftsausschuss vernommen, nicht an den Arbeitsausschuss. Ist das korrekt so?
(Zwischenruf Abg. Berger, AfD: Wirtschafts-
ausschuss und Arbeitsausschuss!) Beides. Sie wollen in beide. Okay, danke. Dann werden wir nun zu den Abstimmungen kommen. Wer einer Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum zustimmt, den oder die bitte ich ums Handzeichen. Das sind die Abgeordneten aus der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Abgeordneten der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Damit ist das abgelehnt. Wir stimmen nun über die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie ab. Wer stimmt dafür? Das sind die Abgeordneten aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Abgeordneten von Linke, SPD, BSW und CDU. Ich frage der Form halber nach Enthaltungen. Die kann ich nicht erkennen. Dann ist auch das abgelehnt. Wir kommen dazu, über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung abzustimmen. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den oder die bitte ich ums Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Abgeordneten von Linke, SPD, BSW und CDU. Wer möchte sich enthalten? Da ist noch eine Hand oben. Nein, okay, es gibt keine Enthaltung. Dann ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt Ich rufe noch vor der Mittagspause Tagesordnungspunkt 6 auf Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/1699 ZWEITE BERATUNG Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst Herrn Abgeordneten Kalthoff für die SPD-Fraktion das Wort.
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, werte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wir beraten heute über den Gesetzentwurf der AfDFraktion zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes, einen Gesetzentwurf, der auf den ersten Blick Bürokratie abbauen will, in Wahrheit aber soziale Verantwortung abschaffen würde. Und genau deshalb lehnen wir ihn ab – aus Überzeugung, aus wirtschaftlicher Vernunft und aus Respekt vor den Beschäftigten dieses Landes. Das Thüringer Vergabegesetz regelt, wie öffentliche Aufträge vergeben werden. Es sorgt dafür, dass Steuergelder nicht an Unternehmen fließen, die Dumpinglöhne zahlen, sondern an solche, die tariftreu, sozial verantwortlich und umweltbewusst wirtschaften. Das ist kein ideologischer Luxus, das ist ordentliche Wirtschaftspolitik im Sinne des Mittelstandes.
(Beifall BSW, SPD)
Denn faire Löhne, faire Bedingungen und faire Wettbewerbsregeln schützen nicht nur Beschäftigte, sondern auch diejenigen Unternehmen, die ehrlich kalkulieren. Die AfD behauptet, dieses Gesetz sei wirtschaftsfeindlich und überflüssig. Doch wer so argumentiert, hat weder verstanden, wie Vergabe in der Praxis funktioniert, noch warum es dieses Gesetz überhaupt gibt. Als das Thüringer Vergabegesetz 2011 eingeführt wurde, war die Lage klar. Immer wieder gingen öffentliche Aufträge an Billigfirmen, die mit Sub-Sub-Unternehmen arbeiteten, mit 6-Euro-Stundenlöhnen, ohne Sozialversicherung, ohne Kontrolle. Die ehrlichen Betriebe hatten das Nachsehen, genau die Handwerker, Dienstleister und Mittelständler, die unser Land tragen. Das Vergabegesetz hat dem ein Ende gesetzt. Es verpflichtete zur Tariftreue und zum vergabespezifischen Mindestlohn. Es erlaubte die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien und es sorgte für Transparenz und Nachvollziehbarkeit, damit Steuergeld verantwortungsvoll eingesetzt wird. Das ist kein bürokratischer Ballast, das ist Schutz vor Dumping, Korruption und Lohndumpingkonkurrenz. Schauen wir in die Begründung der AfD. Dort steht, das Gesetz belastet Unternehmen mit unnötigen Auflagen und benachteiligt kleine und mittlere Betriebe. Das Gegenteil ist richtig. Gerade die kleinen und mittleren Betriebe profitieren davon, dass der billigste Anbieter nicht automatisch den Zuschlag bekommt, sondern der wirtschaftlichste und sozial faire. Ein Thüringer Dachdecker, der seine Leute ordentlich bezahlt, soll eben nicht gegen ein Unternehmen verlieren, das Löhne drückt und Arbeitsrechte ignoriert. Die AfD spricht von Freiheit der Unternehmen, aber Freiheit bedeutet im Sozialstaat eben nicht, Menschen auszubeuten oder Tarifstandards zu unterlaufen. Freiheit braucht Regeln, sonst wird sie zur Willkür. Und wer wie Sie die Tariftreuepflicht abschaffen will, der sagt de facto, wer billiger bezahlt, soll wieder gewinnen dürfen. Das ist keine Wirtschaftsfreiheit, das ist Wettbewerb nach unten. Die AfD verspricht mit der Aufhebung des Gesetzes, Verfahren zu beschleunigen und Verwaltung zu entlasten. Auch das hält einer nüchternen Prüfung nicht stand, denn die meisten Vergabeverfahren in Thüringen unterliegen ohnehin dem Bundes- und EU-Recht. Daran ändert Ihr Entwurf gar nichts. Der tatsächliche Aufwand entsteht nicht durch das Thüringer Gesetz, sondern durch europäische Vorschriften, die weiter gelten würden. Ihr Bürokratieargument ist also Scheinrhetorik. Es klingt gut, löst aber kein einziges reales Problem. Selbst wenn es etwas mehr Aufwand gäbe, dann ist der Aufwand, den man betreibt, um Rechtssicherheit und Fairness zu gewährleisten, kein Ballast, sondern es ist Verwaltungskultur. Öffentliche Aufträge in Thüringen haben ein Volumen von mehreren Milliarden Euro im Jahr. Wer hier von Entlastung spricht, darf nicht vergessen, es geht um Steuergelder, um öffentliche Daseinsvorsorge und Arbeitsplätze. Wenn wir den vergabespezifischen Mindestlohn von derzeit 14,32 Euro abschaffen, dann senken wir nicht die Bürokratie, wir senken die Einkommen. Wir nehmen Druck von den Unternehmen, aber wir legen ihn auf die Beschäftigten. Was heißt das für die Kommunen? Ja, sie stehen unter finanziellem Druck. Aber die Lösung kann doch nicht sein, dass die öffentliche Hand selbst Lohndumping beauftragt. Wer billig einkauft, zahlt am Ende doppelt mit Qualitätseinbußen, Nachbesserung und sozialer Schieflage. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist klar: Gute Arbeit, faire Löhne und verantwortungsvolle Vergabe gehören zusammen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Ein Vergabegesetz, das soziale und ökologische Standards sichert, ist kein Luxus, sondern Ausdruck moderner Wirtschaftspolitik. Es zeigt, dass Wirtschaft und Gemeinwohl keine Gegensätze sind. Wir wollen, dass öffentliche Aufträge Motor für faire Arbeit, Klimaschutz und regionale Wertschöpfung sind. Das Thüringer Vergabegesetz leistet genau das. Es unterstützt die ehrlichen Handwerksbetriebe im Saale-Holzland-Kreis genau wie die mittelständischen Bauunternehmen in Nordhausen oder Sonneberg. Es stellt sicher, dass öffentliche Gelder im Land bleiben – bei Unternehmen, die hier Steuern zahlen, hier ausbilden und hier Verantwortung übernehmen. Die AfD will das Thüringer Vergabegesetz abschaffen, weil es sie stört, wenn der Staat Verantwortung übernimmt. Wir aber sagen: Staatliche Verantwortung ist keine Ideologie, sie ist Pflicht. Ohne soziale und ökologische Leitplanken droht ein Vergabewettbewerb, der nur noch den billigsten Anbieter kennt. Und am Ende verliert die Gesellschaft – mit unsicheren Jobs, schlechter Qualität und wachsender Ungleichheit. Das Thüringer Vergabegesetz ist kein Problem, sondern Teil der Lösung. Es steht für Fairness, für Transparenz, für ordentliche Löhne und für Wirtschaft auf Augenhöhe. Darum lehnen wir diesen Gesetzentwurf entschieden ab. Nicht aus Prinzip, sondern aus Überzeugung. Weil wir wollen, dass Thüringen ein Land bleibt, in dem Arbeit etwas wert ist und Leistung sich lohnt – auch für die, die mit ihren Händen arbeiten. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Thüringer, unser Antrag auf Abschaffung des Thüringer Vergabegesetzes ist eine im Thüringer Mittelstand formulierte Forderung, also im Sinne unserer kleinen und mittleren Unternehmen, also im Interesse der Wirtschaftskraft unseres Freistaats und dient zur Wahrung von Wettbewerb und Chancengleichheit. Ich möchte noch mal einige Gründe aufführen, die uns zur Abschaffung dieses Gesetzes angetrieben haben, und auch auf einige Aspekte der Debatte eingehen, die hier gerade noch gefallen sind. Und ich möchte auch anhand eines Beispiels zeigen, wie die CDU in ihrer Beliebigkeit der heutigen Fraktion zum Machterhalt die Interessen des Thüringer Mittelstands verrät.
(Beifall AfD)
Wettbewerb und Mittelstandsbelastung: Dieses Gesetzes ist evaluiert und laut dieser Evaluierung des Gesetzes gaben 72 Prozent der Vergabestellen an, dass das Thüringer Vergabegesetz dazu führt – Zitat –, „dass sich weniger Unternehmen um Aufträge bewerben und kein echter Lieferantenwettbewerb mehr existiert.“ Zudem heißt es dort: „In der Wahrnehmung der Vergabestellen wirken sich die Regelungen [eher negativ] auf kleine und mittlere Unternehmen […] aus.“ Das können Sie auch gern so nachlesen. Das heißt für mich: Wenn gerade kleine und mittelständische Unternehmen benachteiligt sind und die Anzahl der Bewerber sinkt, dann fehlt der Wettbewerb. Das steht diametral zur Idee einer öffentlichen Beschaffung, die möglichst wirtschaftlich und effizient sein soll.
(Beifall AfD)
Bürokratie, Verfahrensdauer, Rechtssicherheit: Die gleiche Evaluierung stellt heraus, dass nur ca. 8 Prozent der Auftraggeber sagen, dass das Verfahren durch das Gesetz vereinfacht oder beschleunigt wurde. Gleichzeitig wird aber angemerkt: Die Forderung nach umfassenden Berücksichtigungen – und ich merke hier noch mal an: weit über die Bundesregelungen hinaus – in sozialen und Umweltaspekten wirkt sich negativ auf die Rechtssicherheit der Vergabeentscheidungen aus. Das bestätigen immerhin 60 Prozent der Befragten. Das heißt, wir müssen hier feststellen, dass hier zum Nachteil derer agiert wird, für deren Rechtssicherheit wir eigentlich eintreten wollen. Zur Wendefähigkeit der Kollegen der CDU-Fraktion noch mal ein konkretes Zitat – er ist gerade nicht da – vom ehemaligen wirtschaftspolitischen Sprecher der CDU-Fraktion Herrn Prof. Dr. Mario Voigt, der schon vor der Einführung warnte: „Die Landesregierung macht die Auftragserteilung der öffentlichen Hand damit bürokratischer und setzt keinen Anreiz für […] kleine[…] und mittelständische[…] Unternehmen in Thüringen.“ Ergo: Wenn Verfahren länger dauern, mehr Anforderungen bestehen und Rechtssicherheit sinkt, sind die realen Folgen des Gesetzes im Sinne der Effizienz der öffentlichen Auftragsvergabe kontraproduktiv und setzen damit unsere Wirtschaftskraft aufs Spiel.
(Beifall AfD)
Vergabefremde Kriterien, Eingriffe in den Wettbewerb – ein zentraler Kritikpunkt. Das Gesetz enthält tatsächlich zahlreiche Anforderungen weit über das klassische Leistungsvergaberecht hinaus – etwa die erwähnten Mindestlöhne, Umwelt- und Sozialkriterien. Im Herzen Deutschlands haben wir also Sonderlösungen geschaffen, welche die Thüringer Unternehmen abschrecken und damit eher zur Leistungserbringung in die angrenzenden Bundesländer treibt, die dort ihre eigenen Sonderlösungen haben. Das heißt, dieses gesamte Gesetz ist keine Bundeslösung. Es ist letztlich nur Stückwerk, alles nach individuellen ideologischen Schemata der jeweiligen Landesregierung ausgerichtet. Und, liebe CDU, Sie vergessen dabei Ihren Urahn Ludwig Erhard, der schon sagte, der Staat soll sich aus der Wirtschaft heraushalten.
(Beifall AfD)
Allein diese Fakten verdeutlichen doch: Wenn das Gesetz nur genutzt wird, um zunehmend politisch zu instrumentalisieren, und zwar durch Kriterien, die primär zusätzliche sozial-ökologische Ziele verfolgen, statt Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit, dann muss man die Frage nach der Sinnhaftigkeit dieses Gesetzes mit einem eindeutigen Nein beantworten. Unverhältnismäßig, Standortnachteile – die weiteren Punkte. Thüringen als Standort für kleine und mittelständische Unternehmen, auch in den Bereichen Automobil-, Maschinen- und Elektroindustrie etc., braucht schnelle, effiziente öffentliche Vergaben, etwa für Infrastruktur- und Maschinenbauprojekte und kommunale Aufträge natürlich. Wenn Verfahren aber durch zusätzliche Anforderungen höhere Schwellen oder komplexere Prüfpflichten abverlangt werden, dann haben hiesige Unternehmen gegenüber Wettbewerbern in anderen Bundesländern einen Nachteil. Unterstützt wird dieser Eindruck durch die Position der Unternehmervertretungen, hier in Form der IHK, die sich zum Thüringer Vergabegesetz äußern: Thüringer Sonderbestimmungen abschaffen – auf www.ihk.de nachzulesen. Wenn ein Landesgesetz von den Unternehmern als hinderlich empfunden wird, dann hat der Gesetzgeber als Dienstleister seiner Mittelstandsbasis versagt. Die Konsequenz Abschaffung des Gesetzes ist die logische, pragmatische Reaktion auf seine negative Wirksamkeit. Wir fordern daher die Rückkehr zum schlankeren bundeseinheitlichen Vergaberecht ohne landesrechtliche Zusätze, denn damit gelänge der Neustart für eine einheitliche Beschaffung zu bundesweit gleichen Bedingungen – gerade angesichts der schuldenbasierten Ersatzinvestitionen, die Sie vorhaben, eine klare Bedingung für die Klein- und Mittelständler im Freistaat Thüringen. Damit gelänge ein erster spürbarer Bürokratieabbau, Frau Ministerin, ohne Kosten und mit sofortiger Wirkung. Damit gelänge der bürokratischen Gesetzgebung, das wieder einzuhalten, was ihr fehlt, nämlich die Rechtssicherheit. Und damit wird der Wettbewerb gestärkt, der dann Thüringen als Vergabestandort, als Magnet ausweist. Damit werden die politischen Intentionen Tariftreue und Umwelt separiert von der eigentlichen Vergaberegelung, sodass die öffentlichen Aufträge primär nach Leistung, Qualität und wirtschaftlich vergeben werden. Angesichts klammer Kassen eine mehr als Selbstverständlichkeit. Der Hinweis auf guten Lohn für gute Arbeit verwirklicht eine Politik – und das geht an die Brombeere – im Thüringer Interesse durch einen Haushalt, der sich auf die Daseinsvorsorge für seine Bürger konzentriert. Die politische Aufgabe heißt also: nachhaltige Politik für mehr Netto vom Brutto statt Inflationsspirale für Arbeitnehmer und Unternehmer; heißt: klare Regeln für alle statt teurer Doppelstrukturen in Europa, Bund und Freistaat. Abschließend will ich klarstellen, ich sehe durchaus, dass öffentliche Aufträge auch sozialund umweltpolitische Wirkungen haben sollten, aber der Zweck der Vergabe darf nicht verwässert werden durch überbordende landesrechtliche Auflagen. Wenn das Gesetz also primär Hemmnis ist statt Hebel, dann ist seine Abschaffung die logische Konsequenz. Bedenken Sie bitte auch hier, dies ist ein Schritt für mehr Freiheit statt Sozialismus.
(Beifall AfD)
In der Diskussion hatte die SPD noch mal dargestellt: Abrissbirne gegen die Arbeitnehmerrechte. Das können wir so nicht bestätigen. Es gibt ja Bundes- und EU-Standards. Sie selber sind Mitglied in der Mindestlohnkommission, also insofern haben Sie sich selber entkräftet. Natürlich werden dort nur Mindeststandards festgelegt, denn wenn es Maximalstandards wären, dann hätten wir ja den Sozialismus pur.
(Beifall AfD)
Tarife, Tarifpflicht sind nach wie vor der gesetzlichen Vertragsfreiheit unterworfen. Wer also so etwas für kleine und mittelständische Unternehmen von drei bis 50 Mitarbeitern fordert, der zeigt seine völlige Unkenntnis über die Struktur eines kleinen und mittelständischen Unternehmens. In Ihrem Koalitionsvertrag suchen Sie selbst nach Möglichkeiten, um eine höhere Beteiligung an diesen öffentlichen Ausschreibungen zu erreichen. Ich sage Ihnen herzlichen Glückwunsch, wir bieten Ihnen die Möglichkeit, stimmen Sie einfach zu. Das BSW hatte, glaube ich, oder ich bin mir recht sicher, ausgeführt, Menschen sind in Thüringen hoffnungslos unterbezahlt. Ich sage es ganz deutlich in Ihre Richtung: In Thüringen sind Menschen hoffnungslos überbesteuert.
(Beifall AfD)
Das ist das eigentliche Problem. Und angesichts der wachsenden Arbeitslosenzahl von aktuell über 70.000 arbeitslosen Thüringern muss der Freistaat jetzt auf Beschäftigung und nicht auf Arbeitskreise und kosmetische Eingriffe umschalten. Herr Henkel, Sie hatten in der Diskussion Ihre Frage innerhalb Ihrer Kritik selber beantwortet, indem Sie nämlich gefordert haben, dass wir uns von wettbewerbsverzerrendem Ländergestrüpp trennen sollten. Ich lade Sie ein, beginnen Sie heute mit der Entbürokratisierung, machen Sie Thüringen zum Magneten für öffentliche Vergaben. Und an die linke Seite gerichtet möchte ich vielleicht soweit bemerken: Als einer der Älteren hier im Haus habe ich Ihr Wirtschaftssystem live miterleben müssen, so wie andere 17 Millionen DDR-Bürger.
(Beifall AfD)
Ihr reguliertes System war so fantastisch, dass man es mit Minenfeldern, Selbstschussanlagen und politischen Gefängnissen schützen musste, und zwar nicht vor der Einwanderung in dieses Wirtschaftssystem, sondern davor, dass wir ihm entkommen könnten. Danke schön.
(Beifall AfD)
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Herr Prophet, da Sie sich jetzt auf Redner von CDU und BSW bezogen haben, die aber gerade gar nicht gesprochen haben, gehe ich davon aus, dass das während der ersten Beratung war und Sie sich darauf beziehen wollten. Okay. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schubert für die Linksfraktion.
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Thüringerinnen und Thüringer, insbesondere diejenigen in Firmen und Unternehmen hier im Freistaat, die für die öffentliche Hand Aufträge abarbeiten. Es geht heute um Ihre Arbeitsleistung und die entsprechenden Bedingungen dafür. Der Vorstoß der AfD, das Thüringer Vergabegesetz abzuschaffen, reiht sich ein in den unsozialen Politikansatz der AfD, der darauf abzielt, die Ungerechtigkeiten in unserem Land noch weiter zu verstärken, die Schere zwischen Arm und Reich noch weiter zu öffnen, indem sie Schutzmechanismen für diejenigen abschaffen, die den Reichtum hierzulande erst erarbeitet haben. Das reiht sich aber auch in die politischen Aktivitäten der AfD heute ein, wie das geplante Wegbrechen/Abschaffen des Ladenöffnungsgesetzes oder die Ablehnung der Grundsteuerentlastung. Das Ziel ist natürlich, Ihr Geschäftsmodell zu bewirtschaften, den Frust in diesem Land zu stärken, weil dieser Frust – offensichtlich ist das Ihre Hoffnung – weitere Wählerinnen und Wählerstimmen auf Ihre Mühlen leitet. Sie sind keine Partei der kleinen Leute, Sie tun nur so, Herr Prophet. In Wirklichkeit sind Sie der größte Feind des sozialen Friedens in diesem Land,
(Beifall Die Linke, SPD)(Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Wer sagt
das?) und das sollte tatsächlich auch dem Letzten aufgehen. Denn diese Rede, die Sie heute hier wieder gehalten haben, zum wiederholten Mal, ist ja ein verräterischer Duktus. Sie erklären die IHK-Stellungnahme zum alleinigen Vertreter der Wirtschaft. Da sieht man, was für ein verqueres Bild Sie haben, was für ein verqueres Bild Sie auch von der Wirtschaft hier in diesem Land haben. Sind die Gewerkschaftsvertreter nicht im gleichen Maße Wirtschaftsvertreter wie die Stimme der IHK? Welches Unternehmen können wir uns denn vorstellen ohne Beschäftigte? Das ist doch ein verqueres Verständnis, was Sie uns hier präsentieren. Deswegen sagen wir auch in Richtung der CDU – Herr Henkel hat ja in der vorherigen Debatte im Tagesordnungspunkt „Ladenöffnungsgesetz“ auch wieder davon gesprochen, Märkte entfesseln zu wollen und den Markt wirken zu lassen –: Der Markt regelt aber nicht alles. Der Markt regelt schon gar nicht die gute Arbeit. Wirtschaft ist für die Menschen da und nicht umgekehrt. Das ist doch der zentrale Punkt, von dem wir ausgehen müssen.
(Beifall Die Linke)
Das Thüringer Vergabegesetz ist eben kein bürokratisches Hindernis. Es ist ein Schutzschild. Ein Schutzschild für faire Löhne, für ehrliche Unternehmen, die nicht den billigsten Preis uns anbieten wollen, für die Umwelt und für die Zukunft in Thüringen. Wenn der Staat einkauft, geht es eben nicht um den billigsten Preis, sondern es geht um Haltung, um Verantwortung und um die Frage, wofür in diesem Land Steuergeld eigentlich eingesetzt werden soll. Und da sagen wir als Linke ganz klar: Für faire Arbeit statt für Lohndumping soll Steuergeld eingesetzt werden.
(Beifall Die Linke)
Das Vergabegesetz sorgt dafür, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen gehen, die Tariflöhne zahlen und gute Arbeitsbedingungen bieten. Damit setzen wir ein klares Zeichen. Die öffentlichen Aufträge sollen eben nicht dazu dienen, Beschäftigte mit Dumpinglöhnen abzuspeisen. Ohne dieses Gesetz würden wir Lohndumping mit Steuergeld finanzieren. Am Ende zahlen alle dafür: die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit niedrigen Löhnen, die ehrlichen Unternehmen mit Wettbewerbsnachteilen und der Staat mit geringeren Steuereinnahmen. Und die wirtschaftliche Vernunft, die Sie hier immer predigen, kann doch nicht in einem Wettbewerb um die Billigheimer bestehen. Das ist doch mit Sicherheit kein Konzept, das uns in die Zukunft führt. Billig ist doch nicht gut, Herr Prophet. Was erzählen Sie uns denn hier für ein Konzept? Sie sind doch selber angeblich mit Wirtschaftskenntnissen bewandert. Sie wollen doch nicht immer am billigsten einkaufen, Sie wollen doch das beste Produkt einkaufen. Und das beste Produkt ist doch nicht das günstigste.
(Beifall Die Linke)
Ein Auftrag, der heute mit Dumpingpreisen vergeben wird, kann morgen schon teuer werden: durch Nachträge, schlechte Qualität und auch durch ausgebeutete Subunternehmerinnen. Das muss man sich doch mal vor Augen führen. Darum wird das Vergabegesetz die kleinen und mittleren Betriebe in Thüringen stärken. Es gibt nämlich faire Chancen im Wettbewerb, fördert regionale Wertschöpfung und sorgt dafür, dass öffentliche Gelder in der Region bleiben, den Wirtschaftskreislauf also bei unseren Handwerksbetrieben, bei den Familienunternehmen und unseren Steuerzahlern befördern. Das ist nicht Ideologie, das ist kluge Wirtschaftspolitik. Deswegen brauchen wir auch ein Vergabegesetz in Thüringen, das Sie gerade abschaffen wollen. Was haben Sie eigentlich gegen Nachhaltigkeit statt Umweltzerstörung? Es ist doch mit Sicherheit so, dass es in unserer heutigen Zeit mehr als gute Gründe gibt – wenn wir uns anschauen, in welcher Umweltsituation wir leben –, dass wir mit unserem Steuergeld als öffentliche Hand auch ökologische Kriterien berücksichtigen. Das heißt, wir beschaffen umweltfreundlich, energieeffizient, ressourcenschonend. Was kann man denn eigentlich dagegen haben? Das ist doch wirklich bar jeder tatsächlichen Strategie.
(Beifall Die Linke)
Wir fördern die Kreislaufwirtschaft, wir wollen Recycling anreizen, wir wollen regionale Lieferketten und klimafreundliche Technologie organisieren. Auch dafür haben wir mit dem Vergabegesetz, das einen erheblichen Teil des Wirtschaftsvolumens in Thüringen bewegt, einen Hebel in der Hand. Deswegen sollte die öffentliche Hand auch diesen Hebel nutzen. Ein Auftrag kann unter solchen Bedingungen ein Stück Klimaschutz sein. Jede Ausschreibung kann Innovation fördern, und jedes nachhaltige Produkt, das wir kaufen, ist eine Investition in die Zukunft unserer Kinder. Es geht eben um Verantwortung statt um Gleichgültigkeit, was Sie hier gepredigt haben. Das Thüringer Vergabegesetz sorgt dafür, dass Steuergeld nicht in Projekte fließt, die Menschen unterbezahlen, die Umwelt belasten und regionale Betriebe ausschließen. Es steht für Gerechtigkeit im Wettbewerb, für soziale Sicherheit und für Umweltschutz. Wer kann denn bitte schön was dagegen haben? Das ist doch keine Frage des Optionalen, sondern das sind doch die Grundlagen unseres Wirtschaftens.
(Beifall Die Linke)
Und wer dieses Gesetz schwächen oder abschaffen will, der muss sagen, wer dann die Zeche zahlt: die Beschäftigten, die Umwelt oder die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Wer soll denn die Zeche bezahlen, wenn Sie dieses Vergabegesetz abschaffen wollen? Ich komme zum Schluss, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das Thüringer Vergabegesetz ist ein Bekenntnis zu Fairness, Nachhaltigkeit und Verantwortung. Damit wird garantiert: Unser Staat kauft nicht billig, sondern anständig. Er kauft nicht blind, sondern bewusst, und er kauft nicht für heute, sondern für die Zukunft in Thüringen.
(Beifall Die Linke)
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Sofort, wenn ich am Ende meiner Rede bin. Deswegen freuen wir uns, dass für diejenigen, die in Thüringer Unternehmen Aufträge des Landes abarbeiten, ab dem 1. Januar des kommenden Jahres der vergabespezifische Mindestlohn bei 15,40 Euro pro Stunde liegt.
(Beifall Die Linke)
Das ist mal ein wahres Unterstützungsmoment für diejenigen, die jeden Tag in unseren Unternehmen für das Land auf Arbeit sind. Danke schön.
(Beifall Die Linke)
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Vielen Dank für die Möglichkeit der Fragestellung. Herr Schubert, Sie haben gemeint, wer denn die Zeche in Thüringen zahlen soll, wenn das Thüringer Vergabegesetz abgeschafft werden würde. Ist Ihnen bekannt, dass das Vergaberecht längst auf Bundes- und EU-Ebene erschöpfend geregelt ist und dass eine Abschaffung des Thüringer Vergabegesetzes in Thüringen gar keiner spüren würde?
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Herr Thrum, das Adjektiv „erschöpfend“ ist doch eins, was Sie nur aus Ihrer sehr zugespitzten, um nicht zu sagen kleinteiligen Perspektive begründen können. Wir als Linke sagen, das ist dort nicht erschöpfend abgebildet. Deswegen habe ich gerade versucht, Ihnen noch mal deutlich zu machen, welche guten Gründe es gibt, dass wir in Thüringen auch spezifische Regelungen eingeführt haben, zum Beispiel den vergabespezifischen Mindestlohn, der aus guten Gründen 1,50 Euro über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. Das ist gut so und das wird hoffentlich auch so bleiben. Danke schön.
(Beifall Die Linke)
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauer! Ich muss mich jetzt doch noch nach den Redebeiträgen aus der Mitte des Parlaments dazu melden, um das vielleicht ein bisschen zu versachlichen. Also Fakt ist, dass die öffentlichen Vergaben und die Verschärfungen schon dazu führen, dass das Bauen aufwendiger und teurer wird. Herr Schubert, ich empfehle Ihnen, mal auf eine Baustelle zu gehen oder mal mit Bauleuten zu sprechen. Es gab Zeiten in der Coronazeit, da wurden die Vergabegrenzen so abgesenkt, dass die Kommunen zum Beispiel mehr Möglichkeiten hatten, beschränkt und nicht öffentlich auszuschreiben. Die waren davon sehr überzeugt zu diesem Zeitpunkt. Deswegen hat auch die Landesregierung die Vergabegrenzen schon mal wieder zurückgeschoben zu den Entscheidungen, die Rot-Rot-Grün hatte, was erst mal ein sehr guter Ansatz ist. Und da werden Sie mitbekommen, dass die Kommunen dann die Möglichkeit haben, aus ihrer Region Firmen für den Bieterwettbewerb einzuladen und dort auch aus erfahrenen Handwerksbetrieben aus der Region Aufträge zu generieren. Leider ist es wirklich so, und da muss ich in Teilen der AfD auch Recht geben, dass die Verschärfungen, die erfolgt sind, auch in Thüringen dazu führen, dass sich über die Hälfte der Mittelständler nicht mehr in der Lage sieht, sich an öffentlichen Aufträgen in ihrer Region zu beteiligen. Das kann auch nicht das Ziel einer zukunftsfähigen Wirtschaftspolitik sein, dass die regionalen Handwerker sich nicht mehr beteiligen, gerade die kleinen. Aus 25 Jahren Bauerfahrung kann ich sagen, viele sind nicht in der Lage oder haben auch nicht mehr die Zeit und die Kraft, in so einem Verfahren 25 Formulare auszufüllen, wo sie dafür haften, dass sie kein Pflaster aus China aus Kinderarbeit einsetzen, und andere Kriterien, die vielleicht auf dem Papier politisch gut aussehen, aber in der Praxis überhaupt nicht für den Mittelstand überprüfbar sind und somit auch zu gesteigerten Baupreisen führen.
(Beifall AfD, CDU)
Das unterstützt die regionale Wirtschaft auch nicht. Deswegen haben wir ja auch im Koalitionsvertrag verankert, dass die Vergabekriterien vereinfacht werden. In dem Baupaket, das die Landesregierung vorlegen wird, da bin ich mir sicher, sind Maßnahmen drin, die da wieder ein Maß der Mitte finden, damit sich in der Praxis auch für die Handwerksbetriebe was zum Positiven ändert. Und es ist auch nicht richtig, dass sich durch die Kriterien die Preise verringert haben – ganz im Gegenteil.
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Vielen Dank für die Möglichkeit einer Zwischenfrage, Herr Kobelt. Ist es richtig, dass die Einführung des Thüringer Vergabegesetzes auch mit Ihrer Stimme hier im Thüringer Landtag herbeigeführt wurde?
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Wo ist
die Erinnerungslücke?)
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Also die Verschärfungen waren meines Wissens in der letzten Legislatur.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Nein, da
wurde es nicht verschärft!)
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Das war in der vorletzten Legislaturperiode, da waren Sie stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen!)
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Also erst mal kann ja jeder seine persönliche Meinung dazu haben, und die muss man dann in der Fraktion auch vertreten. In der einen setzt sie sich halt mehr durch als in der anderen. Jetzt sind wir in einer Fraktion und in einer Regierung, wo mehr Vernunft herrscht in diesem Bereich. Deswegen kann ich da auch sehr gut meine Meinung dazu sagen. Darüber bin ich auch sehr froh.
(Beifall CDU, BSW)
Aber um auf das Thema zurückzukommen: Wir sind nicht dafür, dass es eine weitere Verschärfung oder noch eine Ausweitung gibt, sondern dass es eine Vereinfachung gibt, damit der Mittelstand auch wieder agieren kann. Ich finde, das ist auch ein soziales Engagement, dass sich in einigen Bereichen nicht nur noch die großen Firmen mit Rechtsabteilungen aus Berlin oder Hamburg für große öffentliche Aufträge bewerben können, sondern auch ein mittelständisches Hochbauunternehmen in Thüringen, das dann in der Region bauen kann. Deswegen bin ich sehr dafür, dass wir dieses Gesetz vereinfachen. Zur AfD muss man sagen, Sie wissen ja auch, dass es EU-Richtlinien gibt, die dann auch in Thüringen in Landesrecht umgesetzt werden müssen, und dass es Spezifika gibt, die im Land diskutiert werden sollten. Deswegen würde ich Sie einladen, sich an dem Prozess zu beteiligen, um dies zu vereinfachen oder zu reformieren. Aber mit der Abschaffung machen Sie es sich sehr einfach, finde ich. Und es ist rechtlich meiner Meinung nach auch nicht möglich, weil es ja EU-Recht ist. Sie wollen ja auch die EU abschaffen, sage ich mal, davon abgesehen. Aber beteiligen Sie sich bitte lieber an den Reformen. Wir werden sicherlich in den Ausschüssen dazu diskutieren. Aber jetzt einfach zu sagen, wir schaffen das ab – das wissen Sie, dass das nicht so einfach geht. Deswegen: besser reformieren. Wir werden dort aus der Mitte auch einen Mittelweg finden. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Da mir nun keine weiteren Wortmeldungen … Frau Ministerin, ich muss Sie weiterhin vertrösten, nun hat sich Herr Henkel für die CDU-Fraktion noch gemeldet. Bitte schön.
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde mich kurzhalten. Wir hatten zwar vereinbart, dass für die Koalition nur ein Redner spricht. Da ich aber von Herrn Prophet direkt angesprochen wurde, der auf ein Zitat von mir aus der letzten oder vorletzten Plenarsitzung zum Thema „Vergabegesetz“ abgestellt hat und hier dahin gehend referiert hat, dass ich oder die Thüringer CDU-Fraktion für die Abschaffung des Vergabegesetzes stehen würde: Im Zusammenhang habe ich das tatsächlich gesagt. Im Bund wird momentan an einem neuen Vergabegesetz gearbeitet. Wenn das so ausfällt, wie wir es uns wünschen würden, dann bin ich zumindest der Auffassung – und auch die Wirtschaftspolitiker in unserer Fraktion –, dass man das Thüringer Vergabegesetz dann nicht mehr bräuchte. Wir müssen allerdings abwarten, was aus dem Bund kommt. Dann wäre dies tatsächlich möglich. Sie sagen aber aktuell, das Thüringer Vergabegesetz soll abgeschafft werden. Dem können wir zurzeit nicht folgen. Ich sage es noch mal: Wir gehen sehr vernünftig mit Maß und Mitte an die Dinge heran, nicht mit der Holzhammerpolitik. Wir schauen jetzt, was im Bund passiert. Dann kann das durchaus eine Option sein. Das sollte noch mal klargestellt werden. Ansonsten gab es jetzt in der Diskussion ganz viele Punkte, auf die man eingehen könnte. Das will ich uns jetzt ersparen. Im Wesentlichen sind die Dinge auch ausgetauscht. Vielen Dank.
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Danke schön, Kollege Henkel. Ich habe das so richtig verstanden und Sie haben es auch richtig dargestellt. Aber bitte geben Sie mir recht, dass wir für unseren Freistaat bereits jetzt den Weg freimachen durch das Geltenlassen der bisher bestehenden EU- und Bundesregelungen mit einer zusätzlichen sofortigen Abschaffung dieses Vergabegesetzes, um alle möglichen Spielräume und Evaluationen durchführen zu können, um zu sehen, was wir gegebenenfalls später noch einmal nachbessern müssen. Wir könnten jetzt eine Entscheidung treffen, um dann zu sehen, wie lange es dann bei Ihnen in der Bundesregierung dauert, um hier Fahrt aufzunehmen. Wir haben jetzt ein Problem, heute.
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Ihre Argumentation klingt auf den ersten Blick durchaus charmant. Wenn man es aber in der Praxis betrachtet, sieht die Welt ein Stück anders aus. Ich war selbst 13 Jahre lang Bürgermeister und wir hatten da ganz viele Baumaßnahmen. Daher weiß ich, wie schwierig und wie komplex das Vergabegesetz ist, und deshalb sehen wir es auch tatsächlich so kritisch. Aber eins ist auch Fakt: Wenn Sie Regelungen ändern, bedeutet das immer auch viele Veränderungen für alle Beteiligten – also sowohl für die öffentliche Hand, die ausschreibt, als auch für die Planungsbüros, die Firmen, die sich beteiligen –, weil die geltende Rechtsgrundlage wegfallen würde und möglicherweise dann nach einer gewissen Zeit wieder ersetzt wird. Ich glaube, man braucht immer Klarheit. Und wenn man eine Regelung ändert, dann muss die Änderung so gut sein, dass sie in die Zukunft hineinwirken kann. Deshalb sind wir immer wenig für Übergangslösungen zu haben. Wir wollen kluge Lösungen, bedachte Lösungen, die dann auch Bestand haben. Deshalb bleiben wir bei unserer Auffassung: Wir schauen jetzt sehr gespannt auf das, was aus dem Bund kommt. Und ja, wir haben auch immer gesagt: Gerade diese vergabefremden Regelungen, wie wir sie im Thüringer Vergabegesetz haben, sehen wir als Christdemokraten tatsächlich kritisch. Ich glaube, jetzt haben wir die Dinge soweit klargestellt, die Widersprüche, die bestanden haben, und ich bin sehr gespannt auf den Beitrag der Ministerin. Ganz herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Danke schön. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten und liebe Gäste am Livestream und auch oben auf der Tribüne, wir haben bereits bei der letzten Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfs, den Sie eingebracht haben, deutlich gemacht, dass die öffentliche Hand im Vergleich zu den privaten Auftraggebern – wir haben das auch schon gehört – aufgrund des enormen Auftragsvolumens einer der größten Nachfrager ist. Und ja, natürlich kommt es immer auf die konkrete Ausgestaltung an, wie gut oder wie schlecht eine bestimmte rechtliche Vorgabe funktioniert. In Thüringen hat man vor meiner Zeit ein Vergabegesetz erlassen, dass eine Reihe von Anforderungen aufgenommen hat, zum Beispiel sozialpolitische, aber auch ökologische Kriterien. Wir können sicherlich endlos darüber diskutieren, ob diese Regelungen nun tatsächlich alle zielführend waren oder es mindestens heute unter der aktuellen Situation auch noch sind. Aber das ist letztendlich nicht die Frage, sondern die eigentliche Frage lautet: Wie kommen wir heute zu einem modernen und effizienten Vergaberecht, und zwar nicht nur hier im Land, sondern natürlich auch auf Bundes- und auf EU-Ebene? Hierfür braucht es, das habe ich in der letzten Lesung auch schon gesagt, einen strukturierten Reformprozess, der von Bund und Ländern bereits angeschoben wurde. Gern gebe ich da noch mal die neuesten Entwicklungen hier und heute zu Protokoll. Wir müssen ran an die Regelungen, die den Vergabeverfahren auch im Land zugrunde liegen und die sich eben im Wesentlichen aus EU- und Bundesrecht ergeben. Erst dann werden wir wirklich eine spürbare Entlastung der Vergabestellen und der Auftragnehmer erhalten. Aktuell werden die Vergaberegeln der EU evaluiert und sollen in der Folge auch novelliert werden. Die von Herrn Prophet angesprochene Evaluierung des Landes ist bereits drei Jahre alt. Die Zahlen sind insofern ein Stück weit veraltet, als sich seitdem auch schon etwas getan hat, auch die Richtlinienkompetenzen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das
ist voriges Jahr beschlossen worden!) Auch die Bundesregierung hat mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz vor Kurzem dringend notwendige Anpassungen an den vergaberechtlichen Regelungen beschlossen und in den Bundestag eingebracht. Aktuell ist von einem Inkrafttreten noch in diesem Jahr auszugehen. Das wird zu einer ersten spürbaren Entlastung der Vergabestellen und Bieter beitragen. Weiterhin hat die Ministerpräsidentenkonferenz im Juni die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Staatsmodernisierung“ beschlossen. Sie arbeitet. Daneben hat übrigens auch der Bundesrat einen eigenen Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung eingerichtet und das Thema „Vergaberecht“, das wir heute auf dem Tisch haben, wird dort ebenfalls eine sehr wichtige Rolle spielen. Auf Bundes- und auf Landesebene ist von daher schon einiges in Bewegung, und das wird sich auch auf Landesebene auswirken. Ich rate auf jeden Fall dazu, dass wir die Agenda Stück für Stück abarbeiten, Schritt für Schritt, nicht den dritten vor dem ersten Schritt machen, um auch austariert durchs Leben zu laufen. Thüringen wird sich in den nächsten Monaten und Jahren selbstverständlich intensiv einbringen und für eine deutliche Reduzierung und Vereinfachung der europäischen Vergaberegelungen sowie die Erhöhung der EU-Auftragsschwellenwerte einsetzen. Zum Abbau überflüssiger Bürokratie haben wir mit der Novellierung des Vergabegesetzes 2023 und mit der Novellierung der „Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge“ im März 2025 – das wissen Sie – deshalb bereits wichtige Schritte in Angriff genommen. Die Anwendungswertgrenzen des Vergabegesetzes wurden erhöht, und auch die inzwischen weitgehend freie Wahl der Verfahrensart im Unterschwellenbereich, was ja vor allen Dingen auch für die kleinen Unternehmen wichtig ist, sowie die deutlich erhöhten Wertgrenzen zur Vergabe von Direktaufträgen tragen zu einer spürbaren Bürokratieentlastung bei. Das wird uns auch von den Kommunen gespiegelt. Unter dem Strich, sehr geehrte Damen und Herren, muss man also sagen, das erste, was wir jetzt tun werden, ist, unsere Energie auch im Sinne einer Prozessökonomie in die Verschlankung und Vereinfachung der wirklich relevanten vergaberechtlichen Regelungen auf EU- und auf Bundesebene zu stecken. Aber sehr gern möchte ich Sie heute schon darüber informieren, dass wir im Kabinett im Rahmen des Bürokratieabbaugesetzes, das im November im Kabinett eingebracht wird, auch weitere Vorschläge zur Vereinfachung des Landesvergabegesetzes benannt haben. Diese befinden sich im Moment schon in der Ressortabstimmung, und ich freue mich auf die Diskussion dazu, wenn wir das Thema dann hier im Hohen Haus auf der Tagesordnung haben werden. So viel dazu. Danke.
(Beifall CDU, BSW)
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Danke schön. Dann stimmen wir nun über diesen Überweisungswunsch ab. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum seine oder ihre Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Abgeordneten von Linke, SPD, BSW und CDU. Gibt es Enthaltungen? 1 Enthaltung vom Abgeordneten Kobelt. Dann hat das keine Mehrheit gefunden. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den oder die bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Abgeordneten von Linke, SPD, BSW und Teilen der CDU. Wer enthält sich? Das ist hier niemand. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt und wir schließen diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen nun vereinbarungsgemäß zur Mittagspause. Ich habe aber noch einen wirklich wichtigen Zettel, den ich Ihnen vorlesen soll. Warten Sie noch einen Moment. Vor der Kantine präsentieren sich heute die Thüringer Kartoffelerzeuger. Nutzen Sie bitte die Gelegenheit und kosten Sie die Auswahl der verschiedenen regionalen Kartoffelsorten. Ich bedanke mich bei unseren Landwirtinnen und Landwirten für ihre Arbeit und die Leidenschaft für die regionale Werteschöpfung,
(Beifall Die Linke)
und ich bedanke mich zusätzlich bei den Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeitern, die die harte Arbeit auf dem Feld auch umsetzen. Ich wünsche Ihnen ein gutes Mittagessen. Wir fahren hier vereinbarungsgemäß in 45 Minuten fort, das heißt, um 13.55 Uhr. Vielen Dank.
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich freue mich sehr, dass Sie alle wieder aus der Mittagspause zurückgekehrt sind. Wir setzen die Sitzung hiermit fort und kommen verabredungsgemäß zum Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/2227 Hierzu ergeht ein Hinweis: Gemäß § 25 Abs. 3 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes und § 2 Abs. 1 Nr. 3 der Satzung des Thüringer Denkmalrats entsendet der Landtag drei Abgeordnete in den nach § 25 Abs. 1 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes von der obersten Denkmalschutzbehörde zu ihrer Beratung zu berufenden Denkmalrat. Der Landtag hatte in seiner 15. Sitzung am 4. April 2025 die vom Landtag zu entsendenden Mitglieder des Thüringer Denkmalrats gewählt. Zwischenzeitlich hat Herr Abgeordneter Matthias Hey, der damals als Mitglied gewählt wurde, den Verzicht auf seine Mitgliedschaft erklärt, worüber in der Drucksache 8/2040 unterrichtet wurde. Für das Wahlverfahren findet die Geschäftsordnung des Landtags Anwendung. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Vorgeschlagen wird Herr Abgeordneter Roberto Kobelt. Ist die Aussprache hierzu gewünscht? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Über den Wahlvorschlag wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Sie haben eine Stimme und können mit „Ja“, „Nein“ oder mit „Enthaltung“ abstimmen. Wenn Sie also der Wahl des Abgeordneten Roberto Kobelt zustimmen, dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu kann ich die Stimmen aus den Fraktionen der SPD, des BSW und der CDU erkennen. Wenn Sie dagegen sind, bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke und der AfD. Vielen Dank. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich stelle fest, dass der Landtag …
Wahl eines vom Landtag zu entsendenden Mitglieds des Thüringer Denkmalrats
Frau Abgeordnete Muhsal bittet darum, die Stimmen auszuzählen. Dem kommt der Landtag natürlich nach. Wir zählen nach. Um die Stimmenauszählung vornehmen zu können, bitte ich darum, die Abstimmung zu wiederholen. Wenn Sie der Wahl des Abgeordneten Roberto Kobelt zustimmen, bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Wir zählen dazu die Stimmen. Vielen Dank. Dann bitte ich jetzt noch einmal um die Gegenstimmen. Gibt es Enthaltungen? Ich bitte noch mal um die Handzeichen für die Enthaltung. Das kann ich nicht erkennen. Unsere Zählung ist zu folgendem Ergebnis gekommen: Wir haben 42 Jastimmen und 41 Neinstimmen, keine Enthaltung. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Ich frage Herrn Abgeordneten Kobelt: Nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Abg. Kobelt, BSW: Ja!)
Herr Kobelt, ich beglückwünsche Sie zu Ihrer Wahl. Damit können wir den Tagesordnungspunkt 38 schließen. Meine Damen und Herren, verabredungsgemäß kommen wir jetzt zum Tagesordnungspunkt 33 Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/2230 Ist die Begründung gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann ist hiermit die Aussprache eröffnet. Ich schaue mal auf meine Rednerliste. Als Ersten habe ich hier als Rednerwunsch für die Fraktion der AfD den Abgeordneten Lauerwald. Bitte schön.
Erarbeitung des Landeskonzepts zur Suchtprävention – Gefahren und Abhängigkeiten flächendeckend vorbeugen und bekämpfen
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, werte Kollegen Abgeordnete, Zuschauer auf der Tribüne und Zuhörer am Livestream! In Ihrem Antrag, werte Kollegen der Brombeerkoalition, stellen Sie fest, dass die Zahl der Suchtkranken und Drogenabhängigen stetig steigt. Dieses Thema ging vor wenigen Tagen auch durch die Medien. Der kriminelle Drogenhandel, in dem zunehmend Kinder und Jugendliche eingespannt und missbraucht werden, wird aktuell von der Bundesregierung als eine der größten Gefahren für die Gesellschaft eingestuft. Da bietet es sich an, alle Maßnahmen zu ergreifen, natürlich auch in Thüringen, diesen kriminellen Sumpf zu bekämpfen. Das gelingt allerdings nur, wenn im Thüringer Innenministerium die Prioritäten anders gesetzt werden. Anstatt sich in Russenphobie und Verfolgungswahn zu verlieren, sollten endlich die wichtigen Probleme im Land erkannt und angegangen werden, insbesondere die Drogenkriminalität.
(Beifall AfD)
Wenn der Drogennachschub weitestgehend unterbunden werden kann, ist das eine wesentliche Voraussetzung für das Anliegen in Ihrem Antrag, werte Kollegen der Brombeere. Daher bietet sich zur Problemlösung eine konsequente und lückenlose Kontrolle an allen deutschen Grenzen an. Die CDU im Bund kündigt markig immer wieder diese Maßnahmen an, tut aber weiterhin genau das Gegenteil. Sie, werte Kollegen der CDU, sollten nach dem Verursacherprinzip – siehe 2015 – alles dafür tun, die Grenzen, unser Land und die Menschen wieder zu schützen.
(Beifall AfD)
Das hätte nicht nur bei der Drogenkriminalität positive Folgen. Nun müssen wir mit der aktuellen Situation klarkommen, und wie so oft wird in Ihrem Antrag lediglich Symptompolitik gefordert. Um die Suchtberatung und prävention flächendeckend umzusetzen, ‑ wird ein Landeskonzept zur Suchtprävention gefordert, das 13 Anforderungen erfüllen soll. Dazu gehören unter anderem die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle, die verstärkte Bearbeitung des Themas „Suchtprävention“ an den Thüringer Schulen und das Haus „Welt der Versuchungen“ und der „Revolution Train“ als Leuchtturmprojekte. Ein Fokus soll auf die Prävention und Unterstützung von Kindern aus suchtbelasteten Familien gelegt werden. Der letzte Punkt ist zu begrüßen. Leider wird nicht ausgeführt, wie das umgesetzt werden soll. Auch mangelt es an speziell geschultem Fachpersonal im Bereich „Suchtprävention“. Die geforderte flächendeckende Präventionsarbeit in Schulen, Kommunen und Jugendeinrichtungen auch unter Nutzung der sozialen Medien im gesamten Land birgt jedoch die folgenden Risiken: erstens eine Normalisierung des Konsums als ein weit verbreitetes und akzeptiertes Verhalten und zweitens eine Überforderung und Belastung von Kindern und Jugendlichen, die mit Themen und Bildern konfrontiert werden, die für sie noch keine Realität darstellen und außerhalb ihrer Lebensrealität liegen. Als Thüringer Landtagsabgeordnete am 26. August in Erfurt zu einer Paneldiskussion zum Thema „Drug-Checking“ eingeladen wurden, sind lediglich die AfD-Abgeordneten Mengel-Stähle und Lauerwald erschienen.
