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Thomas Luhn

AfD 30.10.2025 Sitzungen 8/28

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer auf den Tribünen und am Livestream, wir beraten heute in zweiter Beratung den Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sowie den Entschließungsantrag „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen voranbringen“. Menschen mit Behinderungen sehen sich auch in Thüringen nach wie vor mit erheblichen Herausforderungen in ihrem Alltag konfrontiert. Das ist unbestritten. Dennoch bleibt festzuhalten: Die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sind in unserem Land entgegen der Darstellung der Fraktion Die Linke nicht in dem Maße eingeschränkt, wie es hier behauptet wird. Gerade in Thüringen verfügen wir mit dem Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, kurz ThürGIG, über ein solides rechtliches Fundament. Zudem sind sowohl das Gesundheitsministerium, Vereine und Verbände, als auch die Steuerungsgruppen und Arbeitsgruppen des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen personell wie finanziell gut ausgestattet. Diese Strukturen entwickeln sich seit Jahren kontinuierlich weiter. Dass Sie diese positive Entwicklung in Ihrem Antrag völlig außer Acht lassen, ist nicht nachvollziehbar. (Beifall AfD) Von einer angeblichen Kluft zwischen Teilhabe und Selbstbestimmung kann daher keine Rede sein. Die größten Herausforderungen, die wir aktuell erleben, resultieren nicht aus mangelnder Gesetzgebung oder fehlender Sensibilität, sondern vielmehr aus den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der letzten Jahre. Die Kostenexplosion, die anhaltende Inflation und damit verbunden steigende Nebenkosten, Transportkosten und weitere Preissteigerungen treffen auch die Einrichtungen und Dienste im Bereich der Teilhabe besonders hart. Diese tatsächlichen Ursachen für bestehende Probleme benennen Sie in Ihrem Antrag nicht. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie wollen mit Ihrem Gesetzentwurf erreichen, dass die Regelungen des Gesetzes im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention als höherrangiges Recht auszulegen sind. Dabei machen Sie sich nicht einmal die Mühe, die Risiken und Herausforderungen, die sich aus einer solchen Forderung für den Freistaat Thüringen ergeben, auch nur zu erwähnen, wie zum Beispiel die erheblichen finanziellen Belastungen, die sich aus der Umsetzung von Inklusion und Gleichstellung ergeben können. Wenn Inklusion und Gleichstellung als höherrangiges Recht aufgefasst werden, könnte dies zu einer Kollision mit anderen politischen Zielen führen, wie zum Beispiel mit der Wirtschaftsförderung, der Haushaltskonsolidierung, wenn Ressourcen und Prioritäten umgelenkt werden müssen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, solange Sie Begriffe wie „Benachteiligung“ durch „Diskriminierung“ ersetzen wollen und damit eine systematische Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft unterstellen, werden Sie keine Unterstützung für Ihren Gesetzentwurf bekommen. (Beifall AfD) Auch Ihr Verständnis von Mehrfachdiskriminierung bleibt vage und beispielhaft auf migrantische Frauen mit Behinderung reduziert. Das ist zu kurz gegriffen und trägt nicht zu einer sachgerechten Aufklärung bei. Wir als AfD-Fraktion unterstützen selbstverständlich die Fortführung bewährter Programme und den Erhalt funktionierender Strukturen, aber gerade in der derzeit angespannten wirtschaftlichen Lage ist es unsere Pflicht, verantwortungsvoll und zielgerichtet mit Steuermitteln umzugehen, (Beifall AfD) anstatt neue bürokratische Ebenen zu schaffen oder unklare Begriffe einzuführen. Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf ab und wir lehnen Ihren Entschließungsantrag ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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