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Jörg Prophet

AfD 30.10.2025 Sitzungen 8/28

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Thüringer, unser Antrag auf Abschaffung des Thüringer Vergabegesetzes ist eine im Thüringer Mittelstand formulierte Forderung, also im Sinne unserer kleinen und mittleren Unternehmen, also im Interesse der Wirtschaftskraft unseres Freistaats und dient zur Wahrung von Wettbewerb und Chancengleichheit. Ich möchte noch mal einige Gründe aufführen, die uns zur Abschaffung dieses Gesetzes angetrieben haben, und auch auf einige Aspekte der Debatte eingehen, die hier gerade noch gefallen sind. Und ich möchte auch anhand eines Beispiels zeigen, wie die CDU in ihrer Beliebigkeit der heutigen Fraktion zum Machterhalt die Interessen des Thüringer Mittelstands verrät. (Beifall AfD) Wettbewerb und Mittelstandsbelastung: Dieses Gesetzes ist evaluiert und laut dieser Evaluierung des Gesetzes gaben 72 Prozent der Vergabestellen an, dass das Thüringer Vergabegesetz dazu führt – Zitat –, „dass sich weniger Unternehmen um Aufträge bewerben und kein echter Lieferantenwettbewerb mehr existiert.“ Zudem heißt es dort: „In der Wahrnehmung der Vergabestellen wirken sich die Regelungen [eher negativ] auf kleine und mittlere Unternehmen […] aus.“ Das können Sie auch gern so nachlesen. Das heißt für mich: Wenn gerade kleine und mittelständische Unternehmen benachteiligt sind und die Anzahl der Bewerber sinkt, dann fehlt der Wettbewerb. Das steht diametral zur Idee einer öffentlichen Beschaffung, die möglichst wirtschaftlich und effizient sein soll. (Beifall AfD) Bürokratie, Verfahrensdauer, Rechtssicherheit: Die gleiche Evaluierung stellt heraus, dass nur ca. 8 Prozent der Auftraggeber sagen, dass das Verfahren durch das Gesetz vereinfacht oder beschleunigt wurde. Gleichzeitig wird aber angemerkt: Die Forderung nach umfassenden Berücksichtigungen – und ich merke hier noch mal an: weit über die Bundesregelungen hinaus – in sozialen und Umweltaspekten wirkt sich negativ auf die Rechtssicherheit der Vergabeentscheidungen aus. Das bestätigen immerhin 60 Prozent der Befragten. Das heißt, wir müssen hier feststellen, dass hier zum Nachteil derer agiert wird, für deren Rechtssicherheit wir eigentlich eintreten wollen. Zur Wendefähigkeit der Kollegen der CDU-Fraktion noch mal ein konkretes Zitat – er ist gerade nicht da – vom ehemaligen wirtschaftspolitischen Sprecher der CDU-Fraktion Herrn Prof. Dr. Mario Voigt, der schon vor der Einführung warnte: „Die Landesregierung macht die Auftragserteilung der öffentlichen Hand damit bürokratischer und setzt keinen Anreiz für […] kleine[…] und mittelständische[…] Unternehmen in Thüringen.“ Ergo: Wenn Verfahren länger dauern, mehr Anforderungen bestehen und Rechtssicherheit sinkt, sind die realen Folgen des Gesetzes im Sinne der Effizienz der öffentlichen Auftragsvergabe kontraproduktiv und setzen damit unsere Wirtschaftskraft aufs Spiel. (Beifall AfD) Vergabefremde Kriterien, Eingriffe in den Wettbewerb – ein zentraler Kritikpunkt. Das Gesetz enthält tatsächlich zahlreiche Anforderungen weit über das klassische Leistungsvergaberecht hinaus – etwa die erwähnten Mindestlöhne, Umwelt- und Sozialkriterien. Im Herzen Deutschlands haben wir also Sonderlösungen geschaffen, welche die Thüringer Unternehmen abschrecken und damit eher zur Leistungserbringung in die angrenzenden Bundesländer treibt, die dort ihre eigenen Sonderlösungen haben. Das heißt, dieses gesamte Gesetz ist keine Bundeslösung. Es ist letztlich nur Stückwerk, alles nach individuellen ideologischen Schemata der jeweiligen Landesregierung ausgerichtet. Und, liebe CDU, Sie vergessen dabei Ihren Urahn Ludwig Erhard, der schon sagte, der Staat soll sich aus der Wirtschaft heraushalten. (Beifall AfD) Allein diese Fakten verdeutlichen doch: Wenn das Gesetz nur genutzt wird, um zunehmend politisch zu instrumentalisieren, und zwar durch Kriterien, die primär zusätzliche sozial-ökologische Ziele verfolgen, statt Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit, dann muss man die Frage nach der Sinnhaftigkeit dieses Gesetzes mit einem eindeutigen Nein beantworten. Unverhältnismäßig, Standortnachteile – die weiteren Punkte. Thüringen als Standort für kleine und mittelständische Unternehmen, auch in den Bereichen Automobil-, Maschinen- und Elektroindustrie etc., braucht schnelle, effiziente öffentliche Vergaben, etwa für Infrastruktur- und Maschinenbauprojekte und kommunale Aufträge natürlich. Wenn Verfahren aber durch zusätzliche Anforderungen höhere Schwellen oder komplexere Prüfpflichten abverlangt werden, dann haben hiesige Unternehmen gegenüber Wettbewerbern in anderen