(Zwischenruf Abg. Stark, Die Linke: Stimmt
nicht! Ich war auch da!) Von allen anderen Fraktionen ließ sich kein Abgeordneter blicken. Wie ernst meinen Sie es also mit dem Thema „Drogen“? In Ihrem Antrag formulieren Sie mehrfach – ich zitiere –: „legale Substanzen wie Alkohol, Nikotin und Cannabis“. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass Cannabis lediglich teillegalisiert ist. Oder wollen Sie damit implizieren, dass Sie Tür und Tor für den Cannabiskonsum nunmehr sperrangelweit geöffnet sehen wollen? Ich wiederhole mich gern aus dem letzten Plenum zum Tagesordnungspunkt „Psychische und psychosomatische Erkrankungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen effektiv bekämpfen“. Darin forderte ich die CDU auf, das Lauterbachsche Kiffergesetz abzuschaffen, wie es der Lügenkanzler Merz im Wahlkampf noch versprach.
(Beifall AfD)
Stattdessen findet sich im Koalitionsvertrag nur noch eine „ergebnisoffene Evaluierung“. Sie, meine Damen und Herren von der CDU, haben es in Ihrem Antrag schon gleich mal völlig legalisiert. Die Ärzteverbände waren strikt gegen die Cannabisfreigabe. Der von der Kifferlobby als Gegenargument ins Feld geführte Rückgang der Drogenkriminalität und des Drogenschmuggels ist auch nicht eingetreten. Die nachweislich durch Cannabis verursachten psychischen Schäden bei Jugendlichen sind alarmierend, wie der neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung, der Virologe Hendrik Streeck, CDU, bekundete. Zu kritisieren ist außerdem, dass in Ihrem Antrag zur Suchtprävention die Eltern und Familien überhaupt nicht berücksichtigt werden, obwohl sie durch den Suchtmittelkonsum ihrer Kinder oft frühzeitig und schwer belastet sind. Statt einer flächendeckenden Suchtprävention nach dem Gießkannenprinzip wäre ein stärkerer Fokus auf individuelle Unterstützung, auf leicht zugängliche, zielgerichtete Beratungsangebote sinnvoll, einschließlich einer Integration von Elternberatung. Noch ein Wort zum Thema „Nikotin“: Im Welttabakbericht der WHO steht, dass jährlich 8 Millionen Menschen durch das Rauchen sterben. Die Mitgliedstaaten der WHO haben sich bereits 2003 auf ein weitgehendes Verbot für Tabakwerbung geeinigt. Die Europäische Union hat im gleichen Jahr Richtlinien für ein EU-weites, umfassendes Tabakwerbeverbot erlassen. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass Zigarettenwerbung sowohl den Einstieg ins Rauchen als auch den Übergang von der Probierphase zum regelmäßigen Gewohnheitsrauchen beeinflusst. Studien zeigen, dass Kinder und Jugendliche für Werbung allgemein stärker empfänglich sind als Erwachsene und daher auf die Versprechen der Tabakindustrie eher reagieren. Deutschland war 2020 das einzige EU-Land, in dem Zigarettenwerbung auf Litfaßsäulen, an Bushaltestellen und im Kino noch erlaubt wurde. Damals scheiterte ein Anlauf für ein Tabakwerbeverbot noch an der Union. Das Kabinett stimmte bereits 2016 für einen Entwurf des Ernährungsministeriums, Werbung auf Plakatwänden und im Kino ab 2020 weitgehend zu verbieten. Das Gesetz wurde im Bundestag aber nie beschlossen. Dabei wäre es so einfach gewesen, hier rechtzeitig glaubhafte Gesundheitspolitik zu betreiben. Das kostet keinen Cent, rettet aber Leben. Aber die Lobbyisten der Tabakindustrie haben wohl die Bundestagsabgeordneten der CDU jahrelang intensiv zu überzeugen gewusst. Insofern hat sich zumindest die CDU im Bund auch bei diesem Thema nicht mit Ruhm bekleckert. Wo soll jemals wieder das Vertrauen der Menschen in die Politik der CDU herkommen? Diese Frage müssen Sie sich allerdings selbst stellen. Abschließend hätte ich einen hilfreichen Hinweis für Sie. Wirken Sie auf Ihre Parteigenossen im Bund ein, damit das schändliche Cannabisgesetz endlich wieder abgeschafft wird. Dann könnte es auch wieder mit etwas Vertrauen klappen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Erarbeitung des Landeskonzepts zur Suchtprävention – Gefahren und Abhängigkeiten flächendeckend vorbeugen und bekämpfen
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Noch ein Hinweis in eigener Sache, wenn Sie die Formulierung „Lügenkanzler Merz“ verwenden. Wir haben ja schon darüber gesprochen, wie wir hier im Hause sachlich miteinander diskutieren wollen. Auch das fällt bei mir in diese Rubrik hinein. Ich werde Sie dafür nicht sanktionieren, möchte aber dazu einladen, einmal mehr zur sachlichen Debatte zurückzukehren. Vielen Dank. Als Nächster auf meiner Rednerliste steht Abgeordneter Lutz Liebscher für die Fraktion der SPD. Bitte schön.
Erarbeitung des Landeskonzepts zur Suchtprävention – Gefahren und Abhängigkeiten flächendeckend vorbeugen und bekämpfen
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher. Laut dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit sterben in Deutschland jedes Jahr mindestens 127.000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums. Es sind 47.000 Menschen im Zusammenhang mit alkoholbedingten Ursachen, und etwa 2.000 Menschen sterben infolge des Missbrauchs illegaler Drogen. Diese Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Sie zeigen, dass Suchtprävention kein Randthema ist, sondern eine der zentralen gesundheitspolitischen Herausforderungen unserer Zeit. Zielgerichtete, wissenschaftlich fundierte Prävention kann die Gesundheit der Bevölkerung stärken, gesellschaftliche Kosten senken und die Lebensqualität vieler Menschen nachhaltig verbessern. Deshalb bin ich sehr froh, dass wir heute den Antrag der Koalitionsfraktionen zur Erarbeitung eines Landeskonzepts zur Suchtprävention diskutieren. Damit greifen wir ein wichtiges Vorhaben aus unserem Regierungsvertrag auf. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Suchtprävention ist eine Frage von Gesundheit, von sozialer Gerechtigkeit und von gesellschaftlicher Verantwortung. In Thüringen sehen wir, dass der Konsum von Alkohol, Nikotin, Cannabis und anderen Substanzen steigt. Gleichzeitig nehmen medienbezogene Störungen und Verhaltenssüchte insbesondere unter jüngeren Menschen spürbar zu. Diese Entwicklung dürfen wir nicht einfach hinnehmen. Unser Ziel ist klar: Wir wollen, dass Thüringen ein Land bleibt, in dem Prävention, Aufklärung und Hilfe überall zugänglich sind, in der Stadt genauso wie auf dem Land. Dafür braucht es ein Landeskonzept, das bestehende Angebote bündelt, Lücken identifiziert und schließt und Akteure miteinander vernetzt. Wir wissen, dass es in Thüringen bereits viele engagierte Projekte gibt. In Schulen, in den Kommunen, in Jugendeinrichtungen und auch in der Suchthilfe. Diese leisten wertvolle Arbeit, oft mit großem persönlichen Engagement. Dieses Engagement wollen wir stärken. Wir wollen es sichtbar machen und wir wollen es besser koordinieren. Denn Prävention wirkt nur dann, wenn sie verlässlich, vernetzt und flächendeckend ist. Thüringen hat zudem bereits heute innovative Projekte, auf die wir stolz sein können. Sie zeigen, wie moderne Präventionsarbeit aussehen kann. Mit dem Pilotprojekt SubCheck, das mobile Drug-Checking-Angebote auf Musikveranstaltungen anbietet, sind wir Vorreiter im bundesweiten Vergleich. Es hilft, akute Gesundheitsrisiken durch verunreinigte Substanzen zu verringern, und liefert gleichzeitig wichtige Erkenntnisse über Konsumtrends. Die Evaluation der Charité hat gezeigt, dass Teilnehmende eine 22-mal höhere Wahrscheinlichkeit hatten, bei verunreinigten Substanzen auf den Konsum zu verzichten, und eine achtmal höhere Wahrscheinlichkeit, bei stark wirksamen Proben die Dosis zu reduzieren oder ebenfalls ganz auf den Konsum zu verzichten. Zudem zeigte sich, dass das Projekt Wissen über Risiken stärkt und zu einem bewussteren, sicheren Umgang mit Substanzen beiträgt. SubCheck leistet damit nicht nur einen Beitrag zur Risikominderung und Schadensvermeidung, sondern dient auch der Überwachung des Schwarzmarkts und der Früherkennung von Trends im Drogenkonsum. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu nennen ist auch das Projekt „Welt der Versuchungen“, das auf einem modernen pädagogischen Ansatz basiert. Hier in Erfurt entsteht ein neues, bundes- und europaweit einzigartiges Ausstellungshaus, das mit einem innovativen, Suchtprävention ergänzenden Ansatz Kunst und Wissenschaft miteinander verbindet. Ein Ort zur Gesundheitsförderung und Begegnung, ein Erkundungs- und Vermittlungsort. Es geht hier nicht um Abschreckung, sondern um Aufklärung, um Information und um Befähigung, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die Grundidee lautet: Der verantwortungsvolle Umgang mit Suchtverhalten, das im individuellen wie im gesellschaftlichen Zusammenleben eine große Rolle spielt, kann und muss erlernt werden. Im Konzept soll ein besonderer Fokus auf jungen Menschen in unserem Land liegen. Erst kürzlich haben wir hier im Parlament über die Verschlechterung des mentalen Gesundheitszustands von jungen Menschen im Freistaat debattiert. Wer frühzeitig über Risiken, Konsumverhalten und Alternativen aufgeklärt wird, hat bessere Chancen, gesund aufzuwachsen. Ebenso wichtig ist es uns, die Unterstützung von Kindern aus suchtbelasteten Familien zu stärken. Sie dürfen mit ihren Sorgen nicht alleingelassen werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Darüber hinaus müssen wir weitere Herausforderungen ernst nehmen. Mediensucht, Glücksspiel und digitaler Konsumdruck sind längst Teil der Lebensrealität vieler Menschen bei uns im Freistaat. Deshalb wollen wir moderne Kommunikationswege und auch soziale Medien gezielt für die Aufklärung nutzen, dort, wo junge Menschen tatsächlich auch erreicht werden. Wir setzen uns zudem für eine enge ressortübergreifende Zusammenarbeit ein. Gesundheit, Bildung, Inneres und Justiz müssen hier an einem Strang ziehen. Nur gemeinsam können wir verhindern, dass Sucht entsteht, und denjenigen helfen, die bereits jetzt Unterstützung brauchen. Mit dem Landeskonzept schaffen wir die Grundlage für eine nachhaltige, zukunftsorientierte und wirksame Präventionspolitik. Wir schützen damit nicht nur Einzelne vor gesundheitlichen Risiken, sondern wir stärken die Gesellschaft als Ganzes. Ich bitte Sie herzlich um Zustimmung zu diesem Antrag und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall BSW, SPD)
Erarbeitung des Landeskonzepts zur Suchtprävention – Gefahren und Abhängigkeiten flächendeckend vorbeugen und bekämpfen
Liebe Kollegen und Kolleginnen, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Zuschauer/-innen auf der Tribüne und am Livestream, wir reden heute über Suchtprävention, also darüber, wie wir Menschen schützen können, wie sie gesund bleiben können, wie wir Jugendliche schützen können und wie wir Risiken ehrlich und wirksam senken. Das ist richtig und wichtig, verwundert aber ein bisschen vor dem Hintergrund des Haushaltsentwurfs der Landesregierung, wo im Bereich Suchtprävention großzügig mit dem Rotstift gearbeitet wurde. Aber zurück zur Sache. Die Brombeerkoalition legt einen Antrag vor, in dem vieles richtig klingt: ländliche Räume im Blick, medienbezogene Störungen benannt, Fachkräftemangel erkannt, Drug-Checking erwähnt – das unterstützen wir ausdrücklich. Aber der Antrag hat eine Sollbruchstelle. Er koppelt Prävention eng an die stärkere Bekämpfung des illegalen Handels, so als ob Strafrecht automatisch Gesundheit schafft. Tut es nicht. Prävention ist nicht Polizei. Prävention heißt, Menschen stark zu machen.
(Beifall Die Linke)
Politik muss schützen, sie muss aufklären und sie muss Alternativen schaffen und dabei die Freiheit respektieren, sowie den Schutz von Kindern und Jugendlichen gewährleisten. Als Linke sagen wir folglich: Menschen haben ein Recht auf Selbstbestimmung. Der Staat schützt Dritte und er unterstützt, statt zu beschämen. Das heißt, wir reden über Autonomie, über Wohltun und Gerechtigkeit, und das auch in der Sprache. Rückfälle sind dabei Teil vieler Verläufe. Wer Hilfe sucht, darf nicht rausfliegen, nur weil er scheitert. Wir brauchen Leitlinien gegen Stigmata, für Teilhabe und für eine Rückfalltoleranz. Und wir brauchen klare Grenzen für Repression. Gefahrenabwehr ja, aber Prävention ist nicht der lange Arm des Strafrechts. Womit wir beim nächsten Punkt sind: Wer den Antrag weiterliest, merkt, in Punkt I.2 wird sehr schön über gleichwertige Prävention gesprochen. Das unterschreiben wir. Aber in Punkt I.9 und II.3 schwingt etwas anderes mit, nämlich: mehr Repression, dann sinkt der Konsum schon. Aber Sucht ist keine Feindin, die man bekämpfen kann. Sucht ist ein soziales und gesundheitliches Phänomen, kein kriminelles Phänomen.
(Beifall Die Linke)
Der Antrag tut so, als könnte man Prävention und Repression gleichzeitig vorantreiben, als ginge es Hand in Hand, wenn Polizei und Gesundheitswesen gemeinsam Sucht bekämpfen. Doch das ist ein Widerspruch in sich. Wer Prävention will, darf nicht gleichzeitig kriminalisieren. Je stärker wir moralisch drohen, desto eher meiden Menschen die Beratung und die Risiken wandern ins Verborgene. Mehr Strafrecht senkt keinen Durst oder andere Gelüste, evidenzbasierte Hilfen schon. Punkt I.6 hingegen beschreibt ein echtes Problem. Illegale Substanzen haben keine Qualitätskontrolle. Genau deshalb brauchen wir ein verlässliches Drug-Checking als Frühwarnsystem, nicht als Freifahrtschein. Checking erkennt Verunreinigungen und gefährliche Dosierungen, koppelt sofort eine Beratung und löst Warnmeldungen aus. Wer den Punkt ernst nimmt, landet nicht bei mehr Strafen, sondern bei mehr Schutz. Im Antrag wird außerdem gefordert, die Ursachen des Konsums zu bekämpfen. Aber welche sind das? Genau da bleibt der Antrag Antworten schuldig. Wenn damit nur Verfügbarkeit gemeint ist, ist das zu kurz gesprungen. Gerade bei Jugendlichen ist Konsum oft eine Bewältigungsstrategie für Stress, für Druck, für fehlende Anerkennung oder Konflikte zu Hause. Prävention muss genau hier ansetzen. Sie muss Lebensrealitäten stärken, Lebenskompetenzen anerkennen, Eltern- und Schulsozialarbeit ausbauen, verlässliche Jugendarbeit sichern und schnelle psychosoziale Hilfe verfügbar machen. Das ist Ursachenarbeit. Und genau diesen wichtigen Punkt vergisst der Antrag komplett.
(Beifall Die Linke)
Sucht entsteht nicht in irgendeinem luftleeren Raum. Sie ist eine Folge sozialer Ungleichheit, von Perspektivlosigkeit, von Stress. Doch davon liest man im Antrag kein Wort. Kein Wort über Armut, über Wohnungsnot, über Leistungsdruck in Schulen oder über fehlende soziale Teilhabe. Wer Suchtursachen bekämpfen will, muss soziale Gerechtigkeit stärken, nicht nur Infobroschüren drucken oder Koordinierungsstellen einrichten.
(Beifall Die Linke)
Ich lade Sie alle herzlich ein, wenn Sie hier schon so viel über Jugendliche reden: Reden Sie doch mal mit den jungen Menschen. Reden Sie mit den Schülern und Schülerinnen, mit den Studierenden, mit den Auszubildenden.
(Beifall Die Linke)
Die werden Ihnen allen ganz genau erzählen, unter welchem Druck Sie in dieser Gesellschaft stehen. Sie brauchen nicht noch mehr Repression und Strafverfolgung, sie brauchen ernst gemeinte Unterstützung und ernst gemeinte Ursachenbekämpfung. Der Antrag bleibt also auf der Symptomebene. Er will aufklären, er will kontrollieren und er will koordinieren, aber er will nicht verändern. Damit zur Steilvorlage: Im Antrag steht, „[d]ie Landesregierung prüft die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle“, aber bleibt auch da Antworten schuldig. Was wird koordiniert? Wer koordiniert? Mit welchem Mandat? Mit welchen Daten? Mit welchen Standards und mit welchem Budget? In Thüringen gibt es bereits eine Zentrale Fachund Koordinierungsstelle für Suchtprävention. In der Drucksache 7/4478 vom Kollegen Bühl kann man das auch noch mal etwas genauer nachlesen. Wir brauchen keinen Doppelbau, sondern wir brauchen eine klare Steuerung. Wir müssen also den Auftrag schärfen, die Daten nutzbar machen, die Schnittstellen definieren und die Finanzierung mehrjährig sichern. Und noch eine Lücke: medienbezogene Störungen und Glücksspiel. Der Antrag benennt korrekt das Thema, bleibt aber schuldig, wie es konkret werden soll. Was heißt das in den Schulen? Welche evidenzbasierten interaktiven Programme sollen tatsächlich laufen? Was tun wir bei Lootbox-Mechaniken, die Glücksspiel imitieren? Wo ist Schuldenprävention? Wo ist der Schutz vor digitaler Überreizung? Wer junge Menschen ernst nimmt, liefert hier Bausteine statt nur Schlagworte. Prävention wirkt, wenn sie Menschen erreicht – in der Schule, im Jugendtreff, in der Familie und im Betrieb –, und wenn sie Qualität hat. Liebe Kollegen und Kolleginnen, Prävention wirkt, wenn sie Menschen stärkt, Rechte respektiert und messbar besser wird. Sie scheitert, wenn sie moralisiert, wenn sie droht und Risiken ins Verborgene treibt. Lassen Sie uns die starken Teile des Antrags gemeinsam nutzen und die schwachen im Sozialausschuss nachschärfen, was ich hiermit beantrage. Machen wir Thüringen zum Land, in dem wir Risiken ehrlich ansprechen, Hilfe leicht zugänglich machen und Jugendliche wirklich schützen! Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Erarbeitung des Landeskonzepts zur Suchtprävention – Gefahren und Abhängigkeiten flächendeckend vorbeugen und bekämpfen
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich zu dem eigentlichen Antrag komme, vielleicht ganz kurz zu den beiden schon gehörten kritischen Reden: Zunächst einmal will ich auf die Ausführungen des Kollegen Dr. Lauerwald von der AfD eingehen. Es ist ganz spannend zu beobachten, dass hier eine ganze Reihe von Erkenntnissen zum Thema „Sucht und Prävention“ zumindest vorhanden ist bzw. auch durchaus korrekt wiedergegeben worden ist. Dass am Ende aber die Lösung für alles – und das haben Sie ja durchaus deutlich gemacht – wieder „Grenzen zu“ heißt, ist für mich schlichtweg nicht nachvollziehbar. Was ist denn das für ein Verständnis dieser Problematik? Wie wollen Sie damit Mediensucht, Spielsucht, Sexsucht, Alkohol-, Nikotinsucht eindampfen? Das verdeutlicht Ihre verengte Sicht auf die ganze Thematik. Ich warte auf den Tag, an dem Sie den Vorschlag bringen werden, dass die derzeit grassierende Vogelgrippe auch durch geschlossene Grenzen zurückgehalten werden kann.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Es
geht um Drogenschmuggel!) Des Weiteren zu den Ausführungen der Kollegin Stark: Ich verstehe, dass Sie bei den Punkten verunsichert sind, die Sie gerade vorgetragen haben, und die Sorge haben, dass das Ganze vielleicht nicht in die richtige Richtung gehen könnte. Ich will und darf Ihnen aber versichern, dass alles, was Sie besorgt formuliert haben, in diesem Antrag zu finden ist. Auch den Antrag in seiner Entstehung kann ich Ihnen erklären und dass alles – jeder Satz – diese ganzen Dinge auch atmet. Zum einen – das will ich Ihnen mitgeben – ist abzuwarten, wie dieses Konzept aussieht. Sie haben jetzt einige Dinge kritisiert und gesagt, das steht da nicht drin. Aber warten wir mal ab, wie das Konzept aussieht. Ich kann Ihnen versichern, dass der Ansatz genau der ist, alles in den Blick zu nehmen, insbesondere den einen Punkt, der uns allen besonders wichtig ist: zu überlegen, was denn die Ursachen von Süchten sind, warum die denn entstehen. Natürlich wird sich solch ein Konzept für den Freistaat Thüringen mit dieser Fragestellung auseinandersetzen müssen, sonst wäre es kein gutes Konzept. Aber natürlich müssen alle die Elemente, die in dem Antrag stehen, dann auch als Maßnahmen folgen. Ich will an der Stelle zunächst einmal allen in der Suchtprävention Tätigen herzlich für ihre Arbeit danken: allen Schulen, Jugendhäusern, den Beratungsstellen, Polizei und Verwaltung, allen, die in diesem wichtigen Bereich tätig sind. Das ist ein unverzichtbarer Arbeitsprozess für unsere Gesellschaft, eine unverzichtbare Arbeit. Und dieser Antrag ist auch ein Bekenntnis, ein politischer Auftrag, den wir damit auch verbunden sehen. Ein Auftrag an uns alle, Bürgerinnen und Bürger vor Suchtgefahren zu schützen, Perspektiven in allen Regionen Thüringens zu schaffen, damit wir dieses Problem auch lösungsorientiert angehen können. Denn wir haben in den letzten Jahren eine dramatische Entwicklung gesehen, nicht nur im Freistaat, aber auch hier. Wir haben einen deutlichen Anstieg des Konsums synthetischer Drogen, von Alkohol, Cannabis, Nikotin. Hinzu kommen immer weiter neue Suchtrisiken: Mediensucht, Online-Abhängigkeit, Glücksspiel. Besonders dramatisch – und das ist auch in unserem Antrag ein wichtiger Punkt – ist diese Problematik im ländlichen Raum. Die Betroffenen stehen insbesondere hier oftmals vollkommen allein da. Das Ziel unseres Antrags ist es, hier ein koordiniertes, flächendeckendes, praxisnahes Landeskonzept zu entwickeln, um genau diese Schwachstellen, die wir bisher im Freistaat haben, zu beheben und den Menschen dort zur Seite zu stehen.
(Beifall CDU, BSW)
Prävention darf kein Zufallsprodukt sein. So ist insbesondere eine ressortübergreifende Zusammenarbeit essenziell zum Gelingen dieses ganzen Prozesses. Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Innen-, Justizministerium – da kriegt man eine Ahnung, was dieses Konzept mit sich bringt und was dort auf uns zukommen wird, wenn wir das jetzt zum ersten Mal ganz neu und strukturiert von Grund auf erarbeiten, denn Suchtprävention betrifft die gesamte Gesellschaft. Das merken wir schon, wenn wir diese ganzen Ministerien hören, die dort beteiligt sein werden. Es geht darum, Kommunen und Träger zu stärken, stabile Netzwerke aufzubauen, aber eben auch bestehende Programme an Schulen, bei der Polizei, bei Jugendeinrichtungen zu verzahnen. Es soll vor allen Dingen ein Fokus auf Früherkennung und Aufklärung bei Kindern und Jugendlichen gelegt werden – ein Punkt, der bis heute immer noch viel zu kurz kommt. Frühzeitige Intervention ist ein Schlüssel für den Erfolg im Bereich der Suchtprävention. Es geht darum, vor allen Dingen auch Kinder aus suchtbelasteten Familien zu unterstützen, aber auch Digitalisierung und neue Formen der Abhängigkeit in den Fokus zu nehmen. Und Mediensucht und exzessiver Online-Konsum sind eben, wie ich es angedeutet habe, ein wachsendes Problem. Da braucht sich jeder nur mal sich selbst anzuschauen, wie schwer es einem manchmal fällt, das Handy eben nicht in die Hand zu nehmen. Die CDU-Position in diesem Bereich ist und war schon immer klar. Neben Konzepten zum Safer Use braucht es vor allen Dingen auch moderne, glaubwürdige Prävention, aber eben auch die Verfolgung illegaler Drogen. Es braucht starke Aufklärung in sozialen Medien durch glaubwürdige Vorbilder und vor allem verständliche Sprache. Prävention braucht Regeln und klare Grenzen. Das heißt aber auch: kein Dulden illegalen Drogenhandels. Aufklärung und Strafverfolgung gehören eng zusammen und verzahnt.
(Beifall CDU)
Dazu gehört auch ein Konzept wie zum Beispiel das Konzept SubCheck. Es dient dem Safer Use, liefert aber auch wertvolle Erkenntnisse über Trends, wie wir schon von einem Vorredner gehört haben. Uns ist in diesem Zusammenhang immer wichtig, eine enge Kooperation zwischen Polizei, Gesundheitsbehörden und Suchthilfen zu ziehen. Die „Welt der Versuchung“ oder auch der „Revolution Train“ als Beispiele für Prävention sind wichtig, insbesondere weil sie ein sehr unterschiedliches Zielpublikum adressieren. Da wollen wir das eine oder das andere nicht verteufeln, sondern wir brauchen verschiedene Konzepte, die auch das gesamte Spektrum der Bevölkerung abdecken. Dieser Antrag ist ein Ausdruck verantwortungsvoller Politik, weil wir eben alles in den Blick nehmen: die Verbindung aus Aufklärung, Prävention und Strafverfolgung, und insbesondere das Augenmerk auf den ländlichen Raum legen. Die Prävention soll praktisch, nicht ideologisch sein. Es geht um Schutz, Verantwortung, Sicherheit. Suchtprävention ist Gesundheitsvorsorge, Jugendhilfe, aber zugleich auch innere Sicherheit. Sie ist Teil des gesellschaftlichen Zusammenhalts, denn es geht eben auch darum – und das wurde auch deutlich –, auch die Schwächsten in der Gesellschaft da nicht alleinzulassen. Es geht darum, Kräfte zu bündeln, Verantwortung zu übernehmen. Das Ziel: Prävention soll überall dort sein, wo Menschen leben, lernen und arbeiten. Deswegen verstehen wir das zu erarbeitende Landeskonzept als Instrument für ein starkes und solidarisches Thüringen, und deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Erarbeitung des Landeskonzepts zur Suchtprävention – Gefahren und Abhängigkeiten flächendeckend vorbeugen und bekämpfen
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Zippel. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann schaue ich in Richtung Regierungsbank. Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort. Bitte schön.
Erarbeitung des Landeskonzepts zur Suchtprävention – Gefahren und Abhängigkeiten flächendeckend vorbeugen und bekämpfen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Sucht ist längst kein Randthema mehr. Sie betrifft Menschen in der Mitte unserer Gesellschaft, in jedem Alter, in jeder Region und in jeder Lebenslage. In Thüringen steigt die Zahl derjenigen, die ein riskantes oder abhängiges Konsumverhalten aufweisen, sei es bei Alkohol oder Nikotin, bei synthetischen Drogen, bei Cannabis, bei Medikamenten und zunehmend bei digitalen Medien. Sucht schädigt Lebenswege, Familien, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe. Sie belastet unser Gesundheitssystem ebenso wie Schulen, Justiz und soziale Einrichtungen. Vor allem aber verhindert sie Chancen, besonders für junge Menschen. Thüringen verfügt bereits über viele engagierte Akteurinnen und Akteure in der Suchtprävention. Es gibt Präventionsangebote an Schulen, Beratungsstellen vor Ort und mobile Projekte. Aber eines fehlt bislang: ein abgestimmtes, strategisches Gesamtkonzept. Insofern bin ich Ihnen für diesen Antrag wirklich sehr, sehr dankbar, denn er gibt uns die Gelegenheit, genau das anzugehen. Die Angebote sind aktuell oft zu punktuell, voneinander isoliert und regional ungleich verteilt. Besonders der ländliche Raum ist zu häufig im Nachteil. Dort fehlen teilweise niederschwellige Anlaufstellen und vor allem verlässliche Präventionsstrukturen. Mit dem heute vorliegenden Antrag zur Erarbeitung eines Landeskonzepts zur Suchtprävention setzen Sie, liebe Abgeordnete, auf Vernetzung und Struktur. Sie wollen Träger, Kommunen, Schulen und Beratungsstellen zusammenbringen, und genau das ist der richtige Weg. Ein wirksames Landeskonzept zur Suchtprävention muss dort ansetzen, wo Menschen erreicht werden können: in Bildungsund Jugendeinrichtungen, in Familien, in Betrieben und auch online. Besonders wichtig ist die Prävention bei jungen Menschen. Denn wir wissen, dass bis ca. zum 24. Lebensjahr das Gehirn noch reift. Wer früh über Risiken aufgeklärt wird, wer Alternativen zum Konsum kennt und wer Hilfe im Notfall schnell findet, der ist deutlich besser geschützt. Darum ist auch die Einbindung des Bildungsbereichs und externer Präventionspartner ein richtiger und notwendiger Schritt. Gleichzeitig müssen wir neue Entwicklungen ernst nehmen. Mediensucht, exzessive Bildschirmnutzung und digitale Abhängigkeiten nehmen zu, oft unbemerkt. Hier fehlen bislang landesweite Präventionsangebote. Der Antrag setzt genau dort an und macht Mediensucht zu einem Schwerpunkt des Landeskonzepts. Das ist konsequent und zeitgemäß. Wir sind uns aber auch bewusst: Gute Prävention fällt nicht vom Himmel. Sie braucht qualifizierte Fachkräfte, eine verlässliche Finanzierung und eine starke Koordination. Der Antrag benennt genau das. Er fordert die Prüfung einer zentralen Koordinierungsstelle, stärkt bestehende Netzwerke und macht deutlich, dass Prävention nur gelingt, wenn alle relevanten Ressorts gemeinsam handeln: Gesundheit, Bildung, Inneres und Justiz. Auch der Austausch mit Polizei, Jugendhilfe und Suchteinrichtungen wird ausdrücklich vorgesehen. Das ist wichtig, denn Suchtprävention darf nicht bei Warnhinweisen enden, sie muss Perspektive schaffen, Unterstützung bieten und im Zweifel Leben retten. Zum verantwortungsvollen Umgang gehört auch: Wir dürfen Risiken nicht verharmlosen. Illegale Substanzen zirkulieren ohne Qualitätskontrollen. Verunreinigungen und Überdosierungen führen zu schweren Gesundheitsschäden.
Erarbeitung des Landeskonzepts zur Suchtprävention – Gefahren und Abhängigkeiten flächendeckend vorbeugen und bekämpfen
Das ist ein Antrag der antragstellenden Fraktionen. Ich als Vertreter der Landesregierung, des Ministeriums verhalte mich hier dazu. Der Auftrag beinhaltet genau das: Ein Konzept zu erstellen, dass auch dieses Anliegen in den Blick nimmt, das gewährleistet, dass wir uns nicht nur mit den unmittelbar Betroffenen – Sie heben jetzt auf die Jugendlichen ab – auseinandersetzen, sondern dass wir auch die familiären Strukturen in den Blick nehmen. Ich hatte das eingangs ausgeführt. Es ist nicht nur ein Problem derer, die unter Internetkonsum, Drogenkonsum oder sonst irgendwas leiden, sondern das ist ein Problem der gesamten betroffenen Familien. Selbstverständlich werden wir unsere Beratungsstrukturen genau dort ansetzen; das tun wir heute auch schon. Wenn Sie sich im Detail mit Beratungen, wie sie jetzt schon stattfinden, beschäftigen würden, dann könnten Sie das auch feststellen. Wir können dazu gern mal in den Austausch treten. Aber das gilt es jetzt zu vernetzen und zu stärken. Das ausdrückliche Ziel – so habe ich zumindest den Antrag verstanden – ist eben auch, die Eltern in den Blick zu nehmen. Ich hoffe, ich habe Ihre Zwischenfrage damit beantwortet. Wir dürfen – dort war ich stehen geblieben – Risiken nicht verharmlosen. Illegale Substanzen zirkulieren – und das ist uns allen bewusst – ohne Qualitätskontrollen. Verunreinigungen und Überdosierungen führen zu schweren Gesundheitsschäden. Deshalb ist es klug, Erkenntnisse aus Projekten wie SubCheck zu nutzen, nicht als Einladung zum Drogenkonsum, sondern als Baustein zur Schadensminimierung und als Instrument zur Früherkennung neuer Trends im Drogenmarkt. Gleichzeitig bekennt sich der Antrag klar zur Bekämpfung des illegalen Drogenhandels und verbindet damit Prävention und Sicherheit auf sinnvolle Weise. Nicht zuletzt hat der Antrag einen wichtigen sozialpolitischen Schwerpunkt. Kinder, die in suchtbelasteten Familien aufwachsen, sind einem hohen Risiko ausgesetzt, später selbst eine Sucht zu entwickeln. Sie brauchen Schutz, Aufmerksamkeit und Unterstützung. Wer hier wegschaut, lässt junge Menschen im Stich. Der Antrag setzt deshalb zu Recht auf frühzeitige Hilfen und Intervention. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der heute vorliegende Antrag schafft die Grundlage dafür, Suchtprävention in Thüringen strategisch, flächendeckend und modern aufzustellen. Er verbindet Gesundheitsförderung mit sozialer Verantwortung, Prävention mit Aufklärung und Sicherheit. Es geht nicht nur darum, Sucht zu bekämpfen, sondern vor allem darum, Zukunft zu schützen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Erarbeitung des Landeskonzepts zur Suchtprävention – Gefahren und Abhängigkeiten flächendeckend vorbeugen und bekämpfen
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Ich habe gehört, dass es den Antrag auf Ausschussüberweisung gab. Das hatte ich im Redebeitrag von Frau Linda Stark gehört. Dann lassen Sie uns zunächst über diesen Antrag abstimmen. Wenn Sie der Überweisung des Antrags mit der Drucksachennummer 8/2230 an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie zustimmen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen der Fraktionen Die Linke und der AfD. Wenn Sie diesem Ansinnen nicht zustimmen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Fraktionen SPD, BSW und CDU. Eingedenk der vergangenen Abstimmung und wenn ich richtig auf die Fraktion der AfD schaue, war das die Mehrheit. Damit ist das Ersuchen, diesen Antrag an den Ausschuss zu übersenden, abgelehnt. Dann stimmen wir jetzt über den Antrag ab. Wenn Sie dem Antrag zustimmen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus den Fraktionen der SPD, des BSW und der CDU. Wenn Sie diesem Antrag nicht zustimmen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion der Linken. Gibt es Enthaltungen? Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Vielen Dank. Damit wurde dem Antrag zugestimmt und wir können diesen Tagesordnungspunkt schließen. Verabredungsgemäß kommen wir nun zum TagesAntrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/2078 dazu: Bildungssicherheit garantieren – BAföG zukunftsfest aufstellen Alternativantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/2262 Ist eine Begründung zum Antrag gewünscht? Das ist der Fall. Bitte, Herr Schaft.
Studierende in Thüringen und bundesweit stärken – BAföG endlich grundlegend reformieren
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen, liebe Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream, im kommenden Jahr wird das BAföG seinen 55. Geburtstag feiern. Zu feiern gibt es aber leider, muss ich sagen, nicht so viel. Nicht nur dass die Förderquote in den letzten Jahren bundesweit immer weiter gesunken ist, wir diskutieren insbesondere auch hier Thüringen bereits seit einigen Monaten die Situation von Studierenden und die Bearbeitung ihrer BAföG-Anträge. Dass wir das auch mit Vehemenz tun, ist vor allem denjenigen zu verdanken, die sich auf den Weg gemacht haben, etwas an der Situation zu ändern. Deswegen will ich zunächst auch hier bei der Einbringung des Antrags noch einmal sehr herzlich den Petentinnen von „BAföG oder Abbruch“ meinen Dank aussprechen, weil sie nicht nur für die über 5.500 unterzeichnenden Personen sprechen, sondern auch für die vielen Studierenden, die seit Monaten auf die Bearbeitung ihres BAföG-Antrags warten.
(Beifall Die Linke)
Wie wichtig das BAföG aber eigentlich ist und dass es mal ursprünglich den Anspruch hatte, mehr Bildungsgerechtigkeit zu schaffen – man muss es sich mal überlegen: im Jahr seiner Einführung, im Jahr 1971, lag die Förderquote bei 44,6 Prozent. Das ist weit entfernt von den etwas über 10, schwankend mal 11, 12 Prozent, die wir jetzt haben, und es zeigt, welche Lücke sich hier aufgetan hat. Wir werden sicherlich in der weiteren Debatte noch dazu kommen, noch einmal genau zu zeigen, wie wichtig es ist, dass wir auch in die Bearbeitung kommen. Unser Antrag ist aber auch darin begründet, dass wir derzeit sehen, dass sich die zuständigen Ausschüsse, muss ich leider sagen, die Bearbeitung der Petition ein bisschen von A nach B hin- und herschieben. Da hatte der Bildungsausschuss in einer Stellungnahme an den Petitionsausschuss zurückgeschrieben, es sei mehrheitlich abgeholfen. Der Petitionsausschuss hat es dann mit Mehrheit wieder zurückgegeben. Was die Studierenden, die in Thüringen auf die Bearbeitung ihres BAföG-Antrags warten, nicht haben, ist Zeit, aber die Frage, wie lange wir hier noch den Antrag und die Petition von A nach B schieben.
(Beifall Die Linke)
Ich bin gespannt auf den Sofortbericht der Landesregierung. Wir haben aber deswegen einen Antrag vorgelegt, der zwei Sachen macht bzw. zwei Themen adressiert. Das ist einerseits die Aufforderung an die Landesregierung, sich im Bundesrat für die grundlegende Reform des BAföG einzusetzen. Denn das Problem ist die Flickschusterei bei den Reformen der letzten Jahrzehnte. Jede Reform wurde als Erfolg verkauft, die Förderquote hat sich nicht wirklich erhöht, und jede Reform ist den Entwicklungen auch hinterhergelaufen, weil jede Erhöhung gerade mal, oder wenn überhaupt, versucht hat, die Inflation irgendwie noch mit einzuberechnen. Das hat nicht gereicht. Wir leben auch in einer völlig veränderten Bildungswelt. Es ist nicht mehr so, dass viele oder dass alle Studierenden gleich nach der Schule studieren gehen und wenn der Bachelor oder Master abgeschlossen ist, dann war es das mit dem Studium. Wir reden hier auch an vielen Stellen über die Veränderungen der Arbeitswelt innerhalb von Transformationsprozessen. Menschen gehen auch noch einmal in einem höheren Alter an die Universität oder Hochschule. Deswegen sind die Altersgrenzen hier eigentlich auch überholt. Wir wollen aber nicht nur die Landesregierung adressieren, im Bundesrat tätig zu werden, wenn es um die tatsächlichen Kosten für Wohn- und Lebensunterhalt und dynamische Fördersätze geht, sondern wir fordern auch konkret die Landesebene und damit die Landesregierung auf, tätig zu werden, und eben nicht darauf zu warten, dass jetzt hier die Petition irgendwann mal abschließend behandelt wird, sondern konkret zwei Sachen zu tun: Das eine ist, dem Studierendenwerk in Thüringen ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen, damit ausreichend Personal, technische Ausstattung und digitale Infrastruktur da ist, um die Anträge gut und schnell zu bearbeiten, und anderseits wirklich auch zu handeln, indem wir allen Studierenden, die jetzt länger als drei Monate auf ihren BAföG-Antrag warten, ein Notfall-Darlehen auszahlen, und zwar so lange, bis der Antrag bearbeitet ist.
(Beifall Die Linke)
Das haben sie verdient. Wir reden hier teilweise über Studierende, die bereits bis zu zehn Monate auf ihren Antrag warten.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das
ist unglaublich!) Dass das gehen kann, haben wir in der Vergangenheit gesehen. Ja, wir haben hinreichend und ausreichend Kritik geübt an den Überbrückungshilfen während der Coronazeit. Aber es zeigt, wenn der politische Wille da ist, gibt es Möglichkeiten, dafür auch politische Instrumente zu nutzen. Wir hoffen, hier auch wirklich ein Signal zu senden und etwas zu erreichen. Mit Blick auf die Frage der finanziellen Mittel für das Studierendenwerk will ich zum Ende meiner Einbringung noch eine Sache deutlich machen: Es geht bei der Frage nicht darum, einseitig die Schuld auf das Studierendenwerk und die Mitarbeiterinnen zu schieben. Die ächzen genauso unter der Situation. Am Ende gilt auch hier bei diesem Thema: Was wir brauchen, ist Entlastung statt Druck, und zwar für die Studierenden wie für die Beschäftigten im Studierendenwerk. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Studierende in Thüringen und bundesweit stärken – BAföG endlich grundlegend reformieren
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schaft, für die Begründung des Antrags. Ist eine Begründung des Alternativantrags gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Noch ein Hinweis an dieser Stelle: Der Antrag enthält in Nummer II.1 ein Berichtsersuchen. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht. Herr Staatssekretär Teichert, dann gebe ich Ihnen das Wort.
Studierende in Thüringen und bundesweit stärken – BAföG endlich grundlegend reformieren
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, zum Antrag der Fraktion Die Linke „Studierende in Thüringen und bundesweit stärken – BAföG endlich grundlegend reformieren“ möchte ich gern Bericht erstatten und auf die Aufforderung zum Einsatz der Landesregierung für eine grundlegende BAföG-Reform und für eine schnelle und unkomplizierte Lösung für eine finanzielle Unterstützung Studierender eingehen. Leider begleitet uns das Problem der langen Bearbeitungszeiten von BAföG-Anträgen Studierender schon eine längere Zeit, deutlich länger als nur einige Monate. Zu den Ursachen ist in diesem Haus etwa im Petitionsausschuss mehrfach berichtet worden. Die durchschnittlichen Verfahrenszeiten von der Einreichung des Antrags auf BAföG bis zum Bescheid haben sich in den vergangenen Studienjahren wie folgt entwickelt: 2019/2020 drei Monate, 2020/2021 3,6 Monate, 2021/2022 4,1 Monate, 2022/2023 4,6 Monate, 2023/2024 5,3 Monate, 2024/2025 6,3 Monate. Diese Zeiträume enthalten jeweils auch Zeiten, die durch die Nachreichung von Unterlagen von den Antragstellenden in Anspruch genommen werden. Eine Nachreichung von Unterlagen wurde bei mehr als 90 Prozent der Anträge notwendig. Diese Daten zeigen sehr eindeutig, dass wir über ein Problem sprechen, das sich über viele Jahre aufgebaut hat. Erbeten wurden des Weiteren Daten zum durchschnittlichen Förderungsbetrag für Studierende an Thüringer Hochschulen für das Jahr 2024. Ausgehend von den Zahlen des Thüringer Landesamts für Statistik lag dieser für Studierende an Universitäten bei 643 Euro je Monat und für Studierende an Fachhochschulen bei 614 Euro je Monat. Hier wurden nur Studierende in die Berechnung einbezogen, die BAföG erhalten. Zu den weiteren erfragten statischen Angaben zur Förderung von Studierenden in Thüringen kann ich Folgendes mitteilen: Die Förderung „StudiumThüringenPlus“ wurde über die Laufzeit zum Sommersemester 2021 bis zum Wintersemester 2024/2025 insgesamt 617-mal beantragt. Insgesamt 500 Studierende haben diese Förderung erhalten. Die Studienstarthilfe des Bundes als eigenes Förderinstrument innerhalb des BAföG wurde seit Einführung zum Oktober 2024 insgesamt 417-mal in Thüringen ausgereicht. Zur Frage der Personalsituation beim Amt für Ausbildungsförderung im Studierendenwerk Thüringen möchte ich voranstellen, dass bei der Ressourcenbereitstellung für das Amt für Ausbildungsförderung keine Systematik im Sinne einer Zuweisung von Personalstellen verwendet wird. Der Einzelplan 04 enthält keine solche Vorgaben. Es wird im Rahmen der Wirtschaftsplanung allerdings mit einer Plausibilität mit Bezug zu den bereitgestellten Mitteln gearbeitet. Das Amt für Ausbildungsförderung erhält für die ihm entstehenden Kosten einen finanziellen Ausgleich nach den Vorgaben des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz. Es obliegt dem Studierendenwerk Thüringen, die Mittel sachgerecht einzusetzen, beispielsweise auch für Maßnahmen zur Personalbindung oder ‑ gewinnung. Wir sind hier in Verhandlungen, um die Situation des Studierendenwerks hinsichtlich der Risiken bei Bedarfsveränderungen adäquat abzubilden. Was die finanzielle Unterstützung des Amts für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk Thüringen betrifft, wurden in diesem Jahr zusätzliche Mittel in Höhe von 400.000 Euro für Personalkosten zur Verfügung gestellt. Für das nächste Jahr ist nach dem aktuellen Stand der Haushaltsaufstellung für das Amt für Ausbildungsförderung eine Erhöhung der Mittel für Personal- und Sachkosten in Höhe von 820.000 Euro im Vergleich zum ursprünglichen Ansatz des Jahres 2025 vorgesehen. Zur Frage der Anzahl der Einstellungen und Abgänge von Personal im Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk Thüringen: In den letzten fünf Jahren hat das Studierendenwerk folgende Zahlen gemeldet: für das Jahr 2021: 0 Eintritte, 2 Austritte; 2022: 5 Eintritte, 0 Austritte; 2023: 13 Eintritte, 5 Austritte; 2024: 14 Eintritte, 10 Austritte; und bis zum Oktober 2025: 14 Eintritte und 14 Austritte. Wenn man sich diese Zahlen anschaut, dann fällt eine hohe Volatilität auf. Spätestens hier muss man zur Kenntnis nehmen, dass die seit Jahren andauernde Krisensituation im Amt für Ausbildungsförderung Spuren hinterlässt. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Studierendenwerks für ihren unermüdlichen Einsatz zum Wohle unserer Studierenden danken.
(Beifall BSW, Die Linke)
Bei Schulungs- und Weiterbildungsbedarf für das Personal im Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk Thüringen, zum Beispiel zur EAkte, zum Fachverfahren und zur Serviceorientierung, geht das Studierendenwerk Thüringen davon aus, dass dieser im Jahr 2025 bei ca. 50.000 Euro liegen wird. Für die beiden Folgejahre wird mit vergleichbaren Beträgen gerechnet. Auch hier erfolgt die Umsetzung in eigener Verantwortung des Studierendenwerks mit den oben genannten Gesamtmitteln. Investitionsbedarf sieht das Studierendenwerk für Räume, Büroausstattungen und Netzinfrastruktur in Höhe von ca. 140.000 Euro im Jahr 2026 im Zusammenhang mit dem Umzug in die Tatzendpromenade in Jena, der vor allem zur Erhöhung der Arbeitsplatzanzahl für mehr Personal notwendig ist. Zudem schätzt es ein, dass voraussichtlich in den Jahren 2027/2028 zusätzliche Mittel für die räumliche Interimslösung des BAföG-Amts in Erfurt erforderlich sein werden. Ferner sind zur fortwährenden Verbesserung des Fachverfahrens stetig Investitionen erforderlich. Soweit die Fraktion Die Linke schließlich zu einem Bericht über die Strategie der Landesregierung zur zeitnahen Verkürzung der Wartezeit bei der Beantragung von BAföG auffordert, insbesondere mit welchen Maßnahmen und welcher finanzieller Mittelausstattung, lassen Sie mich zunächst darauf verweisen, dass wir zu den unternommenen Schritten und Maßnahmen bereits ausführlich im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur Stellung genommen haben. Abgesehen von der bereits erwähnten finanziellen Unterstützung des Amts für Ausbildungsförderung wurden und werden darüber hinaus verschiedene Schritte unternommen, um die Situation zu verbessern. Beispielsweise stand das Ministerium mit Einrichtungen wie dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt unter anderem zu einer Vereinfachung von Verwaltungsvorschriften des BAföG sowie dem Thüringer Sozialministerium wie auch mit den Jobcentern zur Frage möglicher anderer Unterstützungsleistungen für Studierende im Austausch. Hier konnten aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen keine entscheidenden Lösungsoptionen gefunden werden. Durch Anregungen unseres Ministeriums fanden ferner Gespräche zwischen der Internationalen Hochschule und dem Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Thüringen statt. Es wurde über konstruktive Beiträge der IU zur Entlastung des Amts für Ausbildungsförderung gesprochen und dadurch zum Beispiel eine Überarbeitung von Studienbescheinigungen, die bis dahin unzureichend waren, erreicht. Weiterhin wurden aufgrund bestehender Probleme bei der Lauffähigkeit der Software mithilfe des TLRZ umfangreiche IT-Tests durchgeführt. Es wurde die Bandbreite der Zugänge erhöht, die Hardware in den Servern erneuert und erweitert. Dennoch kommt es immer wieder zu Performance-Problemen, deren Ursachen noch nicht abschließend geklärt sind. Es werden also weitere Tests erfolgen, um diese Problematik aufzulösen. Die Software wurde weiterentwickelt, um den Grad der Automatisierung der Prozesse zu erhöhen. Als Beispiel soll hier die automatisierte Zuordnung von elektronischen Posteingängen zu den E-Akten genannt werden. In der Organisation der Fallzuordnung wurde eine Neustrukturierung vorgenommen, um insbesondere im Fall von langfristigen Abwesenheiten einzelner Mitarbeitender die Weiterbearbeitung sicherzustellen. Der in den vergangenen Jahren immer wieder aufgetretene Antrags- und Zuordnungsstau, insbesondere bei der Antragswelle zum Wintersemester, wurde in diesem Jahr durch geeignete organisatorische und personelle Maßnahmen verhindert. Kürzlich wurde darüber hinaus in Abstimmung mit unserem Haus und dem Studierendenwerk Thüringen vereinbart, Fortzahlungen von BAföG-Leistungen bei Vorliegen von im Wesentlichen vollständigen Anträgen in der gesetzlichen Frist unter Vorbehalt kurzfristig zur Auszahlung zu bringen. Mit diesem Instrument werden bis Ende kommender Woche zusätzlich ca. 2.000 vorläufige BAföG-Bescheide versendet werden. Zusammenfassend können wir daher sagen, dass verschiedenste Schritte unternommen und Maßnahmen ergriffen wurden und werden, um eine kürzere Bearbeitungszeit von BAföG-Anträgen beziehungsweise schnellere Auszahlung der Förderungsleistungen beim Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Thüringen zu erreichen. Die Analyse der Situation zeigt allerdings, dass zwar eine schrittweise Verbesserung erreicht wurde und auch weiter zu erwarten ist, jedoch das Problem des Antragsstaus, was sich über lange Zeit aufgebaut hat, nicht mit der notwendigen Geschwindigkeit gelöst werden kann. Um das zu erreichen, ist temporär eine deutlich vergrößerte Bearbeitungskapazität unumgänglich. Wir arbeiten deshalb gemeinsam mit dem Studierendenwerk an einer weiteren wichtigen Lösungsoption. Es ist vorgesehen, ab Januar 2026 zusätzlich 30 Vollzeitäquivalente Verwaltungspersonal im Amt für Ausbildungsförderung zum Einsatz zu bringen und damit die Personalkapazität vor Ort um mehr als 50 Prozent zu steigern. Die Vertragsverhandlungen des Studierendenwerks mit dem entsprechenden Partner sind weit fortgeschritten. Gegenwärtig werden die notwendigen technischen Voraussetzungen geschaffen. Schulungen im Kontext des BAföG für das vorgesehene verwaltungserfahrene Personal werden für Dezember 2025 angestrebt, um im Januar 2026 eine unmittelbare Wirksamkeit erreichen zu können. Wir gehen davon aus, dass wir insbesondere mit dieser Maßnahme den Antragsstau abbauen können und damit zurück zu einer zeitnahen Bearbeitung von BAföG-Anträgen kommen. Auch an dieser Stelle möchte ich explizit dem Studierendenwerk für seine Initiativen und lösungsorientierte Arbeitsweise danken. Damit möchte ich, meine Damen und Herren Abgeordneten, den erbetenen Bericht beenden und auf die weiteren Punkte im Antrag der Fraktion Die Linke eingehen. Aus Sicht der Landesregierung erscheinen diese Punkte nicht zielführend. Sofern die Fraktion Die Linke die kontinuierlich sinkende Zahl der Studierenden als Anlass nimmt, um in Ziffer I ihres Antrags eine grundlegende BAföG-Reform einzufordern, ist diese Begründung zu hinterfragen. Das Absinken dieser Zahl kann die unterschiedlichsten Ursachen haben. Unabhängig davon sehen wir eine im Antrag geforderte Bundesratsinitiative Thüringens für eine grundlegende BAföG-Reform als nicht erforderlich an. Dieses Anliegen ist bereits im Koalitionsvertrag auf Bundesebene verankert. Ziel des Koalitionsvertrags ist unter anderem, den Grundbedarf zu erhöhen, den BAföG-Bezug weiter zu vereinfachen, zu digitalisieren und zu beschleunigen sowie insbesondere Folgeanträge zu vereinfachen. Lassen Sie mich abschließend noch kurz auf die Punkte unter Ziffer II.3 eingehen. Auf die Höhe der erfolgten und geplanten finanziellen Unterstützung des Amts für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk Thüringen bin ich bereits eingegangen. Zum Thema „Notfalldarlehen“ ist bereits ausführlich im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur berichtet worden. Daher möchte ich lediglich darauf verweisen, dass es eine Richtlinie für die Vergabe sozialer Leistungen durch das Studierendenwerk Thüringen gibt. Das Studierendenwerk kann den in der Richtlinie genannten bedürftigen Studierenden, die in eine Notlage geraten sind, nach den dort vorgegebenen Regelungen helfen, wie zum Beispiel mit einem Kurzdarlehen bis zu maximal 800 Euro. Die Richtlinie richtet sich fast ausschließlich an Studierende der staatlichen Hochschulen Thüringens. Näheres zu den einzelnen Leistungsarten kann in der Richtlinie nachgelesen werden, die auf der Homepage des Studierendenwerks Thüringen veröffentlicht ist. Zusätzliche Initiativen haben gegenwärtig keine gesetzliche Grundlage und würden am eigentlich bestehenden Problem des über Jahre aufgebauten Staus der BAföG-Anträge vorbeigehen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall BSW)
Studierende in Thüringen und bundesweit stärken – BAföG endlich grundlegend reformieren
Vielen Dank, Herr Staatssekretär Prof. Dr. Teichert für den Sofortbericht. Ich frage in die Runde: Wird eine Beratung zum Sofortbericht verlangt? Die Frage wird bejaht. Damit eröffne ich die Aussprache zum Sofortbericht zu Nummer II.1 sowie zu den Nummern I, II.2 und II.3 des Antrags sowie zum Alternativantrag. Dadurch verlängert sich die Redezeit auf 200 Prozent. Bei einem Blick auf meinen Redezettel sehe ich als Erstes für die Fraktion der CDU den Abgeordneten Geibert.
