thueringer-landtag.de ↗

Janine Merz

SPD 30.10.2025 Sitzungen 8/28

b) Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR)

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer und ich begrüße auch noch mal die Vertreter des Gemeinde- und Städtebunds, der Spitzenverbände, hier, die ja ganz maßgeblich auch mit an einer weiteren Reform der Reform beteiligt sein werden. Seien Sie gegrüßt! (Beifall SPD) Ich steige damit ein, wir sprechen hier über die Reform der Reform. Das ist, glaube ich, nichts, was Politiker gern machen. Aber wir mussten nach der ersten Umsetzung eingestehen, dass nach der Grundsteuerreform tatsächlich das Wohnen in einem Übermaß mehr belastet worden ist, dass das Wohnen einfach teurer wird und das ist insgesamt nicht im Ansinnen, denke ich, von vielen hier im Haus. Ich will ganz kurz, aber wirklich nur ganz kurz in Richtung AfD sagen, es ist unredlich, immer wieder davon zu sprechen, die Grundsteuer abzuschaffen, weil, man kann das wie bei vielen anderen Steuern, das werden Sie wahrscheinlich auch tun, auch versprechen. Nichtsdestotrotz: Staat, Staatswesen, Infrastruktur und auch ein Sozialstaat müssen sich irgendwo heraus finanzieren. Es ist einfach unredlich, den Menschen da draußen zu versprechen, dass es eine Grundsteuer nicht braucht. Jeder Gemeinderat, jeder Stadtrat und auch jeder Bürgermeister wird Ihnen genau das Gegenteil sagen, denn das ist einfach eine Einnahme der Kommunen selber, über die sie verfügen können, über die sie Kindergärten finanzieren, über die sie ihre Gemeindestraßen auch mit sanieren. Es ist unredlich, so was immer wieder nach draußen zu tragen. (Beifall CDU, BSW, SPD) Es ist einfach zu hoffen, dass Sie nie an die Macht kommen, und ich bin mir auch ganz sicher, selbst wenn Sie das wären, Sie würden es gar nicht so umsetzen können, weil es nicht finanzierbar ist. Aber jetzt zum Thema: Wir haben tatsächlich – das hat Kollege Hande eben auch schon gesagt – zwei sehr ähnliche Gesetzentwürfe vorliegen. Sie ähneln sich vor allem in dem Thema im Grundentwurf, dass ursprünglich differenzierte Hebesätze in den Kommunen möglich gemacht werden sollten und dann gibt es noch die Nickligkeiten bei den Messzahlen, dazu komme ich dann gleich noch. Wir haben uns in den letzten Wochen und auch Monaten sehr intensiv nicht nur im Haushalts- und Finanzausschuss, sondern sicher auch jeder in seiner Fraktion damit auseinandergesetzt, auch wir in der Brombeerkoalition natürlich. Es gab zahllose politische Beratungen dazu. Ja, in dieser Zeit sind auch unter den Parlamentariern viele Ideen entwickelt und auch einige Ansätze, wie sie in den Gesetzentwürfen standen, überdacht worden. Doch eines ist konstant geblieben: das Ziel, die klare und unmissverständliche Forderung der Bürgerinnen und Bürger im Land nach einer spürbaren Entlastung bei der Grundsteuer für Wohngrundstücke. Denn Wohnen ist ein Grundbedürfnis, das für jede und jeden von uns eine zentrale Rolle spielt. Deshalb ist es folgerichtig, dass wir jetzt gezielt die Eigenheimbesitzer, aber auch – das sage ich auch ganz deutlich – die Mieterinnen und Mieter über die Umlagen entlasten wollen, wie es bei uns auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. (Beifall BSW, SPD) Die Steuermesszahl für Wohngrundstücke soll von 0,31 auf 0,23 Promille abgesenkt und die Messzahl für Nichtwohnen leicht erhöht werden. Und das nicht immer so leicht verständliche Zusammenspiel tatsächlich von Messzahlen, die wir im Land bestimmen als Landesgesetzgeber und der Hebesatzanpassung, die dann in den Kommunen geschieht, wird dazu beitragen, dass das Wohnen insgesamt entlastet werden kann. Oder, ganz kurz gesagt: Wir machen Wohnen bezahlbarer und sorgen dafür, dass die Grundsteuer nun endlich gerechter verteilt wird. Wir machen das einfach statt kompliziert. (Beifall CDU, BSW, SPD) Sehr geehrte Damen und Herren, mit unserem Änderungsantrag machen wir außerdem deutlich, dass wir die Bedenken