Bundesländern einen Nachteil. Unterstützt wird dieser Eindruck durch die Position der Unternehmervertretungen, hier in Form der IHK, die sich zum Thüringer Vergabegesetz äußern: Thüringer Sonderbestimmungen abschaffen – auf www.ihk.de nachzulesen. Wenn ein Landesgesetz von den Unternehmern als hinderlich empfunden wird, dann hat der Gesetzgeber als Dienstleister seiner Mittelstandsbasis versagt. Die Konsequenz Abschaffung des Gesetzes ist die logische, pragmatische Reaktion auf seine negative Wirksamkeit. Wir fordern daher die Rückkehr zum schlankeren bundeseinheitlichen Vergaberecht ohne landesrechtliche Zusätze, denn damit gelänge der Neustart für eine einheitliche Beschaffung zu bundesweit gleichen Bedingungen – gerade angesichts der schuldenbasierten Ersatzinvestitionen, die Sie vorhaben, eine klare Bedingung für die Klein- und Mittelständler im Freistaat Thüringen. Damit gelänge ein erster spürbarer Bürokratieabbau, Frau Ministerin, ohne Kosten und mit sofortiger Wirkung. Damit gelänge der bürokratischen Gesetzgebung, das wieder einzuhalten, was ihr fehlt, nämlich die Rechtssicherheit. Und damit wird der Wettbewerb gestärkt, der dann Thüringen als Vergabestandort, als Magnet ausweist. Damit werden die politischen Intentionen Tariftreue und Umwelt separiert von der eigentlichen Vergaberegelung, sodass die öffentlichen Aufträge primär nach Leistung, Qualität und wirtschaftlich vergeben werden. Angesichts klammer Kassen eine mehr als Selbstverständlichkeit. Der Hinweis auf guten Lohn für gute Arbeit verwirklicht eine Politik – und das geht an die Brombeere – im Thüringer Interesse durch einen Haushalt, der sich auf die Daseinsvorsorge für seine Bürger konzentriert. Die politische Aufgabe heißt also: nachhaltige Politik für mehr Netto vom Brutto statt Inflationsspirale für Arbeitnehmer und Unternehmer; heißt: klare Regeln für alle statt teurer Doppelstrukturen in Europa, Bund und Freistaat. Abschließend will ich klarstellen, ich sehe durchaus, dass öffentliche Aufträge auch sozialund umweltpolitische Wirkungen haben sollten, aber der Zweck der Vergabe darf nicht verwässert werden durch überbordende landesrechtliche Auflagen. Wenn das Gesetz also primär Hemmnis ist statt Hebel, dann ist seine Abschaffung die logische Konsequenz. Bedenken Sie bitte auch hier, dies ist ein Schritt für mehr Freiheit statt Sozialismus. (Beifall AfD) In der Diskussion hatte die SPD noch mal dargestellt: Abrissbirne gegen die Arbeitnehmerrechte. Das können wir so nicht bestätigen. Es gibt ja Bundes- und EU-Standards. Sie selber sind Mitglied in der Mindestlohnkommission, also insofern haben Sie sich selber entkräftet. Natürlich werden dort nur Mindeststandards festgelegt, denn wenn es Maximalstandards wären, dann hätten wir ja den Sozialismus pur. (Beifall AfD) Tarife, Tarifpflicht sind nach wie vor der gesetzlichen Vertragsfreiheit unterworfen. Wer also so etwas für kleine und mittelständische Unternehmen von drei bis 50 Mitarbeitern fordert, der zeigt seine völlige Unkenntnis über die Struktur eines kleinen und mittelständischen Unternehmens. In Ihrem Koalitionsvertrag suchen Sie selbst nach Möglichkeiten, um eine höhere Beteiligung an diesen öffentlichen Ausschreibungen zu erreichen. Ich sage Ihnen herzlichen Glückwunsch, wir bieten Ihnen die Möglichkeit, stimmen Sie einfach zu. Das BSW hatte, glaube ich, oder ich bin mir recht sicher, ausgeführt, Menschen sind in Thüringen hoffnungslos unterbezahlt. Ich sage es ganz deutlich in Ihre Richtung: In Thüringen sind Menschen hoffnungslos überbesteuert. (Beifall AfD) Das ist das eigentliche Problem. Und angesichts der wachsenden Arbeitslosenzahl von aktuell über 70.000 arbeitslosen Thüringern muss der Freistaat jetzt auf Beschäftigung und nicht auf Arbeitskreise und kosmetische Eingriffe umschalten. Herr Henkel, Sie hatten in der Diskussion Ihre Frage innerhalb Ihrer Kritik selber beantwortet, indem Sie nämlich gefordert haben, dass wir uns von wettbewerbsverzerrendem Ländergestrüpp trennen sollten. Ich lade Sie ein, beginnen Sie heute mit der Entbürokratisierung, machen Sie Thüringen zum Magneten für öffentliche Vergaben. Und an die linke Seite gerichtet möchte ich vielleicht soweit bemerken: Als einer der Älteren hier im Haus habe ich Ihr Wirtschaftssystem live miterleben müssen, so wie andere 17 Millionen DDR-Bürger. (Beifall AfD) Ihr reguliertes System war so fantastisch, dass man es mit Minenfeldern, Selbstschussanlagen und politischen Gefängnissen schützen musste, und zwar nicht vor der Einwanderung in dieses Wirtschaftssystem, sondern davor, dass wir ihm entkommen könnten. Danke schön. (Beifall AfD)

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