thueringer-landtag.de ↗

Dr. Thadäus Rudolf König

30.10.2025 Sitzungen 8/28

b) Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR)

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich aktuell keine weiteren Wortmeldungen. Für die Regierung hat sich Frau Ministerin Wolf zu Wort gemeldet. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Prinz Michael, ich freue mich sehr, dass Sie im Hohen Haus des parlamentarischen Miteinanders zu Besuch sind. Herzlich willkommen auch Ihnen! Ich begrüße ganz herzlich die Vertreter des Gemeindeund Städtebunds, lieber Carsten Rieder, Herr Steinmeier, schön, dass auch Sie da sind! Nach den letzten Reden muss ich im Besonderen für jene, die dieser Debatte hier mehr oder weniger zufällig folgen – und damit darf ich im Besonderen die Besucherinnen und Besucher auf der Besuchertribüne begrüßen, aber natürlich auch am Livestream –, ein kleines bisschen wieder gerade rücken, was gerade – zumindest aus meiner Sicht – völlig verwurschtelt wurde. Worüber reden wir denn überhaupt? Ich weiß, dass Steuergesetzgebung erst mal wenig sexy und manchmal auch unverständlich klingt, aber es ist relativ einfach zu erklären. Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 festgestellt, dass die derzeitige Grundsteuersystematik so nicht mehr verfassungsrechtlich sauber ist und hat den Bundesgesetzgeber aufgefordert, aktiv zu werden und hier entsprechend eine Modernisierung des Grundsteuerprinzips vorzunehmen. Das hat der Bundesgesetzgeber 2019 getan und seitdem ist ungefähr erkennbar, was im Endeffekt passiert. In der Zwischenzeit haben einige Bundesländer gesagt, da müssen wir reagieren. Der Gemeinde- und Städtebund hat darauf hingewiesen, diese Reform wird zu Verwerfungen führen. Der Städtetag hat seit vielen Jahren darauf hingewiesen, dass sie von den Ländern erwarten, dass reagiert wird. Das hat Thüringen in den letzten drei, vier, fünf Jahren nicht getan, obwohl man sich dessen bewusst war, was auf uns zukommt. Andere Bundesländer haben das getan. Wir reden so gern über das sächsische Modell. Sachsen hat sehr schnell reagiert, indem sie gesagt haben, wir müssen die Verwerfungen, die entstehen, wieder geradeziehen. Nordrhein-Westfalen hat ein anderes Modell nach dem Motto, die Kommunen müssen die Chance haben, entsprechend diese Verwerfungen wieder geradezuziehen. Aber dass es Verwerfungen geben wird, war seit vielen Jahren absehbar. Die Vorgängerregierung hat nicht reagiert. Was ist passiert? Das war eine Belastung der Bürgerinnen und Bürger mit Ansage. Jeder in unserem Umfeld wird Menschen kennen in der Familie, im Freundeskreis, an der Arbeit, die plötzlich einen Grundsteuerbescheid in ihrer Hand hatten, und ohne, dass sie das Gefühl haben, dass ihr kleines Häuschen, meistens unsaniert, irgendwo am Stadtrand plötzlich viel mehr wert wäre, eine Verdreifachung der Grundsteuer entsprechend zu zahlen hatten. Diese einseitige Belastung von Wohnen war absehbar und sie muss korrigiert werden. Man kann sie sogar mit Zahlen fassen. Diese Verwerfung bedeutet, dass Wohnen jetzt 52 Millionen Euro mehr bezahlt als noch vor dieser Reform in Thüringen, dass Bürgerinnen und Bürger mit ihren Häuschen, aber auch wenn sie zur Miete wohnen, weil die Grundsteuer entsprechend umgelegt wird, um 52 Millionen Euro mehr belastet werden. Das Ganze ist aufkommensneutral passiert, das war immer die Ansage. Auf der anderen Seite ist eine Entlastung passiert. Und wer wurde entlastet? Alle die, die Grundstücke haben und nicht dort wohnen, also vor allem Gewerbe. Jetzt kann man sagen, jetzt wollt ihr Gewerbe stärker belasten, um