Studierende in Thüringen und bundesweit stärken – BAföG endlich grundlegend reformieren
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Landesregierung, herzlichen Dank für diesen Sofortbericht. Meine Damen und Herren, sechs Monate warten auf den BAföG-Bescheid, das ist leider hier in Thüringen Realität, und dabei reden wir nur von der Durchschnittsdauer. Im Gespräch mit jungen Menschen, entweder aus dem Freundeskreis, die noch studieren, oder in meiner Heimat, höre ich eher von Fällen, in denen die Bearbeitungszeit die Sechs-Monats-Marke deutlich überschreitet. Das darf so nicht sein. Chancengleichheit in der Bildung funktioniert nur dann, wenn die Überlegung, welche Zukunft, welche Karriere man einschlägt, nicht zur Kostenfrage wird. Darüber herrscht hier im Haus, so denke ich, Konsens. Und das machen wir in unserem Alternativantrag auch klar. Fakt ist, ein erheblicher Mehraufwand und damit Zeitverzug bei der Ausstellung des Förderbescheids entsteht auch durch unvollständig eingereichte Anträge. In diesen insgesamt 90 Prozent der Fälle mussten im vergangenen Jahr Unterlagen nachgereicht werden. Da stellt sich natürlich die Frage: Liegt das Problem bei den Antragstellern oder doch eher an dem nach wie vor unübersichtlichen und schwierigen Antragsverfahren und dem überforderten Personal? Die Frage beantwortet sich aus meiner Sicht von allein. Die Antwort auf die Frage liefert auch gleichzeitig einen möglichen Lösungsvorschlag, den wir mit unserem Alternativantrag bezwecken. Dringender Handlungsbedarf besteht bei der Einstellung sowie Weiterbildung ausreichend qualifizierter Ansprechpartner im Amt für Ausbildungsförderung zum einen und der Schaffung technischer Voraussetzungen durch die Bereitstellung der vom Thüringer Landesrechenzentrum gehosteten Fachanwendungen zum anderen. Um die befristete Einstellung zusätzlichen Personals zur Verringerung des in den vergangenen Jahren entstandenen Bearbeitungsstaus werden wir ebenfalls nicht herumkommen. Auch das ist in unserem Alternativantrag verankert. All das sind Maßnahmen, um den Mehraufwand aller Beteiligten deutlich zu reduzieren und bestehende Verfahren zu verschlanken. Ich bin dankbar, dass wir es vorhin noch einmal gehört haben: Die Aufstockung bei den Personal- und Sachkosten des Amts für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 400.000 Euro in diesem Jahr begrüßen wir sehr, ebenso die geplante Aufstockung in Höhe von 820.000 Euro im kommenden Jahr. Diese ist dringend notwendig. Betrachtet man die hohe Volatilität beim Personal im zuständigen Amt in den vergangenen Jahren, dann wird das Ausmaß der Mitarbeiter deutlich. Daher war ich vom Anliegen der Linksfraktion, die sich dieses Thema ja immer auf die Fahne schreibt, etwas irritiert, zumal Maßnahmen hierzu bereits ergriffen wurden, wie ich geschildert habe, wie wir gerade und auch schon im Ausschuss gehört haben. Und, meine Damen und Herren, wir reden hier auch von Problemen, die nicht vom Himmel gefallen sind, sondern die in den vergangenen Jahren entstanden und gewachsen sind, auch unter Ihrer Regierungszeit. In diesem Sinne erschließt sich uns auch nicht Ihre Forderung nach einer grundlegenden BAföG-Reform, da ein Großteil Ihrer Anliegen bereits im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung verankert ist. Wir begrüßen daher die Pläne der Bundesregierung, den Grundbedarf zu erhöhen und die Beantragung der Förderung sowie Folgeanträge zu digitalisieren und zu beschleunigen. Mit unserem Antrag machen wir vielmehr deutlich, dass die auf Bundesebene vereinbarten Pläne der Großen Koalition so schnell wie möglich in die Tat umgesetzt werden müssen: mehr Digitalisierung, qualifizierte Ansprechpartner, schnellere Bearbeitung von Anträgen. Wie Sie sehen, herrscht hier Konsens über dringend erforderliche Maßnahmen, wenngleich doch die Lösungsansätze in anderen Teilen unterschiedlich sind. Lassen Sie mich daher auf einige Punkte Ihres Antrags eingehen, die wir so nicht unterstützen werden. Eine Förderung über das Existenzminimum hinaus halten wir für nicht zielführend. BAföG darf nicht zum Bürgergeld für Studenten werden, es muss immer auch an eine Leistung geknüpft sein. Eine Ausbildung oder ein Studium ist etwas Vorübergehendes – ein Lebensabschnitt, der sehr prägend ist, aber nicht unnötig in die Länge gezogen werden soll. Vergessen Sie bitte nicht, dass es die Regelstudienzeit nicht ohne Grund gibt. Student sein ist kein Lifestyle. Wir wollen qualifizierte Fachkräfte und keine Langzeitstudenten. Gleiches gilt im Übrigen auch für die Altersgrenze, die Sie in Ihrem Antrag streichen wollen. Auch eine maximale Bearbeitungsdauer von vier Wochen ist in der Praxis nicht umsetzbar. Wie bereits erwähnt, verlängert sich die Bearbeitungsdauer häufig schon allein durch fehlerhaft eingereichte Anträge. Mit ihrer Forderung nach einem elternunabhängigen, rückzahlungsfreien Vollzuschuss setzen Sie dem Ganzen noch die Krone auf und zeigen, dass Sie an Realpolitik kein Interesse haben. Was wäre das Ergebnis der Summe all Ihrer Forderungen? Langzeitstudenten, die vom Staat und Elternhaus ihren Studenten-Lifestyle finanziert bekommen. Mit Verlaub, das ist alles andere als fair und verfehlt den Grundgedanken des BAföG, nämlich Chancengleichheit für junge Menschen zu schaffen, die tatsächlich auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Was wir wollen, ist eine Bildungspolitik, die Fairness schafft und junge Menschen bedarfsgerecht in ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit unterstützt. Liebe Fraktion Die Linke, zum Thema „Notfalldarlehen“, das Sie auch in Ihrem Antrag ausführen, hat im Ausschuss bereits das zuständige Ministerium ausgeführt, dass es dafür schlicht keine Rechtsgrundlage gibt und die auch am Problem der Bearbeitungsdauer vorbeigeht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus diesem Grund werbe ich an dieser Stelle ausdrücklich für unseren Alternativantrag. Dieser fordert die Bundesregierung dazu auf, die Wohnkostenpauschale auf 440 Euro zu erhöhen, der personellen Ausstattung des Amts für Ausbildungsförderung endlich Priorität einzuräumen und notwendige technische Voraussetzungen zu schaffen, um endlich der Digitalisierung Rechnung zu tragen. Unser Alternativantrag verbindet also zwei Perspektiven: Bundespolitisch setzen wir uns für eine nachhaltige Reform ein – sozial gerecht und realitätsnah. Landespolitisch sorgen wir dafür, dass Thüringen seine Hausaufgaben macht und die Verwaltung handlungsfähig bleibt. Sehr geehrte Damen und Herren, es geht uns hier nicht um Symbolpolitik oder Schlagzeilen, es geht um Bildungssicherheit heute und morgen. Wir wollen, dass das BAföG auch künftig das hält, was es verspricht: Chancengleichheit – unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Daher bitten wir um Unterstützung für unseren Alternativantrag. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Studierende in Thüringen und bundesweit stärken – BAföG endlich grundlegend reformieren
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, es steht außer Frage: Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz: BAföG, ist ein unverzichtbares Instrument für mehr Chancengleichheit und soziale Durchlässigkeit in unserem Bildungssystem. Wer über die Zukunftschancen junger Menschen spricht, spricht auch immer über das BAföG. Doch, meine Damen und Herren, das BAföG ist Bundesrecht – und genau hier liegt der entscheidende Punkt, den die Fraktion Die Linke in ihrem Antrag bewusst ausblendet. Wenn wir über eine grundlegende inhaltliche Reform sprechen, dann ist der richtige Ort nicht der Thüringer Landtag, sondern der Bundesrat und der Deutsche Bundestag. Wer wirklich etwas verändern will, der muss seine Energie darauf konzentrieren, konkrete Reformvorschläge in die Bundesgesetzgebung einzubringen und nicht hier im Landtag symbolpolitische Forderungen zu beschließen, die keinerlei unmittelbare Wirkung entfalten. Erstens, Zuständigkeit und realistische Gestaltungsmöglichkeiten. Der Antrag der Linken fordert weitreichende Änderungen: elternunabhängiges Vollzuschuss-BAföG, dynamische Fördersätze über dem Existenzminimum, die Abschaffung von Altersgrenzen, eine vierwöchige Bearbeitungsfrist und vieles mehr. Das mag alles wohlwollend klingen, aber diese Punkte liegen vollständig in der Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers. Wir als Land können keine BAföG-Sätze anpassen, keine Bundesmittel umverteilen und keine bundesweiten Verwaltungsfristen festlegen. Was wir allerdings tun können und tun müssen, ist, auf Landesebene die Verwaltungspraxis zu verbessern, also jene Prozesse, die in Thüringen tatsächlich in unserer Verantwortung liegen, und genau das ist im Alternativantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD vorgesehen. Wir wollen, dass die Landesregierung die BAföG-Novelle auf Bundesebene aktiv über den Bundesrat begleitet, die Verwaltungsvereinfachung aus dem Koalitionsvertrag zügig umsetzt, das Amt für Ausbildungsförderung personell und technisch stärkt, und dass temporär zusätzliches Personal eingesetzt wird, um die Antragsrückstände schnell abzubauen. Das sind rechtlich mögliche und umsetzbare Maßnahmen, die den Studierenden in Thüringen wirklich helfen, und zwar sofort. Der Antrag der Linken hingegen verkennt die Realität. Er verlangt nicht nur die vollständige Umgestaltung des BAföG-Systems, sondern fordert auch die Einführung eines landeseigenen Notfalldarlehens für Studierende, die länger als drei Monate auf ihren Bescheid warten. Das Ganze entbehrt einer rechtlichen Grundlage, das hat auch Kollege Geibert schon ausgeführt. Meine Damen und Herren, das ist keine Lösung, sondern Symptombekämpfung mit der Gießkanne. Wenn Bearbeitungsprozesse so lang sind, dann müssen wir die Verwaltungsprozesse beschleunigen. Es ist richtig, dass die BAföG-Bearbeitung in Thüringen zuletzt an ihre Grenzen gestoßen ist, insbesondere seit dem Zuzug vieler neuer Studierender beziehungsweise durch die entsprechende Hochschule. Aber das liegt nicht am Gesetz selbst, sondern an operativen Engpässen: fehlendes Fachpersonal, komplexe Anträge, unzureichende digitale Infrastruktur. All diese Dinge haben sich ja schon seit Jahren als Probleme angestaut. Hier setzt unser Ansatz an. Wir wollen das Fachverfahren modernisieren, die digitale Bearbeitung etwa durch das Thüringer Landesrechenzentrum weiterentwickeln und die Ausbildung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter intensivieren. Nur so schaffen wir eine bürgernahe, effiziente und verlässliche Verwaltungspraxis. Das ist pragmatische Politik, keine symbolische. Lassen Sie mich betonen: Auch wir sehen Reformbedarf im BAföG. Aber wir wollen diesen Weg gemeinsam mit dem Bund gehen – sachlich, strukturiert und rechtssicher. Die Bundesregierung hat mit der geplanten BAföG-Novelle bereits erste Schritte auf den Weg gebracht. Thüringen sollte diese Initiative im Bundesrat konstruktiv begleiten, statt eigene, rechtlich wirkungslose Forderungskataloge zu verabschieden. Meine Damen und Herren, es geht hier nicht um Schlagworte, sondern um Verantwortung und Wirksamkeit. Der Antrag der Linken schafft keine Lösungen, sondern Erwartungen, die das Land gar nicht erfüllen kann. Der Alternativantrag hingegen setzt dort an, wo wir tatsächlich gestalten können: in der Verwaltung, in der Ausstattung und in der Umsetzung. Wer Studierenden wirklich helfen will, muss realistisch handeln und nicht symbolisch. Deshalb werben wir für den Alternativantrag „Bildungssicherheit garantieren – BAföG zukunftsfest aufstellen“. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Studierende in Thüringen und bundesweit stärken – BAföG endlich grundlegend reformieren
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnetenkollegen, liebe Zuschauer in nah und fern, manchmal hat man den Eindruck, dass hier eigentlich eine Aktuelle Stunde forte gedacht ist. Das ist ein Punkt, der hier gar nicht zur Entscheidung ansteht. Man hätte das auch in einer Aktuellen Stunde regeln können, aber hätte dann vielleicht weniger Redezeit gehabt. Das kann vielleicht ein Grund gewesen sein, warum das hier so eingebracht worden ist. Grob zur Allgemeinheit, zur Brombeere würde ich noch sagen: Ja, was wir hier beim Sofortbericht gesehen haben, ist, dass es hier natürlich ein großes Bürokratieproblem gibt. Aber mit dem wirklichen Bürokratieabbau und der Entbürokratisierung haben Sie es ja nicht. Sie haben schon einige unserer Anträge dazu abgelehnt – und es werden wohl noch weitere kommen –, die zur sofortigen Entbürokratisierung geführt hätten. Gut, vielen Dank erst mal für den Bericht der Landesregierung. Sie hat schon einige Dinge noch mal klargestellt, die eigentlich auch schon im Ausschuss teilweise besprochen wurden. Es geht oft auch um die Nachreichung von Unterlagen. Jetzt kann man natürlich sagen: Ja, das Problem ist, dass die Anträge relativ kompliziert sind und man deshalb vielleicht oft aufgefordert wird, noch Nachreichungen zu tun, weil sich das alles nicht von alleine erklärt – dann hat man eine Förderquote von 80 Prozent, wenn ich das richtig überschlagen habe –; und dass die Probleme auch schon länger seit einigen Jahren in ähnlicher Größenordnung vorgelegen haben, also auch unter Rot-Rot-Grün. Jetzt kann ich mich natürlich einfach hinstellen und sagen: Ja, das ist ein Problem, das Rot-Rot-Grün nicht gelöst hat. Vielleicht kann man es auch gar nicht lösen, weil nämlich – und das wurde auch schon angesprochen – die Grundlage dafür im Bund gelegt wurde. Es ist ein Bundesgesetz und man kann das auf Länderebene gar nicht so einfach machen. Einen Punkt, der angesprochen wurde: dass die Studienbescheinigungen der Fernuniversität problembehaftet sind oder zu spät kommen, kann man sicherlich im direkten Gespräch zu regeln versuchen. Nun zu dem Antrag der Linken: Ich hatte den Eindruck, dass das quasi eine Fortführung der Fragestunde im Bundestag ist, in der am 8. Oktober auch Ministerin Bär dazu befragt wurde, und dass man sagt: Okay, das wäre ein interessantes Thema, auch durch die Problemlage, die wirklich vorhanden ist; wir bespielen das noch mal hier im Landtag. Das mag eine Ursache gewesen sein. Was mir jetzt bei dem Antrag der Linken aufgefallen ist – dies wurde teilweise auch schon von Herrn Hoffmeister angesprochen: Einerseits sagen Sie, dass immer weniger Leute BAföG beziehen. Ja, das stimmt. Aber dabei gibt es auch welche, die gar kein BAföG beantragen, obwohl sie es vielleicht könnten und auch eine Förderung bekommen hätten. Das mag andere Gründe haben, warum das so ist. Ob das vielleicht nur daran liegt, dass das alles so kompliziert ist oder weil es heute auch andere Möglichkeiten gibt, sich neben dem Studium seinen Unterhalt zu erarbeiten, was vielleicht für manche einfacher ist, das muss man analysieren. Aber das müssen im Prinzip die erst mal entscheiden, die diesen Antrag stellen oder nicht stellen, obwohl sie vielleicht eine Förderung bekommen sollten. Dann komme ich zum Punkt II.1. Nun, den verstehe ich so nicht, denn wenn ich sehe: Die Drucksache ist vom 1. Oktober, wir haben heute den 30. – das Ganze hätte man über eine Kleine Anfrage alles schon anfragen können und dann hätte man vielleicht schon eine Antwort. Also das verstehe ich nicht, warum man das hier zu der Berichterstattung reingepackt hat. Das hätte man schon längst erledigen können. Dann zu II.2. mit den Fördersätzen, darauf wurde auch schon eingegangen: Das sehe ich ganz genauso, dass man die Fördersätze nicht über Gebühr anheben sollte. Ich selbst habe auch BAföG bekommen und habe dazu immer noch in den Semesterferien gearbeitet. Im Semester ging das nicht, als Chemiker hat man 40 Semesterwochenstunden. Aber ich denke, andere, die andere Sachen studieren, haben noch mehr Zeit. Und dann habe ich mich daneben noch selbstständig gemacht. Aber es geht, wenn man das möchte, selbst bei anstrengenden oder – sage ich mal – auslastungsgeprüften Studiengängen, die nicht nur 10 oder 15 Semesterwochenstunden haben. Was aber meiner Meinung nach überhaupt nicht geht, ist der rückzahlungsfreie Vollzuschuss. Man bekommt hier schon die ganze Infrastruktur, man bekommt die Universitäten gestellt, kann umsonst studieren, man muss nichts bezahlen,
(Zwischenruf Abg. Schaft, Die Linke: Stimmt
nicht!) man muss im Wesentlichen nichts bezahlen, ja, außer dem Semesterbeitrag, gut. Aber im Vergleich zu dem, was das die Gesellschaft insgesamt kostet, ist das nichts. Und da kann es nicht sein, dass man, wenn man einen Zuschuss bekommt, den hinterher nicht zurückzahlen muss. Ich selbst habe ihn auch zurückgezahlt. Und es ist ja so: Man muss ja nicht mal alles zurückzahlen. So grob, glaube ich, sind es 50 Prozent, zumindest zu meiner Zeit. Und wenn man es früher zurückzahlen kann, sogar noch weniger. Aber einen Vollkostenzuschuss würde ich grundsätzlich ablehnen. Das setzt einen Fehlanreiz, vor allen Dingen für Leute, die vielleicht sogar aus Spaß an der Freude so etwas wie brotlose Kunst studieren, wo sie schon hinterher wissen, dass sie sowieso wenig Geld bekommen. Und wenn man wenig verdient, hintendran, dann muss man auch nichts zurückzahlen. Im Grunde genommen wird hier mal wieder eine Alimentierung gefordert – das machen die Linken sehr gern –, die meiner Meinung nach völlig ungerechtfertigt ist.
(Beifall AfD)
Und dann noch dieses lebenslange Lernen, was dazukommt. Also wenn ich mich spätberufen fühle und meine, ich muss in spätberufener Zeit noch mal Vollzeit studieren, dann muss ich das eben auch selber machen. Man kann es aber auch parallel machen. Es gibt Technikerausbildungen, es gibt andere Möglichkeiten, wo man sich fortbilden und qualifizieren kann. Also da sehe ich jetzt nicht bei II.2.b), dass das unbedingt ein so großer Anspruch oder ein so großer Fortschritt wäre, dass man das in der Richtung macht. Gut, dann kommt das Problem mit dem Warten auf den BAföG-Antrag. Ja, das kann ein Problem sein, das mag ein Problem sein, aber auch dazu hat die Landesregierung ausgeführt. Und bei einer Förderquote von 80 Prozent hat man ja das Problem, dass man, wenn man Leute unterstützt, dann immer noch die 20 Prozent hat, die es vielleicht dann gar nicht bekommen mögen. Also wir können Ihrem Antrag der Linken nicht zustimmen. Anders sieht es mit dem Antrag der Brombeere aus. Dem müssen wir nicht zustimmen, da können wir uns aber in dem Sinne enthalten. Denn es ist ja auch irgendwie so, dass hier in gewisser Weise, ich will nicht sagen, leeres Stroh gedroschen wird, aber das ist ein Punkt, der liegt bei der Bundesregierung, der liegt im Bundestag. Die müssen ihre Aufgaben machen, und da kann man ja vielleicht Einfluss darauf erwirken, dass die bürokratischen und die formellen Randbedingungen etwas abgemildert werden, sodass der ganze Prozess etwas einfacher, transparenter und schneller abläuft. Aber ich denke, dazu hätte jetzt die Landesregierung diesen Antrag und diesen Anstoß gar nicht gebraucht. Wahrscheinlich ist der Antrag nur deshalb entstanden, um dem irgendwas entgegenzusetzen, was die Linken hier aus unserer Sicht unnötigerweise gefordert haben. Vielen Dank und einen schönen weiteren Verlauf der Diskussion.
(Beifall AfD)
Studierende in Thüringen und bundesweit stärken – BAföG endlich grundlegend reformieren
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, die aktuelle Bundesforschungsministerin hat vor einigen Tagen als wichtiges Vorhaben die Umbenennung des BAföG angegeben, weil dieser Begriff aus ihrer Sicht einfach – Zitat – „unsexy“ sei. Aber egal, ob dieser Begriff nun sexy ist oder nicht, das BAföG ist für uns als SPD vor allem eine zentrale bildungs-, hochschulund sozialpolitische Errungenschaft und eine große Erfolgsgeschichte, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall SPD)
Seit über 50 Jahren sorgt das BAföG für mehr Chancengleichheit im Bildungs- und im Hochschulwesen, indem es soziale Hürden beim Zugang zu einer qualifizierten Ausbildung abbaut. Millionen von Studierenden, aber auch Schülerinnen und Schülern haben davon bislang profitiert und einen Bildungsweg eingeschlagen, der ihnen aufgrund ihres Sozialstatus oder ihrer wirtschaftlichen Situation nicht unbedingt vorgezeichnet war. Gleichzeitig ist aber auch klar, dass das BAföG dringend einer Reform bedarf, um seiner Zielsetzung auch weiterhin gerecht werden zu können. Das macht schon ein einfacher Blick auf einige Zahlen deutlich. Wurden bei der Einführung des BAföG 1971 noch rund 47 Prozent der Studierenden gefördert, so ist dieser Wert inzwischen auf etwa 12 Prozent der Studierenden bundesweit gesunken. In Thüringen liegt er mit 10 Prozent sogar noch niedriger, meine sehr geehrten Damen und Herren. Nun könnte man einwenden, dass diese negative Entwicklung vielleicht daran liege, dass sich die Einkommenssituation der Studierenden in den letzten fünf Jahrzehnten eben deutlich verbessert habe. Es wäre ja schön, wenn es so wäre, aber auch hier sprechen zum Beispiel die regelmäßig erscheinenden Sozialerhebungen des Deutschen Studierendenwerks eine völlig andere Sprache. Immer mehr Studierende müssen neben dem Studium jobben, um den Lebensunterhalt sichern zu können, und das dann auch noch mit zunehmenden Beschäftigungsumfängen. BAföG, Grundbedarfe, Freibeträge oder auch die Wohnkostenpauschale reichen schon seit Jahren bei Weitem nicht mehr aus, um ein Studium wenigstens zum größten Teil finanzieren zu können. So lauten die nüchternen Befunde. Das ist inzwischen Realität beim BAföG – leider. Hinzu kommt ein weiteres Problem, welches die beschriebene Negativentwicklung noch weiter verschärft. Das Beantragungs-, Bearbeitungs- und Bescheidungsverfahren ist in den letzten Jahrzehnten mit jeder BAföG-Novelle komplizierter, bürokratischer und damit natürlich auch langwieriger geworden. 2019 lag die durchschnittliche Verfahrensdauer noch bei drei Monaten, inzwischen sind wir bei über sechs Monaten angelangt. In Thüringen liegen wir noch deutlich darüber, weil hier die eigentlich sehr positive Entwicklung der Gesamtstudierendenzahl in den letzten Jahren für ein Antragsaufkommen gesorgt hat, das für das Studierendenwerk bis vor Kurzem kaum noch zu stemmen gewesen ist – wir haben es bereits gehört. Resultat bundesweit und noch viel drastischer hier bei uns: Wer anspruchsberechtigt und finanziell zwingend auf das BAföG angewiesen ist, wartet auch noch viel zu lange, bis endlich mal Geld fließt. Wir sind daher dem Bildungsministerium dankbar, dass der Abbau des BAföG-Antragsstaus in den letzten Monaten Toppriorität erhalten hat und auch wirklich energisch vorangetrieben worden ist. Das ist richtig und wichtig gewesen, reicht aber noch nicht aus, um das Problem vollends zu lösen. Wir müssen weiter dranbleiben, dem Studierendenwerk das nötige Personal und auch die notwendige sächliche Ausstattung, besonders im IT-Bereich, zur Verfügung stellen. Das macht unser Antrag der Koalitionsfraktionen auch deutlich. Und wir als SPD sind zudem bereit, im laufenden Haushaltsverfahren auch darüber zu sprechen, bei der Finanzierung des Studierendenwerks noch mal eine Schippe draufzulegen und für eine vollumfängliche Bedarfsdeckung im Sinne einer zügigen Bearbeitung und Bescheidung aller BAföG-Anträge zu sorgen.
(Beifall BSW, SPD)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als Land machen also unsere Hausaufgaben. Aber wir können natürlich nicht das Grunddilemma lösen, dass das BAföG dringend bedarfsgerechter ausgestattet werden muss, wenn es weiterhin seinem Zweck eines Abbaus sozialer Hürden beim Zugang zu einer qualifizierten Ausbildung gerecht werden soll. Die Regierungskoalition im Bund hat sich in ihrem Koalitionsvertrag auf eine große BAföG-Novelle verständigt, mit einer schrittweisen Anpassung des Grundbedarfs der Studierenden an das Grundsicherungsniveau, einer Erhöhung des Grundbedarfs für Schülerinnen und Schüler im gleichen prozentualen Umfang und einer Erhöhung der Wohnkostenpauschale auf monatlich 440 Euro. Das sind wichtige Schritte, um das BAföG zeitgemäß zu gestalten und zukunftsfest zu machen. Diese Festlegungen begrüßen wir als Thüringer Koalition daher ausdrücklich. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden im Interesse der Thüringer Studierenden, aber natürlich auch der Schülerinnen und Schüler, darüber wachen, dass diese BAföG-Novelle zügig auf den Weg gebracht wird. Diesen Punkt haben wir daher ebenfalls in unserem Antrag verankert; wir bitten dort die Landesregierung, sich im Bundesrat entsprechend zu positionieren. Wenn Thüringen damit erfolgreich ist, kann sich Ministerin Bär von mir aus auch einen neuen Namen für das BAföG ausdenken. Aber bitte erstmal die Basics schaffen, das würde die Sexyness des BAföGs schon mal maßgeblich steigern. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Studierende in Thüringen und bundesweit stärken – BAföG endlich grundlegend reformieren
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Liebscher. Auf der Rednerliste nun für die Fraktion Die Linke noch einmal Abgeordneter Schaft mit dem Redebeitrag zum Antrag.
Studierende in Thüringen und bundesweit stärken – BAföG endlich grundlegend reformieren
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen, liebe Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream, es ist gut, dass wir den Sofortbericht beantragt und doppelte Redezeit haben, denn ich weiß gar nicht, wo ich anfangen und wo ich aufhören soll nach diesen ersten Wortmeldungen.
(Beifall Die Linke)
Ich kann zumindest sagen, ich habe von den Redebeiträgen zwei sachliche vernommen, über die man sich, glaube ich, im Detail streiten kann. Das ist der Beitrag vom Kollegen Liebscher und der Beitrag von Herrn Staatssekretär im Rahmen der Sofortberichterstattung. Aber bei so manchen anderen Sachen mache ich doch ein großes Fragezeichen dran. Ich würde mal kurz bei Herrn Liebscher anfangen. Wenn jetzt das BAföG umbenannt werden soll, dann macht mir das eigentlich eher Angst. Wenn ich an die Umbenennung des Bürgergelds zur Grundsicherung nachdenke – das war ja verbunden mit Sozialabbau und Sanktionen.
(Beifall Die Linke)
Angesichts der regelmäßigen Frage, die der Bundeskanzler stellt, ob wir uns diesen Sozialstaat noch leisten können, weiß ich nicht, wie weit oben auf der Prioritätenliste diese Reform aktuell bei der Bundesregierung steht. Da komme ich auch zu dem Punkt, warum wir auch noch mal sehr konkret gesagt haben, dass es mehr braucht und wirklich auch den Druck aus dem Land Thüringen im Bundesrat: Von BAföG-Reformen ist unter den verschiedensten Bundesregierungen schon oft gesprochen worden. Manche wurden gemacht, meistens aber auf die lange Bank geschoben, und deswegen braucht es hier deutlich mehr Druck. Dann komme ich kurz zu Ihnen, Herr Hoffmeister. Ich war ein bisschen irritiert, als Sie gesagt haben, das, was wir in unserem Antrag fordern, nämlich eine Bundesratsinitiative, wäre nicht notwendig, weil wir hier über Landespolitik und nicht über Bundespolitik reden. Dann frage ich allerdings, wie Sie den Punkt 1 in Ihrem Antrag erklären, wo Sie ja den Bundesrat adressieren. Da lohnt vielleicht noch mal die genaue Lektüre unseres Antrags, bevor man das hier mit dem Argument vom Tisch wischt. Dann noch mal zu der Frage der Realitäten. Das ist das, was bei Herrn Dietrich, bei Herrn Hoffmeister, aber auch bei Herrn Geibert auftauchte: die Realität und ob wir das Problem damit lösen, wenn wir einen Notfallfonds fordern: Nein, natürlich lösen wir nicht das Problem überlanger Verfahrensdauer mit einem Notfallfonds. Aber ich will noch mal sagen, was wir damit lösen: die individuelle Notlage von Studierenden hier im Land Thüringen, die dringend darauf warten, dass ihr BAföG-Antrag endlich bearbeitet wird.
(Beifall Die Linke)
Ich habe noch mal im Protokoll nachgelesen. Herr Geibert, ich finde es ehrlich gesagt respektlos, wenn so getan wird, als solle das Studium irgendwie zum Lifestyle werden, und das BAföG könne man jetzt auch nicht über das Existenzminimum anheben. Wir müssen doch realisieren, worüber wir hier in Thüringen reden. Sie waren doch bei der Anhörung im Petitionsausschuss dabei. Ich erinnere Sie noch mal. Da werden Studierende vor die Wahl gestellt: Besuche ich ein Seminar oder gehe ich zur Blutspende, um ein paar Euro zu bekommen, um mir vielleicht ein bisschen Toast und Butter zu kaufen? Da stehen Studierende vor der Frage: Kann ich noch Krankenkassenbeiträge bezahlen? Wir haben den Fall einer Studierenden, die sich an uns gewandt und gesagt hat, ihr droht die Exmatrikulation, weil sie ihre Krankenkassenbeiträge nicht zahlen kann, weil sie seit Wochen und Monaten auf die Bearbeitung ihres BAföG-Antrags wartet, oder auch Studierende, die sich dann bei Eltern, Freunden, Bekannten verschulden müssen. Ja, wir haben sogar in dem Bericht der Petentinnen und Petenten davon erzählt bekommen – und ich glaube, das ist nicht an den Haaren herbeigezogen –, dass es Personen gibt, die in ihrer Notlage begonnen haben, sich zu prostituieren. Das ist die Realität von einzelnen Personen, die hier unter dieser Situation leiden, weil sie sich nicht anders zu helfen wissen, und die unter mentalem Druck stehen, weil sie jeden Abend mit der Frage ins Bett gehen, ob sie sich eigentlich im nächsten Monat die Miete noch leisten können, noch ein Dach über dem Kopf haben oder ihr Studium abbrechen müssen. Das ist der Druck, unter dem die Studierenden stehen.
(Beifall Die Linke)
Das hat nichts mit Lifestyle zu tun und ist auch nicht irgendwie eine Frage von verkannten Realitäten hier im Land Thüringen. Das finde ich ehrlich gesagt einfach nur noch respektlos gegenüber denjenigen, die es betrifft, und auch gegenüber denjenigen, die wie die Petentinnen das in Erfahrung gebracht und im Petitionsausschuss ganz klar auf den Tisch gelegt haben. Deswegen sage ich es noch mal: Ja, das Notfalldarlehen löst nicht das Problem der überlangen Verfahrensdauer, aber es wäre wirklich eine konkrete Hilfe für die Studierenden hier in Thüringen. Dann will ich was zur Rechtslage sagen. Ich kann auch dieses Argument nur bedingt nachvollziehen. Zugleich wird darauf verwiesen, dass es bereits das Notfall- und Kurzdarlehen des Landes gibt. Auch das hat eine Rechtsgrundlage, nämlich eine Richtlinie. Da frage ich: Warum ist es nicht möglich, daraus zu lernen? Ich habe schon andere Aspekte genannt. Während der Coronapandemie gab es auch Überbrückungsfinanzierungen und es gibt auch bereits bestehende Richtlinien des Studierendenwerks. Da wäre es doch ein gemeinsames Zeichen des Thüringer Landtags, wenn wir einerseits als Gesetzgeber sagen, gemeinsam mit dem Verordnungsgeber, mit dem Ministerium, gibt es den politischen Willen, hier schnell eine Lösung zu finden, damit Studierende, die länger als drei Monate auf ihren BAföG-Antrag warten, endlich das Geld bekommen. Denn da geht es um Studierende, die sechs, sieben, acht, neun, zehn Monate darauf warten, dass sie Geld bekommen und nicht wissen, wie sie ihren Alltag finanzieren sollen. Dann finde ich es auch spannend, womit sich so gefeiert wird. Herr Geibert, ich gehe jetzt die Punkte durch, die ich mir insbesondere bei Ihnen so aufgeschrieben habe. Ja, ich begrüße es auch, dass 400.000 Euro mehr in diesem Jahr eingesetzt wurden, um zusätzliches Personal zur Verfügung zu stellen. Diese 400.000 Euro zusätzlich sind aber nicht vom Himmel gefallen. Die sind auf Antrag von uns, der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, in diesen Haushalt hineingekommen.
(Beifall Die Linke)
Es war übrigens auch noch skandalös an dieser Stelle – das muss ich ehrlich mal sagen –, dass es vier Monate gedauert hat, bis das Bildungsministerium die Gelder endlich umsetzen konnte, weil die Rückmeldung aus dem Finanzministerium zur technischen Umsetzung gefehlt hat – vier Monate, die wieder ins Land gegangen sind und dem Studierendenwerk und damit auch den Beschäftigten im Studierendenwerk zur Entlastung gefehlt haben. Dann will ich an einer Stelle noch einmal mit einem Punkt aufräumen, Herr Geibert, den Sie auch gesagt haben. Die Regelstudienzeit haben Sie einfach falsch verstanden. Die Regelstudienzeit ist kein „Studierende müssen in sechs Semestern im Bachelor oder in vier Semestern im Master fertig werden“. Nein, die Regelstudienzeit war ursprünglich mal im Rahmen der Bologna-Reform in dem Sinne gedacht, dass es eigentlich der Anspruch ist, den die Hochschulen gewährleisten müssen, dass ein Studium innerhalb von sechs oder vier Semestern auch studierbar ist. Allzu oft zeigt sich aber, dass das aus unterschiedlichen studiengangsorganisatorischen Gründen nicht der Fall ist. Schauen Sie sich doch mal die Quote der Regelstudienzeit in den vergangenen Jahren an der Technischen Universität Ilmenau an. Da ist der überwiegende Teil nämlich erst bei sechs plus zwei Semestern fertig, und zwar in einer Größenordnung, wo man nicht sagen kann, das liegt am individuellen Verhalten der Studierenden,
(Beifall Die Linke)
sondern es liegt an organisatorischen Fragen, die es zu bearbeiten gilt. Da bin ich übrigens all denjenigen dankbar, die sich in Studierendenräten oder anderen Gremien an den Hochschulen dafür einsetzen, dass das besser wird. Warum mir auch ein bisschen der Glaube fehlt, dass es auf der Bundesebene besser wird, was mit Blick auf die Bundeskoalition immer so gesagt wurde: Wenn ich nicht ganz falsch liege und das der Berichterstattung richtig entnommen habe, dann plant die Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2026 eine Kürzung von 250 Millionen Euro beim BAföG. Da zweifele ich dann erneut daran, ob das, was im Koalitionsvertrag steht, tatsächlich umgesetzt wird, weil eine Einsparung in der Größenordnung natürlich nur möglich ist, wenn die Förderquote möglichst gering bleibt. Und da gibt es dann wahrscheinlich doch kein großes Interesse, endlich die grundlegende BAföG-Reform auf der Bundesebene wirklich umzusetzen.
(Beifall Die Linke)
Und dann will ich noch mal zu der Lifestyle-Frage kommen, Herr Geibert. Dann lesen Sie doch vielleicht auch mal die Studie des Paritätischen Gesamtverbands. Die ist, glaube ich, zwei Jahre alt, also noch einigermaßen aktuell. Die Parität beziffert dort das Armutsrisiko bei Studierenden und sagt, 36 Prozent der Studierenden in Deutschland sind von Armut bedroht. Das ist eine Tatsache, das ist eine Gefahr, und das habe ich, glaube ich, auch anfangs mit Blick auf das, was uns die Petentinnen skizziert haben, durchaus auch noch mal untermalt. Deswegen kann hier nicht einfach die Frage vom Tisch gewischt werden, dass es nicht möglich oder auch nicht notwendig wäre, darüber zu reden, dass die Bedarfssätze beim BAföG auf der Bundesebene dringend angepasst werden müssen. Und da braucht es den Druck aus den Ländern, weil es aus den verschiedensten Gründen, die ich schon genannt habe, glaube ich, nicht hilft, darauf zu warten, dass das dann irgendwann bei dieser Bundesregierung vom Himmel fällt. Was mich auch noch verwundert – ich habe noch mal geguckt, im 100-Tage-Programm der CDU standen ja so Sachen wie die 8-Wochen-Genehmigungsfiktion, und auch die Entbürokratisierung wird ja immer vor sich hergetragen –, ist, warum das immer nur im Bereich der regulatorischen Maßnahmen, im Bereich der Wirtschaft möglich ist, aber das alles immer dann, wenn es um den sozialen Aspekt geht, keine Rolle mehr spielt. Denn am Ende ist doch die Frage unseres Notfalldarlehens nichts anderes als eine übertragene Variante Ihrer 8-Wochen-Genehmigungsfiktion. Wir sind sogar noch ein bisschen länger, wir sind bei einer 12-Wochen-Genehmigungsfiktion beim BAföG. Und auch die Frage, hier ein vereinfachtes Verfahren zu machen, ist doch auch eine Maßnahme von Entbürokratisierung. Wo ist denn die Entbürokratisierung, die Sie immer wie eine Monstranz vor sich hertragen, wenn es um die Verbesserung der sozialen Situation von Studierenden im Freistaat Thüringen geht?
(Beifall Die Linke)
Da müssen Sie sich dann wirklich mal ehrlich machen. Deswegen, sehen Sie es mir nach, ich halte ehrlich gesagt den Alternativantrag, der hier vorliegt, für ein Feigenblatt. Das, was da drinsteht, insbesondere in den Punkten 2, 3 und 4, sollte doch der Normalzustand im Studierendenwerk in Thüringen sein und der gemeinsame Konsens, das auch entsprechend jährlich im Haushalt zur Verfügung zu stellen, und nicht das, was jetzt hier in diesem Antrag gefordert werden muss. Ansonsten war ich, wie gesagt, einigermaßen verwundert, dass aus Reihen der Koalition gesagt wird, eine Bundesratsinitiative sei nicht erforderlich – und dann fordert man im eigenen Antrag eine Bundesratsinitiative.
(Heiterkeit Die Linke)
Aber das können Sie mir vielleicht bei Gelegenheit dann auch noch mal erklären. Noch zu ein paar anderen Sachen: Wenn dann immer die Frage kommt, warum so wenige beantragen, dann lohnt vielleicht auch da mal der Blick in die Zahlen. Es gibt zwei Studien des Max-PlanckInstituts und des Fraunhofer-Instituts mit einer bundesweiten Umfrage unter mehr als 22.000 Studierenden. Da sagen 70 Prozent der Anspruchsberechtigten, dass sie kein BAföG beantragt haben. Und warum? Weil viele ihre Chancen unterschätzen, überhaupt BAföG zu bekommen, oder weil sie fälschlicherweise glauben, nicht förderfähig zu sein. Und das ist eben auch Teil des Problems in der Frage, wo es dringend notwendig ist, eine Entbürokratisierung voranzutreiben. Ich habe durchaus die Bemühungen wahrgenommen, Herr Teichert, dass die Gespräche mit der Bundesebene dort auch gesucht wurden. Aber auch hier zeigt sich, die Entbürokratisierung wird nur an einer Stelle gedacht. Entbürokratisierung im Sozialen steht nicht auf der Agenda – weder auf der Agenda der Brombeere in Thüringen noch auf der Agenda der Koalition in Berlin. Alles in allem habe ich jetzt vernommen, dass der Antrag keine Mehrheit finden wird. Ich finde es schade, weil es vor allem in der Art und Weise, wie hier über Studierende in Notlagen geredet wird, ein Schlag ins Gesicht derjenigen ist, die hier seit Wochen und Monaten warten.
(Beifall Die Linke)
Ich hätte mir da deutlich mehr gewünscht, vor allem aus dem Grund, weil im Petitionsausschuss, glaube ich, das Bewusstsein da ist. Sonst wäre nämlich die Petition aus dem Petitionsausschuss nicht wieder zurück in den Bildungsausschuss gegangen. Vielleicht kann ich an dieser Stelle nur empfehlen, liebe Kolleginnen und Kollegen aus den regierungstragenden Fraktionen, die im Petitionsausschuss sitzen: Setzen Sie sich doch mal an einen Tisch mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus dem Bildungsausschuss und reden Sie genau über diese Frage. Denn ich habe das Gefühl, dass es vielleicht ein Stück weit an der Kommunikation mangelt, dafür zu sensibilisieren, dass hier dringend Abhilfe notwendig ist. Wir bleiben dabei: Es braucht all das. Und wir werden uns natürlich auch die Zahlen im Haushalt mit Blick auf das Studierendenwerk genau angucken. Da habe ich zumindest die Worte des Kollegen Liebscher sehr wohlwollend vernommen, der sagte, man ist hier bereit, noch etwas draufzulegen. Denn dass das notwendig ist, das hat, glaube ich, sowohl der Sofortbericht, aber auch der Teil der Debatte gezeigt. Denn ich sage es noch mal: Was es dringend braucht, ist eine Entlastung statt Druck, sowohl für die Studierenden als auch für die Beschäftigten im Studierendenwerk. Deswegen kann ich nur bei allen, die es ernst meinen in der Frage, darum werben, diesem Antrag zuzustimmen. Aber ich nehme auch zur Kenntnis, dass offensichtlich das, was die Studierenden und die Betroffenen uns im Petitionsausschuss auf den Tisch gelegt haben, hier im Thüringer Parlament durch die regierungstragenden Fraktionen nicht mit der notwendigen Verantwortung bearbeitet wird.
(Beifall Die Linke)
Studierende in Thüringen und bundesweit stärken – BAföG endlich grundlegend reformieren
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Schaft, ich bin durchaus überrascht – das, was wir gerade von Ihnen gehört haben, war aus meiner Sicht linker Populismus in Reinkultur.
(Beifall CDU, BSW)(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Ich zeige Ihnen gleich mal linken Populismus in Reinkultur!) Wir haben gestern gemeinsam in einer guten Ausschusssitzung über die Hochschulrahmenvereinbarung gesprochen. Da habe ich wirklich ernsthaft gedacht, beim Thema „Hochschule und Studium“ gäbe es doch vielleicht Schnittmengen, wo man gemeinsam in konstruktive Ausschussarbeit miteinander gehen könnte. Das scheint bei Ihnen aber nicht der Fall zu sein.
(Unruhe Die Linke)
Mir Respektlosigkeit zu unterstellen, grenzt an Demenz. Das muss man wirklich sagen.
(Beifall CDU, BSW)
Sie haben mir vorhin offensichtlich nicht zugehört. Ich habe darüber geredet, …
(Zwischenruf Abg. Schaft, Die Linke: Ich ha-
be zugehört!) Nein, haben Sie nicht. Dann sollten Sie vielleicht mal zum Ohrenarzt gehen.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Mit Demenz geht man nicht zum Ohrenarzt!) Ich habe darüber ... Herr Präsident, darf ich darum bitten?
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Erst
austeilen und dann nicht einstecken können!)
Studierende in Thüringen und bundesweit stärken – BAföG endlich grundlegend reformieren
Sehr geehrte Abgeordnete, lassen Sie uns bitte – und dieser Appell geht ausdrücklich an alle Abgeordneten – zu einer sachlichen Debattenkultur zurückkehren. Vielen Dank.
Studierende in Thüringen und bundesweit stärken – BAföG endlich grundlegend reformieren
Danke schön. Ich habe darüber gesprochen und das Wort „Studierenden-Lifestyle“ gesagt, aber in einem völlig anderen Zusammenhang, nämlich im Zusammenhang mit dem Antrag, den Sie vorgelegt haben und von dem auch Sie selbst wissen, dass dieser schlicht nicht Realität werden kann. Aus meiner Sicht ist es respektlos, sich hier in dieses Hohe Haus zu stellen und vorzugaukeln, man hätte eine Lösung, um Studenten ein Notfalldarlehen auszuzahlen, obwohl Sie wissen, obwohl es der Staatssekretär im Ausschuss gesagt hat und alle Beteiligten wissen, dass wir dafür schlicht keine Rechtsgrundlage haben, Herr Schaft. Das ist aus meiner Sicht respektlos und hat nichts mit ehrlicher Politik zu tun. Danke schön.
(Beifall CDU)
Studierende in Thüringen und bundesweit stärken – BAföG endlich grundlegend reformieren
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Geibert. Ich schaue noch einmal ins Rund der Abgeordneten, ob es dazu noch einen Redebeitrag gibt. Der ist erwünscht und ich bitte noch einmal Abgeordneten Schaft ans Rednerpult dazu.
Studierende in Thüringen und bundesweit stärken – BAföG endlich grundlegend reformieren
Herr Geibert, natürlich gibt es Schnittmengen und die haben wir, glaube ich, gestern Abend miteinander bewiesen. Aber es gehört vielleicht auch zur Ehrlichkeit dazu: Dass es da überhaupt was zu beraten gab, lag übrigens an uns und nicht an Ihnen.
