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Ulrike Jary

CDU 30.10.2025 Sitzungen 8/28

b) Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR)

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein herzliches Willkommen den Besuchern auf der Tribüne und den Zuhörern am Livestream! Wohnen ist kein Luxusgut, es ist ein Grundrecht, eine Lebensnotwendigkeit und deshalb müssen wir es entschlossen entlasten. Denn was wir heute hier debattieren, ist weit mehr als eine technische Anpassung des Grundsteuergesetzes. Es geht um die Frage, ob wir die Menschen in Thüringen wirklich ernst nehmen. Unsere Antwort darauf ist klar, konkret und gerecht. Wir wollen Wohnen entlasten und das direkt, spürbar und dauerhaft. Meine Damen und Herren, genau deshalb haben Sie heute unseren Änderungsantrag zum Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform vorliegen. Dieser Antrag ist das Ergebnis intensiver Beratung und Anhörung und ein Beispiel dafür, wie konstruktive Politik funktioniert. Der Ausschussvorsitzende hat gerade umfangreich ausgeführt, was wir alles unternommen haben, um das genau und intensiv zu beraten. Wir hören zu, wir lernen und wir verbessern. Was ändert sich und warum ist das so wichtig? Wir nehmen sprachliche Präzisierung vor und ersetzen die dynamische Verweisung im Bewertungsgesetz durch eine statische. Das schafft Rechtssicherheit. Und ja, wir streichen § 3, die Option für differenzierte Hebesätze. Die intensive Diskussion und die Rückmeldungen aus den Gemeinden haben deutlich gemacht, dass die praktische Umsetzung differenzierter Hebesätze erhebliche Rechtsunsicherheiten und einen steigenden Bürokratieaufwand mit sich bringen würde. Das ist gelebte Demokratie, nicht starr an einmal gefassten Beschlüssen und Ideen festzuhalten, sondern kluge Anpassungen vorzunehmen, wenn die Praxis danach verlangt. Meine Damen und Herren, das Herzstück unseres Anliegens bleibt dabei völlig vollständig erhalten und entfaltet seine volle Wirkung: Die Entlastung von Wohngrundstücken. Wir senken die Steuermesszahl für Wohngrundstücke, also für Ein-, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum von 0,31 Promille laut des Bundesmodells auf 0,23 Promille. Und das ist keine Symbolpolitik, keine Augenwischerei, sondern eine handfeste, spürbare Entlastung für alle Thüringer Familien, für alle Mieterinnen und Mieter, für alle, die in Thüringen Wohnraum schaffen und bereits bewohnen. Gleichzeitig erhöhen wir die Steuermesszahl für Nichtwohngrundstücke, also für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke von 0,34 auf 0,59 Promille. Diese Anpassung ist keine willkürliche Umverteilung, sondern eine fundierte und gezielt berechnete Korrektur der durch das Bundesmodell entstandenen Verwerfungen. Was will hingegen die Opposition? Zur AfD muss ich nicht allzu viel sagen. Sie möchten die Grundsteuer einfach in Gänze abschaffen. Ich nehme an, dass Ihnen durchaus bewusst ist, dass die Grundsteuer die dritthöchste Einnahmequelle für unsere Kommunen darstellt, gleich nach der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer. Für 2024 sind das rund 270 Millionen Euro für die Thüringer Kommunen. Da sage ich mal stellvertretend für die kommunale Familie: Herzlichen Dank für diesen wundervollen Vorschlag. (Beifall CDU, BSW, SPD) Die Linksfraktion will die Steuermesszahl für Nichtwohngrundstücke auf 0,79 Promille anheben, während sie die 0,31 Promille beim Wohnen beibehalten will. Ich erkenne das gemeinsame Ziel, auch die Linken wollen das Wohnen entlasten. Aber ihr Weg dorthin führt in eine Sackgasse. Denn er stellt im Gegensatz zu unserem Vorschlag nicht sicher, dass die Entlastung auch in allen Kommunen ankommt. Zudem sieht der Vorschlag der Linken die Möglichkeit vor, differenzierte Hebesätze einzuführen, und das bereits ab 2026, obwohl sich die Kommunen deutlich dagegen ausgesprochen haben. Meine Damen und Herren, ich bin ja bereits schon kurz darauf eingegangen, dass wir mit unserem Antrag einen anderen Weg gehen und das aus guten Gründen. Lassen Sie es mich noch mal