Wohnen zu entlasten. An der Stelle bitte ich um Verständnis bei allen Gewerbetreibenden. Die Grundsteuer kann als Betriebsausgabe von den weiteren Steuern abgesetzt werden, also ist dann entsprechend mindernd bei der Gewerbesteuer und bei der Körperschaftsteuer. Deswegen ist das an der Stelle aus meiner Sicht tatsächlich eine wieder zurückgedrehte Belastung, die sich in Grenzen hält. Aber es ist wichtig – und davon bin ich zutiefst überzeugt –, diese stärkere Belastung von 52 Millionen Euro in Thüringen zurückzuschrauben und Bürgerinnen und Bürger – und da haben Sie einfach nicht recht, Herr Höcke – direkt mit diesem Gesetz nicht zu belasten, sondern zu entlasten. Das ist der Kern dessen, was sich die Brombeerregierung vorgenommen hat. Das ist der Kern dessen, was wir heute hier diskutieren und was wir dank der Unterstützung der Brombeerfraktionen hier auf den Weg gebracht haben. (Beifall CDU, BSW, SPD) Herr Abicht, erlauben Sie mir an der Stelle, Ihre Rechnung zu Porto und zu einem vorübergehenden Verwaltungsaufwand geradezurücken. Ich habe die Zahl eben genannt. Wir belasten Bürgerinnen und Bürger in Thüringen im Moment mit 52 Millionen Euro im Jahr zusätzlich. Ich halte es für absolut legitim, dass wir für einen Verwaltungsaufwand und für Portokosten, die an der Stelle einmalig entstehen, ca. 3 Millionen Euro im nächsten Jahr in die Hand nehmen. Das haben Bürgerinnen und Bürger in Thüringen verdient. (Beifall CDU, BSW, SPD) Zur prinzipiellen Abschaffung der Grundsteuer hat Frau Jary – war es, glaube ich – schon richtig reagiert. Es gibt bzw. ich kenne kein funktionierendes demokratisches System mit einer funktionierenden Verwaltung, das keine Grundsteuer hat. Und es ergibt sich aus der Verfassung – ich hoffe, dass wir uns alle hinter dieser Verfassung wiederfinden –, dass Eigentum verpflichtet. Aus dieser Maßgabe, dass Eigentum verpflichtet, ist die Grundsteuer ein vernünftiges Prinzip. Herr Höcke, machen Sie Bürgerinnen und Bürger nicht dümmer, als sie sind. Das Prinzip, dass ich weiß, ich habe einen Grundstückswert und bezahle darauf Grundsteuer, versteht jeder Thüringer und jede Thüringerin. Dieses Prinzip, dass ich entsprechend meines Wertes eine Umlage für die Kommune bezahle, die in der Kommune bleibt, eine Steuer, die am Ende zur Handlungsfähigkeit der kommunalen Ebene beiträgt, versteht jeder Thüringer, das versteht jede Thüringerin, und das ist gut so. (Beifall CDU, BSW, SPD) Dass entsprechend Messzahlen festgelegt werden und diese dann anhand eines Hebesatzes, den die Kommune festlegt, am Ende eine Steuerlast ergibt – also ich verstehe auch viel Bürokratisches nicht. Kommunen haben enorme Lasten bei bürokratischen Vorgängen, bei Baugenehmigungen, bei Beantragung von Fördermitteln oder wie auch immer. Wir können gern darüber reden, dass wir Sachen einfacher machen können. Aber das Prinzip der Grundsteuer verstehen Kämmerer, verstehen Stadtratsmitglieder und Gemeinderatsmitglieder und verstehen Bürgerinnen und Bürger. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich zitiere: „Die Bürgerinnen und Bürger haben auf das Entlastungssignal der Fraktionen im Landtag vertraut, jetzt sollte die Gelegenheit auch genutzt werden, die Unwucht im Grundsteuergesetz zu korrigieren.