(Beifall Die Linke)
Aber ich bin trotzdem dankbar, dass wir da einen Kompromiss gefunden haben. Das bedeutet aber nicht, dass wir uns in allem einig sind. Das zeigt, glaube ich, sehr grundlegend diese Diskussion. Und noch mal zu der Frage der Rechtsgrundlage: Der Staatssekretär hat es gesagt, es gibt bereits Kurzdarlehensmöglichkeiten innerhalb des Studierendenwerks auf der Grundlage von Richtlinien. Was sind denn Richtlinien, wenn nicht rechtliche Grundlagen?
(Beifall Die Linke)
Und wer kann rechtliche Grundlagen in diesem Land erlassen, entweder über Gesetzeswege hier im Parlament oder über eine Richtlinie? Das Ministerium. Nur weil es aktuell noch keine rechtliche Grundlage für ein Notfalldarlehen gibt, bedeutet das ja nicht, dass es überhaupt nicht möglich ist. Und das ist der entscheidende Punkt: dass es nämlich den politischen Willen hier im Land braucht, den Studierenden an dieser Stelle zu helfen.
(Beifall Die Linke)
Ansonsten, Herr Geibert, können Sie vielleicht für die nächste Debatte noch mal überlegen, ob das Umherpoltern mit „Demenz“ und „gehen Sie mal zum Ohrenarzt“ dem Niveau entspricht, das Sie hier im Landtag in Debatten wirklich an den Tag legen wollen. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Studierende in Thüringen und bundesweit stärken – BAföG endlich grundlegend reformieren
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schaft. Ich schaue noch einmal ins Rund, ob es weiteren Redebedarf aus der Reihe der Abgeordneten gibt. Das kann ich nicht erkennen. Dann schaue ich zum Staatssekretär Teichert, ob er noch mal den Wunsch hat. Das ist nicht der Fall. Dann frage ich Sie: Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer II.1 des Antrags erfüllt ist? Das kann ich erkennen. Dann stelle ich hiermit das Berichtsersuchen als erfüllt fest. Soll die Beratung zum Sofortbericht in einem Fachausschuss fortgesetzt werden? Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir nunmehr zunächst ab über die Nummern I, II.2 und II.3 des Antrags der Linken. Wenn Sie diesem Antrag zustimmen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Handzeichen aus der Fraktion Die Linke. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich Handzeichen aus den Fraktionen der SPD, des BSW, der CDU und der AfD. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir kommen nunmehr zur Abstimmung zu dem Alternativantrag. Hier konnte ich keinen Wunsch nach Überweisung an einen Ausschuss erkennen. Dabei bleibt es auch. Das ist der Fall. Dann stimmen wir direkt über den Antrag ab. Wenn Sie dem Alternativantrag zustimmen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Handzeichen aus den Fraktionen der SPD, des BSW und der CDU. Gegenstimmen? Dazu die Handzeichen aus der Fraktion Die Linke. Enthaltungen? Dazu Handzeichen aus der Fraktion der AfD. Vielen Dank. Damit gilt der Alternativantrag als angenommen und wir können den Tagesordnungspunkt schließen. Meine Damen und Herren, unserer Verabredung gemäß – wir hatten verabredet, nach Tagesordnungspunkt 30 zu Tagesordnungspunkt 21 zu springen – springen wir nun zu Tagesordnungspunkt 21 in der Tagesordnung . Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/1271 - Neufassung Ist die Begründung gewünscht?
(Zuruf Abg. Thrum, AfD: Ja!)
Das ist der Fall. Dann bitte ich den Abgeordneten dazu ans Mikrofon.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Abgeordnete, liebe Zuschauer zu Hause und auch auf der Besuchertribüne! Wir haben heute eine Besuchergruppe aus dem Saale-Orla-Kreis da. Seien Sie herzlich willkommen!
(Beifall AfD)
Sie haben es heute, meine Damen und Herren, vor dem Landtag live erlebt. Den Thüringer Hallen- und Freibädern droht aufgrund einer desaströsen Infrastruktur und Energiepolitik das Aus. Vielen steht das Wasser bis zum Hals. Unzählige Freibäder mussten bereits in der Vergangenheit für immer schließen. Jetzt sind die Hallenbäder betroffen. Das alles ist die traurige Realität und das fatale Ergebnis einer Unmenge politischer Fehlentscheidungen.
(Beifall AfD)
Nachdem ein Beschluss des Landtags aus dem Vorjahr zur Zukunft der Thüringer Bäder von der Landesregierung bisher ignoriert wurde, ist es uns ein dringendes Bedürfnis, hier nachzulegen und mit dieser Neufassung unseres ursprünglichen Freibadantrags die aktuellen Entwicklungen auch entsprechend aufzunehmen. Denn nur durch den Druck im Parlament, aber auch auf der Straße, wie wir das eben zur Kundgebung erlebt haben, kann man der Landesregierung noch irgendwie begreiflich machen, wie wichtig den Thüringern ihre Bäderstruktur für das Schwimmenlernen, für die touristische Entwicklung und für die Gesunderhaltung ist. Die vielen Millionen Euro an Steuermitteln, die in den vergangenen 35 Jahren hier in unsere Badstruktur geflossen sind, dürfen nicht umsonst gewesen sein, und wenn es jetzt um Substanzerhaltung geht, dann darf sich das Land hier auch keinen schlanken Fuß machen.
(Beifall AfD)
Diese ganze Diskussion um die zusammengestrichenen Mittel zeigt aber auch die Prioritätensetzung der Regierungsparteien und der Landesregierung. Denn trotz Rekordsummen im Haushaltsentwurf lässt man die Badbetreiber bzw. die Kommunen im Regen stehen. Hier möchten wir mit unserem Antrag auf die Sprünge helfen. Dabei geht es uns ausdrücklich nicht nur um die Hallenbäder und Thermen, sondern eben auch um die Freibäder. Denn auch diese leisten einen wertvollen Beitrag für die Schwimmfähigkeit unserer Kinder, zur Aufrechterhaltung des Tourismus, vor allen Dingen in den strukturschwachen ländlichen Regionen. Sie sind dort aber auch Orte der Bewegung, der Begegnung und der Gemeinschaft. Häufig sieht es so aus, dass der Freibadbetrieb in den Kommunen von Fördervereinen gestemmt wird. Deshalb ein dickes Dankeschön an die Tausenden Ehrenamtler, die mittlerweile die Aufgaben des Staates übernommen haben – in dem Fall die Aufgaben der Gemeinden und der Städte,
(Beifall AfD)
die finanziell und personell gar nicht mehr in der Lage sind, das alles auf die Reihe zu bringen. Weil es aber nicht nur bei Lobeshymnen und Lippenbekenntnissen bleiben darf, sondern die Leute vor Ort eine konkrete Unterstützung des Landes erwarten, bringen wir den Antrag hier entsprechend auf die Tagesordnung. Wir haben drei Unterpunkte gesetzt. In einem Berichtsteil wollen wir von der Landesregierung entscheidende Zahlen zum Zustand der Bäder bekommen. Rot-Rot-Grün und jetzt Rot-Rot-Schwarz haben diesen Zustandsbericht immer wieder verweigert, doch die Zeit des Aussitzens muss jetzt vorbei sein. Dazu ist das bestehende Schwimmbadentwicklungskonzept zügig fortzuschreiben. Eine wohnortnahe Versorgung mit Schwimmangeboten muss dabei die Zielvorgabe sein. In einem Feststellungsteil machen wir auf die dramatisch abgenommene Schwimmfähigkeit unserer Kinder aufmerksam. Nur noch jedes vierte Grundschulkind erreicht das bronzene Schwimmabzeichen. Das ist wiederum der Nachweis für eine sichere Schwimmfähigkeit. Wir thematisieren das vielfach fehlende Aufsichtspersonal. Bundesweit gibt es 3.500 unbesetzte Bademeisterstellen. Ebenso verdeutlichen wir die unausgewogene Förderpolitik des Landes. Denn nach Artikel 30 der Verfassung des Freistaates genießen der Sport und die Kultur den Schutz und die Förderung des Landes. Während es für Theater und Orchester langfristige Finanzierungsvereinbarungen von jährlich 100 Millionen Euro vom Land gibt, fällt die Sportförderung vergleichsweise gering aus. Für die Bäder bleibt nur noch der Tropfen auf den heißen Stein übrig. Deshalb fordern wir die Landesregierung weiterhin auf, ein Sonderinvestitionsprogramm zur Sanierung und Modernisierung der kommunalen Hallen und Freibäder aufzulegen. Es braucht wie bei den Theatern und Orchestern eine tragfähige mehrjährige Finanzierungsstruktur, und zwar unabhängig von der Einwohnerzahl in der jeweiligen Kommune. Die aus der Luft gegriffene 15.000-Einwohnermarke, die Sie hier gesetzt haben, entbehrt jeglicher Grundlage und die lehnen wir so ab.
(Beifall AfD)
Und um das Problem der fehlenden Badaufsicht anzugehen, möchten wir mehr Hilfskräfte zur Aufsicht bewegen. Dazu nehmen wir die sportlichen Voraussetzungen etwas zurück und wollen bereits die Beaufsichtigung mit einem Rettungsschwimmabzeichen in Bronze ermöglichen. Ich freue mich auf eine zielführende Diskussion. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Vielen Dank für die Begründung, Herr Abgeordneter. Die Landesregierung – das noch als Hinweis – hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts keinen Gebrauch zu machen. Damit werde ich die Aussprache eröffnen. Als Ersten von der Rednerliste rufe ich für die Fraktion Die Linke den Abgeordneten Bilay auf. Bitte.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben eben bei der Einbringung noch mal gemerkt, dass die AfD in Wirklichkeit gar kein Konzept hat, um diesem Thema zu begegnen. Sie haben ja in der ursprünglichen Fassung Ihres Antrags – Sie haben noch mal einen neuen vorgelegt – ursprünglich die Freibäder thematisiert und haben dann gleich im ersten Anstrich was von Schwimmbädern geschrieben. Dann haben Sie was von öffentlichen Schwimmstätten, Hallenbädern geschrieben. Eben haben Sie noch was von Spaßbädern erzählt. Es ist also deutlich geworden, Sie wissen gar nicht, worum es geht.
(Unruhe AfD)
Sie werfen alles in einen Topf, Sie rühren einmal um und hoffen, dass am Ende ein möglichst populistischer und für die Menschen emotionaler Antrag rauskommt, mit dem Sie hier versuchen, glänzen zu können. Aber ich will mal wirklich sagen, welche Themen Sie hier in diesem Landtag wirklich auf die Tagesordnung heben. Sie haben beantragt, das Vergabegesetz abzuschaffen.
(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Reden Sie
doch mal zum Thema!) Da geht es um soziale Standards, damit die Menschen menschenwürdig mit ihrer Arbeit auch ihr Einkommen generieren können. Sie wollen das Bildungsfreistellungsgesetz schleifen, Sie wollen es komplett abschaffen. Da geht es um Weiterbildungsmöglichkeiten, Rechtsansprüche von Beschäftigten auf Weiterbildung. Sie wollen das Klimagesetz abschaffen usw. usf.
Also alles das, was den sozialen Kitt in dieser Gesellschaft ausmacht, das wollen Sie überwinden.
(Unruhe AfD)
Und Sie versuchen nur, Ihre menschenfeindliche Politik mit einer sozialen Färbung irgendwie zu ummanteln,
(Beifall Die Linke)
aber in Wirklichkeit ziehen Sie hier mit einer Abrissbirne durch dieses Land.
Es ist tatsächlich erforderlich, dass wir über das angekündigte Schwimmbadkonzept reden und dass wir uns über Strukturen austauschen. Sowohl das Land, aber auch die Kommunen brauchen innovative, zukunftsfähige Konzepte, was die Bäderstrukturen angeht. Da sind wir als Linke in den letzten Jahren auch immer sehr glaubwürdig und transparent gewesen, indem wir deutlich gesagt haben, mit der Gießkanne durch das Land zu ziehen, wird die Probleme in diesem Land nicht lösen. Ich bin da Herrn Bühl ausdrücklich dankbar, der vorhin zur Demo genau das gesagt hat. Aber ich will Ihnen auch eines deutlich sagen: Damit haben Sie das Kleine-Gemeinden-Programm beerdigt, denn das ist genau das, was Sie als CDU in den letzten Jahren immer gemacht haben:
(Beifall Die Linke)
mit der Gießkanne durchs Land ziehen. Weil Sie nicht den Mut haben, Prioritäten zu setzen, weil Sie auch konzeptionslos durch dieses Land irrgeistern, versuchen, Probleme mit Geld zu lösen, einem etwas versprechen, und weil Sie nicht den Mut haben, tatsächlich Konzepte vorzulegen,
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Sprechen Sie
zu der Regierung Ramelow?) sagen Sie: Wir lösen die Probleme an einer Stelle und schütten das Geld über das gesamte Land und geben allen irgendwie ein bisschen, damit alle mal ein bisschen ruhig sind. Das ist aber keine Prioritätensetzung. Deswegen will ich auch mal deutlich sagen, was unser Vorschlag für eine tragfähige, berechenbare, langfristige finanzielle Perspektive der Kommunen im Bereich der Hallenbäder ist. Wir haben ja die 15 Millionen Euro in diesem Jahr an die Bedingung geknüpft, dass in den Hallenbädern Schulschwimmen stattfindet – Teil des staatlich organisierten Unterrichts, für den das Land eine Verantwortung trägt. Deswegen schlagen wir Ihnen vor, dass wir darüber reden, den Schullastenausgleich um die Komponente des Schulschwimmens zu erweitern. Sie wissen: Die Kommunen bekommen als Schulträger Geld dafür, dass der Schulbetrieb am Laufen ist. Damit finanzieren sie den Schulbus, damit finanzieren sie die Reinigung, die Kreide, Strom und Gas in den Schulgebäuden. Was aber bisher aus unserer Sicht unzureichend bis gar nicht abgebildet ist, ist der Bereich des Schulsportschwimmens. Es kann nicht sein, dass insbesondere die Landkreise als Schulträger sagen: Wir zahlen den Gemeinden und den Hallenbädern, in denen das Schulschwimmen stattfindet, eine kleine Pauschale, die nicht mal annähernd kostendeckend ist. Deswegen müssen wir darüber reden, dass das Land seiner Verantwortung für den staatlich organisierten Unterricht auch im Bereich des Schulschwimmens gerecht wird. Darüber werden wir uns noch sehr genau austauschen müssen. Wir haben das eben hier gehört: Die AfD – das will ich noch mal deutlich machen – ist lebensgefährlich für die Menschen in diesem Land.
(Unruhe und Heiterkeit AfD)
Sie wollen die Standards bei den Rettungsschwimmern absenken. Also allen Eltern, die bisher AfD gewählt haben, oder die überlegen, künftig AfD zu wählen, kann ich nur empfehlen, sich das sehr genau anzuschauen. Denn sie können nicht mehr sicher sein, dass ihre Kinder dann auch tatsächlich Hilfe bekommen, wenn irgendetwas passieren sollte, wenn sie in den Ferien ins Freibad oder ins Schwimmbad gehen.
(Unruhe AfD)(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Das ist unter
aller Sau!) Wenn Sie tatsächlich etwas für die Bäder hätten tun wollen, dann hätten Sie Ihren Antrag nicht im Sommer, im Juni, vielleicht mit Blick auf ein hoffnungsvolles heißes Wetter eingebracht. Das war nämlich Ihre Strategie: Sie wollten im Sommer das Thema besetzen. Jetzt haben wir Ende Oktober und behandeln es hier. Sondern dann hätten Sie schon zum Haushalt 2025 einen Antrag eingebracht, als der hier im April beschlossen wurde. Ich bin zuversichtlich, es wird Ihnen auch diesmal nicht gelingen, zum vorliegenden Doppelhaushalt 2026/2027 einen sinnvollen Vorschlag in die Haushaltsberatungen einzubringen. Sie haben eben über die kommunale Verantwortung und die Finanzierung der Kommunen gesprochen. Als wir diese Woche im Haushalts- und Finanzausschuss über den Kommunalen Finanzausgleich geredet haben, die Anhörung durchgeführt haben, haben Sie mit Schweigen geglänzt. Sie waren tatenlos und Sie sind ahnungslos. Sie haben nämlich keine Ideen.
(Beifall Die Linke)
Sie stellen sich hier hin, tun, als würden Sie irgendwie ein Thema bearbeiten. Aber wenn es um die konkrete Arbeit in den Ausschüssen geht, dann glänzen Sie durch Schweigen und sind geistig abwesend. Insofern sind das alles viele gute Gründe, weshalb wir Ihren Antrag heute ablehnen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, uns allen liegt das Thema „Schwimmbäder“ am Herzen. Freiund Hallenbäder, Natur- und Freibäder sind wichtige Orte für Gesundheit, Sport, Begegnung und Gemeinschaft. Sie sind Lernorte, Freizeitorte und vielmals auch ein Stück Heimat in unseren Städten und Gemeinden. Und sie sind nicht etwa – wie von Herrn Thrum suggeriert – alle in einem desaströsen Zustand. Ich denke, das kann man zurückweisen. Es ist deshalb richtig, dass wir heute darüber sprechen, wie wir diese Einrichtungen langfristig sichern. Aber eines muss uns auch klar sein: Jedes Bad um jeden Preis zu erhalten, wird angesichts klammer Kassen und angesichts eines demografischen Wandels eine Herausforderung, von der ich nicht sicher bin, ob wir die tatsächlich bewältigen können. Wir als CDU-Fraktion stehen für eine langfristige und bedarfsorientierte Bäderinfrastruktur. Aber ich kann Ihnen sagen, wir irrgeistern nicht, Herr Kollege. Mit 15 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2025 und weiteren 5 Millionen Euro Inflations- und Energieausgleichszahlungen im aktuellen Jahr haben wir bereits ein deutliches Zeichen gesetzt, eine gezielte Unterstützung dort zu leisten, wo solide Konzepte bestehen und Kommunen Eigenverantwortung übernehmen. Wir wollen unterstützen, aber wir wollen gezielt unterstützen. Denn nur, wenn Mittel dort ankommen, wo sie wirklich gebraucht werden, kann dauerhaft eine bedarfsorientierte Bäderlandschaft ermöglicht werden. Deshalb setzen wir auch auf eine zukunftsgewandte Bäderentwicklungskonzeption, die zeitnah vorliegen wird.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke:
Wann denn?) Dazu wird der Staatssekretär noch etwas sagen. Und das Ganze ist im Prinzip auch Ausfluss eines Antrags der CDU-Fraktion aus dem Jahre 2023 im Hause. Diese Konzeption muss der Heterogenität der Bäderlandschaft im Hinblick auf die Vielfalt der Träger, den Kommunen, Landkreisen und kreisfreien Städten, Rechnung tragen. Diese Konzeption soll dem Freistaat Orientierung geben und eine Grundlage schaffen, um über die Zukunft der Bäderlandschaft in Thüringen vorausschauend und verlässlich zu entscheiden. Die finanziellen Rahmenbedingungen für die Infrastruktur müssen wirkungsvoll ausgestattet werden. Eine solide Bäderfinanzierung kann perspektivisch nur dann wirklich funktionieren, wenn alle Beteiligten, Bund und Land, Landkreise und Kommunen, zusammen agieren. Beispielsweise kann sie damit bewerkstelligt werden, dass ein Teil der Sportmilliarde des Bundes und ein Teil der durch die TAB bereitgestellten Mittel zur Investition in Infrastruktur genutzt werden, um eine verlässliche Finanzierung und Planbarkeit zu schaffen. Zudem sind durch die Landesregierung im kommenden Haushalt 2026/2027 enorme Investitionen innerhalb des Infrastrukturbereichs, unter anderem des Sportstättenbaus, veranschlagt. Damit kann gewährleistet werden, dass die Kommunen ihre Bäder modernisieren und zukunftsgerichtet aufstellen, um den Unterhalt zu senken, insbesondere in energetischer Hinsicht. Die hohen Investitionen können so mit dem bestehenden Fördermittelprogramm auf viele Schultern unter der Federführung und Verantwortung der Kommunen verteilt werden. Dabei ist es uns als Regierungskoalition auch wichtig, dass die Planung interregional gedacht wird. Dies haben wir bereits in unserem Regierungsvertrag so festgelegt. Nicht jede Kommune kann oder muss jedes Angebot allein vorhalten. Vielmehr braucht es eine abgestimmte, überregionale Planung, damit die vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen zielführend eingesetzt und die Bäderlandschaft als Ganzes bedarfsorientiert vorgehalten werden können. So vermeiden wir Doppelstrukturen und schaffen zugleich die Möglichkeit, Schwerpunkte dort zu setzen, wo sie für Bürgerinnen und Bürger den größten Nutzen bringen. Wir brauchen eine Bäderinfrastruktur, die sicher betrieben werden kann, mit gut ausgebildetem Personal und nicht etwa nur mit Rettungsschwimmern, die gut schwimmen können, sondern die auch eine Ausbildung haben sollten, mit intakter Infrastruktur und einer klaren Perspektive für die kommenden Jahre, um Schulschwimmen, Vereinssport und Freizeitschwimmen zu gewährleisten. Ein wichtiger Baustein dafür wäre ein Hilfsfonds für Hallenbäder. Er ermöglicht es Kommunen, in besonderen Situationen gezielt Unterstützung zu erhalten, wenn der laufende Betrieb und die Unterhaltung des Bades ohne Drittmittel nicht zu gewährleisten wäre. So kann man gezielt dort Unterstützung leisten, wo sie gebraucht wird. Meine Damen und Herren, wir wissen, dass die Finanzierung und Unterhaltung von Bädern ein komplexes, vielschichtiges Thema ist. Viele Bürgerinnen und Bürger haben einen starken, emotionalen Bezug zu ihren Bädern. Das ist gut so, und auch das haben wir heute Morgen sehen können. Doch gerade deshalb müssen wir auch verantwortungsvoll handeln, mit Blick auf morgen und nicht nur auf heute. Bäder sind ein Teil der Daseinsvorsorge, ohne Frage, und sie steigern die Attraktivität einer Kommune vor Ort und die Gesunderhaltung im Allgemeinen. Sie sind elementarer Bestandteil und die Grundlage vieler Vereine in Thüringen. Aber Geld allein löst keine strukturellen Probleme. Wir brauchen – und das ist auch hier schon von Vorrednern angesprochen worden – Konzepte, Zusammenarbeit und den Mut, Bestehendes neu zu denken. Die Zukunft der Bäder betrifft viele Ressorts und viele Zuständigkeiten auf Landes- und Kommunalebene. Wir müssen daher klar Farbe bekennen für die kommunale Selbstverwaltung und die Erfahrung der Kommunen in ihren Bereichen. Wir als Land sind verpflichtet, hierbei die kommunale Familie zu unterstützen, reibungslose Abläufe zu garantieren und den Kommunen unter die Arme zu greifen, wenn sie es wollen und wenn es nötig ist. Wir als Regierungskoalition stehen gemeinsam mit der Landesregierung und der Koalition für eine Politik mit Augenmaß und für eine Unterstützung dort, wo sie nötig ist, für Verantwortung im Umgang mit öffentlichen Mitteln und für den Erhalt einer lebendigen, sicheren und zukunftsfähigen Bäderlandschaft in Thüringen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Urbach. Als Nächster steht Abgeordneter Thrum für die Fraktion der AfD auf der Rednerliste. Sie wünschen nicht noch mal zu sprechen?
(Zuruf Abg. Thrum, AfD: Doch!)
Doch.
(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Ich wollte nur
die anderen Redner abwarten!) Ich habe nicht mehr viele Redner auf der Rednerliste. Das war in der Tat eine kurze Rednerliste und deswegen würde ich mich jetzt freuen.
Ich dachte, dass das Thema auch die anderen Fraktionen ansprechen würde. Na ja, so ist es halt. Kurz noch zum Herrn Bilay: Also das, was Sie da losgelassen haben, ist wirklich unter der Gürtellinie gewesen.
(Beifall AfD)
Bäder und Rassismus in einen Topf zu hauen, also das kann wirklich nur von Ihnen kommen, genauso diese Vorwürfe zum Haushalt. Sie haben wahrscheinlich den Haushaltsplan – ach, da waren Sie vielleicht noch gar nicht Abgeordneter des Landtags, Sie sind ja erst nachgerückt.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Ich habe
den mit beschlossen!) Wir haben zum Landeshaushalt 2025 die Investitionen in gemeindliche Sportanlagen verdoppelt gegenüber den Vorschlägen, die alle anderen Fraktionen eingebracht haben.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Sie woll-
ten den Kommunen die Feuerwehrmittel streichen!) Verdoppelt haben wir die. Wir denken eben nicht nur an Hallenbäder und Thermen, wir denken weiter. Wir denken eben auch an die Sportplätze, an die Spielplätze, an die Freibäder vor allem, und auch an die Turnhallen natürlich.
(Beifall AfD)
Sie meinen, wir wären lebensgefährlich, nur weil wir die sportlichen Voraussetzungen bei den Hilfskräften zurückschrauben würden. Das ist Quatsch, was Sie da sagen. Fakt ist eins – und das habe ich mir schon vom rot-rot-grünen Sportminister bestätigen lassen –, in den vergangenen zehn Jahren mussten in Thüringen bereits drei Freibäder wegen Personalmangels komplett schließen. Die haben auch nie wieder aufgemacht. 20 Prozent der Freibäder werden bereits jetzt durch Hilfskräfte, also durch Rettungsschwimmer mit dem silbernen Schwimmabzeichen betreut. Ohne diese Hilfskräfte – also nicht die Bademeister an sich, sondern die Rettungsschwimmer mit dem silbernen Schwimmabzeichen – könnten wir unsere Freibäder wahrscheinlich komplett vergessen. Das ist jedenfalls der momentane Zustand.
Vielen Dank, Herr Thrum, für die Möglichkeit. Im Sinne einer sachlichen Auseinandersetzung gestatten Sie die Nachfrage als ehemaliger Rettungsschwimmer mit dem silbernen Abzeichen. Seit über 30 Jahren besteht diese Richtlinie. Haben Sie mit der DLRG, mit der Wasserwacht gesprochen, mit welchem Hintergrund Sie auf Bronze hinuntergehen wollen? Gibt es wesentlich mehr Rettungsschwimmer, die mit Bronze als Hilfskräfte arbeiten könnten? Das ist die eine Frage. Und dann erlauben Sie noch eine zweite – oder ich setze mich und dann ...
Ich glaube, ich möchte meine Redezeit dann noch für andere Sachen verwenden. Aber ich möchte Ihnen das sehr gern erklären. Dieser Fachkräftemangel besteht ja. Ich glaube, das streiten Sie auch nicht ab. Und wir haben uns da umgeschaut. In Österreich beispielsweise gibt es einen Rettungsschwimmer-Helferschein. Und dort sind die sportlichen Anforderungen noch niedriger als die bei dem Rettungsschwimmer mit dem bronzenen Abzeichen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Dann
hat doch Herr Bilay recht!) Fakt ist eins – dass wir die sportlichen Voraussetzungen deshalb zurücknehmen: Ich bin selbst Mitglied im Förderverein. Meine Kinder haben das silberne Rettungsschwimmerabzeichen. Aber wenn bei uns mal alle fünf oder zehn Jahre ein Kind wirklich ins Schwimmerbecken fällt, dann sind es die Badegäste selber, die hinterherspringen, das Kind herausholen. Erst wenn im Prinzip die Person aus dem Wasser geholt ist, dann kommt meistens das Badaufsichtspersonal dazu und übernimmt Erste-Hilfe-Maßnahmen. Ja, so sieht es zumindest bei uns in der Realität aus. Ich war bei unserer Therme im Wahlkreis in Bad Lobenstein. Dort ist eine durchschnittliche Wassertiefe von 1,20 Meter. Und auch die brauchen diese Fachkräfte. Die brauchen den Bademeister oder den Fachangestellten für Badebetriebe. Notfalls kann natürlich hilfsweise auch ein Rettungsschwimmer mit silbernem Schwimmabzeichen eingreifen. Aber wenn ich nur eine Wassertiefe von 1,20 Meter habe, dann kann ich eigentlich jeden dort hinsetzen, der halbwegs fit ist, der den Menschen dann aus dem Wasser holt. Und dann reicht das, was beim bronzenen Schwimmabzeichen gefordert wird, völlig aus.
(Beifall AfD)
Nein, ich bin noch nicht ganz fertig mit meinen Erklärungen dazu. Also der einzige Unterschied: Lebensrettungsmaßnahmen sind beim bronzenen genauso wie beim silbernen. Der Unterschied ist, dass man nicht mehr 25 Meter, sondern nur noch 15 Meter Strecke tauchen muss. Ja, und ich sage mal, das ist durchaus eine Größenordnung, die vertretbar ist. Ein weiterer Unterschied ist, dass aus 300 Meter Schwimmen in Gleitung dann nur noch 100 Meter Schwimmen in Gleitung werden. Und nachdem in den meisten Freibädern die Bahnlänge sowieso weniger als 50 Meter beträgt, sind diese 100 Meter Schwimmen in Gleitung auch völlig ausreichend. Das sind aber alles Werte, die letztendlich jemanden, der sich im mittleren Alter noch ehrenamtlich betätigen möchte, davon abhalten, eben diese hohen sportlichen Anforderungen zu erfüllen. Deswegen gehen wir hier ran, um möglicherweise doch noch den einen oder anderen zur Badeaufsicht im ehrenamtlichen Einsatz zu bewegen und somit unsere Freibäder, aber auch die Thermen mit ordentlichem Fachpersonal hilfsweise zu versorgen.
(Beifall AfD)
Nun noch mal zur Sache selbst: Es ist ja so, dass die Deindustrialisierung und der wirtschaftliche Abstieg Deutschlands, gelenkt und geleitet von den Blockparteien, sich bemerkbar machen. Diese verfehlte Politik wird auch immer offensichtlicher. Nur so lässt es sich erklären, warum wir für die Schwimmausbildung der Thüringer Kinder, die Förderung der Gesundheit und Bewegung, das Vorhalten von Naherholungsangeboten immer wieder bangen und betteln müssen, währenddessen die Regierungsparteien mit beiden Händen das Geld zum Fenster hinauswerfen.
(Beifall AfD)
Bereits vor anderthalb Jahren wurde mit dem Titel „Zukunft der Thüringer Bäder sichern – Fortschreibung der Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption“ in diesem Hohen Haus ein Beschluss gefasst, mit dem die Landesregierung umfassend zur Entwicklung und zur Förderfähigkeit der Bäder berichten sollte. Bisher ist nichts passiert, alles nur leere Ankündigungen. Der Landtag forderte damals außerdem die Landesregierung auf, eine detaillierte Bestandsaufnahme der Bäderlandschaft zu erstellen, die Förderpolitik grundlegend zu reformieren und für eine Neuaufstellung der Bäderfinanzierung die Schwimmbadentwicklungskonzeption fortzuschreiben. All das blieb aus. Deshalb gilt es jetzt erst mal, einen Schritt nach dem anderen zu machen. Bevor man von den Kommunen jetzt neue tragfähige Konzepte fordert, muss doch zunächst erst mal die Landesregierung ihre Hausaufgaben machen und endlich liefern. Die bestehende Konzeption des Landes hätte längst aktualisiert, fortgeschrieben und neu ausgerichtet werden können. Statt kluger Ratschläge wie von Herrn Bühl zum Beispiel brauchen die Kommunen endlich Planungssicherheit, Verlässlichkeit. Sie brauchen eine vernünftige Politik, die ihre Interessen vertritt und nichts weiter.
(Beifall AfD)
Bei der Gelegenheit muss man sich aber auch mal die Frage stellen: Warum sind denn die bestehenden Konzepte der Kommunen völlig aus dem Ruder gelaufen? – Weil der Erneuerbare-Energien-Wahnsinn mit dem EEG-Gesetz beispielsweise die Preise auch auf diesem Markt explodieren ließ. Um das Jahr 2000 herum, als die meisten Hallenbäder in Thüringen gebaut worden sind, lag der Strompreis noch bei durchschnittlich 14 Cent pro Kilowattstunde. Jetzt haben wir im Schnitt 40 Cent pro Kilowattstunde. Das ist eine Steigerung um 186 Prozent. Ebenso steigen die Kosten für Öl und Gas stetig. Und warum ist das so? Weil Sie mit der CO -Abga2 be, mit der CO -Bepreisung die Preise künstlich in 2 die Höhe treiben
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Das haben
wir im Landtag beschlossen oder wie?) und Russland nicht mehr liefern darf.
(Beifall AfD)
Von daher sollten sich die Regierungsparteien zunächst mal die Frage stellen: Möchten Sie in Zukunft überhaupt noch beleuchtete und beheizte Hallenbäder und Thermen oder soll im Prinzip das Baden im Winter nur noch im Eis und im See passieren? Unsere Botschaft jedenfalls ist eindeutig, wir stehen für Wohlstand und bezahlbare Wärme. Die politischen Irrläufe müssen beendet werden. Und weil Sie es nicht können, werden wir das in Zukunft machen.
(Beifall AfD)
Die realitätsferne, abgehobene Denkweise, die Sie an den Tag legen, lässt mittlerweile auch Ihre kommunale Familie, also die Bürgermeister und Landräte, immer mehr hängen. Die schütteln mit den Köpfen. In Schmölln droht das Sport- und Freizeitbad zu schließen. In Zeulenroda ist es bereits geschlossen. Landesweit warnt die Vereinigung „Bäder in Not“ vor weiteren Schließungen und schlägt Alarm. Genau in diesem Moment fällt den regierungstragenden Parteien, die aktuell Milliarden in Aufrüstung und Kriegstüchtigkeit stecken, nichts Besseres ein, als zu sagen, der Betrieb eines Bades sei keine Investition in die Zukunft. Oder: Macht erst mal ein Konzept und dann schauen wir weiter. So geht man nicht mit den Bedürfnissen der Thüringer um. Immerhin wollen 93 Prozent der Landsleute nach einer MDR-Umfrage eine Förderung von Hallenbädern. Das Geld ist ja auch da, es wird nur falsch verteilt.
(Beifall AfD)
Sie setzen die falschen Prioritäten und lassen dabei die Verfassung des Freistaats außer Acht. In Artikel 30 der Thüringer Verfassung verpflichtet sich das Land, den Sport zu schützen und zu fördern. Der Sanierungsstau bei den Thüringer Sportstätten
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Wenn ich
mich richtig erinnere, haben sie den Bäderhilfen bei den letzten Haushaltsberatungen nicht zugestimmt!) beträgt mittlerweile 1,3 Milliarden Euro. Da stellt sich dann schon mal die Frage: Wo bleibt denn da der Verfassungsschutz, wenn man ihn mal braucht, Herr Bühl?
(Unruhe CDU)(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Wenn es nach
Ihnen ginge, gäbe es gar keine Hilfe!) In Artikel 41c lesen wir von der Förderung und Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land.
(Unruhe AfD)
Für uns ergibt sich aus der Verfassung eine Verantwortung, und zwar die Rahmenbedingungen für den Schwimmsport und für das Schwimmenlernen so zu gestalten, dass allen Kindern wohnortnah der Zugang zu sicheren Schwimmmöglichkeiten gegeben wird, Herr Bühl. Mit einem Maßnahmenpaket, bestehend aus einem erleichterten Fördermittelzugang, einer planbaren und mehrjährigen Finanzierungsstruktur, einem Sonderinvestitionsprogramm und der vorhin bereits ausgeführten Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen, gilt es, die vorhandene Bäderinfrastruktur zu sichern. Der Antrag liegt vor Ihnen. Die Dringlichkeit ist offenkundig. Jedes geschlossene Bad ist ein Verlust an Lebensqualität. Jedes Kind, das nicht schwimmen kann, ist ein Risiko für Leib und Leben. Wir können das ändern. Aber dazu braucht es den politischen Willen. Wir beantragen die Überweisung dieses Antrags an den Ausschuss für Ehrenamt und Sport, den Ausschuss für Inneres und Kommunales sowie den Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Thrum. Dann schaue ich noch mal ins Rednerrund, ob es noch einen Redewunsch gibt. Das kann ich nicht erkennen. Ich schaue mal in Richtung Regierungsbank. Staatssekretär Möller spricht nun.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste auf der Tribüne und Zuschauer am Livestream, wir debattieren heute über einen Antrag, der viele Bürgerinnen und Bürger in unserem Land unmittelbar betrifft: Es geht um den Zustand unserer öffentlichen Schwimmbäder. Diese Orte sind weit mehr als nur Orte des Sports, sie sind Orte der Begegnung und Räume der Erholung, des sozialen Miteinanders und Teil unser öffentlichen Daseinsvorsorge, und sie sind entscheidend, wenn es um eines geht, das mir persönlich sehr wichtig ist: die Schwimmfähigkeit unserer Kinder. Kurzum, diese Frage ist nicht von gestern, kein Luxusproblem, es ist ein Zukunftsthema erster Güte. Gerade in einem Land wie Thüringen, das von seiner Vielfalt an Städten, Dörfern und Regionen geprägt ist, gehören Schwimmbäder zu jener Infrastruktur, die Lebensqualität, Teilhabe und Sicherheit gleichermaßen ermöglicht. Sie sind besonders in ländlichen Regionen Orte der Identifikation und Begegnung, Orte des Heimatgefühls und der lokalen Verwurzelung. Meine Damen und Herren, es gehört zur Ehrlichkeit dieser Debatte, auch über die Zuständigkeiten zu sprechen. Da das Thema der finanziellen Situation der Schwimmbäder, insbesondere der Hallenbäder, in Thüringen aktuell auch medial intensiv diskutiert wird, möchte ich einleitend zunächst betonen, dass der Betrieb und die Sanierung bzw. Instandhaltung von Schwimmbädern zu den Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung gehören. Das ergibt sich aus Artikel 28 des Grundgesetzes und Artikel 91 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen. Damit liegt die Entscheidung, ob und in welchem Umfang und zu welchen Konditionen ein Bad betrieben wird, ausdrücklich in der Verantwortung der Kommunen. Diese kommunale Selbstverwaltung ist kein Schönwetterrecht, das nur gilt, wenn die Kassenlage günstig ist. Sie ist ein tragendes Prinzip unseres Staatsaufbaus, sie schützt die Gestaltungsfreiheit der Kommunen, beschreibt aber eben auch sehr konkret ihre Verantwortung. Klar ist natürlich auch, das Land Thüringen, wir als Landesregierung stehen an der Seite unserer Städte und Gemeinden, und zwar dort, wo Unterstützung notwendig und sinnvoll ist. So wurden bereits im Jahr 2024 auf Grundlage eines eigens dafür geschaffenen Gesetzes 5 Millionen Euro an Thüringer Kommunen zur Kompensation gestiegener Energiepreise bei Schwimmbädern bereitgestellt. Im Jahr 2025 wurde diese Unterstützung mit 15 Millionen Euro sogar verdreifacht. Damit hat die Landesregierung deutlich gemacht: Wir helfen, wenn strukturelle oder externe Belastungen die kommunale Verantwortung übersteigen. Zugleich gilt: Eine dauerhafte Betriebskostensubventionierung kommunaler Bäder durch das Land wäre fiskalisch nicht tragbar. Die Verantwortung für den laufenden Betrieb bleibt Teil der kommunalen Selbstverwaltung. Unsere Aufgabe ist es, die Rahmenbedingungen zu verbessern, nicht sie zu ersetzen. Meine Damen und Herren, genau dafür arbeiten wir derzeit am Bäderentwicklungskonzept Thüringen 2040. Die LEG Thüringen ist beauftragt, unter Beteiligung des Thüringer Schwimmverbands, der Thüringer Bäder AG sowie des Gemeindeund Städtebunds eine fundierte Daten- und Bedarfsanalyse durchzuführen. Dieses Konzept führt die Grundlagen der vorhandenen Konzeption aus dem Jahr 2005 fort, basiert aber auf einer deutlich aktuelleren und flächendeckenderen Datengrundlage. Bis zum Ablauf der laufenden Novellierung gilt weiterhin die Datengrundlage von 2005, die zwischen förderfähigen, perspektivisch förderfähigen und nicht förderfähigen, meist rein freizeitorientierten Bädern unterscheidet. Berücksichtigt werden neben dem Bestand an Bädern auch der Versorgungsgrad, die Bevölkerungsentwicklung, die Schulstandorte und die tatsächliche Nutzung. Die Erarbeitungsphase der Konzeptionsgrundlagen soll mit Vorlage des Endberichts bis Ende dieses Jahres abgeschlossen werden. Damit schaffen wir die Grundlage, künftige För rentscheidungen faktenbasiert, transparent und de gerecht zu treffen. Ziel ist es, dort gezielt zu inves tieren, wo Schwimmbäder eine strukturelle, sport liche oder gesellschaftliche Bedeutung haben, ins besondere für den Schul- und Vereinssport. Denn eines bleibt klar, schwimmen zu können ist eine Fä higkeit, von der unsere Kinder ihr ganzes Leben lang profitieren werden, eine Fähigkeit, die Sicher heit gibt, Teilhabe ermöglicht und auch den Bil dungserfolg insgesamt beflügelt. Der Schwimmunterricht ist in Thüringen seit Jahrzehnten fester Bestandteil des Lehrplans in den Klassenstufen 3 und 4. Daran halten wir fest. Dank dieser Kontinuität liegt die Schwimmfähigkeit der Thüringer Schülerinnen und Schüler laut DLRG-Daten über dem Bundesdurchschnitt. Das zeigt, unsere Anstrengungen wirken. Sie verdienen Fortsetzung und nicht Verunsicherung. Unser Ziel bleibt, jedes Kind soll 15 Minuten am Stück schwimmen können, also echte Schwimmfähigkeit.
Unser Ziel bleibt, jedes Kind soll 15 Minuten am Stück schwimmen können, also echte Schwimmfähigkeit. Und bereits jetzt kann jedes Schulkind in Thüringen innerhalb von 30 Minuten ein Bad zum Schulschwimmen erreichen. Das haben aktuelle Untersuchungen des Bildungsministeriums ergeben. Meine Damen und Herren, mit der neuen Bäderkonzeption schaffen wir die sachliche Grundlage, um künftige Entscheidungen verlässlich zu treffen, orientiert an Fakten, an Bedarfen und an dem, was Land und Kommunen gemeinsam leisten können, pragmatisch mit Augenmaß und vor allem auch mit dem Bewusstsein dafür, dass unsere Schwimmbäder Heimat für viele Menschen bedeuten. Gleichzeitig haben die Koalitionsfraktionen vorgeschlagen, einen Transformationsfonds für Thüringer Bäder einzurichten, ein Instrument, das genau dort greifen soll, wo Kommunen unverschuldet in Not geraten. Dieser Fonds liegt auf dem Tisch, er soll Bäder retten, die andernfalls Gefahr liefen, dauerhaft schließen zu müssen.
(Beifall CDU)
Richtig ist aber auch, damit dieser Fonds Realität wird, braucht es die Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers und damit den politischen Willen in diesem Hohen Haus. Gerade auch die Opposition ist mit in der Verantwortung, durch ihre Zustimmung zum Haushalt auch diesem Vorhaben zuzustimmen.
(Beifall CDU, BSW)
Wer in Sonntagsreden den Erhalt der Bäder fordert, muss am Ende auch bereit sein, ihn mitzutragen und zu finanzieren.
(Beifall CDU)
Ein solcher Transformationsfonds ist keine Dauerlösung und keine pauschale Subvention, aber er ist ein Akt der Vernunft und Solidarität mit unseren Städten und Gemeinden. Er zeigt, dass wir helfen, wo Zukunft besteht, und dass wir als Landesregierung handeln – entschlossen, faktenbasiert und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, für ein starkes Thüringen. Ich danke Ihnen.
(Beifall CDU, BSW)
Vielen Dank für die Möglichkeit. Herr Staatssekretär, Sie haben beschrieben, dass die Schwimmfähigkeit in Thüringen über dem Bundesdurchschnitt liegt. Können Sie das konkretisieren, welche Zahlen liegen dazu vor?
Ich hatte mich im Vorfeld mit dem ThILLM ausgetauscht und mir liegt für das Jahr 2024/2025 ein Wert von 71,7 Prozent der Kinder in Thüringen vor, die eine Schwimmfähigkeit haben und damit 15 Minuten Dauerschwimmen erreichen. Wenn man noch die Kinder dazu nimmt, die mehr als 25 Meter in dem Altersbereich erreichen, dann sind wir nahezu bei 90 Prozent Schwimmfähigkeit im Altersbereich in den Klassenstufen 3. und 4. Klasse.
(Beifall CDU, BSW)
Vielen Dank für die Möglichkeit der Nachfrage. Kollege Thrum hat ein wichtiges Thema angesprochen, Arbeitskräfteabsicherung des Rettungsschwimmens usw. Wir haben das in Blankenhain selbst erlebt, wir mussten die Öffnungszeiten reduzieren. Ich will mit Blick auf die legendäre Rede von Herrn Abicht vom September fragen – er hat ja gesagt, dass die AfD-Anhänger sich die Bratwurst nur von Leuten servieren lassen wollen, die deutsch aussehen. Nun wollte ich Herrn Thrum eigentlich fragen, ob das bei Schwimmbädern genauso ist, ob Sie sich auch nur retten lassen würden,
(Unruhe AfD)
wenn der Rettungsschwimmer deutsch aussieht. Das kann ich jetzt nicht, aber mal an Sie die Frage: Könnten die ausländerfeindlichen Signale, die die AfD hier aussendet, auch ein Grund dafür sein, dass wir Probleme bei der Besetzung solcher Stellen haben?
Das kann ich jetzt nicht abschließend beurteilen. Aber ich kann Ihnen sagen, Herr Augsten, ich glaube, es macht keinen Sinn, diese Posten nur mit vermeintlichen Biodeutschen zu besetzen.
(Beifall CDU, BSW)
Danke schön. Mal vom ganzen Blabla und davon abgesehen, was uns Rot-Rot-Grün da an Desaster übergeben hat: Wie wollen Sie den gordischen Knoten lösen? Sie ziehen den Bädern den Energiestecker und verweigern in Ihrer Rede, in Ihrer Konzeption für die Zukunft bereits heute, dass es dauerhafte Betriebskostenzuschüsse geben soll. Das ist doch genau das, warum vorhin vor der Tür die Leute demonstriert haben, weil Sie eben das nicht schaffen können. Wie soll denn das gelöst werden? Was soll ein Konzept herausbringen, was nicht dieses Kernproblem löst?
(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke:
Wir haben euch gar nichts übergeben!)
Also, Herr Prophet, das wundert mich schon, dass Sie für Subventionen werben, denn dafür ist ja die AfD grundsätzlich nicht bekannt. Es ist natürlich so, dass man versuchen muss, Bäder wirtschaftlich zu betreiben. Da gibt es verschiedene Ansätze. Man kann Energieersparnis machen, man kann sich das Personal anschauen, man kann mit Hilfe von Digitalisierung …
Nein. Energieoptimierung heißt doch nicht, dass die Bäder kalt sind. Abdämmen, Wärmerückgewinnung, das kennen Sie doch alles, BHKW, das ist alles machbar, alles denkbar. Von daher bedarf es der Optimierung. Und es ist ja nicht so, dass es in Thüringen keine Bäder gibt, die nicht wirtschaftlich betrieben werden können.
(Beifall CDU, BSW)
Es gibt viele privatwirtschaftliche Bäder, die effizient betrieben werden können. Und natürlich müssen auch die Kommunen ihren Beitrag leisten, müssen sich das wirtschaftlich anschauen. Wir wollen die nächsten zwei Jahre dafür sorgen, dass die Bäder nicht sterben, sondern dass sie es schaffen, sich auf wirtschaftlichere Füße zu stellen. Wir unterstützen das mit Investitionen; der Abgeordnete Urbach hatte es gesagt. Und ich bin fest davon überzeugt, dass wir auch mit der KfA-Reform den Kommunen Möglichkeiten eröffnen, Flexibilität in ihren Haushalten zu schaffen, um die Bäder auch zukünftig wirtschaftlicher betreiben zu können.
(Beifall CDU, BSW)
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich habe in der Rede des Abgeordneten Thrum einen Antrag auf Ausschussüberweisung gehört. Das, nehme ich zur Kenntnis, ist richtig. Es war der Ausschuss für Energie und Infrastruktur?
(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Sport, Inne-
res und Kommunales und Finanzen!) Dann lassen Sie uns über diese Ausschussüberweisungen bitte zuerst abstimmen. Sie hatten drei Ausschüsse vorgeschlagen. Nur, dass ich das richtig verstanden habe: Das war zunächst der Infrastrukturausschuss?
(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Nein, Sport!)
Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt. Als Zweites der Innenausschuss. Und als Drittes der Haushalts- und Finanzausschuss. Dann stimmen wir zuerst über die Überweisung an den Ausschuss für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport ab. Wenn Sie dieser Ausschussüberweisung zustimmen, bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Stimmen der CDU, des BSW, der SPD und der Fraktion Die Linke. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Dann lassen Sie uns über die Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung abstimmen. Wenn Sie dem zustimmen, bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Stimmen der CDU, des BSW, der SPD und der Fraktion Die Linke. Entschuldigung, ich hatte eben nicht nach Enthaltungen gefragt. Das tue ich hier somit selbstverständlich. Aber, das ist nicht der Fall. Das erschien mir eben auch erkenntlich. Und als Letztes hatten Sie eine Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Wenn Sie dem zustimmen, bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit sind die angefragten, erbetenen Ausschussüberweisungen abgelehnt. Dann stimmen wir nun über den Antrag als solchen ab. Wenn Sie dem Antrag in Drucksache 8/1271 zustimmen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Handzeichen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Damit ist der Antrag in Drucksache 8/1271 abgelehnt. Vielen Dank. Meine Damen und Herren, unserer Vereinbarung gemäß kehren wir nun in der Tagesordnung wieder zurück zu Tagesordnungspunkt 7. Ich übergebe zunächst die Sitzungsleitung an meinen Präsidenten Thadäus König.
Ich rufe dann auf Tagesordnungspunkt 7 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/1700 ZWEITE BERATUNG Ich eröffne hiermit die Aussprache und rufe zunächst Abgeordneten Hey für die Fraktion der SPD auf.
(Zwischenruf Abg. Liebscher, SPD: Er ist ge-
rade nicht am Platz!) Er ist gerade nicht am Platz. Dann rufe ich Herrn Abgeordneten Henkel für die Fraktion der CDU auf.