unserer Kommunen sehr ernst nehmen. Wir wollen, dass diese Reform keine unnötige Bürokratie oder Rechtsunsicherheiten in den Kommunen verursacht. Die Spitzenverbände, lieber Roland Hande, hast du eben gesagt, stehen dem skeptisch gegenüber, aber ich sage, die Anhörungen, die wir hatten, auch schriftlich, sind sehr eindeutig. Deswegen werden wir und wollen wir mit dem Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung heute auf die Möglichkeit der differenzierten Hebesätze gänzlich verzichten. Ich zitiere mal kurz aus der Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebunds: „Die Gemeinden und Städte lehnen die (optionale) Einführung unterschiedlicher – sogenannter ‚differenzierter‘ Hebesätze – entschieden ab.“ Dann gibt es zahlreiche, auch juristische Ausführungen, warum das so ist. Wir haben diese Sorge ernst genommen und setzen jetzt stattdessen auf ein bewährtes Verfahren, umgangssprachlich heißt es das „sächsische Modell“, indem wir einfach nur die Messzahlen anpassen und keine eigenen Sonderwege im Land Thüringen gehen wollen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, dazu gehört in der ehrlichen Diskussion auch, eine exakt aufkommensneutrale Regelung für alle Kommunen lässt sich auch in diesem Fall der Neubewertung der Grundstücke nicht immer gewährleisten. Das hat einfach damit zu tun, dass diese Messzahlen auf Basis von Durchschnittswerten und landeseinheitlichen Festlegungen bestimmt werden. Trotzdem werden wir mit unseren Messzahlen sehr nah an eine Aufkommensneutralität herankommen. Dennoch wird der Großteil der Bürgerinnen und Bürger eben von unserem Gesetzentwurf profitieren und eine spürbare Entlastung erfahren. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sowohl der Änderungsantrag der Linken als auch unser eigener Änderungsantrag – das wurde schon gesagt – wurde im HuFA leider mit einer negativen Beschlussempfehlung versehen. Wir haben bis heute immer wieder Gesprächsbereitschaft signalisiert in der Hoffnung, gemeinsam im Interesse der Bürgerinnen und Bürger eine echte Entlastung zu erreichen. Denn leider wurde der Gesetzentwurf in den letzten Tagen ein bisschen mehr zum politischen Scharmützel. Es ist nicht nur enttäuschend, sondern völlig unnötig. Denn im Land interessiert es am Ende niemanden, wer letztendlich politisch angeblich mehr durchgesetzt hat – im letzten Halbsatz nach dem Komma, sage ich immer gern. Was zählt, ist das Ergebnis. Und es ist die spürbare Entlastung, die am Ende auf dem Bescheid und später auf dem Kontoauszug der Wohneigentümer oder der Mieterinnen und Mieter steht. Mehr Pragmatismus und weniger politisches Kalkül hätte dieser Debatte sehr gutgetan. (Beifall BSW, SPD) Denn tatsächlich haben wir ein gemeinsames Ziel. Wir wollen Wohnen entlasten, nur der aufgezeigte Weg zwischen dem Gesetzentwurf der Linken und unserem Gesetzentwurf ist rein technisch ein anderer. Von daher werbe ich an dieser Stelle noch mal um Zustimmung in Richtung der Fraktion Die Linke und ich will auch noch ganz kurz auf den jetzt eingereichten Entschließungsantrag eingehen, der noch mal das Thema der differenzierten Hebesätze aufgreift. Ich kann dem erst mal so zustimmen, will aber auch sagen, dass ich alleine aufgrund der sehr ausführlichen Anhörung der Spitzenverbände nicht sehe, dass wir in einem Jahr grundsätzlich andere Auffassungen durch die Landesregierung bekommen. Denn wir haben eine hohe Rechtsunsicherheit, wenn wir Hebesatzänderungen differenziert zulassen. Die Kommunen befürchten eine hohe Klageflut. Und das sieht man tatsächlich in anderen Ländern, die dieses Modell so umgesetzt haben, dass dort Kommunen in hohem Maße beklagt werden. Ich glaube, das ist nicht in unser aller Interesse. Ich werbe für Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, er entlastet unsere Bürger, er entlastet Wohneigentum, und sage vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

Alle Reden von Janine Merz Protokoll ↗