“ Das sagte in dieser Woche Steffen Kania, der Präsident des Gemeinde- und Städtebundes, und er hat recht damit. Genau in diesem Sinn ist es wichtig, dass wir am heutigen Tag hier im Plenum über dieses Gesetz sprechen. Die Ausgangslage, ich habe es gesagt, stellt sich wie folgt dar: Im Frühjahr hat die Landesregierung angekündigt, zu handeln. Im Regierungsvertrag ist es entsprechend festgelegt und sie hat es getan. Ich will ausdrücklich sagen, die Initiative der Fraktion Die Linke mit einem eigenen Gesetzentwurf eines Thüringer Grundsteuergesetzes ist grundsätzlich zu begrüßen, wobei ich davon überzeugt bin, dass ihr Entwurf leider nicht zustimmungsfähig ist. Nachdem die Linkenfraktion die Messzahl im ersten Entwurf angepasst hat, ist dieser Zahlenwert zutreffend, da sind wir völlig beieinander, aber die Anpassung eines Werts allein würde noch nicht zur Entlastung von Wohngrundstücken führen. Und genau das sollte unser politisches Signal sein, das wir ins Land senden. Im Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen ist hingegen die Änderung der Steuermesszahl sowohl für Wohngrundstücke als auch für Nichtwohngrundstücke beabsichtigt. Ich habe es vorhin versucht zu erläutern. Auf Deutsch heißt das, wir entlasten Wohnen und belasten im Gegenzug aufkommensneutral Nichtwohnen gleichermaßen. Nur mit der Erhöhung der Steuermesszahl für Nichtwohngrundstücke und der Senkung für die Steuermesszahl für Wohngrundstücke kann eine Entlastung der Wohngrundstücke direkt, sofort und unmittelbar durch den Gesetzgeber geschaffen werden. Und das sollten wir tun. Im Gegensatz zum Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke ist eine landesgesetzliche Änderungsnorm vorgesehen, um die Grundsteuermessbescheide auch innerhalb des siebenjährigen Hauptveranlagungszeitraums mit zukünftiger Wirkung zu ändern. Ich habe es vorhin gesagt, man hätte das Ganze eher machen können. Das ist nicht passiert. Das heißt, wir greifen jetzt in einem Zeitraum ein, der eigentlich als Zeitraum festgeschrieben ist. Um dies machen zu können, werden wir genau das auch im Gesetz festschreiben. Nach dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags scheint eine solche nicht zwingend erforderlich zu sein. Gleichwohl wird durch die vorsorgliche Aufnahme im Entwurf der Regierungsfraktionen weitere Rechtssicherheit geschaffen und mögliche zukünftige Angriffspunkte werden vermieden. Sehr geehrte Abgeordnete, so sieht Rechtssicherheit für Bürgerinnen und für Verwaltung aus. Beide Gesetzentwürfe sahen daneben die Einführung der Möglichkeit für Kommunen vor, für die Grundsteuer B differenzierte Hebesätze für Wohnen und für Nichtwohnen festzulegen. Auf diese Weise könnten Kommunen auf ihre regionalen Besonderheiten reagieren, so zumindest die Idee. Im Austausch mit den Vertretern – das wurde in den Reden schon dargestellt, denn wir müssen keine Anhörung machen, wenn uns am Ende egal ist, was uns Anzuhörende mit auf den Weg geben, dann könnten wir dieses parlamentarische Prinzip zeitsparend streichen; das wäre aus unserer Sicht der falsche Weg. Wir nehmen ernst, was in Anhörungen entsprechend geäußert wird. Im Austausch mit den Vertretern des Gemeinde- und Städtebundes sowie mit der Stellungnahme des Gemeindeund Städtebundes im Rahmen der Anhörung wurde klar, dass die Einführung differenzierter Hebesätze nicht gewollt ist und – ich habe gelernt – nicht nur nicht gewollt ist, sondern dass das Gründe hat, weil es zum einen fachlich, politisch, aber eben auch technisch ausgesprochen schwierig bis gar nicht umsetzbar wäre. Mit dem Gemeinde- und Städtebund besteht Konsens darüber, diese Passage aus dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zu streichen. Im Unterschied zum Linken-Entwurf haben sich die Regierungsfraktionen und die Landesregierung mit den Argumenten im Anhörungsverfahren auseinandergesetzt, ich habe es gesagt, und damit auf die differenzierten Hebesätze verzichtet. Auch damit