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream und auf der Tribüne, die AfD bringt heute erneut den Vorschlag ein, das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz komplett abzuschaffen. Und ja, auf den ersten Blick könnte man versucht sein zu sagen, gar keine so schlechte Idee. Denn, das darf ich Ihnen ganz offen sagen, auch wir als CDU sehen dieses Gesetz seit Jahren äußerst kritisch. Aber, und das ist der entscheidende Unterschied, wir stehen für Maß und Mitte, nicht für Holzhammerpolitik. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag mit dem BSW und der SPD vereinbart, das Gesetz zu evaluieren und auf seine Wirkung hin zu überprüfen. Sehr geehrte Damen und Herren, das Ermöglichen von Weiterbildung ist notwendig, ebenso wie lebenslanges Lernen. Niemand bestreitet, dass Weiterbildung einen großen Beitrag leisten kann für Fachkräfte, für Produktivität und für Innovation. Aber es darf natürlich keinen Wildwuchs und keinen Missbrauch des Bildungsfreistellungsgesetzes geben. Im Koalitionsvertrag heißt es deshalb ausdrücklich: „Fort- und Weiterbildungen müssen sich […] an den Bedarfen der Beschäftigten und der Unternehmen orientieren.“ Das ist der Kern. Genau daran muss sich das Bildungsfreistellungsgesetz nämlich messen lassen. Doch wer einen Blick auf die aktuellen Angebote wirft, erkennt schnell, mit Bedarf der Unternehmen haben viele dieser Kurse herzlich wenig zu tun. Schauen wir uns die drei Säulen des Gesetzes und ihre Tücken an. Das Gesetz hat ja bekannterweise drei Säulen: eine arbeitsweltbezogene Säule, eine gesellschaftspolitische und eine ehrenamtsbezogene Säule. In der arbeitsweltbezogenen Säule gibt es durchaus Licht, aber auch Schatten; natürlich Vorbereitungskurse für Meisterprüfungen, Fachlehrgänge, Zertifikatskurse, die sind definitiv unumstritten und auch sinnvoll. Davon profitieren nämlich die Beschäftigten ebenso wie die Betriebe. Aber wenn dann im selben Katalog steht, ganzheitliches Wohlbefinden und Yoga auf einer griechischen Insel oder Englisch-Sprachkurs im Yellowstone Nationalpark, dann, meine Damen und Herren, muss man schon eine sehr lebhafte Fantasie haben, um hier noch die arbeitsweltbezogene Verbundenheit …
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Die Sprache
genießen, in Natur!) – Ja genau, ich merke schon, du willst helfen. – Aber es fällt tatsächlich schwer, hier die arbeitsweltbezogene Intention einzuordnen. Wir sind der Auffassung, das ist eben eher kein Bildungsurlaub, dafür Urlaub mit bildungspolitischem Anstrich. Noch skurriler wird es dann in der gesellschaftspolitischen Säule. Hier blühen die Stilblüten am üppigsten. Hier befinden sich Sachen, die man – freundlich gesagt – vielleicht noch als kreative Interpretation des Bildungsbegriffs bezeichnen könnte. Ich will mal ein paar Beispiele nennen, die mir besonders aufgefallen sind: beispielsweise Kuba, Bildungsurlaub mit Schwerpunkt Nachhaltigkeit in Ost-Kuba.
(Beifall Die Linke)
Offenbar muss man 8.000 Kilometer weit fliegen, um zu lernen, wie man Müll trennt. Es geht weiter: „Barcelona/Katalonien: umkämpft und kämpferisch“ oder Izmir. Soziale und politische Dynamiken an der Westküste. Das mag durchaus interessant sein, was das allerdings der Firma, die in Thüringen Maschinenbauer dorthin schickt, bringen soll, das erschließt sich uns nicht.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Lasst
uns doch einen Freundeskreis bilden!) Aber, sehr geehrte Damen und Herren, es geht noch besser, denn ich habe festgestellt, auch Kontraste werden geboten. Da gibt es beispielsweise: Die Reise nennt sich „Das feministische Brüssel erleben“ flankiert von anderen Reisen, zum Beispiel „Iran – historisch und aktuell“ oder Jordanien. Ich sage mal, wer sich in Brüssel mit dem Thema „Feminismus“ beschäftigt und kurz darauf in islamischen Ländern Frauenrechte studiert, der erlebt wenigstens kulturelle Kontraste hautnah, sehr geehrte Damen und Herren.
(Beifall CDU, BSW)
Und natürlich geht es auch weiter: Dubai und Abu Dhabi, Bildungsurlaub in der Wüste. Ich sage, da lernt man vermutlich, wie man bei 45 Grad im Schatten politische Diskussionen führt.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Kollege!)
Ich lade, liebe Christina, alle Kollegen ein, selbst auf der Webseite des Ministeriums nachzuschauen und dann nach „gesellschaftspolitisch“ zu filtern. Da stößt man auf eine wirklich fast endlose Liste von Reisen von Kuba bis Jordanien, von Griechenland bis Dubai. Ich sage, das ist kein Bildungsurlaub, das ist TUI mit Steuergeldern. Aber es geht natürlich auch bescheidener, zum Beispiel: „Luchse im Nationalpark Harz“ oder „Pilsen […] – alte und neue Umbrüche zwischen Bier und Maschinenbau“. Da kann man wahrscheinlich dann wählen, ob man lieber das Bier oder den Maschinenbau studiert. Oder natürlich mein absoluter Favorit: Ausbildung zum Happiness-Trainer. Sehr geehrte Damen und Herren, was soll man dazu sagen? Die zweite Säule treibt Stilblüten, die mit nichts zu rechtfertigen sind und der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft schaden. Deshalb bedarf es hier einer zwingenden Überarbeitung. Doch kommen wir nun zur dritten Säule, die sich dem Thema „Ehrenamt“ widmet und dieses fördert. Und da sagen wir, das funktioniert hier tatsächlich. Die Säule ist richtig und wichtig. Thüringen war das erste Bundesland, welches das Ehrenamt mit einem eigenen Gesetz gestärkt hat. Und wer seine Freizeit opfert, um sich als Sanitäter, als Jugendleiter, als Trainer, als Schöffe oder als Feuerwehrmann fortzubilden, der hat jede Unterstützung verdient. Hier wird gesellschaftlicher Nutzen gestiftet, nicht Freizeit verlängert. Das ist die Säule, bei der das Gesetz tatsächlich auch Sinn macht.
(Beifall CDU, BSW)
Deshalb lautet unser Fazit: Wir brauchen eine Reform, aber keine Abschaffung. Das Bildungsfreistellungsgesetz hat also Licht und Schatten. Aber statt es einfach abzuschaffen, wie die AfD es will, sollten wir es wieder vom Kopf auf die Füße stellen. Wir brauchen eine Konzentration auf betriebsbezogene Weiterbildung. Wir brauchen eine klare Abgrenzung zu reinen Freizeitaktivitäten. Und wir brauchen die Stärkung des Ehrenamts. Und da gilt jeder Tag, an dem Fachkräfte fehlen, weil sie zum Beispiel ausgerechnet im Sozialismus, im abgewirtschafteten Kuba meinen, Nachhaltigkeit lernen zu müssen, ist ein verlorener Tag für die Thüringer Unternehmen. Wir als CDU stehen für Vernunft, Augenmaß und Verantwortung. Wir wollen Bildung, die stärkt, nicht Bildung, die abhebt. Und wir wollen Gesetze, die wirken, nicht solche, die den Mittelstand bremsen. Deshalb sagen wir Ja zu einer Evaluierung. Wir sehen dringenden Änderungsbedarf beim Bildungsfreistellungsgesetz. Eine Abschaffung lehnen wir zum jetzigen Zeitpunkt jedoch ab. Ganz herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich halte mich an der Stelle kurz, will aber auch auf Herrn Henkel und dann noch mal grundsätzlich auf das Thema eingehen. Wir beraten ja jetzt die Abschaffung des Bildungsfreistellungsgesetzes, die die AfD zum zweiten Mal fordert. Ich muss schon sagen, Herr Henkel, Sie versuchen hier, das Bildungsfreistellungsgesetz als ein maßgebliches Angebot zum lebenslangen Lernen ins Lächerliche zu ziehen, indem Sie sich einzelne Sachen rauspicken, die Sie dann bewerten, und so tun, als sei das das Komplettangebot des Bildungsfreistellungspakets in Thüringen. Das wird dem, was das Bildungsfreistellungsgesetz macht, nämlich Menschen die Möglichkeit zu geben, sich selbstbestimmt weiterzubilden, nicht gerecht.
(Beifall Die Linke)
Ich weiß, es geht Ihnen gegen den Strich, wenn Menschen selbstständig wählen können, wo und wie sie sich weiterbilden wollen.
(Zwischenruf Abg. Henkel, CDU)
Das Bildungsverständnis, Herr Henkel, was Sie hier gerade präsentiert haben, ist aus der Mottenkiste des 19. Jahrhunderts, nur frontal und nur dann, wenn es dem Arbeitgeber nützt.
(Beifall Die Linke)
Das ist das Grundproblem an ganz vielen Stellen, aber da war Ihre Verrenkung ja auch am Anfang zu spüren. Ich glaube, insgeheim, so ganz persönlich, haben Sie da wahrscheinlich eine andere Position als Ihre Fraktion und würden eigentlich am liebsten dem Gesetzentwurf der AfD sogar zustimmen.
(Beifall Die Linke)
Das habe ich am Anfang durchaus so vernommen.
(Unruhe CDU)
Vielleicht kommen Sie auch einfach mal im Hier und Jetzt an und schauen mal, wie es denn in den anderen Bundesländern ist. Es war nämlich eine Errungenschaft, dass Rot-Rot-Grün 2015 als eine der ersten Maßnahmen dieses Gesetz eingeführt hat, weil es nämlich jetzt nur noch zwei Bundesländer sind, wo die Beschäftigten immer noch darauf warten, den Bildungsfreistellungsanspruch tatsächlich auch zu haben. Das sind Sachsen und Bayern. Ich hoffe, dass es in Sachsen auch bald soweit ist, dass es das gibt. Es stimmt mich froh, dass dort 55.000 Menschen im Rahmen eines Volksbegehrens Unterschriften zusammengetragen haben, weil sie sagen, wir wollen auch Bildungsfreistellung.
(Beifall Die Linke)
Das Problem ist nicht das, was Sie skizziert haben, sondern eigentlich, dass das Bildungsfreistellungsgesetz, so wie es jetzt ist – und das war damals trotz des gemeinsamen Vorhabens als RotRot-Grün unsere Kritik –, an vielen Stellen sogar immer noch zu einseitig auf die Frage der arbeitsweltbezogenen Bildung abstellt oder aber auch viele Menschen immer noch ausschließt, weil wir am Ende bestimmte Grenzen haben. Auszubildende haben beispielsweise nur drei Tage die Möglichkeit, die Bildungsfreistellung wahrzunehmen, eine Ungleichbehandlung zu den Beschäftigten in Thüringen. Darüber hinaus gibt es quasi auch eine Belastungsgrenze für die kleinen Unternehmen. Ich habe es bei der ersten Lesung des Gesetzes schon gesagt, Herr Henkel, als wirtschaftspolitischer Sprecher in Thüringen wissen Sie ja, wie die Unternehmensstruktur in Thüringen ist und wie viele kleine und mittelständische Unternehmen mit einer einstelligen oder zweistelligen Zahl an Beschäftigten es gibt, die dann oft gar nicht in den Genuss dieses Gesetzes kommen. Eigentlich brauchen wir genau das andere, nämlich eine Ausweitung des Anspruchs und keine Einschränkung des Anspruchs.
(Beifall Die Linke)
Das sind die Gründe, warum wir sagen: Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Dann will ich aber, Herr Henkel, noch mal sagen, denn ich kann es ehrlich gesagt nicht mehr hören, die gleiche Leier immer wieder, wenn dann das Yoga-Angebot oder das Sprachangebot genannt wird. Wir hatten es heute in einer anderen Diskussion schon an einer anderen Stelle. Wenn ich jetzt Unternehmer wäre, ich wäre froh über jeden Beschäftigten, der im Rahmen des Bildungsfreistellungsgesetzes einen Kurs belegt, wo er sich um seine eigene Gesundheit kümmert,
(Beifall Die Linke)
weil ein gesunder Arbeitnehmer dem Arbeitgeber mehr bringt als einer, der ständig krank ist. Dann setze ich mal noch die andere Sicht auf und sage, ich bin ein Unternehmen: Wir haben vor zwei Jahren sehr intensiv den Thüringen-Monitor hier im Landtag diskutiert, insbesondere mit dem Blick auf die Bedarfe der Thüringer Wirtschaft. Da sind zwei Sachen deutlich geworden: Einerseits ein hoher Bedarf an Fachkräften und andererseits bestimmte Hürden, wo Personen sagen, da wird es schwierig, weil es nämlich beispielsweise an der Sprache hapert. Und da wäre ich als Unternehmer froh über jeden Beschäftigten, der sich auf den Weg macht und sagt, ich lerne eine Sprache. Die lernt man übrigens nicht am besten, wenn man fünf Stunden irgendwo stoisch vor der Tafel sitzt und es sich an die Tafel schreiben lässt, sondern indem man sie benutzt. Und wo benutzt man sie am besten? Mit den Leuten, die die Sprache sprechen.
(Beifall Die Linke)
Da kann eine Sprachreise eben auch sehr sinnvoll sein. Aber, ich habe es ja schon gesagt, um das verstehen zu können, bräuchte man ein Bildungsverständnis, das im 21. Jahrhundert angekommen ist. Herr Henkel, Ihres ist irgendwo Ende des 19. Jahrhunderts stehen geblieben. Vielen Dank.
(Unruhe AfD, CDU)
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes
Herr Präsident, vielen Dank. Da ist ja schon wieder gute Stimmung im Raum. Ich will kurz sagen, es ist ja heute die zweite Lesung dieses Gesetzentwurfs. Und noch mal, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man sich den Gesetzentwurf von der AfD genau anguckt, es gibt manchmal Schriftstücke, die sind an sich schon von so großer Verschämtheit, dass sie sich am liebsten umbringen würden. Und der Gesetzentwurf, glaube ich, gehört dazu. Wenn ich in kurzen Sätzen mal darübergehen soll: Sie sagen, dieses Bildungsfreistellungsgesetz, das ja abgeschafft werden soll nach Ihrer Intention, ist ein viel zu großer Aufwand für die Arbeitgeber, die Lenkungswirkung sei furchtbar. Wir haben ja eben schon gehört, wie viele Kurse da quasi bildungsfern angeboten werden, die eher an Wellness usw. erinnern. Und dann schreiben Sie auch noch rein, es seien viel zu wenige, die es quasi in Anspruch nehmen. Ich will das mal kurz auseinandernehmen. Zum einen, Sie schreiben ja ernsthaft in der Begründung Ihres Gesetzes, das sei ein riesiger Arbeitsaufwand für die Arbeitgeber. Unter anderem – das muss man sich wirklich mal vorstellen – schreiben Sie, man müsse das ja als Arbeitnehmer lediglich acht Wochen vor Beginn der jeweiligen Bildungsmaßnahme dem Arbeitgeber anzeigen und er müsse sich dann darauf einstellen. Lediglich acht Wochen – ernsthaft, steht so drin. Da frage ich: Was haben Sie denn für ein Bild von der Arbeitgeberschaft in Thüringen, von den Unternehmern, deren Name semantisch ja auch daraus abgeleitet ist, dass die etwas unternehmen? Wenn ich zwei Monate vorher als Arbeitnehmer da hingehe und Sie uns suggerieren wollen, dann könnten die Arbeitgeber sich nicht mehr darauf einstellen, ist das ja mehr als lächerlich. Denn umgedreht geht es ja genauso.
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Dann haben
Sie keine Ahnung, Kollege!) Nein, ich habe tatsächlich keine Ahnung, ich habe Kenntnisse.
(Beifall Die Linke)
Und es ist ja so, umgedreht geht es doch genauso in den Betrieben. Das ist doch so, dass ein Chef auch zu seinen Arbeitnehmern geht und sagt, Herr Müller, Herr Mayer, Herr Lehmann, nächste Woche große Auftragslage, wir müssen mal quasi Überstunden machen. Natürlich sind die in der Lage, sich innerhalb von zwei Monaten darauf einzustellen – selbstverständlich. Und dieses Gesetz ist ja im Übrigen – darauf komme ich dann nachher noch – auch nicht erst seit gestern in der Welt. Dann sagen Sie – ich habe es eben auch schon wieder gehört und es war ein bisschen befremdlich –, was da alles angeboten würde. Da muss ich mal wirklich fragen: Worüber reden wir eigentlich? Wir reden von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Angestellten hier in Thüringen, die das betrifft, also die Lenkungswirkung dieses Gesetzes, von insgesamt 1.200 Leuten, die das Ganze im letzten Jahr, in 2024, in Anspruch genommen haben. Sie selbst bemängeln in diesem Gesetzentwurf, der schon allein deswegen in sich nicht stimmt, dass das so wenige sind. Von diesen 1.200 aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Thüringen – das sind nicht mal 1,5 Prozent, die das gemacht haben – haben etwa 850 tatsächlich betriebsnahe oder arbeitsnahe Maßnahmen belegt. Das ist also auch durch eine Statistik belegt worden. Dann gab es rund 250, die das eher im gesellschaftspolitischen Rahmen gemacht haben, 77 von ihnen sogar im Ehrenamt. Dann rechnen Sie mal, wie viel übrig geblieben ist. Sie wollen hier einen Popanz aufbauen unter dem Motto, hier würden also Rastazöpfe geflochten und selbst geklöppelt auf Mallorca. Das ist in Thüringen aber gar nicht die Wirklichkeit. Das ist das große Problem, was Sie versuchen, hier mit diesem Gesetz auch zu suggerieren. Und dann kommt ja noch hinzu, und das ist das, was ich ja bemerkenswert finde: Seit wann gilt dieses Gesetz eigentlich hier in Thüringen? Sie haben immer reingerufen, sagen Sie es schnell! Gut, Sie müssen nicht den Referenten-Joker ziehen. Seit 2016. Dieses Gesetz feiert also jetzt zum Jahresende das zehnjährige Bestehen. Und da reden Sie davon, wenn von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gerade mal 1.200 das in Anspruch genommen haben, es habe ein erhebliches Missbrauchspotenzial. Das ist ja besser als Netflix. Das ist ja wirklich …
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Potenzi-
al heißt ja Möglichkeit!) – Ja, aber diese Möglichkeit hat es in den letzten zehn Jahren nie gegeben. – Sie unterstellen den Unternehmern, Sie wären nicht flexibel genug. Sie unterstellen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sie würden da im Prinzip irgendwelche Wellnessreisen machen. Und das geht an der Realität völlig vorbei.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Deswegen wird sehr bald in diesem Hause, in ungefähr 20, 25 Minuten, Folgendes passieren: Dieser Gesetzentwurf, der sich schämt, dass er auf der Welt ist, hat es endlich hinter sich, die Bildungsfreistellung in Thüringen bleibt und Ihr Gesetzentwurf ist weg. Und das ist ein guter Tag für Thüringen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, die Diskussion um dieses Bildungsfreistellungsgesetz bzw. die Aufhebung dieses Bildungsfreistellungsgesetzes zeigt sehr deutlich, wie sich die CDU hier in der Brombeere aufreibt. Sie übernehmen unsere Argumente und kommen dann trotzdem nicht gegen Ihre BSW- und SPD-Koalitionäre an, um da wirklich mal einen Schlussstrich darunter zu ziehen. Denn dieses Gesetz ist überflüssig, es braucht keiner, es nutzt keiner. Lediglich 1.100 Beschäftigte nutzen das und deswegen kann das eben auch weg.
(Beifall AfD)
Herr Hey spricht von Kenntnissen, wahrscheinlich beziehen die sich noch auf die Zeit, als wir hier in Thüringen VEB-Betriebe hatten. Wir sind aber mittlerweile in der Marktwirtschaft angekommen, und da ist es durchaus üblich – ich war selbst in einem Handwerksbetrieb –, dass man um den Jahreswechsel herum seinen Jahresurlaub auch dem Arbeitgeber bekannt gegeben hat, damit der eine entsprechende Planung machen kann. Wenn es hier um eine Woche Sonderurlaub geht, dann ist das durchaus relevant und muss natürlich frühzeitig angekündigt werden. Acht Wochen vorher reichen da eben nicht aus.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Das ist kein Urlaub!) Sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne, alle reden nur vom Bürokratieabbau, wir tun es tatsächlich. Drei überflüssige Landesgesetze sollen vollständig aufgehoben werden. Wir haben dazu die Beratungen heute schon entsprechend durchgeführt. Jetzt geht es noch mal um das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz, denn bezahlter Sonderurlaub für Fotoworkshops, Sprachkurse oder linksgrüne Gehirnwäsche bringen unser Land nicht voran und schaden der Wirtschaft. Deshalb: Weg damit! So geht effektiver Bürokratieabbau, liebe CDU.
(Beifall AfD)
Mittlerweile verbringen Betriebsinhaber und Führungskräfte ein Drittel ihrer Arbeitszeit mit Dokumentation und Verwaltung statt auf der Baustelle oder in der Werkstatt. Die Unternehmer fordern deshalb zu Recht mehr Vertrauen, weniger Regulierung und eine Politik, die die Betriebe wieder arbeiten, statt verwalten lässt. Wir wissen alle, dass der Bürokratieaufwuchs vor allem auf Bundes- und EU-Ebene entsteht. Der Einflussbereich der Länder liegt lediglich bei 20 Prozent. Und aus diesem Grund sollten wir erst recht jede Chance nutzen, um den Paragrafen-Dschungel auch auf Landesebene entsprechend zu durchforsten, denn Kleinvieh macht auch Mist. Und gerade beim Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz sehen wir einen dürren Baum mit unkontrollierten Auswüchsen, und deshalb setzen wir auch hier die Säge an.
(Beifall AfD)
Zwei Kleine Anfragen zu diesem Thema sind mittlerweile von der Landesregierung dankenswerterweise beantwortet worden. Diese Zahlen, Daten und Fakten untermauern eben auch unsere Auffassung. In der Auswertung dessen ist es aber auch notwendig, dass zunächst eine Zahl korrigiert werden muss, die in der Presse zunächst kursierte, dann aber auch den parlamentarischen Raum hier einnahm. Denn die Quote der Beschäftigten in Thüringen, die diese Bildungsfreistellung nutzt, liegt nicht, wie bisher kommuniziert, bei 1,3 Prozent, sondern nur bei 0,1 Prozent. 1.100 von 926.000 Beschäftigten sind 0,1 Prozent der Arbeitnehmer in Thüringen, die dieses Gesetz tatsächlich in Anspruch nehmen. Die Öffentlichkeitsarbeit des Landes allerdings, um das Gesetz und seinen angeblichen Nutzen bekannt zu machen, hat bisher 111.000 Euro verschlungen. Das ganze Geld hat nichts gebracht. Außer Spesen nichts gewesen. Es bleibt ein Nischengesetz, das in keinem Verhältnis zu seinem Nutzen steht.
(Beifall AfD)
Nischengesetz aber auch deshalb, weil es nicht der Hauptsache dient, die die berufliche Weiterbildung weiterbringt, vielmehr wird das linke Vorfeld beschäftigt und bespaßt mit Lehrgängen, die sich mit politischen Mythen, europäischem Rechtspopulismus, mit Politik der Angst oder Demokratiefeindlichkeit im Betrieb beschäftigen. Unter dem Deckmantel der Bildungsfreistellung finden wir auch Reiseangebote, für die der Arbeitgeber dann fünf Tage Sonderurlaub gewähren muss. Da geht es beispielsweise – und da bin ich wieder bei Herrn Henkel – ins feministische Brüssel, nach Pilsen zum Bierbrauen oder Sie dürfen die Nachhaltigkeit in Ost-Kuba erleben.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Dass Sie ein Problem mit Feminismus haben, ist klar!) Unter der Rubrik „arbeitsweltbezogen“ finden wir dann Angebote wie Englischsprachkurse im Yellowstone-Nationalpark oder Yogaübungen auf einer griechischen Insel und vieles, vieles mehr. Die Landesregierung konnte mit Beantwortung der Anfrage leider nicht beziffern, welchen Anteil diese Entspannungs- und Aufmerksamkeitsangebote im Bereich der arbeitsweltbezogenen Maßnahmen tatsächlich einnehmen. Das wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Ebenso findet eine Prüfung der Inhalte nach erfolgter Anerkennung nicht statt. Meine Damen und Herren, in Anbetracht dessen und der Tatsache, dass Deutschland nicht mehr wettbewerbsfähig ist – die Bundeswirtschaftsministerin Reiche hat erst kürzlich unsere Auffassungen dazu bestätigt – und dass der Thüringer Wirtschaft in diesem Jahr 10.000 Fachkräfte fehlen, lassen Sie uns diesen ideologisch aufgeladenen Murks beenden. Holen wir die Fachkräfte aus dem feministischen Brüssel und aus Ost-Kuba zurück an die Thüringer Werkbänke. So geht vernünftige Wirtschaftspolitik und Wertschöpfung in Thüringen!
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Die Frauen an den Herd, wo sie hingehören!) Es ist für den Außenstehenden unbegreiflich, warum die CDU nach all der Kritik, die sie selbst an dem Gesetz geübt hat und weiterhin übt, an diesem Unsinn festhält. Der Abgeordnete Voigt ordnete das im Jahr 2015 noch so ein: Linke-Politik bestellt, andere sollen es bezahlen. Das ist völlig richtig. Daran hat sich auch nicht viel geändert. Nur, dass heute linke Politik bestellt und der CDU-Ministerpräsident liefert.
(Beifall AfD)
Ja, denn den Landeshaushalt möchte die CDU nur mit Zustimmung der Linken beschließen, deshalb eiern Sie auch bei diesem Gesetz, das Sie selbst nie wollten, so herum, schließlich ist es ja ein Baby der Linken. Es wurde bei der Einführung vor zehn Jahren den Leuten als Baustein zum Bildungsland Thüringen verkauft, um von der eigenen bildungspolitischen Misere abzulenken. In typisch linker Umverteilungsmanier wurden die Kosten den Unternehmern und Steuerzahlern aufgedrückt, denn während des fünftägigen Sonderurlaubs wird das Arbeitsentgelt fortgezahlt so wie beim Erholungsurlaub. Es besteht außerdem sogar die Möglichkeit, sich diese sogenannten Bildungsveranstaltungen, wie beispielsweise „Linke-Politik konkret“ bei der Bundestagsfraktion der Linken, mit bis zu 5.000 Euro bei der Thüringer Aufbaubank fördern zu lassen. Das ist linke Geldwäsche pur und das muss aufhören, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Wenn ich daran denke, dass die Linken in der ersten Lesung unserer Initiative angekündigt haben, die Möglichkeiten zur Bildungsfreistellung sogar noch zu erweitern – Herr Schaft, Sie haben das angekündigt –, dann sollten bei uns allen, die ein bisschen wirtschaftliches Verständnis haben, die Alarmglocken läuten, denn das würde die Fachkräftesituation tatsächlich massiv verschärfen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Wie
ist es mit der Wehrpflicht?) Wenn wir davon ausgehen, dass statt der 0,1 Prozent der Beschäftigten künftig beispielsweise 50 Prozent der Arbeitnehmer in Thüringen diesen Sonderurlaub in Anspruch nehmen würden, um beispielsweise das gesundheitliche Wohlbefinden auf einer griechischen Insel auch mal zu testen und mitzunehmen, dann würden uns 20 Millionen Arbeitsstunden pro Jahr verloren gehen, und das wiederum entspricht der durchschnittlichen Arbeitszeit von 10.000 Fachkräften. Und wenn Sie mir zugehört haben, dann wissen Sie auch, dass uns derzeit 10.000 Fachkräfte in Thüringen fehlen. Und daran erkennen Sie, wie schnell ein Fachkräftemangel durch politische Fehlentscheidungen erzeugt werden kann.
(Beifall AfD)
Wir sind der Meinung, dass es an der Zeit ist, die politischen Fehlentscheidungen der Vergangenheit rückabzuwickeln, weil wir Deutschland und Thüringen wieder auf Erfolgskurs bringen wollen. Deshalb lassen Sie uns das anpacken, was wirklich wichtig ist, statt weiter Wolkenkuckucksheime zu bauen. Das Gesetz kann und muss weg.
(Beifall AfD)
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, heute beraten wir in der zweiten Lesung den Gesetzentwurf der AfD, der die Streichung des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes vorsieht, ein Gesetz, das es Beschäftigten ermöglicht, sich für die berufliche Weiterbildung und für gesellschaftlich relevante Bildungstage von der Arbeit freistellen zu lassen. Der Vorschlag der AfD, dieses Gesetz abzuschaffen, wird mit vermeintlicher Bürokratie, angeblichen Belastungen für Unternehmen und der Behauptung der ideologischen Indoktrination begründet. Doch bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass dieser Entwurf weder pragmatisch noch lösungsorientiert ist. Im Gegenteil, er stellt einen Angriff auf die Chancen und Rechte der Beschäftigten dar. Bildungsfreistellung ist ein Gewinn für die Arbeitswelt. Thüringen steht im Wettbewerb um Fachkräfte. Viele Unternehmen klagen über fehlende Qualifikationen. Und wir sprechen ständig von Digitalisierung, Transformation und Fachkräftemangel. Und genau hier setzt das Bildungsfreistellungsgesetz an. Es bietet den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich weiterzubilden und neue Kompetenzen zu erwerben. Wer dieses Gesetz abschafft, sagt damit, Weiterbildung ist Privatsache, kümmert euch selbst. Ein solches Signal ist rückwärtsgewandt und gefährlich für die Zukunft unserer Arbeitswelt.
(Beifall BSW, Die Linke)
Und ich warne eindrücklich davor, von dem Titel einer entsprechenden Veranstaltung, ohne nähere Kenntnis des Programms, Rückschlüsse auf den Inhalt dieser Veranstaltung zu ziehen. Man sagt nicht umsonst: Reisen bildet. Oder es gibt auch den Phraseologismus, die beste Bildung erwirbt ein Mensch auf Reisen. Ich denke, vielleicht lohnt es sich auch, in den inhaltlichen Katalog der Veranstaltung „Plzeň – alte und neue Umbrüche zwischen Bier und Maschinenbau“ mal reinzugucken, was denn die Inhalte dieser Veranstaltung sind. Ich denke, da würde weit mehr zu finden sein, als das Probieren des Pilsner Urquells oder vielleicht Informationen zum Thema „Maschinenbau“. Also, bevor wir über solche Dinge urteilen, empfehle ich erst mal einen Blick ins Programm.
(Beifall Die Linke, SPD)
Bildungsfreistellung stärkt die Demokratie. Nicht jede Veranstaltung befasst sich ausschließlich mit Fachthemen wie Maschinenbau oder Software, viele Angebote zielen auf die Förderung von Demokratie, Toleranz und Mitbestimmung ab. Genau das ist kein Missbrauch, es ist notwendige Absicht.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Wir brauchen nicht nur gut ausgebildete Fachkräfte, sondern auch mündige Bürger, die in der Lage sind, Verantwortung zu übernehmen und Konflikte zu lösen. Wer dies infrage stellt, untergräbt die Grundlage einer funktionierenden Demokratie. Ja, und auch Reisen kann den Blick auf Demokratie schärfen, indem man sich mal anguckt, wie Menschen in anderen Ländern zusammenleben. Das könnte einigen hier in diesem Raum vielleicht doch zu neuen Erkenntnissen verhelfen.
(Beifall Die Linke, SPD)
Drittens: Die angebliche einseitige Ideologisierung ist unbegründet. Es stimmt, dass viele Angebote von Gewerkschaften organisiert werden. Aber warum? Weil Gewerkschaften seit Jahrzehnten wichtige Träger arbeitsweltbezogener Bildung sind. Niemand hindert Arbeitgeberverbände oder andere Institutionen daran, ebenfalls Angebote zu schaffen. Am Ende hat jede und jeder Beschäftigte die freie Wahl, welche Bildungsmaßnahmen für ihn oder sie sinnvoll sind. Die Behauptung, es handele sich hierbei um Indoktrination, ist nicht nur unbegründet, sondern auch eine Beleidigung für die Menschen in Thüringen, die selbstbestimmt entscheiden, welche Weiterbildung für sie wichtig ist.
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Auf Kos-
ten Dritter!) Erst mal reingucken, was Inhalte sind.
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Nein,
nein, die bezahlen das ja nicht!) Bildung und Bezahlung, das ist eine ganz andere Geschichte. Aber ich rede jetzt erst mal hier zum Thema „Bildungsfreistellung“. Bildung allein an Zahlen und an Kosten festzumachen, ist der verkehrte Weg. Das sehen wir ja an einem kaputtgesparten Bildungssystem in unserem Land.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Die AfD argumentiert, der Verwaltungsaufwand sei zu hoch. Doch die Realität ist eine andere. Weniger als 2 Prozent aller Beschäftigten nehmen tatsächlich eine Bildungsfreistellung in Anspruch. Ja, es ist schade, es sollten mehr sein. Die Belastung für Unternehmen ist somit minimal, der Nutzen für die Teilnehmenden jedoch enorm. Zudem gibt es bereits Ausnahmeregelungen für Kleinbetriebe, um diese nicht zu überlasten. Ein Blick in die Zukunft: Wir stehen vor tiefgreifenden Umbrüchen – Digitalisierung, Energiewende und demografischer Wandel. Weiterbildung ist keine Nebensache, sondern eine Überlebensfrage für Unternehmen ebenso wie für die Beschäftigten. Andere Bundesländer nutzen das Bildungsfreistellungsgesetz längst als Standortvorteil.
(Beifall SPD)
Wer es abschafft, schadet der Wettbewerbsfähigkeit Thüringens und setzt die Zukunft unseres Landes aufs Spiel. Abschließend, meine Damen und Herren: Dieser Gesetzentwurf der AfD stellt einen Rückschritt dar. Er entzieht den Beschäftigten ihre Rechte, schwächt die Wettbewerbsfähigkeit und untergräbt die demokratische Bildung. Wir brauchen keine Kürzung von Bildungsrechten, wir brauchen ihre Stärkung.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf entschieden ab. Danke schön.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hoffmeister. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Die Regierung hat sich auch nicht zu Wort gemeldet. Frau Abgeordnete Muhsal.
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes
Es ist Ausschussüberweisung an den Wirtschaftsausschuss und an den Bildungsausschuss beantragt, sodass ich in der Reihenfolge über die Ausschussüberweisung abstimmen lassen werde. Wer der Überweisung des Gesetzes zur Aufhebung des Bildungsfreistellungsgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in der Drucksache 8/1700, an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, SPD, BSW und CDU. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum abgelehnt. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zustimmt, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur? Das sind die Stimmen der Abgeordneten aus den übrigen Fraktionen. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt, sodass wir nun über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung abstimmen. Wer für den Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer lehnt den Gesetzentwurf ab? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen SPD, BSW, Linke und CDU. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe nun auf Tagesordnungspunkt 8 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/1701 ZWEITE BERATUNG Ich eröffne hiermit die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Dr. Dietrich für die Fraktion der AfD das Wort.
Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer in nah und fern soweit vorhanden, unser Wohlstand wird durch die sogenannte Klimaschutzpolitik bedroht und bereits heute massiv eingeschränkt, nicht wahr? Die Brombeere redet von Bürokratieabbau und Entlastung, aber wenn es ernst wird, wollen sie nicht einmal in den Ausschüssen darüber diskutieren. Die Präsidenten der Industrie- und Handelskammern
(Beifall AfD)
– jawohl – haben in einer Erklärung mitgeteilt, dass sie eine ernsthafte und sachorientierte Diskussion zu unseren Anträgen erwarten. Diese hat aber leider nicht stattgefunden, denn alle Fraktionen links von der AfD haben die Ausschussüberweisung abgelehnt und werden das wahrscheinlich auch diesmal wieder tun, obwohl wir es beantragen. Denn vielleicht scheuen sie Argumente und inhaltliche Auseinandersetzung wie der Teufel das sprichwörtliche Weihwasser. Das Problem der Klimaideologen fängt schon bei den Grundlagen an. Im Bundestag fragte die AfDBundestagsfraktion mehrfach nach der Ausgangstemperatur für die Berechnung des sogenannten 1,5-Grad-Ziels. Bis heute gibt es keine präzise Antwort zur Temperatur und zum genauen Startoder Referenzzeitpunkt. Das ist auch kein Wunder, denn eine solche Antwort ist schlichtweg nicht möglich, da es globale Messungen via Satellit erst seit den 70er-Jahren des letzten Jahrhunderts gibt. Die Temperaturen beruhen also auf Modellen, Schätzungen oder Proxi-Messungen, die aber nur vage Anhaltspunkte bieten.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Ther-
mometer!) Das kann keine Grundlage der drastischen Einschnitte im Leben und der Wirtschaft von Thüringen, Deutschland und Europa sein.
(Beifall AfD)
Genauso sieht es mit den vermeintlichen 1,5- oder 2-Grad-Zielen aus. In der bekannten klimatologischen Vergangenheit der letzten 10.000 Jahre gab es mehrere Perioden, die deutlich über längere Zeit wärmer waren als heute – ohne Kipppunkt usw. usf. Auch eine durchgängige gute Korrelation zwischen Temperatur und Kohlendioxid gibt es einfach nicht. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der gutachterlichen Stellungnahme von Prof. Lüdecke in der Zuschrift 6/1854 – also schon eine Weile her, nichts Neues. Ihre Klima- und Energiepolitik im Rund – außer der AfD – ähnelt eher einem Wahn.
(Beifall AfD)
Nach Karl Jaspers ist Wahn eine Fehlwahrnehmung der Realität, die auf einer subjektiven Gewissheit basiert. Diese ist nicht korrigierbar, nicht einmal durch negative Erfahrung wie Firmenschließungen oder zwingende logische Argumente. Hier einige Beispiele:
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Sie müssen sich da ja auskennen!) Die Energiekosten in Deutschland sind seit der Umsetzung der sogenannten Energiewende nur in eine Richtung gelaufen. Lassen Sie uns raten: Nach oben. So beliefen sich die Kosten für die Netzstabilität im Jahre 2013 auf 132 Millionen Euro, 2022 – wer weiß es? – waren es bereits 1,895 Milliarden Euro. Ein Anstieg um 2.345 Prozent. Die Kosten allein für das Engpassmanagement im Stromnetz beliefen sich im Jahr 2022 auf 4,2 Milliarden Euro – nur wegen des Zappelstroms. Dabei basieren über 70 Prozent der Energieversorgung in Deutschland immer noch auf fossilen Energieträgern. 70 Prozent! Die Umschichtung von wenigen Prozenten hat uns schon an den Abgrund geführt. Noch ein Wahn gefällig? Wir hatten es gestern von Wasserstoff. In Namibia sollten nicht vorhandene Wind- und Solarparks mit nicht vorhandenen Leitungen Strom an die Küste liefern. Dort sollte nicht vorhandenes Süßwasser in Wasserstoff umgewandelt werden, welches in einem nicht vorhandenen Hafen auf nicht vorhandenen Schiffen nach Deutschland transportiert und dort in ein nicht vorhandenes Leitungsnetz eingespeist wird. Finden Sie den Fehler!
(Beifall AfD)
Ähnliche Sachen hatten wir gestern gehört. Auf irgendwelche Rückfragen kam dann immer nur eine Kaskade von „das müssen wir noch machen“, „jenes noch“ und so und so. Das ist Ihre Politik, Herr Kummer. Das hat mit Realität nichts zu tun. Das ist Wunschdenken und Fantasie.
(Beifall AfD)
Industrieunternehmen verlassen Deutschland und Europa nicht wegen der Klimaverhältnisse, dass es hier so warm ist und unbewohnbar wird, sondern wegen Ihres politischen und wirtschaftlichen Verhältnisses und des politischen und wirtschaftlichen Klimas, das Sie hier den Unternehmern bereiten. Hochqualifizierte Mitarbeiter verlassen Deutschland. Im besten Deutschland, in dem wir je gelebt haben, sollen – oder nein. Entschuldigung.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Wo war jetzt die Seite?) – Ja, ja, ja, die Seite ist schon in Ordnung. – Also: In der Ukraine zerstört Russland die kritische Infrastruktur. In Deutschland erledigen das Ihre politischen Maßnahmen. Hier werden Kraftwerke gesprengt und über 30 grundlastfähige Kernkraftwerke einfach abgeschaltet. In dem besten Deutschland, in dem wir je gelebt haben, ist also die Regierung dafür verantwortlich, dass wir unsere eigene Existenzgrundlage zerstören. Ich frage Sie: Wer arbeitet hier also im Auftrag fremder Mächte? Das sollte vielleicht einmal geprüft werden. Vielen Dank.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Der steht vorne! Immer der, der fragt!)
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: So
viel blauer Dunst! Meine Güte!)
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Zuschauer und Kollegen, täglich grüßt das Murmeltier und in Thüringen heißt dieses Murmeltier offenbar AfD und Klimagesetz.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Ein altbekannter Gesetzentwurf, ein altbekannter Titel, eine altbekannte Begründung und dieselbe alte Leier. Wir haben diesen Gesetzentwurf bereits in der ersten Lesung am 11. September hier im Plenum diskutiert. Und wer sich erinnert, weiß, schon in der letzten Legislaturperiode hatte die AfD denselben Antrag eingebracht, damals wie heute ohne Substanz, ohne Neuigkeitswert und vor allem ohne fachliche Grundlage. Ich hatte bereits im letzten Plenum auf die falschen Zahlen und sachlichen Fehler in Ihrem Antrag hingewiesen und man staune, Sie haben ihn noch nicht mal korrigiert. Im Antrag steht immer noch das Windenergieflächenbedarfsgesetz verlange von Thüringen 1,4 Prozent bis 2027 und 2,0 Prozent bis 2032. Das ist schlicht falsch. Die richtigen Werte sind: 1,8 Prozent bis 2027 und 2,2 Prozent bis 2032. Und nein, Thüringen will diese Ziele nicht freiwillig übererfüllen, sondern ist durch Bundesrecht dazu verpflichtet. Wir haben als Freistaat im Bundesrat eine Initiative eingebracht, um genau das zu ändern – weg von starren Flächenzielen, hin zu Energiemengenzielen. Das wäre sinnvoll, technologieoffen und wirtschaftsnah. Aber Ihre Fraktion hat natürlich keinen eigenen Vorschlag, wie man das rechtlich oder technisch umsetzen könnte. Sie bleiben beim simplen Alles-Abschaffen. Das ist bequem, aber nicht konstruktiv. Natürlich ist das Thüringer Klimagesetz nicht perfekt. Es stammt aus dem Jahr 2018 und seitdem hat sich auf Bundesebene viel verändert. Das Bundes-Klimaschutzgesetz wurde mehrfach novelliert. Es gibt das EEG, das Windenergieflächenbedarfsgesetz und eine Vielzahl neuer Regelungen. Das Osterpaket von Robert Habeck ist da im Prinzip das grundlegende Problem, was wir haben. Das heißt aber nicht, dass wir auf Landesebene gar nichts regeln sollten – im Gegenteil. Einige Regelungen des Thüringer Gesetzes haben geholfen, dass wir im Land besser vorbereitet sind, insbesondere bei der Wärmewende. Viele Kommunen konnten durch die frühzeitige Planungspflicht im Klimagesetz bereits Konzepte entwickeln, die jetzt als Grundlage für die kommunale Wärmeplanung nach Bundesrecht dienen. Wenn wir das Gesetz einfach streichen, wie Sie es vorschlagen, begeben wir uns in einen Blindflug und eine Entwicklung, die ausschließlich vom Bund geprägt wird. Wir wollen aber nicht weggucken, sondern die Lage in Thüringen klar analysieren und Steuerungsinstrumente nutzen. Was wir brauchen, ist keine ideologische Debatte, sondern Standortpolitik. Wir müssen wissen, wie hoch der tatsächliche Energiebedarf unserer Industrie und Gewerbe ist. Wir müssen wissen, welche Netze, Speicher und Puffer wir dafür brauchen, und wir müssen wissen, wie diese Infrastruktur effizient und bezahlbar gestaltet werden kann. Wenn wir diese Hausaufgaben machen, schaffen wir Wettbewerbsvorteile für Thüringen. Wenn wir stattdessen Gesetze einfach streichen, überlassen wir die Gestaltung anderen und zahlen am Ende höhere Energiepreise für eine Infrastruktur, die an unseren Bedarfen vorbeigeht. Meine Damen und Herren, gerade die neue Bundesregierung zeigt, wie es möglich ist, neue Schwerpunkte in der Energie- und Klimapolitik zu setzen. Auch in diesem Zusammenhang sollten wir in Thüringen unser Klimagesetz aktualisieren und neu ausrichten. Die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat den Monitoringbericht zur Energiewende unter dem Titel „Energiewende. Effizient. Machen.“ vorgelegt, begleitet von einem Zehn-Punkte-Plan für wirtschafts- und wettbewerbsfreundliche Schlüsselmaßnahmen. Diese zehn Punkte möchte ich hier kurz aufzählen, da sie auch uns Orientierung bieten können: erstens ehrliche Bedarfsermittlung und Planungsrealismus; zweitens erneuerbare Energien marktund systemdienlich fördern; drittens Netze erneuerbarer Energien und dezentrale Flexibilität synchron ausbauen; viertens technologieoffen Kapazitätsmarkt schnell implementieren; fünftens Flexibilität und Digitalisierung des Stromsystems voranbringen; sechstens einheitliche und liquide Energiemärkte erhalten und ausbauen; siebtens Förderregime überprüfen, Subventionen systematisch senken; achtens Forschung zukunftsgerecht vorantreiben, Innovationen fördern; neuntens Wasserstoffhochlauf pragmatisch fördern, überkomplexe Vorgaben abbauen und zehntens Carbon Capture and Use und Carbon Capture and Storage, also CCS und CCU, als Klimaschutztechnologie etablieren. Sie sehen also, eine ehrliche, innovative Neuausrichtung der Energiewende ist möglich, wenn Leitplanken gesetzt, wirtschaftliche Realitäten akzeptiert und die Ressourcen des Landes mit Augenmaß und Weitsicht gelenkt werden. Meine Damen und Herren, wir sind uns einig, das Thüringer Klimagesetz muss überarbeitet werden. Aber es einfach aufzuheben, wäre kurzsichtig und schädlich für Land, Wirtschaft und Bürger. Wir stehen für eine Klimapolitik mit Maß und Mitte, für Innovation statt Ideologie, für Pragmatismus statt Populismus, für Verantwortung statt Verweigerung. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Vielen Dank, Herr Präsident. Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, mein Kollege Jens Dietrich ist bereits auf die Unsinnigkeit des Thüringer Klimagesetzes eingegangen. In meiner Rede zur ersten Beratung in dieser Legislatur, unserer Forderung der Aufhebung des Klimagesetzes, hatte ich bereits darauf verwiesen, dass auf den Klimawandel klug reagiert werden muss. Durch Wiederbewaldung, Artenschutz, Renaturierung, ja, auch durch Ressourcenschonung. Dem brauche ich daher nichts hinzuzufügen. Das 2018 von Rot-Rot-Grün verabschiedete Thüringer Klimagesetz ist keine kluge Reaktion, denn es forciert Flächenverbrauch, Flächenversiegelung und Bestandsgefährdung von Arten durch den Ausbau der Windindustrie und PV,
(Beifall AfD)
was zulasten der Umwelt geht, da dieser Ausbau kein Umweltschutz ist, allenfalls ein als Klimaschutz verkappter Angriff auf die Natur aus reinen Profitinteressen.
(Beifall AfD)
Daher gehört das Klimagesetz auch aus umweltpolitischer Sicht abgeschafft. Der Aufhebung des Gesetzes steht dabei nicht nur die SPD im Wege, auch nicht das BSW, wie auch, wenn Mitglieder der BSW-Fraktion dereinst als Linke und Grüne der Einführung des Gesetzes zugestimmt haben, sondern auch die CDU hat ihre Liebe für ein Gesetz entdeckt, das sie 2018 noch strikt ablehnte,
(Beifall AfD)
unter anderem wegen der Bürokratiezunahme. Für die Zuschauer und auch für Herrn Minister – es freut mich, dass Sie diesmal da sind –, der in der Debatte heute dabei ist, will ich daher noch einmal die damalige Position der CDU aufzeigen. Ich zitiere die Höhepunkte dieser Rede von Herrn Gruhner. „Deswegen will ich auch gleich zu Beginn eines klar sagen: Wir sind der festen Überzeugung, dass es dieses Gesetz überhaupt nicht braucht.“
(Beifall AfD)
Und weiter: „Wir sind der festen Überzeugung, dass das, was Sie hier vorgelegt haben, auch keinen substanziellen Effekt für das Klima haben wird.“
(Beifall AfD)
Und zum Dritten, noch mal Herr Stefan Gruhner: „Deswegen kann ich nur sagen, wir werden dieses Gesetz ablehnen. Es verschlechtert das Klima für den Klimaschutz in diesem Land, es ist ein schlechtes Gesetz, es bedeutet Verbote, Gebote und Zwang.“
(Beifall AfD)
Das mit der festen Überzeugung der CDU ist ja so eine Sache an sich. Man hat es in der Debatte um Windenergieanlagen im Wald/Staatswald gesehen. Da gibt es Richtungswechsel, die leider nicht auf dem Wählerzettel stehen, bei der Wahlurne, die die Wähler aber sicher interessieren dürften. Ihre ganz spezielle Wandlungsfähigkeit zeigt uns die CDU auch wieder hier. Dass bei der Einführung des Gesetzes etliche Beteiligte das Klimagesetz ablehnten, spielt ja leider heute keine Rolle mehr. Dennoch will ich diese aufzählen: Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Thüringen, Wohnungswirtschaft Thüringen, Verband der Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Landesverband der Thüringer Haus-, Wohnungsund Grundeigentümer, Bauernverband, Ingenieurkammer, Architektenkammer, Verband kommunaler Unternehmer, Verband der Wirtschaft Thüringens, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, Gemeinde- und Städtebund und Landkreistag.
(Beifall AfD)
Wenn Sie von der CDU schon nicht zustimmen wollen, weil diese Forderung nach Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes von der AfD kommt – eine Forderung, die wir in der letzten Legislatur schon aufgestellt haben –, dann stimmen Sie zumindest aus Respekt vor den eben Genannten zu, vor wichtigen Akteuren des Freistaats oder aus Respekt vor der jüngsten Forderung der IHK, die da sagt: Im Landtag möge es doch bitte um Sachpolitik gehen.
(Beifall AfD)
Oder Sie mäandern weiter im Brombeerbusch. Letztlich bleibt zu sagen: Bei der CDU ist ein politischer Wille zum Richtungswechsel, zum Politikwechsel einfach nicht gegeben. Es gibt heiße Ankündigungen, aber davon bleibt nur heiße Luft.
