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Götze

30.10.2025 Sitzungen 8/28

Erarbeitung des Landeskonzepts zur Suchtprävention – Gefahren und Abhängigkeiten flächendeckend vorbeugen und bekämpfen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Sucht ist längst kein Randthema mehr. Sie betrifft Menschen in der Mitte unserer Gesellschaft, in jedem Alter, in jeder Region und in jeder Lebenslage. In Thüringen steigt die Zahl derjenigen, die ein riskantes oder abhängiges Konsumverhalten aufweisen, sei es bei Alkohol oder Nikotin, bei synthetischen Drogen, bei Cannabis, bei Medikamenten und zunehmend bei digitalen Medien. Sucht schädigt Lebenswege, Familien, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe. Sie belastet unser Gesundheitssystem ebenso wie Schulen, Justiz und soziale Einrichtungen. Vor allem aber verhindert sie Chancen, besonders für junge Menschen. Thüringen verfügt bereits über viele engagierte Akteurinnen und Akteure in der Suchtprävention. Es gibt Präventionsangebote an Schulen, Beratungsstellen vor Ort und mobile Projekte. Aber eines fehlt bislang: ein abgestimmtes, strategisches Gesamtkonzept. Insofern bin ich Ihnen für diesen Antrag wirklich sehr, sehr dankbar, denn er gibt uns die Gelegenheit, genau das anzugehen. Die Angebote sind aktuell oft zu punktuell, voneinander isoliert und regional ungleich verteilt. Besonders der ländliche Raum ist zu häufig im Nachteil. Dort fehlen teilweise niederschwellige Anlaufstellen und vor allem verlässliche Präventionsstrukturen. Mit dem heute vorliegenden Antrag zur Erarbeitung eines Landeskonzepts zur Suchtprävention setzen Sie, liebe Abgeordnete, auf Vernetzung und Struktur. Sie wollen Träger, Kommunen, Schulen und Beratungsstellen zusammenbringen, und genau das ist der richtige Weg. Ein wirksames Landeskonzept zur Suchtprävention muss dort ansetzen, wo Menschen erreicht werden können: in Bildungsund Jugendeinrichtungen, in Familien, in Betrieben und auch online. Besonders wichtig ist die Prävention bei jungen Menschen. Denn wir wissen, dass bis ca. zum 24. Lebensjahr das Gehirn noch reift. Wer früh über Risiken aufgeklärt wird, wer Alternativen zum Konsum kennt und wer Hilfe im Notfall schnell findet, der ist deutlich besser geschützt. Darum ist auch die Einbindung des Bildungsbereichs und externer Präventionspartner ein richtiger und notwendiger Schritt. Gleichzeitig müssen wir neue Entwicklungen ernst nehmen. Mediensucht, exzessive Bildschirmnutzung und digitale Abhängigkeiten nehmen zu, oft unbemerkt. Hier fehlen bislang landesweite Präventionsangebote. Der Antrag setzt genau dort an und macht Mediensucht zu einem Schwerpunkt des Landeskonzepts. Das ist konsequent und zeitgemäß. Wir sind uns aber auch bewusst: Gute Prävention fällt nicht vom Himmel. Sie braucht qualifizierte Fachkräfte, eine verlässliche Finanzierung und eine starke Koordination. Der Antrag benennt genau das. Er fordert die Prüfung einer zentralen Koordinierungsstelle, stärkt bestehende Netzwerke und macht deutlich, dass Prävention nur gelingt, wenn alle relevanten Ressorts gemeinsam handeln: Gesundheit, Bildung, Inneres und Justiz. Auch der Austausch mit Polizei, Jugendhilfe und Suchteinrichtungen wird ausdrücklich vorgesehen. Das ist wichtig, denn Suchtprävention darf nicht bei Warnhinweisen enden, sie muss Perspektive schaffen, Unterstützung bieten und im Zweifel Leben retten. Zum verantwortungsvollen Umgang gehört auch: Wir dürfen Risiken nicht verharmlosen. Illegale Substanzen zirkulieren ohne Qualitätskontrollen. Verunreinigungen und Überdosierungen führen zu schweren Gesundheitsschäden.

Protokoll ↗