soll der Erfolg dieser Gesetzesinitiative und damit die Zielsetzung „Entlasten von Wohnen“ im Mittelpunkt stehen. Die Landesregierung ist weiterhin der Auffassung, dass die Anwendung des Gesetzes sowie die Umsetzung in den Finanzämtern und in den Kommunen erstmals für die Grundsteuer ab 2027 erfolgen kann. Das ist keine willkürlich gewürfelte Zahl, sondern es ist ein errechnetes Datum, denn wenn wir die Abläufe zeitgedrängt und mit hoher Priorität versehen, nacheinander abrechnen, wie lange braucht es, um eine Programmierung vorzunehmen, wie lange braucht die Verwaltung, wie lange braucht es, um die Bescheide zu drucken, wie lange braucht die Berechnung, all das muss mit vorgesehen werden, sind wir bei einer Einführung zum 01.01.2027. Und ich möchte darauf hinweisen, auch dieses Datum ist nur realistisch, wenn wir das Gesetz noch in diesem Jahr verabschieden. Ja, wir wissen, dieses Gesetz ist mit Aufwand verbunden. Es ist mit Aufwand verbunden für die Finanzverwaltung und es ist mit Aufwand verbunden für die Kommunen. Aber mein klares Bekenntnis sehen Sie hier: Diesen Aufwand müssen wir in Kauf nehmen, denn das Ziel ist größer und wichtiger als der Aufwand. Das Ziel der Entlastung von Wohnen und das Geraderücken einer Verwerfung ist das eigentliche politische Ziel, dem wir uns an dieser Stelle unterwerfen sollten. Den Aufwand, und das will ich an dieser Stelle noch einmal sagen, hätten wir uns sowohl in den Finanzämtern als auch in den Kommunen gern gespart, wenn denn die Vorgängerregierung agiert hätte. (Beifall CDU, BSW, SPD) Es ist aber wichtig, Gerechtigkeit zu schaffen, und das stellen wir in den Mittelpunkt. Gerechtigkeit für Zigtausende von Bürgerinnen und Bürgern, die sich hier in Thüringen ihren Traum vom Eigenheim geschaffen haben oder die in Mietwohnungen wohnen. Am Ende trifft dieses Gesetz alle, weil die Grundsteuer entsprechend auf die Nebenkosten umgelegt wird. Mit der Anpassung beider Messzahlen haben wir die Verteilung des Steueraufkommens zwischen Wohnen und Nichtwohnen wieder in ein Gleichgewicht gebracht, wie es vor der Einführung war. Ich will das noch einmal in Zahlen packen, damit Sie es auch verstehen. Nichtwohnen zu Wohnen, also im Prinzip gewerbliche Nutzung zu Wohnnutzung, war vor der Reform in einem Verhältnis 54 Prozent Wohnen, 46 Prozent Nichtwohnen. Was ist mit der Reform passiert? Das Wohnen war nicht mehr bei sozusagen 50 zu 50 im Verhältnis, sondern bei einem Verhältnis von 70 zu 30 gelandet. Das soll korrigiert werden. Das ist der Weg, den wir gehen wollen. Das soll auf das Niveau von vor der Einführung, also ungefähr 50 zu 50, wieder gerade gezogen werden. Tatsächlich können ca. 20 Prozent der Kommunen profitieren, wo durch die Messzahlen entsprechend ein Geraderücken zu nahezu 100 Prozent passieren wird und eigentlich kein Handlungserfordernis da ist. Es wird Kommunen geben, die trotzdem reagieren und ihre Hebesätze entsprechend anpassen müssen, um die Aufkommensneutralität sicherzustellen. Ich weiß aber, dass die Kommunen dazu selbstverständlich bereit sind, weil sie eben auch diese Verwerfung sehen. Ich danke Ihnen für die Debatte, die anstrengende Debatte, die wichtige Debatte in den letzten Wochen und Monaten. Ich danke im Besonderen dem Gemeinde- und Städtebund für seine wichtigen Hinweise. Ich wünsche mir ein sehr klares und sehr deutliches Signal aus dem Thüringer Landtag heraus, dass wir die Menschen in Thüringen im Blick haben und dass wir im Besonderen Wohnen entlasten wollen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD)

Alle Reden von Dr. Thadäus Rudolf König Protokoll ↗