(Beifall AfD)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, am 2. Oktober hat die AfD-Fraktion eine Neufassung ihres eigenen Gesetzentwurfs eingereicht, offenbar um die eklatantesten Fehler ihres ursprünglichen Entwurfs zu korrigieren, unter anderem die falschen Zahlen zu den Flächenzielen im Windenergieausbau. Statt der von der AfD behaupteten 1,4 Prozent bis 2027 und 2 Prozent bis 2032 schreibt das Bundesgesetz klar 1,8 Prozent und 2,2 Prozent vor. Doch kaum war die Korrektur eingereicht, wurde sie am 10. Oktober wieder zurückgezogen. Das verstehe, wer will. Offenbar weiß die AfD selbst nicht, was sie eigentlich will. So sieht keine ernsthafte Gesetzgebung aus, sondern planloses Herumrudern. Inhaltlich bleibt alles beim Alten. Die AfD will das Thüringer Klimagesetz abschaffen, ohne auch nur den Hauch einer Alternative. Warum auch? Sie leugnen den menschengemachten Klimawandel und die Notwendigkeit, ihn einzudämmen. Das haben wir ja gerade wieder von Herrn Dr. Dietrich gehört. Das Thüringer Klimagesetz ist keine Ideologie, sondern Vorsorgegesetzgebung. Es verpflichtet das Land, Klimaschutz und Klimaanpassung zusammenzudenken. Es schafft Planungssicherheit und ist Grundlage für langfristige Entscheidungen in Sachen Energieversorgung, nachhaltiger Mobilität, energetischer Gebäudesanierung und Klimaresilienz. Und wer das abschafft, nimmt steigende Risiken und Schäden bewusst in Kauf.
(Beifall Die Linke)
Wir erleben die Folgen des Klimawandels längst. 2024 war weltweit das erste Jahr mit mehr als 1,5 Grad Erderwärmung. Die globalen Emissionen steigen weiter. Extremwetterkatastrophen nehmen zu. Das können Sie doch nicht einfach immer wieder ignorieren.
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Das
stimmt überhaupt nicht mit dem Extremwetter!) Klimaschutz ist keine Option, er ist Pflicht zur Erhaltung der Lebensgrundlagen nachfolgender Generationen, auch hier in Thüringen. Fazit: Der Gesetzentwurf der AfD bleibt falsch in den Fakten, chaotisch im Verfahren und gefährlich in der Wirkung. Er gefährdet Vorsorge, Verlässlichkeit und Verfassungsauftrag. Wir lehnen ihn entschieden ab, weil Thüringen nicht in eine fossile Vergangenheit zurückfallen darf, sondern in einer modernen klimafesten Zukunft ankommen muss. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Thomas. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Regierung hat sich Herr Minister Kummer zu Wort gemeldet.
Vielen Dank, Herr Präsident. Wir haben uns ja in der ersten Lesung zu dem Gesetzentwurf schon hinreichend ausgetauscht. Zu den Bemerkungen der AfD-Fraktion des heutigen Abends möchte ich nur noch mal deutlich machen: Schauen Sie sich das Land an, sehen Sie sich den Wald an!
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Der Wald sieht
katastrophal aus!) – Ja, der Wald sieht katastrophal aus. – Und woher kommt das, dass der Wald katastrophal aussieht?
(Zwischenruf Abg. Cotta: Trockenheit!)
Ja, Trockenheit. Woher kommt diese Trockenheit?
(Zwischenruf Abg. Cotta: Von den Windrä-
dern!) Von Windrädern, die da nicht im Wald stehen? Was erzählen Sie denn für einen Unsinn?
(Heiterkeit und Beifall BSW, SPD)
Woher kommen die mehreren Jahrhunderthochwasserereignisse, die wir in Deutschland inzwischen quasi alle fünf Jahre erleben können? Machen Sie doch bitte die Augen auf! Wie unverantwortlich gehen Sie mit der aktuellen Situation um!
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Wir geben Hunderte Millionen Euro in den nächsten Jahren für den Hochwasserschutz aufgrund dieser Extremereignisse aus, um die Menschen, um unsere Werte zu schützen. Und Sie sagen: Das stimmt alles nicht, ist alles Käse. Das ist unverantwortliche Politik, die Sie hier machen. Das dazu.
(Beifall BSW, SPD)
Dass das Klimagesetz den Anforderungen nicht genügt, das ist sicherlich ein Fakt. Deshalb werden wir einen Gesetzentwurf vorlegen. Messen Sie uns am Inhalt dieses Gesetzentwurfs. Ich hoffe, dass wir damit einen Beitrag für eine ordentliche Entwicklung Thüringens leisten werden. Und eins will ich Ihnen noch dazu sagen: Ich wünschte mir von der AfD, dass Sie uns mal sagen, wie Ihre Konzeption für die Energieversorgung Thüringens in Zukunft aussieht.
(Unruhe AfD)
Unabhängig von fremden Mächten, die uns Preise diktieren können: Wie soll das laufen?
(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BSW: Atom-
kraftwerke!) Wenn Sie sich mal allein die Energieerzeugung aus Kohleproduktion ansehen, die für den mitteldeutschen Raum in der Vergangenheit so explizit wichtig war. Wie lange hätten die Vorräte noch gereicht? Wie viel Landschaft wäre noch weggebaggert worden? Diese 400 Quadratkilometer, rechnen Sie es mal um: Das ist in etwa so viel wie Thüringen Wald hat, was in Mitteldeutschland für 100 Jahre Energieversorgung weggebaggert wurde. Und das war noch nicht mal die gesamte Energieversorgung, weil Öl und Gas trotzdem eingeführt wurden und die DDR auch Kernkraftwerke betrieben hat. Wenn man so weiter gewirtschaftet hätte, wäre bald das ganze Land eine Wüste gewesen. Das ist unverantwortlich. Deshalb brauchen wir eine nachhaltige Energieerzeugung. Die werden wir mit dem Energiegesetz auch auf den Weg bringen. Vielen Dank. Schönen Tag.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Wir sind in der zweiten Beratung. Es hat noch keine Ausschussberatung des Gesetzes stattgefunden. Deshalb hat Frau Abgeordnete Muhsal beantragt, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten sowie den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum zu überweisen. Wir stimmen zunächst über die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer lehnt die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten ab? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, SPD, BSW und CDU. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Als Nächstes wurde beantragt, das Gesetz an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum zu überweisen. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und der Linken. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt, sodass wir über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung abstimmen. Wer für den Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen SPD, BSW, CDU und Die Linke. Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt und rufe auf Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/1826 ZWEITE BERATUNG Ich eröffne die Aussprache und rufe für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Große-Röthig auf.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes – Erhalt von Kindergärten in Stadt und Land
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr ge ehr ter Herr Präsident, auch zur späten Stunde in die sem Hohen Haus noch mal das Thema der Kinder gärten. Seit Mitte August dieses Jahres tagt die Kin dergarten-Kommission in Thüringen. Auf In tiative i der Linken hat sich der Landtag auf den Weg ge macht, mit Expertinnen aus Wissenschaft, Gewerk schaften und auch aus der Praxis grundhaft über die zukünftige Finanzierung von Kindergärten zu bera ten – es ist ein bisschen schade, dass der Bil dungsminister nicht da ist. Das ist deshalb so drin gend notwendig, weil wir hier in Thüringen wie auch bundesweit immer weniger Kinder haben, immer weniger Kinder geboren werden und damit schon jetzt weniger Kinder in die Kindergärten gehen. Diese Entwicklung wird zukünftig auch Schulen treffen und natürlich auch den Arbeitsmarkt. Bis Mitte nächsten Jahres sollen die Ergebnisse der Kindergarten-Kommission vorliegen und konkrete Vorschläge unterbreiten, wie eine flächendeckende Versorgung mit dem Bildungsangebot Kindergarten, aber auch mit diesem Ort der Lebendigkeit überall in Thüringen gelingen kann, ohne Abbrüche zu riskieren, wie wir sie nur aus den dramatischen Jahren nach der Wende kennen. Dabei dürfen nicht allein nur wirtschaftliche Kriterien herangezogen werden, sondern wir brauchen den Erhalt sozialer Räume auf dem Land, damit junge Familien und überhaupt junge Menschen eine Perspektive haben, das heißt konkret, die Lust, im ländlichen Raum zu leben, zu wohnen, zu arbeiten, diesen mit Leben zu füllen und eine soziale Infrastruktur im Dorf aktiv zu gestalten. Der Inhalt des vorgelegten Gesetzentwurfs der AfDFraktion greift zu kurz und ist so singulär nicht geeignet, dieses sehr umfassende Problem zu lösen. Bärchenpflaster auf einem ins Wanken geratenen System nützen niemandem, sondern dienen vor allem der Beschäftigung der Öffentlichkeitsarbeit einer Fraktion. Dafür sind wir nicht zu haben.
(Beifall Die Linke)
Wir wollen Verlässlichkeit und eine Zukunft, auf die Kinder, Familien und auch Beschäftigte bauen können. Verändern, um zu erhalten. Ein bisschen Schminke reicht da nicht. Warum nicht mal darüber nachdenken, dass sowohl Kinder als auch ältere Menschen ziemlich gleiche Bedürfnisse haben? Synergien können hier mit Sicherheit geschaffen werden.
(Beifall Die Linke)
Warum nicht mal über zwei verschiedene Säulen der Finanzierung, einrichtungsbezogen und platzbezogen, oder über Filialmodelle nachdenken? Und das ist nur der Anfang der Ideen der KindergartenKommission. Wir sagen, es braucht langfristig eine Strategie. Wir brauchen Ideen und nicht nur Öffentlichkeitsarbeit.
(Beifall Die Linke)
Die Arbeit der Kommission, um eine gute Kindergartenlandschaft zukünftig zu erhalten, ist noch nicht abgeschlossen. Nach ihrem Abschluss werden wir hoffentlich einen umfassenden und konsensfähigen Vorschlag auf dem Tisch haben. Ihr Entwurf ist daher abzulehnen. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke, SPD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes – Erhalt von Kindergärten in Stadt und Land
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream, in der ersten Lesung haben wir ausführlich über den Gesetzentwurf meiner Fraktion zum Erhalt der Kindergärten im ländlichen Raum gesprochen, den Frau Große-Röthig ja jetzt als Bärchenpflaster bezeichnet hat. Ich bin ja schon froh, dass nicht Herr Bilay vorgekommen ist und ihn gleich für menschenverachtend und lebensgefährlich gehalten hat, so wie er es bei unserem Freibäderantrag gemacht hat.
(Beifall AfD)
Wir haben mit diesem Gesetzentwurf zur Änderung des Kindergartengesetzes ein ganz klares Ziel. Wir als AfD-Fraktion wollen verhindern, dass Kindergärten in Thüringen, insbesondere in kleinen Gemeinden, aus rein finanziellen Gründen geschlossen werden. Seit der ersten Debatte ist nur ein bisschen Zeit vergangen, aber draußen in den Kommunen hat sich nichts verändert. Ganz im Gegenteil, in mehreren Orten wird aktuell darüber entschieden, ob der Kindergarten bleibt oder geschlossen wird. Für viele Bürgermeister ist der örtliche Kindergarten schon jetzt der größte Posten im Haushalt und viele fragen sich, wie sie das in Zukunft noch stemmen wollen. Genau um diese Kommunen zu unterstützen, ist unser Gesetzentwurf gedacht. Er bietet eine klare, praktikable Lösung, um wohnortnahe Betreuung zu sichern, Arbeitsplätze zu erhalten und den ländlichen Raum zu stabilisieren. In der ersten Lesung haben wir von den anderen Fraktionen ja einige Einwände und Kritikpunkte gehört. Auf die möchte ich jetzt noch ein wenig eingehen. Erstens: Es wurde immer wieder gesagt, dass unsere Regelung zur maximalen Entfernung eines Kindergartens zum Wohnort von 10 Kilometern zu starr sei. Das kam insbesondere vom Vertreter des BSW und von der CDU. Dazu möchte ich sagen, diese Grenze ist kein Dogma, sondern eine Leitplanke. Sie schafft Orientierung und Planungssicherheit. Denn eines ist klar: Wenn es keine klaren Vorgaben gibt, dann bedeutet das in der Praxis, Eltern fahren in Zukunft unter Umständen 20 oder 25 Kilometer, weil der Kindergarten vor Ort geschlossen wird, und das ist weder familienfreundlich noch alltagstauglich. 10 Kilometer sind eine klare, realistische Grenze, und genau das braucht es jetzt.
(Beifall AfD)
In anderen Bereichen im Bildungssystem haben wir ähnliche Regelungen. Da stört sich niemand daran, dass sie angeblich zu starr oder nicht umsetzbar sind. Schauen Sie doch mal in § 41d Thüringer Schulgesetz. Dort wird sehr genau geregelt, wie lang der Schulweg für die einzelnen Schularten sein darf. Bei Grundschülern soll der Schulweg eine Länge von 35 Minuten nicht überschreiten, bei Regelschulen sind es 45 Minuten, bei Gymnasien 60 Minuten. Warum gibt es dort diese Regelungen? Ganz einfach, damit Leitplanken für die Schulnetzplanung geschaffen werden und sichergestellt wird, dass der Schulweg für die Schüler nicht unzumutbar lang wird. Eine ähnliche Regelung wollen wir mit unserem Gesetzentwurf nun auch für den Kindergartenbereich etablieren. Nichts anderes wollen wir. Wir fordern nur eine Maximaldistanz von 10 Kilometern anstatt einer maximalen Fahrzeit. Warum tun wir das? Ganz einfach, weil es im Kindergartenbereich nichts Vergleichbares gibt wie den Schulbus, der im Schulgesetz als Maßgabe für die Berechnung der Fahrzeiten herangezogen wird. Unsere Forderung mit der 10-Kilometer-Distanz ist am Ende nichts anderes als die Regelung, die im Schulgesetz selbstverständlich ist. Auch hier wollen wir sicherstellen, dass ein engmaschiges Netz an Kindergärten in ganz Thüringen erhalten bleibt, denn es geht um nichts weniger als die Lebensqualität von Familien, die darauf angewiesen sind, dass es in ihrem Ort oder zumindest in erreichbarer Nähe einen Kindergarten gibt.
(Beifall AfD)
Zweiter Kritikpunkt, der in der ersten Lesung unseres Gesetzentwurfs immer hervorgebracht wurde: Es wurde behauptet, unser Entwurf würde die Kommunen finanziell überfordern. Das kam insbesondere vom Vertreter der SPD. Das Gegenteil ist aber richtig. Wir sagen nicht nur, dass die Distanz zum Kindergarten nicht mehr als 10 Kilometer betragen soll, sondern auch, dass sich für die betroffenen Kommunen, die unter diese Regelung fallen, die Finanzierung künftig an den bereitgestellten und nicht an den tatsächlich belegten Plätzen orientiert. Die Kommunen bleiben nicht wie bisher auf den Kosten für die ungenutzten Kindergartenplätze sitzen. Sie werden also nicht, wie behauptet, mehr belastet, sondern hingegen sogar entlastet.
(Beifall AfD)
Die Kommunen erhalten endlich Planungssicherheit und vor allem kommen die Kommunalpolitiker aus der moralischen Zwickmühle heraus, dass sie, wenn sie sich zum Beispiel für den Erhalt eines Kindergartens im Ort entscheiden, damit gleichzeitig dringende Investitionen zum Beispiel für Spielplätze oder die Renovierung des Feuerwehrgebäudes nicht tätigen können. Also aus kommunaler Sicht ist unser Gesetzentwurf ein klarer Gewinn. Was die Finanzierungslage aus Landessicht betrifft: Wir werden in den kommenden Jahren mit einem massiven Rückgang der Kindergartenzahlen rechnen müssen. Das bedeutet, dass nach dem jetzigen Berechnungsmodell für die Finanzierung der Kindergärten im Landeshaushalt Mittel frei werden. Diese sollte man unserer Meinung nach einsetzen, um durch eine Umstellung des Finanzierungsmodells Einrichtungen zu retten, die von der Schließung betroffen sind. Ich sehe deswegen nicht, dass der Landeshaushalt durch unseren Gesetzentwurf zusätzlich belastet wird. Lediglich werden durch die sinkenden Kinderzahlen in den kommenden Jahren keine zusätzlichen Mittel frei. Mit unserem Gesetzentwurf wird zudem auch nicht jeder Kindergarten gerettet werden können. Wir würden damit aber eine ausreichende Grundstruktur sichern. Wir hoffen zudem alle, dass die Geburtenraten auch in den nächsten Jahren wieder steigen. Dann ist es wichtig, dass die Einrichtungen, die noch vorhanden sind, nicht überall wieder neu aufgebaut werden müssen. Kurz gesagt: Wir sichern jetzt die Strukturen, statt sie teuer wieder aufbauen zu müssen, wenn die Zahlen in einigen Jahren wieder steigen. Der dritte Kritikpunkt, der bei der ersten Beratung insbesondere von Herrn Hoffmeister vom BSW kam: Er meinte, die 10-Kilometer-Regel bringt keine echte Qualität und Entfernung allein ist kein Qualitätsmerkmal.
(Zwischenruf Abg. Hoffmeister, BSW: Richtig,
genauso ist es!) Da stimme ich Ihnen sogar zu. Aber Qualität setzt Strukturen voraus. Ein geschlossener Kindergarten hat auch keine Qualität. Und wer Qualität will, muss zunächst sicherstellen, dass es überhaupt noch Einrichtungen gibt. Gerade im ländlichen Raum werden Sie die Kindergärten auf der Karte mit der Lupe suchen müssen, wenn wir nicht schleunigst handeln.
(Beifall AfD)
Erst wenn der Bestand eines ausreichend engmaschigen Netzes an Einrichtungen gesichert ist, dann können wir hier gern über Qualität reden, dann können wir gern über die Gruppengrößen reden, wir können gern über die Ausstattung oder über pädagogische Konzepte reden, aber eben erst dann, wenn wir die Kindergärten auch gerettet haben. Ich möchte noch mal betonen, dass unser Gesetzentwurf ein rein pragmatischer Vorschlag ist. Er basiert auf realen Problemen, die viele Kommunen gerade jetzt haben. Er ist umsetzbar, finanziell darstellbar und bietet eine klare Perspektive für unsere Kindergärten. Wir können die Zeit auch nicht einfach weiter verstreichen lassen. Da nützt auch der Verweis auf die gebildete Kindergarten-Kommission recht wenig. Das Ergebnis dieser Kommission wird wahrscheinlich frühestens im Frühjahr erwartet. Dann ist aber der Doppelhaushalt für 2026/2027 schon beschlossen. Damit fehlen im Haushalt jetzt bereits absehbar schon die Mittel, um Kindergartenschließungen noch zu verhindern, unabhängig davon, welches Ergebnis die Kommission überhaupt bringt. Zudem muss der Vorschlag der Kommission erst noch durch den Gesetzgebungsprozess durchgehen, denn die Kommission macht Vorschläge, kein Gesetz. Bis dieser Gesetzgebungsprozess abgeschlossen ist, reden wir wahrscheinlich vom Herbst nächsten Jahres. Diese Zeit haben wir nicht und vor allem haben viele Kommunen und auch die Kindergartenträger diese Zeit nicht. Deswegen braucht es jetzt eine Entscheidung, auch wenn sie vielleicht nur für die Übergangszeit gedacht ist. Wir stehen vor der Entscheidung: Wollen wir einen flächendeckenden Erhalt der Kindergärten sichern oder nehmen wir in Kauf, dass immer mehr Einrichtungen schließen? Wir sollten uns einig sein, dass kein Kind 25 Kilometer oder mehr fahren sollte, um in den Kindergarten zu kommen. Wir sollten uns einig sein, dass der ländliche Raum nicht weiter ausbluten darf. Wir sollten uns auch einig sein, dass die Familienfreundlichkeit in Thüringen nicht nur auf dem Papier stehen darf. Mit unserem Gesetzentwurf setzen wir ein klares Signal: Thüringen bleibt familienfreundlich, Thüringen bleibt lebenswert, gerade auch in der Fläche. Ich bitte deswegen um Zustimmung zu unserem Kindergartengesetz. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes – Erhalt von Kindergärten in Stadt und Land
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Jankowski, wo fange ich an? Ihr Gesetzentwurf sei pragmatisch, sofort umsetzbar, gut tauglich. Es ist seit der letzten Debatte nun weiß Gott keine Änderung an Ihrem Gesetzentwurf hinzugekommen. Das ist schade.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Schade,
dass er nicht an den Ausschuss überwiesen wurde, damit wir darüber diskutieren können!)
(Beifall AfD)
Die Meinung haben Sie exklusiv, aber wir haben ihn deswegen nicht an den Ausschuss überwiesen, weil es sich nicht lohnen würde. Ich will Ihnen auch kurz sagen, warum. Allein das Abstellen darauf, was Sie hier eben noch mal vorgestellt haben. Ich verstehe den Grundsatz, den Ansatz, dass Sie sagen, wir müssen etwas gegen die drohende Schließungswelle der Kindergärten tun. Das ergibt sich aus einer Zahl: Wir hatten 2016, also vor gut zehn Jahren, noch round about 18.500 Geburten hier in Thüringen. Im letzten Jahr waren es nicht mal mehr 12.000. Das ist ein Rückgang von mehr als einem Drittel. Und klar, das kommt in der allerersten Einrichtung, die insoweit vom Land für die Betreuung unserer Kleinsten bereitgestellt wird, bei den Kindergärten, natürlich jetzt mit voller Wucht an. Dann sagen Sie: Dann machen wir das so, wir legen quasi ein Raster über Thüringen und alles, was von den Eltern aus betrachtet nicht weiter als 10 Kilometer entfernt ist, muss auch wegen der Erreichbarkeit in dieser Form unterstützt und gestützt werden. Vorhin ist mir vorgeworfen worden, ich hätte ja gar keine Ahnung, aber da muss ich sagen, die Kenntnis des Orts wäre auch ganz gut. Ich mache mal ein ganz aktuelles Beispiel, das neulich auch noch mal in den Medien gezeigt worden ist: Gehlberg. Der dortige Kindergarten ist von der Schließung bedroht. Die nächste wirklich erreichbare Einrichtung in dieser Region ist Schmiedefeld – Entfernung 15 Kilometer. Es gibt rundherum keine, die eher erreichbar wäre. Wenn Sie auf die Karte gucken, werden Sie mir recht geben. Das ist nur ein Beispiel. Wenn Sie so ein Raster über Thüringen legen, haben Sie ein großes Problem, schon allein deswegen, weil Sie in Ihrem Gesetzentwurf dann auch sagen: Nur die, die in der Erreichbarkeit dieser 10Kilometer-Radien liegen, die Sie quasi mit dem Zirkel um die jeweiligen Wohnorte der Eltern ziehen, nur die sollen auch – das ist in § 21 des Gesetzentwurfs inkludiert – diese weitere Förderung kriegen. Und alle weiteren? Was machen die Eltern in Gehlberg, wenn der Schmiedefelder Kindergarten dann durch das Raster Ihres Gesetzentwurfs durchfallen würde? Das ist nur ein Beispiel. Sie können den Norden, Osten, Süden Thüringens nehmen, da gibt es sehr viele Beispiele, die auch betroffen wären. Also das greift nicht. Dann sagen Sie – zweite Variante –, auch wenn Sie es eben versucht haben, ein bisschen abzumildern, das fand ich überraschend: Wenn wir erst mal das Große und Ganze geschafft hätten, dann können wir uns über Quadratmeterzahlen usw. unterhalten. Nein, das machen Sie in Ihrem Gesetzentwurf sehr explizit und sehr vordergründig. Sie sagen, es ist eigentlich ganz einfach: Gebt den Kindern mehr Platz und wenn die Quadratmeterzahlen in der Form zum Beispiel durch eine Verdoppelung in bestimmten Altersgruppen dann insoweit auch existent wären, dann könnte man schon allein darüber die Einrichtungen retten. Auch das zeugt von nicht sehr viel Kenntnis, weil kleine Träger, freie Träger, kleine Kommunen sagen: Nein, wenn bei mir – ich habe es ja eben gesagt – 30 Prozent weniger Kinder ankommen, nützt es nichts, wenn die mehr Platz zum Spielen haben und das im Gesetz auch so definiert wurde, weil dann nach wie vor dieselben Kosten anzusetzen sind für das Heizen, für das Warmwasser, für den Hausmeister, für die Versorgung usw. Sie können dann zum Schluss nur an einer Schraube drehen. Das ist die über die Gebühren, und das werden Sie ja nicht ernsthaft wollen. Aber dieser Gesetzentwurf, auch wenn er von Ihnen jetzt so offensiv verkauft wurde, er würde alle Probleme im Handumdrehen lösen können, schafft in Wirklichkeit nur neue. Allein die beiden Probleme, die ich Ihnen aufgezeigt habe. Ein Gesetzentwurf, der Probleme nicht behebt, sondern eher neue Fragen aufwirft, gehört weder in den Ausschuss noch in der Form so zur Abstimmung. Der gehört einfach besser gemacht. Nach der letzten Debatte hatte ich ein bisschen gehofft, dass diese ganzen Argumente, die da auch von anderen, nicht nur von meiner Seite oder vonseiten der SPD mit vorgebracht wurden, dazu geführt hätten, dass Sie vielleicht noch mal darüber gehen und bei dem einen oder anderen, insbesondere bei diesem, ehrlich gesagt, irrwitzigen 10-Kilometer-Radius, vielleicht noch mal in irgendeiner Form eine Änderung vorlegen. Das ist nicht passiert. Und dann kann ich Ihnen sagen, was jetzt passieren wird im Haus: Natürlich werden wir diesen Gesetzentwurf dann ablehnen. Die Frage, die allerdings berechtigterweise von Frau Große-Röthig, meiner Kollegin der Linksfraktion, hier aufgebracht wurde, war: Gibt es denn noch Änderungen in dieser Form, die spürbar in der Frage der drohenden Schließungswelle auch wirksam werden? Und da kann ich jetzt mal sagen und plaudere mal aus den Interna der Brombeere: Ja, die gibt es. Wir sind im Moment in sehr guten Gesprächen und wir werden an der einen oder anderen Stelle auch wirksam nachhelfen müssen, damit das, was uns alle beschäftigt – und das will ich Ihnen ja gern zugestehen, dass das ja auch eine Intention Ihres Gesetzentwurfs war –, geheilt werden kann, was wir im Moment auf uns zurollen sehen, nämlich diese drohende Schließungswelle. Wir gucken mal, wie diese Gespräche ausgehen, werden uns natürlich da zeitnah, wahrscheinlich noch in der Haushaltsaufstellung und dem Gesetzgebungsverfahren, dann auch zurückmelden. Und dann können wir, glaube ich, über einen Entwurf sprechen, der das beinhaltet, was Sie versucht haben, hier auch mit aufzugreifen, was uns alle hier im Rund vereint, nämlich den Kleinen mit den Bediensteten und natürlich auch mit den Erzieherinnen und Erziehern, die da einen tollen Job machen, zum Schluss auch eine Perspektive zu geben, auch in den kleineren Einrichtungen. Ich danke Ihnen.
(Beifall BSW, SPD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes – Erhalt von Kindergärten in Stadt und Land
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Heute beraten wir in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes und gestatten Sie mir als Lehrer einen kleinen Exkurs in die Thüringer Schulordnung zum Thema „Leistungsbewertung“. Dort ist der Leistungsanspruch an eine Note konkret festgeschrieben. Und so heißt es dort: „[D]ie Note [5] ‚mangelhaft‘ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können […]; die Note [6] ‚ungenügend‘ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, müsste ich als Lehrer Ihren Gesetzentwurf im Hinblick auf den Mehrwert für Thüringer Kinder und Eltern bewerten, würden Sie von mir eine 5- bekommen. Ich will Ihnen auch erklären, warum. Auf den ersten Blick mag der Vorschlag, Kindergärten in einer Entfernung von maximal 10 Kilometern – Herr Jankowski hat ja vorhin darauf hingewiesen – sinnvoll erscheinen. Doch was bedeutet diese Regelung in der Praxis? Entfernung, und das hatte ich auch beim letzten Mal schon gesagt, ist kein Qualitätsmerkmal und eine derartig starre Vorgabe sagt nichts darüber aus – ich verweise da auch auf Herrn Hey –, ob es vor Ort ausreichend qualifiziertes Personal gibt, ob die pädagogische Qualität gewährleistet ist oder ob die Kommune in der Lage ist, die Einrichtung langfristig zu finanzieren. Was passiert, wenn in ländlichen Regionen die Infrastruktur und das Personal fehlen? Diese Regelung könnte dazu führen, dass Familien in weniger dicht besiedelten Gebieten eher in Unsicherheit geraten – siehe Gehlberg –, da nicht klar ist, wie diese Vorgabe überhaupt praktikabel umzusetzen ist. Denn Entfernung allein ist kein Kriterium für die Qualität der Betreuung. Höhere Flächenanforderungen sind kontraproduktiv. In § 15 soll die Mindestfläche pro Kind verdoppelt werden. Sicherlich sind kindgerechte Räume und eine angemessene Raumgestaltung von großer Bedeutung. Doch eine Verdoppelung der Fläche ohne eine entsprechende Finanzierung – auch darauf hat Herr Hey hingewiesen – bringt keine Verbesserung, sondern führt zu einem massiven Problem für viele kleinere Einrichtungen. Insbesondere in ländlichen Regionen oder in Bestandsgebäuden wird es kaum möglich sein, kurzfristig zusätzliche Räume bereitzustellen. Die Konsequenz: nicht die Verbesserung der Qualität, sondern das Schließen von Einrichtungen, die ohnehin schon am Rand ihrer Kapazitäten arbeiten. Dies ist genau das Gegenteil dessen, was dieses Gesetz eigentlich bezwecken sollte. Drittens: Die Finanzierung ist unzureichend. In § 21 Abs. 7 möchte die AfD die Finanzierung der Kitas an die Zahl der bereitgestellten Plätze koppeln. Auf den ersten Blick könnte das wie eine Lösung erscheinen, jedoch verschärft es die Probleme nur weiter. Angesichts der angespannten Haushaltslage ist es unrealistisch, eine dauerhafte Grundfinanzierung für nicht belegte Plätze bereitzustellen. Das führt schlussendlich dazu, dass Träger entscheiden müssen, ob eine Einrichtung finanziell tragbar ist oder nicht, und nicht das Wohl der Eltern und Kinder steht im Vordergrund. Was wir brauchen, ist die bedarfsgerechte Sicherung wohnortnaher qualitativ hochwertiger Kitas, einen Kita-Netzplan für Thüringen statt starrer Vorgaben. Was wir wirklich brauchen, ist kein starres Regelwerk, sondern ein flexibler und regional differenzierter Kita-Netzplan für Thüringen. Ein solcher Plan muss gewährleisten, dass jede Region, sei es Stadt oder Land, Zugang zu wohnortnahen und qualitativ hochwertigen Einrichtungen hat. Hierbei sollten folgende Grundsätze berücksichtigt werden: Wohnortnähe: Der Weg zur Kita muss für Eltern zumutbar sein. Gerade im ländlichen Raum müssen wir auch über geeignete Transportmöglichkeiten nachdenken oder das Modell von Tagesmüttern und Tagesvätern stärker fördern. Qualitätsstandards: Es geht nicht darum, Quadratmeterzahlen zu messen, sondern die bestehenden hohen Qualitätsstandards aufrechtzuerhalten. Regionale Flexibilität: Ein kleiner Kindergarten in einem Dorf benötigt andere Lösungen als eine Einrichtung in einer Großstadt. Einheitliche Flächenvorgaben sind praxisfern und ungerecht. Verbindliche Kooperation: Land, Kommunen und Träger müssen eng zusammenarbeiten, um den tatsächlichen Bedarf zu erfassen und Standorte langfristig zu sichern. Fazit: Der Gesetzentwurf der AfD löst keine der realen Herausforderungen im Bereich der frühkindlichen Bildung – im Gegenteil. Er verschärft die Unsicherheit für die Träger, stellt die Kommunen vor nicht umsetzbare Anforderungen und bietet den Familien nur eine trügerische Sicherheit. Was wir brauchen, ist ein Kita-Netzplan, der Qualität, Verlässlichkeit und Gerechtigkeit für alle Regionen Thüringens gewährleistet, egal ob in Jena, Nordhausen oder in einem kleinen Dorf im Eichsfeld. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Anstatt Symbolpolitik zu betreiben, brauchen wir Lösungen, die den tatsächlichen Bedürfnissen von Kindern, Eltern und den Fachkräften gerecht werden. Und ja, wir lehnen den Gesetzentwurf auch in der zweiten Lesung ab, nicht weil er von der AfD kommt, sondern weil er handwerklich schlecht gemacht ist
(Beifall BSW)
und – da bin ich wieder bei der Leistungsbewertung vom Anfang meiner Rede – den Anforderungen an eine Problemlösung im Sinne unserer Thüringer Kinder und Eltern nicht gerecht wird. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes – Erhalt von Kindergärten in Stadt und Land
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hoffmeister. Mir liegen aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Wortmeldungen vor. Auch die Landesregierung hat sich nicht zu Wort gemeldet, sodass wir in die Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung eintreten können. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich abgelehnt und ich schließe den Tagesordnungspunkt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 39 auf. Wir hatten uns darauf verständigt, den in der heutigen Sitzung auf jeden Fall aufzurufen. Ich möchte den Hinweis zu dem hier zur Abstimmung stehenden Einspruch geben. Gestatten Sie mir bitte folgende Vorbemerkung: Mit Schreiben vom 25. September 2025 hat Abgeordneter Schlösser gemäß § 37 Abs. 7 Satz 1 der Geschäftsordnung Einspruch gegen den Ordnungsruf eingelegt, den er in der 23. Plenarsitzung am 11. September 2025 erhalten hat. Das Einspruchsschreiben liegt den Mitgliedern des Landtags als Vorlage 8/977 vor. Der Landtag hat nunmehr gemäß § 37 Abs. 7 Satz 3 der Geschäftsordnung über den Einspruch zu entscheiden, nachdem der Ältestenrat in seiner 19. Sitzung am 21. Oktober 2025 dazu beraten hat. Die Entscheidung des Landtags erfolgt ohne Aussprache, weshalb wir unmittelbar zur Abstimmung über den Einspruch kommen und jetzt über den Einspruch abstimmen. Wer dem Einspruch stattgibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer gibt dem Einspruch nicht statt? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, BSW, SPD und Die Linke. Damit ist der Einspruch abgewiesen und ich schließe den Tagesordnungspunkt. Ich rufe als Nächstes Tagesordnungspunkt 10 auf Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/1838 - korrigierte Fassung dazu: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen voranbringen Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/1924 ZWEITE BERATUNG Ich übergebe die Sitzungsleitung an Vizepräsidentin Güngör.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer auf den Tribünen und am Livestream, wir beraten heute in zweiter Beratung den Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sowie den Entschließungsantrag „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen voranbringen“. Menschen mit Behinderungen sehen sich auch in Thüringen nach wie vor mit erheblichen Herausforderungen in ihrem Alltag konfrontiert. Das ist unbestritten. Dennoch bleibt festzuhalten: Die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sind in unserem Land entgegen der Darstellung der Fraktion Die Linke nicht in dem Maße eingeschränkt, wie es hier behauptet wird. Gerade in Thüringen verfügen wir mit dem Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, kurz ThürGIG, über ein solides rechtliches Fundament. Zudem sind sowohl das Gesundheitsministerium, Vereine und Verbände, als auch die Steuerungsgruppen und Arbeitsgruppen des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen personell wie finanziell gut ausgestattet. Diese Strukturen entwickeln sich seit Jahren kontinuierlich weiter. Dass Sie diese positive Entwicklung in Ihrem Antrag völlig außer Acht lassen, ist nicht nachvollziehbar.
(Beifall AfD)
Von einer angeblichen Kluft zwischen Teilhabe und Selbstbestimmung kann daher keine Rede sein. Die größten Herausforderungen, die wir aktuell erleben, resultieren nicht aus mangelnder Gesetzgebung oder fehlender Sensibilität, sondern vielmehr aus den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der letzten Jahre. Die Kostenexplosion, die anhaltende Inflation und damit verbunden steigende Nebenkosten, Transportkosten und weitere Preissteigerungen treffen auch die Einrichtungen und Dienste im Bereich der Teilhabe besonders hart. Diese tatsächlichen Ursachen für bestehende Probleme benennen Sie in Ihrem Antrag nicht. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie wollen mit Ihrem Gesetzentwurf erreichen, dass die Regelungen des Gesetzes im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention als höherrangiges Recht auszulegen sind. Dabei machen Sie sich nicht einmal die Mühe, die Risiken und Herausforderungen, die sich aus einer solchen Forderung für den Freistaat Thüringen ergeben, auch nur zu erwähnen, wie zum Beispiel die erheblichen finanziellen Belastungen, die sich aus der Umsetzung von Inklusion und Gleichstellung ergeben können. Wenn Inklusion und Gleichstellung als höherrangiges Recht aufgefasst werden, könnte dies zu einer Kollision mit anderen politischen Zielen führen, wie zum Beispiel mit der Wirtschaftsförderung, der Haushaltskonsolidierung, wenn Ressourcen und Prioritäten umgelenkt werden müssen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, solange Sie Begriffe wie „Benachteiligung“ durch „Diskriminierung“ ersetzen wollen und damit eine systematische Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft unterstellen, werden Sie keine Unterstützung für Ihren Gesetzentwurf bekommen.
(Beifall AfD)
Auch Ihr Verständnis von Mehrfachdiskriminierung bleibt vage und beispielhaft auf migrantische Frauen mit Behinderung reduziert. Das ist zu kurz gegriffen und trägt nicht zu einer sachgerechten Aufklärung bei. Wir als AfD-Fraktion unterstützen selbstverständlich die Fortführung bewährter Programme und den Erhalt funktionierender Strukturen, aber gerade in der derzeit angespannten wirtschaftlichen Lage ist es unsere Pflicht, verantwortungsvoll und zielgerichtet mit Steuermitteln umzugehen,
(Beifall AfD)
anstatt neue bürokratische Ebenen zu schaffen oder unklare Begriffe einzuführen. Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf ab und wir lehnen Ihren Entschließungsantrag ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream, liebe einsame Zuschauerin hier oben! Ich habe mir erlaubt, die nachfolgende Rede in einer Sprache zu formulieren – es gibt keine Definition dafür –, ich sage jetzt einfach, barrierearm. Ich habe versucht, sie ein bisschen einfacher zu formulieren, sodass ich hoffe, dass alle verstehen, worum es geht. Wir sprechen heute über ein Thema, das uns alle angeht. Es geht darum, ob Thüringen ein Land ist, in dem wirklich alle Menschen dazugehören, egal ob sie eine Behinderung haben oder nicht. Es geht um Teilhabe, um Würde und um das Recht, überall mitmachen zu können, in der Schule, am Arbeitsplatz, im Rathaus und vor allem in der Politik. Die Fraktion Die Linke hat einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt. Der soll das Thüringer Inklusionsgesetz verändern und verbessern. Das Ziel ist klar, Thüringen soll die Regeln der UN-Behindertenrechtskonvention besser umsetzen, das ist richtig und das ist auch längst überfällig. In dem Entwurf stehen viele gute Ideen, zum Beispiel dass Diskriminierung klarer benannt wird, dass öffentliche Gebäude und Veranstaltungen barrierefrei sein müssen, dass Menschen mit Behinderungen stärker in politische Entscheidungen einbezogen werden, dass jede Kommune eine Beauftragte oder einen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen bekommt. All das ist gut gemeint und vieles davon ist auch richtig. Gute Ideen reichen aber nicht, wenn sie in der Praxis nicht funktionieren. Darum müssen wir über die Umsetzung sprechen. Wenn eine Stadt oder eine Gemeinde verpflichtet wird, eine neue Stelle zu schaffen, dann muss auch klar sein, wer das bezahlt. Im Gesetzentwurf steht, das Land übernehme die Kosten, aber nirgendwo steht, wie lange oder in welcher Höhe. Das ist ein Problem. Denn viele Kommunen haben heute schon Mühe, ihre Pflichtaufgaben zu bezahlen. Ein neues Gesetz darf sie nicht zusätzlich belasten. Inklusion braucht Herz, aber sie braucht auch Handwerkszeug und vor allem braucht sie Geld. Ohne eine klare Finanzierung wird ein gutes Ziel schnell zu einer leeren Versprechung. Ein weiterer Punkt: Das Gesetz will ein sogenanntes Normprüfungsverfahren einführen. Das heißt, jedes neue Gesetz soll darauf geprüft werden, ob Menschen mit Behinderungen benachteiligt werden. Das klingt vernünftig, aber wenn man das zu kompliziert macht, dann entsteht viel Papier und wenig Fortschritt. Wir müssen also aufpassen, dass wir nicht mehr Formulare schaffen, sondern mehr Rampen, mehr Aufzüge, mehr barrierefreie Webseiten und auch mehr Arbeitsplätze. Was wir brauchen, ist ein Gesetz mit gesundem Menschenverstand, verbindlich dort, wo es wirklich etwas verbessert, und flexibel dort, wo beispielsweise kleine Gemeinden sonst überfordert wären. Ich will betonen, wir lehnen diesen Gesetzentwurf nicht ab, weil wir Inklusion ablehnen. Im Gegenteil, wir stehen fest hinter dem Ziel, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt leben, gleichberechtigt lernen und gleichberechtigt arbeiten können. Aber wir wollen ein Gesetz, das wirklich funktioniert und das nicht nur gut klingt. Darum sagen wir Ja zu mehr Barrierefreiheit, Ja zu echter Teilhabe, aber Nein zu Symbolpolitik, die Erwartungen weckt, ohne die Umsetzung zu sichern. Die CDU, die SPD und wir als BSW werden deshalb gemeinsam einen eigenen Gesetzentwurf erarbeiten, einen Entwurf, der die gleichen Ziele verfolgt, aber mit klarer Finanzierung, weniger Bürokratie und mit echtem Bezug zur Lebensrealität der Menschen in Thüringen. Dann kann aus guten Gedanken ein gutes Gesetz werden. Denn Inklusion ist kein Papier, Inklusion ist auch eine Haltung. Eine Haltung, die Türen öffnet, statt neue Hürden zu schaffen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Sehr geehrte Damen und Herren, leider haben wir wenig Publikum, das beobachten kann, wie wichtig Ihnen das Thema tatsächlich ist. Würden wir jetzt hier oben mehr Menschen haben, würden sie sehen, dass mehr als die Hälfte der Koalition zu diesem Thema fehlt und sofort vor dem Tagesordnungspunkt verschwunden ist. Das sieht man auch an dem mäßigen Applaus, den Sie bekommen haben. Aber nun denn, jeder möge selbst interpretieren, wie er gern möchte. Herr Quasebarth, Ihre rhetorischen Darstellungen kenne ich auch aus dem Ausschuss, in dem Sie bei jedem Thema immer wieder beteuern, wie wichtig es Ihnen sei. Das mag in einer Lesung oder in einer Show gut funktionieren und vielleicht auch ausreichend sein, möglicherweise auch in einer Rede auf einer Demonstration. Aber hier sind Sie Landtagsabgeordneter und hier kann man Ihre Arbeit messen, indem Sie Anträge und Gesetze vorlegen oder wie Sie abstimmen. Da, kann man leider nur sagen, fallen Sie durch. Das, was Sie hier machen, ist, Bekenntnisse zu formulieren, aber das ist etwas, was das Leben der Menschen da draußen nicht verändern wird. Ein weiteres Mal kann ich nur zur Kenntnis nehmen, dass all die Versprechungen, die Sie zwar sehr gern beteuern, nicht ein einziges Mal in diesem konkreten Thema in konkretes politisches Handeln umgesetzt worden sind. Das ist enttäuschend für mich als Ihre politische Gegnerin, aber auch für die Menschen da draußen, die genau das brauchen. Es ist interessant, dass Sie das Normprüfungsverfahren ansprechen und ähnlich falsch interpretieren, wie das auch die AfD tut, und mir etwas von bürokratischem Aufwand erzählen. An dieser Stelle würde ich gern sagen, dass es sehr wohl möglich ist, eine Rede in Einfacher oder Leichter Sprache oder barrierefreier Sprache zu formulieren, wie Sie das getan haben, und trotzdem auch Inhalte zu vermitteln.
(Beifall Die Linke)
Ein Inhalt wäre zum Beispiel, zu erklären, was das Normprüfungsverfahren denn tatsächlich will. Ich will versuchen, das einfach darzustellen. Wir haben in diesem Land unterschiedliche Gesetze, die uns verpflichten, diese Welt zu verändern. Diese Gesetze haben einen ideologischen Rahmen. Wir erklären also darin, was wir tatsächlich verändern wollen. Das machen wir in der Baugesetzgebung, das machen wir beim Schulgesetz. Überall dort beschreiben wir, wie wir das Leben der Menschen konkret verbessern wollen. Ein Normprüfungsverfahren würde sicherstellen, dass diese Gesetze nicht gegeneinandersprechen. Es würde sicherstellen, dass das Inklusionsgesetz alle anderen Lebensbereiche der Menschen mitdenkt, wie zum Beispiel den Baubereich, wie zum Beispiel den Bildungsbereich. Ich will das gern sagen, weil hier immer erzählt wird, die AfD macht das auch, es ist alles gar nicht so schlimm und das sind kleine Herausforderungen. Nein, das ist es nicht. Das ist nichts zufällig Entstandenes. Jedes Haus, jede Straße wird von jemandem geplant. Dafür gibt es Geld, sogar Subventionen vom Staat. Und immer dann, wenn ich eine Straße nicht barrierefrei baue, ein Haus nicht barrierefrei baue, dann ist das eine Entscheidung. Und wir als Politikerinnen und Politiker können einen Einfluss darauf ausüben, ob diese Entscheidungen so richtig sind oder nicht. Natürlich müssen wir die Menschen dabei unterstützen, diese Straßen barrierefrei zu bauen oder die Häuser oder unser Bildungssystem so umzukrempeln. Aber dafür braucht es – und da komme ich zum Anfang meiner Rede – auch Anträge, Gesetze, die genau das unterstützen. Es ist mir vollkommen klar, dass Ihre Koalition niemals alles gut finden wird, was wir in Anträge stricken. Das ist Demokratie und das ist vollkommen in Ordnung so. Ich habe in meiner letzten Rede in der letzten Plenarsitzung aber sehr deutlich dargestellt, warum wir diesen Gesetzentwurf eingebracht haben. Das Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen hat eine Evaluation erfahren, begleitet von Expertinnen und Experten, die sehr genau dargelegt haben, was sie gern geändert haben möchten – Stichwort „Landesbeirat für Menschen und Behinderungen“. Das ist zum Beispiel ein Thema, das uns aktuell auch sehr beschäftigt, weil wir einen neuen Beauftragten wählen wollen. Wir haben den Gesetzentwurf eingereicht, weil wir diese Evaluation ernst genommen haben. Sie sagen, Sie haben das auch getan. Sie sagen auch schon seit vielen Monaten, dass Sie einen entsprechenden Antrag einreichen werden. Der ist nicht gekommen. Jetzt können Sie über unseren Antrag diskutieren. Ich habe gesagt: Ich bin bereit dazu, zu hören, was Sie konkret verändern wollen. Sie haben gesagt: Die Bereiche, die wir aus der Evaluation herausgegriffen haben, finden Sie total gut so, die könnte man übernehmen. Das Normprüfverfahren finden Sie zum Beispiel falsch. Auch, dass wir uns an der Behindertenrechtskonvention orientieren – die im Übrigen die Bibel der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen ist –, finden Sie falsch oder zumindest zweifeln Sie an, ob es diese Korrektur der Begrifflichkeiten tatsächlich braucht; ich erinnere da an die Rede aus der letzten Plenarsitzung. Dieses Angebot, gemeinsam in eine Anhörung zu gehen, gemeinsam diesen Gesetzentwurf zu qualifizieren, möglicherweise sogar einen gemeinsamen einzureichen, damit schnellstmöglich gehandelt wird, haben Sie ausgeschlagen. Und im Übrigen haben Sie das getan, ohne ein einziges Argument zu nennen.
(Beifall Die Linke)
Das Gute an Einfacher Sprache ist, dass sie jeder Mann und jede Frau versteht, und zwar, dass Sie genau kein einziges Argument genannt haben. Und das ist enttäuschend. Ich nehme das auch heute zur Kenntnis, dass Sie diesen Vorschlag wieder ablehnen werden. Aber das nehme nun nicht nur ich zur Kenntnis, sondern auch alle anderen sonst. Ich hoffe – nicht für mich persönlich, sondern für die Menschen mit Behinderungen in diesem Land, 8 Millionen Menschen in Deutschland, runtergerechnet auf Thüringen ungefähr 9 Prozent der Gesamtgesellschaft –, dass Sie sich ernsthaft bemühen, einen ordentlichen Antrag vorzulegen. Denn es sind nicht nur die Menschen mit Behinderungen betroffen, sondern auch ihre Familien, ihre Freundinnen, ihre Mitarbeitenden. Und das lasse ich mir auch gern vorwerfen, dass ich da eine Idealistin sei und die Wirtschaft nicht immer mitdenken würde: Aber wer klug ist, der hat doch ein Interesse daran, dass 8 Millionen Menschen in diesem Land an dieser Gesellschaft teilnehmen. Das täte sogar der Wirtschaft gut.
(Beifall Die Linke)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich melde mich an dieser Stelle noch mal zu Wort, weil ich es für notwendig erachte. Zunächst einmal ist wichtig zu wissen, dass wir heute zum zweiten Mal über den Gesetzentwurf beraten. Bei der ersten Beratung habe ich ausführlich für die Koalition begründet, warum wir diesen Antrag ablehnen. Kollege Quasebarth hat das eben auch noch einmal getan. Die Linke hat wieder gesagt, wir würden sie nicht ernst nehmen, wir würden den Gesetzentwurf an dieser Stelle ablehnen und hätten keine eigenen Ideen. Ich wiederhole noch mal, was ich schon mal gesagt habe: Wir haben im Ausschuss über den Evaluationsbericht geredet und dort hat die Ministerin gesagt, dass die Landesregierung einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen wird. Und wir haben auch gesagt – das hat auch Herr Quasebarth getan, ihm zu sagen, er hätte es nicht, ist falsch. Er hat Punkte vorgetragen, wieso wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Und an die Adresse der AfD gerichtet: Herr Luhn, Sie haben hier ganz viele Dinge vorgetragen zum Thema „Menschen mit Behinderungen“. Aber da war nichts, aber auch gar nichts konkret zum heutigen Thema dabei. Es geht darum, dass wir schon ein Gesetz haben. Das ist schon da. Es geht nicht darum, ein neues Gesetz zu schaffen, sondern es geht darum, ein bestehendes Gesetz besser zu machen. Deshalb gab es die Evaluation. Das Gesetz, das wir haben, das ist gut. Wissen Sie, warum das gut ist? Das Gesetz ist gut, weil das immer in großer Einigkeit hier in dem Haus beschlossen worden ist.