auf den Punkt bringen. Erstens, wir schaffen echte Entlastung dort, wo sie sozial geboten ist – beim Wohnen. Weniger Grundsteuer für Wohngrundstücke bedeutet konkret mehr Geld im Portemonnaie der Familien, geringere Nebenkosten für Mieterinnen und Mieter, mehr Spielraum für alle, die in Thüringen ein Zuhause haben oder sich dieses schaffen wollen. Zweitens, wir wahren die kommunale Handlungsfähigkeit. Die Grundsteuer A und B führte im Jahr 2023 in Thüringen zu einem Aufkommen von knapp 254 Millionen Euro. Diese Einnahmen sind für unsere Gemeinden existenziell wichtig. Sie finanzieren Schwimmbäder, Bibliotheken, Straßen, Kindergärten, all das, was unsere Gemeinden lebenswert und liebenswert macht. Drittens, wir bleiben verfassungskonform. Das Bundesverfassungsgericht hat uns 2018 einen klaren Reformauftrag erteilt. Die alte Einheitsbewertung war verfassungswidrig. Wir setzen diesen Auftrag auf sozial gerechte, praktisch umsetzbare und rechtlich solide Art und Weise um. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns auch über die Kosten sprechen. Ja, diese Veränderung kostet Geld. Die Finanzämter müssen ca. 740.000 neue Grundsteuermessbescheide erstellen, drucken und versenden. Anschließend müssen die Gemeinden die geänderten Datensätze verarbeiten, um die Aufkommensneutralität zu gewährleisten. Hier bliebe noch für ca. 80 Prozent der Gemeinden ein Anpassungsbedarf der Hebesätze und damit ebenfalls die Erstellung neuer Grundsteuerbescheide. Aber diese Investition in Gerechtigkeit und soziale Balance ist gut angelegt und auch bereits eingeplant, vorbereitet im Finanzministerium. Was wäre denn die Alternative? Was wäre denn, wenn wir dieses Gesetz nicht auf den Weg bringen? Ganz einfach, alles bliebe, wie es ist. Eine Grundsteuerreform mit all den Konstruktionsfehlern, die uns das Bundesmodell beschert und Ungerechtigkeiten auf ganzer Linie produziert. Gemeinden mit vielen Industrie- und Geschäftsgrundstücken mussten ihre Hebesätze drastisch anheben mit der Folge, dass auch Wohngrundstücke stärker belastet wurden. Das war ein Konstruktionsfehler. Und da kann ich meinen Koalitionspartner an dieser Stelle auch nicht verschonen. Aber wir korrigieren den jetzt gemeinsam. (Beifall CDU, BSW) Und genau hier setzt unsere Reform an. Durch die Absenkung der Steuermesszahl für Wohngrundstücke korrigieren wir diese ungewollte Mehrbelastung und bringen die Balance zurück. Meine Damen und Herren, mit unserem Änderungsantrag zeigen wir, dass wir pragmatisch handeln können. Wir streichen die differenzierten Hebesätze, weil die Praxis gezeigt hat, dass sie mehr Probleme schaffen als lösen würden. Aber wir halten am Kern fest, an der Entlastung für Wohngrundstücke. Die Fraktionen von BSW, CDU und SPD haben gemeinsam mit der Landesregierung an diesem Gesetzentwurf und an den Änderungsanträgen gearbeitet. Wir alle wollen, dass die Grundsteuerreform gerecht wird. Nutzen wir diesen Vorschlag, damit diese Reform nicht nur verfassungskonform, sondern auch sozial ausgewogen wird. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass diese Grundsteuerreform gelingt. Lassen Sie uns Wohnen entlasten, konkret und spürbar. Lassen Sie uns unseren Gemeinden die Werkzeuge geben, die sie brauchen, nämlich die Möglichkeit, ihre Hebesätze eigenverantwortlich zu gestalten. Und lassen Sie uns die Aufkommensneutralität durch die kommunale Selbstverwaltung sichern und nicht durch staatliche Bevormundung. Unser Gesetz ist ein Bekenntnis zur Balance. Balance zwischen sozialer Gerechtigkeit und wirtschaftlicher Vernunft. Balance zwischen Landesregelung und kommunaler Eigenverantwortung. Balance zwischen Schutz des Wohnens und der Wahrung der kommunalen Handlungsfähigkeit. Mit unserem Änderungsantrag gehen wir den Weg der Verantwortung, den Weg der Klugheit und den Weg der Balance. Ich bitte Sie daher herzlich um Ihre Unterstützung für diesen wichtigen Änderungsantrag und freue mich auf eine konstruktive Debatte. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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