(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke:
Was wir jetzt nicht mehr machen!) Deshalb noch einmal der Appell an die Linke, dass wir das wieder so tun und dass nicht die Linke, obwohl wir im Ausschuss sagen, wir legen etwas vor, vorprescht und einfach nur den Evaluationsbericht abschreibt, ohne dass man vorher darüber inhaltlich geredet hat. Das wollen wir tun und das werden wir tun im Sinne der Menschen mit Behinderungen,
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Das machen Sie künftig auch?) im Sinne der Verbesserung dieses Gesetzes. Deshalb werden wir den jetzt hier vorliegenden Gesetzentwurf zum zweiten Mal ablehnen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Frau Heber, ich nehme gern zur Kenntnis, dass ich die Landesregierung dafür loben darf, dass sie einen Gesetzentwurf einreicht. Das wird dann aber trotzdem nicht Ihrer sein, denn wir haben – das dürfte Ihnen vielleicht aufgefallen sein – so etwas wie eine Gewaltenteilung. Und ein Antrag der Regierung ist kein Antrag der Koalition.
(Beifall Die Linke)
Sie verdienen einen Haufen Geld damit, dass Sie hier sitzen und sich mit den Dingen beschäftigen müssen, auch mit einem Evaluationsbericht. Sie als Abgeordnete haben die Aufgabe, daraus für sich Ergebnisse zu schaffen, und das hätte eben ein Antrag oder ein Gesetzentwurf sein können. Es ist maximal absurd, dass Sie sich hierhinstellen und sagen, ja, das wäre ja total toll gewesen, wenn wir darüber geredet hätten. Ich habe das jetzt mehrmals formuliert. Dazu haben wir Sie eingeladen. Der Ausschuss ist der Ort, an dem gesprochen wird.
(Beifall Die Linke)
Der Ausschuss ist der Ort, an dem verhandelt wird. Und wissen Sie, was man in Ausschüssen tun kann? Man kann in Ausschüssen im Übrigen auch Anhörungen beantragen. Und dann hätten wir all die Leute reden lassen können, die diese Evaluation geschrieben haben. Und wissen Sie, was hier tatsächlich entlarvend ist,
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
dass Sie die Linke nun dafür kritisieren, dass sie aus der Evaluation abgeschrieben hätte. In der Tat, das haben wir getan, denn wir haben das ernst genommen, was die Expertinnen und Experten uns als Hausaufgaben aufgegeben haben.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sind mir nicht angezeigt worden. Damit erhält Frau Ministerin Schenk für die Landesregierung das Wort.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, vielleicht erst mal kurz zur Einordnung: Es ist schon deutlich geworden, dass wir hier über die Weiterentwicklung eines Gesetzes auf der Basis einer externen Evaluation sprechen. Ich glaube, es ist in der Diskussion ein grundlegender Unterschied deutlich geworden, sowohl bei der ersten Lesung als auch jetzt, warum wir das tun. Herr Luhn, Sie haben jetzt immer wieder gesagt, Inklusion und Gleichstellung, das würde hier als höherrangiges Ziel formuliert werden. Das ist eine Sache, die wir als Landesregierung nicht teilen können und – ich vermute – auch die Linksfraktion nicht teilen kann. Für uns geht es darum, dass Inklusion und Gleichstellung die Grundlage einer gleichberechtigten Gesellschaft sind. Deswegen kann das kein höherrangiges Ziel sein.
(Beifall BSW, Die Linke)
Es ist das Ziel, das wir als Menschen insgesamt teilen, weil es bei Gleichstellung und Inklusion darum geht, dass man eben nicht einen Menschen betrachtet als „Was fehlt dem?“, sondern dass wir als Gesellschaft, je nachdem, wie sich das Leben so entwickelt, zusammenhalten müssen. Deswegen geht es mir hier auch nicht darum, klarzustellen, dass wir auf jeden Fall beim Gesetzentwurf – die Idee, zu sagen, wir haben auf Basis dieser Evaluation Änderungsbedarf, die teilen wir. Das habe ich in meiner ersten Rede ja auch bereits gesagt. Ich möchte es auch an dieser Stelle noch mal betonen. Ich erkenne ausdrücklich an, dass der vorliegende Gesetzentwurf in zentralen Punkten konstruktive Vorschläge enthält. Da sind zum Beispiel die stärkere Rückbindung an die UN-Behindertenrechtskonvention, aber auch eine klare Verpflichtung zur Leichten Sprache, worum sich hier diverse Abgeordnete bemüht haben, zu nennen. Es geht aber auch um die Stärkung der kommunalen Behindertenbeauftragten und auch um den Abbau von überholten Formulierungen. Denn auch das ist natürlich Inklusion, dass zum Beispiel das zuständige Referat in meinem Haus nicht mehr „Behindertenpolitik“ heißt, sondern in „Referat Inklusion und Teilhabe“ umbenannt wurde. Das sind kleine Mikrobausteinchen, die aber dazu gehören, dem großen Ziel näherzukommen. Jetzt ist natürlich die Frage, warum liegt es dann nicht auf der Straße, genau an diesen Gesetzentwurf einfach einen Haken zu machen? Das liegt daran, und das hat Abgeordnete Heber gerade gut illustriert, dass es eben doch noch mal eine Differenz zwischen dem Evaluationsbericht und den dann zu ergreifenden Maßnahmen gibt. Denn der vorliegende Gesetzentwurf geht an verschiedenen Stellen über den Evaluationsbericht hinaus. Es ist auch immer eine Frage, wie man dann die Dinge, die man aus so einer Evaluation zieht, gewichtet. Ich habe da das letzte Mal sehr ausführlich genannt, welche Beispiele das sind. Ich möchte jetzt hier noch mal ganz kurz einige Punkte antippen. Abgeordneter Quasebarth hat diese Normenprüfverfahren schon angesprochen. Man müsste sich einfach mal Gedanken darüber machen, und das war auch das letzte Mal mein Petitum, wie man mit bestehenden Instrumenten, zum Beispiel im Normenkontrollrat, dieses Ziel vielleicht erreicht, ohne wieder ein separates Instrument zu schaffen. Wir haben ja zum Beispiel mit dem Jugend-Check auch schon einige Erfahrungen gesammelt. Es ist nicht sinnvoll, eine weitere bürokratische Hürde irgendwo einzuziehen, wenn man mit der das gemeinsame Ziel vielleicht gar nicht erreicht. Ich habe wahrgenommen, dass es hier durchaus ein gemeinsames Ziel gibt, nämlich Inklusion und Gleichstellung als für uns wichtige Grundlage unseres gemeinsamen Zusammenlebens zu entwickeln, fortzuentwickeln, und dafür die Evaluation natürlich als ganz zentrale Grundlage zu verstehen. Es ist deswegen wichtig, dass wir uns auch immer fragen, wo denn eigentlich Barrierefreiheit, Inklusion, Teilhabe, Mitmachen gelebt wird. Da ist die Antwort natürlich ganz klar: Vor Ort bei uns in den Kommunen. Deswegen ist die Akzeptanz der kommunalen Familie, das Mittunkönnen bei diesen Maßnahmen ganz zentral. Deswegen sehen wir es als Landesregierung zum Beispiel auch kritisch, dass ein verbindlicher Gütekriterienkatalog per Verordnung für kommunale Maßnahmenpläne verankert werden soll. Wir haben hier eher einen Fokus darauf, das lokal passgenau zu machen und eben die Prozesse eher kommunal steuern zu lassen. Es gibt auch noch einen dritten Punkt, den ich mal kurz aufgreifen will. Da geht es um die vollständige Finanzierung der kommunalen Behindertenbeauftragten. Aus meiner Sicht läuft das dem Konnexitätsprinzip zuwider, stattdessen muss es hier eine gemeinsame Verantwortung von Land und Kommune geben.
(Beifall BSW)
Und so könnte man sich durch verschiedene Punkte durchhangeln, die im Evaluationsbericht enthalten sind. Mir ist es aber wichtig, und das hat Frau Abgeordnete Heber, finde ich, gut illustriert, noch mal deutlich zu machen – wir haben in der ersten Lesung genau das getan, ich habe es sehr ausführlich dargestellt –, welche Punkte wir teilen, welche Punkte wir nicht teilen und bei welchen Punkten man gegebenenfalls weiter qualifizieren muss. Wenn jetzt die Frage aufkommt, wann wir das eben tun wollen, so will ich noch mal deutlich machen, dass es hier eben nicht um ein Bekenntnis geht, sondern um eine konkrete Arbeitsplanung. Wir haben angekündigt, dass wir im Jahr 2026 einen Gesetzentwurf vorlegen werden. Natürlich ist es immer so, dass Kabinettsbefassungen länger dauern und es ist das gute Recht, parlamentarisch Druck zu machen und das Anliegen in den Fokus zu rücken. Ich finde es jedoch wichtig, hier noch mal in den Raum zu stellen, dass es hier eine parlamentsumspannende – bis auf wenige Ausnahmen – Gruppe gibt, die sagt: Ja, wir wollen dieses Gesetz qualifizieren. Ja, wir wollen diese Evaluation ernst nehmen. Ja, wir wollen nicht einfach alles abhaken, weil es finanziell schwierig ist. Aber ja, es bedeutet auch, dass man sich Gedanken macht, wie man so einen Gesetzentwurf mit allen Akteuren, mit den Beteiligten der kommunalen Familie so qualifiziert, dass er auch eine Chance hat, nicht zum Papiertiger zu verkommen, sondern wirklich breit mitgetragen zu werden. Deswegen möchte ich hier noch mal den gemeinsamen Fokus nach vorn stellen, nämlich das ausdrückliche Ziel, Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu leben und weiter zu stärken, die Evaluation mit ihren Ergebnissen in den Gesetzentwurf für 2026 einfließen zu lassen. Wer sagt, das dauert alles ein bisschen lange – das stimmt. Wichtig ist aber auch, dass es ja noch andere Bereiche gibt, in denen wir Inklusion gegenwärtig leben. Da kann ich an Sie als Haushaltsgesetzgeber appellieren, das auch in den Haushaltsberatungen dann entsprechend nicht zu vergessen. Denn das häufigste Argument, das gegen inklusive Maßnahmen angeführt wird, ist, das kostet zu viel Geld. Sie können dann alle bei Ihren persönlichen Abstimmungen zeigen, wo Sie die entsprechenden Prioritäten setzen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Vielen Dank, Frau Ministerin. Dann kommen wir nun zu den Abstimmungen. Zunächst zu dem Gesetzentwurf als solchem. Wir stimmen nun in zweiter Beratung ab. Wer diesem Gesetzentwurf seine oder ihre Zustimmung geben möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? Das sind die Abgeordneten der Fraktionen SPD, BSW, CDU und AfD. Der Form halber: Gibt es Enthaltungen? Die kann ich nicht erkennen. Dann ist diesem Gesetzentwurf nicht stattgegeben worden. Wir kommen nun zur Abstimmung zum Entschließungsantrag. Ich wiederhole noch mal: Drucksache 8/1924. Wer diesem Entschließungsantrag die Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? Das sind die Mitglieder der Fraktionen SPD, BSW, CDU und AfD. Gibt es Enthaltungen? Die kann ich auch hier nicht erkennen. Dann ist dem ebenso nicht stattgegeben worden und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/2228 ERSTE BERATUNG Ist die Begründung gewünscht? Ja, bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen und liebe Zuschauer, der vorliegende Gesetzentwurf zur Thüringer Briefwahlreform dient der Sicherung der verfassungsrechtlichen Wahlgrundsätze und der Wiederherstellung des Ausnahmecharakters der Briefwahl. Grundlage unseres demokratischen Systems ist Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes, der die Länder dazu verpflichtet, allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen zu gewährleisten. Diese Grundsätze sind nicht bloß technische Vorgaben, sondern Ausdruck des Vertrauensverhältnisses zwischen Bürger und Staat. Sie sichern unter anderem, dass jede Stimme gleich zählt, unbeeinflusst unter öffentlicher Kontrolle abgegeben wird und geheim bleibt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner ständigen Rechtsprechung hervorgehoben, dass das Leitbild der Wahl die persönliche Stimmabgabe an der Wahlurne am Wahltag ist. Die Briefwahl war demgegenüber stets als Ausnahmeinstrument gedacht, geschaffen für diejenigen, die aus wichtigen Gründen am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen konnten. Mit der Abschaffung der Pflicht zur Glaubhaftmachung eines wichtigen Grunds im Jahr 2008 hat der Gesetzgeber den Ausnahmecharakter jedoch faktisch aufgegeben. Im Jahr 2021 hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem seiner Gutachten aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Schlussfolgerung gezogen, dass der Gesetzgeber dazu verpflichtet ist, nachzubessern, sobald sich das Verhältnis zwischen der Urnen- und der Briefwahl so verschiebt, dass die verfassungsrechtlichen Wahlgrundsätze gefährdet sein könnten. Dieser Zeitpunkt der Nachbesserungspflicht ist jetzt eingetreten und das belegen auch die Zahlen ganz deutlich.
(Beifall AfD)
Vor dem Jahr 2008 lag der Anteil der Briefwähler in Thüringen nur bei fast 10 Prozent. Jetzt, letztes Jahr, waren wir bereits bei knapp 30 Prozent. Das ist eine Entwicklung, die der Gesetzgeber damals nicht bedacht hatte, denn der ging davon aus, dass sich das Verhältnis zwischen der Urnen- und Briefwahl eben nicht wirklich stark verändern wird. Die Zahlen zeigen etwas anderes. Mehr als jeder vierte Thüringer gibt heute seine Stimme nicht mehr unter öffentlicher Aufsicht ab, sondern im privaten Raum. Die Briefwahl hat sich damit zu einer weit verbreiteten Regelwahlform entwickelt. Dabei kann gerade im häuslichen Umfeld niemand sicherstellen, dass die Stimmabgabe unbeeinflusst erfolgt. Die Gefahr unzulässiger Einflussnahme, etwa durch Angehörige, Betreuer oder sonstige Dritte, ist hier ungleich höher als im Wahllokal.
(Beifall AfD)
Auch lässt sich außerhalb der Wahlkabine nicht überprüfen, ob der Wähler seine Stimme tatsächlich selbst und unbeobachtet ausgefüllt hat. Damit sind zentrale Elemente der Freiheit und Geheimheit der Wahl in besonderem Maße gefährdet. Mit dem Thüringer Briefwahlreformgesetz reagieren wir zum Schutz der Wahlrechtsgrundsätze auf die aktuellen Entwicklungen. Die Wiedereinführung der Pflicht zur Glaubhaftmachung eines wichtigen Grunds stärkt die Wahlrechtsgrundsätze.
(Beifall AfD)
Sie schützt das Vertrauen der Bürger in ein sauberes, überprüfbares und vor allem manipulationsfreies Wahlverfahren. Das Thüringer Briefwahlreformgesetz knüpft damit an verfassungsrechtlich entwickelte Maßstäbe an und stellt sicher, dass der Ausnahmecharakter der Briefwahl wiederhergestellt wird. Ich freue mich sehr auf die Debatte und bedanke mich.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf der AfD ist nichts anderes als ein Angriff auf das Vertrauen in unsere Demokratie. Misstrauen säen, das ist das Prinzip, das dahintersteht, Misstrauen säen gegenüber der Briefwahl, Misstrauen säen gegenüber unserem demokratischen Wahlsystem und am Ende Misstrauen säen gegenüber der Demokratie als solcher. Denn wer das Vertrauen zerstört, legt die Axt an die Wurzeln unserer demokratischen Ordnung, und genau das scheint hier leider wieder mal das Ziel zu sein. Schon im Vorblatt des Entwurfs wird in epischer Breite von angeblichen Manipulations- und Missbrauchsgefahren der Briefwahl gesprochen. Doch dieser Gesetzentwurf misstraut nicht nur dem Verfahren, er misstraut vor allem den Menschen. Er stellt alle Wählerinnen und Wähler, die ihr Wahlrecht aktiv nutzen, unter Generalverdacht: Ihr seid nicht fähig, euer Wahlrecht mündig, verantwortungsvoll und selbstbestimmt auszuüben. Ein solches Urteil ist abwertend und respektlos.
(Beifall Die Linke, SPD)
Die Menschen in Thüringen sind mündige Bürgerinnen und Bürger. Sie wissen sehr wohl, wie man demokratische Rechte verantwortungsvoll nutzt. Sie sind keine manipulierbaren Marionetten, wie es die AfD in ihrem Gesetzentwurf mehr oder weniger offen unterstellt. Und wenn die AfD jetzt vielleicht sagen will, nein, wir misstrauen nicht den Wählerinnen und Wählern, sondern dem Behördenapparat, dann sei daran erinnert: An jeder Wahl sind Hunderte, Tausende Ehrenamtliche beteiligt. Auch bei der Briefwahl werden Stimmen in einem Wahllokal aus einer Urne durch einen Wahlvorstand unter den Augen aller, die zusehen möchten, öffentlich ausgezählt. Wer hier Manipulationsvorwürfe streut, beleidigt nicht nur das Wahlverfahren, sondern auch die vielen ehrenamtlich engagierten Menschen, die dafür sorgen, dass unsere Wahlen fair, korrekt und transparent ablaufen, und das ist schäbig.
(Beifall Die Linke)
Jetzt gucke ich mal zum Kollegen Kalthoff. Er hat mir gestern nämlich erst berichtet, wie das bei der Post abläuft, damit eben alle Unterlagen pünktlich, rechtzeitig ankommen. Und das ist schon eine herausragende Leistung. Vielen Dank auch an dieser Stelle.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Natürlich können bei Wahlen organisatorische Fehler passieren, aber unser Wahlrecht ist sicher. Es gilt das Mehraugenprinzip. Jede Handlung wird dokumentiert, protokolliert und unterschrieben. Und es gibt Wahlprüfungsverfahren. Unsere Demokratie funktioniert, gerade weil sie auf Vertrauen, aber gleichzeitig auch auf Kontrolle setzt. Dass hier etwas anderes, das Säen von Misstrauen im Vorfeld von Wahlen immer ein strategischer Trick ist, das kennen wir. Ein Trick, um im Falle eines nicht genehmen Wahlergebnisses später behaupten zu können, das war doch eh alles gefälscht. Wir haben das schon gesehen bei Donald Trump und seinen Anhängern in den USA. Und genau diese Masche versucht die AfD schon seit Jahren auch hierzulande. Es ist kein Zufall, dass die AfD die Briefwahl angreift, denn Studien und Nachwahlbefragungen zeigen, Briefwählerinnen und Briefwähler wählen seltener die AfD. Die AfD schneidet bei den Urnenwahlen stärker ab, ja. Offenbar glaubt man dort, mit einer Rückkehr zur Zwangsurnenwahl das eigene Ergebnis zu verbessern. Aber ob diese Taktik aufgeht, ist mehr als fraglich, denn die Menschen in Thüringen lassen sich ihr demokratisches Recht nicht nehmen. Wir als Linke stehen für das Gegenteil. Wir wollen mehr Demokratie und nicht weniger. Die Briefwahl stärkt die Teilhabe. Sie hilft älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen, Familien und Berufstätigen, ihr Recht wahrzunehmen. Sie gibt mehr Möglichkeiten und sorgt für eine höhere Wahlbeteiligung. Darum sagen wir, und das haben wir auch in der letzten Legislaturperiode sehr lange diskutiert, dass Briefwahl eher keine Ausnahme sein sollte, sondern alle Thüringerinnen und Thüringer sollten die Briefwahlunterlagen automatisch zugestellt bekommen und sie immer nutzen.
(Beifall Die Linke)
Gleichzeitig sollten zu diesen Briefwahlunterlagen auch Abstimmungshefte versendet werden. Das haben wir, wie gesagt – und Frau Marx wird sich daran erinnern –, in der letzten Legislaturperiode lang und breit diskutiert, weil es uns wichtig ist, dass sich viele Menschen an der Wahl beteiligen, dass man das noch verändern kann, es qualifizieren kann. Aber ich betone noch einmal: Bei dem, was die AfD vorlegt, geht es nicht darum, Wahlen zu stärken, sondern es geht darum, das Vertrauen in die Demokratie zu zerstören und Misstrauen in das Prinzip zu streuen. Und das lehnen wir komplett ab. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Rottstedt, das, was hier unter der teilweise missverständlichen Überschrift „Thüringer Briefwahlreform“ daherkommt, ist in der Tat schon ein Stückchen ein Angriff auf die Briefwahl bzw. dient tatsächlich dem Zweck, die Briefwahl doch ein Stückchen zu schleifen. Denn Sie arbeiten, auch in Ihrem Vortrag, mit einem ganzen Teil von Unterstellungen. Fakt ist, dass es sich bei der Briefwahl doch um eine sehr beliebte Wahlform handelt. Und am Ende muss man auch feststellen, dass diese Briefwahl damit natürlich auch die Demokratie und diese Ergebnisse aus den Wahlen auf recht breite Füße stellt. Ich kann beim besten Willen keinen Grund erkennen, auch keinen rechtlichen Grund, warum die Briefwahl eingeschränkt werden sollte. Man kann sicherlich im langfristigen Trend feststellen, dass der Briefwahlanteil zugenommen hat, ja. Aber wenn ich erinnere, dass 2019 der Briefwahlanteil nach meinem Kenntnisstand höher lag als 2024, dann korrespondiert das ja nicht mit Ihren geäußerten Darstellungen. Generell ergeben sich aus den hier vorgetragenen Zahlen aus meiner Sicht auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken oder kein verfassungsrechtlicher Zwang, dieses Verfahren bei der Briefwahl unbedingt zu ändern. Ja, und das stimmt, die Briefwahl soll nicht der Regelfall sein. Aber wir sind bei einem Aufkommen von weit unter 50 Prozent, unter 60 Prozent noch weit davon entfernt. Auch das Bundesverfassungsgericht verlangt unter diesen Umständen keine Begründungspflicht, so wie Sie sie hier reinformulieren wollen. Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl rechtfertigt vielmehr sogar die Briefwahlen, so wie wir sie jetzt haben. Natürlich bleibt die Urnenwahl weiter das Leitbild und wird durch die Briefwahl ergänzt. Hinsichtlich des angesprochenen Manipulationsrisikos sieht das Bundesverfassungsgericht auch keine Schwierigkeiten. Vielmehr wäre nach dem Verfassungsgericht eine Glaubhaftmachung der Gründe bei der Briefwahl auch ein Stück weit ein unverhältnismäßiger Aufwand. Ich will mal zur Briefwahl noch eines sagen: Praktisch ist es doch so, dass die Briefwähler in großen Zahlen, wenn nicht sogar in der überwiegenden Zahl, in die Gemeinden gehen, in die Bürgerbüros gehen und eben nicht am Wahltag wählen, sondern an einem anderen Tag und eben nicht das Risiko hier umgesetzt wird, wie Sie es versuchen wollen, uns glaubhaft zu machen. Insofern besteht die Gefahr, die Sie hier an die Wand zeichnen, einfach nicht. Und es wäre unverhältnismäßig, wenn wir die Briefwahlpraxis jetzt ändern würden, solange der Briefwahlanteil auch nicht, wie beschrieben, überhandnimmt. Ich will mal aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.07.2013 zitieren: „Die […] Briefwahl dient aber dem Ziel, eine möglichst umfassende Wahlbeteiligung zu erreichen und damit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl Rechnung zu tragen. Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl stellt jedenfalls im Zusammenhang mit der Briefwahl eine zu den Grundsätzen der Freiheit, Geheimheit und Öffentlichkeit der Wahl gegenläufige verfassungsrechtliche Grundentscheidung dar, die grundsätzlich geeignet ist, Einschränkungen anderer Grundentscheidungen der Verfassung zu rechtfertigen. In diesem Zusammenhang ist es zwar in erster Linie Sache des Gesetzgebers, bei der Ausgestaltung des Wahlrechts die kollidierenden Grundentscheidungen einem angemessenen Ausgleich zuzuführen. Dabei muss er jedoch Sorge dafür tragen, dass keiner der vor allem das Demokratieprinzip konkretisierenden Wahlrechtsgrundsätze unverhältnismäßig eingeschränkt wird oder in erheblichem Umfang leer zu laufen droht.“ Ich kann nicht erkennen, dass wir Probleme dieser Art haben oder dass diese Probleme bestehen. Ich kann damit auch keine Veranlassung erkennen, dass wir das Wahlrecht ändern müssen. Vielmehr hat der zuständige Senat des Bundesverfassungsgerichts die Briefwahl in ihrer jetzigen Form immer wieder als verfassungsrechtlich gerechtfertigt angesehen. In einem anderen Wortlaut äußert sich das Bundesverfassungsgericht ganz konkret: „Dies wird durch den Verzicht auf die Angabe und Glaubhaftmachung bestimmter Gründe für die Erteilung eines Wahlscheines nicht in Frage gestellt. Dieser Verzicht beruht auf nachvollziehbaren Erwägungen und hält sich noch in dem dem Normgeber von Verfassungs wegen zustehenden Gestaltungsraum.“ Also noch mal: Es gibt keine Möglichkeiten, die Ausgewogenheit der Wahlgrundsätze an dieser Stelle in Zweifel zu ziehen. Natürlich kann man da trotzdem Veränderungen vornehmen, ohne den Charakter der Briefwahl so zu beeinträchtigen. Möglich wäre zum Beispiel, dass man mehr mobile Wahlvorstände einrichtet oder dass man auch von mir aus in Pflegeeinrichtungen Briefwahlstellen einrichtet.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Ge-
nau, das sagen wir seit Jahren!)
(Beifall Die Linke)
Man könnte auch noch stärker über das Wahlgeheimnis aufklären und eventuell sogar über Sanktionen reden, die die Beeinflussung von Wahlen zum Inhalt haben. All dies würde die Briefwahl wiederum nicht einschränken, sondern noch sicherer gestalten, ohne die Briefwahl zu schleifen, wie Sie es aus meiner Sicht leider wollen. Damit sind wir dann auch schon bei den wesentlichen Gründen und bei den wirklichen Gründen der Einbringer, weil Sie ja auch mit diesem Antrag wieder versuchen, so ein bisschen dieses Sandmännchenprinzip zu leben. Sie streuen den Leuten Sand in die Augen und setzen darauf, dass sie die wirklichen Gründe nicht sehen. Es ist vorhin schon gesagt worden, dass das Ergebnis der AfD bei der Briefwahl nicht so ist wie bei der Urnenwahl. Damit sind Sie sicherlich unzufrieden. Es ist Ihnen wahrscheinlich lieber, dieses Narrativ von der gestohlenen Wahl hier noch mit zu befeuern, als diese rechtlich einwandfreien Wahlgrundsätze anzuerkennen und vielleicht auch weiter zu leben. Das ist natürlich Ihr eigentliches Problem. Damit wollen Sie – und so weit muss man an dieser Stelle auch gehen, nicht nur bei dieser Gelegenheit, sondern auch bei anderen Gelegenheiten – immer die Demokratie ein Stück weit beeinträchtigen, obwohl Sie keine Gelegenheit auslassen, die Demokratie selbst beeinträchtigt zu sehen, wenn irgendwas nicht zu Ihrem Vorteil läuft. Ich will noch mal sagen: Das, was hier vorgelegt wurde, ist nichts Geringeres als ein Angriff auf dieses Wahlrecht. Der Antrag bedeutet, dass der Staat wiederholt prüfen soll, ob jemand wirklich wählen darf, wenn er nicht ins Wahllokal kommt. Das ist aus meiner Sicht nicht nur bürokratisch, das ist unter den gegenwärtigen Bedingungen auch nicht erforderlich. Es ist zu bürokratisch, dies jetzt grundlos einzuführen. Die Änderungen, die die AfD nun zurückdrehen will, wurden bei ihrer Einführung ganz bewusst vorgenommen, weil man in einer Gesellschaft auch vertrauen können muss. Das ist aus meiner Sicht wichtig, auch bei Wahlen, weil niemand Rechenschaft darüber ablegen müssen sollte, warum er sein Wahlrecht wahrnimmt. Gerade bei sinkenden Wahlbeteiligungen insgesamt ist es aus meiner Sicht der falsche Weg, die Teilnahme an Wahlen zu erschweren, was das Ergebnis wäre, würde Ihr Antrag umgesetzt werden. So sollen mit diesem Antrag Hürden errichtet werden, wo wir doch weiter die Teilnahme an Wahlen so unkompliziert wie möglich machen wollen. Mehr Bürokratie, meine Damen und Herren, wird mehr Menschen von Wahlen fernhalten, Schichtarbeiter zum Beispiel. Es geht aber auch um Pflegekräfte, Eltern, Menschen mit Behinderungen. Aber auch ältere Mitbürger würden sich vermutlich den Wahlen dann entziehen. Das ist aus meiner Sicht kein erstrebenswertes Ergebnis. Die Menschen sollen hingegen mit so wenigen Hürden wie möglich ihr Wahlrecht in Anspruch nehmen können und das einfach frei, auch ohne den unterstellten Verdacht, der hier immer so ein Stückchen mitschwingt. Eine Briefwahl mit weniger Hürden als notwendig, meine Damen und Herren, stärkt aus meiner Sicht die Demokratie, weil sie zugänglicher ist und weil sie auch lebensnäher ist. Vorhin ist das Stichwort „Misstrauen“ gefallen. Ja, auch diesen Gedanken muss man ein Stückchen verfolgen, weil Misstrauen gerade in solch wichtigen Prozessen wie Wahlen nicht der Sinn sein kann, weil man auch damit Misstrauen in eine funktionierende Demokratie schürt. Wer Misstrauen sät, will diese Demokratie nicht stärken, sondern vielmehr schwächen. Deshalb ist es auch meine Auffassung, dass wir unser Wahlrecht, so wie es ist, besser verteidigen sollten. Es gibt keine rechtlichen Notwendigkeiten, es nun grundlos einzuengen. Aus diesen Gründen möchte ich an dieser Stelle dafür werben, diesen lediglich aus Eigennutz gestellten Antrag
Wenn Sie fertig sind mit Reinrufen, würde ich Ihrer Kollegin sogar das Wort erteilen. Als nächste Rednerin erhält Frau Rottstedt für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kollegen, liebe Zuschauer, es ist durchaus interessant, dass die CDU hier keine oder nur wenig Missbrauchsgefahr sieht. Ihr Kollege aus Stendal – CDU-Kollege – hatte das Potenzial damals erkannt
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Liegt Sten-
dal in Thüringen?) und bei der Kommunalwahl 2014 systematisch Briefwahlunterlagen manipuliert. Er hat Vollmachten und Wahlzettel gefälscht und sie nach seinen eigenen persönlichen Vorstellungen ausgefüllt.
(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Wollen wir
über Vorstrafen reden? Können wir gern machen!) Er wurde durch das Landgericht Magdeburg rechtskräftig verurteilt.
(Beifall AfD)
Dabei handelt es sich nicht um einen Einzelfall. Es gibt zahlreiche weitere Fälle, in denen das Missbrauchspotenzial der derzeitigen Briefwahlregelung deutlich geworden ist. In Köln ermittelt die Staatsanwaltschaft aktuell wegen des Verdachts auf Wahlfälschung. So wurden Hunderte gefälschte Wahlscheinanträge bei der Integrationsratswahl entdeckt. Auch in Dresden haben wir erlebt, dass die Briefwahl durchaus manipulationsfähig ist. Hier wurden 280 manipulierte Briefwahlstimmzettel bei der Kommunal- und Landtagswahl im letzten Jahr gefunden. Diese Beispiele und viele weitere – wenn ich die jetzt alle aufzählen würde, dann würde die Redezeit nicht ausreichen – fügen sich nahtlos an die bereits erwähnten Fälle an. Genau solche Vorfälle sind der Grund, warum wir handeln müssen. Sie sind keine Randnotiz, sondern Alarmsignale für jeden, der noch glaubt, die Briefwahl sei unantastbar.
(Beifall AfD)
Auch unabhängige Medien weisen seit Jahren auf dieselben Schwachstellen hin: fehlende Kontrolle im häuslichen Umfeld und Einflussnahme in Pflegeheimen. Kurz gesagt: Überall dort, wo die öffentliche Kontrolle fehlt, wächst die Versuchung. Warum die Öffentlichkeit so wichtig ist, können Sie gern noch mal nachlesen. Prof. Gröschner von der FSU hat da mal einen sehr guten Artikel dazu verfasst, der sich auch kritisch
– Nein. – dazu geäußert hatte, dass die Glaubhaftmachung aufgehoben wurde. Es bedeutet nicht, wenn wir wieder zu alten Regelungen zurückkehren, dass jeder, der per Brief wählt, etwas falsch macht, irgendwie missbräuchlich damit umgeht oder dass mit der Briefwahl im Grundsatz ein Problem besteht. Es bedeutet auch nicht, dass wir der Demokratie in irgendeiner Art und Weise misstrauen würden, wie die Linke das hier versucht hat, irgendwie zu sagen. Ich weiß ganz genau, dass die Auszählungen gut verlaufen. Ich bin selber regelmäßig Wahlhelfer mit vielen meiner Kollegen. Wir passen ganz genau auf. Das ist sauber. Es ist schwierig, dort in der Auszählung irgendetwas falsch zu machen. Das Problem ist, was zu Hause am Küchentisch passiert oder im Pflegeheim. Da haben wir unsere Probleme und da wollen wir entgegenwirken.
(Beifall AfD)
Wenn hier der Einwand kommt, es gebe Wahlprüfungsausschüsse, die das dann am Ende prüfen würden: Ja, aber die prüfen nicht, ob am Ende irgendwie daheim jemand da gewesen ist und gesagt hat: Nein, du kreuzt hier an. Also das ist Quatsch. Die Rückkehr zur Glaubhaftmachung ist kein Ausschluss von Wählern. Es soll einfach nur zeigen, dass es wichtig ist, dass der Gang zur Urne der richtige Weg ist, der Weg ist, den man anstreben sollte. Wenn man das nicht schafft, weil man gebrechlich ist, im Krankenhaus liegt – was weiß ich –, dann kann man es ja glaubhaft machen, da kann man per Brief wählen. Das ist ja nicht per se ausgeschlossen. Die genannten Beispiele, die ich anfangs eingeführt habe, sind ein Weckruf und sie zeigen ganz eindeutig, was geschieht, wenn Öffentlichkeit und Kontrolle aus dem Wahlverfahren verschwinden. Genau aus diesen Erfahrungen erwächst der politische Handlungsbedarf, an dem unser Gesetzentwurf ansetzt.
(Beifall AfD)
Wer zu Hause wählt, wählt nicht im Schutzraum der Öffentlichkeit, sondern im privaten Umfeld, in dem oftmals auch die Unabhängigkeit fehlt. Das Wahlgeheimnis soll sicherstellen, dass niemand die Stimmabgabe eines anderen beobachten oder beeinflussen kann. Doch was nützt einem das Wahlgeheimnis, wenn der Stimmzettel am Küchentisch ausgefüllt wird, während andere zusehen oder jemand dahintersteht und mit Nachdruck nachhilft? Die Wahlfreiheit soll schützen, dass niemand unter Druck gerät. In Pflegeheimen, in Wohngemeinschaften oder Familien ist der Druck jedoch nicht ausgeschlossen, sondern vielfach Realität. Deswegen ziehen wir die logische Konsequenz.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Ich musste so viel Druck ausüben, dass meine Familie nicht die AfD wählen darf!) Mit dem Thüringer Briefwahlreformgesetz führen wir die Briefwahl letztendlich zu dem zurück, was sie verfassungsrechtlich sein soll – eine Ausnahme und kein Ersatz für den Weg ins Wahllokal.
(Beifall AfD)
Künftig soll ein Wahlschein nur derjenige erhalten, der einen wichtigen Grund hat und diesen auch glaubhaft machen kann. Niemand wird von der Wahl ausgeschlossen, aber Bequemlichkeit ist definitiv kein wichtiger Grund.
(Beifall AfD)
Wir kehren zurück zu klaren Regeln, die Missbrauch erschweren und Vertrauen schaffen. Das Bundesverfassungsgericht und das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags haben es unmissverständlich formuliert: Die Briefwahl darf nicht zur Regel werden, weil sie Wahlfreiheit, Wahlgeheimnis und das Prinzip der Öffentlichkeit der Wahl schwächt. Demokratie lebt nicht von ständiger Vereinfachung. Manchmal ist Bürokratie leider auch nötig und ich glaube, es ist durchaus für jeden möglich, kurz darzulegen, warum er am Wahltag nicht da sein kann.
– Nein. – Wir machen Wahlen nicht komplizierter, wir machen sie wieder ehrlich. Denn wer die Briefwahl unkontrolliert ausweitet, riskiert am Ende, dass niemand mehr sicher weiß, ob wirklich alles mit rechten Dingen zuging. Diese Reform ist kein Ausdruck von Misstrauen gegenüber den Wählern – ich habe es bereits erwähnt –, im Gegenteil: Sie ist ein Signal, dass wir es mit der Demokratie ernst meinen.
(Beifall AfD)
Eine Demokratie, die ihre Prinzipien aufweicht, wird schwach. Eine Demokratie, die sich schützt, bleibt lebendig. Wenn wir also den Mut haben, Fehlentwicklungen zu korrigieren, dann gewinnen wir zurück, was unser Land im Innersten zusammenhält: das Vertrauen der Bürger in die Kraft der Glaubwürdigkeit ihrer Stimme. Ich bitte um Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung und bedanke mich.
(Beifall AfD)
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Witz an der ganzen Sache ist, dass alles das, was Sie jetzt hier bemängelt haben, von Ihrem Gesetzentwurf gar nicht aufgehoben wird.
(Beifall BSW, SPD)(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Genau!)
Denn Sie wollen ja einfach nur zu der Rechtslage zurückkehren, wie sie vor dem Jahr 2008 bestanden hat, nämlich der berühmten Glaubhaftmachung. Glaubhaftmachung hat damals bedeutet, wenn ich mich recht erinnere – da gab es Kästchen, die musste man ankreuzen –: Urlaub, Krankheit, Gebrechlichkeit, Abwesenheit aus wichtigem Grund. Warum ist das 2008 aus dem Gesetz gestrichen worden? Das kann ich Ihnen aus der amtlichen Begründung damals vorlesen: „Mangels der Möglichkeit einer Nachprüfung handelt es sich bei der Angabe und Glaubhaftmachung von Hinderungsgründen um ein bürokratisches Erfordernis ohne tatsächlichen Nutzen. Bei der Bundestagswahl 2005 gaben fast 9 Millionen Wähler ihre Stimme per Briefwahl ab, was einem Anteil von rund 18,7 Prozent entspricht“ – damals. „Eine Nachprüfung der vom Wahlberechtigten angegebenen Hinderungsgründe durch die Wahlorganisation ist bei einer solchen Größenordnung nicht durchführbar. Da es sich bei einer Bundestagswahl mit über 61 Millionen Wahlberechtigten um ein ‚Massengeschäft‘ handelt, das in einem kurzen Zeitraum zu einem feststehenden Zeitpunkt abgeschlossen sein muss, ist es mit einem vertretbaren Aufwand nicht leistbar, die Anträge der Briefwähler im Einzelnen oder auch nur stichprobenweise zu prüfen.“ Das heißt, was Sie hier wollen, nämlich diese alte Regel wieder einzuführen, bedeutet nur, ein Bürokratiemonster ohne Wert zu schaffen; das haben wir die ganzen letzten Stunden von Ihnen schon tausendmal gehört.
(Beifall BSW, SPD)
Und es ist ja nicht so, dass man sich die Stimme einfach leichtfertig von irgendjemand anderem ausfüllen lassen kann, sondern Sie müssen ja dann noch eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben, dass Sie Ihre Stimme allein und unbeobachtet von Dritten ausgefüllt haben. Das Problem, das es immer gab – Leute im Pflegeheim, Leute, die alt und gebrechlich sind, dass da vielleicht zu viel über die Schulter geguckt oder vielleicht auch mal der Stift gehalten wird –, das lösen Sie mit der Wiedereinführung der alten Regel erst recht nicht, weil Sie Gebrechlichkeit und Alter immer ganz leicht nachweisen können.
(Beifall SPD)
Oder wollen Sie dann die Leute in die Pflegeheime schicken und sagen, ist jetzt noch einer hier im Zimmer 8, der vielleicht doch noch zum Wahllokal sprinten kann. Das ist ja wohl nicht Ihr Ernst. Das heißt, es ändert sich überhaupt nichts. Es ändert sich schlicht und einfach nichts. Klar, das ist eine wichtige Sache mit der Vertraulichkeit und der geheimen Stimmabgabe. Aber die Kollegen und Kolleginnen, die vor mir gesprochen haben, haben schon darauf hingewiesen, dass das Kriterium der Allgemeinheit der Wahl, das heißt, dass möglichst viele Leute an der Wahl teilnehmen können müssen, eben auch verfassungsrechtlich geschützt ist. Wir leben nun mal in einer mobilen Gesellschaft und früher war es halt einfacher. Da hat man die Wahltermine immer so gelegt, dass keine Schulferien sind und da waren auch alle da und haben auch Zeit gehabt, ins Wahllokal zu gehen. Heute hat man ja viele Sachen vor. Vielleicht arbeitet man ja auch künftig im 24/7-Laden am Sonntag, das wollten Sie ja auch heute schon. Und dann gibt es eben tausendfache Gründe, warum Leute den Wahlakt woanders machen wollen, als zu Hause. Wie gesagt, sie füllen eine eidesstattliche Versicherung aus. Und dann zu sagen, die haben alle gelogen, das stimmt so nicht, das ist auch einfach eine Unterstellung, die darf man Bürgerinnen und Bürgern gegenüber nicht machen. Was vielleicht dahinten an Misstrauen immer mal gesät wurde, dass man gesagt hat, bei den Briefwahlen haben bestimmte Parteien besser und andere wieder schlechter abgeschnitten, das ist furchtbar. Es ist aber auch so, dass Ihre Partei speziell wegen dieser Fake News „das wird alles gefälscht und ist alles übelst beeinflusst“ immer gesagt hat, bitte geht persönlich wählen, sonst werden eure Stimmen sowieso irgendwo in den Mülleimer geworfen. Wenn Ihre Wählenden dazu aufgefordert werden, persönlich zu wählen und eben nicht per Briefwahl, dann erklärt sich auch die Differenz hinterher. Das heißt, Sie sorgen sozusagen dafür, dass sich Ihre Prophezeiung selbst erfüllt, indem Sie Ihre Wählenden speziell an die Urne bitten. Aber, wie gesagt, was Sie jetzt hier wollen, das ändert nichts an den angeblichen Verdächtigungen. Und zuletzt noch: Es gibt natürlich auch Untersuchungen, wo sich sozusagen Fälschungen aufgetan haben. Über das Beispiel mit dem Bürgermeister, das Sie erwähnt haben, habe ich damals auch geschmunzelt. Das war natürlich auch ziemlich blöd gemacht, denn es ist ja auch herausgekommen. Es gibt bisher nicht einen einzigen Fall, dass durch Briefwahlbetrug in Thüringen
(Unruhe AfD)
irgendwelche messbaren Ergebnisse verfälscht worden wären. Wenn ich Ihnen noch mal sagen darf, dass bei der letzten Landtagswahl rund 350.000 Wählerinnen und Wähler hier in Thüringen durch Briefwahl gewählt haben, dann frage ich Sie: Was verlangen Sie denn bitte von den Wahlbehörden, was verlangen Sie denn von den Gemeindebehörden? Wie sollen die denn bei 350.000 Leuten einzeln nachprüfen? Also: Vertrauen in die Bürger, die wählen wollen und Gründe angeben, schlicht und einfach angeben, so war es nämlich auch vor 2008, warum sie nicht wählen können. Nachprüfbar ist das real nicht. Was wollen Sie denn da machen? Wie wollen Sie das glaubhaft machen, wenn Sie sagen, mein Freund hat einen runden Geburtstag? Wird dann da irgendwo angerufen, wo Sie hinfahren wollen? Das ist doch einfach nur absurd. Wie gesagt, wenn Sie Ihre ganzen Bedenken vielleicht in einen Gesetzentwurf gepackt hätten, der dem Rechnung tragen würde, zum Beispiel durch mobile Wahlbüros in Pflegeheimen, dann hätte man ja vielleicht sogar darüber nachdenken können, aber so ist es doch einfach wieder nur ein Bürokratiemonster.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Sie kön-
nen es ja auch in den Ausschuss überweisen.)
Danke, Frau Abgeordnete. Bevor ich nun gleich Richtung Landesregierung schaue, möchte ich noch mal den allgemeinen Hinweis an alle Kolleginnen und Kollegen hier geben, dass wir hier von nonverbalen Äußerungen abzusehen haben. Die Debatte sollte am Redepult selbst geführt werde. Für den konkreten Fall, auf den ich gerade hingewiesen wurde, hatte ich leider nicht die Möglichkeit, das technisch nachzuverfolgen, da die Kameraperspektive nur auf die Rednerin und auf den Redner selbst gerichtet ist und nicht etwaige andere Bewegungen im Raum zeigt. Ich möchte aber, dass wir uns noch mal gemeinsam vergegenwärtigen, dass die Debatte am Redepult zu führen ist und keine herabwürdigenden oder sonstigen Signale auf nonverbale Art und Weise zu geben sind. Herr Staatssekretär Bausewein, Sie haben nun für die Landesregierung das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe noch vereinzelt auf der Empore anwesende Zuschauer, mit dem von der AfD-Fraktion eingereichten Gesetzentwurf zur Reform der Briefwahl in Thüringen will die AfD zu einer längst überholten Gesetzeslage aus dem Jahr 2008 betreffs des Bundestagsund des Kommunalwahlrechts in Thüringen sowie aus dem Jahr 2012 betreffs des Thüringer Landtagswahlrechts zurückkehren. Es steht die Forderung im Raum, die Wahl per Briefwahl wieder von konkreten Gründen abhängig zu machen, die der Antragsteller glaubhaft zu machen hat und die die Behörden entsprechend auch zu prüfen haben. Im Jahr 2008 hat der Bundesgesetzgeber ganz bewusst die Glaubhaftmachung konkreter Gründe für die Beantragung von Wahlscheinen gestrichen. Die damalige Gesetzesbegründung weist darauf hin, dass einerseits bei mehreren Millionen Anträgen unter Angabe von Gründen eine Prüfung nicht einmal mehr strichprobenhaft möglich ist und damit ins Leere geht und andererseits auch aufgrund der zunehmenden Mobilität der Gesellschaft eine Beschränkung der Gründe für die Beantragung einer Briefwahl nicht mehr zeitgemäß ist. Diese angeführten Gründe sind heute noch deutlicher und aktueller als zum damaligen Zeitpunkt. Die Wähler halten sich am Wahltag nicht mehr zwangsläufig in ihrem Wahlbezirk auf und dass man, um zur Wahl zu gehen, auf einen Kurzurlaub, auf einen Tagesausflug mit der Familie oder auf einiges andere verzichtet, wird zunehmend unrealistischer. Mit der Abschaffung des Begründungserfordernisses für die Briefwahl wollte man damals insbesondere auch all den Wählern die Teilnahme an der Wahl ermöglichen, die sich bisher mangels ausreichender Gründe gehindert sahen, an der Urnenwahl am Wahlsonntag teilzunehmen. Dieser vollzogene Verzicht auf die Nennung von Gründen trägt damit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl durch eine höhere Wahlbeteiligung Rechnung, und das sollte doch wohl unser aller Ziel sein.
(Beifall BSW)
Meine Damen und Herren, auch das Bundesverfassungsgericht kommt in seiner Entscheidung vom 26. Juli 2013 zu dem Ergebnis, dass die Briefwahl ohne die Angabe von Gründen verfassungsgemäß ist. Demnach werden die Grundsätze der freien und geheimen Wahl durch die Briefwahl nicht verletzt. Die Zulassung der Briefwahl dient dem Ziel einer umfassenden Wahlbeteiligung und damit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl. Meine Damen und Herren, Thüringen ist dem Beispiel des Bundes im Kommunalwahlrecht mit Artikel 1 des Thüringer Gesetzes zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und zur verbesserten Teilhabe an kommunalen Entscheidungsprozessen vom 9. Oktober 2008 inklusive der anschließenden Anpassung der Kommunalwahlordnung sowie im Landtagswahlrecht mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes vom 22.03.2012 und einer entsprechenden Anpassung der Landeswahlordnung ganz bewusst gefolgt. Seitdem muss die Wahl per Briefwahl zwar immer noch aktiv beantragt werden, aber man benötigt hierfür keine konkret geregelten und die Briefwahl einschränkenden Gründe mehr. Die AfD-Fraktion führt in ihrem Gesetzentwurf aus, dass durch die Umsetzung des Gesetzes Mehrkosten für den Landeshaushalt nicht zu erwarten sind. Meine Damen und Herren, das kann man nicht unkommentiert lassen, denn bei der letzten Bundestagswahl im Februar 2025 lag das Briefwahlaufkommen in Thüringen bei 25,7 Prozent – also jeder vierte Wähler. Selbst wenn Sie als AfD davon ausgehen, dass die Zahl bei der Notwendigkeit einer Glaubhaftmachung von Gründen zurückgehen könnte, handelt es sich bei der Erteilung von Wahlscheinen trotzdem noch um ein Massengeschäft, das in kürzester vorgegebener Zeit abgeschlossen sein muss. Bei Prüfung jedes einzelnen Antrags auf Erteilung eines Wahlscheins auf seine Begründetheit käme es zu erheblichen Arbeitsaufwänden, die letztendlich von den Gemeinden gar nicht leistbar wären und natürlich in der Abarbeitung auch zu erheblichen Mehrkosten führen würden. Auch eine Einsparung der im Gesetzentwurf erwähnten Portokosten erscheint zweifelhaft, denn bei Ablehnung eines Antrags würden zwar keine Briefwahlunterlagen übersandt, gleichwohl müsste aber der Ablehnungsbescheid, das Ablehnungsschreiben an den Antragsteller postalisch gesendet werden. Im Übrigen, meine Damen und Herren, muss davon ausgegangen werden, dass sich die Übersendung der Briefwahlunterlagen durch eine Prüfung jedes einzelnen Antrags noch erheblich verzögern dürfte, was bei den ohnehin schon knappen Zeitfenstern, die wir hier in Thüringen und nicht nur in Thüringen, sondern bundesweit haben, zu zusätzlichen Problemen führen dürfte. Letztendlich bliebe das Begründungserfordernis für die Briefwahl eine reine Formalie, die in der Praxis faktisch kaum nachprüfbar ist und damit auch de facto völlig nutzlos wäre. Meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Abgeordnete, selbstverständlich behält die Landesregierung die Briefwahl insbesondere auch im Hinblick auf das Thema „Missbrauchs- und Fälschungsanfälligkeit“ im Auge. Für eine Optimierung der Briefwahl in einzelnen Punkten hat sich auf Bundesebene unter aktiver Beteiligung des Thüringer Ministeriums für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung und des Thüringer Landeswahlleiters eine Arbeitsgruppe gebildet, die Änderungsmöglichkeiten prüft und entsprechende Vorschläge auf Bundesebene erarbeiten wird, die dann zu gegebener Zeit auch für Thüringen geprüft werden. Hinsichtlich des Begründungserfordernisses für die Briefwahl sollte aber im Interesse einer möglichst umfassenden Wahlbeteiligung und des Ziels, dass keiner von der Wahl ausgeschlossen werden soll, an der bestehenden Rechtslage festgehalten werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Danke, Herr Staatssekretär. Frau Abgeordnete Rottstedt hatte Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung beantragt. Darüber stimmen wir nun zunächst ab. Wer dieser Ausschussüberweisung die Zustimmung geben möchte, den oder die bitte ich nun um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Abgeordneten der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist dem nicht stattgegeben worden. Damit schließe ich die heutige Beratung des Tagesordnungspunkts. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13 Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/317 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie - Drucksache 8/2241 dazu: Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit stärken – Perspektiven für eine moderne Arbeitswelt in Thüringen Alternativantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/2263 Da hier die Berichterstattung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Familie von mir geleistet wird und ich mich nicht selber aufrufen kann, bedanke ich mich bei Herrn Kollegen Quasebarth für die Übernahme der Sitzungsleitung.
Geschlechtergerechtigkeit am Thüringer Arbeitsmarkt stärken
Danke, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauende am Livestream, der Antrag wurde in der 10. Plenarsitzung am 6. März 2025 federführend an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie sowie mitberatend an den Ausschuss für Gleichstellung überwiesen. Der federführende Ausschuss befasste sich in seinen Sitzungen am 8. Mai, 15. Mai und 4. September 2025 mit diesem Antrag. In der Sitzung am 8. Mai wurde die Durchführung einer schriftlichen Anhörung beschlossen, die in der Sitzung am 15. Mai vorbereitet sowie in der Sitzung am 4. September 2025 „ausgewertet“ wurde, wobei ausgewertet ein großes Wort darstellt. Es wurde aufgerufen. Sodann wurde der Antrag auf das Mitberatungsersuchen der Fraktion Die Linke vom 10. September 2025 hin im Ausschuss für Gleichstellung am 23. September ähnlich intensiv beraten. Im Ergebnis der Beratungen empfahlen sowohl der Ausschuss für Gleichstellung als auch der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie mehrheitlich, den Antrag abzulehnen. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Geschlechtergerechtigkeit am Thüringer Arbeitsmarkt stärken
Vielen Dank, Frau Abgeordnete, für die Berichterstattung aus dem Ausschuss. Zu dem Tagesordnungspunkt liegt ein Alternativantrag vor, nachzulesen in der Drucksache 8/2263. Ich frage ins Rund, ob eine Begründung zum Alternativantrag gewünscht ist. Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich hiermit die Aussprache und rufe als Ersten Abgeordneten Wloch für die Fraktion der AfD ans Mikrofon.
Geschlechtergerechtigkeit am Thüringer Arbeitsmarkt stärken
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste am Bildschirm, wieder einmal legt uns die Linksfraktion einen Antrag vor, der wohlwollend klingt, aber im Kern nichts anderes als ein ideologisches Projekt ist: „Geschlechtergerechtigkeit am Thüringer Arbeitsmarkt stärken“. Die Themen, die hier angesprochen werden, sind nicht unwichtig, aber die Art und Weise, wie sie politisch aufgeladen umgesetzt werden sollen, ist nicht nur realitätsfern, sondern auch gefährlich für Wirtschaft, Arbeitsplätze und Familien in unserem Land.
(Beifall AfD)
Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Lage kann man sich solche ideologischen Experimente schlicht nicht leisten. Die Automobilindustrie und die Zulieferindustrie – einst das Rückgrat der Thüringer Wirtschaft – befinden sich in Schieflage. Immer mehr Betriebe stehen unter massivem Druck. Die Auftragslage bricht ein, während gleichzeitig Energiepreise explodieren und die Standortkosten durch Bürokratie, Steuern und Abgaben immer weiter steigen. Unternehmen in Thüringen kämpfen ums Überleben. Die Linke liefert dazu keinen realistischen Beitrag, sondern träumt von weiteren Auflagen, Kampagnen und staatlicher Steuerung.
(Beifall AfD)
Meine Damen und Herren von der Linken, das ist nicht nur verantwortungslos, das gefährdet direkt Arbeitsplätze. Genau in diesem Umfeld wollen Sie Arbeitgeber über staatlich finanzierte Öffentlichkeitskampagnen, Programme in immer flexiblere Arbeitszeiten sowie Arbeitsplatzmodelle drängen. Das klingt zwar nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bedeutet in der Praxis aber zusätzliche Belastung, steigenden Planungsaufwand, neue Auflagen und all das in einer Zeit, in der viele Unternehmen froh sind, überhaupt noch Mitarbeiter halten zu können. Wer so agiert, hat kein Gespür für die Realität im Mittelstand.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Aha!)
Woher auch? Parallel dazu will man die staatliche Ganztagsbetreuung weiter ausbauen, als sei dies der Königsweg zu einer gerechten Gesellschaft. Aber was Sie hier schön verpackt haben, hat zwei Seiten. Zum einen entstehen enorme Kosten, die am Ende die Kommunen und der Steuerzahler tragen müssen. Zum anderen wird damit das familiäre Miteinander weiter verdrängt. Elternzeit und Familienbindung werden durch staatliche Fremdbetreuung ersetzt. Wer Familien wirklich stärken will, entzieht ihr nicht die Verantwortung, er ermöglicht Eigenverantwortung. Auch die Forderung nach gezielter Aufwertung bestimmter Berufsfelder wie etwa Pflege, Erziehung, Sozialarbeit folgt demselben Muster. Wertschätzung ja, aber nicht durch politische Steuerung. Der Staat kann keine Löhne diktieren, ohne die Wirtschaft zu belasten. Höhere Gehälter müssen erwirtschaftet werden, nicht herbeigewünscht.
(Beifall AfD)
Anstatt die Rahmenbedingungen für alle Branchen zu verbessern, fokussiert sich die Linke auf einzelne Bereiche, die ideologisch gut ins eigene Weltbild passen. Das ist keine Wirtschaftspolitik, das ist Klientelpolitik. Besonders deutlich wird diese Ideologie beim Griff in die frühkindliche Erziehung. Im Kindergarten soll durch Förderprogramme für Mädchen und entsprechende Anreize schon bei den Kleinsten Einfluss auf Berufswahlmuster genommen werden. Das ist nichts anderes als staatlich gelenkte Umerziehung getarnt als Gleichstellungspolitik. Während man vorgibt, Mädchen zu fördern, schafft man eine Schieflage, die Jungen benachteiligt und den gesellschaftlichen Zusammenhalt untergräbt.
(Beifall AfD)
Wer wirklich Gleichberechtigung will, muss beide Geschlechter im Blick haben, nicht eins bevorzugen. Auch bei den Themen „Migration“ und „Behinderung“ wollen Sie neue Programme und Sensibilisierungskampagnen schaffen. Dabei gibt es längst umfassende gesetzliche Regelungen gegen Diskriminierung. Statt vorhandene Instrumente wirksam zu nutzen, wird wieder eine Förderkulisse aufgebaut, die mehr Verwaltung, mehr Kampagnen und mehr Kosten produziert, aber wenig konkrete Wirkung entfaltet. Hinzu kommen die Pläne zur Stärkung von Mitbestimmung, für Bildungsinitiativen und Inklusionsmaßnahmen in Betrieben. Was hier als Modernisierung verkauft wird, bedeutet in Wahrheit Gewerkschaftseinfluss, zusätzliche Strukturen, mehr Bürokratie. Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten brauchen Unternehmen in Thüringen nicht noch mehr Vorschriften und Programme. Sie brauchen Luft zum Atmen, Planungssicherheit, bezahlbare Energiepreise und verlässliche Rahmenbedingungen. Meine Damen und Herren, dieser Antrag der Linken ist kein Instrument zur Stärkung von Frauen oder Familien. Er ist ein Baustein eines ideologischen Umbaus unserer Gesellschaft,
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: So
ein Quatsch!) weg vom Leistungsprinzip, weg von Eigenverantwortung und weg von gewachsenen Familienstrukturen hin zu einem staatlich durchorganisierten Arbeitsmarkt, in dem Quoten, Kampagnen und Gleichmacherei das Sagen haben.
(Beifall AfD)
Wir als AfD stehen für ein anderes Verständnis, für eine freie und leistungsorientierte Arbeitswelt, in der Können und Qualifikation zählen, nicht rote Ideologie, für Familien, die selbst entscheiden, wie sie ihr Leben gestalten, ohne staatliche Bevormundung, für Unternehmen, die sich auf ihre Arbeit konzentrieren können, statt auf neue Kampagnen oder Vorschriften. Wer glaubt, man könne Thüringens Wirtschaft mit immer neuen ideologischen Experimenten stärken, der irrt, das Gegenteil ist der Fall.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das
waren genau Sie!) Solche Anträge treiben Betriebe in die Enge, gefährden Arbeitsplätze und zersetzen die Grundlagen unseres Wohlstands. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab, nicht weil uns die Themen gleichgültig wären, sondern weil wir die Verantwortung für unsere Wirtschaft, für unsere Familien und für die Zukunft Thüringens übernehmen werden und wollen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Ja,
ja, Geschichten erzählen, Geschichten erzählen!) Vielen Dank.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Auf die freie Rede!)
Geschlechtergerechtigkeit am Thüringer Arbeitsmarkt stärken
Lassen Sie mich nur voranstellen, dass ich für die Koalition spreche, für die Brombeere. Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin, liebe Zuschauer am Livestream und wenige Zuschauer bei uns auf der Besuchertribüne, ich denke, es ist gar keine Frage, dass Geschlechtergerechtigkeit auf dem Thüringer Arbeitsmarkt ein Thema ist, das uns alle bewegen sollte. Ein wichtiges Thema. Fragen der fairen Teilhabe im Erwerbsleben, der gerechten Verteilung von Sorgearbeit, der Zugangschancen für Frauen und Männer zu allen Berufen, das sind Themen, die wir nicht ignorieren dürfen und die wir auch in dieser, unserer, Koalition sehr ernst nehmen. Der Antrag benennt viele Aspekte, die aus meiner Sicht bzw. aus der Sicht meiner Fraktion absolut nachvollziehbar sind. Er spricht über Teilzeit und Altersarmut, über stereotype Berufswahlmuster, über Vereinbarkeitsfragen und über Lohnunterschiede, und das ist richtig. Das gehört auch in die parlamentarische Debatte und dennoch werden wir diesem Antrag heute nicht zustimmen, denn bei aller berechtigter Themenwahl, die Ausgestaltung des Antrags ist aus unserer Sicht nicht geeignet, um daraus tragfähige politische Maßnahmen abzuleiten.
(Beifall CDU, BSW)
Der Antrag ist, wenn man es knapp sagen will, analytisch zu einseitig, politisch zu pauschal und handwerklich zu breit. Er unterstellt durchgängig strukturelle Diskriminierung in der Arbeitswelt, ohne die Realität in Thüringer Betrieben differenziert zu betrachten. Er fordert Maßnahmen, die zum Teil klar in die Bundeszuständigkeit fallen – Steuerpolitik, Fragen des Elterngeldes, Rentenreform – und er listet eine Vielzahl von Einzelforderungen auf, die weniger einem politischen Fahrplan als eher einem Forderungskatalog entsprechen. Ich möchte aber ausdrücklich betonen, dass wir den Antrag nicht einfach vom Tisch gewischt haben. Ganz im Gegenteil, wir haben uns im Ausschuss und auch in der Fraktion Zeit genommen, und die haben wir gut genutzt. Wir haben über 20 Stellungnahmen eingeholt, darunter sehr fundierte, von Gleichstellungsbeauftragten, von Sozialverbänden, von Wirtschaftsvertretern, von Trägern. Wir haben dabei viel gelernt, die Bandbreite der Rückmeldungen war groß. Sie reichte von klarer Unterstützung des Antrags, etwa durch den Landesfrauenrat oder den Landespflegerat, bis hin zu deutlicher Kritik, etwa von der IHK oder von Wirtschaftsverbänden. Was wir gesehen haben: Es gibt keine einfache Wahrheit in dieser Debatte, aber es gibt viele valide Perspektiven und es gibt vor allem Handlungsbedarf. Auch der Staatssekretärin haben wir im Ausschuss aufmerksam zugehört. Dabei haben wir festgestellt, dass es vieles von dem, was im Antrag gefordert wird, in der einen oder anderen Form längst gibt: Projekte zur klischeefreien Berufswahl, Monitoringverfahren, Ansätze zur Vereinbarkeit – nichts davon ist völliges Neuland. Aber es fehlt oft an Sichtbarkeit, auch an Verbindlichkeit und manchmal auch an Wirksamkeit. Und ja, ich gebe offen zu, es hat eine Weile gedauert, bis wir uns in der Koalition verständigen konnten, wie wir mit dem Thema umgehen. Diesen Stiefel ziehen wir uns an. Aber es hat sich gelohnt, denn wir haben, wie angekündigt, einen eigenen Antrag auf den Weg gebracht. Er ist schlanker, er ist konkreter, er bleibt auf Landesebene, also in unserer eigenen Zuständigkeit, und er lässt viel von dem ideologischen Überbau weg, den wir im ursprünglichen Antrag der Linken nicht mittragen konnten. Was wir vorschlagen, ist Gleichstellungspolitik mit Realitätssinn, mit einer Strategie für Berufswahl ohne Klischees, mit gezielten Impulsen für Mädchen in MINT- und Männer in sozialen Berufen, mit Pilotprojekten zu Vereinbarkeiten in Betrieben, mit Datennutzung statt Datenerfindung, mit Blick auf Frauen mit Migrationshintergrund und mit einer klaren Ansprache auch an Väter, mehr Verantwortung zu übernehmen. Nicht gegen jemanden, sondern für mehr Gerechtigkeit im Alltag, im Erwerbsleben, im Familienleben ist unser Antrag. Darum lehnen wir heute den Antrag der Linken ab – in der Sache, nicht im Anliegen. Darum bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag, weil wir damit einen gangbaren, einen wirksamen und einen gemeinsamen Weg vorschlagen. Ich danke Ihnen ganz herzlich.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Geschlechtergerechtigkeit am Thüringer Arbeitsmarkt stärken
Zumindest unsere Choreo macht heute Abend gute Laune. Vielen Dank dafür. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, wer in Thüringen auf Gleichstellung hofft, der braucht nicht auf die Brombeerkoalition zu setzen.
(Beifall Die Linke)
So viel wissen wir nach der Farce rund um diesen Antrag ganz deutlich. Wir haben eine negative Beschlussempfehlung. Ich möchte im besten Fall nur ganz wenig Redezeit für die Anmerkungen der AfDFraktion zur Verfügung stellen. Ich finde es schon bemerkenswert, wenn man hier davon spricht, dass unsere Ansätze gefährlich seien, verantwortungslos seien, Arbeitsplätze gefährden, und sich dabei konkret auf Artikel 3 Grundgesetz bezieht. Da steht: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Wenn das für Sie reicht, um mir, um uns Klientelpolitik zu unterstellen, dann kann ich nur sagen: Na ja, dass Frauen nicht zu Ihrer politischen Zielgruppe gehören, das überrascht uns alle gar nicht, das haben Sie vielfach gut dokumentiert.
(Beifall Die Linke)
Und wer glaubt, dass Betriebe in die Enge getrieben würden, wenn wir mehr Maßnahmen für Gleichstellung am Arbeitsmarkt einbringen wollen, der sollte dann mal mit Führungskräften sprechen, denn die haben in der Regel ein großes Interesse daran, auch weiblichen Nachwuchs für ihren Betrieb zu gewinnen. Das widerspricht sich also gar nicht. Aber gut, zurück zum Start. Der Antrag liegt seit 21. Januar dieses Jahres als Drucksache vor. Das ist schon eine ganze Weile. Das allein zeigt, es ist kein Ruhmesblatt der parlamentarischen Arbeit, die die Brombeere hier mit uns abgeliefert hat. Die Koalition selbst schlug eine schriftliche Anhörung vor. Die Ministerin begrüßte dies, hat auch noch mal sehr differenziert die Zahlen und aktuellen Lagen dargestellt. Unser Ziel war es, eine ernsthafte, eine inhaltliche Auseinandersetzung mit diesem Antrag zu schaffen. Deswegen haben wir dem auch gern zugestimmt, denn wir wollen auch wissen, wie in Betrieben, in Verwaltungen, in den Kammern, in den Verbänden, in den Gewerkschaften darüber gesprochen wird. Als dann die Auswertung dieser schriftlichen Anhörung auf der Tagesordnung stand, passierte nichts, aber auch wirklich gar nichts, auch nicht mit dem besten Willen und Bemühen der Kolleginnen und Kollegen. Das ist nicht nur ein bisschen peinlich, sondern es war zum Schluss auch eine Form der Arbeitsverweigerung.
(Beifall Die Linke)
Denn man kann ja bei jedem Punkt sagen, wir haben Redebedarf, wir haben Verhandlungsbedarf. Und dann gibt man eben auch mal schriftlich was rüber, woran sich andere auch abarbeiten können. Ich glaube, es ist nicht nur mir peinlich, wie hiermit umgegangen wurde, ich glaube wirklich, es ist auch einigen von Ihnen peinlich, denn wenn man schon Anzuhörendenlisten beschließt, dann muss man doch den Respekt gegenüber den Anzuhörenden haben, auch die Inhalte, die da aufgerufen werden, die Arbeit, die sich da gemacht wurde, zu würdigen.
(Beifall Die Linke)
Was kam raus? Erstens, Mitbestimmung und Transparenz sind zentrale Treiber für Gleichstellung, gerade in kleinen und in mittelständischen Unternehmen. Zweitens, frauendominierte Berufe wie die Pflege, wie die Erziehung, wie die soziale Arbeit brauchen endlich bessere Löhne und mehr Personal, statt immer nur warme Worte von der Politik. Drittens, Minijobs zementieren Abhängigkeiten, auch partnerschaftliche Abhängigkeiten. Das heißt, Minijobs gehören endlich in sozialversicherungspflichtige Arbeit überführt.
(Beifall Die Linke)
Und viertens, Zeiten der Kindererziehung und ja, auch Zeiten der Pflege von alten Menschen müssen rentenrechtlich besser zählen. Das ist eine Frage der Fairness. All das findet sich in den schriftlichen Rückmeldungen und all das findet sich auch in unserem Antrag. Und ja, unser Antrag hat eine Vielzahl von Forderungen, da bin ich ganz bei Ihnen, Herr Quasebarth. Aber er hat auch eine Systematik, nämlich Arbeitszeit, Lohn, Betreuung und Schutz vor Diskriminierung überall da als wirkmächtige Hebel zu verstehen, wo sie Auswirkungen haben. Denn der Kern des Problems ist doch simpel: Wenn A regelmäßig B erzeugt, dann müssen wir uns den Ursachen von A widmen, heißt, wenn A – ungleiche Erwerbsverläufe, Lohnlücken, Care-Lasten – regelmäßig B – ökonomische Abhängigkeit von Frauen, Armutsrisiken, schlechtere Chancen am Arbeitsmarkt – erzeugt, dann ist es rational, auch an den Ursachen zu arbeiten und nicht immer nur an den Symptomen.
(Beifall Die Linke)
Parlament ist für uns als Linke keine Warteschleife, in der man Anträge so lange kreisen lässt, bis niemand mehr hinschaut. Deswegen hoffe ich sehr, dass die Kolleginnen und Kollegen draußen sehr genau hinschauen, wie die Brombeerregierung, wie die Brombeerkoalition hier heute agiert. Denn wenn wir die Arbeitsbedingungen derer endlich verbessern wollen, die unser Land am Laufen halten, dann müssen wir auch über eine Geschlechtskomponente sprechen. Das ist auch gar nicht allzu ideologisch, denn wenn Sie sich Ihre eigenen Parteiprogramme mal anschauen, wenn Sie sich Ihren Koalitionsvertrag mal anschauen, dann würden Sie merken, das steht da ja auch drin, das ist vielleicht gar nicht mal so links, das ist ja vielleicht einfach nur fair gegenüber allen Geschlechtern.
(Beifall Die Linke)
Und dann zu formulieren, Herr Quasebarth, ich zitiere Sie hier, dass Ihr eigener Antrag schlanker ist, das stimmt, man könnte aber auch sagen, schlank ist der neue Euphemismus für inhaltsleer.
(Beifall Die Linke)
Sie haben nach ganzen zehn Monaten Bearbeitungszeit auf zwei Seiten elf Punkte aufgeschrieben.
(Beifall Die Linke)
Was findet sich da? Ich glaube nichts, was Ihren eigenen Ansprüchen so richtig gerecht wird. Ich nehme mal nur den Begriff der Berufswahlstrategie heraus. Kommt denn die ungleiche Bezahlung vielleicht noch dazu? Kommt die ungleiche Verteilung von Care-Lasten dazu? Oder reicht es, wenn man junge Menschen einfach nur ganz allgemein zum Thema berät? Dann sehe ich das schöne Wort „Väterförderung“. Da dachte ich erst, Ihnen ist vielleicht ein redaktioneller Fehler unterlaufen und irgendein Programm hat aus Mütterförderung Väterförderung gemacht, denn Sie haben ja selbst beschrieben, dass es eine Unsichtbarkeit von weiblichen Leistungen gibt. Aber nein, Sie meinten wirklich den Begriff der Väterförderung. Und das finde ich total zynisch. Denn wir sehen den Karriereknick von Frauen noch zehn Jahre nach Geburt des ersten Kindes.
(Beifall Die Linke)
Noch zehn Jahre nach Geburt des ersten Kindes ist der Karriereknick, ist der Lohnunterschied auf dem Gehaltszettel statistisch nachzusehen. Aber gut, dann machen wir Väterförderung. Und dann wird es ganz witzig, denn die Brombeere will ein freiwilliges Gleichstellungssiegel Thüringen entwickeln. Die Gleichstellung in Betrieben darf doch kein Topping garniert für Unternehmen sein, das ist doch eine Selbstverständlichkeit für unsere Unternehmen in Thüringen. Das müssen wir doch gemeinsam in allen Bereichen wollen.
(Beifall Die Linke)
Deswegen sage ich ganz klar: Wenn dieser Alternativantrag hier heute eine Mehrheit erhält, dann wird keiner Frau in Thüringen in ihrem Leben, in ihrem Alltag irgendwie geholfen sein.
(Beifall Die Linke)
Und, Herr Quasebarth, wenn Sie dann auch noch fabulieren, dass dieser Antrag sich nur auf die Landesebene bezieht – ich lese das, was Sie einreichen, wirklich genau –, und Sie bitten die Landesregierung, sich auf Bundesebene für die Weiterentwicklung des Elterngeldes sowie die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz einzusetzen, dann überlegen Sie sich doch mal eine Argumentation und dann bleiben Sie doch zumindest bei dieser.
(Beifall Die Linke)
Geschlechtergerechtigkeit am Thüringer Arbeitsmarkt stärken
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Güngör. Ich schaue mal in Richtung Regierung. Da gibt es keine Wortmeldungen seitens der Staatssekretärin. Nein, das war ein Nein. Das ist nicht der Fall. Dann übergebe ich zunächst einmal wieder an die Vizepräsidentin Güngör.
Geschlechtergerechtigkeit am Thüringer Arbeitsmarkt stärken
Da seitens der Landesregierung das Wort nicht gewünscht ist, kommen wir nun zur Abstimmung zum Antrag selbst. Hier ist die Beschlussempfehlung Ablehnung. Wer diesem Antrag als solchen seine Zustimmung geben möchte, den oder die bitte ich nun ums Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? Bitte? Wir sind mitten in der Abstimmung. Ich kann gerade ... Nein, wir sind mitten in der Abstimmung. Ich weiß, es ist spät, aber wir versuchen, konzentriert zu bleiben.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Zu
spät, zu spät aufgewacht!) Wer stimmt gegen diesen Antrag als solchen? Den oder die bitte ich nun ums Handzeichen. Das sind Abgeordnete aus den Fraktionen SPD, BSW, CDU und AfD. Möchte sich jemand enthalten? Das kann ich nicht erkennen. Dann ist dieser Antrag selbst abgelehnt worden. Wir kommen zur Abstimmung über den Alternativantrag. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den oder die bitte ich nun ums Handzeichen. Das sind die Abgeordneten von SPD, BSW und CDU. Wer stimmt dagegen? Das sind die Abgeordneten von Linke und AfD. Und ich glaube jetzt ... Das sollten wir auszählen. Ich bitte Sie daher noch mal um die entsprechende Abstimmung. Wer dem Alternativantrag seine Zustimmung geben möchte, den oder die bitte ich nun ums Handzeichen. Also das geht so nicht. Das geht so nicht. Wir waren schon beim Aufruf der Namen. Das finde ich nicht ganz sportlich.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Haben Sie
jetzt schon gezählt?) Je öfter Personen reinkommen, desto öfter müssen wir neu zählen. Dafür haben Sie sicher Verständnis. Das waren jetzt 38 Jastimmen. Dann bitte ich nun um die Gegenstimmen. Das waren 40 Neinstimmen. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist dieser Antrag ebenfalls abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und bitte nun die Parlamentarischen Geschäftsführer/ ‑ innen kurz zu mir. Vielen Dank. Wir sind darüber übereingekommen, dass nun als letzter Tagesordnungspunkt noch Tagesordnungspunkt 15 aufgerufen wird Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/1101 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Drucksache 8/1895 Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin mir sicher, gleich hören zu müssen, wie wichtig allen die Kleingärten sind. Wenn Sie das vielleicht auch jetzt schon in Ihrer Aufmerksamkeit zeigen könnten, wäre mir hier vorne sehr geholfen.
(Beifall Die Linke)
Dazu gibt es eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum in der Drucksache 8/1895. Für die Berichterstattung aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum bitte ich Herrn Abgeordneten Kalthoff nach vorne.
Kleingärten in Thüringen als Orte des sozialen Zusammenhalts stärken
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne, ich darf heute zum Antrag „Kleingärten in Thüringen als Orte des sozialen Zusammenhalts stärken“ der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD in der Drucksache 8/1101 Bericht erstatten. Der Antrag wurde am 15. Mai 2025 von den Koalitionsfraktionen als Alternativantrag zu dem Antrag der Fraktion der AfD „Förderung des Kleingartenwesens in Thüringen stärken und dessen Beitrag für die Bevölkerung sowie den Umwelt- und Naturschutz anerkennen“ in Drucksache 8/1018 vorgelegt. Der Antrag der Koalitionsfraktionen wurde nach erster Beratung in der 21. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 20. Juni 2025 an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum überwiesen. Der Ausschuss hat den Antrag in seiner 6. Sitzung am 5. September 2025 beraten. Ergebnis der Beratung ist die Beschlussempfehlung, den Antrag anzunehmen. Ich verweise hierzu auf die Drucksache 8/1895. Die Empfehlung des Ausschusses lautet also: Annahme des Antrags in der Drucksache 8/1101. Danke.
(Beifall Die Linke, SPD)
Kleingärten in Thüringen als Orte des sozialen Zusammenhalts stärken
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, je später der Abend, desto schöner das Thema. Auch wenn unser Antrag „Förderung des Kleingartenwesens stärken und dessen Beitrag für die Bevölkerung sowie den Umwelt- und Naturschutz anerkennen“ in der Sitzung am 20. Juni abgelehnt wurde und wegen der BrandmauerBrombeere nicht einmal eine Ausschussüberweisung drin war, so ist dieser Antrag trotzdem ein Erfolg für uns.
(Beifall AfD)
Er ist deswegen ein Erfolg für uns – AfD wirkt –, weil es daraufhin einen Alternativantrag der Brombeerfraktionen gab, weil die Landesregierung die Kleingärtner als Klientel entdeckt hat und diese für ihre Arbeit ehrt und weil es deswegen Bewegung bei der Wiederbelebung des Kleingartenbeirats auf Landesebene gibt.
(Beifall AfD)
Das ist gut für das Kleingartenwesen und seine etwa 200.000 Mitglieder. Das freut mich natürlich, denn das Kleingartenwesen leistet einen großen Beitrag für die Natur und die Lebensqualität der Menschen. Zusätzlich erhalte ich jetzt, weil ich diese Initiative gestartet habe, auch immer noch die GartenFlora von den Kleingartenfreunden Thüringen. Das freut mich natürlich auch. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Ich bin in der Rede im Juni-Plenum schon auf meine Verbindung zum Kleingartenwesen eingegangen. Das war in der DDR ein Stück Freiheit, ein Stück Selbstständigkeit. Das war und ist ein Beitrag für das soziale Wesen und es leistet einen Beitrag für das Bewusstsein und die Versorgung mit regionalen Lebensmitteln. Es bleibt zu hoffen, dass die Forderungen an die Landesregierung, die wir jetzt vermutlich einstimmig als Rund beschließen, zum Beispiel eines Landesförderprogramms, des Alternativantrags der Brombeerfraktionen, der ja ähnliche Forderungen oder ergänzende Forderungen zu unserem Originalantrag hat, von der Landesregierung auch umgesetzt werden. Falls das nicht passiert, dann sind wir von der AfD wieder am Start und zeigen der Landesregierung, was sie zu tun hat im Sinne des Kleingartenwesens. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Kleingärten in Thüringen als Orte des sozialen Zusammenhalts stärken
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, auch wenn nur noch Wenige auf der Tribüne zu sehen sind, zu später Stunde trotzdem noch einmal ein wichtiges Thema, bei dem ich mich freue, dass wir das heute noch einbringen können. Der Antrag der regierungstragenden Fraktionen ist ein erster Schritt, um das Kleingartenwesen zu fördern, in nachhaltige Strukturen zu überführen und vor allem auch dessen gesellschaftliche Bedeutung anzuerkennen. Für das BSW sind Kleingärten weit mehr als grüne Oasen, sie leisten einen wichtigen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, für die Natur, den Klimaschutz und die regionale Wertschöpfung. Sie sind aber auch Lernorte und Bildungsorte und natürlich auch Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Der eingetragene Verein Landesverband Thüringen der Gartenfreunde ist einer der mitgliederstärksten ehrenamtlichen und gemeinnützigen Verbände in Thüringen. Er unterteilt sich in 28 regionale Verbände mit ca. 1.500 Vereinen. Das Kleingartenwesen hat eine lange Tradition in Thüringen und ist ein Stück gelebte Kultur. Aber sie geht bis in das 19. Jahrhundert zurück; nicht nur zu DDR-Zeiten gab es Kleingärten in Thüringen. Wir wollen es deshalb fördern, erhalten und in nachhaltige Strukturen überführen. Dieser Antrag legt heute ein Fundament, auf dem wir nun aufbauen müssen. Die Prüfaufträge sind notwendig, aber sie dürfen nur der Anfang sein und nicht das Ende unserer Anstrengungen. Es bedarf hier neuer Entwicklungskonzepte zur Zukunftssicherung – zielführend und ergebnisorientiert. Daher ein Prüfauftrag für die Schaffung nachhaltiger Strukturen, auch mit dem Blick in andere Bundesländer, um gegebenenfalls vorhandene Konzepte und Maßnahmen auch in Thüringen sinnvoll anzuwenden. Es bedarf weiterhin der Unterstützung der Kommunen bezüglich der Ausweisung von Flächen bei ihren Planungen für Kleingartenanlagen in urbanen Gebieten, wo es einen Bedarf gibt, um dem existierenden Flächendruck entgegenzuwirken. Im ländlichen Raum hingegen braucht es aber Konzepte und finanzielle Unterstützung für den Rückbau und eine sinnvolle, naturnahe Nachnutzung. Aktuell stehen in Thüringen 5.000 Parzellen leer. Das BSW steht für eine Politik, die konkret und bürgernah ist. Deshalb erwarten wir von der Landesregierung, den Kleingartenbeirat wiederzubeleben und einzuberufen, der seit zehn Jahren nicht getagt hat. Ebenso wichtig ist die Unterstützung der vielen kommunalen Kleingartenbeiräte, um damit auch die Arbeit in den Kommunen zu entlasten. Die Bürgerinnen und Bürger müssen dabei von Anfang an mit einbezogen werden, denn echte Demokratie bedeutet Teilhabe und Mitbestimmung, gerade bei Entscheidungen, die das direkte und unmittelbare Lebensumfeld betreffen. Wenn wir das Klimaschutzpotenzial der Kleingärten wirklich ernst nehmen wollen, dann müssen wir dieses Potenzial auch aktiv nutzen. Aus BSWPerspektive heißt das, Kleingärten als Bausteine einer klimagerechten Stadt- und Regionalentwicklungsplanung zu etablieren. Besonders wichtig ist uns aber auch die soziale Gerechtigkeit. Junge Familien und Menschen mit geringem Einkommen brauchen fairen Zugang zu Kleingärten und genau dann, wenn der Wunsch und der Bedarf bestehen. Hier müssen wir praktische Lösungen entwickeln, damit diese Familien auch Zugang haben, auch in den urbanen Gebieten. Kleingärten dürfen nicht zum Privileg Weniger werden, sondern sie müssen allen zugänglich sein. Der Antrag der Koalition ist gut und richtig. Er ist aus BSW-Sicht der Startpunkt für zukunftsfähige Rahmenbedingungen. Das BSW wird aber auch darauf achten, dass den Prüfaufträgen auch Taten folgen werden – aus Absichten konkrete Hilfe und aus Worten Ergebnisse und Möglichkeiten. Das Kleingartenwesen in Thüringen ist kein Relikt der Vergangenheit, es hat eine starke Zukunft, wenn wir es sozial gerecht, ökologisch und wertvoll bürgernah gestalten. Mit einem Zitat aus dem Regierungsvertrag möchte ich enden, denn die Initiative dieses Antrags geht nicht nur auf Ihre Initiative zurück, sondern wir haben das im Regierungsvertrag verankert: „Wir werden die Rahmenbedingungen für das Kleingartenwesen erhalten und wo nötig verbessern, damit bestehende Kleingartenanlagen erhalten und Neuanlagen möglich werden.“ – Regierungsvertrag, Seite 92. Dazu dieser vorliegende Antrag. Ich bitte um Ihre Zustimmung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit auch zu so später Stunde. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Kleingärten in Thüringen als Orte des sozialen Zusammenhalts stärken
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hupach. Noch eine letzte Einladung, diesen letzten Tagesordnungspunkt mit dem nötigen Fokus zu verbringen. Ich kann Sie, das mit Verlaub gesagt, bis hier hoch hören und das will bei meiner Schwerhörigkeit tatsächlich etwas heißen. Als Nächste auf der Rednerliste habe ich Abgeordnete Anja Müller von der Fraktion Die Linke, bitte.
(Beifall Die Linke)
Kleingärten in Thüringen als Orte des sozialen Zusammenhalts stärken
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Kleingärten – schönes Thema. Aber Kleingärten sind viel mehr als nur ein Stück Rasen hinterm Gartenzaun. Sie sind Orte – das wurde auch schon vielmals gesagt – des Zusammenlebens, Orte der Solidarität und für viele Menschen sind sie wirklich das Stück Freiheit im Alltag. Hier wird miteinander geredet, gearbeitet, geerntet. Hier entstehen Nachbarschaften, Freundschaften, Gemeinschaften. Und darum ist es wichtig, dass wir über die Zukunft des Kleingartenwesens in Thüringen sprechen. Aber – und das muss auch klar gesagt werden – der Alternativantrag von CDU, BSW und SPD ist in dieser Form ein bisschen zu wenig. Er besteht im Wesentlichen aus Prüfaufträgen. Das klingt nach Handeln, ist aber in Wahrheit nur ein Vertagen von Entscheidungen.
(Beifall Die Linke)
Wir brauchen keine weiteren Prüfungen – das haben wir im Ausschuss klar gemacht –, wir brauchen konkrete Schritte. Wie schaffen wir es, vielleicht die Wartelisten in den Städten abzubauen? Wie helfen wir Vereinen, die im ländlichen Raum mit Leerstand kämpfen? Und wie unterstützen wir das Ehrenamt, das hier so viel leistet? Gestern habe ich dem Chef der Staatskanzlei sehr genau zugehört, der gesagt hat, Ehrenamt wäre in dieser Regierung Chefsache. Ich sehe nur hier noch nicht so viel davon. Vor allem brauchen wir Beteiligung derjenigen, die sich jeden Tag um ihre Parzellen kümmern. Die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner in Thüringen wurden in diesem Prozess nicht angehört. Ausgerechnet wir haben noch eine Anhörung verlangt, aber auch das wurde abgelehnt. Das heißt, wir machen wieder Fehler oder Sie haben einen Fehler gemacht. Sie sprechen über sie, aber Sie sprechen nicht mit ihnen.
(Beifall Die Linke)
Wir haben im Ausschuss deutlich gemacht, dass wir auch eine getrennte Abstimmung zu diesen Punkten wollten. Da bin ich jetzt bei I und II. Bei I. stimmen wir vollkommen überein. Da ist viel Tolles enthalten und es wird dargelegt, was die Kleingärten machen. Es werden auch die Probleme aufgezeigt – aber mehr auch nicht. Deswegen wollten wir eine getrennte Abstimmung. Auch das haben Sie abgelehnt. Aber uns war diese Differenzierung extrem wichtig, weil wir, wie eben gesagt, auch verantwortungsvoll abwägen wollen. Am Ende aber bleibt: Dieser Antrag geht uns nicht weit genug. Er erkennt die Probleme, aber er löst sie nicht. Er spricht von Unterstützung, aber er bietet keine Instrumente. Und deshalb – auch wenn jetzt der Kleingartenbeirat berufen werden soll, der die letzten zehn Jahre sehr erfolgreich gearbeitet hat, Herr Präsident; wir haben viele Gespräche mit dem Landesverband Thüringen der Gartenfreunde gehabt, ich glaube mit Herrn Preuß, Entschuldigung, und er hat wirklich gesagt, dass das eine intensive, gute Zusammenarbeit mit diesem Ministerium war – werden wir uns enthalten, weil dieser Antrag keine echte Förderung des Kleingartenwesens ist, sondern wie gesagt nur Entscheidungen vertagt. Kollege Kalthoff, Ihnen nehme ich die Leidenschaft ab, wenn wir uns gemeinsam über unsere Gärten unterhalten – wer hat das angebaut, wer hat das angebaut –, die habe ich Ihnen auch im Ausschuss abgenommen, auch in der Debatte. Aber leider – und das mache ich noch mal deutlich – ist dieser Antrag trotzdem so nicht zustimmungsfähig, denn wir sind mitten – oh Gott, Frau Hupach, Sie werden doch gesehen. Mein Gott, das ist ja so was von …
Kleingärten in Thüringen als Orte des sozialen Zusammenhalts stärken
Frau Müller, erlauben Sie eine Zwischenfrage von Frau Hupach, wenn ich diese als solche richtig erkannt habe? Fragezeichen – auch in Richtung von Frau Hupach?
Kleingärten in Thüringen als Orte des sozialen Zusammenhalts stärken
Da muss sie aufstehen und nicht winken. Vielleicht können wir da mal das Prozedere im Parlament erläutern. Da muss sie aufstehen. Also Herr Präsident, Sie müssen schon sagen: Wer eine Zwischenfrage stellt, muss sich an das Mikrofon stellen und …
Kleingärten in Thüringen als Orte des sozialen Zusammenhalts stärken
Frau Abgeordnete Müller, wir haben zwar eine späte Stunde, aber ich frage Sie trotzdem. Sie haben gesagt, dass es wichtig ist, mit den Menschen zu reden und die Bürgerinnen und Bürger oder die Kleingärtner einzubeziehen. Unter Ihrer Regierung hat zehn Jahre lang der Kleingartenbeirat nicht getagt. Also er wurde nicht einberufen. Dann frage ich, wie Sie die Gespräche – die kann man sicherlich auch außerhalb des Beirats führen. Aber uns dann vorzuwerfen, wir würden das Thema nicht ernst nehmen, ist schon ein bisschen schräg.
(Beifall CDU, BSW)
Kleingärten in Thüringen als Orte des sozialen Zusammenhalts stärken
Uns war das Thema so wichtig, dass wir es im Koalitionsvertrag verankert haben. Und wir sind jetzt den ersten Schritt gegangen. Aber Sie sagen, Sie hätten sich gekümmert. Dann erklären Sie mir mal, wie und in welcher Form Sie sich um dieses Thema in den letzten zehn Jahren gekümmert haben. Das frage ich Sie.
Kleingärten in Thüringen als Orte des sozialen Zusammenhalts stärken
Der Landesverband der Thüringer Kleingärtner hatte immer einen sehr engen Austausch mit dem Infrastrukturministerium. Im Gespräch mit Dr. Preuß, dem Vorsitzenden des Landesverbands der Thüringer Kleingärtner, was wir sehr intensiv geführt haben, hat er ausdrücklich unsere damalige Ministerin Susanna Karawanskij gelobt, weil er so etwas noch nie erlebt hatte, wie da auf Augenhöhe miteinander gesprochen und diskutiert wurde.
(Unruhe und Heiterkeit CDU)
Kleingärten in Thüringen als Orte des sozialen Zusammenhalts stärken
Wir werden den Antrag ablehnen. Wir sind mitten in einer Haushaltsberatung. Wenn man wirklich Unterstützung will – und das ist ein Doppelhaushalt. Und diese ganzen Prüfaufträge, die hier formuliert sind. Ich werde noch mal zitieren. – Eine weitere Zwischenfrage lasse ich nicht zu, von dem her könnten Sie sich setzen.
Kleingärten in Thüringen als Orte des sozialen Zusammenhalts stärken
Passen Sie mal auf, was da drinsteht.
(Unruhe AfD, CDU)
Die Landesregierung wird gebeten, zu prüfen, ob ein Landesförderprogramm zur Schaffung nachhaltiger Strukturen im Kleingartenwesen aufgelegt werden kann. Das ist nur eins davon. Ich glaube, heute ist im Parlament schon mehrfach dargelegt worden, wie Gesetzgebung, Haushaltsgesetzgebung, wie das alles funktioniert. Wir sind doch der Gesetzgeber. Wenn wir etwas wollen, dann müssen wir doch selber als Abgeordnete tätig werden und nicht warten, bis die Landesregierung irgendetwas vorlegt. Das ist unser Anspruch. Deswegen hätte ich mehr erwartet und sage: Wir unterstützen die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner. Wir sind selber viel aktiv. Es gibt Vorsitzende von Kleingartenvereinen bei uns. Aber das ist einfach zu wenig. Wir werden uns enthalten; Punkt I stimmen wir natürlich zu. Danke.
(Beifall Die Linke)
Kleingärten in Thüringen als Orte des sozialen Zusammenhalts stärken
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Müller. Ich schaue mal in Richtung Regierung. Herr Staatssekretär, Ihnen gehört das Mikrofon. Es gibt eine Wortmeldung. Herr Kalthoff, entschuldigen Sie, ich hatte Sie nicht auf dem Rednerzettel. Das tut mir leid. Dann mal los. Das Mikrofon gehört Ihnen.
Kleingärten in Thüringen als Orte des sozialen Zusammenhalts stärken
Ich glaube, das Mikrofon gehört uns allen. Es gefällt sicherlich nicht allen, wenn die Dinge allen Menschen gehören. Ich weiß, das ist schwierig.
(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke:
Das ist wieder der Sozialismus!) Das ist Sozialismus, genau. Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wollte es eigentlich kurz machen. Es ist schon so viel zu den Kleingärten gesagt worden. Weil es vorhin aufgegriffen wurde, will ich voranstellen, wie die Gespräche auf den Fluren zu dem Thema gelaufen sind. Da möchte ich sagen, dass das schon auch ein konstruktiver Umgang war, dass wir uns über einiges zusammen ausgetauscht haben und dass ich das doch als konstruktiv und wertvoll erachte. Dafür und für den Prozess ringsherum wollte ich nochmals Danke sagen. Die Kleingärtner liegen, glaube ich – das kann man jetzt mal unabhängig sagen –, allen hier im Plenum am Herzen. Das gilt es auch festzustellen. Und ja, wir haben uns mit unserem Antrag eine Menge vorgenommen. Das wollen wir auch umsetzen. Und wir wollen natürlich auch auf unsere Landesregierung einwirken, dass wir den Kleingartenbeirat wieder einberufen. Ich glaube, das ist wichtig. Das ist auch das richtige Zeichen an die vielen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner da draußen; ich zähle mich ja selber dazu. Und ja, ich möchte es kurzhalten. Ich bitte um die Annahme des Antrags und bedanke mich im Namen der Koalition.
(Beifall BSW, SPD)
Kleingärten in Thüringen als Orte des sozialen Zusammenhalts stärken
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kalthoff. Jetzt schaue ich noch mal ins Rund. Weitere Wortmeldungen aus dem Plenum gibt es nicht. Dann rufe ich Herrn Staatssekretär ans Mikrofon.
Kleingärten in Thüringen als Orte des sozialen Zusammenhalts stärken
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, ich hatte kurz das Gefühl, dass es vielleicht noch zum Streit über den Gartenzaun kommt.
(Heiterkeit CDU)
Kleingärten sind Orte einer naturnahen Freizeitgestaltung und Orte der Begegnung, wie auch Bestandteil der Grünflächen unserer Städte und Gemeinden. Sie bieten mit ihren vielfältigen Strukturen Lebensraum für artenreiche Tier- und Pflanzengesellschaften. Das Kleingartenwesen leistet einen aktiven Beitrag zum Natur-, Klima- und Umweltschutz, wie auch einer gesunden Ernährung. Es schafft und erhält eine lebenswerte Umwelt, von der auch künftige Generationen profitieren können. Kennzeichnend für die Entwicklung des Kleingartenwesens in den letzten Jahren sind Unterschiede bei den Nachfragen nach Parzellen in städtischen und ländlichen Regionen. Insbesondere in größeren Städten wie Erfurt, Jena oder Weimar besteht ein verstärkter Bedarf etwa durch junge Familien. In etlichen ländlichen Regionen, die vor allem eine negative demografische Entwicklung aufweisen, sinkt die Nachfrage. Hier gilt es, im Zusammenwirken mit den Kommunen und den Flächeneigentümern alternative Nutzungsmöglichkeiten für nicht mehr benötigte Gärten zu finden. Die Lösungen sind hierfür je nach Standort verschieden und reichen von einer Umnutzung, zum Beispiel in Schulgarten, bis zum Rückbau. Die Bewirtschaftung der Kleingärten erfolgt zunehmend naturnah und nachhaltig und ist auf einen hohen Freizeit- und Erlebniswert ausgerichtet. Gemeinschaftsaktivitäten spielen eine wichtige Rolle. Werte Abgeordnete, ich denke, wir sind uns einig, dass das Kleingartenwesen einen echten gesellschaftlichen Mehrwert schafft.
(Beifall Die Linke)
Gleichzeitig müssen wir aber auch berücksichtigen, dass die Kleingartenvereine auf ehrenamtlichen Strukturen beruhen und ihre Strukturen als eingetragene Vereine nur begrenzt finanziell leistungsfähig sind. Sie bedürfen daher der Unterstützung des Freistaats Thüringen. In ihrem Antrag haben die Regierungsfraktionen mehrere Bereiche herausgestellt, in denen dieser Unterstützungsbedarf besonders dringlich ist. Es handelt sich zum einen um eine Überprüfung der gegenwärtigen Förderstrukturen und die verstärkte Nutzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, wie auch das Vorhalten von Kompensationsmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz bei der Umnutzung von Kleingartenanlagen. Darüber hinaus geht es um die Unterstützung der Kommunen bei der Ausweisung von Flächen für Kleingartenanlagen in ihren Flächenplanungen. Da es am Rande der Sitzung des zuständigen Fachausschusses am 5. September 2025 einige Verständnisfragen zum Tagungsturnus und zur Funktionsweise des Kleingartenbeirats der Landesregierung gab, möchte ich hierzu noch Folgendes ausführen: Beim Kleingartenbeirat auf Landesebene – es gibt solche Beiräte auch regional, etwa auch bei der Stadt Erfurt – handelt es sich um ein ressortübergreifendes Arbeitsgremium unter dem Vorsitz der Ministerin Colette Boos-John. Neben dem für das Kleingartenwesen zuständigen Ressort sind darin gemäß Geschäftsordnung das für das Bauwesen zuständige Ressort sowie das für den kommunalen Bereich zuständige Ressort vertreten. Hinzu kommen Vertreter der Fraktionen des Landtags, des Gemeinde- und Städtebundes und des Thüringer Landkreistages. Im Bedarfsfall können Gäste hinzugeladen werden. In der Vergangenheit wurde der Beirat bei Fragen im Bereich der Kommunalabgaben oder im Bereich des Baumschutzes einberufen. Wenn diese ressortübergreifenden Themen, die im Idealfall für die kommunale Seite interessant sind, nicht vorliegen, ist nach unseren Erfahrungen eine Einberufung nicht sinnvoll und es treten darüber hinaus ernsthafte Akzeptanzprobleme bei den Mitgliedern auf. Da ressortübergreifende Anliegen in jüngerer Vergangenheit nicht aufgetreten sind und auch aktuell nicht in Sicht sind, hat sich die folgende Arbeitsweise als praktisch erwiesen: Die Hausleitung des Wirtschaftsministeriums und jetzt mit Landwirtschaft und Ländlichen Raum führt mit dem Landesverband der Gartenfreunde ein Jahresgespräch. Auftretende Probleme werden identifiziert und einer Lösung zugeführt, gegebenenfalls bilateral mit einem anderen Ressort. Aktuell ist das für das Thema „Rückbau von Kleingartenparzellen im städtischen Bereich“ mit dem TMDI der Fall. Abschließend möchte ich Ihnen versichern, dass die Landesregierung die Anliegen der Kleingärtner ernst nimmt und das Kleingartenwesen unterstützt. Anlässe für einen gegenseitigen Austausch ergeben sich dabei immer wieder. So wird zum Beispiel am Tag der offenen Tür unseres Lehr- und Versuchszentrums Gartenbau regelmäßig eine Veranstaltung zum Tag des Ehrenamts angedockt, bei dem das Engagement verdienter Gartenfreunde gewürdigt wird. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Kleingärten in Thüringen als Orte des sozialen Zusammenhalts stärken
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär, für die Ausführungen. Sehr geehrte Abgeordnete, eingedenk der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum, die eine Annahme des Antrags empfiehlt, würde ich hiermit zur Abstimmung über den Antrag in Drucksache 8/1101 der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD kommen. Wenn Sie diesem Antrag zustimmen möchten, dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus den Fraktionen der SPD, des BSW, der CDU und der AfD. Wenn Sie gegen den Antrag stimmen, bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Das kann ich nicht erkennen. Gibt es Enthaltungen? Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion Die Linke. Vielen Dank. Damit gilt der Antrag als angenommen und wir schließen den Tagesordnungspunkt 15. Wir hatten verabredet, dass wir mit diesem Tagesodnungspunkt für heute die Sitzung beenden. Ein Hinweis noch zu unserer nächsten Plenarsitzung: Die nächsten planmäßigen Plenarsitzungen finden am 3., 4. und 5. Dezember statt. Ich wünsche Ihnen und uns allen einen schönen Feiertag. Kommen Sie gut durch die Zeit und bis zum nächsten Mal.